AN/1407/2024
Errichtung einer Querungshilfe auf der Kalk-Mülheimer-Straße auf Höhe des Hauses 299 (Übergang zum neu gestalteten Bolz- und Spielplatz)
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Sachstandsbericht BV
2270 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/1407/2024
Stand: 06.03.2026
Sachstandsbericht
Errichtung einer Querungshilfe auf der Kalk-Mülheimer-Straße auf Höhe des Hauses
299 (Übergang zum neu gestalteten Bolz- und Spielplatz)
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der CDU-
Fraktion , der Fraktion DIE LINKE sowie der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und
Altefrohne (Die PARTEI) vom 10.10.2024
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer
Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers mit integriertem Zebrastreifen auf der
Kalk-Mülheimer Strae auf Höhe des Hauses 299.
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrs-
einrichtungen (hier: Fußgängerüberweg, Verkehrsinsel etc.) nur dort anzubringen, wo dies
aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Zudem sind Fußgängerüber-
wege (FGÜ) nach Maßgabe des § 26 StVO i.V.m. den Verwaltungsvorschriften zu § 26 (VwV-
StVO) anzuordnen. Dabei sind auch die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
zu berücksichtigen.
Eine Erforderlichkeit für die Errichtung eines FGÜ liegt vor, wenn eine ersichtliche Verkehrs-
stärke erreicht worden ist und die örtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diesbezüglich
sollten FGÜ auch nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist dem Fußgänger Vorrang zu
geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße gelangt.
Die Verkehrszählung ergab, dass trotz wohlwollender Auslegung die Verkehrsmengen nicht
mit den gesetzlich Anforderungen vereinbar sind. Bezugnehmend auf die Ergebnisse, ist eine
Erforderlichkeit zur Errichtung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger nach Maßgabe der
StVO (inkl. VwV-StVO), den R-FGÜ 2001 und den RASt 06 nicht gegeben.
Nach Maßgabe der StVO sind somit keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen erforder-
lich. Die Verwaltung muss daher aus den oben genannten Gründen von der gewünschten
Veränderung der Verkehrssituation absehen.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Gemeinsamer Antrag_Querungshilfe Buchforst_Kalk-Mülheimer Str_
3127 Zeichen
Köln, den 10.10.2024
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion, die
Fraktion DIE LINKE sowie die Einzelmandatsträger von FDP und Die PARTEI in der
Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen.
Antrag: Errichtung einer Querungshilfe auf der Kalk-Mülheimer-Straße auf Höhe des
Hauses 299 (Übergang zum neu gestalteten Bolz- und Spielplatz).
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer
Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers mit integriertem Zebrastreifen auf der
Kalk-Mülheimer Strae auf Höhe des Hauses 299.
Begründung:
Bei einem Ortstermin des RT Buchforst mit Mitgliedern der Bezirksvertretung
Mülheim am 17.09.2024 überreichte der RT Buchforst Herrn Bezirksbürgermeister
Fuchs eine Unterschriftenliste mit 400 Unterschriften, in der obige Querungshilfe
gefordert wird.
Am vorgenannten Ort überqueren zunehmend viele Menschen die Kalk-Mülheimer
Straße. Das Aufkommen von an dieser Stelle die Kalk-Mülheimer Straße querenden
Fußgängern hat sich seit der letzten dort durchgeführten Verkehrszählung deutlich
erhöht, weil zwischenzeitlich der „Bolzplatz im Bischofsacker“ errichtet wurde, der
stark frequentiert wird. Gleichzeitig ist die Fahrbahn jedenfalls von der aus Kalk
kommend rechts gelegenen Straßenseite in Richtung Heidelberger/Karlsruher Str.
kaum einsehbar, weil auf den vor den Hausnummern 264 bis 270 angelegten
Stellplätzen für Kraftfahrzeugen regelmäßig Wohnmobile abgestellt werden. Die
Gefahrensituation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die Kalk-Mülheimer
Straße zwischen der Istanbulstraße und der Karlsruher Straße/Heidelberger Straße
entgegen der Tempo-30-Anordnung häufig sehr viel schneller befahren wird, weil sie
Gleichlautend an:
Herrn Bezirksbürgermeister
Norbert Fuchs
- Stadtbezirk Mülheim-
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
-Rathaus-
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
FDP – Einzelmandatsträger
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Wiener Platz 2 a
51065 Köln
als Zubringerstraße zur Stadtautobahn verstanden wird, obwohl hier weitgehend
dichte Wohnbebauung herrscht. Eine sichere Überquerung der Straße ist damit
aktuell nicht gegeben. Dies betrifft vor allem die Kinder und Jugendlichen, die auf
dem Weg zum oder vom Bolzplatz/Spielplatz sind, aber auch die Erwachsenen, die
hier die Straße queren. Die nächstgelegen durch eine Ampel oder einen
Fußgängerüberweg gesicherten Querungsmöglichkeiten befinden sich erst auf Höhe
der Karlsruher Straße/Heidelberger Straße bzw. beim Kreisel zur Istanbulstraße.
gez. Jonas Höltig gez. Alexander Lünenbach gez. Thomas Portz
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (SPD-Fraktion) (CDU-Fraktion)
gez. Beate Hane-Knoll gez. Torsten Tücks gez. Andreas Altefrohne
(Fraktion DIE LINKE) (EMT FDP) (EMT Die PARTEI)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1407/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 21.10.2024
- Erstellt
- 21.10.2024 15:17