V/0704/2022
Eckpunkte, Zielvorstellungen und Schwerpunkte 2023 in der Grundsicherung für Arbeitssuchende
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Beschlussvorlage
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V/0704/2022
V/0704/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Eckpunkte, Zielvorstellungen und Schwerpunkte 2023 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Beratungsfolge
23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster nimmt die aktuell bes tehenden sowie für das Jahr 2023 prognostizierten Eckdaten
und Rahmenbedingungen zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster beauftragt die Verwaltung, mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zu den Bundeszielen nach Paragraf 48b SGB
2, „Verbesserung der Integration in Erwerbsarbeit“ und „ Vermeidung von langfristigem Leis-
tungsbezug“, im Rahmen folgender Korridore eine Zielvereinbarung abzuschließen:
Veränderung der Summe der Integrationen:
von -4,0 Prozent bis +4,0 Prozent (2.880 bis 3.120 Integrationen)
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbeziehenden (Jahresdurchschnitt):
von -4,0 Prozent bis +4,0 Prozent (8.615 bis 9.335 Langzeitleistungsbeziehende)
Veränderung der Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden:
von -4,0 Prozent bis +4,0 Prozent (1.440 bis 1.560 Integrationen).
3. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster stimmt der strategischen Ausrichtung, den Schwerpunkten und den weiteren Hand-
lungsfeldern des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2023 zu.
Jobcenter
10.11.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen
Haushalt.
Begründung:
Zu 1. Eckdaten und Rahmenbedingungen
Die Eckdaten und Rahmenbedingungen sind im Detail der Vorlage V/0659/2022 (Basisinformationen
des Jobcenters) zu entnehmen. Im Kurzüberblick:
Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung
nach dem Sozialgesetzbuch 2. Voraussetzung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des
Aufenthaltsgesetzes oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde. Der
Rechtskreiswechsel der Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung
nach dem SGB 2 hat in den Monaten Juni und Juli zu einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen
beim Jobcenter der Stadt Münster geführt, seitdem verbleiben die Zahlen auf einem konstanten
Niveau.
Auch die Anzahl der arbeitslosen Personen im SGB 2 ist bedingt durch den Zugang der - über-
wiegend weiblichen - ukrainischen Geflüchteten seit Juli 2022 gestiegen.
In den kommenden Monaten ist aufgrund des Zugangs ukrainischer Geflüchteter mit einem weite-
ren Anstieg der Leistungsberechtigten und der Arbeitslosen im SGB 2 zu rechnen. Die mittel- bis
langfristige Entwicklung ist jedoch, in Abhängigkeit vom weiteren Kriegsgeschehen in der Ukraine,
der Inflationsentwicklung und weiterhin bestehenden Lieferengpässe, schwer vorhersehbar.
Der russische Angriff auf die Ukraine und die daraus resultierende Krise auf den Energiemärkten
bremsen die Erholung der deutschen Wirtschaft nach der Coronakrise aus. Ein größerer Einbruch
am Arbeitsmarkt wird jedoch nicht erwartet, da der Fachkräftemangel die Beeinträchtigungen
durch die konjunkturellen Schwächen abmildert.
Die kürzlich beschlossenen Maßnahmen zu einer staatlichen Preisgrenze für Energiekosten sowie
der Rücktritt von der geplanten Gasumlage könnten dazu führen, dass ein erhöhtes Antragsauf-
kommen im Jobcenter ausbleibt oder zumindest geringer ausfällt als zuvor prognostiziert.
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 sollen die Regelsätze erhöht und die Frei-
beträge auf das Erwerbseinkommen großzügiger gestaltet werden. Infolge dessen dürfte sich der
Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit dies durch die An-
hebung von Kindergeld und Kinderzuschlag sowie die geplante Erhöhung des Wohngeldes zum
01.01.20231 aufgefangen wird.
1 Das Kindergeld w ird sich zum 01.01.2023 um jew eils 18 Euro pro Monat für die beiden ersten Kinder und 12 Euro pro Monat für das dritte
Kind erhöhen. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages w ird ab dem 01.01.2023 von 229 Euro auf 250 Euro monatlich je Kind angehoben.
Der Wohngeldbetrag w ird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat von rund 180 Euro pro Monat auf rund
370 Euro pro Monat erhöhen.
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Zu 2. Ziele gemäß Paragraf 48b SGB 2
A) Das Zielsystem im SGB 2
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen Auftrag des
Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 2 soll es den Leis-
tungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Primä-
re Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsbeziehenden zu stärken und Unterstützung
bei der Aufnahme beziehungsweise Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu leisten, so dass der Le-
bensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten werden kann.
Zur Feststellung beziehungsweise Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungs-
träger sieht der G esetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach Paragraf 48a
SGB 2 festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuc hende
wird in Bezug auf vier Ziele gemessen:
In Paragraf 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen sind. Weitere
unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Kom-
plexität der Leistungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel- und Res-
sourceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das MAGS NRW in Zusammenarbeit mit der Regi-
onaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die möglichen
Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab (siehe dazu unter 3.).
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist bislang nicht expliziter Bestandteil der Zielvereinbarun-
gen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land ebenfalls in den Fokus genommen,
um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung zu tragen. S oziale Teilhabe durch
Beschäftigung zu ermöglichen, ist schon seit mehreren Jahren und auch weiterhin im Jahr 2023 die
strategische Grundausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster.
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B) Zielkorridore 2023 des Jobcenters der Stadt Münster
Die nachfolgenden Zielkorridore, auf deren Grundlage das Jobcenter der Stadt Münster im weiteren
Verlauf des Planungsprozesses die konkreten Werte für die Zielvereinbarung mit dem Land NRW
ermitteln werden, beruhen auf der Analyse der Eckdaten und Rahmenbe dingungen (siehe unter 1.)
und den Prognosen des Jobcenters. Das Ministerium hat für das Jahr 2023 keine konkrete Erwar-
tungshaltung zu den einzelnen Zielgrößen formuliert; es sollen ambitionierte aber zugleich realistische
Ziele vereinbart werden.
I. Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monitorings beo-
bachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht.
II. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Zum Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ sind dem MAGS NRW für das Jahr 2023
konkrete Zielwerte als Angebot zu übermitteln.
Gemessen wird die Erreichung dieses Ziels anhand der Kennzahl „K2 – Integrationsquote“. Diese
setzt sich zusammen aus dem Quotienten der Sum me der Integrationen im Bezugsmonat und den
vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). Wie bereits in den
vergangenen Jahren wird der Fokus durch das MAGS NRW auch im kommenden Jahr auf die Sum-
me der Integrationen (Zähler) gerichtet sein.
Nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen hat sich Wirtschaftslage in Deutschland
zunehmend verbessert. Die Nachfrage nach Arbeitskrä ften ist hoch. Der arbeitnehmerfreundliche
Arbeitsmarkt hat dem Jobcenter der Stadt Münster in der ersten Jahreshälfte 2022 gute Integrations-
erfolge ermöglicht. Durch die wachsende Unsicherheit aufgrund des andauernden Kriegs in der Ukra-
ine, der stark gest iegenen Energiekosten, der hohen Inflation und der weiterhin bestehenden Lie-
ferengpässe hat sich diese Entwicklung zuletzt spürbar abgeschwächt. Die sozialversicherungspflich-
tige Beschäftigung steigt bundesweit nur noch leicht an.
Für das kommende Jahr sa gt die Bundesregierung in ihrer jüngsten Prognose (Herbstprojektion) ei-
nen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,4 Prozent voraus. Trotz der Rezession erwartet das Insti-
tut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) aber keinen Einbruch
bei der Nachfrage von Arbeitskräften. Das IAB betont allerdings, dass die Prognosen aufgrund der
geopolitischen Lage durch ein hohes Maß an Unsicherheit geprägt sind.
Nach einem Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter Münster in den Mona-
ten Januar bis Mai 2022 sind die Fallzahlen ab Juni durch den Zugang der ukrainischen Geflüchteten
deutlich gestiegen. Zum Jahresende 2022 wird ein Bestand von kna pp 14.000 erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten erwartet. Die Prognose für das Jahr 2023 sieht einen weiteren Anstieg voraus,
demnach steigt der jahresdurchschnittliche Bestand von voraussichtlich 13.475 erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten im Jahr 2022 auf rund 14.550 Personen im kommenden Jahr.
Erste interne Hochrechnungen zeigen, dass die Zahl der Integrationen im Jahr 2022 gegenüber dem
Vorjahr gesteigert wird. Aufgrund der eingetrübten Prognosen zur Wirtschaftslage 2023 wird für das
kommende Jahr nicht mit einem weiteren Steigerungspotenzial gerechnet.
Bei der Berechnung eines realistischen Korridors für den Zielwert 2023 muss der Fokus zudem auf
die Herausforderungen bei der Integration der ukrainischen Geflüchteten gerichtet werden. Sprach-
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erwerb, Kompetenzfeststellung und schulische sowie berufliche Qualifizierung bedingen eine intensi-
ve Betreuung durch die Jobcoaches und binden Personalressourcen. Integrationen sind bei dieser
Zielgruppe eher mittelfristig zu erwarten.
Auf der Basis der genannten Gründe wird daher vorgeschlagen, mit dem MAGS NRW eine Verände-
rung der Summe der Integrationen gegenüber dem Jahr 2022
von -4,0 Prozent bis +4,0 Prozent
(Veränderung von voraussichtlich rund 3.000 auf ca. 2.880 bis 3.120 Integrationen) zu vereinbaren.
Auf Gr undlage der prognostizierten Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahres-
durchschnitt 2023 lässt sich eine Veränderung der Integrationsquote von -8,0 Prozent bis +/- 0,0 Pro-
zent errechnen.
Die geschlechtsspezifische Zielgröße „Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern“ wird
auf der Grundlage eines Monitorings beobachtet.
III. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Zu dem Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“2 sind mit dem Ministerium ebenfalls kon-
krete Zielwerte zu vereinbaren. Ausgedrückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K3 - Veränderung
des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden“. Diese setzt den Bestand der Langzeitleistungsbe-
ziehenden des aktuellen Jahres zu dem Bestand des Vorjahres in Relation. Zusätzlich wird die abso-
lute Zahl der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden Gegenstand der Zielvereinbarung mit
dem MAGS sein.
Zum Jahresende 2022 wird ein Bestand von rund 8.750 Langzeitleistungsbeziehenden prognostiziert.
Der jahresdurchschnittliche Bestand kann im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um
ca. 280 Personen auf 8.975 verringert werden.
Rund zwei Drittel aller Langzeitleistungsbeziehenden im Jobcenter Münster beziehen seit mindestens
vier Jahren Leistungen nach dem SGB 2. Aufgrund der vielfältigen Problemlagen innerhalb dieser
Personengruppe können positive Impulse am Arbeitsmarkt häufig nicht genutzt werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass mehr als ein Viertel der Langzeitleistungsbeziehenden zwar Ein-
kommen aus Erwerbstätigkeit erzielt, dieses aber aufgrund der geringen Höhe des Gehalts (häufig
auf Helfer*innenniveau und/oder in Teilzeit), der Größe der Bedarfsgemeinschaft und dem hohen
Mietniveau in Münster oftmals nicht ausreicht, um den Leistungsbezug zu beenden.
Mit den zum 01.01.2019 eingeführten Förderinstrumenten der öffentlich geförderten Beschäftigung
(Paragraph 16i SGB 2 und Paragraph 16e SGB 2) sowie mit weiteren, kommunal geförderten Be-
schäftigungsverhältnissen konnten auch im Jahr 2022 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitar-
beitslose in den Arbeitsmarkt integriert werden. Auf die Entwicklung des Bestands der Langzeitleis-
tungsbeziehenden wirken sich diese Beschäftigungsmöglichkeiten jedoch nur moderat aus. Aufgrund
der zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen in der Stadt Münster kann ein für die Bedarfsgemein-
schaft insgesamt bedarfsdeckendes Einkommen aus diesen geförderten Beschäftigungsverhältnissen
oft nicht erzielt werden.
2 Langfristiger Leistungsbezug bzw. Langzeitleistungsbezug liegt vor, w enn erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den v ergangenen 24
Monaten mind. 21 Monate hilfebedürftig w aren. Um nicht Zeiten der Nichterw erbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit ein-
zubeziehen, w erden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erw erbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug stand. Dies
können auch Menschen sein, die erw erbstätig sind, aber ergänzend zu ihrem Erw erbseinkommen Arbeitslosengeld 2 beziehen.
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Aufgrund der eingetrübten Aussichten wird für das Jahr 2023 prognostiziert, dass der jahresdurch-
schnittliche Bestand mit rund 9.075 Langzeitleistungsbeziehenden um etwa 100 Personen über dem
Durchschnittsbestand des Vorjahres (ca. 8.975 Langzeitleistungsbeziehende) liegen wird.
In Anbetracht der vorgenannten Gründe wird für das Jahr 2023 für die Veränderung des Bestands der
Langzeitleistungsbeziehenden ein Angebotswert
von -4,0 Prozent bis +4,0 Prozent
(Veränderung von voraussichtlich etwa 8.975 auf ca. 8.615 bis 9.335 Langzeitleistungsbeziehende im
Jahresdurchschnitt) als realistisch eingestuft.
Hinsichtlich der Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wird für das Jahr 2023
ein leichter Rückgang, allenfalls eine Stagnation der Integrationszahlen erwartet. Aus diesem Grund
wird für die Veränderung der Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden ein Ange-
botswert
von -4,0 Prozent bis +4,0 Prozent
(Veränderung von voraussichtlich 1.500 auf etwa 1.440 bis 1.560 Integrationen) als realistisch einge-
schätzt.
Zu 3. Strategische Ausrichtung, Schwerpunkte und weitere arbeitsmarktpolitische
Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster 2023
Das Jobcenter der Stadt Münster setzt seine strategische Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch
Beschäftigung zu ermöglichen, auch im Jahr 2023 fort. Damit wird das Ziel verfolgt, Menschen durch
eine - ungeförderte, geförderte oder gegebenenfalls auch ehrenamtliche - Tätigkeit am Leben in der
Gemeinschaft teilhaben zu lassen.
Als mögliche Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitslose hat das Land Nordrhein-Westfalen
in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit für
das Jahr 2023 sechs Handlungsfelder formuliert:
Langzeitarbeitslosigkeit überwinden und Langzeitleistungsbezug beenden.
Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen.
Weiterentwicklung der Verzahnung von Gesundheits- und Arbeitsförderung.
Frauen und Männer gleichberechtigt an Förderung und Integration beteiligen.
Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung
gewinnen.
Weiterentwicklung von Beratungskonzeptionen: Neue Ansätze in der Kooperation mit den er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten.
Um der regionalen Heterogenität des nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktes gerecht zu werden und
örtliche Besonderheiten, Herausforderungen und Aktivitäten noch stärker als bislang zu berücksichti-
gen, gibt das Land NRW den Jobcentern die Option, sich aus diesen Handlungsfeldern auf drei lokale
Schwerpunktthemen zu konzentrieren. Unter Abwägung verschiedener Aspekte setzt sich das Job-
center der Stadt Münster für das Jahr 2023 die folgenden Schwerpunkte:
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Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen
Die Jugendarbeitslosenquote liegt in Münster mit rechtskreisübergreifenden 2,8 Prozent (SGB 2: 1,9
Prozent) im September 2022 auf einem moderaten Niveau und deutlich unter dem Durchschnitt des
Bundes (4,9 Prozent; SGB 2: 3,1 Prozent) und des Landes NRW (5,5 Prozent; SGB 2: 3,8 Prozent).
Allerdings ist auch festzuhalten, dass rund 41 Prozent der arbeitslosen langzeitleistungsbeziehenden
Jugendlichen im Jobcenter der Stadt Münster keinen Schulabschluss haben.
Auch wenn die Fallzahlen insgesamt relativ niedrig sind: Einen verstärkt en Fokus auf die Zielgruppe
der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu legen, ist sinnvoll und lohnenswert, da bei ihr noch ein
großes Potenzial der Einflussnahme auf eine nachhaltige berufliche Entwicklung besteht. Langzeitar-
beitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug sowie, in Folge, existenzielle Nöte und fehlende soziale
Teilhabe können durch zielgerichtete und ganzheitliche Intervention von vorne herein vermieden wer-
den.
Von zentraler Bedeutung ist dies auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt, vor dem Hintergrund der de-
mografischen Entwicklung und des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels: Junge Menschen
sind die Zukunft des Arbeitsmarktes, jede*r einzelne von ihnen wird gebraucht.
Nicht immer, aber doch (zu) oft sind es junge Menschen aus Zuwander erfamilien, die im Bildungs-
und Ausbildungssystem scheitern. Hier gilt es zu verhindern, dass Bildungs- und Sprachdefizite sowie
kulturelle Einflüsse als große Herausforderungen im Integrationsprozess sich weiter verfestigen
(Schnittstelle zum zweiten Schwerpunktthema, s.u.).
In der Stadt Münster ist bereits ein umfangreiches und vielseitiges Portfolio an Unterstützungsange-
boten für Jugendliche und junge Erwachsene bei den verschiedenen relevanten Akteur*innen (Schu-
len, Amt für Schule und Weiterbildung, Ju gendamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Träger etc.). vor-
handen. Trotz vieler guter Ansätze in der rechtskreisübergreifenden bzw. interdisziplinären Zusam-
menarbeit der Akteur*innen besteht noch Potenzial für eine Weiterentwicklung.
Menschen mit Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung gewinnen
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte im Jobcenter der
Stadt Münster hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, von rund 50 Prozent im Jahr 2016 auf
fast 60 Prozent im März 2022. Auffällig ist, dass innerhalb der Zielgruppe der Anteil der Menschen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit kontinuierlich gestiegen ist. So hatten im Juni 2016 28,5 Prozent
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine ausländische Staatsangehörigkeit, im Juni 2022 wa-
ren es bereits 41,3 Prozent. Stand Oktober 2022 sind rund 22 Prozent aller erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten Geflüchtete; im Juni 2016 waren es 4,6 Prozent und im Juni 2020 16,4 Prozent. 3
Aller Voraussicht nach wird der Anteil der geflüchteten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahr
2023 und durch den vorerst anhaltenden Zustrom von ukrainischen Geflüchteten nach Deutschland
und in das SGB 2 weiter ansteigen. Aber auch aus anderen Herkunftsländern wi rd die Anzahl der
Geflüchteten aus verschiedenen Gründen voraussichtlich wieder zunehmen.
Das heißt, dass insbesondere die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erst seit ver-
gleichsweise kurzer Zeit in Deutschland leben und noch hohe Bedarfe auf dem Weg in den Arbeits-
markt haben (Spracherwerb, berufliche Orientierung und Qualifizierung, schwierige Rahmenbedin-
gungen, wie zum Beispiel die Wohnverhältnisse), gewachsen ist und voraussichtlich weiterhin wach-
3 Durch das Jobcenter Münster w erden keine Daten hinsichtlich der Migrationsvorgeschichte , sondern nur der Staatsangehörigkeit der
Leistungsberechtigten erhoben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhebt die Daten zur Migrationsvorgeschichte durch freiwillige Befragun-
gen; de ermittelten Werte w erden hochgerechnet. Die aktuellsten Daten zur Migrationsvorgeschichte der BA stammen aus März 2022
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sen wird. Aber auch bei den Leistungsber echtigten mit Migrationsvorgeschichte, die bereits länger in
Deutschland leben, liegen oftmals noch verstärkt Integrationshemmnisse vor.
Festgestellt werden kann zum Beispiel, dass den Arbeitslosen mit Migrationsvorgeschichte in über-
proportionalem Ausmaß die grundlegende schulische und/oder berufliche Ausbildung für die nachhal-
tige Integration in den Arbeitsmarkt fehlen. So haben rund 42 Prozent der arbeitslosen Menschen in
Münster mit Migrationsvorgeschichte keinen Schulabschluss, bei den Arbeitslosen ohne Migrations-
vorgeschichte4 sind es dagegen rund 14 Prozent (Stand März 2022).
Der Anteil der Ausländer*innen an den Langzeitleistungsbeziehenden ist von 22,6 im Juni 2016 auf
36,6 Prozent im Juni 2022 angestiegen.
Ein verstärkter Fokus auf den Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund ist geboten, da diese
wachsende Zielgruppe ein großes Potential hat, nach Spracherwerb und durch Aus - und Weiterbil-
dung gut in den Arbeitsmarkt integriert zu werden und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwir-
ken. Durch d ie Integration in Beschäftigung wird auch die gesellschaftliche Inklusion von Menschen
mit Migrations- und Fluchthintergrund gestärkt.
Weiterentwicklung von Beratungskonzeptionen: Neue Ansätze in der Zusammenarbeit mit den er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten
Beratung ist Kern des Förder - und Integrationsprozesses und damit das wichtigste Instrument des
Jobcenters. Das Beratungsverständnis und die Qualität und Professionalität der Beratung sind zentral
für die Kundenbeziehung, die Handlungskompetenz und die Effektivität der einzelnen Mitarbei-
ter*innen und in Konsequenz des gesamten Jobcenters. Beratung und die Beratungsqualität wirken
sich auf alle weiteren Handlungsfelder und die Ziele des Jobcenters aus, daher wird in diesem
Schwerpunkt eine große Wirksamkeit für die gesamte Arbeit des Jobcenters gesehen.
Durch das Bürgergeld und die damit verbundenen Neuerungen rückt die Beratung noch mehr in den
Fokus (Stichworte: Kooperationsplan und Vertrauens-/Kooperationszeit, aufsuchende und ganzheitli-
che Beratung etc.) und wird veränderte Ansprüche an die Mitarbeiter*innen im Jobcenter stellen.
Die Schwerpunktsetzung bietet d ie Chance, die Beratungsqualität im Jobcenter weiterzuentwickeln
und mit aktuellen und einheitlichen Standards zu versehen.
Weitere Handlungsfelder
Neben den Schwerpunkten gibt es für das Jobcenter Münster weitere Handlungsfelder:
Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug
Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Zielgruppe Arbeitgebende.
Mit seiner strategischen Grundausrichtung, den Schwerpunkten und den weiteren Handlungsfeldern
trägt das Jobcenter als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster
20305 in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bil dung sowie gesellschaftliche Teilhabe und
Gender bei:
4 Für die erw erbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB 2 mi t Migrationsvorgeschichte stehen keine aktuellen Daten zu den Schulab-
schlüssen zur Verfügung.
5 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.
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Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich.
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG 2/SGB 2-Empfänger*innen bis 2030
kontinuierlich zu senken.
Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. Inklusive und
faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
Planungs- und Zielvereinbarungsprozess des Landes und weiteres Vorgehen
Auf Basis der Vorgaben des Landes und erster interner Hochrechnungen für die Zielwerte 20226 so-
wie der Eckpunkte und Rahmenbedingungen hat das Jobcenter in den letzten Wochen die unter 2.
dargestellten Zielkorridore erstellt sowie aufgrund der unter 3. beschriebenen Kriterien eine Schwer-
punktsetzung erarbeitet. Die Verwaltung wird die mit dieser Vorlage beschlossenen Zielkorridore auf
Grundlage der offiziellen Jahresendprognosen 2022, die den Jobcentern durch das MAGS NRW im
weiteren Verlauf des 4. Quartals übermittelt werden, zu kon kreten Zielwerten schärfen und den Ab-
schluss einer Zielvereinbarung mit dem Land anstreben.
Sollte eine Zielvereinbarung mit dem Land ohne Abweichung von den mit dieser Vorlage beschlosse-
nen Korridore nicht möglich sein, wird die Verwaltung erst nach Hers tellung des Einvernehmens mit
dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinba-
rung mit modifizierten Zielwerten abschließen. Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu-
ständigen Fachausschuss wird im 1. Quartal 2023 über den Abschluss der Zielvereinbarung berichtet
(vergleich Ratsbeschluss zur Vorlage V/0715/2012/1).
Auf inhaltlicher Ebene wird das Jobcenter der Stadt Münster die mit dieser Vorlage beschlossenen
Schwerpunkte und weiteren Handlungsfelder in einem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ope-
rationalisieren und dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbra ucherschutz und Arbeitsförde-
rung in der ersten Sitzungskette im Jahr 2023 zur Entscheidung vorlegen.
In Vertretung
gez. Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Glossar
6 Die Zielerreichungswerte des laufenden Jahres bilden jew eils die Grundlage für die Zielw erte des folgenden Jahres.
Anlage_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Anlage A
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Anlage A zur V/0704/2022 Kurzüberblick Mit der Vorlage werden die relevanten Eckpunkte und Rahmenbedingung für die arbeitsmarktpoli- tische Planung des Jobcenters im Jahr 2023 dargestellt, die Korridore für den Zielvereinbarungs- prozess des Jobcenters der Stadt Münster mit dem Land NRW zu den Bundeszielen nach § 48b SGB II für 2023 sowie die arbeitsmarktpolitische Grundausrichtung, die Schwerpunkte und die weiteren Handlungsfelder zum Beschluss vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele gem. § 48b Abs. 2 SGB II: Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen Teilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge- leistet. Die Teilziele und die Zielerreichung werden durch die zum Beschluss vorgelegten Zielkorridore definiert, die die Grundlage für die Zielvereinbarungsgespräche der Verwaltung mit dem Land NRW bilden. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), z. T. i. V. m. dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hin- aus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0704/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2022
- Erstellt
- 02.11.2022 09:27