2895/2018
Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 2895/2018 Freigabedatum 05.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See hier: Sanierung des beschädigten Daches im Bootshaus 2018 Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Dachsanierung der Boots- hallen Fühlinger See. Die Sanierung umfasst den Abbruch der bestehenden Wellbleche und Balken sowie die Erneuerung mit Holzbalken und Trapezblechen über den Bootshallen 1 bis 7. Gemäß der Begutachtung durch Statiker, Holzsachverständige und Ingenieure des Gebäudemanagements ist die Sanierung dringendst erforderlich. Zur Durchführung der Maßnahme sind entsprechende Aufwandsermächtigungen in Höhe von 124.500,-€ im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen, veranschlagt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Sportausschuss 18.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge ________€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Nach einer Bauzeit von knapp ca. 10 Jahren wurde die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See mit den Objekten Zielturm und Bootshallen 1978 seiner Bestimmung übergeben. Die Kosten beliefen sich auf rund 38,5 Mio. DM. Neben der 2,3 km langen Regattastrecke, acht Parkplätzen, dem Ziel- turm, dem Naturfreibad und den Biergärten bilden die Bootshallen und der Umkleidetrakt mit Kraft- und Rekreationsräumen das Herzstück der Anlage. Die Bootshallen 1 bis 9 umfassen als äußere Flä- che ca. 2.000 qm. In den Hallen sind rund 340 Kanu- und Ruderboote von Leistungssportlern und Breitensportlern gela- gert, z. B. wertvolle Rennkajaks von Olympiasiegern oder auch die Ruderboote des Leistungsstütz- punkts des RTHC Bayer Leverkusen. Ca. 30 Vereine haben dort ihren Trainingsstandort und bereiten sich hier auf diverse nationale wie internationale Wettkämpfe vor. Die Hallendächer sind im Laufe der Jahre nicht erneuert worden und weisen nunmehr Verschleißer- scheinungen und irreversible Schädigungen auf. Nach diversen Begutachtungen durch Statiker, Holzsachverständige sowie durch Bauingenieure des Gebäudemanagements wurde festgestellt, dass die Dächer über den Hallen 1 bis 7 in einem sehr schlechten Zustand sind. Die Wellbleche weisen Löcher auf, und die Balken verzeichnen zu ca. 50% Risse. An diversen Stellen ist das 40 Jahre alte Dach undicht und durch das Eindringen von Regenwasser sind kleinere und größere Schäden ent- standen. Zudem ist es zwingend erforderlich, das im Zuge eines Unfalls 2017 kaputt gegangene Da- chelement schnellstmöglich auszutauschen. Das Gebäudemanagement hat verschiedene Angebote eingeholt; zum einen für die Erneuerung des Daches der Halle 1: 22.500,-€ brutto; zum anderen für alle Hallen 1 bis 7: 124.500,-€ brutto. Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, be- absichtigt 52, die kompletten Dächer von Halle 1 bis 7 zu sanieren. Vorschlag ist, die Maßnahmen schnellstmöglich zu beginnen und sukzessiv von Halle zu Halle umzu- setzen. Die Boote müssten sukzessiv aus- und wieder eingelagert werden. 3 Zur Durchführung der Maßnahme sind entsprechende Aufwandsermächtigungen im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt. Mit Blick auf die Höhe der Gesamtaufwendungen von 124.500,-- € ist ein Beschluss der Bezirksver- tretung erforderlich. Begründung der Dringlichkeit: Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen. Die Dachsanierung hat äußerste Dringlichkeit und muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Zur Zeit ist die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet und es besteht Unfallgefahr. Mit Blick darauf, dass das Gebäudemanagement einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf für das Ausschreibungsverfahren benötigt, ist es dringend erforderlich, die Beschlussvorlage in den vorgesehenen Sitzungslauf zu brin- gen. Die Dacharbeiten müssen zeitnah begonnen werden, da ansonsten die Baumaßnahme durch die Frostperiode erheblich beeinträchtigt wird.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2895/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.09.2018
- Erstellt
- 30.08.2018 11:21