V/0192/2023
Versagung der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Förderverein "Maria Sybilla Merian" e.V.
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Anlage A
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Anlage A zur V/0192/2023 Kurzüberblick Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. beantragte am 04.11.2022 erneut beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Nach eingehender Prüfung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurde am 06.12.2022 ein Ablehnungsbescheid zur Anerkennung des Fördervereins als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII verschickt. Daraufhin legte der Vorsitzende mit seinem Schrei- ben vom 17.12.2022 Widerspruch ein. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anhang_II_Satzung des Fördervereins Maria Sybilla Merian e.V.
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Satzung MSM e.V. SATZUNG für den gemeinnützigen Verein Förderverein „Maria Sybilla Merian“ Die folgende Satzung wurde in der Gründerversammlung vom 17. Dezember 2014 einstim- mig errichtet und zuletzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17. November 2018 geändert. & 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen „Förderverein ‚Maria Sybilla Merian‘ e.V“. (2) !Sitz des Vereins ist Münster. ?Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Münster un- ter der Nummer 5471 eingetragen. (3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 8 2 Zweck des Vereins (1) 'Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Dies geschieht insbesondere durch 1. ideelle und finanzielle Förderung der Münsteraner Pfadfinderarbeit, insbesondere der Ortsgruppe („Stamm Maria Sybilla Merian“) der Christlichen Pfadfinderschaft Deutsch- lands e.V. (CPD), und 2. die Durchführung eigener Veranstaltungen a. der Jugend(volks)bildung sowie b. in Form von Jugendlagern und -fahrten zum Zwecke der Erziehung junger Menschen in Zusammenarbeit mit deren Eltern zu mündigen Bürgern eines freiheitlich-demo- kratischen Staates. 3Der Satzungszweck wird insbesondere auch durch die Beschaffung von Drittmitteln in Form von Spenden verwirklicht. (2) "Der Verein dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken i. S. des Ab- schnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. ?Er ist selbstlos tätig; sein Zweck ist nicht in erster Linie auf eigenwirtschaftliche Zwecke gerichtet. (3) !Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. ?Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. ?Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung be- günstigt werden. *Nachgewiesene Auslagen werden erstattet. $& 3 Organe Organe des Vereins sind a) der Vorstand und b) die Mitgliederversammlung. Seite 1 von 3 Satzung MSM e.V. $ 4 Vorstand (1) "Vorstand i.S.d. $ 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. ”Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden vertreten, in des- sen Abwesenheit durch den zweiten Vorsitzenden. ’Für Rechtsgeschäfte mit einem Gesamt- wert von über 2.000 Euro vertritt der Vorstand den Verein gemeinsam. *Der zweite Vorsit- zende ist Datenschutzbeauftragter des Vereins. (2) Der Vorstand ist von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit freigestellt. $ 5 Mitgliederversammlung (1) !Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal im Jahr in öffentlicher Sitzung tagen. 2 Ausschluss der Öffentlichkeit ist auf Antrag mit einfacher Mehrheit möglich. ?Die Mitglie- derversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Be- kanntgabe der Tagesordnung in Textform einberufen. (2) Stimmberechtigt ist jedes anwesende ordentliche Mitglied. (3) Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. ”Stimmenthaltungen bleiben hierfür außer Betracht. *Zweidrittelmehrheit ist erforderlich zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins. *Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienen beschlussfä- hig. (4) !Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden geleitet. "Bei dessen Verhin- derung bestimmt die Versammlung einen Leiter. (5) "Über die Mitgliederversammlung wird ein schriftliches Protokoll geführt, in welchem die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse der Wahlen festzuhalten sind. ?Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben. ?Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt. (6) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes. b) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages. c) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung. d) Wahl der Vorsitzenden. e) Entscheidung über die Auflösung des Vereins. (7) 'Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel aller Mitglieder schriftlich verlangt wird. $ 6 Mitgliedschaft . (1) "Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den schrift- lichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand. ’Der für die Kassenführung des Stammes Maria Sybilla Merian in der CPD Verantwortliche ist kraft Amtes ordentliches Mitglied des Vereins. (2) Stattdessen kann jede natürliche oder juristische Person auch Fördermitglied des Vereins werden, sofern sie sich mit den Zielen des Vereins identifiziert. Abs. 1 S. 2 gilt entsprechend. (3) "Der Austritt ist schriftlich mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende gegenüber dem Vorstand zu erklären. ?Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod eines Mitgliedes. Seite 2 von 3 Satzung MSM e.V. (4) Aus dem Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen wer- den, wer durch sein Auftreten und durch seine Haltung den Vereinsinteressen zuwiderhandelt oder auf andere Art und Weise das Ansehen des Vereins schädigt. 8 7 Beitrag !Der Verein kann einen jährlich im Voraus zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag erheben. *Dess- en Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung. Sie kann eine Beitragsordnung beschließen. 88 Auflösung (1) "Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermö- gen nach erfolgter Liquidation der CPD mit der Maßgabe zu, die Gelder für ihre Münsteraner Ortsgruppe zu verwenden, soweit diese im Zeitpunkt der Auflösung noch besteht. ?An- dernfalls fällt das Vermögen der steuerbegünstigten Körperschaft zu, der das Vermögen der CPD zugefallen ist. *Dieser/Diese hat/haben es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnüt- zige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden. *Ansprüche der Mitglieder an das Vereinsvermögen sind ausgeschlossen. (2) Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, wird der erste Vorsitzende zum Liquidator bestimmt. Münster, den 17. November 2018 Seite 3 von 3
Beschlussvorlage
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V/0192/2023 V/0192/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Versagung der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII - Förderverein "Maria Sybilla Merian" e.V. Beratungsfolge 04.05.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. wird die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII versagt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. hat am 04.11.2022 zum dritten Mal die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII beantragt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat den Antrag mit Bescheid vom 06.12.2022 abge- lehnt. Dagegen legte der Vorsitzende mit Schreiben vom 17.12.2022 Widerspruch ein. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hatte dem Verein bereits am 27.03.2019 die Anerkennung versagt (TOP 15.2 zur Vorlage V/0191/2019). Der Versagung vorausgegangen war: Ein Antrag auf Anerkennung des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. nach § 75 SGB VIII vom 19.12.2017 Ein Ablehnungsbescheid zur Anerkennung des Fördervereins vom Amt für Kinder, Jugendli- che und Familien vom 07.12.2018 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 19.04.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Trockel Telefon: 492-5100 Trockel@stadt-muenster.de Herr Paschert Telefon: 492-5890 Paschert@stadt- muenster.de - 2 - V/0192/2023 Ein Widerspruch des Fördervereins vom 12.12.2018 gegen die Versagung Den zweiten Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII vom 30.04.2019 hatte das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit Hinweis auf die bestandskräftige Entscheidung über den ersten Antrag abgelehnt. Eine weitere Anfrage zur Anerkennung vom 10.08.2021 hatte das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erneut negativ beantwortet. Die Verwaltung hält an ihrer Einschätzung fest, dass die Aktivitäten des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII nicht aus- reichen. Der Verein hat seine bereits bekannten Aktivitäten seit der Versagung der Anerkennung vom 29.03.2019 fortgesetzt, aber nicht so verstärkt, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt oder in abseh- barer Zeit einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe erwarten ließen (§ 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Es ergibt sich aus Sicht der Verwaltung keine neue Sachlage. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Widerspruch des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. zurückzuweisen. Erst bei veränderter Sachlage kann der Förderverein einen neuen Antrag stellen. Da § 5 Abs. 2 Nr. 2 der städtischen Jugendamtssatzung in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Nr. 1 AG KJHG NRW die Entscheidung über die Anerkennung dem Jugendhilfeausschuss vorbehält, muss dieser auch über die Versagung der Anerkennung entscheiden. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anhang I: Antrag auf Anerkennung des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. nach § 75 SGB VIII vom 04.11.2022 Anhang II: Satzung des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e.V. Anhang III: Sachbericht über die Tätigkeit in der freien Jugendhilfe vom 04.11.2022 Anhang IV: Ablehnungsbescheid zur Anerkennung des Fördervereins vom Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien vom 06.12.2022 Anhang V: Widerspruch des Fördervereins zur Ablehnung der Anerkennung vom 17.12.2022
Anhang_III_Sachbericht 04.11.2022
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SBzol41227 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Verein zur Förderung der Pfadfinderinnen und Pfadfinder in Münster "Förderverein MSM + Werlandstraße 114 « 48153 Münster Sachbericht Der Förderverein ist seit seiner Gründung Ende 2014 gemeinnützig auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig. Dieser Bericht bezieht sich schwer- punktmäßig auf die letzten drei Jahre, mithin die Jahre 2019 bis 2022. Dennoch zunächst kurz eine Erklärung zur Geschichte des Vereins: Ge- gründet wurde er, um den CPD-Stamm Maria Sybilla Merian zu unter- stützen. Die Leitung der Gruppe war relativ jung; im Förderverein fin- den sich ältere und erfahrenere Pfadfinder. Sie unterstützen als Älteren- schaft die Leitung nach Kräften. Manche Aktion ist aber für die Jünge- ren entweder nicht leistbar oder aufgrund ihres Inhalts einfach noch nicht interessant genug. Die Jahre 2015-2018 Bereits im März 2015 haben wir den Erste-Hilfe-Kurs für den Stamm veranstaltet. Die Gesamtorganisation lag in unseren Händen, während die Pfadfinder die finanzielle Abwick- lung und Einladung übernahmen. « März: Erste-Hilfe-Kurs © 2.-3. Quartal: Seminare London/Großbritannien + September: Schulung NS- Verbrechen Im März bis Oktober 2015 haben wir Seminare mit den Teilnehmenden einer Ferienfreizeit der Pfadfinder nach London durchgeführt.! Die Se- minarreihe wurde organisatorisch und inhaltlich (inkl. Rahmenpro- gramm) von uns betreut. Wir haben als Förderverein quasi als „Dienst- leiter“ das Seminar nahezu vollständig übernommen. Die Pfadfinder haben quasi keine Aufgaben übernommen. An der eigentlichen Aktion in London waren wir als Förderverein nicht beteiligt. Im September 2015 sind wir für ein Wochenende nach Celle gefahren, um uns mit der NS-Diktatur und deren Folgen für die Menschen in der Welt, aber auch ganz in unserer Nähe auseinander zu setzen. Dabei bil- dete der Besuch der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen den Kern der Veranstaltung, um den sich die übrigen Programmpunkte drehten. Teil- nehmende waren Jugendliche und junge Erwachsene aus Münster.’ ! Themenschwerpunkte u. a.: Geschichte der Pfadfinder, Knigge in Großbritannien (insb. im Unterschied zu Deutschland), notwendiges Gepäck und — da die Gruppe vor Ort ein Theaterstück besuchen wollte — die Vorbesprechung von „Richard II“. 2 Ich bitte das Wort nicht im finanziellen Sinne zu verstehen: Der Verein hat (im Ge- gensatz zu mir als Referenten) hierfür selbstverständlich kein Geld erhalten. 3 Die Maßnahme fand in Kooperation mit den Pfadfindern statt, da wir auf diese Weise Werbung in den Gruppen machen konnten und die Pfadfinder Zuschüsse erhalten konnten. Die organisatorische und inhaltliche Leitung lag vollständig bei uns. Einla- dung und Abrechnung erfolgte über die Pfadfinder. Seite ı von 9 Ihr Zeichen: 5ı zo 0211 Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 221104-0001 Unsere Nachricht vom: Bearbeiter: Name: Simon Breuker Fax: eMail: Datum: 04. November 2022 Postanschrift: Förderverein Marla „Sybilla Merian“ e.V. z. Hd. Michael Kampelmann Werlandstraße 114 48153 Münster Vorstand: Erster Vorsitzender: Simon Breuker Zweiter Vorsitzender. Niccolo Ninfa Kontoverbindung: Inhaber: Förderverein „Maria Sybilla Me- rian“ e.V. IBAN: DE9S 3506 0190 2100 5210 19 BIC: GENO DE Dı DKD Institut: Bank f. Kirche und Diakonie e.G. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. ist im Vereinsregister Münster unter der Nummer VR 547! eingetragen und vom Finanzamt Münster-Außenstadt als aemeinnützia anerkannt. Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 04. November 2022 : Bereits kurz danach haben wir uns mit dem Thema „DDR-Unrecht“ be- « Mai 2016: DDR-Unrecht . ” e Sommer 2016: ne schäftigt. Dazu haben wir die Teilnehmenden im Mai 2016 für fünf Tage Lebensfragen“ Je nach Berlin eingeladen und uns im Rahmen eines Workshops* vor Ort mit dem Thema beschäftigt. Im Juli/August 2016 hat Herrn Ninfa für den Förderverein das „Projekt: Lebensfragen“ auf dem sog. Bun- deslager der Pfadfinder als eigenständigen Stand durchgeführt.® . j 4... | Im April 2017 haben wir die Gruppenleiterschulung der CPD durch ei- « April 2017: Gruppenleiter gene Einheiten unterstützt.” Dabei haben die Pfadfinder den Kurs organisa- torisch betreut und inhaltliche Aufgaben (d. h. im Wesentlichen die Gestal- tung des Programms) abgegeben. Der Kurs richtete sich an Teilnehmerin- nen und Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen und den grenznahen Teilen Niedersachsens und Hessens. schulung e Mai 2017: Erste-Hilfe-Kurs + Juni 2017: Projekt Lebens- fragen Einen weiteren Erste-Hilfe-Kurs haben wir im Mai 2017 angeboten. An diesem nahmen dann auch Nicht- Mitglieder des Stammes teil. Der Stamm hat die organisatorische Koordination übernommen, während wir uns um den inhaltlichen Teil gekümmert haben: Da wir selbst nicht über die Kompetenz verfügen, entsprechende Kurse zu leiten, haben wir uns um einen geeigneten Referenten gekümmert und das Rahmenprogramm orga- nisiert. f Im Juni 2017 hat Herrn Ninfa das Projekt: Lebensfragen (s. oben) auf dem Pfingstlager der Pfadfinder wie- derholt. Der Rahmen war hier deutlich kleiner, so dass das Projekt lediglich in den Mittagspausen und den Abendstunden betrieben wurde. Im Januar 2018 hat Herr Ninfa für den Förderverein das „Projekt: Lebens- fragen“ im Rahmen der sog. Winterfahrt des Stammes als einmaligen Nachmittagsworkshop angeboten. © Januar + Mai 2018: je Projekt: Lebensfragen « Februar 2018: Industriali- sierung im Ruhrgebiet Im Februar 2018 haben wir als Tagesausflug die Villa Hügel besucht uns Juni 2018: Brüssel erleben | dort herumführen lassen und uns im Rahmen eines von uns organisierten ab Juli 2018: Mitarbeit am | Workshops mit dem Thema „Industrialisierung“ beschäftigt. An der Veran- Standardwerk fürGruppen- | staltung haben junge Menschen aus Münster, aber auch Gäste aus Bonn und leiter*innen Solingen teilgenommen. Der Schwerpunkt lag aber bei den Teilnehmern aus Münster. Eine Kooperation mit dem Stamm fand nicht statt. Aufgrund des großen Erfolges hat Herr Ninfa uns im Mai 2018 wieder mit dem „Projekt: Lebensfragen“ auf dem Pfingstlager der Pfadfinder repräsentiert. Dieses Mal war er mit einem eigenen Zelt vertreten. Da der Lagerplatz Teil eines großen Zeltplatzes für mehrere Gruppen war, konnten wir so auch Interessierte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erreichen. Vom 22. bis 26. Juni 2018 haben wir die (für das Jahr größte) Aktion „Brüssel erleben“ angeboten, bei der wir (aufgrund einer Terminkollision: nur) mit elf Personen, davon zur Hälfte aus Münster, nach Belgien ge- fahren sind. Wir haben die Hauptstadt erkundet und uns über die Arbeit der Institutionen der EU informiert. Höhepunkt war ein Besuch des Europaparlaments.® Die Teilnehmenden wurden — z. B. bei der Zubereitung des Abendbrots - aktiv in das Programm eingebunden. ’ — y * Anknüpfungspunkt, um das Thema „greifbarer“ zu machen, war ein,‚Besuch der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen (StaSi- Untersuchungsgefängnis). Dabei haben wir mit einem Besuch des Dokumentationszentrums „NS-Zwangsarbeit“ den Bogen zum zuvor behandelten NS-Unrecht geschlagen. 5 Die Aktion fand — vor allem auf Wunsch der Landeskirche — unter dem Schirm des Stammes statt. Faktisch hat jedoch unser Verein die Organisation übernommen. Lediglich die Einladung und die Abrechnung erfolgten über den Stamm. $ Ein Format, bei dem — wie der Name schon sagt — verschiedene (Lebens-)Fragen in den Raum gestellt und in verschiedenen Formen bearbeitet werden. Die Fragen stammen aus dem gesamten Bereich des Lebens und sind in der Regel in der Bevölkerung kontrovers diskutiert (z. B.: „Sollte Sterbehilfe erlaubt sein?“) ? Der Förderverein hat die Bereiche „C-Arbeit“, Recht, Verkündigung, Versicherungen und Zuschüsse übernommen. Dabei hatte er freie Hand bei der Gestaltung; lediglich der zeitliche Rahmen war abzusprechen und auf eine ausreichende Qualifikation der Refe- renten zu achten. 3 Bei der Veranstaltung haben wir mit dem Stamm kooperiert, um dort besser Werbung machen zu können und um Zuschüsse erhalten zu können. Eine darüber hinausgehende Kooperation gab es nicht. Die Teilnehmenden waren etwa zur Hälfte Stammesmitglieder. Seite 2 von 9 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 04. November 2022 Ab etwa Juli 2018 haben sich zwei unserer Mitglieder besonders in das Thema Schulung eingebracht, indem Sie an der Überarbeitung des Standardwerks für Gruppenleiter in der Christlichen Pfadfinderschaft mitge- wirkt haben. Einer der beiden ist in der mittlerweile erschienenen Neuauflage namentlich als Mitautor erwähnt. Das Jahr 2019 ‘Bi Bereits zum Jahresbeginn — ab dem 02. Januar — hat Herr Ninfa eine Maß- * Januar 2019: Einkehr nahme zur inneren Einkehr angeboten. Sie hat auf dem Bundeshof der CPD, dem Vereinsheim der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands, stattgefunden. Die Teilnehmenden waren eingeladen, in der Abgeschieden- heit eines alten Gehöfts im 1.000-Einwohner-Ort Birkenfelde das Jahr mit Ruhe zu beginnen. + Januar 2019: Programm f. Pfadfinder-,,Winterfahrt“ « Februar 2019: thinking day « April 2019: Yad Vashem erleben e April 2019: Gruppenleiter- | Neben spiritueller Einkehr war Hauptzweck der Maßnahme das Kraftschöp- schulung fen für das neue Jahr. In einem schnellen, bunten und lauten Alltag ist es e Oktober 2019: Workshop ungewöhnlich und angenehm, sich für ein paar Tage einfach zurückziehen „Kochen für Gruppen“ zu können. Kein Mobilfunkempfang, keine Party, keine Abgabefristen und keine drängenden Kollegen. Parallel hat auf dem Bundeshof die sog. Winterfahrt der Münsteraner Ortsgruppe der CPD stattgefunden. Ruhige Programmpunkte konnten dergestalt gemeinsam durchgeführt werden, dass sie durch Teilnehmende unserer Maßnahme vorbereitet und durchgeführt wurden. Teilnehmende der Winterfahrt waren zur Teilnahme eingeladen. Dadurch haben zeitweise bis zu 15 Personen am Programm teilgenommen. Es handeite sich um den ersten Versuch für ein solches Programm. Die Rückmeldungen waren positiv, so dass Wiederholungen vorgesehen sind. Gleichzeitig diefite der Testlauf auch äls Modell, um Verbesserungen aufzunehmen. Diese werden in einer künftigen Aktion mit aufgenommen werden. Der 22. Februar ist Gedenktag der Pfadfinderinnen und Pfadfinder an ihren Begründer und seine Frau. Die Münsteraner Ortsgruppe begeht diesen Thinking Day genannten „Feiertag“ schon seit vielen Jahren, sah sich jedoch in 2019 nicht in der Lage, ihn angemessen auszurichten. Diskutiert wurde ein angenehmes Beisammen- sein. Für größere Vorbereitungen sah man keine Kapazitäten. Daraufhin haben wir die Organisation übernommen und zu einem Nachmittag mit „Ritterspielen“ eingeladen. Die Teilnehmenden durften sich in sechs Disziplinen im Wettkampf miteinander messen und so ihre Fähig- keiten erproben. Dem Gründer der Pfadfinderbewegung war eine praktische Ausbildung besonders wichtig, die er gerne spielerisch verpackte. Dies haben wir aufgegriffen, um so den Bogen zur Besonderheit des Tages zu spannen. Vermutlich in jeder Dimension die umfangreichste Aktion des Jahres war ein Besuch in Israel zum Thema Yad Vashem erleben: Die Maßnahme (ohne Vor- und Nachbereitung) hat vom 05. bis 12. April 2019 in Jerusalem (sowie auf Tagesausflügen in Bethlehem, Masada und Tel Aviv) stattgefunden. Teilgenommen ha- ben neben dem Unterzeichner 16 Personen aus verschiedenen Landkreisen von NRW. Der Teilnehmerbeitrag belief sich auf (nur) 150,- Euro pro Person, wobei die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Gegenzug sowohl bei der Programmgestaltung als auch bei der Zubereitung der Mahlzeiten aktiv mitwirken mussten. Bereits am Anreisetag konnten die Teilnehmenden durch den Sabbatbeginn kurz nach 16 Uhr die Auswirkun- gen des Judentums auf das öffentliche Leben eindrucksvoll beobachtet werden. Im weiteren Programmverlauf wurden die Stadt Jerusalem besucht, das Thema Judentum thematisiert, Yad Vashem erlebt, die Klagemauer besichtigt, Tel Aviv besucht, gemeinsam ein Film geschaut, den Tempelberg besucht, Bethlehem aufgesucht, die Festung Masada besichtigt, im Toten Meer gebadet und viel mit unseren israelischen Partnern diskutiert. Die Teilnehmenden haben sich intensiv in die Veranstaltung eingebracht. Die von ihnen vorbereiteten Beiträge zum Programm waren durchgängig gut, teilweise sogar sehr gut, vorbereitet und in die Gestaltung eingebracht. Auch in den Freizeitblöcken haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich nicht auf „Freibad“, „chillen“ o. ä. beschränkt, sondern die Zeit aktiv und sinnvoll genutzt. Auch wenn die Abende regelmäßig ohne Programm Seite 3 von 9 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 04. November 2022 waren und damit „individuelle Handyzeit“ vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren, so ließ sich doch beobachten, dass sich regelmäßig kleine, unterschiedlich besetzte Gruppen fanden, die den Tag für sich reflek- tierten oder sich einfach nur unterhielten bzw. Karten spielten. Damit Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter bestmöglich auf Ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet sind, gehen Sie zuvor auf pfadfinderinterne Schulungen. Dort lernen sie ihr Handwerkzeug — und noch viel mehr. Weil wir das richtig und wichtig finden, haben wir auch im April 2019 die Gruppenleiterschulungen des nordrhein-westfälischen Landesverbandes der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands organisatorisch und inhaltlich begleitet. So haben wir zum Beispiel die Buchhaltung der Veranstaltung übernommen und einen erheblichen Teil der Schulungseinheiten vorbereitet und durchgeführt. Der Unterzeichner hat die Themen Rechts, Versicherungen und Zuschüsse vertreten. Sein Stellvertreter hat die Bereiche übernommen, die sich mit dem Christlichen As- pekt der Pfadfinderarbeit beschäftigen. Am 11. Oktober haben wir eine Schulung zum Thema „Kochen auf Veranstaltungen“ durchgeführt. Ist die Verpflegung einer Maßnahme schlecht, ist die Stimmung schlecht. Das gilt für jede Maßnahme. Dabei ist es nach unserer Erfahrung gar nicht so leicht, eine wohlschmeckende, abwechshungsreiche, die Ermährungsbe- dürfnisse der Teilnehmenden berücksichtigende, preiswerte und gleichzeitig ethischen Maßstäben genügende Verpflegung sicherzustellen. Um möglichst viele Menschen zu befähigen, dies umzusetzen, haben wir eine Schulung durchgeführt, bei der wir uns mit den Grundlagen der Küchenplanung und des Kochens beschäftigt haben. Theoretische Einheiten wurden mit praktischen Einheiten abgewechselt. Deshalb hat die Maßnahme auch parallel zur Mitgliederver- sammlung des Landesverbands West der CPD stattgefunden. So konnte das theoretisch erlangte Wissen direkt praktisch angewendet werden. Das Jahr 2020 e Januar 2020: Einkehr am J: eresbeginn, dieses Mal schon am 01. Januar, hat Herr Ninfa erneut e Rest wg. Corona entfallen ie Maßnahme zur inneren Einkehr auf dem CPD-Bundeshof angeboten. Mit Beginn der Pandemie im März 2020 kam auch unsere Arbeit dann jedoch plötzlich und nachhaltig zum Erliegen. Wie die allermeisten Vereine und Verbände gingen wir nicht davon aus, dass die Pandemie so lange anhalten würde und haben unsere Arbeit zunächst einmal vollständig eingestellt. Den Übergang zu digitalen Formaten haben wir im Jahr 2020 noch nicht gewagt. Konzepte hierfür haben wir aber natürlich zunächst angedacht, dann entwickelt und schließlich soweit vorangetrieben, dass eine Umsetzung möglich wurde. Das Jahr 2021 e Januar 2021: C&A „Ver- Weiterhin unter dem erheblichen Einfluss der Pandemielage, haben wir zu- nächst Projekte gesucht, in denen wir andere Gruppen aufihrem Weg durch die schwere Zeit unterstützen konnten: Da in der CPD ein starker Bedarf an der Gründung von Förderverginen bzw. der Eintragung der Orts- und Regi- onsgruppen als eingetragene Vereine zu beobachten war, haben wir am 03. März ein Q&A für interessierte Gruppenleiterinnen angeboten. Dabei ha- . R ben wir unsere eigenen Erfahrungen mit der „Bürokratie“ geteilt, Chancen « Oktober 2021; LM-Thing und Risiken einer Auslagerung in den Förderverein erläutert und konkrete ° November 2021: Bundes- Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Das Format fand vollständig digital Delegiertenversammlung statt. © entfallen: Präventionsschu- lung sexualisierte Gewalt e entfallen: Motivations-WE | Die ebenfalls vollständig digital abgehaltene Schulungswoche der CPD vom 27. März bis 03. April haben wir erneut in der bereits bewährten Weise mit unseren inhaltlichen Beiträgen begleitet. eine gründen“ + März 2021: Gruppenleiter- schulung (digital) e September 2021: KZ-Ge- denkstätte „Auschwitz“ Seite 4 von g Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 04. November 2022 Am 15.-19. September haben wir mit 20 jungen Menschen in Präsenz die Gedenkstätte in Auschwitz besucht. Die Organisation lag vollständig in unseren Händen. Die Teilnehmenden kamen zu einem erheblichen Teil aus Münster; ergänzt wurde die Runde durch Teilnehmende aus anderen Teilen von NRW und einer Person aus Niedersachsen. Insgesamt bestand die Gruppe nahezu ausschließlich aus jungen Menschen i. S. d. $ 71SGB VIN. Für die inhaltliche Auseinandersetzung haben wir uns professionelle Hilfe geholt: Zwei Führungen durch die Gedenkstätten in Auschwitz und Auschwitz-Birkenau wurden durch eine professionelle Führerin der Gedenk- stätte geleitet. Zwei Workshops zum Thema hat die Bildungsstätte, in der wir untergekommen sind, organisiert. Eine Stadtführung durch Oswiecim hat eine örtliche Fremdenführerin gehalten. Um darüber hinaus noch ein wenig mehr von Polen zu schen, hat ein Diplom-Geograph aus unserer Runde uns auf eine Stadtführung durch Krakau mitgenommen. Sowohl der Landesverband West der CPD, als auch die CPD selbst haben ihre Mitglieder- bzw. Delegierten- versammlung hybrid abgehalten. Aufgrund mangelnder Erfahrung haben wir dies technisch für beide Grup- pierungen umgesetzt. Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen in jenen Zeiträumen drohte die Gefahr, dass viele Mitglieder bzw. Delegierte nicht hätten in Person anwesend sein können, was nicht nur für die demokratische Legitimation der Entscheidungen, sondern vor allem auch für eine Entscheidungsfindung auf Basis einer breiten Zustimmung schwierig geworden wäre. Da wir beide Maßnahmen jedoch nicht inhaltlich begleitet haben, sei dies nur der Vollständigkeit halber er- wähnt. Denn es zeigt, dass wir einen nicht nur unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugend- hilfe nicht nur durch eigene Maßnahmen leisten, sondern auch, indem wir Andere bei ihren Aktionen unter- stützen, wo der Bedarf besteht. Zuletzt seien noch eine Präventionsschulung gegen sexualisierte Gewalt und ein „Motivationswochenende“ erwähnt, die beide Pandemiebedingt ausfallen mussten: Erstere haben wir aufgrund steigender Coronainfekti- onszahlen im Herbst recht kurzfristig absagen müssen. Eine Veranstaltung in Präsenz konnten wir nicht ver- treten. Gleichzeitig sahen wir uns nicht in der Lage, dieses wichtige Thema kurzfristig in adäquater Weise digital zu vermitteln. Die Erfahrung hatte bis dahin gezeigt, dass eine digital durchgeführte Schulung nicht den gleichen Nutzen für die Teilnehmenden hat, wie eine Präsenzschulung. Aus eigener Erfahrung und aus den Rückmeldungen von Teilnehmenden haben wir gelernt, dass (externe) Ablenkungen oft zu groß und komplexe Themen zu schwierig für eine dauerhafte Konzentration sind. Aufgrund dieser Erkenntnis und weil wir die (wie wir mittlerweile wissen: berechtigte) Sorge hatten, dass viele Gruppenleitende und Verantwortungsträger*innen aufgrund der langen „Coronapause“ nicht so einfach wür- den zurückkehren (können), hatten wir bereits früh ein „Motivationswochenende“ geplant: Wer sich aktiv in die Jugendarbeit einbringen wollte, sollte hierfür (weitere) Motivation an einem Wochenende schöpfen. Dabei richtete sich die Maßnahme ausdrücklich nicht an Menschen, die in unserem Verein aktiv werden wollten, sondern an jene, die in anderen Vereinen mit der Vereinsarbeit wieder „durchstarten“ wollten. Das Wochen- ende sollte die Möglichkeit zur Vernetzung bieten, das Vereinsleben wieder spürbar machen, Freude an der Arbeit und der Geselligkeit im Verein schaffen und den Teilnehmenden insgesamt das gute Gefühl geben, durch ihre Arbeit einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft und ihrem eigenen Wohlbefinden zu leisten. Obwohl wir diese Maßnahme für sehr wichtig hielten, musste sie aufgrund der fortdauernden Pandemielage ausfallen: Die Werte waren im Herbst so hoch, dass wir a) eine Veranstaltung in Präsenz nicht verantworten und b) eine Wiederaufnahme regelmäßiger Gruppenstunden nieht absehen konnten. Die Maßnahme sollte aus den o. g. Gründen nicht digital stattfinden. Zudem sollte sie erst dann stattfinden, wenn ein Neustart der Grup- penstunden absehbar wäre. Denn andernfalls wäre es schwer gewesen, die durch die Aktion (hoffentlich) ge- wonnene Motivation weiter hochzuhalten, bis die Arbeit tatsächlich wieder möglich gewesen wäre. Züm Zeitpünkt der Absage waren 25 Merischen für die Veräristältüng ärigemieldet. Dabei handelte es sich aüch um unser Limit. Die von uns gewählte Unterkunft hätte nicht mehr Plätze geboten, ohne die grundlegendsten Coronaschutzmaßnahmen wahren zu können. Demnach haben wir auch viel Bedauern (aber ebenso großes Verständnis) aus dem Teilnehmendenkreis für unsere Absage erhalten. Die Maßnahme war komplett vorbe- reitet und hätte „nur“ noch beginnen müssen. Seite 5 vong Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 04. November 2022 Das Jahr 2022 © April 2022: Gruppenleiter- Auch das Jahr 2022 hat unter dem fortbestehenden Einfluss der Pandemie- schulung lage begonnen. Die geplante Maßnahme zur Einkehr haben wir daher nicht e Juni 2022: Lebensfragen durchgeführt. Zwar war bereits alles vorbereitet. Aufgrund der winterlich © Juli/August 2022: Mento- hohen Inzidenzzahlen haben wir ein Treffen in Person jedoch für unverant- ren-/Präventionsteam(er) wortlich gehalten und die Maßnahme daher - schweren Herzens — abgesagt. « Oktober 2022: Klausur Eine digitale Ersatzmaßnahme haben wir erwogen, letztlich aber nicht « November 2022: Bundes- durchgeführt. Das Format erschien und erscheint uns für eine innere Ein- Delegiertenkonferenz kehr, bei der es viel auf das Umfeld und das ruhige Miteinander ankommt, e Dezember 2022: Einkehr ungeeignet. « entfallen: Einkehr e entfallen: Präventionsschu- lung sexualisierte Gewalt Am 09. bis 16. April hat dann die bekannte Gruppenleiterschulung der Pfadfinder wieder in Präsenz stattfinden können, welche wir in bewährter Weise durch die bereits aus den vergangenen Jahren bekannten Einheiten inhaltlich unterstützt haben. Auf dem Pfingstlager des Pfadfinder-Landesverbandes hat Hr. Ninfa erneut das Projekt: Lebensfragen mit einem eigenen Zelt angeboten. Das Zeltlager vom 03. bis 06. Juni war weniger stark besucht, als in den Vor- Corona-Jahren. Aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl war auch das Projekt weniger stark besucht. Da sich das Lager überwiegend an Menschen bis 21 richtet und diese (vor allem gemessen an ihrem Lebensalter:) lange Zeit keine Vereinsarbeit erleben konnten, hat es uns nicht überrascht, dass der Neustart zögernder war, als sich die meisten das gewünscht hätten. Im Verhältnis zur Teilnehmerzahl am Lager ist das Projekt jedoch erneut gut angenommen worden. Unsere Analyse hat dabei gezeigt, dass sich das Projekt weiterhin nicht an die Jüngsten unserer Gesellschaft richtet. Ist das Projekt aber eher für junge Erwachsene ausgelegt und nehmen ähnlich viele Menschen dieser Altersgruppe an einer Maßnahme teil (unserer Vermutung nach: weil sie die Vereinsarbeit schon seit Jahren kennen und daher eher vermissen), ist es nicht verwunderlich, dass der Zulauf zu unserem Projekt vergleichbar hoch ist. Das hat uns aber noch einmal darin bestärkt, auch auf einer Maßnahme für jüngere Menschen präsent zu bleiben und unser Angebot für die „Älteren unter den jungen Menschen“ anzubieten. Trotzdem haben wir uns dagegen entschieden, das Projekt Lebensfragen auf dem sog. Bundeslager der CPD am 27. Juli bis 07. August noch einmal anzubieten. Vielmehr hat Herr Ninfa dort das Mentorenprojekt be- treut. Das Zeltlager für bis zu 1.400 Menschen wurde von der CPD ausgerichtet. Dabei reiste jede Gruppe mit ihrem/ihrer Gruppenleiter*in an. Die Gruppenleitenden waren teilweise selbst noch verhältnismäßig jung und — nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Erfahrung während der Pandemie — teilweise noch unerfahren. Da wir aus eigener Erfahrung wissen, wie fordernd die Leitung einer heterogenen Gruppe über einen so langen Zeit- raum ist, haben wir uns aktiv mit einem Mentorenprogramm eingebracht. Dabei ist der Name jedoch etwas irreführend: Den Teilnehmenden sollten Ansprechpartner bei Verunsicherung, Überforderung oder allgemei- nem Gesprächsbedarf geboten werden. Mentoring im Sinne einer Eins-zu-Eins-Begleitung war nicht vorgese- hen. Dafür stand das Angebot aber allen Teilnehmenden - egal ob mit Führungsfunktion oder nicht — offen. Das Projekt wurde von Seiten der CPD zu Lagerbeginn kommuniziert und stand — außer zu den nächtlichen Ruhezeiten — die gesamte Veranstaltung über zur Verfügung. Das Projekt ist daher auch nicht nur von Herrn Ninfa betreut worden. Vielmehr hat die CPD erfahrene Gruppenleitende gestellt, welche die konkreten Ge- sprächsangebote machen konnten. Ansprechpartner waren, nicht nur im klar kommunizierten Zelt erreichbar, sondern trugen einen gut sichtbaren Button „Gesprächsbedarf? Sprich mich an! — Mentoren“. Dadurch sollten Menschen mit Gesprächsbedarf möglichst niederschwellig Kontakt, quasi im Vorbeigehen, aufnehmen können und nicht erst zu einem festen Anlaufpunkt gehen müssen. Herr Ninfa hat von der CPD gespiegelt bekommen, dass das Projekt gut angekommen ist. Wir haben aber auch aus eigenen Gesprächen mit Teilnehmenden mitbekommen, dass das Projekt noch stärker vorgestellt, die Exis- tent immer wieder in Erinnerung gerufen und das Projektteam dafür ausgeweitet werden könnte. Seite 6 von 9 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 04. November 2022 Am 13.-16. Oktober haben wir — in Zusammenarbeit mit dem CPD-Stamm und einem Sportverein — eine Klausurtagung auf Baltrum abgehalten. Mit 25 iberwiegend jungen Menschen haben wir uns für ein Wo- chenende auf die ruhige Nordseeinsel zurückgezogen, um das J ahr 2022 in der Vereinsarbeit zu reflektieren und daraus abzuleiten, wie die Jugendarbeit in den Vereinen angepasst werden muss, um auch nach der Pan- demielage wertvolle und zielgruppenorientierte Angebote machen zu können. Wesentliches Thema dabei war aber auch, wie wir Jugendliche erreichen und für die Vereinsarbeit begeistern können. Die Maßnahme haben wir im Auftrag des Stammes ausgerichtet. Die Teilnehmenden stammten aus NRW oder engagieren sich in der Jugendarbeit in NRW. Auswahlkriterium für die Teilnehmenden war —- in Absprache mit dem Stamm — die Bereitschaft oder zumindest das Interesse, weiterhin ehrenamtliche Vereinsarbeit in Münster bzw. NRW zu betreiben. Dabei hatten Teilnehmende aus Münster Vorrang; sie stellten folglich auch die größte Gruppe. Aus dem am Ende der Maßnahme eingeholten Feedback schließen wir, dass die Teilnehmenden die Maßnahme nicht nur genutzt haben, um neue Impulse für ihre Arbeit vor Ort mitzunehmen, sondern auch, um ihre Netz- werke zu festigen und neue Kontakte zu knüpfen. Eine für den 16. bis 18. September geplante Präventionsschulung sexualisierte Gewalt musste leider kurz- fristig ausfallen. Wie bereits im Vorjahr lag dies an der Coronapandemie, diesmal jedoch nicht an den allge- mein hohen Inzidenzzahlen. Vielmehr hatten zwei der Referent*innen sich mit dem Virus angesteckt und konnten daher nicht teilnehmen. Da sie mit Beschwerden zu kämpfen hatten, kam auch eine digitale oder hybride Veranstaltung nicht in Betracht. Ein Ersatztermin in diesem Jahr konnte nicht gefunden werden; die Maßnahme soll in den ersten zwei Monaten des kommenden Jahres nachgeholt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein Blick in die nahe Zukunft ist die erneute Unterstützung beim Bundesdele- giertentreffen der Pfadfinder: Aufgrund der erfolgreichen Unterstützung im vergangenen Jahr werden wir die Veranstaltung auch am 11. bis 13. November wieder technisch begleiten, um ein hybrides Format zu ermögli- chen. Ebenso schon ein Ausblick ist der Blick auf die Einkehr-Veranstaltung Ende Dezember. Nach der pandemie- bedingten Pause wird Herr Ninfa das Format „zwischen den Jahren“ wieder aufnehmen. Die Veranstaltung wird ab dem 29. Dezember in Präsenz auf dem Bundeshof stattfinden. Eine genaue Teilnehmendenzahl ist derzeit schlecht abzuschätzen. Wir gehen jedoch von einer hohen einstelligen Anzahl aus, sofern die Inzidenz uns nicht zur kurzfristigen Absage zwing. Ausblick auf 2023 Weil sich das Jahr 2022 bereits seinem Ende nährt, wollen wir Ihnen auch bereits einen Ausblick auf das kommende Jahr geben. Es ist zwar nicht un- mittelbar entscheidend, gibt jedoch einen guten Eindruck, wie sehr wir uns auch künftig in der Jugendarbeit engagieren möchten: « Februar 2023: Präventi- onsschulung sex. Gewalt *1.Q. 2023: SpieleWE e April/Mai 2023: Gruppen- leiterschulung I+ II + Juni 2023: DEKT + September 2023: von den USA lernen + Oktober 2023: Schulung gewaltfr. Kommunikation «2.Q. 2023: ICE-Werkstatt «3. Q 2023: Kölner Dom 04. Q 2023: Forschungs- schiff Maria SybillaMerian Die bereits zwei Mal verschobene Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt möchten wir am letzten Februarwochenende nachholen. Wir befin- den uns derzeit mit alleri relevanten Stellen - vor allem den Referenten, der Unterkunft und den Angemeldeten der letzten Termine — im Gespräch. Um das Thema Motivation aus 2021 aufzugreifen, planen wir für das erste Quartal 2023 ein Spielewochenende. Neben dem Spielen altbekannter Ge- sellschaftsspiele wollen wir auch neue Spiele vorstellen, ins Gespräch kom- men und durch die sich immer wieder neu bildenden Spielerunden den lo- ckeren Austausch in Kleingruppen fördern. Wir glauben, dass er ein wich- tiges Element ist, um die weiterhin andauernden Folgen für die Jugendarbeit bestmöglich zu kompensieren. Seite 7 von 9 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 04. November 2022 Am 01. bis 08. April findet die bekannte und bewährte Gruppenleiterschulung des Landesverbands West statt, den wir wieder mit inhaltlichen Einheiten unterstützen werden. Erstmals werden wir auch eine zweite Gruppenleiterschulung des Landesverbands West begleiten. Er richtet sich an Gruppenleitende für sog. Meuten, d. h. Kleingruppen mit Sechs- bis Zwölfjährigen und wird voraus- sichtlich im April oder Mai stattfinden. Die Schulung wurde bislang von der CPD alleine betreut. Da dort die Referenten jedoch „weggebrochen“ sind, haben wir unsere Unterstützung auf denselben Gebieten angeboten, die wir schon in der anderen Gruppenleiterschulung „liefern“. Auf dem 38. Deutsche Evangelische Kirchentag werden wir vom 7. bis 11. Juni 2023 in Nürnberg eine Halle betreuen und Interessierte einladen, uns als Helfer*innen dabei zu unterstützen. Wir gehen davon aus, Helfende aus mehreren Gruppen in unser Team aufnehmen zu können. Dabei beabsichtigen wir, alle Gruppen miteinan- der arbeiten zu lassen, so dass erfahrungsgemäß ein reger Austausch stattfinden wird. Verbindendes Element aller Gruppen ist in der Regel eine Nähe zum Christentum, regelmäßig in evangelischer Ausprägung. Darüber hinaus ist das Helfendenteam jedoch in der Regel äußerst heterogen, so dass die Teilnehmenden viele Sicht- weisen und neue Blickwinkel werden kennenlernen können. Da der Großteil der Helfenden selbst aus der ehrenamtlichen Jugendarbeit kommt, ist ein Austausch über Probleme und Lösungen bzw. Lösungsansätze gut möglich. Die gemeinsame (ehrenamtliche) Arbeit bietet eine gute Basis für lockere Gespräche; die Gemein- samkeiten einen guten Anknüpfungspunkt, um ins Gespräch zu kommen. Mit der Maßnahme „von den USA lernen“ wollen wir uns (hauptsächlich) im September mit dem Thema „Ganztagsschule“ auseinandersetzen: Während das Konzept in Deutschland noch relativ neu ist, haben die USA seit Jahrzehnten Erfahrung mit dem Konzept. Jugendgruppen treffen sich als „AG“s in den Nachmittags- stunden an der Schule. Wir sehen große Chancen für die Jugendarbeit, wenn wir Kinder und Jugendliche dort abholen können, wo sie ihren Nachmittag verbringen. Um zu lernen, wie das Konzept in den USA umgesetzt wird, wollen wir zunächst ermitteln, wie die Jugendarbeit bei uns läuft, dann vor Ort in den USA erlernen, wie die Arbeit dort funktioniert, auf Basis der Ist-Analyse und des in den USA erlebten die Unterschiede heraus- arbeiten und schließlich prüfen, ob und inwieweit sich diese auf die Arbeit in Münster und Nordrhein-Westfa- len übertragen lassen. Sicherlich mit zeitlicher Überschneidung zu dieser Maßnahme möchten wir im Oktober eine Wochenend- Schulung zum Thema gewaltfreie Kommunikation anbieten. Das Handlungskonzept GFK hat zum Ziel, menschliche Beziehungen so zu entwickeln, dass Betroffene spontan und gerne zum gegenseitigen Wohlerge- hen beitragen. Die Grundschulung ist an einem (ggfs. verlängerten) Wochenende zu absolvieren. Sie soll allen Interessierten die Gelegenheit bieten, sich und ihre Fähigkeiten so weiterzuentwickeln, dass der Verein, in dem sie mitarbeiten, zu einem (noch) wertschätzenderen und angenehmeren Ort wird. Wir haben bereits eine Trai- nerin gefunden, die zur inhaltlichen Durchführung bereit wäre. Derzeit planen wir mit 20-25 Teilnehmenden, die sich bereit erklären müssen, das Erlernte in ihrem Alltag umzusetzen, sofern sie es für sich für angemessen erachten. Erste Interessensabfragen haben ergeben, dass wir vermutlich alle Plätze werden vergeben können. Mit insgesamt drei Tagesaktionen wollen wir das zweite, dritte und vierte Quartal des kommenden Jahres auflockern: Wir hoffen mit verhältnismäßig niedrigschwelligen Angeboten auch diejenigen „anzulocken“, de- nen eine mehrtägige Aktion zum Einstieg zu viel wäre. Die ICE-Züge der Deutschen Bahn werden unter an- derem in einem Werk in Münster gewartet. Mit dem Team.der Öffentlichkeitsarbeit des DB-Konzerns sind wir über den Besuch einer ICE-Wartungshalle im Gespfäch. Eine grundsätzliche Übereinkunft besteht be- reits, so dass „nur“ noch Tag und Personenanzahl abgestimmt werden müssen. Ähnlich verhält es sich bei einer Führung hinter die Kulissen des Kölner Dom: Die Führungen werden regel- mäßig angeboten; als Gruppe kann man sie (relativ) frei reservieren. Wir möchten hier vor allem den techni- schen Aspekt der Sakralbaute in den Vordergrund stellen, um auch technische Interessierte und „Praktiker“ ansprechen zu können. Schließlich betreibt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mehrere Forschungsschiffe, u. a. die „Maria Sybilla Merian“. Ist sie in einem deutschen Hafen, kann sie nach Absprache besichtigt werden. Voraussichtlich wird das Schiff im vierten Quartal nicht nur einen deutschen Hafen anlaufen, sondern wir auch die von der Seite 8 von og Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 04. November 2022 DFG definierten Sicherheitskriterien im Umgang mit der Coronapandemie erfüllen. Wir gehen daher davon aus, dass der Besuch möglich sein wird. Hier sind wir jedoch noch in der Abstimmung mit der DFG. Alle Tagesaktionen sollen vordergründig Spaß machen und den Teilnehmenden angenehme Stunden besche- ren. Gleichzeitig sollen auf diesem Wege aber auch neue Kontakte geknüpft und bestehende Netzwerke gefes- tigt werden. Deswegen richten die Aktionen sich ausdrücklich an alle Interessierten aus der Jugendarbeit, un- abhängig, ob sie mit der Pfadfinderei in Verbindung stehen oder nicht. Zusammenfassung Der inhaltliche Schwerpunkt unserer Arbeit liegt - wie die Maßnahmen deutlich zeigen — in der Allgemein- bildung, aber auch der Gestaltung von Schulungen für junge Menschen. Dabei bildet vor allem die Bildung in den Bereichen Demokratieverständnis und historische Wurzeln einen Schwerpunkt. Bei den Bildungsmaßnahmen haben wir uns vorgenommen, etwa einmal im Quartal Tagesaktionen durchzu- führen und ein bis zwei größere Maßnahmen im Jahr anzubieten. Durch die Coronapandemie ist das ein wenig ins Stocken geraten und daher noch nicht so gut erkennbar, wie wir es uns gewünscht hätten. Das Projekt: Lebensfragen und die Begleitung von Gruppenleiterschulungen finden mindestens ein Mal im Jahr, teilweise sogar öfter statt. Unsere Zielgruppe sind junge Menschen, vorrangig aus dem Raum Münster. Zum Aufstocken der Gruppen nehmen wir aber auch Teilnehmende aus ganz NRW bzw. den angrenzenden Bundesländern auf. Insgesamt ist in der Chronologie deutlich zu erkennen, dass der Förderverein sich in seinen Aktionen immer weiter von der Zusammenarbeit mit dem Stamm löst (ohne dabei auf inhaltliche Distanz zu gehen). Die künf- tigen Aktionen werden auch weiterhin Ergänzungen zum Programm der Pfadfinder bieten und ihren Schwer- punkt dort haben, wo die Pfadfinder nicht tätig sein können oder wollen. Dabei sollen weiterhin schwerpunkt- mäßig Programmpunkte für „Ältere junge Menschen“ angeboten werden. Die Teilnahme von Nicht-Mitglie- dern der Pfadfinder wird weiter angestrebt. Die Teilnahme von Nicht-Münsteranern wird weiter „toleriert“, um einen größeren Pool an potenziellen Teilnehmenden zu erlangen. Dabei bleibt aber erklärtes Ziel — das auch ganz klar so in Einladungen kommuniziert wird — dass der klare Schwerpunkt bei den Münsteranern liegt. So wurde z. B. für die Veranstaltung in Brüssel ein Vorrecht von Münsteraner Teilnehmerinnen und Teilneh- mern im Falle einer „Überbuchung“ vorher festgelegt und entsprechend kommuniziert. Seite 9 vong
Anhang_V_Widerspruch 17.12.2022
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Simon Breuker SBäorgızazr AA 18.12.22, 18:11 eaei Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Verein zur Förderung der Pfadfinderinnen und Pfadfinder in Münster "Förderverein MSM + Werlandstraße 114 + 48153 Münster * Stadt Münster — Jugendamt — 48127 Münster - vorab per Fax: 0251 / 492 - 7796 — Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Schr geehrte Damen und Herten, sehr geehrte Frau Trockel, ° Ihr Bescheid in o. g. Sache vom 06. Dezember hat mich offen gestan- den überrascht. Gegen diesen erhebe ich namens und im Auftrag des Fördervereins „Maria Sybilla Merian“ e. V. E Widerspruch. Zunächst freue ich mich, dass Sie offensichtlich nicht mehr daran fest- halten, die Mitgliederzahl als geeignetes Kriterium für einen nicht nur unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe anzusehen. Das habe ich von Anfang an kritisiert. Dass Sie nunmehr allerdings auf ein völlig neues Kriterium — die Zahl der Teilnehmenden an Aktionen — abstellen, kommt völlig unerwartet. Ich hoffe daher auf Ihr Verständnis, dass ich dies prozessual rüge. Schließlich ist es meine Aufgabe, die Interessen unseres Vereins zu vertreten: Meines Erachtens handelt es sich um eine (rechtsstaatswid- rige) Überraschungsentscheidung. Behörden und Gerichte haben „da- rauf hinzuwirken, dass [...] ungenügende tatsächliche Angaben er- gänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachver- halts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.“ Während dies für Verwaltungsgerichte (wörtlich) in $ 86 II VwGO geregt ist, leitet das Bundesverwaltungsgericht diesen Anspruch (inhaltsgleich!) mangels gesetzlicher Formulicrung aus dem Grundsatz von Treu und Glaubens ab (BVerwG, NTW 1974, 2247). Letztlich ist es Ausfluss aus Art. 14 UNO-Pakt II und Art. 6 I EMRK. Letzteres hat ausdrücklich auch der EGMR festgestellt, vgl. Grabenwarter/Pabel, Europäische Menschen- rechtskonvention, 7. A., $ 24, Rn. 64.) In Ihrem Bescheid vom 07. Dezember 2018 haben Sie im Wesentli- chen auf die Mitgliederzahl (und Anzahl der Mitarbeitenden) abge- stellt. Auch anschließend wurde nie auf die Anzahl der Teilnehmen- den, sondern immer nur auf die aus Ihrer Sicht zu geringe Mitglieder- zahl abgestellt. Ein Hinweis ist auch im aktuellen Verfaliren nicht erfolgt. Auch in fachbezogenen Veröffentlichungen lässt sich kein Hinweis finden, dass hierzu hätte vorgetragen werden müssen. Seite ı von 3 Ihr Zeichen: 51.20.0001 Ihre Nachricht vom: 06, Dezember 2022 Unser Zeichen: 221104-0001 Unsere Nachricht vom: 4. November 2022 Bearbeiter: Name: Simon Breuker Telefon: Fax: | Dotum: 17. Dezember 2022 Postanschrift: Förderverein Maria „Sybilla Merian“ e.V. z. Hd. Michael Kampeimann Werlandstraße 114 48153 Münster Vorstand: Erster Vorsitzender: Simon Breuker Zweiter Vorsitzender. Niccolo Ninfa Kontoverbindung: Inhaber: Förderverein „Maria Sybilla Me- rian“ e.V. IBAN: DE98 3506 0190 2100 5210 19 BIC: GENO DE Dı DKD Institut: Bank f. Kirche und Diakonie e.G. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. ist im Vereinsregister Münster unter der Nummer W 5471 eingetragen und vom Finanzamt Münster-Außenstadt als aemeinnütz ia anerkannt. Simon Breuker I] 18.12.22 18:11 aa82 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: ı7. Dezember 2022 Selbst wenn man davon ausginge, dass der Ansatzpunkt nicht überraschend wäre, hätte der Bescheid nicht ergehen dürfen. Im Verwaltungsverfahren besteht der Amtsermittlungsgrundsatz, $ 24 11 VwV£G. Er ist evident verletzt. Sofern Sie der Ansicht sind, dass „‚der Sachbericht in weiten Teilen keinen Aufschluss dar- über [gibt], wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den aufgeführten Veranstaltungen teilgenommen haben“ und Sie dies für entscheidungserheblich halten, hätten Sie hierzu Ermittlungen anstellen müssen. Dass Ihnen dann entscheidungserhebliche Informationen fehlen, drängt sich geradezu auf. Sie haben selbst erkannt, dass der Sachbericht hierzu keine Angaben enthält. Daher hätten Sie einfach hier anfragen können (und gemäß o. g. Norm auch: müssen). Das ist offensichtlich nicht geschehen. Letztlich soll der Fokus hier aber nicht auf prozessualem liegen (müssen). Denn auch wenn der Bescheid aus den o. g. formellen Gründen bereits aufzuheben wäre, würde uns das einer Anerkennung nicht wesentlich näherbringen. Ich rüge es lediglich aus Vorsicht für eine eventuelle verwaltungsgerichtliche Auseinanderset- zung. Ich habe allerdings die Hoffnung, dass eine solche nicht notwendig sein wird. Deswegen möchte ich mich mit Ihren Bedenken in der Sache auseinandersetzen. Bitte teilen Sie mir dazu mit, ob von dort noch weitere Hinderungsgründe als die (unbekannte) Anzahl an Teilnehmenden gesehen werden, um dem Antrag zu entsprechen. Diese könnten dann einheitlich ausgeräumt werden. Unter Hinweis auf die o. g. Ausführungen und unter Verweis auf 82512 VwV£G analog j beantrage ’ ich daher zur Sicherheit eine entsprechende, verbindliche Mitteilung. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass $ 75I Nr. 3 SGB VII Iediglich verlangt, dass ein Ver- ein erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist. Dass er ihn tatsächlich leistet, wird von der Norm ausdrücklich nicht verlangt. Daher dürfte es in diesem Zusammenhang eine sachfremde Erwägung sein, auf die Anzahl der Teilnehmenden an unseren Aktionen abzustellen. Vorsorglich, da von Ihnen nicht angeführt in diesem Zusammenhang noch folgende Anmerkung: Auch Abs. 2 verlangt nur, dass der Antragsteller seit mindestens drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist. Ei- nen (Mindest-JUmfang legt die Norm — zu Recht - nicht fest. Aus der Normstruktur ergibt sich, dass hier ein Ermessensspielraum der Verwaltung durch den Gesetzgeber eben nicht gewollt ist. Im o. g. Bescheid aus 2018 hat Fr. Pohl übrigens noch zutreffend festgestellt, dass „keine allzu’'hohen Anfor- derungen an das Tatbestandsmerkmal ‚nicht unwesentlicher Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugend- hilfe‘ zu stellen sind‘“. Dies möchte ich uns noch einmal in Erinnerung rufen. Ferner bitte ich um und beantrage insoweit Mitteilung, welche Vereine derzeit von der Stadt Münster nach $ 75 SGB VII anerkannt sind. Die Information wird benötigt, um prüfen zu können, ob an bereits anerkannte Träger vergleichbare Ansprüche gestellt werden. Sollten dort Bedenken gegen eine Herausgabe der Information nach dem VwVfG bestehen (z. B. weil es nicht Aktenbestandteil ist), wird hilfsweise beantragt, die Information (z. B. in Form der.dies- bezüglichen Akten) beizuziehen. Sie ist aus den o. g. Gründen für die Entscheidung erheblich. Höchst hilfs- weise wird der Anspruch (von mir persönlich) auf $ 4 IIFG NRW gestützt. Ich gehe davon aus, dass die Frist des 85 I 1 IFG NRW daher auch bei einer Mitteilung nach dem VwVfG eingehalten werden kann. r Auch bitte ich um und beantrage insoweit Übersendung der letzten beiden erfolgreichen Anträge auf Anerkennung nach $ 75 SGB VIII mit- samt den dazugehörigen Anlagen. Sie werden aus demselben Grund wie die Übersicht der anerkannten Trä- Seite 2 vn 3 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 17. Dezember 2022 ger benötigt. Auch hier wird hilfsweise die Beziehung zur Akte und höchst hilfsweise die Mitteilung nach dem IFG NRW beantragt. Vorsorglich wird mitgeteilt, dass gegen eine Anonymisierung keine Bedenken bestehen, sofern das Datum der Antragstellung und die für eine Bewilligung wesentlichen Aspekte ungeschwärzt bleiben. Das dürfte — sofern die Übermittlung auf das IFG NRW gestützt wird - aufgrund von $ 91 lit. e) IFG NRW nicht notwen- dig sein, schadet uns aber nicht. Ihnen erleichtert es aber hingegen sicherlich die Entscheidung. Denn wir möchten Ihnen ausdrücklich keine Mehrarbeit machen und sind zu jeder Maßnahme bereit, die Ihnen die Ar- beit erleichtert, ohne unseren Anspruch auf Anerkennung nach $ 75 SGB VIII dafür aufgeben zu müssen. Sollte, wovon ich ausgehe, dem Widerspruch bereits aufgrund der Ausführungen zur formellen Rechtswid- rigkeit abgeholfen werden, wird gebeten, die o. g. Unterlagen im Rahmen des dann wieder laufenden Grund- verfahrens vorzulegen. Denn in der Sache müssen wir uns natürlich weiterhin mit Ihren Bedenken auseinan- dersetzen. Sollten Sie sich hingegen zur Abhilfe noch nicht in der Lage sehen, wird um Einräumung einer angemesse- nen Frist zur weiteren Begründung des Widerspruchs gebeten. Dies wird vorsorglich hiermit auch beantragt. Von hier wird eine Frist von mindestens sechs Wochen ab Übermittlung der o. g. Unterlagen für angemessen erachtet. Der Vorsitz des Vereins wird rein ehrenamtlich geführt. Der Unterzeichnet ist unentgeltlich in der Sache tätig. Die von Ihnen aufgeworfenen Aspekte sind neu und müssen daher zunächst anhand der dann noch auszuwertenden Unterlagen bearbeitet werden. Höchst vorsorglich: Sollte die Mitteilung nach dem IFG NRW erfolgen und dort die Ansicht vertreten wer- den, dass die Mitteilung kostenpflichtig sei, wird vorab um ausdrücklichen Hinweis gebeten. Nach hiesiger Ansicht ist die Information kostenfrei zu erteilen. Es handelt sich um eine einfache Information i. S. d. Nr. 1.1 der Anlage 1 zur VerwGebO IFG NRW. Die entsprechende Akte wäre zudem normalerweise beizuzie- hen. Sie stände dann kostenfrei zur Verfügung. Es wäre unbillig, eine umfangreiche Aufklärung - wie Sie die Behörde selbst vorzunehimen hat — durch die Auferlegung von Gebühren mindestens zu erschweren. Um die in jenem Fall nach entstehenden Auslagen nach $$ 1, 3 VerwGebO IFG NRW zu verhindern, bitte ich im Fall der Mitteilung nach dem IFG NRW um elektronische Übersendung per eMail an die auf der ers- ten Seite genannte eMail-Adresse. Auslagen werden nach Ziff. 3 der Anlage zur o. g. Verordnung nur für Kopien, nicht für Scans erhoben. Ferner bestelle ich mich persönlich zum Zustellungsbevollmächtigten für den Widerspruchsführer in dieser Sache. Bitte führen Sie die weitere Korrespondenz in dieser Sache direkt mit mir: Simon Breuk: Unter Verweis auf $ 712 LZG NRW bevollmächtige ich (als Vorsitzender) mich (als Privatperson) hiermit insoweit ausdrücklich zur Zustellung. Aufgrund der Personen-Identität zwischen Zustellungsbevollmächtigem und Vorsitzendem (als Vertreter des Widerspruchsführers) kann auf Abschrift an den Widerspruchsführer verzichtet werden. Abschließend bitte ich um Eingangsbestätigung hinsichtlich dieses Widerspruchs. Aufgrund der zu wah- renden Frist bitte ich höflichst um Mitteilung, wann er bei Ihnen eingegangen ist. / Pr Mit freundlichen Grüßen > Sande 5. Brei Seite 3 von 3
Anhang_I_Antrag Anerkennung 04.11.2022
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5820141227 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Verein zur Förderung der Pfadfinderinnen und Pfadfinder in Münster "Förderverein MSM » Werlandstraße 114 + 48153 Münster " Stadt Mürister — Jugendamt — 48127 Münster Antrag auf Anerkennung nach $ 75 SGB VI Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Anerkennung unseres Vereins als Träger der freien Jugendhilfe. Vorausschicken möchte ich, dass Sie uns mit Bescheid vom 07. Dezem- ber 2018 die Anerkennung versagt hatten, wohl weil Ihnen die Mitglie- derzahl als zu niedrig erschien. Mittlerweile haben wir 29 Mitglieder', wobei sich unsere Arbeit überwiegend an Nicht-Mitglieder richtet. Denrisch möchte ich nätürlich auf alle Voraussetzungen für eine Arier- kennung eingehen. Sie liegen nämlich (weiterhin) vor. Anspruch auf Anerkennung hat gem. $ 75 1, II SGB VIII, wer als juristische Person 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des $ 1 tätig ist, 2. gemeinnützige Ziele verfolgt, 3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen er- warten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Er- füllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist, 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet und 5. mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e. V. ist als eingetragener Verein juristische Person des Privatrechts. 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig Pu Wir sind auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig i. S.d. $ 1 SGB VII. Satzungsgemäßer Zweck des Vereins ist (gem. $ 2 beigefügter Satzung) die Förderung der Jugendhilfe. Dies geschieht insbesondere durch ! Der Bundeswahlleiter hat zwei Parteien mit 53 („Europäische Partei LIEBE“ und „Liberale De- mokraten‘“), eine mit 54 („Wir2020°) und eine mit 56 Mitglieder („Thüringer Heimatpartei“) zur Bundestagswahl zugelassen. Nach $ 2 I 1 PartG muss eine Partei insb. nach der Zahl ihrer Mitglieder ausreichende Gewähr dafür bieten, an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bun- destag oder einem Landtag mitzuwirken. Reichen bereits 53 Mitgliedern, um ausreichende Ge- währ dafür zu bieten, an der Volksvertretung im Bund oder einem ganzen Bundesland mitzu- wirken, darf an die Mitgliederzahl eines Vereins, der lediglich im Teilbereich der Jugendarbeit, zumal auf kommunaler Ebene, mitwirken möchte, keine hohen Anforderungen gestellt werden. Seite ı von 3 Ihr Zeichen: 51 20 0211 Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 221104-0001 Unsere Nachricht vom: Bearbeiter: Name: Simon Breuker Telefon! Fax: ercı: Datum: 04. November 2022 Postanschrift: Förderverein Maria „Sybilla Merian“ e.V. z. Hd. Michael Kampelmann Werlandstraße 114 48153 Münster Vorstand: Erster Vorsitzender: Simon Breuker Zweiter Vorsitzender. Niccolo Ninfa Kontoverbindung: Inhaber: Förderverein „Maria Sybilla Me- rian“ e.V. IBAN: DE9& 3506 0100 2100 5210 19 BIC: GENO DE Dı DKD Institut: Bank f. Kirche und Diakonie e.G. Der Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. ist im Vereinsregister Münster unter der Nummer VR 547! eingetragen und vom Finanzamt Münster-Außenstadt als aemeinnützia anerkannt. Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 04. November 2022 1. ideelle und finanzielle Förderung der Münsteraner Pfadfinderarbeit, insbesondere der Ortsgruppe („Stamm Maria Sybilla Merian“) der Christlichen Pfadfinderschaft Deutschlands e.V. (CPD), und 2. die Durchführung eigener Veranstaltungen (a) der Jugend(volks)bildung sowie (b) in Form von Jugendla- gern und -fahrten zum Zwecke der Erziehung junger Menschen in Zusammenarbeit mit deren Eltern zu mündigen Bürgern eines freiheitlich-demokratischen Staates. Damit erfüllen wir ausdrücklich die namentlich genannten Zwecke aus $ 1 III Nrn. 1-3 und 5 SGB VIII. Bitte lassen Sie sich daher auch nicht von unserem Namen täuschen: Wir haben als klassischer Förderverein angefangen. Das hat sich zwar schnell geändert. Der Name ist aber — natürlich — geblieben. Er ist eine eigene kleine Marke geworden, die wir nicht aufgeben möchten. — Aufgrund des Namens allerdings zu einem bloßen Förderverein degradiert werden möchten wir auch nicht. 2. gemeinnützige Ziele verfolgt Wir verfolgen ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Das ist in $ 2 II unserer Satzung festgehalten. Demnach dient der Verein unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken i. S. des Abschnitts „Steuerbegüns- tigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Das Finanzamt Münster-Außenstadt hat uns folglich auch mit (beigefüg- tem) Freistellungsbescheides vom 21. Dezember 2020 als gemeinnützig anerkannt. 3. imstande, nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten In jenem Bescheid hat das Finanzamt bereits festgestellt, dass wir die Jugendhilfe fördern. Dabei ist sicherlich zwischen dem steuerrechtlichen und dem jugendpolitischen Begriff der Förderung der Jugendhilfe zu unter- scheiden. Mindestens als Anhaltspunkt dient es jedoch dennoch. Wir sind auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen imstande, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. Der Verein wird von Herrn Ninfa und mir geleitet. Ich bin mittlerweile 34 Jahre alt und Richter am Amtsgericht. Herr Ninfa ist 27 Jahre alt und weiterhin Student der Theologie. Er wohnt unverändert in der Weseler Straße 220, 48161 Münster. Von den 29 Mitglieder, sind elf weiblich und 17 männlich. Eine Person ist divers. Ein Mitgliedsbeitrag wird von den ordentlichen Mitgliedern nicht erhoben. Wir decken die Kosten unserer Maßnahmen durch Teilneh- merbeiträge, Zuschüsse und Spenden. Die Verwaltungskosten decken wir durch Spenden. Diese sind aber ohnehin sehr gering: Neben Herrn Ninfa und mir gibt es keine festen (sehr wohl aber freie!) Mitarbeiter. Wir sind beide ehrenamtlich tätig. Unsere Arbeit richtet sich auch und vor allem an Nichtmitglieder, so dass die geringe Zahl an Mitgliedern nicht über unsere Tätigkeit (insbesondere in der Jugendhilfe) täuschen sollte. Im Gegenteil! Die Mitgliedschaft im Verein ist ausdrücklich für die Teilnahme an unseren Aktionen keine Bedingung. Wir sehen keinen Wert darin, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Vereinsmitgliedern zu machen, bloß um große Zahlen zu „be- wirken“. Unsere Mitglieder stellen vielmehr — mit „Externen“ zusammen — die „Basismannschaft“ zur Durch- führung unserer Maßnahmen. Externe unterstützen uns dort, wo wir über keine ausreichende Expertise verfü- gen. So haben wir zum Beispiel für Führungen professionelle Fremdenführer eingebunden, wo es auf nicht öffentlich verfügbare Details ankam. Bei Stadtführungen hingegen übernimmt ein zum Dipl. -Geograph aus- gebildetes Vereinsmitglied den Programmpunkt. Besuchen wir staatliche Einrichtungen, binden wir das Fach- wissen der Abteilungen Öffentlichkeitsarbeit ein. Für die Küche zeichnen sich regelmäßig zwei Oecotropho- loginnen aus unserem Team verantwortlich. Handwerkliche Programmpunkte betreuen je nach konkretem Thema Mitglieder mit entsprechender Ausbildung, namentlich zwei Ingenieure, ein Elektroniker, ein Schrei- ner, eine Tischlerin, ein Elektriker, einen Veranstaltungstechniker bzw. ein Aufzugsmonteur. In manche Pro- grammpunkte — wie das reparieren von Fahrrädern — bringen sich auch Mitglieder ohne entsprechende Aus- bildung, aber mit langjähriger Erfahrung ein. Wo beides nicht zur Verfügung steht, greifen wir — wie bereits ausgeführt — teilweise auf externe Fachkräfte zurück. Die Koordination übernimmt in der Regel ein Vereinsmitglied, dass in der Organisation und Strukturierung erfahren und geschult ist. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit bin ich es z. B. gewohnt, Einheiten zu führen Seite 2 von 3 Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e.V. Schreiben vom: 04. November 2022 und umfangreiche Aufgaben so zu strukturieren, dass sie von den Mitarbeitenden selbstständig erledigt werden können. Wir haben aber auch einen Mitarbeiter des Deutschen Evangelischen Kirchentags in unseren Reihen, der maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung der gleichnamigen Großveranstaltung mitwirkt. Dass nicht nur zu erwarten ist, dass wir im Stande wären, einen nicht nur unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten, sondern dies tatsächlich auch tun, ergibt sich aus dem beigefügten Sachbericht. Der LWL hat angedeutet, dass diese Maßnahmen für eine Anerkennung als örtlicher Träger aus- reichend sein dürften. Unsere Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, vorrangig aus dem Raum Münster. Der Schwerpunkt liegt jedoch eher bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wie Sie dem „reiferen“ Programm des Sachberichts entnehmen können. Zum Aufstocken der Gruppen nehmen wir aber auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz NRW auf. Unsere Aktionen sind in der Regel inhaltlich anspruchsvoll; den Ansatz niedrigschwelliger Angebote verfol- gen wir (daher) nicht. Naturgemäß ist der „Ansturm“ damit geringer. Dass wir aber eine Lücke füllen und Bedarf auch an unserer Arbeit besteht, ergibt sich natürlich aus dem tatsächlichen Interesse der jungen Men- schen, wie er sich an den Teilnehmendenzahlen unserer Aktionen ergibt. 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten Wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, fördert denklogisch Ziele des Grundgesetzes. Die Jugendhilfe fördert nach $ 1 IIINr. 1 SGB VII Zwecke, die der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 21 GG dienen. Dasselbe gilt für Nr. 2 und Nr. 5. $ 1 III Nr. 3 und Nr. 5 SGB VIII dienen zudem dem besonderen Schutz der Familie nach Art. 6 1GG. $ 1 II Nr. 4 SGB VII dient jedenfalls dem Recht auf (Leben und) körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 11 GG. Wie bereits dargestellt, erfüllen wir zumindest die Zwecke des $ 1 IIINr. 1- 3 u. 5 SGB VIII und demnach (mindestens) die Ziele des Grundgesetzes aus Art. 2 I, 2II und 61 GG. Dass wir mit unserer Arbeit fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, zeigt schon unsere Satzung. Dort ist die demokratische Struktur niedergeschrieben, der wir uns verpflichtet fühlen. Diese wird so auch gelebt. Dafür, dass die praktische Arbeit nicht nur diesen Grundsätzen genügt, sondern auf den Werten der freiheitlich- demokratischen Grundordnung (FDGO) basiert, stehe ich mit meinem guten Namen. Als auf die Verfassung, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder sowie die FDGO vereidigter Richter trete ich auch in meiner Funktion als Vorsitzender des Vereins entschieden gegen jede Art des Verstoßes gegen die FDGO ein. Da ein solcher Vorfall im Förderverein „Maria Sybilla Merian“ e. V. noch nicht eingetreten ist, musste ich dies zum Glück bis dato nur außerhalb des Vereins unter Beweis stellen. 5. mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist. Unsere Arbeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe haben wir kurz nach der Gründung im Dezember 2014 aufge- nommen. Dazu finden Sie mehr im beigefügten Sachbericht. 4 Für eine wohlwollende Prüfung (und die damit verbundene Mühe) danke ich Ihnen schon heute. Mit ch / S. Breu Pa Seite 3 von 3
Anhang_IV_Ablehnungsbescheid Anerkennung 06.12.2022
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DER OBERBÜRGERMEISTER STADT ||| MÜNSTER Amt für Kinder, Jugendliche N und Familien Stadt Münster - 48127 Münster (0602) Förderverein „Maria Sybilla Merian" e.V. Hafenstraße 30 Simon Breuker Öffnungszeiten’ Werlandstraße 114 Mo.-Do. 08.00 - 12.00 Uhr 48153 Münster Ihr/e Ansprechpartnerl-in: Herr Paschert Zimmer: 509 Telefon: 0251/492-5890 Fax: 0251/4. 92-7796 Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 06.12.2022 Paschert@stadt-muenster.de 51.20.0001 Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach 875 SGB Vill Sehr geehrter Herr Breuker, Ihr Ersuchen, über eine erneute Prüfung der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach $ 75 SGB VII vom 04.11.2022, haben wir erhalten. Ihr Anliegen wurde geprüft. Der vorliegende Antrag auf Anerkennung lässt keinen direkten Rückschluss zu inwieweit durch den Förderverein „Maria Sybilla Merian" e.V. die Voraussetzung nach 8 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIll erfüllt ist. Eine Anerkennung darf'nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist. Für die Beurteilung des Kriteriums "nicht unwesentlicher Beitrag" kommt es demnach darauf an, die Leistung des Trägers in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu bewerten. Die Erhöhung der Mitgliederzahl allein lässt keinen direkten Rückschluss darauf zu, inwieweit durch den Förderverein „Maria Sybilia Merian" e.V. ein tatsächlicher (und einigermaßen wesentlichen) Beitrag zur Jugendhilfe in Münster geleistet wird. Der dem Antrag beiliegende Sachbericht gibt in weiten Teilen keinen Aufschluss darüber, wie viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen an den aufgeführten Veranstaltungen teilgenommen haben und wie viele der Teilnehmer und Teilnehmerinnen konkret aus dem Amtsbezirk stammen. Es ergibt sich daher aus unserer Sicht keine neue Sachlage. Ihre Rechte / . Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats, nachdem er Ihnen bekannt gegeben wurde, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Hafenstraße 30, 48153 Münster oder jeder anderen Dienststelle des Oberbürgermeisters der Stadt Münster Widerspruch erheben. Die allgemeine Postanschrift des Oberbürgermeisters der Stadt Münster lautet: Der Oberbürgermeister, 48127 Münster Ein Nachtbriefkasten zur Fristwahrung befindet sich am Stadthaus 1, Klemensstraße 10. Mit freundlichen Grüßen Sabine Trockel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Werlandstraße 114
- Weseler Straße 220
- Hafenstraße 30
- Klemensstraße 10
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0192/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.03.2023
- Erstellt
- 28.03.2023 15:08