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V/0204/2024

A-R/0082/2021 Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz: Bericht der Verwaltung

Vorlagen 15.03.2024

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A_R_0082_2021_Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

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Anlage A

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A_R_0082_2021_Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

2452 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0082/2021 
 
 
02. November 2021 
RATSANTRAG  
 
Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, 
Rettungsdienst und Katastrophenschutz  
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Alle Standorte der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufsfeuerwehr, des Rettungsdienstes, der 
Hilfsorganisationen sowie des THW sind gleichwertig mit digitaler Ausstattung zu versehen. 
Diese Ausstattung muss folgenden Umfang haben: 
 
- Anbindung an das Einsatzleitsystem der Leitstelle mittels Breitbandanschluss sowie 
entsprechende Einsatzleitsoftware zur Einsatznachbearbeitung und Entgegennahme und 
Disposition von Einsätzen bei Flächenlagen bzw. bei Ausfall des Notrufes  
 
- Darstellung von Alarmierungsdaten und Übermittlung von Daten aus der 
Personalmanagement APP DIVERA 24/7, (damit konkret erkannt werden kann wie viel 
Einsatzkräfte im Einsatzfall zur Verfügung stehen). Alle Einsatzkräfte mit der App 
DIVERA 24/7 auszustatten, mit dieser können die Einsatzkräfte ihren jeweiligen Status 
(einsatzbereit oder nicht einsatzbereit) dem Einsatzleitsystem der Leitstelle unmittelbar 
mitteilen. Durch diese Rückmeldung der Einsatzkräfte kann die jeweils zeitgerechte und 
zielgerichtete Alarmierung von ausreichend Einsatzkräften durchgeführt werden. 
Ebenso kann durch die App die jeweils aktuelle Verfügbarkeit und das Ausrücken 
mitgeteilt werden. Ebenso ist die App geeignet materialwirtschaftliche Aspekte 
innerhalb der Organisation darzustellen. 
 
- Digitale Lagedarstellung- und Führungsunterstützungstechnik zur Einrichtung von 
Einsatzabschnittsführungsstellen an den Standorten. 
 
- Monitortechnik als Alarmanzeigen in den Fahrzeughallen 
 
- automatisierte Tür- und Torsteuerungstechnik ausgelöst durch die Alarmierung der 
Leitstelle 
 
- Medienausstattung zur digitalen Gestaltung von Unterrichts- und Ausbildungsdiensten. 
Inklusive digitaler Endgeräte (iPad sowie in Schulen).

Antrag an den Rat Nr. A-R/0082/2021 
 
- An allen Standorten sind von außen für den Bürger frei zugängliche Notrufmeldestellen 
bei Ausfall des Telefonnetzes anzubringen. 
 
- An allen Standorten sind von außen für den Bürger frei zugängliche Defibrillatoren für 
den Einsatz durch Laien bei einem Herz-Kreislaufstillstand anzubringen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Es handelt sich sämtlich um notwendige und überfällige Maßnahmen, die in sehr vielen NRW-
Kommunen bereits seit längerem umgesetzt sind. 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Berichtsvorlage

9114 Zeichen

V/0204/2024 
V/0204/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0082/2021 "Digitale Ausstattung der Standorte von 
Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastropenschutz" vom 02.11.2021: Bericht der Verwaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
 
Bericht der Verwaltung: 
 
Mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Ratsfraktion wird das Ziel verfolgt, die Standorte von Feuer-
wehr, Rettungsdienst und Katstrophenschutz gleichwertig mit digitaler Ausstattung zu versehen.  
Viele Punkte des Antrages sind in die Umsetzung gebracht worden. Der Ausbau von digitalen Tech-
nologien an vielen Stellen des Gefahrenabwehrsystems wird erheblich an Bedeutung zunehmen, ist 
jedoch ohne geeignete Fachkräfte nicht in die Transformation zu bringen.  
Die Bedarfe zur digitalen Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastro-
phenschutz werden - in grundsätzlicher Form - in die jeweiligen Bedarfspläne eingebracht. Im Ret-
tungsdienstbedarfsplan (Vorlage V/622/2022 mit Ratsbeschluss vom 1 4.12.2022) wurden zum Bei-
spiel die Themen Digitales Rettungsdienstprotokoll, digitales Fleet -Management, Verkehrsbeeinflus-
sung und gebietsübergreifende Telenotarztzentrale aufgenommen.  
Weitere Konkretisierungen zur Digitalisierung werden im Zuge der laufenden Brandschutzbedarfspla-
nung erfolgen. Gemäß der Vorlage V/0583/2021 E1 wurde die Brandschutzplanung mit Unterstützung 
eines Gutachterbüros aufgenommen. Voraussichtlich im April 2024 soll der Bedarfsplan mit einer 
Ratsvorlage eingebracht werden.  
Zu den Antragspunkten im Einzelnen; sie werden vor der jeweiligen Stellungnahme der Verwaltung 
zitiert:  
 
Zu 1. Anbindung an das Einsatzleitsystem der Leitstelle mittels Breitbandanschluss sowie 
entsprechende Einsatzleitsoftware zur Einsatznachbearbeitung und Entgegennahme und Disposition 
von Einsätzen bei Flächenlagen bzw. bei Ausfall des Notrufes. 
 
Die Feuer- und Rettungswachen 1 und 2  verfügen über einen Breitbandanschluss, ebenso einzelne 
Standorte der FF. Gemäß der politischen Entscheidung, zunächst die Schulstandorte anzuschließen, 
Feuerw ehr 
 
22.03.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wingler-Scholz 
Telefon: 492-8000 
Wingler-ScholzG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0204/2024 
wurde die ursprüngliche Planung der Verwaltung, die Feuerwehr-Standorte prioritär anzubinden, zu-
rückgestellt. 
Zur Kompensation wurde eruiert, ob die Feuerwehrstandorte in den Außenbezirken der Stadt mit ei-
ner Richtfunklösung zu versorgen sind. Nach Prüfung durch verschiedene Fachfirmen hat sich jedoch 
gezeigt, dass aufgrund der topographischen Höhenunterschiede eine Umsetzung nicht möglich ist. 
Stattdessen ist nun geplant, eine direkte Glasfaseranbindung für die fehlenden Standorte zu realisie-
ren. Die citeq ist im Gespräch mit den Stadtwerken Münster, um den Glasfaserausbau in den Außen-
bezirken voranzutreiben. 
 
Zu 2. Darstellung von Alarmierungsdaten und Übermittlung von Daten aus der 
Personalmanagement APP DIVERA 24/7, (damit konkret erkannt werden kann wie viel Einsatzkräfte 
im Einsatzfall zur Verfügung stehen). Alle Einsatzkräfte mit der App DIVERA 24/7 auszustatten, mit 
dieser können die Einsatzkräfte ihren jeweiligen Status (einsatzbereit oder nicht einsatzber eit) dem 
Einsatzleitsystem der Leitstelle unmittelbar mitteilen. Durch diese Rückmeldung der Einsatzkräfte 
kann die jeweils zeitgerechte und zielgerichtete Alarmierung von ausreichend Einsatzkräften durchge-
führt werden. Ebenso kann durch die App die jeweils aktuelle Verfügbarkeit und das Ausrücken mit-
geteilt werden. Ebenso ist die App geeignet materialwirtschaftliche Aspekte innerhalb der Organisati-
on darzustellen. 
 
Das Programm DIVERA ist für eine grundlegende Alarmierung von Einsatzkräften ungeeignet, da es 
IT-/Mobilfunkinfrastruktur benötigt, die im Katastrophenfall nicht sicher bzw. nicht in ausreichender 
Qualität zur Verfügung steht. Derzeit stehen ausfallsichere digitale Meldeempfänger für die Einsatz-
kräfte zur Verfügung. Ergänzend besteht für besonder e Funktionen ein System der Telefonalarmie-
rung. 
Die technische Bewertung und Markterkundung von Einsatz-Apps, wie z.B. DIVERA, ist vorgesehen, 
konnte bisher aufgrund unbesetzter Stellen in der Fachstelle IuK als Projekt nicht priorisiert werden. 
Die finanziellen Auswirkungen wären in dem Projekt zu ermitteln. 
 
Zu 3. Digitale Lagedarstellung- und Führungsunterstützungstechnik zur Einrichtung von Einsatzab-
schnittsführungsstellen an den Standorten. 
 
Seit längerer Zeit führt das Führungs- und Lagezentrum der Feuerwehr Münster eine Marktbeobach-
tung durch. Als Zwischenergebnis lässt sich feststellen, dass eine große Heterogenität der Systeme 
am Markt besteht. Derzeit ist nicht erkennbar, welches System sich durchsetzen wird und langfristig 
eine Systemkompatibilität sicherstellt. 
In diesem Zusammenhang hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 2020 das Projekt „ViDaL“ zur 
Entwicklung eines Konzeptes einer landesweiten Lageplattform zur Vernetzung der Akteure des Kri-
senmanagements eingerichtet. Sobald erkennbar wird, welche Systeme im Land NRW prioritär bzw. 
als Landesempfehlung verwendet werden, wird sich die Feuerwehr Münster dem anschließen. 
 
Zu 4. Monitortechnik als Alarmanzeigen in den Fahrzeughallen 
 
Monitortechnik findet in den Fahrzeughallen sowie zentralen Räumen auf den Feuer- und Rettungs-
wachen der Berufsfeuerwehr bereits seit vielen Jahren Anwendung. Zwischenzeitlich hat sich diese 
Technik überholt durch neu beschaffte Tablets mit einem digitalen Informationssystem. Dieses Sys-
tem mit dem Namen „CEUS“ ist di rekt mit dem Einsatzleitrechner verbunden und dient der umfang-
reichen Einsatzinformation der eingesetzten Kräfte. Es ist mehrfach an allen Standorten der Freiwilli-
gen Feuerwehr vorhanden und auf allen Einsatzfahrzeugen herausnehmbar verlastet.  
 
Zu 5. Automatisierte Tür- und Torsteuerungstechnik ausgelöst durch die Alarmierung der Leitstelle. 
 
Automatisierte Tür- und Torsteuerungstechnik ist grundsätzlich für Standorte der Freiwilligen Feuer-
wehr nur bedingt geeignet. Im Alarmfall ist das Gebäude zunächst ungesichert und für Unbefugte frei 
zugänglich. Dies ist insbesondere bei Nichtverfügbarkeit von Einsatzkräften oder im Falle von Rück-
alarmierungen vor Ausrücken der Kräfte problematisch. Dort, wo automatisierte Tür - und Torsteue-
rungstechnik sinnvoll erscheint, wird sie jedoch eingesetzt oder nachgerüstet.

- 3 - 
V/0204/2024 
 
Zu 6. Medienausstattung zur digitalen Gestaltung von Unterrichts- und Ausbildungsdiensten. 
Inklusive digitaler Endgeräte (iPad so wie in Schulen). 
 
Für Schulungszwecke können die bereitgestellten iPads (vgl. 4.) genutzt werden. Der Funktionsum-
fang auf diesen Geräten wird kontinuierlich erweitert. Ergänzt werden die Systeme durch PCs in den 
Feuerwehrhäusern in Verbindung mit Smartboards, Smart-TVs bzw. Digitalprojektoren. 
Für die Nutzung durch die Freiwilligen Feuerwehr wurde des Weiteren zu Beginn der Corona-Lage an 
zwei Standorten (Gievenbeck und Angelmodde) eine erweiterte IT-Ausstattung bereitgestellt, u. a. mit 
der Möglichkeit, Lehrfilme oder Kurzvideos zu erstellen und zu nutzen. Die Nutzungsintensität dieser 
Möglichkeiten durch die Freiwillige Feuerwehr in den beiden Stadtbereichen ist sehr unterschiedlich.  
 
Zu 7. An allen Standorten sind von außen für den Bürger frei zugängliche Notrufmeldestellen bei Aus-
fall des Telefonnetzes anzubringen. 
 
Das Konzept zur Einrichtung von „Notrufmeldestellen" an den Feuerwehrhäusern sowie den Polizei-
wachen, den Wachen der Hilfsorganisationen und am Stadthaus 1, ist etabliert worden. Es greift in 
entsprechenden Situationen, in denen es zu Ausfällen von Strom- oder Telefonie kommt. Die Notruf-
meldestellen werden in solchen Fällen eingerichtet, personell besetzt und zur Weiterleitung von Not-
rufen mittels Digitalfunk an die Leitstelle genutzt.  
Hierfür wurden umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, wie etwa die Notstromversorgung, die Anbin-
dung an den Digitalfunk und die Informationsbereitstellung zu den Notrufmeldestellen mit Flyern und 
auf der Internet-Seite der Feuerwehr. 
 
Zu 8. An allen Standorten sind von außen für den Bürger frei zugängliche Defibrillatoren für 
den Einsatz durch Laien bei einem Herz-Kreislaufstillstand anzubringen. 
 
Die Feuerwehr Münster legt großen Wert auf eine gute gesundheitliche Qualifizierung der Bürgerin-
nen und Bürger und schult daher auch selbst regelmäßig die Laien-Reanimation im Rahmen der Ta-
ge der offenen Tür, bei Veranstaltungen und auch in Zusammenarbeit mit dem UKM. Die als Ergän-
zung denkbare technisch aufwändige Ausstattung des Stadtgebietes mit Defibrillatoren konnte noch 
nicht abschließend bewertet werden. Der wesentliche Beitrag und Erfolg einer Reanimation liegt je-
doch im Bereich der Qualifikation der Ersthelfer/innen. 
 
 
 
i.V.  
 
gez. 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat  
 
 
Anlagen: 
- Anlage A 
- A-R/0082/2021 „Digitale Ausstattung der Standorte von Feuerwehr, Rettungsdienst und 
Katastrophenschutz“

Anlage A

3085 Zeichen

Anlage A zur V/0204/2024 
Kurzüberblick 
Die Vorlage beinhaltet den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung von Digitalisierungs-
maßnahmen als Antwort zum Ratsantrag A-R/0082/2021 „Digitale Ausstattung der Standorte von 
Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Maßnahmen gemäß der Berichtsvorlage unterstützen zukunftsorientiert die Bereitstellung 
einer stabilen Sicherheitsstruktur im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und tragen 
damit bei zur Sicherung der Stadt Münster als einem der „führenden Bildungs-, Wissenschafts-, 
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ gemäß IMS-Leitorientierung. 
 
Weiterhin beinhalten die Maßnahmen Beiträge zur Anpassung an den Stand der Technik zu den 
Themen Ausbildung und Qualifikation, Information und Ausrückegeschwindigkeit zu der im Haus-
haltsplan der PG 0209 genannten Zielplanung: 
„1. Vorhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr. Maß-
stab ist die Einhaltung der Schutzziele zu den Qualitätskriterien „Hilfsfrist“ (max. 8 Minuten), 
„Funktionsstärke“ (10 Einsatzkräfte im städtischen Bereich, 9 Einsatzkräfte im ländlichen Be-
reich) und Erreichungsgrad (mind. 90 % im städtischen Bereich, 50 % im ländlichen Bereich) 
bei einem „kritischen Wohnungsbrand“ oder vergleichbaren Ereignissen.“ 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0209 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x teilw. 
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x teilw. 
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x teilw. 
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
Hinweis zur Finanzierung:  
Die Maßnahmen 4 - 7 der Vorlage (Alarmanzeigen, Tür- und Torsteuerungen, Medienausstattung 
inklusive digitaler Endgeräte, Notrufmeldestellen) sind weitgehend im zurückliegenden Haushalt 
finanziert und abgeschlossen worden. 
Die Maßnahmen 2 - 3 der Vorlage (Alarmierungs-App und Digitale Führungsunterstützung) werden 
erst im Zuge des Planungsfortschritts bezüglich der Kosten konkretisiert werden können und sind 
sodann im Haushalt abzubilden. 
Die Maßnahme 1 (Breitbandanschluss) liegt im Wesentlichen außerhalb des Haushalts der Feuer-
wehr.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Maßnahmen stellen einen Stand der Technik dar zur Bereitstellung einer leistungsfähigen 
Feuerwehr gemäß § 1 BHKG. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die forcierte Digitalisierung für Schulung, Ausbildung und Einsatz beinhaltet auch einen verein-
fachten Zugang zu den Informationen zu Ausbildungsthemen und zu Einsatzinformationen in glei-
cher Weise für alle Einsatzkräfte und stellt damit auch einen Beitrag zur Integration und verbes-
serten Teilhabe dar.

Beratungsverlauf (1)

16.04.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0204/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.03.2024
Erstellt
15.03.2024 14:06