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2942/2023

Sportanlage Fühlinger Weg, Sanierung des städtischen Umkleidehauses

Beschlussvorlage Ausschuss 09.11.2023

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1

4553 Zeichen

Aloyı A

Umkleidesanierung

Sportanlage SC Weiler Volkhoven
Fühlinger Weg 1, 50765 Köln

Erläuterungsbericht

Bestand:

Das Umkleidehaus des Vereins SC Weiler Volkhoven ist in einem nicht mehr einwandfreien
Zustand. " j

Es gibt einige Defizite die im Elektrobereich erkennbar sind. Als Beispiel sind die
verschmorten Leitungen erwähnenswert oder die vergilbten Lampen, welche die benötigte
Beleuchtung nicht mehr erreichen. Im Sanitärbereich gibt ‘es ebenfalls einige Mängel, von
Abläufen die nicht mehr funktionieren, bis hin zu in die Jahre gekommenen
Sanitärutensilien. Besonders erwähnenswert ist hier die alte Ölheizung, die mittlerweile sehr
große Probleme aufzeigt. Baulich ist die Umkleide auch in die Jahre gekommen. Durch das
falsche Gefälle im Duschraum, staut sich das Wasser mitten im Raum und fließt zurück bis zu
den Umkleiden. An sich ist das Innere des Umkleidehauses nicht mehr den heutigen
Standards entsprechend.

Auftrag und Planung:

Am Umkleidehaus an der Sportanlage Fühlinger Weg sind vor zwei Jahren durch den Verein
die Fassade, Fenster und Türen energetisch saniert worden. Nun soll der Innenraum saniert
und die technische Gebäudeausrüstung erneuert werden.

Ebenfalls wurde in der Entscheidungsvorlage des Sportamtes vom 11.11.2022 der Einbau
einer Gasheizung mit Solarunterstützung festgelegt.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten wird das ehemalige Büro zwischen den beiden WC-Räumen
entfallen, die beiden WC-Räume werden um die frei werdende Fläche erweitert und
barrierefreier gestaltet. Der ehemalige Öl-Tank-Raum wird in eine Umkleide mit Dusche für
den Schiedsrichter umgebaut. Das angrenzende, ehemalige Lager wird in einen Büroraum
umfunktioniert. In Verbindung mit diesen Umbauten wird in den Sanitärräumen alles neu
verfliest, die Umkleiden neu gestrichen, neue Türen inklusive Zargen verbaut und ein
Durchbruch zum baldigen Schiedsrichterraum wird entstehen.

Durch Sanitärarbeiten wird die Zahl der Duschen (3 pro Duschraum) und Waschbecken (1
pro Vorraum) reduziert. Es werden von oben anschließbare Duschpaneele vorgesehen. Die
Kalt- und Warmwasserleitungen werden bis zur letzten Dusche durchgeschliffen, die
Kaltwasserleitung wird weiter zu den Besucher-WCs geführt und an der letzten Zapfstelle
wird eine automatische Spülvorrichtung montiert. Die Warmwasserleitung geht von der

letzten Dusche als Zirkulationsleitung zurück zum Warmwasserspeicher. Die vorhandenen
Stand-WCs in den Umkleiden werden durch neue Stand-WCs ersetzt, da die jetzigen
Abwasseranschlüsse den Einbau von Hänge-WCs sehr aufwendig gestalten. Die vorhandenen
Heizkörper werden komplett demontiert und durch neue, vergrößerte Heizflächen ersetzt.
Damit ist die Beheizung mit niedrigeren Temperaturen ebenso möglich, wie eine spätere _
Umstellung auf eine Beheizung mit Wärmepumpe. Die Installation soll soweit möglich
Unterputz erfolgen.

Bei der Elektroinstallation wird in allen zu berücksichtigen Räumen die Beleuchtung durch
energiesparende LED-Leuchten ausgeführt. In den Bereichen mit einer Abhangdecke erfolgt
dies als Deckeneinbau. In den Räumen ohne Abhangdecke als Aufputz. Gleiches gilt für die
Bewegungsmelder. Es werden alle Räume mit Bewegungsmelder und neuen Steckdosen
ausgestattet. Es werden in den Duschräumen und in den WCs Kleinraumlüfter eingesetzt.
In den Duschräumen erfolgt die Steuerung in den Lüftern intern über eine
Luftfeuchtigkeitssteuerung. In den WC-Anlagen werden die Lüfter über den
Bewegungsmelder eingeschaltet und erhalten eine Nachlaufzeit. Die Kabelanlage wird unter
der Abhangdecke geführt. Die Kabelführung erfolgt in den Räumen mit einer Vorsatzschale
intern und im neuen Büro als Unterputz.

In Räumen ohne Abhangdecke erfolgt die Leitungsführung in Elektroinstallationsrohren.

Im Außenbereich wird lediglich die neue Gasleitung auf der Rückseite des Gebäudes verlegt
und von dort in das Gebäude geführt, da der Aufwand geringer ist, als auf der gepflasterten
Vorderseite des Gebäudes.

Das Umkleidehaus soll an die zeitgemäßen Standards angepasst werden, energieeffizient
werden und den Ansprüchen der Nutzer entsprechen.

Ausgeschlossen von den Sanierungsarbeiten ist der Vereinsraum, da dieser bereits durch den
Verein saniert wurde. Weiterhin wird die Außenbeleuchtung, welche ebenfalls durch den
Verein bereits erneuert wurde, nicht betrachtet.

Kostenberechnung:
Die Kostenberechnung ergibt Kosten in Höhe von 341.046,00€ (netto)

Die detaillierte Gesamtkostenberechnung ist dem Anhang zu entnehmen

Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Abteilung Objektmanagement Ill
Service Il

Ottoplatz 1

Beschlussvorlage Ausschuss

5570 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2942/2023 
Freigabedatum 09.11.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportanlage Fühlinger Weg, Sanierung des städtischen Umkleidehauses  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt – vorbehaltlich der Zustimmung des Sport- und 
des Finanzausschusses - die Verwaltung mit der Sanierung des Umkleidehauses auf der 
Sportanlage Fühlinger Weg mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 521.350,00 € 
(brutto).  
 
Unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Aufwendungen für die Planung und Kosten-
ermittlung in Höhe von 17.250,00 € (brutto) ergibt sich ein weitergehender Finanzierungsbe-
darf in Höhe von 504.100,00 € (brutto). Entsprechende konsumtive Aufwands-/Auszahlungs-
ermächtigungen stehen im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 –Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
Sportausschuss 30.11.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    504.100 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Sportanlage Fühlinger Weg wurde 1971 errichtet. Die Sportanlage wurde kürzlich gemäß 
dem Beschluss des Rates vom 12.12.2019 in der 55. Sitzung (Beschlussvorlage 2079/2019) 
generalsaniert und erhielt ein Kunststoffrasen-Großspielfeld und Kleinspielfeld mit einer 6-
Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage, neue Entwässerungsanlagen, Zuwegungen und Ausstat-
tungen. Außerdem wurde eine Kunststoff-Kurzstreckenlaufbahn mit Sprunggrube und Kugel-
stoßanlage errichtet. Auf der Sportanlage befindet sich das Vereinsheim des SC Köln Weiler-
Volkhoven. Die Sportanlage befindet sich im Grundbesitz der Stadt Köln und ist an den Fuß-
ballverein SC Köln Weiler-Volkhoven vermietet. Der Verein nimmt mit 9 Mannschaften (7 Ju-
gend- und 2 Senioren-Mannschaften) am Spielbetrieb des Fußballkreises Köln teil. Außerdem 
dient die Sportanlage dem Heinrich-Mann Gymnasium zum Schulsport. Die Anlage liegt im 
Einzugsbereich des Sozialraumgebietes Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord. 
 
Der Verein hat mit Fördermitteln aus dem Sportstättenförderungsprogramm „Moderne Sport-
stätten 2022“ in den letzten ca. zwei Jahren die Fassadendämmung, Putz, Anstrich und Au-
ßentüren des Sportfunktionsgebäudes in Eigenregie renoviert.

3 
Das Innere des Sportfunktionsgebäudes ist aber noch auf einem sehr sanierungsbedürftigen 
Stand (ca. 60 Jahre alt). Hier besteht Handlungsbedarf.  
 
Vor diesem Hintergrund hat die Bezirksvertretung Chorweiler nach Vorberatung durch den 
Sportausschuss die Verwaltung mit Beschluss 1351/2022 vom 09.06.2022 mit der Planung 
und Kostenermittlung für die Sanierung des Gebäudes beauftragt. Die Kosten für die Planung 
und Kostenermittlung in Höhe von 17.250,00 € (brutto) sind in den vorgenannten Gesamtbau-
kosten enthalten. 
 
Im Rahmen der Planung wurde der Umfang der Arbeiten festgestellt (s. Erläuterungsbericht 
Anlage 1). Im technischen Bereich muss zwingend die Heizungsanlage erneuert werden. Da 
jedoch eine Wärmepumpenanlage wegen Beschaffungsproblemen nicht kurzfristig beschafft 
werden kann, ist die Installation einer Gasheizung für den Übergang vorgesehen. Dazu wer-
den bereits die auszutauschenden Heizkörper durch größere Exemplare ersetzt. Damit ist 
eine Beheizung mit niedrigeren Temperaturen ebenso möglich, wie eine spätere Umstellung 
auf eine Beheizung mit Wärmepumpe. Im Rahmen der Sanierung wird die Beleuchtung auf 
LED mit Bewegungsmeldern umgestellt.  
 
Kosten und Finanzierung 
 
Die Kosten für die Maßnahmen wurden im Rahmen der Planung mit insgesamt 521.350,00 € 
(brutto) festgestellt. Unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten für die Planung 
und Kostenermittlung in Höhe von 17.250,00 € (brutto) ergibt sich ein weitergehender Finan-
zierungsbedarf in Höhe von 504.100,00 € (brutto). 
 
Die Kostenberechnung setzt sich wie folgt zusammen: 
KG 100-700 Baukosten netto    341.046,00 €  
zzgl. 19% Mwst.            64.798,74 €  
KG 100-700 Baukosten brutto   405.844,74 € 
 
KG 700 Baunebenkosten Honorar 26 brutto       74.000,00 € 
10% Risikozuschlag brutto         41.504,60 € 
Gesamtkosten einschl. Mwst. + Honorar   521.349,34 € 
 
Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produkt-
gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13-Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen für die Sanierung des Sportfunkti-
onsgebäudes auf der Sportanlage Fühlinger Weg in Volkhoven/Weiler in entsprechender 
Höhe von 504.100,00 € (brutto) € in 2024 zur Verfügung.

Beratungsverlauf (3)

30.11.2023 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2942/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.11.2023
Erstellt
11.09.2023 16:25