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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Errichtung einer Querungshilfe auf der Kalk-Mülheimer-Straße auf Höhe des Hauses 299 (Übergang zum neu gestalteten Bolz- und Spielplatz)

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1407/2024 vom 21.10.2024

Stand: Am 04.11.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1407/2024 Stand: 06.03.2026 Sachstandsbericht Errichtung einer Querungshilfe auf der Kalk-Mülheimer-Straße auf Höhe des Hauses 299 (Übergang zum neu gestalteten Bolz- und Spielplatz) Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion, der CDU- Fraktion , der Fraktion DIE LINKE sowie der Einzelmandatsträger Tücks (FDP) und Altefrohne (Die PARTEI) vom 10.10.2024 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers mit integriertem Zebrastreifen auf der Kalk-Mülheimer Strae auf Höhe des Hauses 299. 2 Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Verkehrszeichen und Verkehrs- einrichtungen (hier: Fußgängerüberweg, Verkehrsinsel etc.) nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Zudem sind Fußgängerüber- wege (FGÜ) nach Maßgabe des § 26 StVO i.V.m. den Verwaltungsvorschriften zu § 26 (VwV- StVO) anzuordnen. Dabei sind auch die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) zu berücksichtigen. Eine Erforderlichkeit für die Errichtung eines FGÜ liegt vor, wenn eine ersichtliche Verkehrs- stärke erreicht worden ist und die örtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diesbezüglich sollten FGÜ auch nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße gelangt. Die Verkehrszählung ergab, dass trotz wohlwollender Auslegung die Verkehrsmengen nicht mit den gesetzlich Anforderungen vereinbar sind. Bezugnehmend auf die Ergebnisse, ist eine Erforderlichkeit zur Errichtung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger nach Maßgabe der StVO (inkl. VwV-StVO), den R-FGÜ 2001 und den RASt 06 nicht gegeben. Nach Maßgabe der StVO sind somit keine straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen erforder- lich. Die Verwaltung muss daher aus den oben genannten Gründen von der gewünschten Veränderung der Verkehrssituation absehen. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
  • Gemeinsamer Antrag_Querungshilfe Buchforst_Kalk-Mülheimer Str_

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    Köln, den 10.10.2024 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE sowie die Einzelmandatsträger von FDP und Die PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen. Antrag: Errichtung einer Querungshilfe auf der Kalk-Mülheimer-Straße auf Höhe des Hauses 299 (Übergang zum neu gestalteten Bolz- und Spielplatz). Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung einer Querungshilfe in Form eines Fahrbahnteilers mit integriertem Zebrastreifen auf der Kalk-Mülheimer Strae auf Höhe des Hauses 299. Begründung: Bei einem Ortstermin des RT Buchforst mit Mitgliedern der Bezirksvertretung Mülheim am 17.09.2024 überreichte der RT Buchforst Herrn Bezirksbürgermeister Fuchs eine Unterschriftenliste mit 400 Unterschriften, in der obige Querungshilfe gefordert wird. Am vorgenannten Ort überqueren zunehmend viele Menschen die Kalk-Mülheimer Straße. Das Aufkommen von an dieser Stelle die Kalk-Mülheimer Straße querenden Fußgängern hat sich seit der letzten dort durchgeführten Verkehrszählung deutlich erhöht, weil zwischenzeitlich der „Bolzplatz im Bischofsacker“ errichtet wurde, der stark frequentiert wird. Gleichzeitig ist die Fahrbahn jedenfalls von der aus Kalk kommend rechts gelegenen Straßenseite in Richtung Heidelberger/Karlsruher Str. kaum einsehbar, weil auf den vor den Hausnummern 264 bis 270 angelegten Stellplätzen für Kraftfahrzeugen regelmäßig Wohnmobile abgestellt werden. Die Gefahrensituation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die Kalk-Mülheimer Straße zwischen der Istanbulstraße und der Karlsruher Straße/Heidelberger Straße entgegen der Tempo-30-Anordnung häufig sehr viel schneller befahren wird, weil sie Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE FDP – Einzelmandatsträger DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln als Zubringerstraße zur Stadtautobahn verstanden wird, obwohl hier weitgehend dichte Wohnbebauung herrscht. Eine sichere Überquerung der Straße ist damit aktuell nicht gegeben. Dies betrifft vor allem die Kinder und Jugendlichen, die auf dem Weg zum oder vom Bolzplatz/Spielplatz sind, aber auch die Erwachsenen, die hier die Straße queren. Die nächstgelegen durch eine Ampel oder einen Fußgängerüberweg gesicherten Querungsmöglichkeiten befinden sich erst auf Höhe der Karlsruher Straße/Heidelberger Straße bzw. beim Kreisel zur Istanbulstraße. gez. Jonas Höltig gez. Alexander Lünenbach gez. Thomas Portz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (SPD-Fraktion) (CDU-Fraktion) gez. Beate Hane-Knoll gez. Torsten Tücks gez. Andreas Altefrohne (Fraktion DIE LINKE) (EMT FDP) (EMT Die PARTEI)

Beratungsverlauf

  1. 04.11.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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