1958/2017
Überprüfung von Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten
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Mitteilung Ausschuss
23439 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
OB/OB
OB/6
Vorlagen-Nummer 30.08.2017
1958/2017
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017
Integrationsrat 11.09.2017
Finanzausschuss 25.09.2017
Überprüfung von Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit der Unterbringung und
Betreuung von Geflüchteten
Nach der Beratung der Ratsvorlage „Überplanmäßige Aufwands- und
Auszahlungsermächtigungen für die Unterbringung von Flüchtlingen“ (Vorlage Nr. 2685/2016) wurde
durch den Rat in der Sitzung am 22.09.2016 folgender Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird kurzfristig unter Vorsitz des Flüchtlingskoordinators eine Arbeitsgruppe einrich-
ten, in der die verwaltungsintern relevanten Stellen vertreten sind. Diese Arbeitsgruppe soll alle anfal-
lenden Kostenpositionen bei bestehenden Einrichtungen, aber auch bei der Planung neuer Einrich-
tungen mit Blick auf mögliche Reduzierungen und Optimierungen überprüfen, um wirtschaftlichere
Lösungen zu erzielen. In diesem Zusammenhang ist auch unter Abwägung aller Aspekte (Bauzeit,
Kapazität, Finanzaufwand, Nachhaltigkeit) intensiv zu prüfen, inwieweit kostenintensive Unterbrin-
gungen (z.B. Leichtbauhallen) durch günstigere Varianten (z.B.
System- und Containerbauten) ersetzt werden können. Auf Basis der Ergebnisse erfolgt eine Prüfung,
ob die im Haushalt 2017 für diese Aufgaben veranschlagten Mittel dem Bedarf entsprechen.“
Bereits in der ersten Arbeitsgruppensitzung kristallisierten sich die nachfolgend aufgeführten Auf-
wandspositionen heraus, die in Punkto Verbesserungspotential als relevant eingestuft wurden:
- Bewachung,
- Brandschutz,
- Reinigung,
- Verpflegung,
- Mietkosten,
- Baukosten
- Unterbringungskosten für unbegleitete minderjährige Ausländer,
- Kosten der Unterkunft,
- Fördermittel/Drittmittel,
- Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz,
- Stadteigene Ressourcen/Organisation.
In Anlehnung hieran wurden 9 Unterarbeitsgruppen gebildet, die mehrmals unter Besetzung der je-
weils betroffenen Dienststellen getagt und Einzelpositionen kritisch auf Möglichkeiten von Verbesse-
rungen untersucht haben.
Die bindende Vorgabe der Arbeitsgruppen lautete dabei:
Keine Kostenreduzierung zu Lasten der Geflüchteten!
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Die Themen „Betreuungsschlüssel“, „Ehrenamt“ und „medizinische Versorgung“ waren nicht Gegen-
stand dieser Prüfungen, da sie bereits ausführlich im Zusammenhang mit den
„Mindeststandards bei der Unterbringung von Flüchtlingen“ diskutiert und entsprechende Entschei-
dungen hierzu in der Sitzung des Rates am 12.7.17 getroffen wurden.
Die Überprüfungen der Verwaltung wurden zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass dem Ausschuss
Soziales und Senioren folgendes Ergebnis zu den zuvor genannten
Punkten mitgeteilt werden kann:
Bewachung
Der Umfang der Bewachung wird durch die Verwaltung kontinuierlich für alle Einrichtungen überprüft.
Grundlagen für den Einsatz von Sicherheitsdiensten bzw. den Bewachungsumfang sind baurechtli-
che/brandschutzrechtliche Vorgaben, politische Beschlusslagen zur personellen Präsenz in den Ob-
jekten sowie objektspezifische Problemstellungen (z.B. Umfang und Art der Einrichtungsbelegungen,
Nachbarschaftsprobleme). Insbesondere der letztgenannte Punkt bietet je nach Entwicklung vor Ort
die Möglichkeit zur Anpassung des Bewachungsumfangs. Dies erfolgt regelmäßig nach gemeinsamer
Bewertung durch den Sozialen Dienst und den Objektservice des Amtes für Wohnungswesen.
Im Ergebnis werden derzeit keine weitergehenden Optionen gesehen, die zu einer
Kostenreduzierung führen.
Die Vergabe der in mehreren Losabschnitten auszuschreibenden Bewachungsleistungen wird vo-
raussichtlich im September 2017 erfolgen. Inwieweit dadurch ein günstigeres Ergebnis erzielt werden
kann, ist zur Zeit nicht absehbar.
Brandschutz
Auf Grund fehlender Ausweisungen von Feuerschutzklassen (prekäre Marktsituation 2015/2016), war
die Verwaltung gezwungen, den fehlenden technischen Brandschutz durch den Einsatz von zahlrei-
chen Brandschutzhelfern (Auflage für den Betrieb = hoher Personalkostenaufwand) auszugleichen.
Da sich der Markt der mobilen Wohneinheiten geändert hat, hat die Verwaltung mit Anbietern Ver-
handlungen geführt, um höhere Standards mit Blick auf den Brandschutz zu erzielen.
Künftig werden Container grundsätzlich nur noch mit Feuerschutzklasse 30 (F30) –Zertifizierung
(Feuerwiderstand 30 Minuten) gemietet bzw. gekauft, so dass kein personeller Brandschutz für diese
Anlagen erforderlich wird.
Bei bestehenden Containeranlagen werden in den jeweiligen Nachverhandlungen immer die Optio-
nen Kauf und Miete einzelfallbezogen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit gegenübergestellt. In die Ver-
handlungen wird zudem jeweils die Möglichkeit einer Nachrüstung auf F 30 geprüft.
Die aktuellen Auflagen zu der Anzahl der zu stellenden Brandschutzhelfer in den Objekten wurden in
der Arbeitsgruppe ebenfalls geprüft. Dabei wurden auch Vergleiche mit den von der oberen Bauauf-
sichtsbehörde genehmigten Landeseinrichtungen herangezogen. Der dort genehmigte Sicherheits-
standard (Brandschutzhelfer) wurde nach Abstimmung mit der
Bauaufsichtsbehörde auf die städtischen Einrichtungen übertragen. Der Personaleinsatz konnte
dadurch erheblich reduziert werden. Im Haushaltsjahr 2017 können rd. 3,0 Mio € eingespart werden,
ab 2018 sind Einsparungen von rd. 4 Mio € erzielbar.
Reinigung
Laufende Unterhaltsreinigungen und Sonderreinigungen in den von der Verwaltung unmittelbar be-
triebenen Einrichtungen erfolgen grundsätzlich über beauftragte Rahmenvertragsfirmen. Eine Aus-
nahme bildet ein Teil der Notaufnahmen. Hier wird die Reinigung durch Hausmeisterpersonal des
Betreuungsträgers durchgeführt. Die Hausmeister reinigen mit variablen Stundenanteilen, je nach
Erfordernis und aktuellem Reinigungszustand. Die restlichen Arbeitszeitanteile werden für andere
Hausmeistertätigkeiten eingesetzt.
Ein Kostenvergleich ist nicht möglich, weil die Arbeitszeitanteile der Hausmeister (z.B. für Reini-
gungsarbeiten) nicht fix sind, noch keine Verwendungsnachweise des Betreuungsträgers für Perso-
nalkosten vorliegen und die abgerechneten Kosten der Rahmenvertragsfirmen verwaltungsintern im
Wege der internen Leistungsverrechnung weitergegeben werden und somit kein objektbezogener
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Aufwand abgeleitet werden kann.
Aktuell sind in dem Bereich Reinigung keine Einsparungen ersichtlich.
Verpflegung
Mit Stand vom 22.12.2016 waren 5.009 Personen in den Notaufnahmen der Stadt mit
Gemeinschaftsverpflegung untergebracht. Die Verpflegungskosten betragen in diesen Fällen
11,31 € pro Flüchtling pro Tag. Eine Reduzierung dieser Kosten ist nur zu Lasten der Qualität der
Verpflegung möglich und wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet.
Kostenreduzierungen bei der Gemeinschaftsverpflegung in 2017 sind in größerem Umfang möglich,
da die restlichen belegten Turnhallen inzwischen zugunsten anderer Unterbringungsmöglichkeiten,
zum Teil mit Selbstversorgung, aufgegeben wurden.
Die schon in 2016 getroffene Entscheidung, über die bereits beschlossenen keine weiteren Leicht-
bauhallen mit Gemeinschaftsverpflegung zu errichten, sondern Unterbringungseinrichtungen mit
Selbstverpflegung den Vorzug zu geben, reduziert darüber hinaus in 2017 die Kosten im Zusammen-
hang mit der Verpflegung.
Mietkosten
Die Überprüfung von Miet- und Kaufoptionen wird bei sämtlichen Überlegungen bereits aktuell von
der Verwaltung berücksichtigt. Die Mieten werden zudem im Vorfeld verwaltungsintern auf Angemes-
senheit überprüft. Nach inzwischen erfolgtem Freizug der Turnhallen wird eine neue Priorisierung
hinsichtlich der Aufgabe weiterer kostenintensiver Einrichtungen durch die Verwaltung erstellt. Aktuell
werden keine weiteren Einsparpotentiale gesehen.
Baukosten
Derzeit befindet sich ein Baukostencontrolling beim Amt für Wohnungswesen im Aufbau. Dieses er-
folgt in Abstimmung mit der Kämmerei und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Gebäudewirt-
schaft. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist somit keine qualifizierte Analyse von Baukosten möglich. Nach
Einrichtung dieses Controllings, das sich an den besonderen Bedingungen und Anforderungen der
Errichtung von Unterbringungseinrichtungen orientiert, wird eine qualitative Analyse der Baukosten
zur Identifikation und Umsetzung von Einsparpotentialen möglich sein.
Unbegleitete minderjährige Ausländer
Einsparmöglichkeiten werden bei den Unterbringungskosten für die Erstaufnahme gesehen. Da eine
Gruppe Jugendlicher aus einem bestimmten geographischen Bereich die kostenintensiven Hilfsmaß-
nahmen in einer stat. Aufnahmegruppe nicht nutzt, reicht für diesen Personenkreis ein niedrigschwel-
liges Schlafangebot. Der Jahresdifferenzbetrag für ein solches Schlafangebot im Vergleich zu einer
stat. Aufnahmegruppe beträgt für vier Jugendliche rd. 150.000 € Jahreskosten. Das Amt für Kinder
Jugend und Familie hat in Kooperation mit dem städt. Jugendhilfezentrum KidS sowie dem Jugendhil-
feträger Leuchtfeuer-Heimspiel e.V. ein Schlafangebot für 4 Jugendliche entwickelt, welches unter
dem Titel „Nachtkwartier“ seit 1. Februar 2017 genutzt wird.
Weitere Einsparmöglichkeiten sind bei den Vorhaltekosten für Erstaufnahmen erkennbar, die auf-
grund der kurz- und mittelfristig nicht absehbaren Entwicklung des Flüchtlingszuzugs
entstehen, und somit keinem Einzelfall zugeordnet werden können. Diese Kosten können derzeit ge-
genüber überörtlichen Kostenträgern nicht geltend gemacht werden. Die derzeitigen Kosten betragen
240.000 € pro Jahr.
Die Verwaltung hat Gespräche mit dem Landschaftsverband Rheinland als überörtlichem Kostenträ-
ger mit der Zielrichtung der Kostenerstattung geführt, die jedoch bisher kein positives Ergebnis erzielt
haben. Durch das Jugendamt werden vorgehaltene Plätze im Aufnahmebereich für Clearingangebote
zwischengenutzt, so dass die Vorhaltekosten reduziert werden konnten.
Große Einsparpotentiale sind bei den Unterbringungskosten im Regelsystem ersichtlich. Da kein aus-
reichender Wohnraum zum Ende der Jugendhilfemaßnahmen zur Verfügung steht, verbleiben die
Betroffenen länger in der Jugendhilfe bzw. Hilfe zur Erziehung. Bei
ausreichenden Wohnraumressourcen könnten prognostisch ca. 50 Jugendliche/junge Erwachsene
ein halbes Jahr früher aus den Jugendhilfeangeboten entlassen werden. Dies würde eine Kostenre-
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duktion von ca. 1,5 Mio € pro Jahr nach sich ziehen. Eine relevante Reduzierung dieser Kosten schei-
tert zur Zeit auf Grund der Wohnraumsituation. Es bleibt abzuwarten, in wie weit die Programme zur
Aktivierung des öffentlich geförderten Wohnraums greifen.
Die vom Land gezahlte Verwaltungskostenpauschale ist nicht auskömmlich. Diesbezüglich müsste
eine Anpassung an die tatsächlich entstehenden Kosten eingefordert werden. Eine entsprechende
Intervention über den Städtetag ist geplant.
Kosten der Unterkunft
Nach Anerkennung des Geflüchteten tritt in der Regel ein Rechtskreiswechsel zum Sozialgesetzbuch
(SGB) II ein. Ab diesem Zeitpunkt ist das Jobcenter zuständig.
Zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asylbewerber/innen im
SGB II sieht das „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren
Entlastung von Ländern und Kommunen“ für die Jahre 2017 bis 2019 die prozentuale Anhebung der
Bundesbeteiligung an den KdU im SGB II vor.
Die landesspezifischen Werte werden jährlich für das Folgejahr vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales durch eine Rechtsverordnung festgelegt und können ab 2017 rückwirkend an die Aus-
gabenentwicklung der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft angepasst werden.
Für die Festlegung und Anpassung der Werte werden auf der Grundlage statistischer Daten die Vor-
jahresausgaben eines Landes zugrunde gelegt. Dies bedingt, die Notwendigkeit, sämtliche Kosten
der Unterkunft der Zielgruppe im IT-System des Jobcenters abzubilden.
Die Problemstellung, dass die anfallenden Kosten der Unterkunft für Menschen, die in Notunterkünf-
ten (Turnhallen, Leichtbauhallen etc.) untergebracht sind, ebenfalls im IT-System ALLEGRO des
Jobcenters verzeichnet sein müssen, konnte zwischenzeitlich gelöst werden. Die Anhebung der Bun-
desbeteiligung an den KdU wird als Entlastung für den Haushalt im Bereich der Kosten der Unterkunft
positiv eingeschätzt.
Fördermittel/Drittmittel
Die höhere Inanspruchnahme von Finanzmitteln aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes
und von Dritten wird als dringend erforderlich angesehen. Diese Vorgehensweise kann den städti-
schen Haushalt entlasten, da in diesen Fällen lediglich der städtische Eigenanteil finanziert werden
muss.
Derzeit entwickelt die Verwaltung ein Konzept für ein Fördermonitoring und –management als integra-
len Bestandteil der angestrebten Stärkung der EU-Kompetenz der Stadt Köln und des Ziels, für wich-
tige städtische Vorhaben in Zukunft mehr Drittmittel einzuwerben. Auf Grund der strategischen und
finanzwirtschaftlichen Gesamtbedeutung der Thematik findet die Konzepterstellung Eingang in den
Verwaltungsreformprozess. Von besonderer Bedeutung bei der zielgerichteten Ausrichtung städti-
scher Fördermittelaktivitäten wird dabei der Festlegung städtischer Handlungsprioritäten zukommen.
Weitere Entlastungen durch „Drittmittel“ könnten durch die Akquise von zusätzlichen Stiftungsgeldern
erzielbar sein, mit denen Projekte finanziert werden, die ansonsten den kommunalen Haushalt belas-
ten würden. Ein erstes Abstimmungsgespräch mit den Kölner Stiftungen e.V. hat am 08.03.2017
stattgefunden.
Flüchtlingsaufnahmegesetz
In 2016 gab es ein Verfahren, wonach unabhängig von den tatsächlich vor Ort aufgenommenen ge-
flüchteten Menschen Pauschalzahlungen des Landes nach dem Verteilungsschlüssel an die Kommu-
nen geleistet wurden.
Das Verfahren wurde Anfang 2017 auf eine personenscharfe monatliche Erstattung durch das Land
umgestellt. Demnach erhält die Stadt Köln gemäß § 4 Abs. 1 FlüAG 866 € pro Monat für den Perso-
nenkreis des § 2 FlüAG. Darunter fallen u.a. Asylbewerber, Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach
§ 23 AufenthG und unerlaubt eingereiste Personen, die zugewiesen worden sind.
Die monatliche Meldung, an der mehrere Ämter beteiligt sind, ist maßgebend für die Berechnung der
Aufnahmequote/Neuzuweisungen und die Kostenerstattung durch das Land.
Grundlage der Zahlung ist nunmehr eine personenscharfe Abrechnung. Zahlungen erfolgen nur für
die im Rahmen der Prüfung des Landes als einvernehmlich festgestellten/abrechnungsfähigen Fälle.
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Zunächst werden die von der Stadt Köln gemeldeten Fälle mit den Informationen im Ausländerzent-
ralregister abgeglichen. Nach Bearbeitung bzw. Kommentierung dieser Fälle durch die Ausländerbe-
hörde läuft die Meldung weiter an die Bezirksregierung. Wenn dort ein Klärungsbedarf besteht, wer-
den die Fälle an die Kommune zurückverwiesen. Sie können dann nach Klärung innerhalb eines Mo-
nats spätestens bis Ende des Jahres erneut an das Land geschickt werden.
Im Fall der Anerkennung durch das BAMF erfolgt der Rechtskreiswechsel der betroffenen Person in
das SGB II. Im Fall der Ablehnung entstehen der Kommune bei nicht erfolgter Abschiebung bzw.
freiwilliger Ausreise Kosten, die nicht mehr erstattungsfähig sind.
§ 4 Abs. 5 FlüAG regelt das Ende der Zahlungsverpflichtung für den Personenkreis i. S. v. § 2 FlüAG
wie folgt:
Asylbewerber
• Monat der Anerkennung als Asylberechtigter / Zuerkennung der Flüchtlingseigen
schaft oder des subsidiären Schutzes oder
• bei negativer Entscheidung 3 Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht
Personen mit AE gem. § 23 Abs. 1 AufenthG
• 3 Jahre seit der Zuweisung oder
• im Monat einer Statusänderung
Unerlaubt Eingereiste
• 2 Jahre seit der erstmaligen Zuweisung oder
• im Monat einer Statusänderung
Eine Stellschraube zur Kostenreduzierung wird weiterhin in einem Vorstoß des Städtetags
gesehen, in der die Kommunen fordern sollten, dass die Kostenerstattung nach Entscheidung des
BAMF für mehr als drei Monate (z.B. neun Monate) erfolgt. Die Realisierung der Abschiebung bzw.
der freiwilligen Ausreise innerhalb von drei Monaten ist als Regel unrealistisch.
Die zweite Stellschraube kann in den Ergebnissen der Erhebung der tatsächlich anfallenden Kosten
für die Unterbringung von Geflüchteten des Landes NRW liegen, die quartalsmäßig an das Land ge-
meldet werden. Nähere Erläuterungen hierzu gibt die Verwaltung im 16. Flüchtlingsbericht an den
Ausschuss Soziales und Senioren.
Stadteigene Ressourcen, Organisation
Mit dem Ziel der Kostenreduzierung bzw. Verbesserung der Erlössituation im Zusammenhang mit der
Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten wurden auch die Parameter: organisatorische Rah-
menbedingungen, personelle Ressourcen und Steuerungsmöglichkeiten beim Amt für Wohnungswe-
sen (56) sowie beim Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) betrachtet.
Organisatorische Rahmenbedingungen:
Auf Grund der Herausforderungen, die sich durch den Flüchtlingszuwachs ergeben haben, wurde das
Amt 56 sukzessive einer organisatorischen Betrachtung unterzogen. Insbesondere die Abteilung
562/Wohnraumversorgung wurde hinsichtlich der aufbauorganisatorischen Strukturen an die aktuelle
Situation angepasst. Konkret wurden organisatorische Veränderungen in den Bereichen sozialarbei-
terische Betreuung, Bau- und Akquise und Nutzerverwaltung/ Einnahmeverwaltung vollzogen. Fort-
laufend werden verwaltungsintern weitere notwendige organisatorische Maßnahmen abgestimmt, wie
z. B. die Überprüfung von bestehenden Prozessen und die Ermittlung von Personalbemessungsda-
ten. Kurzfristige Möglichkeiten zur Kostensenkung sind derzeit nicht ersichtlich.
Die Stadt Köln hat am Interessenbekundungsverfahren des Landes für das Projekt
„Einwanderung gestalten“ teilgenommen und nach positiver Rückmeldung Ende Februar 2017 einen
Förderantrag gestellt. Der Förderbescheid liegt seit dem 01.04.2017 vor. Diesbezüglich wird auf die
vom Rat beschlossenen Verwaltungsvorlage (Nr. 0554/2017) verwiesen. Demnach werden in den
kommenden zwei Jahren mit finanzieller Förderung des Landes ämterübergreifende Prozesse be-
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trachtet und Vorschläge zur Optimierung erarbeitet. Die politischen Gremien werden regelmäßig über
den Projektsachstand, Ergebnisse und die weitere Vorgehensweise informiert.
Personelle Ressourcen bei 56/Amt für Wohnungswesen:
Steigende Fallzahlen und zunehmende bzw. neue Aufgaben haben dazu geführt, dass bei 56 – wie
auch bei anderen betroffenen Ämtern wie z. B. Amt für Soziales und Senioren und Amt für öffentliche
Ordnung – entsprechend Stellen zugesetzt wurden. Dies führte zu
Kostensteigerungen in den betroffenen Bereichen.
Die kurzfristige Besetzung von bereitgestellten Stellen zur Aufgabenwahrnehmung gestaltet sich ge-
samtstädtisch sehr schwierig.
Aufgrund der bekannten, angespannten Arbeitsmarktsituation -insbesondere im
Fachkräftebereich- können Stellenbesetzungen teilweise erst verzögert und nicht zu den oftmals bes-
seren Bedingungen der freien Wirtschaft erfolgen. Da die Stadt Köln als öffentlicher Arbeitgeber ver-
pflichtet ist, tarifkonform zu agieren, erschwert dies in bestimmten Fachkräftebereichen die Personal-
gewinnung in besonderem Maße. Eine hohe Arbeitsbelastung bei vorhandenem Personal führt zu-
dem zu vermehrter Fluktuation.
Maßnahmen zur Gegensteuerung, wie z. B. die Erhöhung der Auszubildendenzahlen, Plakat-
aktionen, Speed-Datings über das Jobcenter Köln wurden initiiert, greifen jedoch erst mittelfristig bzw.
noch nicht in auskömmlichem Umfang, so dass auch weiterhin hohe Personalbedarfe bestehen. Wei-
tere strategische Entscheidungen zur Personalgewinnung sind dringend erforderlich, um die Bedarfe
bei 56 zu decken. Für 2017 sind daher intensive Personal-akquiseaktionen geplant.
Finanzen:
Im Finanzbereich bei 56 sind inzwischen Personalressourcen verstärkt und qualifiziert worden, so
dass in den Fachabteilungen bei 56 und der Kämmerei zukünftig Informationen als Grundlage für
Steuerungsmöglichkeiten in erforderlichem Maße zur Verfügung stehen.
Entsprechend wurde aktuell eine Vollzeitstelle Fachcontrolling eingerichtet, die auch den Teilaspekt
eines Baukostencontrollings beinhaltet. Aufgabenschwerpunkt ist es, auf der Basis von operativen
und strategischen Zielen ein Controlling einzuführen, welches eine verlässliche Datenbasis liefert und
Kostentransparenz herstellt.
Für den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der in diesem Zusammenhang im Bereich Kosten-
/Leistungsrechnung entsteht, wird eine weitere Stelle bei 560/Haushalt-Rechnungswesen-KLR bereit-
gestellt.
Personelle Ressourcen bei 51/Amt für Kinder, Jugend und Familie:
Im Bereich der pädagogischen Fachkräfte gibt es Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung. Die
Verzögerung von individuellen Hilfeplanungen durch fehlende Fachressourcen kann in vielen Einzel-
fällen zu längeren Laufzeiten, aufwändigen und kostenintensiven Jugendhilfemaßnahmen führen.
Bei den Verwaltungskräften (WJH) ist aufgrund von hoher Arbeitsbelastung, zusätzlichen Tätigkeiten
und krankheitsbedingten Rückständen eine aktualisierte Personalbedarfsberechnung gegenüber dem
Amt für Personal, Organisation und Innovation angemeldet worden, die zur Zeit geprüft wird. Einspa-
rungen sind auch hier nicht ersichtlich.
Auf der Ertragsseite ist im Zusammenhang mit der Kostenerstattung der überörtlichen
Kostenträger eine Optimierung der Personalbesetzung erforderlich. Alle Erstattungen sind ein-
zelfallbezogen ggü. dem überörtlichen Träger fristgerecht geltend zu machen. Nicht besetzte Stellen
verursachen Rückstände, die eine vollumfängliche Kostenerstattung gefährden. In diesem Kontext ist
auch der befristete Einsatz zusätzlicher Honorarkräfte denkbar. Verwaltungsinterne Abstimmungen
dazu laufen.
Fazit personelle Ressourcen bei 56 und 51:
Im Hinblick auf die quantitative und qualitative Personalausstattung der am Flüchtlingsprozess betei-
ligten Stellen sind derzeit keine Anhaltspunkte für eine Senkung der Kosten ersichtlich. Die organisa-
torischen Prozesse und Standards werden kontinuierlich betrachtet.
Mit der Einrichtung der Stelle Fachcontrolling wird zu erwarten sein, dass durch die Verknüpfung
fachlicher Aspekte der Flüchtlingsunterbringung und deren finanzwirtschaftlichen Auswirkungen eine
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Grundlage geschaffen wird, die eine gezielte Steuerung und Planung zur Kostenreduzierung ermög-
licht.
Gesamtfazit:
Wie bereits in der Vorlage 2865/2016 „Genehmigung überplanmäßiger Aufwands- und Aus-
zahlungsermächtigungen für die Unterbringung von Flüchtlingen im Doppelhaushalt 2016/2017“ aus-
geführt, ergaben sich die für das Haushaltsjahr 2016 erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen in
Höhe von 35,4 Mio € im Wesentlichen durch die drei Faktoren:
- Anzahl und Größe der erforderlichen Notunterkünfte,
- Zusätzliche Auflagen und Sicherheitsanforderungen bei den temporären
Unterbringungseinrichtungen,
- Marktsituation.
Durch die erfolgte Nachsteuerung von Maßnahmen, z.B. Aufgabe von Notunterkünften, die Entwick-
lung der Flüchtlingszahlen (Stand 18.08.2016: 13.835, Stand 07.06.2017: 11.760) und die veränderte
Marktsituation, ist eine erneute überplanmäßige Bereitstellung zusätzlicher Mittel in der Größenord-
nung des vorherigen Jahres in 2017 nicht zu erwarten.
gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1958/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27