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1231/2023

Verkehrszahlen Kölner Süden

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.05.2023, TOP 7.3.12.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4787 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1231/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.05.2023 
 
Verkehrszahlen Kölner Süden 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 23.01.2023 hat die Fraktion BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN eine Anfrage gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln zu 
Verkehrszahlen im Kölner Süden auf die Tagesordnung gesetzt. Zu den Fragen gem. 
AN/0038/2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Fragen 1-3:  
„Wie hoch ist – auf Köln bezogen – der (ggf. geschätzte) MIV Anteil unter allen Pendlern?“ 
„Wie hoch ist der Pendleranteil am gesamten Verkehrsaufkommen über die Rodenkirchener 
Autobahnbrücke?“ 
„Wie hoch ist der MIV Pendleranteil (Ein- und Auspendler) aus und in die rechtsrheinischen 
Bereiche zwischen Bonn / BN-Beuel, des Rhein-Sieg-Kreises – zwischen Bonn und Nieder-
kassel (Lülsdorf) – und Köln“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Gemäß den Ergebnissen der Haushaltsbefragung „Mobilität in Deutschland“ (MiD) aus dem 
Jahr 2017 lässt sich sagen, dass die Kölnerinnen und Kölner etwa ein Drittel aller Arbeitswege 
mit dem Pkw zurücklegen.  
 
Eine Unterscheidung hinsichtlich Binnenpendelnden (innerhalb Kölns) oder Auspendelnden 
(in eine andere Kommune) kann aus den Daten nicht abgeleitet werden, d. h. dass keinerlei 
Aussagen darüber möglich sind, wie hoch der tatsächliche MIV-Anteil der von Köln nach Bonn 
bzw. in die Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises auspendelnden Personen ist. 
 
Das gleiche gilt für die Einpendelnden aus den in Rede stehenden Kommunen nach Köln. 
Auch hier sind lediglich die MIV-Anteile aller erwerbstätigen Personen im Rhein-Sieg-Kreis 
bzw. in Bonn gemäß den MiD-Ergebnissen von 2017 bekannt. So nutzen die Bonnerinnen 
und Bonner zu 39 % den Pkw für Ihre Wege zur Arbeit. Bei den Einwohner*innen des Rhein-
Sieg-Kreises beträgt der MIV-Anteil an allen Arbeitswegen 63 %. 
 
Wie hoch der Anteil der Pendelverkehre an allen Verkehren über die Rodenkirchener Auto-
bahnbrücke ist, lässt sich ebenfalls nicht beziffern. Über die Rodenkirchener Autobahnbrücke 
fahren laut städtischem Verkehrsmodell pro Tag etwa 140.000 Fahrzeuge; rund ein Drittel 
dieser Fahrten sind reine Transitverkehre (46.000), das heißt, dass diese weder ihren Aus-
gangs- noch ihren Zielpunkt auf Kölner Stadtgebiet haben. 
 
 
Frage 4: „Mit welchen werktäglichen Fahrgastzahlen wird auf der neuen Linie 17 zwischen 
Bonn-Beuel und Köln gerechnet? Wie hoch sind die zu erwartenden Verlagerungseffekte vom 
MIV auf a) den ÖPNV (hier die neue Linie 17, die den rechtsrheinischen RSK und Köln über

2 
 
eine noch zu schaffende ÖPNV Brücke verbinden wird) und b) auf das Fahrrad/ E-Bike etc. 
durch die dort ebenfalls vorgesehene Radpendlerroute?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Laut Machbarkeitsuntersuchung werden aufgrund der neuen Stadtbahnverbindung der Linie 
17 rund 5.140 Personenfahrten vom IV zum ÖV verlagert. Zusätzlich werden 1.419 ÖV-
Fahrten durch die neue Linie induziert. In der Summe ergibt sich demnach für die Linie 17 ein 
Fahrgastpotenzial von ca. 6.550 Personenfahrten je Werktag. Potenzielle Entlastungseffekte 
für die Rodenkirchener Autobahnbrücke können aber ausschließlich von verlagerten MIV-
Fahrten ausgehen.  
 
Da es sich bei der Fahrgastprognose um eine Gesamtbilanzierung handelt, ist an dieser Stelle 
wichtig zu betonen, dass nicht alle prognostizierten Personenfahrten auf der Linie 17 auch 
den Rhein queren. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass ein substanzieller Anteil der prog-
nostizierten Fahrten ausschließlich rechtsrheinisch stattfindet. 
 
Über mögliche Verlagerungseffekte vom MIV auf das Fahrrad/ E-Bike liegen keine Erkennt-
nisse vor. 
 
 
Frage 5: „Mit welchen werktäglichen Fahrgastzahlen wird auf der neuen Linie S 16 zwischen 
dem RSK und Köln gerechnet? Wie hoch sind die zu erwartenden Verlagerungseffekte vom 
MIV auf den ÖPNV durch die geplante S 16 (NVR 2030+) über die Südbrücke / Bonner Wall 
aus dem Bereich des Rhein-Sieg-Kreises nach Köln und in welchem Maß wird dadurch eine 
dauerhafte Entlastung der Autobahn A4 / Rodenkirchener Brücke erwartet?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Derzeit wird eine Machbarkeitsuntersuchung erstellt, bei der das Fahrgastpotenzial für die 
Linie S 16 ermittelt wird. Da es sich auch in diesem Fall um eine Gesamtrechnung für die Linie 
S 16 handelt, gilt auch hier, dass nicht alle prognostizierten Personenfahrten auf der Linie 
auch automatisch den Rhein queren und somit zu einer möglichen Entlastung der Rodenkir-
chener Autobahnbrücke beitragen würden.  
 
Gemessen an den heutigen Kfz-Stärken auf der Rodenkirchener Autobahnbrücke (siehe 
oben) ist die Entlastungswirkung der Linie S 16 als eher gering einzustufen.

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bonner Wall
  • Südbrücke

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Details

Aktenzeichen
1231/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.05.2023
Erstellt
12.04.2023 17:34