V/0856/2020
Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Südost
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Anlage A
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Anlage A zur V/0856/2020 Kurzüberblick Frau Juliana Frankowsky-Hillen wird zur Schriftführerin und Frau Cornelia Schnell zur stellv. Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Südost bestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien/ Städtepartner- schaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0856/2020 V/0856/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Südost Beratungsfolge 10.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Frau Juliana Frankowsky-Hillen wird zur Schriftführerin für die Sitzungen der Bezirksvertre- tung Münster-Südost bestellt. 2. Im Falle ihrer Verhinderung wird die Schriftführung durch die Leiterin der Bezirksverwa ltung Südost, Frau Cornelia Schnell, wahrgenommen. Begründung: Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen hat die Bezirksvertretung eine Schriftführung zu bestellen. Des Weiteren sollte eine grundsätzliche Vertretungsregelung beschlossen werden. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage Anlage A Amt für Bürger- und Ratsservice 15.10.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0856/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37