BV8/018/2026
Baumfällungen im Stadtbezirk 8
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Informationsvorlage BV
1599 Zeichen
BV8/018/2026 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Baumfällungen im Stadtbezirk 8 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 29.01.2026 Kenntnisnahme Das Fachamt muss Bäume im Stadtgebiet fällen. Die in Rede stehenden Bäume wurden durch die Baumkontrolle der Stadt Düsseldorf untersucht. Im Ergebnis sind die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher und müssen gefällt werden. Vorab werden die Bäume auf Nester und Nisthöhlen kontrolliert. Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit müssen ab der 50. Kalenderwoche 18 Bäume und ab der 51. Kalenderwoche 5 Bäume im Stadtbezirk 8 gefällt werden. Aus der Tabelle gehen Details zur Lage, Baumart und zum Grund der Fällung hervor. Die zu fällenden Bäume werden gekennzeichnet und auf https://maps.duesseldorf.de veröffentlicht. Die Möglichkeit von Nachpflanzungen wird sorgfältig geprüft. Bei den vorzunehmenden Nachpflanzungen von Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren durchzuführen. Hierbei prüfen Leitungsträger – wie z. B. die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom – die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ziel ist es, möglichst viele Standorte wieder zu bepflanzen. Lfd. Nr. Stadtgrün Lage Baumart St.U Fällgrund 1 Anlage Heidelberger Straße Gewöhnliche Traubenkirsche 110 absterbend 2 Straße Klein-Eller Robinie 62 fehlende Standsicherheit
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/018/2026
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 22.01.2026
- Erstellt
- 22.01.2026 08:18