V/0623/2024
Jahresabschlüsse der awm
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2992 Zeichen
V/0623/2024 V/0623/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschlüsse der awm - Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2023 - Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 Beratungsfolge 27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Betriebsleitung der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Ent- lastung erteilt. 2. Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Rates ist der Jahresabschluss 2024 und der Lagebe- richt 2024 zu prüfen. Der Betriebsausschuss stimmt der Beauftragung der Dornbach GmbH, Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Anton-Jordan-Straße 1, 56070 Koblenz zu. II. Finanzielle Auswirkungen: zu 1.: Keine. zu 2.: Ist im Erfolgsplan enthalten. Begründung: zu 1.: Der Jahresabschluss der awm für das Geschäftsjahr 2023 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 11.09.2024 gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) beraten und festgestellt. Die Vorla- ge V/0369/2024 wurde einstimmig beschlossen. Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsaus- schuss. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 14.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Lüders Telefon: 6052-150 luederst@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0623/2024 zu 2.: Am 1. Januar 2019 ist das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Fi- nanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weite- rer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - 2. NKFWG NRW) in Kraft getreten, wodurch sich u. a. für Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen relevante Änderungen der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) ergeben haben. Die Beauftragung und Durc hführung der Jahresabschlussprüfung erfolgte für Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2020 nach den Vorschriften des § 106 Abs . 2 GO NW. Mit Wegfall des § 106 GO NRW verlor die Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) als gesetzliche Jahresabschlussprüferin ihre hoheitli- che Zuständigkeit und Jahresabschlussprüfungen für Wirtschaftsjahre seit dem 01.01.2021 erfolgen ohne Einbindung der gpaNRW. Für die awm als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gilt gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 21 Abs. 3 EigVO, dass die Betriebsleitung mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vor- heriger Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss direkt beauftragen kann. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dornbach GmbH, 56070 Koblenz hat bereits die fachlich kompe- tente Prüfung der letzten fünf Jahresabschlüsse vorgenommen, sodass es sachlich geboten ist, die Prüfungsgesellschaft auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu betrauen. I. V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
1267 Zeichen
Anlage A zur V/0623/2024 Kurzüberblick zu 1.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschafts- jahr 2023. zu 2.: Öffentliche Beschlussvorlage über die Zustimmung zur Beauftragung der Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2024. Ziele/Teilziele/Zielerreichung zu 1.: Gemäß § 5 Satz 2 Eigenbetriebsverordnung NRW erfolgt die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss. zu 2.: Gemäß § 21 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung NRW kann die Betriebsleitung mit der Durch- führung der Jahresabschlussprüfung eine Wirtschaftsprüferin, einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfas- sung durch den Betriebsausschuss beauftragen. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0623/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.10.2024
- Erstellt
- 07.10.2024 18:05