0100/2019
Flora Bewässerung
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 0100/2019 Freigabedatum 11.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Flora Bewässerung Sanierung der Bewässerungsleitungen incl. der Nebenleitungen und Bau eines Grundwasserbrunnens Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün nimmt die Entwurfsplanung für die Sanierung der Bewässe- rungsleitungen inclusive der Nebenleitungen und Bau eines Grundwasserbrunnens mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.229.000 € zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Projekt- durchführung. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 214.000 € im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanla- gen, bei Finanzstelle 6700-1301-5-7040, Flora Bewässerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen, Hj. 2019. Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Finanzausschuss 20.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1,229 Mio.€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 24.580 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Ausschuss Umwelt und Grün hat am 25.11.2014 der Herstellung eines Grundwasseranschlusses am Floraweiher zur Sicherstellung der Frischwasserversorgung mit Gesamtkosten von seinerzeit 242.400 € zugestimmt. Zielausrichtung war, die beiden großen Weiher in der Flora und im Botani- schen Garten zukünftig mit Brunnenwasser versorgen zu können und damit die kostenträchtige Trinkwasserversorgung abzulösen. Die Ersparnis beläuft sich bei einem Umfang von 35.000 cbm jährlich auf rd. 70.000 €. Diese Einsparung wird jedoch faktisch gleichsam in Folge zu erwartender steigender Energiepreise innerhalb der insgesamt für die städtischen Grünanlagen aufzuwendenden Energiekosten absorbiert. Durch die erwartete Einsparung kann auf eine Erhöhung des Energiekos- tenansatzes im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanla- gen aktuell verzichtet werden. In Ergänzung zum Grundwasseranschluss wurde vor dem Hintergrund der kostenintensiven Instand- setzungsaufwendungen die altersbedingt marode Ringwasserleitung in die Sanierungsplanung auf- genommen. Die Reparaturkosten von durchschnittlich 2 Rohrbrüchen zzgl. defekte Schieber incl. der Folgekosten (Wiederherrichtung von Wege-, Beet- und Rasenflächen) jährlich belaufen sich auf ca. 25.000 €. Die Folgeaufwendungen wurden in der Vergangenheit überwiegend mit eigenem Personal aufgefangen, so dass die monetäre Einsparung niedriger einzustufen ist. Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes (siehe Anlage 2 – Prüfvotum alt) wurden über die bei- den Hauptleitungen hinaus auch die sanierungsbedürftigen Nebenleitungen sowie die Sanierung des vorhandenen Trinkwasseranschlusses in der Staudengärtnerei planerisch und kostenmäßig erfasst, so dass die gesamte Bewässerungssanierung eine planerisch-technische Einheit darstellt. Somit wird durch die Ertüchtigung des Wasserversorgungssystems eine flächendeckende und wirt- schaftliche Bewässerungsfähigkeit der Pflanzbereiche in der Gartenanlage erreicht. Die Ausführungs- zeit wird mit 7 – 8 Monaten veranschlagt. 3 Finanzierung: Im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Finanzstelle 6700-1301-5-7040, Flora Bewässerung, sind Mittel i. H. v. insgesamt 933.600 € (incl. Planwert 2018) veranschlagt. Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Kostenberechnung (siehe Anlage 3) beläuft sich auf rd. 1.229.000 €. Diesjährig wird mit einem Mittelabfluss von rd. 214.000 € gerechnet. Zur Sicherstellung der Gesamtfi- nanzierung und Herstellung der Submissions- bzw. Auftragsfähigkeit in 2019 ist über die veranschlag- ten Ermächtigungen hinaus die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung (VE 2020) i. H. v. 490.583,76 € erforderlich. Die VE Deckung kann erfolgen im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100; Beschaffungen KFZ, da voraussichtlich das Auszahlungsbudget und die verblei- bende VE den diesjährigen Bedarf abzudecken vermögen. Unter Verzicht auf die Ermächtigungsübertragung 2018 sowie der in 2019 nicht in voller Höhe benöti- gen Auszahlungsmittel erfolgt zum Hpl. 2020/2021 eine Neuveranschlagung für 2020 i.H.v. 970.000 € bei vorgenannter Finanzstelle 6700-1301-5-7040, Flora Bewässerung. Die entstehenden Abschreibungsaufwendungen in Höhe von jährlich 24.580 € werden ebenfalls im Rahmen der Hpl.-Planung 2020/2021 ff. im gleichnamigen Teilergebnisplan 1301, Teilplanzeile 14 Bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 RPA-Prüfvotum (alt) Anlage 3 RPA-Prüfvotum (neu) Anlage 4 Gesamtkostenberechnung Anlage 5 Honorarberechnung
Anlage 5 Honorarberechnung
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Grundwasseranschluss und Ringleitung Botanischer Garten / Flora Honorarberechnung Geschätzte anrechenbare Baukosten: 750.000,00 € netto Einstufung in Honorarzone Ill unten nach 8 44 Leistungsphasen 1 bis 9 = 98% LP1 2% LP2 20% LP 3 25% LP4 5% LPS5 15% LP 6 13% LP7 2% LP8& 15% LP 9 1% Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung (ÖB)2,3 % 100 % Honorar bei 750.000,00 € = 65.767,00 € 65.767,00€x98% 64.451,66 € + 3,5 % Nebenkosten 2.255,81 € Honorar netto 66.707,47 € ÖB: 750.000,00 €x 2,3% 17.250,00 € Honorar netto u 83.957,47 & Honorar brutto gerundet 99.900,00 €
Anlage 4 Gesamtkostenberechnung
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67 22.11.2018 671/46 Herr Walter 38574 Grundwasseranschluss, Ringleitung und Nebenleitungen inkl. Endabnehmer Botanischer Garten und Flora Gesamtkostenzusammenstellung (brutto) Baukosten gerundet 1.107.060,00 € Honorarkosten gerundet 118.910,00 € Bodengutenachten (geschätzt) 3.000,00 € Gesamtkosten gerundet 1.228.970,00 € lau. D.n. 24
Anlage 3 RPA-Prüfvotum (neu)
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[I] UL < [Al / N u 14 04.48.48 143 | ab Herr Sähl Sr; Stadt Kö! err vanın LEN |) 31428 Eingan, 06. Dez/ 208 | lo at? 67 - Amt für Land lege Mer Se A117. 67 und Grünflächen I n | WAL Flora / Botanischer Garten Sanierung der Bewässerungsleitungen inklusive der Nebenleitungen bis zu den Endabneh- mern und Bau eines Grundwasserbrunnens. hier: Kostenberechnung RPA Nr.: 2018/1543 eingereichte Kosten [netto] = 1.032.745,34 € bestätigte Kosten [netto] = 1.032.745,34 € Sehr geehrte Damen und Herren, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen reicht die Entwurfsplanung samt Kostenbe- rechnung für die Sanierung der Bewässerungsleitungen inklusive der Nebenleitungen bis zu den Endabnehmern und Bau eines Grundwasserbrunnens ein, um im zuständigen Gremium einen Baubeschluss zu erwirken. Der Fortführung der Maßnahme wird zugestimmt. Hinweise: Die Baumaßnahme wurde bereits im September 2018 zur Prüfung vorgelegt. Seinerzeit wa- ren nur die beiden Hauptleitungen und der Brunnen kostenmäßig enthalten. Auf Anregung des RPA ist nun die Sanierung der Nebenleitungen ergänzt worden, so dass sich eine tech- nisch in sich abgeschlossene Planung ergeben hat. Auf dem jetzt vorgelegten Plan sind lediglich alle zur Priorität 2 / Nebenleitungen gehörenden Bauteile eingezeichnet. Für die Fortführung der Planungsphase empfehle ich nun alle beste- henden Bauteile und geplanten Maßnahmen in einem Plan zusammenzuführen. Eine Voranfrage an die Untere Landschaftsbehörde für die Entnahme von Grundwasser lag den Unterlagen nicht bei. Ich bitte dies nachzuholen und Ihrer Akte beizufügen. Die zur Prüfung überlassenen Unterlagen sende ich Ihnen in der Anlage zurück. Mit freundlichen Grüßen f WE Ze Anlage: wie oben erwähnt.
Anlage 2 RPA-Prüfvotum (alt)
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\ \ 14 26.09.2018 143 Herr Sahin 31428 1652 Stadt Köln N Eingang 28. Sep. 2018 m A f Nur a - . | IM 0% m al LulV Flora/ Botanischer Garten A Asit / Sanierung der Bewässerungsleitungen und Bau eines Brunnens ? anf e.Nd hier: Entwurfsplanung samt Kostenberechnung RPA-Nr.: 2018-1242 Fr % eingereichte Kosten: 836.259,96 € [netto] 4 aas. - 110) Sehr geehrte Damen und Herren, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen reicht die Entwurfsplanung samt Kostenbe- rechnung für die Sanierung der Bewässerungsleitungen und den Bau eines Grundwasser- brunnens ein, damit im zuständigen politischen Gremium der Baubeschluss erwirkt werden kann. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen komme ich zu folgendem Schluss: Der Fortführung der Maßnahme wird zugestimmt. Bemerkungen: Der Erläuterungsbericht des Büros Münscher weist darauf hin, dass die Beplanung der Ne- benleitungen bis hin zu den Endabnehmern nicht Auftragsgegenstand ist. Ich empfehle die- sen Punkt im Verlauf der weiteren Planung zu berücksichtigen. Der bereits im Jahr 2014 im Entwurfsstadium geplante Grundwasserbrunnen wurde in dieses Gesamtprojekt integriert, um etwa 30 Meter verschoben und mit einer höheren Fördermenge belegt. Ob für den modifizierten Brunnen eine Voranfrage an die Untere Landschaftsbehörde gestellt wurde oder eine Zustimmung vorliegt, konnte den Unterlagen nicht entnommen wer- den. Ich bitte, falls noch nicht erledigt, dies nachzuholen und Ihren Unterlagen beizufügen. Die mir überlasse; terlagen sende ich Ihnen in der Anlage zurück. Mit freufidlichen Grüßen Anlage: wie oben erwähnt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (AUG)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0100/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.04.2019
- Erstellt
- 09.01.2019 11:35