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1456/2025

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Kostensteigerungen zur Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud einschließlich Randbebauung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.05.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Sitzung am 24.06.2025, TOP 5.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4892 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 1456/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 19.05.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Kostensteigerungen zur 
Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud einschließlich 
Randbebauung 
In der Sitzung des Betriebsausschusses Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud vom 
25.03.2025 stellte die SPD-Fraktion folgende schriftliche Anfrage (AN/0376/2025): 
 
Text der Anfrage: 
 
1. Wie hoch ist der Anteil an den Gesamtkostensteigerungen, der auf die Honorare für die 
externen Projektleiter, Projektsteuerer und Projektplaner entfällt bzw. zurückzuführen 
ist? Bitte diese Kosten jeweils einzeln aufführen. 
 
2. Wie ist das prozentuale Verhältnis zwischen der Kostengruppe 700 nach DIN276 zu den 
Kostengruppen 300 und 400? 
 
3. Welche Form hat das Vertragsverhältnis mit dem externen Projektmanager Prof. Jürgen 
Marc Volm und wurde die zugrundeliegende Leistung öffentlich ausgeschrieben? 
 
4. Wie viele Ingenieurbüros, Berater und sonstige (z.B. juristische) Begleitung gibt es im 
Gesamtprojekt WRM und sind alle diese im Wege einer Ausschreibung gefunden und 
beauftragt worden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
Die Gesamtkostensteigerung gegenüber dem Baubeschluss (mit Martinstrasse) vom 
18.06.2020 beträgt gemäß der vom Rat genehmigten haushaltsrechtlichen Mitteilungsvorlage 
34,6 Mio. Euro brutto (ohne Martinstrasse). Auf die Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) ent-
fallen davon gesamthaft rund 12,4 Mio. Euro brutto. Darin enthalten sind Zusatzkosten in 
Höhe von 1,8 Mio. Euro brutto für die erforderliche Umplanung der Gebäudestruktur durch 
den Wegfall des Grundstücks Martinstrasse 32. Dieser Betrag war so auch schon in der Be-
schlussvorlage vom 18.06.2020 ausgewiesen (es handelt sich also um keine „neue“ Kosten-
steigerung, sondern um einen Sachverhalt, welcher schon im Jahr 2020 bekannt war). Ein 
weiterer Anteil an der Gesamtkostensteigerung sind die Honorare für Zusatzleistungen der 
Planer für erforderliche Umplanungen der Untergeschosse auf Grund der angetroffenen Bau-
grundsituation in Höhe von 8,2 Mio. Euro brutto (23,7%). Als weitere Zusatzkosten in der Kos-
tengruppe 700 entstehen auf Grund der Verlängerung der Projektlaufzeit für die genannten 
Umplanungen Mehraufwendungen für die externe Projektleitung in Höhe von rund 0,9 Mio.

2 
 
Euro brutto (2,6%), auf die Projektsteuerung rund 0,5 Mio. Euro brutto (1,4%) und auf sonstige 
Baunebenkosten als Sammelposition für Sachverständige, Gutachter, juristische Berater, etc. 
rund 1,1 Mio. Euro brutto (3,2%). 
 
zu 2.: 
Die in der haushaltsrechtlichen Mitteilungsvorlage berücksichtigten Kosten für die Kostengrup-
pen 300 und 400 belaufen sich auf rund 70,4 Mio. Euro brutto. Die Kosten der Kostengruppe 
700 betragen gemäß der Mitteilungsvorlage 37,7 Mio. Euro brutto. Dabei ist zu beachten, 
dass bei diesen Kosten rund 10,7 Mio. Euro brutto für erforderliche Umplanungsleistungen für 
die Untergeschosse bzw. damit verbundene zeitabhängige Kosten angefallen sind. Diese Um-
planungen waren zwingend erforderlich, der Projektumfang hat sich dadurch jedoch nicht ver-
ändert. Aus diesem Grund werden für die Gegenüberstellung der Kostengruppe 700 zu den 
Kostengruppen 300 und 400, die genannten Kosten für die Umplanung nicht angesetzt, um 
eine Vergleichbarkeit zu anderen Vorhaben herstellen zu können. Das prozentuale Verhältnis 
zwischen der Kostengruppe 700 (27,0 Mio. Euro brutto) und der Kostengruppe 300 und 400 
(70,4 Mio. Euro brutto) beträgt demnach 38%. Entsprechend dem Baubeschluss vom 
18.06.2020 betrugen die Kosten für die Kostengruppen 300 und 400 rund 45 Mio. Euro brutto, 
bei rund 23 Mio. Euro brutto bereinigten Baunebenkosten (KGR700). Dies entsprach einem 
Verhältnis von rund 50%. Der aktuelle Verhältniswert von rund 38% liegt innerhalb des Bench-
marks von ca. 35% - 40% für Kunst- und Kulturbauten mit vergleichbarer Komplexität und An-
forderungen. 
 
zu 3.: 
Dem Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Köln und der VELLOWS AG liegt ein Dienstver-
trag zugrunde. Die Leistung wurde europaweit ausgeschrieben. 
 
zu 4.: 
Die Generalplanung obliegt der Christ & Gantenbein AG, die im Rahmen eines Unterauftrags 
durch die Drees & Sommer SE unterstützt wird. Neben dem externen Projektmanagement ist 
die Ernst & Young Real Estate GmbH als Projektsteuerer tätig. Darüber hinaus wurden di-
verse (kleinere) Aufträge an Ingenieure und Berater zu Themen wie z. B. Mock-Up, Fassaden-
gestaltung, Sachverständigen- und Prüfingenieurleistungen oder Kampfmittelsondierung ver-
geben. Die juristische Begleitung übernimmt Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB. Sämtliche 
Leistungen wurden im Einklang mit den geltenden Vorschriften vergeben. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1456/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.05.2025
Erstellt
09.05.2025 12:41