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2011/0332

Änderung der Beflaggungsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 11.08.2011

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2011/0332

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2011/0332

2359 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.08.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0332 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Änderung der Be flaggungsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 11.08.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
Die städtische Beflaggungsordnung vom 25.10.2000 (Beschluss des Magistrats vom 25.10.2000, zuletzt 
geändert durch Beschluss des Magistrats vom 23.02.2005) soll in Punkt 2.2 (Regelmäßige 
Beflaggungstage) hinsichtlich des Termins „Tag der Heimat“ geändert bzw. mit einem Zusatz versehen 
werden. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 11.08.2011  
 
In der Vergangenheit wurde der „Tag der Heimat“ in der Regel am ersten Sonntag im September 
begangen. In den letzten Jahren wurde diese Terminregelung des Öfteren durch kurzfristige 
Anordnungen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport geändert und der „Tag der 
Heimat“ vor oder nach diesem ersten Sonntag im September gefeiert (z. B. wird in diesem Jahr am 
27. August 2011 geflaggt, da die zentrale Veranstaltung zum „Tag der Heimat“ an diesem Tag 
stattfindet). 
 
Im Gesetz des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport über das Beflaggen öffentlicher 
Gebäude vom 16. Mai 1950 (GVBl. S. 106), zuletzt geändert am 7.August 2007, ist in §1 g) der 
Termin für die Beflaggung am  „Tag der Heimat“ wie folgt geregelt: 
 
Tag der Heimat (erster Sonntag im September, es sei denn, vom Hessischen Ministerium des 
Innern und für Sport wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet). 
 
Es wird vorgeschlagen, diesen Passus in die städtische Beflaggungsordnung zu übernehmen. 
Durch diese Aktualisierung wird deutlich gemacht, dass die Beflaggungstermine am „Tag der 
Heimat“ sich jedes Jahr ändern können.  
 
 
Darmstadt, 11.08.2011 
100 gö 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0332
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.08.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00