1456/2025
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Kostensteigerungen zur Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud einschließlich Randbebauung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4892 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 1456/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud 19.05.2025 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Kostensteigerungen zur Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud einschließlich Randbebauung In der Sitzung des Betriebsausschusses Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud vom 25.03.2025 stellte die SPD-Fraktion folgende schriftliche Anfrage (AN/0376/2025): Text der Anfrage: 1. Wie hoch ist der Anteil an den Gesamtkostensteigerungen, der auf die Honorare für die externen Projektleiter, Projektsteuerer und Projektplaner entfällt bzw. zurückzuführen ist? Bitte diese Kosten jeweils einzeln aufführen. 2. Wie ist das prozentuale Verhältnis zwischen der Kostengruppe 700 nach DIN276 zu den Kostengruppen 300 und 400? 3. Welche Form hat das Vertragsverhältnis mit dem externen Projektmanager Prof. Jürgen Marc Volm und wurde die zugrundeliegende Leistung öffentlich ausgeschrieben? 4. Wie viele Ingenieurbüros, Berater und sonstige (z.B. juristische) Begleitung gibt es im Gesamtprojekt WRM und sind alle diese im Wege einer Ausschreibung gefunden und beauftragt worden? Antwort der Verwaltung: zu 1.: Die Gesamtkostensteigerung gegenüber dem Baubeschluss (mit Martinstrasse) vom 18.06.2020 beträgt gemäß der vom Rat genehmigten haushaltsrechtlichen Mitteilungsvorlage 34,6 Mio. Euro brutto (ohne Martinstrasse). Auf die Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) ent- fallen davon gesamthaft rund 12,4 Mio. Euro brutto. Darin enthalten sind Zusatzkosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro brutto für die erforderliche Umplanung der Gebäudestruktur durch den Wegfall des Grundstücks Martinstrasse 32. Dieser Betrag war so auch schon in der Be- schlussvorlage vom 18.06.2020 ausgewiesen (es handelt sich also um keine „neue“ Kosten- steigerung, sondern um einen Sachverhalt, welcher schon im Jahr 2020 bekannt war). Ein weiterer Anteil an der Gesamtkostensteigerung sind die Honorare für Zusatzleistungen der Planer für erforderliche Umplanungen der Untergeschosse auf Grund der angetroffenen Bau- grundsituation in Höhe von 8,2 Mio. Euro brutto (23,7%). Als weitere Zusatzkosten in der Kos- tengruppe 700 entstehen auf Grund der Verlängerung der Projektlaufzeit für die genannten Umplanungen Mehraufwendungen für die externe Projektleitung in Höhe von rund 0,9 Mio. 2 Euro brutto (2,6%), auf die Projektsteuerung rund 0,5 Mio. Euro brutto (1,4%) und auf sonstige Baunebenkosten als Sammelposition für Sachverständige, Gutachter, juristische Berater, etc. rund 1,1 Mio. Euro brutto (3,2%). zu 2.: Die in der haushaltsrechtlichen Mitteilungsvorlage berücksichtigten Kosten für die Kostengrup- pen 300 und 400 belaufen sich auf rund 70,4 Mio. Euro brutto. Die Kosten der Kostengruppe 700 betragen gemäß der Mitteilungsvorlage 37,7 Mio. Euro brutto. Dabei ist zu beachten, dass bei diesen Kosten rund 10,7 Mio. Euro brutto für erforderliche Umplanungsleistungen für die Untergeschosse bzw. damit verbundene zeitabhängige Kosten angefallen sind. Diese Um- planungen waren zwingend erforderlich, der Projektumfang hat sich dadurch jedoch nicht ver- ändert. Aus diesem Grund werden für die Gegenüberstellung der Kostengruppe 700 zu den Kostengruppen 300 und 400, die genannten Kosten für die Umplanung nicht angesetzt, um eine Vergleichbarkeit zu anderen Vorhaben herstellen zu können. Das prozentuale Verhältnis zwischen der Kostengruppe 700 (27,0 Mio. Euro brutto) und der Kostengruppe 300 und 400 (70,4 Mio. Euro brutto) beträgt demnach 38%. Entsprechend dem Baubeschluss vom 18.06.2020 betrugen die Kosten für die Kostengruppen 300 und 400 rund 45 Mio. Euro brutto, bei rund 23 Mio. Euro brutto bereinigten Baunebenkosten (KGR700). Dies entsprach einem Verhältnis von rund 50%. Der aktuelle Verhältniswert von rund 38% liegt innerhalb des Bench- marks von ca. 35% - 40% für Kunst- und Kulturbauten mit vergleichbarer Komplexität und An- forderungen. zu 3.: Dem Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Köln und der VELLOWS AG liegt ein Dienstver- trag zugrunde. Die Leistung wurde europaweit ausgeschrieben. zu 4.: Die Generalplanung obliegt der Christ & Gantenbein AG, die im Rahmen eines Unterauftrags durch die Drees & Sommer SE unterstützt wird. Neben dem externen Projektmanagement ist die Ernst & Young Real Estate GmbH als Projektsteuerer tätig. Darüber hinaus wurden di- verse (kleinere) Aufträge an Ingenieure und Berater zu Themen wie z. B. Mock-Up, Fassaden- gestaltung, Sachverständigen- und Prüfingenieurleistungen oder Kampfmittelsondierung ver- geben. Die juristische Begleitung übernimmt Heuking Kühn Lüer Wojtek PartmbB. Sämtliche Leistungen wurden im Einklang mit den geltenden Vorschriften vergeben. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1456/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.05.2025
- Erstellt
- 09.05.2025 12:41