Mandari Insight

V/0797/2006

Kanalsanierung Havichhorststraße

Vorlage 09.10.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 07.11.2006, TOP 4.8

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4319 Zeichen

V/0797/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Havichhorststraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und den Kanalerneuerungsarbeiten zu. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 300.000 Euro geschätzt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2007 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2006 – 2010 steht. 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7001.950.3002.2 Bauk. Kanalsanierung Ostviertel 2007 300.000 500.000,  
HH-Ansatz 
2007 
(weitere Maß-
nahmen) 
     
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0797/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0797/2006 
Begründung: 
 
Der aus dem Jahr 1930 stammende Mischwasserkanal ist lt. Untersuchung vom Einmündungsbe-
reich in den Kaiser-Wilhelm-Ring bis Haus 15 auf einer Länge von ca. 107 Meter defekt (Scha-
densklasse 3). 
 
Die Mischwasserkanäle weisen starke Rohrversätze, Unterbögen, Muffenspalten, Risse, Hohlräu-
me und Korrosion auf. 
 
Durch Rohrversätze und fehlende Rohrstücke entstehen Ablagerungen in den Kanalleitungen, die 
zu erhöhten Reinigungsarbeiten führen. Durch Undichtigkeit kann Mischwasser in den Untergrund 
austreten. 
 
Die untersuchten Hausanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild wie der Hauptkanal 
auf. 
 
Eine Erneuerung des Mischwasserkanals ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe-
dingt erforderlich. Der Kanal liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III.  
 
Die Umstellung des Entwässerungsverfahrens vom Misch- zum Trennsystem erfolgt im Zuge der 
Baumaßnahme. Dazu wird vom Kaiser-Wilhelm-Ring bis zur Dodostraße auf eine Länge von 
ca. 174 Meter ein Regenwasserkanal verlegt. 
 
Die Arbeiten an den Kanälen und an den Hausanschlüssen werden in offener Bauweise durchge-
führt.  
 
Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. mit Spezialbeton verfüllt. 
 
Für die Bauzeit wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt die Verkehrsführung noch festgelegt. 
 
Eine Genehmigung nach § 58 LWG liegt vor. 
 
Die Ausschreibung für den Kanal erfolgt nach der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2007 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 6 bis 8 
Monaten gerechnet. 
 
In Abstimmung mit der Kanalbaumaßnahme werden durch die Stadtwerke Münster Arbeiten im 
Gehweg durchgeführt. 
 
Beitragsrechtliche Beurteilung: 
 
Die geplanten Verbesserungen an den Teileinrichtungen Fahrbahn und Gehwege im Rahmen der 
geplanten Kanalsanierung Havichhorststraße sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubei-
tragsrechts. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978  
i. d. zurzeit geltenden Fassung wird die Havichhorststraße als Anliegerstraße eingestuft.  
 
Die beitragsfähigen Kosten für die Verbesserungen der Teileinrichtungen belaufen sich nach einer 
vorläufigen Beitragsberechnung auf rd. 145.000,00 €. Bei einer Einstufung der Havichhorststraße 
als Anliegerstraße beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigen mit 80 % an 
den Kosten je Teileinrichtung. Der Verteilerwert je m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei 
etwa 4,35 €.

- 3 - 
V/0797/2006 
Musterberechnung voraussichtlicher Straßenbaubeitrag: 
Wohngrundstück 500 m² eingeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,0)    x  4,35 €  =      2.175,00 € 
Wohngrundstück 500 m² zweigeschossig bebaut (Vervielfältiger 1,3   x  4,35 €  =      2.873,00 € 
 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten und die Anwohner werden vor Baubeginn, 
entsprechend dem Serviceversprechen des Tief bauamtes, persönlich angeschrieben und über die 
Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahmen 
informiert. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dodostraße
  • Havichhorststraße
  • Kaiser-Wilhelm-Ring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0797/2006
Typ
Vorlage
Datum
09.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37