1231/2023
Verkehrszahlen Kölner Süden
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
4787 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 1231/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 Verkehrszahlen Kölner Süden In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 23.01.2023 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln zu Verkehrszahlen im Kölner Süden auf die Tagesordnung gesetzt. Zu den Fragen gem. AN/0038/2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Fragen 1-3: „Wie hoch ist – auf Köln bezogen – der (ggf. geschätzte) MIV Anteil unter allen Pendlern?“ „Wie hoch ist der Pendleranteil am gesamten Verkehrsaufkommen über die Rodenkirchener Autobahnbrücke?“ „Wie hoch ist der MIV Pendleranteil (Ein- und Auspendler) aus und in die rechtsrheinischen Bereiche zwischen Bonn / BN-Beuel, des Rhein-Sieg-Kreises – zwischen Bonn und Nieder- kassel (Lülsdorf) – und Köln“ Antwort der Verwaltung: Gemäß den Ergebnissen der Haushaltsbefragung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) aus dem Jahr 2017 lässt sich sagen, dass die Kölnerinnen und Kölner etwa ein Drittel aller Arbeitswege mit dem Pkw zurücklegen. Eine Unterscheidung hinsichtlich Binnenpendelnden (innerhalb Kölns) oder Auspendelnden (in eine andere Kommune) kann aus den Daten nicht abgeleitet werden, d. h. dass keinerlei Aussagen darüber möglich sind, wie hoch der tatsächliche MIV-Anteil der von Köln nach Bonn bzw. in die Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises auspendelnden Personen ist. Das gleiche gilt für die Einpendelnden aus den in Rede stehenden Kommunen nach Köln. Auch hier sind lediglich die MIV-Anteile aller erwerbstätigen Personen im Rhein-Sieg-Kreis bzw. in Bonn gemäß den MiD-Ergebnissen von 2017 bekannt. So nutzen die Bonnerinnen und Bonner zu 39 % den Pkw für Ihre Wege zur Arbeit. Bei den Einwohner*innen des Rhein- Sieg-Kreises beträgt der MIV-Anteil an allen Arbeitswegen 63 %. Wie hoch der Anteil der Pendelverkehre an allen Verkehren über die Rodenkirchener Auto- bahnbrücke ist, lässt sich ebenfalls nicht beziffern. Über die Rodenkirchener Autobahnbrücke fahren laut städtischem Verkehrsmodell pro Tag etwa 140.000 Fahrzeuge; rund ein Drittel dieser Fahrten sind reine Transitverkehre (46.000), das heißt, dass diese weder ihren Aus- gangs- noch ihren Zielpunkt auf Kölner Stadtgebiet haben. Frage 4: „Mit welchen werktäglichen Fahrgastzahlen wird auf der neuen Linie 17 zwischen Bonn-Beuel und Köln gerechnet? Wie hoch sind die zu erwartenden Verlagerungseffekte vom MIV auf a) den ÖPNV (hier die neue Linie 17, die den rechtsrheinischen RSK und Köln über 2 eine noch zu schaffende ÖPNV Brücke verbinden wird) und b) auf das Fahrrad/ E-Bike etc. durch die dort ebenfalls vorgesehene Radpendlerroute?“ Antwort der Verwaltung: Laut Machbarkeitsuntersuchung werden aufgrund der neuen Stadtbahnverbindung der Linie 17 rund 5.140 Personenfahrten vom IV zum ÖV verlagert. Zusätzlich werden 1.419 ÖV- Fahrten durch die neue Linie induziert. In der Summe ergibt sich demnach für die Linie 17 ein Fahrgastpotenzial von ca. 6.550 Personenfahrten je Werktag. Potenzielle Entlastungseffekte für die Rodenkirchener Autobahnbrücke können aber ausschließlich von verlagerten MIV- Fahrten ausgehen. Da es sich bei der Fahrgastprognose um eine Gesamtbilanzierung handelt, ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass nicht alle prognostizierten Personenfahrten auf der Linie 17 auch den Rhein queren. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ein substanzieller Anteil der prog- nostizierten Fahrten ausschließlich rechtsrheinisch stattfindet. Über mögliche Verlagerungseffekte vom MIV auf das Fahrrad/ E-Bike liegen keine Erkennt- nisse vor. Frage 5: „Mit welchen werktäglichen Fahrgastzahlen wird auf der neuen Linie S 16 zwischen dem RSK und Köln gerechnet? Wie hoch sind die zu erwartenden Verlagerungseffekte vom MIV auf den ÖPNV durch die geplante S 16 (NVR 2030+) über die Südbrücke / Bonner Wall aus dem Bereich des Rhein-Sieg-Kreises nach Köln und in welchem Maß wird dadurch eine dauerhafte Entlastung der Autobahn A4 / Rodenkirchener Brücke erwartet?“ Antwort der Verwaltung: Derzeit wird eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt, bei der das Fahrgastpotenzial für die Linie S 16 ermittelt wird. Da es sich auch in diesem Fall um eine Gesamtrechnung für die Linie S 16 handelt, gilt auch hier, dass nicht alle prognostizierten Personenfahrten auf der Linie auch automatisch den Rhein queren und somit zu einer möglichen Entlastung der Rodenkir- chener Autobahnbrücke beitragen würden. Gemessen an den heutigen Kfz-Stärken auf der Rodenkirchener Autobahnbrücke (siehe oben) ist die Entlastungswirkung der Linie S 16 als eher gering einzustufen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Bonner Wall
- Südbrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1231/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.05.2023
- Erstellt
- 12.04.2023 17:34