V/0204/2024
A-R/0082/2021 Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz: Bericht der Verwaltung
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A_R_0082_2021_Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0082/2021 02. November 2021 RATSANTRAG Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Alle Standorte der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufsfeuerwehr, des Rettungsdienstes, der Hilfsorganisationen sowie des THW sind gleichwertig mit digitaler Ausstattung zu versehen. Diese Ausstattung muss folgenden Umfang haben: - Anbindung an das Einsatzleitsystem der Leitstelle mittels Breitbandanschluss sowie entsprechende Einsatzleitsoftware zur Einsatznachbearbeitung und Entgegennahme und Disposition von Einsätzen bei Flächenlagen bzw. bei Ausfall des Notrufes - Darstellung von Alarmierungsdaten und Übermittlung von Daten aus der Personalmanagement APP DIVERA 24/7, (damit konkret erkannt werden kann wie viel Einsatzkräfte im Einsatzfall zur Verfügung stehen). Alle Einsatzkräfte mit der App DIVERA 24/7 auszustatten, mit dieser können die Einsatzkräfte ihren jeweiligen Status (einsatzbereit oder nicht einsatzbereit) dem Einsatzleitsystem der Leitstelle unmittelbar mitteilen. Durch diese Rückmeldung der Einsatzkräfte kann die jeweils zeitgerechte und zielgerichtete Alarmierung von ausreichend Einsatzkräften durchgeführt werden. Ebenso kann durch die App die jeweils aktuelle Verfügbarkeit und das Ausrücken mitgeteilt werden. Ebenso ist die App geeignet materialwirtschaftliche Aspekte innerhalb der Organisation darzustellen. - Digitale Lagedarstellung- und Führungsunterstützungstechnik zur Einrichtung von Einsatzabschnittsführungsstellen an den Standorten. - Monitortechnik als Alarmanzeigen in den Fahrzeughallen - automatisierte Tür- und Torsteuerungstechnik ausgelöst durch die Alarmierung der Leitstelle - Medienausstattung zur digitalen Gestaltung von Unterrichts- und Ausbildungsdiensten. Inklusive digitaler Endgeräte (iPad sowie in Schulen). Antrag an den Rat Nr. A-R/0082/2021 - An allen Standorten sind von außen für den Bürger frei zugängliche Notrufmeldestellen bei Ausfall des Telefonnetzes anzubringen. - An allen Standorten sind von außen für den Bürger frei zugängliche Defibrillatoren für den Einsatz durch Laien bei einem Herz-Kreislaufstillstand anzubringen. Begründung: Es handelt sich sämtlich um notwendige und überfällige Maßnahmen, die in sehr vielen NRW- Kommunen bereits seit längerem umgesetzt sind. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Berichtsvorlage
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V/0204/2024 V/0204/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0082/2021 "Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastropenschutz" vom 02.11.2021: Bericht der Verwaltung Beratungsfolge 16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht Bericht der Verwaltung: Mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Ratsfraktion wird das Ziel verfolgt, die Standorte von Feuer- wehr, Rettungsdienst und Katstrophenschutz gleichwertig mit digitaler Ausstattung zu versehen. Viele Punkte des Antrages sind in die Umsetzung gebracht worden. Der Ausbau von digitalen Tech- nologien an vielen Stellen des Gefahrenabwehrsystems wird erheblich an Bedeutung zunehmen, ist jedoch ohne geeignete Fachkräfte nicht in die Transformation zu bringen. Die Bedarfe zur digitalen Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastro- phenschutz werden - in grundsätzlicher Form - in die jeweiligen Bedarfspläne eingebracht. Im Ret- tungsdienstbedarfsplan (Vorlage V/622/2022 mit Ratsbeschluss vom 1 4.12.2022) wurden zum Bei- spiel die Themen Digitales Rettungsdienstprotokoll, digitales Fleet -Management, Verkehrsbeeinflus- sung und gebietsübergreifende Telenotarztzentrale aufgenommen. Weitere Konkretisierungen zur Digitalisierung werden im Zuge der laufenden Brandschutzbedarfspla- nung erfolgen. Gemäß der Vorlage V/0583/2021 E1 wurde die Brandschutzplanung mit Unterstützung eines Gutachterbüros aufgenommen. Voraussichtlich im April 2024 soll der Bedarfsplan mit einer Ratsvorlage eingebracht werden. Zu den Antragspunkten im Einzelnen; sie werden vor der jeweiligen Stellungnahme der Verwaltung zitiert: Zu 1. Anbindung an das Einsatzleitsystem der Leitstelle mittels Breitbandanschluss sowie entsprechende Einsatzleitsoftware zur Einsatznachbearbeitung und Entgegennahme und Disposition von Einsätzen bei Flächenlagen bzw. bei Ausfall des Notrufes. Die Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 verfügen über einen Breitbandanschluss, ebenso einzelne Standorte der FF. Gemäß der politischen Entscheidung, zunächst die Schulstandorte anzuschließen, Feuerw ehr 22.03.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wingler-Scholz Telefon: 492-8000 Wingler-ScholzG@stadt- muenster.de - 2 - V/0204/2024 wurde die ursprüngliche Planung der Verwaltung, die Feuerwehr-Standorte prioritär anzubinden, zu- rückgestellt. Zur Kompensation wurde eruiert, ob die Feuerwehrstandorte in den Außenbezirken der Stadt mit ei- ner Richtfunklösung zu versorgen sind. Nach Prüfung durch verschiedene Fachfirmen hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der topographischen Höhenunterschiede eine Umsetzung nicht möglich ist. Stattdessen ist nun geplant, eine direkte Glasfaseranbindung für die fehlenden Standorte zu realisie- ren. Die citeq ist im Gespräch mit den Stadtwerken Münster, um den Glasfaserausbau in den Außen- bezirken voranzutreiben. Zu 2. Darstellung von Alarmierungsdaten und Übermittlung von Daten aus der Personalmanagement APP DIVERA 24/7, (damit konkret erkannt werden kann wie viel Einsatzkräfte im Einsatzfall zur Verfügung stehen). Alle Einsatzkräfte mit der App DIVERA 24/7 auszustatten, mit dieser können die Einsatzkräfte ihren jeweiligen Status (einsatzbereit oder nicht einsatzber eit) dem Einsatzleitsystem der Leitstelle unmittelbar mitteilen. Durch diese Rückmeldung der Einsatzkräfte kann die jeweils zeitgerechte und zielgerichtete Alarmierung von ausreichend Einsatzkräften durchge- führt werden. Ebenso kann durch die App die jeweils aktuelle Verfügbarkeit und das Ausrücken mit- geteilt werden. Ebenso ist die App geeignet materialwirtschaftliche Aspekte innerhalb der Organisati- on darzustellen. Das Programm DIVERA ist für eine grundlegende Alarmierung von Einsatzkräften ungeeignet, da es IT-/Mobilfunkinfrastruktur benötigt, die im Katastrophenfall nicht sicher bzw. nicht in ausreichender Qualität zur Verfügung steht. Derzeit stehen ausfallsichere digitale Meldeempfänger für die Einsatz- kräfte zur Verfügung. Ergänzend besteht für besonder e Funktionen ein System der Telefonalarmie- rung. Die technische Bewertung und Markterkundung von Einsatz-Apps, wie z.B. DIVERA, ist vorgesehen, konnte bisher aufgrund unbesetzter Stellen in der Fachstelle IuK als Projekt nicht priorisiert werden. Die finanziellen Auswirkungen wären in dem Projekt zu ermitteln. Zu 3. Digitale Lagedarstellung- und Führungsunterstützungstechnik zur Einrichtung von Einsatzab- schnittsführungsstellen an den Standorten. Seit längerer Zeit führt das Führungs- und Lagezentrum der Feuerwehr Münster eine Marktbeobach- tung durch. Als Zwischenergebnis lässt sich feststellen, dass eine große Heterogenität der Systeme am Markt besteht. Derzeit ist nicht erkennbar, welches System sich durchsetzen wird und langfristig eine Systemkompatibilität sicherstellt. In diesem Zusammenhang hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 2020 das Projekt „ViDaL“ zur Entwicklung eines Konzeptes einer landesweiten Lageplattform zur Vernetzung der Akteure des Kri- senmanagements eingerichtet. Sobald erkennbar wird, welche Systeme im Land NRW prioritär bzw. als Landesempfehlung verwendet werden, wird sich die Feuerwehr Münster dem anschließen. Zu 4. Monitortechnik als Alarmanzeigen in den Fahrzeughallen Monitortechnik findet in den Fahrzeughallen sowie zentralen Räumen auf den Feuer- und Rettungs- wachen der Berufsfeuerwehr bereits seit vielen Jahren Anwendung. Zwischenzeitlich hat sich diese Technik überholt durch neu beschaffte Tablets mit einem digitalen Informationssystem. Dieses Sys- tem mit dem Namen „CEUS“ ist di rekt mit dem Einsatzleitrechner verbunden und dient der umfang- reichen Einsatzinformation der eingesetzten Kräfte. Es ist mehrfach an allen Standorten der Freiwilli- gen Feuerwehr vorhanden und auf allen Einsatzfahrzeugen herausnehmbar verlastet. Zu 5. Automatisierte Tür- und Torsteuerungstechnik ausgelöst durch die Alarmierung der Leitstelle. Automatisierte Tür- und Torsteuerungstechnik ist grundsätzlich für Standorte der Freiwilligen Feuer- wehr nur bedingt geeignet. Im Alarmfall ist das Gebäude zunächst ungesichert und für Unbefugte frei zugänglich. Dies ist insbesondere bei Nichtverfügbarkeit von Einsatzkräften oder im Falle von Rück- alarmierungen vor Ausrücken der Kräfte problematisch. Dort, wo automatisierte Tür - und Torsteue- rungstechnik sinnvoll erscheint, wird sie jedoch eingesetzt oder nachgerüstet. - 3 - V/0204/2024 Zu 6. Medienausstattung zur digitalen Gestaltung von Unterrichts- und Ausbildungsdiensten. Inklusive digitaler Endgeräte (iPad so wie in Schulen). Für Schulungszwecke können die bereitgestellten iPads (vgl. 4.) genutzt werden. Der Funktionsum- fang auf diesen Geräten wird kontinuierlich erweitert. Ergänzt werden die Systeme durch PCs in den Feuerwehrhäusern in Verbindung mit Smartboards, Smart-TVs bzw. Digitalprojektoren. Für die Nutzung durch die Freiwilligen Feuerwehr wurde des Weiteren zu Beginn der Corona-Lage an zwei Standorten (Gievenbeck und Angelmodde) eine erweiterte IT-Ausstattung bereitgestellt, u. a. mit der Möglichkeit, Lehrfilme oder Kurzvideos zu erstellen und zu nutzen. Die Nutzungsintensität dieser Möglichkeiten durch die Freiwillige Feuerwehr in den beiden Stadtbereichen ist sehr unterschiedlich. Zu 7. An allen Standorten sind von außen für den Bürger frei zugängliche Notrufmeldestellen bei Aus- fall des Telefonnetzes anzubringen. Das Konzept zur Einrichtung von „Notrufmeldestellen" an den Feuerwehrhäusern sowie den Polizei- wachen, den Wachen der Hilfsorganisationen und am Stadthaus 1, ist etabliert worden. Es greift in entsprechenden Situationen, in denen es zu Ausfällen von Strom- oder Telefonie kommt. Die Notruf- meldestellen werden in solchen Fällen eingerichtet, personell besetzt und zur Weiterleitung von Not- rufen mittels Digitalfunk an die Leitstelle genutzt. Hierfür wurden umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, wie etwa die Notstromversorgung, die Anbin- dung an den Digitalfunk und die Informationsbereitstellung zu den Notrufmeldestellen mit Flyern und auf der Internet-Seite der Feuerwehr. Zu 8. An allen Standorten sind von außen für den Bürger frei zugängliche Defibrillatoren für den Einsatz durch Laien bei einem Herz-Kreislaufstillstand anzubringen. Die Feuerwehr Münster legt großen Wert auf eine gute gesundheitliche Qualifizierung der Bürgerin- nen und Bürger und schult daher auch selbst regelmäßig die Laien-Reanimation im Rahmen der Ta- ge der offenen Tür, bei Veranstaltungen und auch in Zusammenarbeit mit dem UKM. Die als Ergän- zung denkbare technisch aufwändige Ausstattung des Stadtgebietes mit Defibrillatoren konnte noch nicht abschließend bewertet werden. Der wesentliche Beitrag und Erfolg einer Reanimation liegt je- doch im Bereich der Qualifikation der Ersthelfer/innen. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: - Anlage A - A-R/0082/2021 „Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“
Anlage A
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Anlage A zur V/0204/2024 Kurzüberblick Die Vorlage beinhaltet den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung von Digitalisierungs- maßnahmen als Antwort zum Ratsantrag A-R/0082/2021 „Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Maßnahmen gemäß der Berichtsvorlage unterstützen zukunftsorientiert die Bereitstellung einer stabilen Sicherheitsstruktur im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und tragen damit bei zur Sicherung der Stadt Münster als einem der „führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ gemäß IMS-Leitorientierung. Weiterhin beinhalten die Maßnahmen Beiträge zur Anpassung an den Stand der Technik zu den Themen Ausbildung und Qualifikation, Information und Ausrückegeschwindigkeit zu der im Haus- haltsplan der PG 0209 genannten Zielplanung: „1. Vorhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr. Maß- stab ist die Einhaltung der Schutzziele zu den Qualitätskriterien „Hilfsfrist“ (max. 8 Minuten), „Funktionsstärke“ (10 Einsatzkräfte im städtischen Bereich, 9 Einsatzkräfte im ländlichen Be- reich) und Erreichungsgrad (mind. 90 % im städtischen Bereich, 50 % im ländlichen Bereich) bei einem „kritischen Wohnungsbrand“ oder vergleichbaren Ereignissen.“ Finanzierung Produktgruppe: 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x teilw. Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x teilw. Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x teilw. Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Hinweis zur Finanzierung: Die Maßnahmen 4 - 7 der Vorlage (Alarmanzeigen, Tür- und Torsteuerungen, Medienausstattung inklusive digitaler Endgeräte, Notrufmeldestellen) sind weitgehend im zurückliegenden Haushalt finanziert und abgeschlossen worden. Die Maßnahmen 2 - 3 der Vorlage (Alarmierungs-App und Digitale Führungsunterstützung) werden erst im Zuge des Planungsfortschritts bezüglich der Kosten konkretisiert werden können und sind sodann im Haushalt abzubilden. Die Maßnahme 1 (Breitbandanschluss) liegt im Wesentlichen außerhalb des Haushalts der Feuer- wehr. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Maßnahmen stellen einen Stand der Technik dar zur Bereitstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr gemäß § 1 BHKG. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die forcierte Digitalisierung für Schulung, Ausbildung und Einsatz beinhaltet auch einen verein- fachten Zugang zu den Informationen zu Ausbildungsthemen und zu Einsatzinformationen in glei- cher Weise für alle Einsatzkräfte und stellt damit auch einen Beitrag zur Integration und verbes- serten Teilhabe dar.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0204/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.03.2024
- Erstellt
- 15.03.2024 14:06