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V/0623/2024

Jahresabschlüsse der awm

Vorlagen 07.10.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe, Sitzung am 27.11.2024, TOP 11

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2992 Zeichen

V/0623/2024 
V/0623/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Jahresabschlüsse der awm 
- Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 
- Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Betriebsleitung der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Ent-
lastung erteilt. 
 
2. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates ist der Jahresabschluss 2024 und der Lagebe-
richt 2024 zu prüfen. Der Betriebsausschuss stimmt der Beauftragung der Dornbach GmbH, Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft, Anton-Jordan-Straße 1, 56070 Koblenz zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
zu 1.: Keine. 
 
zu 2.: Ist im Erfolgsplan enthalten. 
 
 
Begründung: 
 
zu 1.: Der Jahresabschluss der awm für das Geschäftsjahr 2023 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 
11.09.2024 gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) beraten und festgestellt. Die Vorla-
ge V/0369/2024 wurde einstimmig beschlossen. 
 
Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsaus-
schuss. 
 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
14.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Lüders 
Telefon: 6052-150 
luederst@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0623/2024 
 
zu 2.: Am 1. Januar 2019 ist das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Fi-
nanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weite-
rer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - 2. NKFWG NRW) in Kraft 
getreten, wodurch sich u. a. für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen relevante 
Änderungen der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) ergeben haben.  
 
Die Beauftragung und Durc hführung der Jahresabschlussprüfung erfolgte für Jahresabschlüsse bis 
zum 31.12.2020 nach den Vorschriften des § 106 Abs . 2 GO NW. Mit Wegfall des § 106 GO NRW 
verlor die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) als gesetzliche Jahresabschlussprüferin ihre hoheitli-
che Zuständigkeit und Jahresabschlussprüfungen für Wirtschaftsjahre seit dem 01.01.2021 erfolgen 
ohne Einbindung der gpaNRW. 
 
Für die awm als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gilt gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 
21 Abs. 3 EigVO, dass die Betriebsleitung mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen 
Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vor-
heriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss direkt beauftragen kann. 
 
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dornbach GmbH, 56070 Koblenz hat bereits die fachlich kompe-
tente Prüfung der letzten fünf Jahresabschlüsse vorgenommen, sodass es sachlich geboten ist, die 
Prüfungsgesellschaft auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu betrauen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: Anlage A

Anlage A

1267 Zeichen

Anlage A zur V/0623/2024 
 
Kurzüberblick 
 
zu 1.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschafts-
jahr 2023. 
 
zu 2.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Zustimmung zur Beauftragung der Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2024. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
zu 1.: Gemäß § 5 Satz 2 Eigenbetriebsverordnung NRW erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung 
durch den Betriebsausschuss. 
 
zu 2.: Gemäß § 21 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung NRW kann die Betriebsleitung mit der Durch-
führung der Jahresabschlussprüfung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfas-
sung durch den Betriebsausschuss beauftragen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0623/2024
Typ
Vorlagen
Datum
07.10.2024
Erstellt
07.10.2024 18:05