AN/1705/2019
Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk
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Gem. Änderungsantrag (SPD BV5)
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SPD Grüne CDU FDP Linke Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 05.12.2019 AN/1705/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Entsiegelung von Plätzen und Flächen im Stadtbezirk - Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD, Grünen, CDU, FDP und Linken - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag zu TOP 8.1.1 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung prüft, ob sich folgende Plätze und Flächen im Stadtbezirk Nippes für eine Entsiegelung eignen, bei welchen es hierdurch zu Nutzungsproblemen (Parkplatz, Marktplatz oder ähnliches) käme und welche aus welchen Gründen gänzlich ungeeignet für eine Ent- siegelung sind: Kreuzung Mauenheimer Gürtel / Merheimer Straße Kreuzung Neue Kempener Straße / Schmiedegasse Kreuzung Niehler Straße / Niehler Kirchweg Wenn möglich hinterlegt die Verwaltung mögliche Entsiegelungsmaßnahmen sofort mit Kos- ten, so dass durch Entscheidung der Bezirksvertretung Nippes auch Maßnahmen aus den Stadtverschönerungsmitteln umsetzbar sind. - 2 - Begründung: Laut Veröffentlichung des Umweltbundesamtes vom Oktober 2013 sind in Deutschland etwa 46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, as- phaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Eine Großstadt wie Köln fällt durch einen höheren Anteil versiegelter Fläche auf. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Aber auch die unbebauten Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Ver- kehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt. Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaus- halt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grund- wasservorräte auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können und es so- mit zu örtlichen Überschwemmungen kommt. Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser ver- dunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind, welche somit als Wasserverdunster und als Schattenspender ausfallen. gez. Baumann gez. Metten gez. Schmitz gez. Happe gez. Dr. Scholz Anlage: Bilder
Anlage 1: Bilder
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Kreuzung Mauenheimer Gürtel/Merheimer Straße Kreuzung Neue Kempener/Schmiedegasse Kreuzung Niehler Straße / Niehler Kirchweg 1 Kreuzung Niehler Straße / Niehler Kirchweg 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1705/2019
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV5 (SPD)
- Datum
- 05.12.2019
- Erstellt
- 05.12.2019 11:13