V/0739/2017
Abwehrmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner in Münster
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EPS Konzept mit Anlagen
21194 Zeichen
J:\WINWORD\Baumpflege\Pflanzenschutz\EPS\170829 EPS Konzept mit Anlagen.docx
Herr Lambert & Herr Menke
67 42 0030 67 42 0001
29.08.2017
67 36
67 43
Konzept zur Befallsbekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Münster
Dieses Konzept gilt für Grünanlagen, Schulen, Parks und Straßenbäume. Für Wald-
gebiete ist aufgrund der möglichen Vielzahl an einh eimischen Eichen sowie anderer
gesetzlicher Grundlagen ggf. ein eigenständiges Bekämpfungskonzept notwendig.
Bisherige Vorgehensweise:
Seit 2013 werden in Münster alle mit Eichen bestand enen Objekte durch die städti-
sche Baumkontrolle auf einen Befall mit dem Eichenp rozessionsspinner (EPS) kon-
trolliert. Befallene Bäume werden dabei farblich ma rkiert. Anschließend werden die
aufgefundenen Nester durch ein beauftragtes Fachunt ernehmen in einer zusam-
menhängenden Aktion abgesaugt und entsorgt. Die Fir ma wird dabei durch zwei Mit-
arbeiter der städtischen Baumkontrolle geleitet und unterstützt. Später noch aufge-
fundene Einzelfunde werden durch die städtische Bau mkontrolle dann eigenständig
entfernt und entsorgt.
In der Folge haben sich im Rahmen der „normalen Bau mpflegearbeiten“ in jedem
Jahr noch weitere Nester gefunden.
Der erste größere Befall im Jahr 2017 wurde am 23.05. gemeldet.
Prognose eines Befalls für 2018 und Folgejahre:
Letztendlich lässt sich die weitere Entwicklung ein es Befalls mit dem Eichenprozes-
sionsspinner in Münster nur schwer vorhersagen. Fak t ist, dass die personal- und
kostenintensiven Maßnahmen zur Eindämmung bzw. zur Verhinderung einer Aus-
breitung des EPS nur teilweise erfolgreich waren. I n 2017 war der EPS im gesamten
Stadtgebiet zu finden. Dabei nimmt die Dichte des B efalls von den Außenbezirken in
Richtung Stadtmitte aktuell noch stark ab. Im Innen stadtbereich gab es bisher so gut
wie keine Meldungen. Dies dürfte mit der geringen B estandsdichte der Eichen in die-
sem Gebiet zusammen hängen.
Entwicklung der Eichenprozessionsspinner-Populatio n in Münster
(städtische Bäume, ab 2017 incl. Stadtwerke Bäume)
EPS Befall Stadtbäume 2013 2014 2015 2016 2017
befallene Bäume 65 109 218 541 1.000
beseitigte Nester 65 109 300 758 2.008
Kosten für die Beseitigung
durch eine Fachfirma 2.261 € 1.808 € 5.804 € 11.412 € 26.481 €
nachrichtlich Stadtwerke
93
364
3.573 €
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Neben der flächenmäßigen Ausdehnung ist die Anzahl der beseitigten Nester von
2013 bis 2017 mit inzwischen ca. 2.000 Stück etwa d reißigmal größer. Die Situation
dürfte sich angesichts einer Vielzahl an nicht bese itigten Gespinsten und Raupen in
den Wäldern zukünftig weiter dramatisch verschlechtern!
Vorläufige Vorgehensweise:
Da das angestrebte Ziel einer Eindämmung des EPS du rch die bisher praktizierte
personal- und kostenintensive Vorgehensweise nur zu m Teil erreicht wurde, ist zu
überprüfen, ob zukünftig weiter so vorgegangen werden soll.
Fakt ist, dass ein flächendeckender Schutz nicht ge währleistet werden kann, da sich
die Beseitigung der Nester nur auf einen Teil des B aumbestandes in der Stadt Müns-
ter beschränkt hat. So wurden die Eichenprozessions spinner in städtischen Waldflä-
chen nur vereinzelt in stark frequentierten Erholun gsbereichen und in sonstigen
Waldflächen überhaupt nicht entfernt. Private Bäume wurden nur in wenigen Aus-
nahmefällen behandelt. Zudem kommt ein wesentlicher Befall durch Zuwanderung
von Faltern, die sich außerhalb der Stadtgrenzen entwickelt haben.
Der Schutz eines Großteiles der Münsteraner Bevölke rung vor den Auswirkungen
eines möglichen Kontaktes mit den allergieauslösend en Raupenhaaren des EPS
sollte dennoch das angestrebte Ziel bleiben. Hierbe i muss jedoch beachtet werden,
dass das Risiko eines Kontaktes nicht überall gleic h ist. Dies ist in den dicht besie-
delten Ortslagen deutlich größer als in den geringe r besiedelten Außenbezirken. Kin-
der sind grundsätzlich gefährdeter als Erwachsene. Als Fußgänger ist das Risiko ei-
nes Kontaktes größer als wenn man an den befallen B äumen mit dem Rad oder so-
gar mit dem Motorrad / PKW vorbei fährt. Ein weiter es Kriterium ist die Anzahl der in
einem Objekt stehenden Eichen und die Frequentierung durch Kinder.
Mittels der nachstehenden Gefährdungsmatrix soll da s Risiko eines möglichen Be-
falls für die einzelnen Stadtteile / Objekte und di e daraus erforderlichen Maßnahmen
aufgezeigt werden:
Keine/geringe
Gefährdung
Mittlere
Gefährdung
Hohe
Gefährdung
Sehr hohe
Gefährdung
Primäre
Nutzung
Straßen ohne
Radweg
außerhalb der
Bebauung
Rad- und Wan-
derwege im Au-
ßenbereich
Grünanlagen,
Parks,
Waldrandbe-
reich an der Be-
bauung
Schulen, Kin-
dergärten,
Krankenhäuser,
Siedlungsberei-
che, Sport- und
Freizeitanlagen
Punkte 0 1 2 3
Besiedlung,
Nutzung
Befallsgebiete
mit größeren
Abständen zur
Erschließung
Befallsbefunde
an den Wegen
Unmittelbar an
die jeweilige
Nutzung an-
grenzend
Innerhalb der
Nutzung
Punkte 0 1 2 3
Anzahl der
Eichen im
Objekt
Einzelne /
Wenige
Mischbestand
Hauptbaumart
Punkte 1 2 3
Kinder keine selten häufiger ständig
Punkte 0 1 2 3
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Gefährdungen:
• ≤ 3 Punkte = geringe Gefährdung (Kategorie 1)
• 4-6 Punkte = mittlere Gefährdung (Kategorie 2)
• 7-9 Punkte = hohe Gefährdung (Kategorie 3)
• ≥ 10 Punkte = Sehr hohe Gefährdung (Kategorie 4)
Hieraus ergeben sich für den jeweiligen Gefährdungsgrad die in nachstehender Ta-
belle aufgeführten Hinweise zur weiteren Vorgehensweise bezüglich:
• Kontrolle
• Beseitigung
• Information der Bevölkerung
Kat. Kontrolle Beseitigung/
Bekämpfung
Information der
Bevölkerung
1 Keine Kontrolle In der Regel keine
Beseitigung
Allgemeine Presseinformation
2 Kontrolle nur in dicht
besiedelten Bereichen
bzw. linienhaften Ob-
jekten zwischen dicht
besiedelten Bereichen
Im Regelfall keine
Beseitigung
Ausnahme:
Unmittelbare Kontakt-
gefahr
Allgemeine Presseinformation
3 Einmalige visuelle
Befallskontrolle
Zeitnahe Beseitigung
spätestens ab dem
drittem Larvenstadium
notwendig
Spezielle Presseinformation,
ggf. Vorortinformationen, z.B.
Infoblätter; in Ausnahmesitua-
tionen Absperrmaßnahmen
4 Einmalige visuelle
Befallskontrollen;
Erfolgskontrolle nach
der Beseitigung;
stichprobenartige
Mehrfachkontrollen
Unmittelbare Beseiti-
gung bzw. kurzfristige
(ein bis drei Tage)
Bekämpfung notwen-
dig!
Bis zur Beseitigung befallene
Bereiche absperren und/oder
durch Vorortinformationen
bzw. Hinweisschilder informie-
ren!
Maßnahmenablauf:
Der Befall wird durch Mitarbeiter der Baumkontrolle und -pflege, des Forstbetriebs
sowie der Grünpflege- und Unterhaltung entdeckt ode r auch von Bürgerinnen und
Bürgern gemeldet.
Durch speziell fortgebildete Mitarbeiter werden sta rk gefährdete Bereiche der Kate-
gorie zwei bis vier auf Befall abgesucht.
Bei Antreffen einer Vielzahl von behaarten Raupen an Eichen ist unverzüglich das
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit unte r der Rufnummer 492-6741 zu
informieren.
Alle weiteren Maßnahmen werden durch die Fachstelle 67.42 veranlasst!
Bei Massenvermehrungen sind ggf. weitere städtische Einrichtungen einzubinden!
(Feuerwehr, Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Amt für Ki nder, Jugendliche und Fami-
lien, Amt für Schule und Weiterbildung …)
Es ist darauf zu achten, dass die Standorte befalle ner Bäume den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern bekannt gemacht werden und bei sta rkem Befall ggf. die Arbeiten
einzustellen sind.
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Information der Bevölkerung:
a) Allgemeine Presseinformation
b) Information der Bevölkerung über Faltblätter, Em ail und Webseiten
c) Aufstellen von Hinweis-/Warnschildern
Muster eines Warnschildes für Münster
(weitere Beispiele siehe Anlage 1)
Prognose
Das regelmäßige, aktive Inspizieren der Eichen auf die Anwesenheit vor allem von
Raupen und Nestern ist erforderlich, um Informationen über den Umfang der Verbrei-
tung und über das Ausmaß des Befalls zu erhalten.
Laut Empfehlung von Frau Dr. Klug vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschafts-
kammer NRW ist für die Feststellung der zukünftigen Entwicklung ein Monitoring des
Befalls erforderlich. Zu beurteilen sind dafür die Anzahl und Größe der Raupennes-
ter. Hierzu findet eine Überprüfung von jeweils zehn Eichen aus den befallenen
Baumbeständen des Vorjahres statt, an denen die Nester am Stamm und den un-
tersten fünf Astansätzen bonitiert werden.
Schwellenwerte zur Beurteilung des Befallsdrucks durch EPS
Großer Befallsdruck (Massenvermehrung) > 5 tennisballgroße Nester oder
1 fußballgroßes Nest
Mäßiger Befallsdruck 2 – 4 tennisballgroße Nester
Geringer Befallsdruck < 2 tennisballgroße Nester
(aus: Leitfaden zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners der Niederländischen Behörde für Lebensmit-
telsicherheit und Verbraucherschutz)
Wie bereits in den vergangenen Jahren wurden die Befallszahlen durch den EPS
dokumentiert. Es zeigt sich, dass nahezu überall im Stadtgebiet bereits ein mäßiger
bis großer Befallsdruck besteht (siehe Anlage 2).
Ein weiteres Monitoring z.B. durch Pheromon- oder Lichtfallen ist damit nicht mehr
erforderlich.
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Vorgehensweise bei Massenvermehrungen
Mögliche Bekämpfungsmethoden sind als Anlage 3 beigefügt.
Zur Freigabe des Einsatzes von Insektiziden bzw. Bioziden ist grundsätzliche eine
vorhergehende Beteiligung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und
Bauwesen bzw. des Rates der Stadt Münster erforderlich!
Es ist dabei zu berücksichtigen, dass eine Eichenprozessionsspinnerplage zu nach-
stehende Folgen und Problemen führen könnte:
• Untergrabung des positiven Bildes einer grünen, l ebenswerten Stadt und der
freien Natur
• Einschränkung der Wohnqualität
• Negative Auswirkungen auf den Tourismus
• Auswirkungen auf Veranstaltungen
• Arbeitsausfall durch Krankheit
• Erkrankung von Haustieren (Pferde, Hunde …)
• Negative Folgen auf die Fauna durch die Anwendung von Bekämpfungsmitteln
• Bürgerbeschwerden
• Kontamination von Obst und Gemüse, zum Beispiel a us Schrebergärten
• Kontamination von Kompost, Heu und Silofutter
• Kosten und Risiken bei der Abfuhr und Entsorgung von Raupenrückständen
(aus: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/417/dokumente/leitfaden_eps_nl_deutsch.pdf)
Fazit / Maßnahmen 2018:
EPS-Kontrollen und die Beseitigung der dabei aufgefundenen Nester erfolgen wegen
des erheblichen Personalaufwandes nur noch in den Bereichen mit mittlerer bis sehr
hoher Gefährdung, d. h. in den dicht besiedelten Ortslagen und an den überwiegend
mit Eichen bestandenen Straßen zwischen den dicht besiedelten Ortslagen (Wan-
derkorridore wie z.B. Dingbänger Weg, Sentruper Straße, Welsingheide).
Die Kontrollgrenzen der Ortslagen sowie die festgesetzten Straßen werden in einem
Plan (Anlage 4) farblich dargestellt.
In Bereichen mit geringer Gefährdung, d. h. vor allem an Straßen außerhalb der dicht
besiedelten Ortslagen, werden nur noch stichprobenartige und auch nicht flächen-
deckende Kontrollen durchgeführt, um die weitere Entwicklung des Befall zu doku-
mentieren. Eine Beseitigung des EPS findet hier vorerst nicht mehr statt!
Diese Vorgehensweise ist in spätestens 2 Jahren hinsichtlich der Wirksamkeit des
gesteckten Schutzzieles zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Aufgestellt:
Im Auftrag
gez. gez.
Lambert Menke
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Anlage 1
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Anlage 2
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Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
(Anlage 3)
Bei der Bekämpfung handelt es sich in NRW nicht um eine Pflanzenschutzmaßnah-
me, sondern um eine Gefahrenabwehr gegenüber Mensch und Tier. Die Bekämp-
fung hat vorrangig zum Ziel, Gesundheitsbeeinträchtigungen für Mensch und Tier
durch die Berührung von Raupen und Gifthaaren auszuschließen.
Die Aufforderung zur Bekämpfung und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
zum Einsatz von chemischen Bekämpfungsmitteln liegt damit nicht in der Zuständig-
keit des Pflanzenschutzdienstes sondern der Ordnungsbehörden.
Bei der Bekämpfung müssen vorrangig hygienische Gründe in Erwägung gezogen
werden. Der Einsatz von Insektiziden sollte nur dort erfolgen, wo eine langfristige
Absperrung des betroffenen Geländes unmöglich ist.
Der Einsatz von Insektiziden ist im Hinblick auf Natur- und Wasserschutz sorgfältig
abzuwägen.
Zuständig ist auf kommunalen Flächen die Stadt Münster, auf sonstigen Grundstü-
cken der Eigentümer.
An Schulen, Kindergärten, Tagesstätten, Schwimmbädern, Freizeitanlagen, Zeltplät-
zen, Krankenhäusern und Kliniken mit viel Publikumsverkehr sollte der EPS zu 100%
bekämpft werden, da hier Kontakte durch Herumstochern in Gespinsten, Flug von
Gifthaaren und unmittelbar entstehen können.
Es ist stets die Bekämpfungsmethode zu wählen, welche mit dem geringsten Eingriff
für Mensch und Natur den größten und nachhaltigsten Erfolg verspricht. Die er-
wünschten Wirkungen und unerwünschten Nebenwirkungen sowie Aufwand und
Nutzen müssen abgewogen werden.
Die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (gute fachliche Praxis) und die
gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten.
Die Wahl der Bekämpfungsmethode muss dokumentiert werden um den gesetzli-
chen Auflagen zu genügen.
Der Bevölkerung muss die Notwendigkeit der gewählten Methode bei Bedarf vorge-
stellt und erläutert werden.
Bekämpfungsmöglichkeiten:
Eine Bekämpfung des EPS kann mechanisch oder biologisch bzw. biotechnisch er-
folgen.
Der Bekämpfungserfolg gegen den EPS hängt von dem Entwicklungsstadium der
Raupen und der zum jeweiligen Zeitpunkt gewählten Bekämpfungsmethode ab, da
die Raupen während ihrer Larvenstadien unterschiedliche Lebensgewohnheiten be-
sitzen.
Im Larvenstadium 1. bis 3. sind die Raupen in kleineren Gruppen von wenigen Indi-
viduen in den Oberkronen der Eichen verteilt. Je älter die Raupen werden, desto
mehr Individuen umfasst ein Gespinst. Ab dem 4. bis 6 Larvenstadium (bis zur Ver-
puppung) bilden sich wenige große Gespinste an stärkeren Ästen, unter Astgabeln
und am Stamm.
Eine physikalische Bekämpfung (mechanisch) ist während des Larvenstadiums 1 bis
3 schwierig und zeitaufwendig.
Da die Raupen sich verteilt in der Oberkrone aufhalten ist unter Umständen eine
mehrmalige Bekämpfung notwendig.
Im Larvenstadium 3 bis 6 ist die physikalische Bekämpfung wiederum vorteilhaft.
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Eine Bekämpfung mit einem Biozid (biologisch/biotechnisch) ist während des 1. bis
3. Larvenstadiums sehr effektiv. Mit zunehmendem Larvenstadium nimmt der Be-
kämpfungserfolg ab.
Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Bekämpfungsme-
thoden beispielhaft erläutert:
Physikalische Bekämpfung (Absaugen/Absammeln)
Vorteile:
− sofortige Wirkung
− Bekämpfung jederzeit möglich
− umweltschonend
− Raupen und Gespinste mit Brennhaaren werden entfer nt
Nachteile:
− Erfolgsquote 70-90% (abhängig von Größe und Bestan dsdichte der Eichen
− erst im 4. bis 6. Raupenstadium effektiv
− Symptombekämpfung bei Massenbefall kein effektiver Gesundheitsschutz mög-
lich
− hohes Belastungspotential für ausführende Arbeiter
− Fixierung der Gespinste notwendig (Absammeln)
− kostenintensiv (u. a. Hubarbeitsbühne notwendig)
Breitbandinsektizide (NeemAzal®-T/S)
NeemAzal®-T/S enthält als Wirkstoff einen Margosa-Extrakt (Azadirachtin). Im Rah-
men von Übergangsregelungen ist eine Verwendung sowohl vom Boden als auch
aus der Luft rechtlich zulässig. Der Wirkstoff und ein repräsentatives Biozid-Produkt
sind im Rahmen der Übergangsregelungen bereits geprüft worden. Hier konnte eine
Wirksamkeit bei einer Behandlung einzelner Bäume über eine Hebebühne nachge-
wiesen werden.
NeemAzal®-T/S ist ein Breitbandinsektizid mit geringerer Selektivität, das als Fraß-
gift beim Blattfraß aufgenommen wird.
Vorteile:
− biologischer, natürlich vorkommender Wirkstoff
− schädigt ausschließlich Zielorganismen (saugende u nd blattfressende Insekten)
− keine Belastung für Umwelt und Menschen
− mittlere bis hohe Mortalitätsrate (60-90%)
− nicht Bienengefährlich
− keine Wasserschutzauflagen
− schnelle und großflächige Bekämpfung möglich
Nachteile:
− wirkt gut in den Larvenstadien 1 bis 3; in den spä teren Larvenstadien nimmt die
Wirksamkeit schnell ab
− ggf. mehrmalige Anwendung notwendig
− Kann nach der aktuellen Rechtslage an Straßen als Insektizid nicht eingesetzt
werden
− Gespinste und Raupen verbleiben am Baum
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− ab dem 3. Larvenstadium bleibt die physikalische E ntfernung der Gespinste not-
wendig
− Für ein Ökosystem nützliche Lebewesen sind z.T. be troffen
− Aufwändig durch erheblichen Abstimmungs- und Organ isationsbedarf
Biozide
Der EPS kann als Pflanzenschädling (z. B. in Wäldern oder im urbanen Grün) auf
Grundlage des Pflanzenschutzrechts mit Bioziden bekämpft werden.
Als Gesundheitsschädling unterliegt die Art dem Biozidrecht. Hier ist die Bundesan-
stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die zuständige Behörde.
(http://www.baua.de)
Bei der biologischen Bekämpfung nutzt man Organismen bzw. deren Stoffwechsel-
produkte um andere pathogene Organismen zu schädigen.
In NRW erfolgt die Bekämpfung des EPS zur Abwehr von Gesundheitsschäden mit
biologischen bzw. biotechnischen Mitteln nur nach der Biozid - Richtlinie, d.h. die Mit-
tel müssen als Biozid - Produkte zugelassen sein, der Einsatz unterliegt dem Chemi-
kalienrecht.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zum Schutz der
menschlichen Gesundheit verschiedene Biozidprodukte genehmigt:
(siehe: https://www.julius-kuehn.de/gf/eichenprozessionsspinner/Anwendungsbereich Pflanzenschutz auf Flächen der Allge-
meinheit)
Dipel ES
Das Präparat enthält als Wirkstoff den Bacillus thuringiensis kurstaki, st ABTS-351.
Es wirkt als Fraßgift nur gegen freifressende Schmetterlingsraupen. Auf Grund seiner
selektiven Wirkung gegen den Eichenprozessionsspinner und der vergleichsweise
geringen ökotoxischen Wirkung auf Nichtzielorganismen ist es aus Umweltsicht zu
bevorzugen.
Durch starke Sonneneinstrahlung (UV-Licht) oder durch Regen in den ersten 12
Stunden nach der Behandlung wird die Wirkung beeinträchtigt.
Es ist als Pflanzschutzmittel zugelassen und kann von den Gemeinden zum Schutz
ihrer Eichen und Hainbuchen mit dieser Bestimmung verwendet werden.
Bacillus thuringiensis-Präparate sind rein biologisch und absolut ungiftig. Sie müssen
von den Raupen gefressen werden. Der Bazillus wirkt auf den Darmtrakt der Rau-
pen, so dass diese keine Nahrung mehr aufnehmen können. Die Raupe stirbt nach
kurzer Zeit ab. Der Bacillus ist bei einer Temperatur von 15° C ca. 3 bis 4 Tage aktiv.
Fällt die Temperatur unter 15° C nimmt der Wirkungsgrad zunehmend ab. Er sollte
12 bis 15 Tage nach dem ersten Schlupftermin gespritzt werden, um möglichst alle
geschlüpften Raupen zu erfassen.
Vorteile:
− selektive Wirkung
− schädigt im Wesentlichen Zielorganismen
− nur geringe Belastungen für Umwelt und Menschen (T rägerstoff)
− mittlere bis hohe Mortalitätsrate (60-90%)
− nicht Bienengefährlich
− keine Wasserschutzauflagen
− befallene Gebiete können kurzfristig flächendecken d besprüht werden und das
Spritzmittel erreicht in Abhängigkeit von der Ausbr ingungsmethode (Hubschrau-
ber) die oberen Triebspitzen der Bäume
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Nachteile:
− wirkt gut in den Larvenstadien 1 bis 3; in den spä teren Larvenstadien nimmt die
Wirksamkeit schnell ab
− bestimmte Grundstücke können nicht ausgespart werd en
− Gespinste und Raupen verbleiben am Baum
− Für ein Ökosystem nützliche Lebewesen sind z.T. be troffen
− Aufwändig durch erheblichen Abstimmungs- und Organ isationsbedarf
− Innerstädtische Spritzungen können aufgrund der Ab drift nicht durchgeführt wer-
den
− Hat als Biozid (zweimalige Ausbringung) z. Zt. noc h eine Zulassung bis zum
31.04.2018; als Pflanzenschutzmittel (einmalige Aus bringung) ist es noch bis
zum 31.12.2021 zugelassen
Sonstige Pflanzenschutzmittel
Die im Forst zugelassenen Pflanzenschutzmittel Karate Forst flüssig (Fraßgift -
Wirkstoff lambda-Cyhalothrin) sowie Dimilin ® 80 WG (Häutungshemmer - Wirkstoff
Diflubenzuron) kommen wegen ihrer Breitenwirkung auf den Naturhaushalt für einen
Einsatz in Münster nicht in Frage!
Im Auftrag
gez.
Menke
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Anlage 4
Beschlussvorlage
17084 Zeichen
V/0739/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Abwehrmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner in Münster
Beratungsfolge
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Münster wird ab dem Jahr 2018 auf der
Grundlage des in der Anlage beigefügten Konzeptes zugestimmt.
2. Ab 2018 wird - abweichend vom Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen
vom 11.09.1990 - einer Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit einem zugelassenen Bio-
zid zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zugestimmt.
Kosten/Folgekosten
Für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners werden ab dem Jahr 2018 jährlich 50.000 € e r-
forderlich.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 130
1
Grün- und Freiflächen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2018 ff. 50.000 jährlich
Vorlagen-Nr.:
V/0739/2017
Auskunft erteilt:
Herr Lambert
Ruf:
492-6736
E-Mail:
Datum:
29.08.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0739/2017
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden mit einem Veränderungsblatt in den
Haushaltsplan-Entwurf 2018 ff. bei der o. g. Produktgruppe aufgenommen. Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der
Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen
bereitstellt.
Begründung:
Anlass
Die Verbreitung des Eichenprozessionsspinners hat im Münsterland und auch in Münster immer gr ö-
ßere Ausmaße angenommen. Die Anzahl der Einsätze zur Beseitigung von Nestern des EPS ist in
Münster kontinuierlich gestiegen. Gleichzeitig wächst damit die Gefahr von gesundheitlichen Beein-
trächtigungen. Deshalb hat das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein syst ematisches
Vorgehen zum Umgang mit EPS erstellt. Darin enthalten ist die Option des Einsatzes für ein Biozid.
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in sein er Sitzung am 11.09.1990 beschlossen,
dass die Stadt Münster, Städtische Gesellschaften und durch die Stadt verwaltete Stiftungen ab dem
01.09.1990 auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten. Da dieser Beschluss bis heute
angewandt wird, ist es a ngesichts der Problematik des sich weiter ausbreitenden Befalls durch den
Eichenprozessionsspinner erforderlich, eine Ausnahmeregelung aus nachstehend aufgeführten
Gründen zu beschließen.
Bedeutung der Baumart Eiche für Münster
Die Stieleiche ist die Charakterbaumart des Münsterlandes. Dies bestätigt sich auch im Stadtgebiet von
Münster. Laut Jahres-Statistik 2015 für die Stadt Münster betrug die Waldfläche im Stadtgebiet insg e-
samt 5.398 ha. Dies sind rund 17,8 % des Stadtgebietes. Rund 930 ha werden davon durch den städti-
schen Forstbetrieb bewirtschaftet. Der Eichenanteil betrug dabei 39 %, d. h. rund 362 ha.
Laut Angaben des Regionalforstamtes Münsterland beträgt der Eichenanteil in den Wäldern des Fors t-
amtes 26%. Von vergleichbaren Verhältnissen in Münst er ausgehend, bedeutet dies, dass über alle
Besitzarten mindestens 1.400 ha Eichenwälder vorkommen.
Etwa 40.000 Eichen (ca. 35%) stehen entlang der städtischen Straßen und Wege, auf Schulhöfen,
Spiel- und Sportplätzen, in Park - und Grünanlagen sowie auf Fr iedhöfen. Hinzu kommen die Bä ume
anderer Straßenbaulastträger, öffentlicher Einrichtungen und auf Privatgrundstücken.
Der Eichenprozessionsspinner (EPS)
Der Eichenprozessionsspinner ( Thaumetopoea processionea) ist ein eher unscheinbarer, graubra u-
ner Nachtfalter, der als Forstschädling bevorzugt Eichen befällt. Der Falter fliegt etwa von A nfang Juli
bis Anfang September. Das Weibchen legt unmittelbar nach der Paarung ca. 150 bis 300 Eier in Form
von länglichen Platten an ein - bis zweijährigen Trieben in der Oberkrone der Eichen ab, wo diese
dann auch den Winter überdauern. Mit dem Austreiben der Blätter schlüpfen die bis zu maximal 5 cm
lang werdenden, schwärzlich blaugrau gefärbten Raupen. Die Verpuppung e rfolgt im Juni / Juli und
dauert 3-6 Wochen. Zuvor d urchlaufen die Raupen insgesamt 6 Larvenstadien. In späteren Larve n-
stadien entstehen am Stamm sowie unterhalb von Astgabeln die typ ischen, von faustgroß bis zu 1 m
lang werdenden Gespinstnester. Die Raupennester verbleiben oftmals auch nach dem Schlupf der
Falter mit Häutungsresten, Kot und Brennhaaren am Stamm. Zur Nahrungsaufnahme wandern die
Raupen in langen, mehrreihigen Prozessionen (daher N ame!) aus den Nestern in die Baumkronen.
Dabei können die gesellig fressenden Tiere einen völligen Kahlfraß an den Bäumen verursachen.
Nachdem der Eichenprozessionsspinner in Nordrhein -Westfalen viele Jahrzehnte lang nicht auffä llig
in Erscheinung getreten ist, wird seit 2001 eine starke Vermehrung des Falters insbesondere am Ni e-
derrhein beobachtet, die sich inzwischen nahezu über das gesamte Münsterland ausgebreitet hat.
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V/0739/2017
Gefahren für den Menschen
Während die Falter für den Menschen harmlos sind, entwickeln die Raupen (Larven) des Eichenpr o-
zessionsspinners ab dem dritten Larvenstadium sehr feine, leicht brechende Bren nhaare. Diese nur
2-3 mm langen, mit Widerhaken versehenen Haare, enthalten das Nesselgift Thaumetopoein. Die
Härchen, deren Anzahl mit jedem weiteren Larvenstadium kontinuierlich wächst, können beim Me n-
schen auf der Haut und an den Schleimhäuten zu teilwe ise heftigen allergischen Reaktionen führen,
von dem insbesondere Kinder betroffenen sind.
Nach dem Hautkontakt entwickelt sich ein starker, sehr unangenehmer Juckreiz, dem ein intens iver
Hautausschlag in Form von Quaddeln oder anhaltenden Knötchen (ähnli ch Insektenstichen) folgt.
Beim Einatmen kann es zu Reizungen der oberen Atemwege, die bei empfindlichen bzw. vorbelast e-
ten Menschen auch zu Atemnot bzw. asthmatischen Symptomen führen können. Schließlich sind
auch Allgemeinsymptome wie Schwindel, Benommenheit und Fieber möglich. Bei Augenkontakt kann
es zu Bindehautentzündungen kommen. In seltenen Fällen wurde auch ein allergischer Schock au s-
gelöst. Die Reaktionen auf den Verteidigungsmechanismus der Raupen, das Nesselgift, sind natürlich
von Mensch zu Men sch unterschiedlich, jedoch verstärkt sich in der Regel die Reaktion bei wiede r-
holtem Kontakt.
Die feinen Brennhaare können bei günstiger Witterung und Luftströmung über 500 m weit fliegen.
Auch die in den alten Nestern und an den Häutungsresten befindlich en Haare verlieren ihre allerg i-
sche Wirkung über viele Jahre nicht. So überdauern die Brennhaare in der Natur mehr als 10 Jahre,
das Nesselgift bleibt 4 Jahre lang wirksam.
Gefährdung der Eiche
Vitale Eichen verfügen über ein hohes Regenerationsvermögen, daher wird ein einmaliger Kahlfraß in
der Regel gut verkraftet. Einem wiederholten Kahl - oder gegebenenfalls Kombinationsfraß mit z. B.
Eichenwickler, Frostspanner und Laubholzeulen überstehen die Eichen nur schlecht. Die so gesch ä-
digten Bäume können zusätzlich durch Krankheiten wie Eichenmehltau so geschwächt werden, dass
diese gegenüber anderen Stressfaktoren, wie z. B. dem Befall durch den Eichenprachtkäfer, anfäll i-
ger werden. Dadurch kann es zu Zuwachsverlusten aber auch zum Absterben von Bäumen kommen.
Bekämpfungsmethoden
Der Eichenprozessionsspinner kann mechanisch, biologisch bzw. chemisch bekämpft werden.
Die mechanische Bekämpfung wird vor allem dann eingesetzt, wenn eine präventive Behandlung
zum Abtöten der Raupen vor dem 3. Larvenstadium nicht erfolgte. Diese Methode ist aber auch zur
Bekämpfung von Einzelfunden und kleineren Befallsherden sinnvoll. Die Bekämpfung erfolgt dabei
zum Beispiel durch das Absaugen der Raupen und Nester mittels eines Feinstaubsaugers mit der Fi l-
terklasse H (Asb estsauger). Die Staubsaugerbeutel werden anschließend der Müllverbrennung zug e-
führt. Obwohl die Methode sich grundsätzlich bewährt hat, kann sie aufgrund der schlechten Erreic h-
barkeit bei sehr großkronigen bzw. mit Hubsteigern nicht bzw. schlecht erreichba ren Bäumen nicht
überall effektiv eingesetzt werden.
Die biologische Bekämpfung dient der präventiven Abtötung der Raupen des EPS, bevor diese das 3.
Larvenstadium erreicht haben. Grundsätzlich gilt, dass eine Bekämpfung zum Schutz der Bäume dem
Pflanzenschutzrecht und zum Schutz der Gesundheit des Menschen dem Biozidrecht unterli egen. Die
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bzw. Bioziden erfolgt mittels Hochdruck - oder anderen Sprüh-
nebelgeräten. Diese kann dabei vom Boden über Sprühkanonen, mit Hubarbei tsbühnen oder durch
einen Helikoptereinsatz erfolgen. Während die ersten beiden Verfahrensweisen für Einzelbäume,
Baumgruppen, Alleen und Waldränder an stark frequentierten Bereichen einsetzbar sind, eignet sich
der Helikoptereinsatz zur schnellen Behandlung großer Flächen wie Wälder, Waldränder und Alleen im
Außenbereich.
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Historie zum Auftreten des EPS in Münster
2009 Erste Schulung der Mitarbeiter des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz, (Baumpflege, Baumkontro l-
le); Regelmäßige Hinweise an alle Mit arbeiter im Rahmen der Sicherheitsbelehrungen; Anschaffung von
Schutzausrüstung; Suche nach EPS im Rahmen von Baumkontrollen
2010 Mitteilung über den Fund eines Gespinstnestes in Senden-Bösensell
2011 Bestätigte EPS-Funde im BAB-Kreuz Münster-Süd (Straßen.NRW – erst später kommuniziert)
2012 Sommer: Beseitigung von 2 Nestern an der Weseler Straße (Nähe Spinne) und am Wierling. Intensivi e-
rung der EPS-Suche im Rahmen von Baumkontrollen
Herbst: Fund von insgesamt sieben alten Gespinstnestern am Twer enfeldweg (6 Stück) und am Rüsc h-
hausweg (1 Stück)
2013 Januar: Einbindung des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer NRW (Frau Dr. Klug), I n-
formation an das Regionalforstamt Münsterland und andere Waldbesitzer
März: Fund von EPS -Eiablagen beim Suchen mittels Hubsteiger am Twerenfeldweg; Bekämpfung s-
empfehlung mit Dipel ES durch Frau Dr. Klug; Beschluss zum Verzicht chemischer und zur
Durchführung mechanischer Bekämpfungsmaßnahmen
April: Abstimmung mit den Ämtern 13, 32, 37, 40, 51, 53, 67 der weiteren Vorgehensweise:
- Öffentlichkeitsarbeit, Information und Einbindung der Bevölkerung
- Information an Schulen, Einrichtungen der Kinder und Jugendpflege, Sportstätten
- Nennung von Meldestellen, Erstellung eines Merkblatt mit Handlungsempf ehlungen
- Regelung der Zuständigkeiten im Rahmen der Bekämpfung
- Vorgehen bei privaten Bäumen
Entwicklung der Eichenprozessionsspinner-Population in Münster (Stand 29.08.2017)
Jahr 2013 2014 2015 2016 2017
befallene Bäume 65 109 218 541 1.000
beseitigte Nester 65 109 300 758 2.008
Kosten für die Beseitigung durch eine Fach-
firma 2.261 € 1.808 € 5.804 € 11.412 € 26.481 €
Bekämpfungsmaßnahmen in den kommenden Jahren (siehe beigefügtes Konzept)
Wie die Zusammenfassung der verschiedenen Befallsorte zeigt, ist nahezu im gesamten Stadtg ebiet
von Münster im Jahr 2017 der Schwellen wert für einen großen Befallsdruck (Massenverme hrung)
überschritten worden. Zusammengefasst wird die Entwicklung von vorstehender Tabelle dargestellt.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch in den kommenden Jahren – trotz aller durchgeführten
Bekämpfungsmaßnahmen – der Befall weiter anwachsen wird.
Da das angestrebte Ziel einer Eindämmung des EPS durch die bisher praktizierte personal - und kos-
tenintensive Vorgehensweise nur zum Teil erreicht wurde, bedarf es zukünftig einer erweiterten Vo r-
gehensweise.
Fakt ist, dass ein flächendeckender Schutz nicht gewährleistet werden kann, da sich die Beseit igung
der Nester nur auf einen Teil des Baumbestandes in der Stadt Münster beschränkt hat. So wurden
die Eichenprozessionsspinner in städtischen Waldflächen nur v ereinzelt in stark frequentierten Erh o-
lungsbereichen und in sonstigen Waldflächen überhaupt nicht entfernt . Zudem kommt ein wesentl i-
cher Befall durch Zuwanderung von Faltern, die sich außerhalb der Stadtgrenzen entwickelt haben.
Der Schutz der Münsteraner Bevölkerung vor den Auswirkungen eines möglichen Kontaktes mit den
allergieauslösenden Raupenhaaren des EPS sollte dennoch das angestrebte Ziel bleiben. Hierbei
muss jedoch beachtet werden, dass das Risiko eines Kontaktes nicht überall gleich ist. Dies ist in den
dicht besiedelten Ortslagen deutlich größer als in den geringer besiedelten Auße nbezirken. Kinder
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sind grundsätzlich gefährdeter als Erwachsene. Als Fußgänger ist das Risiko e ines Kontaktes größer
als wenn man an den befallenen Bäumen mit dem Rad oder sogar mit dem Motorrad / PKW vorbei
fährt. Ein weiteres Kriterium ist die Anzahl der in einem Objekt stehenden Eichen und die Frequenti e-
rung durch Kinder.
Die Verwaltung hat deshalb im Rahmen einer Gefährdungsmatrix Prioritäten für die Kontroll - und Be-
kämpfungsmaßnahmen festgelegt (siehe Anlage).
Sofern in den kommenden Jahren der Befall des EPS im Stadtgebiet weiterhin stark zunehmen sollte,
wird auch in Münster eine präventive, selektive Bekämpfung mit einem geeigneten Biozid, z.B. Dipel
ES, zum Abtöten der Raupen vor dem Erreichen des 3. Larven-stadiums nicht zu vermeiden sein. Da
der Einsatz von Bekämpfungsmittel unter Einsatz von Sprühgeräten bzw. durch Befliegungen inne r-
halb der Bebauung wegen der zwangsläufigen Verdriftung des Präparats nur un ter sehr spezifischen
Bedingungen vorstellbar ist, sollen diese Maßnahmen auf klar definierte, stark befallene waldähnliche
Bereiche in der Nähe zu Siedlungen, Schulen, Kindertages - und Sportstätten sowie auf Parkanlagen
begrenzt werden.
Da der Zeitraum zw ischen dem Schlupf und dem 3. Larvenstadium nur etwa 3 Wochen beträgt, ist
der Zeitraum einer Ausbringung auch unter Berücksichtigung, dass die Wirksamkeit bei Regen und zu
intensiver Sonneneinstrahlung stark nachlässt, äußert knapp. Daher ist dann rasches Handeln unab-
dingbar. Abweichend vom Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom
11.09.1990 hält es die Verwaltung daher für sinnvoll, bei einer sich abzeichnenden starken Ausbre i-
tung des EPS eine Bekämpfung mit einem zugelassenen Biozid einzuleiten.
Seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit steht dabei der Schutz der Gesun d-
heit der Bevölkerung an oberster Stelle. Mechanische Bekämpfungsmaßnahmen werden deshalb
auch weiterhin in den Bereichen, auf denen hohe bzw. sehr hoh e Gefährdungen für die Gesundheit
der Bevölkerung bestehen, unmittelbar erfolgen!
Dipel ES
Die Bekämpfung der EPS Raupen bewirkt bei Dipel ES ein vom Bodenbakterium Bacillus thuringie n-
sis var. kurstaki erzeugter Wirkstoff. Dieser zunächst ungiftige Stoff wandelt sich, nachdem das Mittel
durch Fraß aufgenommen wurde, im Darm der Raupen in eine toxische Form um. Das Toxin bindet
sich an spezifische Rezeptoren in den Zellen der Darmwand. Die dadurch entstehende Darmperfor a-
tion sorgt für einen sofortigen Fraß-Stopp und wenige Tage später zum Tod der Raupen. Dies erklärt
gleichzeitig die Selektivität des Mittels, denn nur bei Schmetterlingslarven, in deren Darm der Wir k-
stoff in die toxische Form umgewandelt und von den Rezeptoren in der Darmwand gebunden werden
kann, wirkt es tödlich. Die ökologischen Nebenwirkungen auf Nich tzielorganismen sind durch diese
hohe Selektivität gegenüber Schmetterlingsraupen geringer als bei anderen auf dem Markt befindl i-
chen Produkten. Das Präparat ist für Säugetiere nicht giftig, kann aber, da es Mikroorganismen en t-
hält, sensibilisierend beim Kontakt mit der menschlichen Haut wirken. Die Bundesanstalt für Arbeit s-
schutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die vorläufige Zulassung für das Präparat Dipel ES als Biozi d-
produkt zunächst bis zum 30.04.2018 erteilt, eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel besteht bis zum
31.12.2021.
Fazit
Das Konzept für eine abgestimmte Bekämpfung des EPS stellt aus der Sicht der Verwaltung eine
gute Grundlage für den Umgang mit dem EPS da. Es wird deutlich, dass mit hoher Wahrscheinlic h-
keit auf den Einsatz eines Biozids nicht verzichtet werden kann.
Sicher ist aber auch, dass die Bevölkerung im Zuge des Klimawandels trotz alIer Gegenmaß-nahmen
zunehmend mit neuen Schadbildern und deren Auswirkungen auf die Natur und den Menschen z u-
rechtkommen muss.
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Als Beispiele seinen die für Menschen ungefährliche n Quara ntäne-Schadorganismen Asiatischer
Laubholz- und Zitrusbockkäfer genannt, bei denen befallene Bäume unmittelbar gefällt werden mü s-
sen. Neu sind auch das durch einen Pilz verursachte Eschentriebsterben oder das Bakterium Pse u-
domonas syringae an rot blühenden Kastanien, durch die die genannten Baumarten nahezu vollstä n-
dig verschwinden werden.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
EPS Konzept mit Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Sentruper Straße
- Weseler Straße
- Twerenfeldweg
- Welsingheide
- Wierling
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0739/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37