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2610/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – Halteverbot Forststraße und Bordsteinerhöhung, Aktenzeichen 42/24

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.09.2025, TOP 2.4

Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 3 weiteres Schreiben von Petent

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

3076 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 42/24 19.08.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Halteverbot Forststraße und Bordsteinerhö-
hung“, Aktenzeichen 42/24 S 
Sehr geehrter Herr    , 
für Ihre im Betreff genannte Eingabe möchte ich mich noch einmal bedanken.  
Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung hat Ihr Anliegen geprüft und teilt Fol-
gendes in einer Stellungnahme mit: 
„Nach den Bestimmungen der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ord-
nung (StVO) sind Anordnungen von Verkehrszeichen nur dort zu treffen, wo dies auf-
grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Das bedeutet, dass für die 
Einrichtung eines Haltverbots konkrete Gründe vorliegen müssen, wie beispielsweise 
häufige Verkehrsbehinderungen, Unfälle oder Gefahrenstellen. 
Die Verkehrssituation in der Örtlichkeit wurde daraufhin überprüft. Dabei konnten 
keine Hinweise auf eine erhöhte Unfallhäufigkeit oder andere sicherheitsrelevante 
Mängel festgestellt werden. Eine Abfrage der Unfalllage hat keine Auffälligkeiten erge-
ben, die einen besonderen Handlungsbedarf erforderlich machen. Auch seitens der 
Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) wurde in diesem Bereich keine bekannten Probleme 
im Zusammenhang mit dem Busverkehr registriert. Der Begegnungsverkehr liegt im 
stadtweit üblichen Rahmen. 
Aus diesen Gründen sieht die Verwaltung derzeit keinen dringenden Anlass, ein Halt-
verbot oder andere verkehrstechnische Maßnahmen an dieser Stelle einzurichten.  
Die Verwaltung wird die Verkehrssituation in der Forststraße weiterhin beobachten. 
Sollte sich die Lage ändern oder Handlungsbedarf bestehen, wird die Verwaltung ent-
sprechend reagieren und die notwendigen Maßnahmen veranlassen.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau    , unter der Telefonnummer 
0221/221-     oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de.

Seite 2/2 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Brohl  
stellvertretende Amtsleiterin

Anlage 3 weiteres Schreiben von Petent

376 Zeichen

Von:  
Gesendet: Donnerstag, 21. August 2025 06:42 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: AW: Bürgereingabe nach § 24 GO- "Halteverbot Forststraße und Bordsteinerhöhung", 
Aktenzeichen 42/24 S 
 
Sehr geehrte Frau      . 
 
Ich wünsche eine Beratung in der BV Kalk. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2617 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2610/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW – Halteverbot Forststraße und Bordsteinerhöhung, 
Aktenzeichen 42/24  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt dem Petenten für seine Eingabe und schließt sich den Aus-
führungen der Fachverwaltung, von der Einrichtung eines Halteverbots sowie weiteren Maß-
nahmen abzusehen, an. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 24.03.2024 (Anlage 1) regt der Petent die Einrichtung eines Haltverbots 
auf der Forststraße sowie die Installation von sogenannten Frankfurter Hüten an. 
Dem Petenten wurde mit Schreiben vom 19.08.2025 die Stellungnahme des Amtes für nach-
haltige Mobilitätsentwicklung der Stadt Köln mitgeteilt (Anlage 2). 
Mit Schreiben vom 21.08.2025 (Anlage 3) bittet der Petent um die Beratung seiner Bürgerein-
gabe in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk. 
Stellungnahme vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: 
Nach den Bestimmungen der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung 
(StVO) sind Anordnungen von Verkehrszeichen nur dort zu treffen, wo dies aufgrund der be-
sonderen Umstände zwingend geboten ist. Das bedeutet, dass für die Einrichtung eines Halt-
verbots konkrete Gründe vorliegen müssen, wie beispielsweise häufige Verkehrsbehinderun-
gen, Unfälle oder Gefahrenstellen. 
Die Verkehrssituation in der Örtlichkeit wurde daraufhin überprüft. Dabei konnten keine Hin-
weise auf eine erhöhte Unfallhäufigkeit oder andere sicherheitsrelevante Mängel festgestellt 
werden. Eine Abfrage der Unfalllage hat keine Auffälligkeiten ergeben, die einen besonderen 
Handlungsbedarf erforderlich machen. Auch seitens der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) wurde 
in diesem Bereich keine bekannten Probleme im Zusammenhang mit dem Busverkehr regis-
triert. Der Begegnungsverkehr liegt im stadtweit üblichen Rahmen. 
Aus diesen Gründen sieht die Verwaltung derzeit keinen dringenden Anlass, ein Haltverbot 
oder andere verkehrstechnische Maßnahmen an dieser Stelle einzurichten.  
Die Verwaltung wird die Verkehrssituation in der Forststraße weiterhin beobachten. Sollte sich 
die Lage ändern oder Handlungsbedarf bestehen, wird die Verwaltung entsprechend reagie-
ren und die notwendigen Maßnahmen veranlassen. 
 
Anlagen

Anlage 1 Eingabe

2933 Zeichen

Bezirksvertretung Kalk 
Frau Claudia Greven-Thürmer 
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103Köln 
Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer, 
 
24. März 2024
ich möchte anregen, auf der Forststraße in Rath/Heumar zwischen dem Ginsterweg und 
dem Röttgensweg zwei bis drei etwa 50 m lange Abschnitte mit absolutem Haltverbot 
(VZ 283) auf der nördlichen Fahrbahnseite sowie ein absolutes Haltverbot (VZ 283) 
zwischen den Hausnummern 85 und 97 einzurichten. Zusätzlich rege ich an, 
sogenannte Frankfurter Hüte auf den Bordsteinen der südlichen Straßenseite zwischen 
der Einmündung der Alten Forstsraße und dem Heumarer Mauspfad mit Ausnahme der 
Einfahrten zu den Privatgrundstücken zu montieren. 
Begründung: 
Auf der Forststraße in Rath/Heumar wurde im vergangenen Jahr zwischen der 
Einmündung der Alten Forststraße und der Einmündung des Heumarer Mauspfads ein 
absolutes Haltverbot auf der südlichen Fahrbahnseite eingerichtet. Nun parken alle 
Fahrzeuge auf der nördlichen Fahrbahnseite. 
Dies führt jedoch dazu, dass es gerade bei Gegenverkehr mit Großfahrzeugen wie 
Linienbussen und Lkw, die die Forststraße trotz VZ 253 nutzen, immer wieder zu 
Problemen und teilweise auch zu Verkehrsunfällen mit parkenden Fahrzeugen kommt. 
So sind in den vergangenen 2 Jahren mindestens zweimal Busse bei Gegenverkehr mit 
parkenden Fahrzeugen kollidiert. 
Um dem Richtung Eiler Straße fahrenden Verkehr die Möglichkeit zu bieten den 
vorangberechtigten Fahrzeugen Platz zu machen, bedarf es hierfür ausreichend großer 
Abschnitte, die auch für Linienbusse mit bis zu 18 m Länge geeignet sind. Bereiche von 
50 m Länge - vorzugsweise zwischen den Hausnummern 103 und 107a sowie 
zwischen 117 und 125 würden das Problem lösen. 
Weiterhin ist zu beobachten, dass oftmals Fahrzeugführer in Fahrtrichtung Heumarer 
Mauspfad bei Gegenverkehr auf den Gehweg ausweichen und mit unverminderter 
Geschwindigkeit über diesen drüberfahren nur wenige Zentimeter von den

-2-
Grundstücksgrenzen entfernt. Dies muss unterbunden werden, bevor es hier zu einem 
Unfall mit Personenschaden kommt. Auch Schulkinder der nahegelegenen Grundschule 
werden so gefährdet. Geeignet wären hierfür Frankfurter Hüte. Diese verhindern auch, 
dass Falscharker aufgrund des absoluten Haltverbots auf dem Gehweg parken. 
Westlich der Hausnummer 97 macht die Forststraße eine leichte Rechtskurve. Dies führt 
dazu, dass immer wieder Fahrzeuge aus beiden Fahrtrichtungen sich in der durch 
parkende Fahrzeuge geschaffene Engstelle treffen. Dies ist vor allem problematisch, 
wenn hierbei ein Linienbus beteiligt ist. Daher sollte der Bereich der Kurve bis hinter die 
vorhandene Bushaltestelle ebenfalls mit einem absoluten Haltverbot beschildert werden. 
Dies hätte zudem den positiven Nebeneffekt, dass die Linienbusse die Haltestelle „Alte 
Forststraße" wieder richtig anfahren können. 
Mit freundlichen Grüßen 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2610/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.08.2025
Erstellt
21.08.2025 09:55