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1495/2020

Schule Am Wasseramselweg/Straßenbereich vor dem Schulhof am Bahndamm

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 25.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.06.2020, TOP 12.9

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1739 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 1495/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 
 
Schule Am Wasseramselweg/Straßenbereich vor dem Schulhof am Bahndamm 
hier: mündl. Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 
03.02.2020 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Frage: 
 
 
„Warum wurde nicht daran gedacht, im Bereich des Girlitzweges vor dem Bereich des 
TRIOTOPs in beiden Richtungen Hinweisschilder aufzustellen, die darauf hinweisen, dass hier Schü-
ler/innen anzutreffen sind, und ist es kurzfristig möglich, diese Schilder aufzustellen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Die Verwaltung hat die Örtlichkeit überprüft.  
 
Im Bereich der Schule beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Bereits auf dem Girlitz-
weg wird mit einer entsprechen Beschilderung auf die Schule aufmerksam gemacht. Der vorhandene 
Fußgängerüberweg (FGÜ) befindet sich genau zwischen der Schule und dem Pausenhof. Die Be-
schilderung und Markierung ist neuwertig und der Fußgängerüberweg auf dem gesamten Straßenver-
lauf (aus beiden Richtungen) deutlich erkennbar. 
 
Der Verkehr muss grundsätzlich bei vorhandenen FGÜ mit querenden zu Fuß Gehenden rechnen. 
Zudem ist ein FGÜ das Verkehrselement der Straßenverkehrsordnung, welches dem zu Fuß Gehen-
den Vorrang einräumt. 
 
Gemäß §45 Abs.9 sind Beschilderungen und Markierungen nur dort anzuordnen, wo sie aufgrund der 
Umstände zwingend geboten ist. Im vorliegenden Fall ist eine eindeutige Kennzeichnung gegeben, 
zusätzliche Beschilderungen würden nur zu Irritationen des Verkehrs führen.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wasseramselweg

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Details

Aktenzeichen
1495/2020
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
25.05.2020
Erstellt
19.05.2020 10:53