AN/1118/2022
Halteverbotszone Vitalisstraße
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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Lothar Müller / Die Linke
1847 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 20. Mai 2022 Halteverbotszone Vitalisstraße Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt eine Halteverbotszone auf der Vitalisstraße in Köln Müngersdorf vom Fußgängerüberweg bis zur Einfahrt in die Vitalisgärten. (Höhe Vitalisstraße 283 bis 381) Begründung: Auf dem Bordstein sind Fahrradständer angebracht. Dies hindert Autofahrende nicht, direkt davor auf der Fahrbahn ihr Auto zu parken. Dadurch wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, da kleine Menschen vor dem Zebrastreifen nicht rechtzeitig erkannt werden. Es kann keine Sichtbeziehung zwischen den Personen und den Autofahrenden aufgebaut werden. Die heute beparkte Fläche ist von der Planung des Fachamtes als eine der Ausweichfläche für Bus / PKW auf der Vitalisstraße vorgesehen. Somit wird auch der umweltfreundliche ÖPNV behindert. Auf Nachfragen vom Bürgern hat das Ordnungsamt sich die Situation vor Ort angeschaut und festgestellt, dass es sich um eine unklare Situation handelt und sie nicht einschreiten können. Die Klarheit wird für alle Seiten gewonnen, wenn dieser Abschnitt als Halteverbotszone ausgewiesen wird. gez. Ute Ackermann gez. Friedhelm Hilgers gez. Lothar Müller Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN SPD-Fraktion Die Linke Parkende Autos Der Bus kommt und kein Platz zum Ausweichen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1118/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 25.05.2022
- Erstellt
- 25.05.2022 10:34