Mandari Insight

AN/1407/2024

Errichtung einer Querungshilfe auf der Kalk-Mülheimer-Straße auf Höhe des Hauses 299 (Übergang zum neu gestalteten Bolz- und Spielplatz)

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 21.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.11.2024, TOP 8.1.3

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Gemeinsamer Antrag_Querungshilfe Buchforst_Kalk-Mülheimer Str_

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

2270 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1407/2024
Stand: 06.03.2026 
Sachstandsbericht  
Errichtung einer Querungshilfe auf der Kalk-Mülheimer-Straße auf Höhe des Hauses 
299 (Übergang zum neu gestalteten Bolz- und Spielplatz) 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der CDU-
Fraktion , der Fraktion DIE LINKE sowie der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die PARTEI) vom 10.10.2024 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer 
Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers mit integriertem Zebrastreifen auf der 
Kalk-Mülheimer Strae auf Höhe des Hauses 299.

2 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Aktueller Bearbeitungsstand: 
Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrs-
einrichtungen (hier: Fußgängerüberweg, Verkehrsinsel etc.) nur dort anzubringen, wo dies 
aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Zudem sind Fußgängerüber-
wege (FGÜ) nach Maßgabe des § 26 StVO i.V.m. den Verwaltungsvorschriften zu § 26 (VwV-
StVO) anzuordnen. Dabei sind auch die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 
und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) 
zu berücksichtigen.  
 
Eine Erforderlichkeit für die Errichtung eines FGÜ liegt vor, wenn eine ersichtliche Verkehrs-
stärke erreicht worden ist und die örtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diesbezüglich 
sollten FGÜ auch nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist dem Fußgänger Vorrang zu 
geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße gelangt.  
 
Die Verkehrszählung ergab, dass trotz wohlwollender Auslegung die Verkehrsmengen nicht 
mit den gesetzlich Anforderungen vereinbar sind. Bezugnehmend auf die Ergebnisse, ist eine 
Erforderlichkeit zur Errichtung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger nach Maßgabe der 
StVO (inkl. VwV-StVO), den R-FGÜ 2001 und den RASt 06 nicht gegeben. 
 
Nach Maßgabe der StVO sind somit keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen erforder-
lich. Die Verwaltung muss daher aus den oben genannten Gründen von der gewünschten 
Veränderung der Verkehrssituation absehen. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Gemeinsamer Antrag_Querungshilfe Buchforst_Kalk-Mülheimer Str_

3127 Zeichen

Köln, den 10.10.2024 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion, die 
Fraktion DIE LINKE sowie die Einzelmandatsträger von FDP und Die PARTEI in der 
Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung 
der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen.  
 
 
Antrag: Errichtung einer Querungshilfe auf der Kalk-Mülheimer-Straße auf Höhe des  
    Hauses 299 (Übergang zum neu gestalteten Bolz- und Spielplatz). 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer 
Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers mit integriertem Zebrastreifen auf der 
Kalk-Mülheimer Strae auf Höhe des Hauses 299. 
Begründung:  
Bei einem Ortstermin des RT Buchforst mit Mitgliedern der Bezirksvertretung 
Mülheim am 17.09.2024 überreichte der RT Buchforst Herrn Bezirksbürgermeister 
Fuchs eine Unterschriftenliste mit 400 Unterschriften, in der obige Querungshilfe 
gefordert wird.  
Am vorgenannten Ort überqueren zunehmend viele Menschen die Kalk-Mülheimer 
Straße. Das Aufkommen von an dieser Stelle die Kalk-Mülheimer Straße querenden 
Fußgängern hat sich seit der letzten dort durchgeführten Verkehrszählung deutlich 
erhöht, weil zwischenzeitlich der „Bolzplatz im Bischofsacker“ errichtet wurde, der 
stark frequentiert wird. Gleichzeitig ist die Fahrbahn jedenfalls von der aus Kalk 
kommend rechts gelegenen Straßenseite in Richtung Heidelberger/Karlsruher Str. 
kaum einsehbar, weil auf den vor den Hausnummern 264 bis 270 angelegten 
Stellplätzen für Kraftfahrzeugen regelmäßig Wohnmobile abgestellt werden. Die 
Gefahrensituation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die Kalk-Mülheimer 
Straße zwischen der Istanbulstraße und der Karlsruher Straße/Heidelberger Straße 
entgegen der Tempo-30-Anordnung häufig sehr viel schneller befahren wird, weil sie 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Norbert Fuchs 
- Stadtbezirk Mülheim- 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
-Rathaus- 
 
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
Fraktion DIE LINKE 
FDP – Einzelmandatsträger 
DIE PARTEI - Einzelmandatsträger 
in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Wiener Platz 2 a 
51065 Köln

als Zubringerstraße zur Stadtautobahn verstanden wird, obwohl hier weitgehend 
dichte Wohnbebauung herrscht. Eine sichere Überquerung der Straße ist damit 
aktuell nicht gegeben. Dies betrifft vor allem die Kinder und Jugendlichen, die auf 
dem Weg zum oder vom Bolzplatz/Spielplatz sind, aber auch die Erwachsenen, die 
hier die Straße queren. Die nächstgelegen durch eine Ampel oder einen 
Fußgängerüberweg gesicherten Querungsmöglichkeiten befinden sich erst auf Höhe 
der Karlsruher Straße/Heidelberger Straße bzw. beim Kreisel zur Istanbulstraße. 
 
gez. Jonas Höltig   gez. Alexander Lünenbach  gez. Thomas Portz 
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (SPD-Fraktion)   (CDU-Fraktion) 
 
 
gez. Beate Hane-Knoll  gez. Torsten Tücks  gez. Andreas Altefrohne 
(Fraktion DIE LINKE)   (EMT FDP)   (EMT Die PARTEI)

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1407/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
21.10.2024
Erstellt
21.10.2024 15:17