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AN/1705/2019

Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk

Gem. Änderungsantrag BV5 (SPD) 05.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 05.12.2019

Gem. Änderungsantrag (SPD BV5)

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Gem. Änderungsantrag (SPD BV5)

2954 Zeichen

SPD 
Grüne 
CDU 
FDP 
Linke 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 05.12.2019 
AN/1705/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk 
- Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, Grünen, CDU, FDP und Linken - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag zu TOP 8.1.1 auf die Tagesordnung der 
Sitzung der Bezirksvertretung Nippes zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:  
 
Die Verwaltung prüft, ob sich folgende Plätze und Flächen im Stadtbezirk Nippes für eine 
Entsiegelung eignen, bei welchen es hierdurch zu Nutzungsproblemen (Parkplatz, Marktplatz 
oder ähnliches) käme und welche aus welchen Gründen gänzlich ungeeignet für eine Ent-
siegelung sind: 
 
 Kreuzung Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße 
 Kreuzung Neue Kempener Straße / Schmiedegasse 
 Kreuzung Niehler Straße / Niehler Kirchweg 
 
Wenn möglich hinterlegt die Verwaltung mögliche Entsiegelungsmaßnahmen sofort mit Kos-
ten, so dass durch Entscheidung der Bezirksvertretung Nippes auch Maßnahmen aus den 
Stadtverschönerungsmitteln umsetzbar sind.

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Laut Veröffentlichung des Umweltbundesamtes vom Oktober 2013 sind in Deutschland etwa 
46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, as-
phaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Eine Großstadt wie Köln fällt durch einen 
höheren Anteil versiegelter Fläche auf. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die 
Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Innerhalb der Siedlungs- und 
Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Aber 
auch die unbebauten Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Ver-
kehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen 
Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt.  
 
Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaus-
halt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grund- wasservorräte 
auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass bei starken Regenfällen die Kanalisation oder 
die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können und es so-
mit zu örtlichen Überschwemmungen kommt.  
 
Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser ver-
dunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass 
sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind, welche somit als Wasserverdunster und als 
Schattenspender ausfallen.  
 
 
 
gez. Baumann gez. Metten gez. Schmitz gez. Happe gez. Dr. Scholz 
 
 
 
 
Anlage: Bilder

Anlage 1: Bilder

196 Zeichen

Kreuzung	Mauenheimer	Gürtel/Merheimer	Straße				Kreuzung	Neue	Kempener/Schmiedegasse		
		Kreuzung	Niehler	Straße	/	Niehler	Kirchweg	1																			Kreuzung	Niehler	Straße	/	Niehler	Kirchweg	2

Beratungsverlauf (1)

05.12.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1705/2019
Typ
Gem. Änderungsantrag BV5 (SPD)
Datum
05.12.2019
Erstellt
05.12.2019 11:13