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2895/2018

Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See

Beschlussvorlage Ausschuss 05.09.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 18.09.2018, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4953 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 2895/2018 
Freigabedatum 
05.09.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See 
hier: Sanierung des beschädigten Daches im Bootshaus 2018 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Dachsanierung der Boots-
hallen Fühlinger See. Die Sanierung umfasst den Abbruch der bestehenden Wellbleche und Balken 
sowie die Erneuerung mit Holzbalken und Trapezblechen über den Bootshallen 1 bis 7. Gemäß der 
Begutachtung durch Statiker, Holzsachverständige und Ingenieure des Gebäudemanagements ist die 
Sanierung dringendst erforderlich. 
 
Zur Durchführung der Maßnahme sind entsprechende Aufwandsermächtigungen in Höhe von 
124.500,-€ im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen, veranschlagt.   
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 
Sportausschuss 18.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:   
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.     € 
c) bilanzielle Abschreibungen          € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:  
a) Erträge    ________€ 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Begründung: 
Nach einer Bauzeit von knapp ca. 10 Jahren wurde die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See 
mit den Objekten Zielturm und Bootshallen 1978 seiner Bestimmung übergeben. Die Kosten beliefen 
sich auf rund 38,5 Mio. DM. Neben der 2,3 km langen Regattastrecke, acht Parkplätzen, dem Ziel-
turm, dem Naturfreibad und den Biergärten bilden die Bootshallen und der Umkleidetrakt mit Kraft- 
und Rekreationsräumen das Herzstück der Anlage. Die Bootshallen 1 bis 9 umfassen als äußere Flä-
che ca. 2.000 qm. 
In den Hallen sind rund 340 Kanu- und Ruderboote von Leistungssportlern und Breitensportlern gela-
gert, z. B. wertvolle Rennkajaks von Olympiasiegern oder auch die Ruderboote des Leistungsstütz-
punkts des RTHC Bayer Leverkusen. Ca. 30 Vereine haben dort ihren Trainingsstandort und bereiten 
sich hier auf diverse nationale wie internationale Wettkämpfe vor.  
Die Hallendächer sind im Laufe der Jahre nicht erneuert worden und weisen nunmehr Verschleißer-
scheinungen und irreversible Schädigungen auf. Nach diversen Begutachtungen durch Statiker, 
Holzsachverständige sowie durch Bauingenieure des Gebäudemanagements wurde festgestellt, dass 
die Dächer über den Hallen 1 bis 7 in einem sehr schlechten Zustand sind. Die Wellbleche weisen 
Löcher auf, und die Balken verzeichnen zu ca. 50% Risse. An diversen Stellen ist das 40 Jahre alte 
Dach undicht und durch das Eindringen von Regenwasser sind kleinere und größere Schäden ent-
standen. Zudem ist es zwingend erforderlich, das im Zuge eines Unfalls 2017 kaputt gegangene Da-
chelement schnellstmöglich auszutauschen.  
Das Gebäudemanagement hat verschiedene Angebote eingeholt; zum einen für die Erneuerung des 
Daches der Halle 1: 22.500,-€ brutto; zum anderen für alle Hallen 1 bis 7: 124.500,-€ brutto. Um die 
Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, aber auch unter wirtschaftlichen  Gesichtspunkten, be-
absichtigt 52, die kompletten Dächer von Halle 1 bis 7 zu sanieren.  
Vorschlag ist, die Maßnahmen schnellstmöglich zu beginnen und sukzessiv von Halle zu Halle umzu-
setzen. Die Boote müssten sukzessiv aus- und wieder eingelagert werden.

3 
Zur Durchführung der Maßnahme sind entsprechende Aufwandsermächtigungen im Teilergebnisplan 
0801, Sportförderung, Zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagt.   
 
Mit Blick auf die Höhe der Gesamtaufwendungen von 124.500,-- € ist ein Beschluss der Bezirksver-
tretung erforderlich. 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne Prüf- und 
Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen. 
Die Dachsanierung hat äußerste Dringlichkeit und muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Zur Zeit 
ist die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet und es besteht Unfallgefahr. Mit Blick darauf, dass das 
Gebäudemanagement einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf für das Ausschreibungsverfahren 
benötigt, ist es dringend erforderlich, die Beschlussvorlage in den vorgesehenen Sitzungslauf zu brin-
gen. Die Dacharbeiten müssen zeitnah begonnen werden, da ansonsten die Baumaßnahme durch 
die Frostperiode erheblich beeinträchtigt wird.

Beratungsverlauf (2)

13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2018 Sportausschuss
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2895/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.09.2018
Erstellt
30.08.2018 11:21