2631/2024
ISEK Porz-Mitte - Brücke über die Hauptstraße
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Anlage 6_Kostenaufstellung Varianten
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ISEK Porz-Mitte Kostenschätzung Stand Juni 2024 für die Variante 1 Machbarkeitsstudie Brückenerweiterung (gemäß Ratsbeschluss 2761/2023 vom 23.10.23) 48.695,73 € 9.252,19 € 57.947,92 € Erdschürfe zur Feststellung der Gründungshorizonte 5.882,35 € 1.117,65 € 7.000,00 € Baukosten Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung ca. 200.000,00 € 38.000,00 € 238.000,00 € Vor- und Abbrucharbeiten ca. 60.000,00 € 11.400,00 € 71.400,00 € Gründung Südost ca. 150.000,00 € 28.500,00 € 178.500,00 € Gründung Südwest ca. 75.000,00 € 14.250,00 € 89.250,00 € Lager, ÜKO ca. 80.000,00 € 15.200,00 € 95.200,00 € Überbau ca. 270.000,00 € 51.300,00 € 321.300,00 € Ausstattung (Geländer, Rampe, Anpassungsarbeiten (Barrierefreiheit), Entwässerung, Sonstiges) ca. 150.000,00 € 28.500,00 € 178.500,00 € Baukosten gesamt bis OK Konstruktionsbeton, geschätzt 985.000,00 € 187.150,00 € 1.172.150,00 € Planungskosten Planungskosten gesamt (inkl. Umbauzuschlag und NK) Honorarzone III- IV HOAI Tragwerksplanung LP 1 bis 6, Objektplanung LP 1 bis 8 ca. 242.000,00 € 45.980,00 € 287.980,00 € bei einer mitzuverarbeitenden Bausubstanz von 70 bzw. 100 Tsd.€ und einem Umbauzuschlag von 15% Kalkulation Sonstige Kosten SiGeKo, BÜ, Gutachten (Baugrundgutachten etc.), baubegleitende Vermessung etc. ca. 240.000,00 € 45.600,00 € 285.600,00 € Kosten gesamt 1.521.578,08 € 289.099,84 € 1.810.677,92 € Maßnahme: Umgestaltung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz (hier: Kostenprognose für die Brückenerweiterung bis OK Konstruktionsbeton) ohne Bauspreisindex Leistung netto 19% MwSt brutto ISEK Porz-Mitte Kostenschätzung Stand Juni 2024 für die Variante 2 Machbarkeitsstudie Brückenerweiterung (gemäß Ratsbeschluss 2761/2023 vom 23.10.23) 48.695,73 € 9.252,19 € 57.947,92 € Erdschürfe zur Feststellung der Gründungshorizonte 5.882,35 € 1.117,65 € 7.000,00 € Baukosten Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung ca. 200.000,00 € 38.000,00 € 238.000,00 € Vor- und Abbrucharbeiten ca. 60.000,00 € 11.400,00 € 71.400,00 € Gründung Südost ca. 150.000,00 € 28.500,00 € 178.500,00 € Gründung Südwest ca. 75.000,00 € 14.250,00 € 89.250,00 € Lager, ÜKO ca. 80.000,00 € 15.200,00 € 95.200,00 € Überbau ca. 250.000,00 € 47.500,00 € 297.500,00 € Ausstattung (Geländer, Rampe, Anpassungsarbeiten (Barrierefreiheit), Entwässerung, Sonstiges) ca. 170.000,00 € 32.300,00 € 202.300,00 € Verstärkung Bestandsfundamente, Baugrundverfestigung ca. 60.000,00 € 11.400,00 € 71.400,00 € Baukosten gesamt bis OK Konstruktionsbeton, geschätzt 1.045.000,00 € 198.550,00 € 1.243.550,00 € Planungskosten Planungskosten gesamt (inkl. Umbauzuschlag und NK) Honorarzone III- IV HOAI Tragwerksplanung LP 1 bis 6, Objektplanung LP 1 bis 8 ca. 254.000,00 € 48.260,00 € 302.260,00 € bei einer mitzuverarbeitenden Bausubstanz von 70 bzw. 100 Tsd.€ und einem Umbauzuschlag von 15% Kalkulation Sonstige Kosten Nachrechnung des Brückenbauwerkes ca. 20.000,00 € 3.800,00 € 23.800,00 € SiGeKo, BÜ, Gutachten (Bodengutachten etc.), baubegleitende Vermessung etc. ca. 240.000,00 € 45.600,00 € 285.600,00 € Sonstige Kosten gesamt 260.000,00 € 49.400,00 € 309.400,00 € Kosten gesamt 1.613.578,08 € 306.579,84 € 1.920.157,92 € Maßnahme: Umgestaltung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz (hier: Kostenprognose für die Brückenerweiterung bis OK Konstruktionsbeton) ohne Bauspreisindex Leistung netto 19% MwSt brutto Maßnahme: Umgestaltung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Kostenschätzung Stand Juni 2024 für die Oberflächengestaltung Bestand und Erweiterung Fläche der Brückenerweiterung ca. 130m² max. Fläche des barrierefreien Anschlusses ca. 360 gesamt: 490m² Fläche Bestand: ca. 860m² gesamt: 1.350m² Abbruch/Rückbau des Brückenbelags: ca. 20 €/m² netto Wiederherstellung des Brückenaufbaus: ca. 150 €/m² netto Brückenoberbau (Pflaster, Gestaltungselemente, Sitzbänke etc.) ca. 350 €/m²netto m² Inhalt der Kostenkalkulation: - Bedarfsgerechte stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung der einzigen autofreien Verbindungsachse zwischen der Neuen Mitte Porz und dem Rheinboulevard Porz für den Fußverkehr unter Berücksichtigung von Gestaltungselementen aus der Neuen Mitte Porz -Berücksichtigung artenreicher Vegetationselemente auf der Brücke -Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten -Erneuerung der Beleuchtung -Erneuerung der Brückenabdichtung des Bestandsbauwerkes mit Neuplanung der Entwässerung -Freistellung der Sichtachsen Leistung netto 19% MwSt brutto Kosten, die im Zusammenhang mit den Brückenaufbauten entstehen gesamt, geschätzt: 742.273,00 € gesamt, geschätzt 197.183,00 € Planungskosten der Oberflächengestaltung Planungskosten, Lph 1-4 (33%): HOAI §39-40 Freianlagen, Honorarzone IV, Basishonorarsatz ca. 31.200,00 € 5.928,00 € 37.128,00 € Planungskosten, Lph 5-9 (45%): HOAI §47-48 Verkehrsanlagen, Honorarzone IV, Basishonorarsatz ca. 25.000,00 € 4.750,00 € 29.750,00 € Umbauzuschlag, Zuschlag für Umbau und Modernisierung im Bestand 20% 11.240,00 € 2.135,60 € 13.375,60 € Nebenkosten 5% 2.810,00 € 533,90 € 3.343,90 € gesamt, geschätzt 70.250,00 € 13.347,50 € 83.597,50 € Baukosten der Oberflächengestaltung gesamt, geschätzt 562.275,00 € Kalkulation Sonstige Kosten gesamt, geschätzt 187.573,75 € Abruch Brückenbelag Bestand Varianten 1 2 Kosten Brückenerweiterung bis OK Konstruktionsbeton 1.810.677,92 € 1.920.157,92 € Brückenaufbauten 742.273,00 € 742.273,00 € Brückenbelag (Rückbau und Wiederherstellung) 197.183,00 € 197.183,00 € Planungskosten Oberflächengestaltung83.597,50 € 83.597,50 € Baukosten der Oberflächengestaltung562.275,00 € 562.275,00 € Sonstige Kosten 187.573,75 € 187.573,75 € Gesamtkosten brutto 3.583.580,17 € 3.693.060,17 € Gesamtkosten brutto inkl. Kostensteigerung 4.365.293,17 € 4.503.293,17 € Kostenzusammenstellung der Varianten 1 und 2 inkl. Oberflächengestaltung und Kostensteigerung
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte Hier: Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Vorlage 2631/2024 Hier: Begründung der Dringlichkeit Für die Behandlung der Beschlussvorlage in den Sitzungen des Verkehrsausschusses am 26.11.2024, der Bezirksvertretung Porz und des Stadtentwicklungsausschusses am 05.12.2024, des Finanzausschusses am 09.12.2024 und des Rates der Stadt Köln am 12.12.2024 Das Erreichen der o.g. Sitzungsfolge soll die Einhaltung der für die Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes geltenden engen zeitlichen Vorgaben durch die Städtebauförderrichtlinie 2023 sicherstellen. Für die sich noch in der Planungsphase befindlichen Maßnahmen des ISEK Porz-Mitte wurde basierend auf der neu geltenden Städtebauförderrichtlinie 2023 ein übergeleiteter Erstantrag zum 30.09.2024 mit konkreten Zeitplänen bei dem Fördergeber gestellt. Der angestrebte Zeitpunkt des Beschlusses ermöglicht, schnellstmöglich nach der politischen Entscheidung in 2025 die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für diese Maßnahme umzusetzen. Aufgrund des zwingend einzuhaltenden Gesamtförderzeitraums sowie der für diese Maßnahme geltenden Fördervorgabe des Erreichens der Leistungsphase 6 zum 30.09.2027 würde eine spätere Beratungsfolge und Beschlussfassung zu einer nicht unerheblichen Verkürzung des noch vorhandenen Planungszeitraums zur Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 6 einschließlich der erforderlichen politischen Beschlussfassung führen. Das würde höchstwahrscheinlich die Anerkennung der Förderfähigkeit der Kosten dieser Maßnahmen durch die Städtebauförderung und damit die avisierte Erstattung der beantragten Fördermittel gefährden.
Anlage 7_Varianten
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1 Zusammenfassung / Fazit der Machbarkeitsuntersuchung: Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für die erforderlichen Unterbauten und den Überbau der Brückenerweiterung verschiedene Varianten untersucht. Der Überbau der Brückenerweiterung besteht aus Fertigteilträgern aus Spannbeton, auf die Fertigteile aus Beton aufgelegt werden. Aufgrund fehlender Bestandsunterlagen wäre die Ausführung der Gründungen erst nach weiteren örtlichen Untersuchungen planbar. Auf der östlichen Seite wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Gründungs- und Widerlagervariante erarbeitet, die keine Veränderung der äußeren Bestandsgeometrien erforderlich macht und die Abbiegespur zur Tiefgarage nicht verändert. Auf der westlichen Seite muss dagegen ein Baukörper (Rahmen, siehe dazu Anlage 5, Kap. 3.6) vor dem Abfallsammelraum auf dem Gehweg (Notfußweg aus der Tiefgarage) errichtet werden, dessen Grün- dungsart auf Grundlage des noch durchzuführenden Baugrundgutachtens zu bestim- men ist (Flach- oder Tiefgründung). Die bereits durchgeführten Schürfe auf der West- und Ostseite haben ergeben, dass der Gründungshorizont der Bestandsfundamente deutlich unter dem angenommenen Niveau aus der Machbarkeitsstudie liegt. Allg. weitere Hinweise: In der Machbarkeitsstudie wurden auch Stahlverbundträger untersucht, die aufgrund von Defiziten in der Gestaltung und der Dauerhaftigkeit gegenüber Spannbetonträgern in einem weiteren Planungsprozess nicht berücksichtigt werden sollten. Bei Umsetzung einer Brückenerweiterung ist aufgrund des vorliegenden Höhenversat- zes auf der Westseite ein barrierefreier Anschluss zu schaffen, dessen Ausführung im Rahmen der Entwurfsplanung noch geprüft werden müsste (als Rampe / Treppen- rampe oder als Hub- oder Plattformlift). Dementsprechend wäre der betroffene Planungsbereich (Anlage 2, grün markierte Flä- che) bei einer Entwurfsplanung anzupassen. 2 Erläuterung der beiden zu betrachtenden Varianten: Variante 1: Diese Variante der Brückenerweiterung besteht aus zwei vorgespannten Fertigteilträ- gern mit tragender Brüstung des Randträgers. Durch die steifen Randträger werden die in den Bestand einzuleitenden zusätzlichen Lasten reduziert, was die Planungssi- cherheit signifikant verbessert. Bild 1: Tragende Stahlbetonbrüstung (Ausschnitt aus der Visualisierung, siehe Anlage 8) Bild 2: Querschnitt durch die Brückenerweiterung mit tragender Stahlbetonbrüstung (Ausschnitt aus der Machbarkeitsuntersuchung, siehe Anlage 5, Darstellung ohne den zweiten Spannbetonträger) 3 Variante 2: Bei Verzicht auf die tragende Brüstung ist eine Nachrechnung des Bestandsbauwerkes erforderlich, dessen Ergebnis (insbesondere hinsichtlich der Bestandsfundamente) die technische Umsetzung erheblich erschweren kann bzw. diese mit deutlich vergrößer- tem Aufwand und Kosten behaftet (die Konsequenzen, die sich aus der Nachrechnung des Bestandsbauwerkes ergeben, sind unklar; voraussichtlich müssten die Bestands- fundamente verstärkt und der Baugrund verfestigt werden). Der Brückenüberbau besteht aus zwei vorgespannten Stahlbetonfertigteilträgern mit aufgesetztem Glasgeländer. Bild 3: Filigranes, aufgesetztes Geländer (Ausschnitt aus der Visualisierung, Anlage 8)
Anlage 9_Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 9 Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz (Vorlage 2631/2024) hier: Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung des Beirates vom 07.11.2024 In der Sitzung des Beirates Porz Mitte wurde dieser über den aktuellen Sachstand der zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte gehörenden Maßnahme „Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz“ informiert. Zum Zeitpunkt der Beiratssitzung Porz Mitte war die erweiterte Planungsbeschlussvorlage mit der Vorlagennummer 2631/2024 noch nicht veröffentlicht und lag dem Beirat nicht vor. Der Beirat hat in seiner Sitzung folgende Empfehlung an die Bezirksvertretung Porz zu o.g. Maßnahme einstimmig bei einer Stimmenthaltung (unter Anwesenheit von 7 stimmberechtigten Mitgliedern) gefasst: Empfehlung: Der Beirat spricht sich dafür aus 1. mögliche Kostenreduktionsmöglichkeiten darzustellen 2. zu prüfen, ob für eine mögliche Gastronomie ein Pavillon in Teilen zu erhalten ist 3. angesichts der in der Neuen Mitte gebauten Seniorenwohnungen eine behindertengerechte Zuwegung der Brücke sicherzustellen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: zu 1. Die Verwaltung verweist auf die Anlagen 3 „Kostenaufstellung Oberfläche“ und 6 „Kostenaufstellung Varianten“ zur Planungsbeschlussvorlage mit der Vorlagennummer 2631/2024. zu 2. Der Verwaltung stehen zur Statik der Pavillons, die sich z.Zt. noch in privater Hand befinden, keine Unterlagen zur Verfügung. Die vorhandene Dachkonstruktion beruht auf einem räumlichen Fachwerk, dessen Trennung zwischen den beiden Pavillons eine statische Untersuchung und ggf. bauliche Maßnahmen erfordern würde. Auch zur Entwässerung sowie zur Wasser- und Energieversorgung der Pavillons liegen keine Pläne vor. Der rechtskräftige Bebauungsplan vom 22.11.2018 (Vorlagennummer 3611/2018) sieht die Niederlegung beider Pavillons vor. Dieser überplant die beiden Pavillons mit einer Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Fußgängerzone. Die beiden Pavillons genießen damit nur noch passiven Bestandsschutz und dürften, beispielsweise im Falle eines Brandes, nicht wiedererrichtet werden. Das Einvernehmen mit dem Bauplanungsrecht stellt eine zwingende Fördervoraussetzung für die Städtebauförderung dar. Zudem sind zukünftige städtische finanzielle und personelle Unterhaltungskosten bei Erhalt eines Pavillons derzeit nicht kalkulierbar. Aufgrund vorgenannter Gründe empfiehlt die Verwaltung den geplanten Ankauf und die Niederlegung beider Pavillons zur Freistellung der Brückenoberfläche. zu 3. Die Konzentration des Planungsgebietes auf die Brückenoberfläche verfolgt das Ziel, die Maßnahme im nun vorgegebenen zeitlichen Rahmen der neuen Städtebauförderrichtlinie 2023 und unter Beachtung der personellen Kapazitäten der Stadt Köln auch realistisch umzusetzen. Eine behindertengerechte Zuwegung der Brückenoberfläche ist von der Neuen Mitte Porz aus gegeben. Für eine weitergehende barrierefreie Umgestaltung der Zuwegung bis zum Rheinboulevard Porz liegt keine Priorisierung im Arbeitsprogramm der zuständigen Fachämter vor.
Anlage 2_Übersichtsplan Maßnahmengebiet
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Max. Fläche barrierefreier Anschluss ca. 360 m²
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 2631/2024 Freigabedatum 20.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff ISEK Porz-Mitte - Brücke über die Hauptstraße hier: Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung zur Erweiterung der Brücke über die Hauptstraße zur Kenntnis. Der Rat beschließt aufgrund dieses Ergebnisses abwei- chend von seinem Beschluss vom 08.09.2022 (Vorlage 0953/2022) keine Erweiterung der Brücke über die Hauptstraße durchzuführen, da bereits mit der vorgeschlagenen Verwaltungs- lösung eine Aufwertung der Verbindungsachse erzielt wird. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026, die Planung zur Umgestaltung der Brückenoberfläche ohne Brückenerweiterung bis einschließlich der Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) fortzuführen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Porz und der Stadtentwicklungsausschuss der Vorlage uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 26.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 09.12.2024 Rat 12.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen rd. 141.548,- € (Planungsmittel) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50 - 70% % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Planungsanlass und Beschlussgrundlage Die Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz ist ein wichtiger Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz-Mitte, das am 27.09.2018 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und mit Beschluss vom 08.09.2022 fortge- schrieben wurde (0953/2022). Der Rat der Stadt Köln hat mit diesem Beschluss die Aufnahme der vorbereitenden Planun- gen durch Dritte für das fortgeschriebene Maßnahmenpaket aus dem ISEK Porz-Mitte be- schlossen. Dieser Beschluss impliziert damit den Planungs- und Bedarfsfeststellungsbe- schluss auch für die Maßnahme zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz. Der Mittelfreigabebeschluss wurde mit Vorlage 2761/2023 am 23.10.2023 durch den Finanzausschuss gefasst. 3 Die Brücke über die Hauptstraße stellt das zentrale autofreie Verbindungselement zwischen dem Rheinboulevard Porz und der Neuen Mitte Porz dar. Sie ist z.Zt. großflächig mit zwei Stahl-Glas-Pavillons überbaut, die zum einen eine Engstelle bilden, zum anderen aufgrund mangelnder Beleuchtung und dunkel lackierter Stahlträger, insbesondere in den Abendstun- den bzw. bei Dunkelheit einen nicht einsehbaren Angstraum bewirken. Mit dem Abbruch der Pavillons und der Neugestaltung der Brückenoberfläche soll die Verbin- dungsachse vom Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz aufgewertet und eine freie Sichtachse in Richtung Rhein geschaffen werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan greift diese Planung bereits auf und überplant die beiden Pavillons mit einer Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Fußgängerzone. Sie genießen da- mit nur noch passiven Bestandsschutz und dürften, beispielsweise im Falle eines Brandes, nicht wiedererrichtet werden. Fazit der Machbarkeitsstudie zur Brückenerweiterung In einem ersten Schritt hat die Verwaltung die Machbarkeit der gewünschten Brückenverbrei- terung geprüft. Die Machbarkeitsuntersuchung hat ergeben, dass eine Verbreiterung des Brü- ckenbauwerkes grundsätzlich um rd. 5 m technisch möglich ist. Neben der technischen Machbarkeit wurden auch der finanzielle und personelle Aufwand ge- prüft. Die Kosten der Brückenerweiterung einschließlich der Neugestaltung der Brückenober- fläche belaufen sich entsprechend der Kostenschätzung auf rd. 4,3 bis 4,5 Mio. € brutto. Nä- here Erläuterungen dazu sind in den Anlagen 5 bis 8 zu finden. Eine neben der Neugestaltung der Brückenoberfläche zusätzliche Erweiterung der Brücke stellt aus Sicht der Verwaltung einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand dar, zu- mal die städtebaulichen Ziele, die Sichtachse zu stärken und die Aufenthaltsqualität zu ver- bessern, durch die neu entstehende Platzfläche auf der Brücke auch ohne die Brückenerwei- terung erreicht werden können. Die Städtebauförderung setzt die Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirt- schaftlichkeit und Sparsamkeit voraus. Da diese Voraussetzung nicht gegeben ist, wären die Kosten einer Verbreiterung der Brücke nicht förderfähig im Sinne der Städtebauförderung. Darüber hinaus hat eine Brückenerweiterung Auswirkungen auf die räumliche Situation. Die veränderte Höhenlage an der westlichen Brückenkante führt zu einer nachteiligen Verände- rung der Wegeführung und Zugangssituation, insbesondere des Arkadengangs am angren- zenden Hotelgebäude. 4 Zeitplanung Folgender Zeitplan ist für die Planung und Durchführung der Oberflächenumgestaltung vorge- sehen: Nach Beschlussfassung in 2025 Öffentlichkeitsbeteiligung für die konkrete Oberflächengestaltung der Brücke (Ausstattung, Mobiliar) in 2026 Baubeschluss für die Oberflächengestaltung der Brücke (Ausstattung, Mobiliar) in 2027 Ausschreibungsvorbereitung, Ausschreibung und Beauftragung Bau- leistung, Abbruch der Brückenaufbauten, Beginn der Bauausführung (Vorgabe der Städtebauförderung ist ein Abschluss der Leistungs- phase 6 bis zum 30.09.2027) Für diese Maßnahme ist eine Projektlaufzeit bis 2030 vorgesehen. Planungs- / Maßnahmengebiet Im Zuge der Planungen hat sich herausgestellt, dass die Attraktivierung der Brückenoberfläche als Schwerpunkt der städtebaulichen Neuordnung priorisierend angegangen werden muss, um die Maßnahme entsprechend dem oben dargestellten Zeitplan umzusetzen. Daher wird das ursprünglich geplante Maßnahmengebiet hierauf konzentriert. Die Abgrenzung des aktuellen Planungsgebietes kann der Anlage 2 „Übersichtsplan Maßnah- mengebiet“ entnommen werden. Der Beschlussgegenstand umfasst die dunkelblau markierte Fläche. Der östliche Anschluss zwischen der Neuen Mitte Porz und der Brücke über die Hauptstraße wird als barrierefreie Rampe ausgebildet und in 2025 fertig gestellt werden. Der Bestand auf der Westseite zwischen Brücke und Rheinboulevard ist aufgrund der vorlie- genden Gefälleverhältnisse als nicht barrierefrei einzustufen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass bei einer Brückenerweiterung die aufgrund des vorliegenden Höhenversatzes als barrierefrei auszubildende Rampe auch nur ein kurzes Stück dieser Zuwegung abdecken würde. Aspekte zum Klimaschutz Ziel der Neugestaltung der Brückenoberfläche ist es, die Wegeverbindungen vom Friedrich- Ebert-Platz zum Rheinufer attraktiver zu gestalten und die Sichtachse zum Rhein hin zu öff- nen. Dabei sind neben den gestalterischen auch die sozialen sowie ökologischen Aspekte hervorzuheben. Die Gestaltung der Brückenoberfläche durch eine klimarobuste artenreiche Begrünung in Pflanzkübeln mit verschatteten Sitzgelegenheiten führt neben einer deutlichen Aufwertung der Verbindungsachse zum Rheinboulevard zur Verbesserung des Mikroklimas. Die Auswahl der Pflanzenarten erfolgt unter gestalterischen Aspekten und Kriterien wie Anpassungsfähigkeit an den Standort, an klimatische Veränderungen und daraus resultierenden Folgen (bspw. zu- nehmender Schädlingsbefall und Abnahme der pflanzenverfügbaren Wasserressourcen). Eine helle Oberflächengestaltung soll zu einer verminderten Oberflächentemperatur beitragen. Eine großzügige Gestaltung der Brückenoberfläche soll den Fußverkehr fördern und zum Ver- weilen einladen. Neue stromsparende LED-Beleuchtung sorgt auch bei Dunkelheit für eine gleichmäßige Ausleuchtung der Brückenoberfläche. 5 Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Anlagen 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ und 4 „Beteiligungs- konzept“) Der Planungsprozess soll durch eine Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden. Dazu hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ein Konzept zur Beteiligung erarbeitet, um der Bürgerschaft und engagierten Gruppen die Möglichkeit zu ge- ben, Anregungen einzubringen und konkrete Maßnahmenvorschläge zu diskutieren. Zur kontinuierlichen Begleitung und politischen Vorberatung bei der Konzeption und Umset- zung der Maßnahme wird der Prozessstand im Beirat Porz Mitte in seinen regelmäßig stattfin- denden Sitzungen präsentiert. Die öffentliche Kommunikation wird zudem durch das Büro für Vernetzung und Aktivierung aktiv begleitet werden. Kosten und Finanzierung (siehe Anlage 3 „Kostenaufstellung Oberfläche“) Im Rahmen der Planung für die Brückenerweiterung wurden für die Machbarkeitsuntersu- chung bisher 57.947,92 € verausgabt. Die zur Finanzierung der weiteren Planungskosten zur Umgestaltung der Brückenoberfläche ab 2025 benötigten investiven Auszahlungsermächti- gungen i. H. v. rd. 83.600 € wurden im Haushaltsplanentwurf 2025/2026ff im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 1502-0902-7- 5226 ISEK Porz-Mitte Verbindungsachse, bedarfsgerecht berücksichtigt. Gemäß der aktuellen Kostenschätzung hat die Verwaltung für die Umgestaltung der Brücken- oberfläche Brutto-Gesamtkosten in Höhe von 1.772.293 € ermittelt. Das aktuelle, auf die Brückenoberfläche beschränkte, Maßnahmengebiet wird dabei als för- derfähig eingestuft. Die zeitlichen Umsetzungsvorgaben der neuen Städtebauförderung sowie die Vorgaben der Wirtschaftlichkeit schließen jedoch eine darüberhinausgehende Förderfähig- keit aus. Aktuell wird von förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 1.255.000 € ausgegan- gen. Die Förderung beträgt grundsätzlich zwischen 50% und 70% der durch die Bezirksregie- rung Köln anerkannten förderfähigen Kosten. Bei einer Förderquote von 50% belaufen sich die zu erwartenden Fördermittel auf 627.500 Euro, bei einer Förderquote von 70% auf 878.500 Euro. Nach den Vorgaben der Städtebauförderrichtlinie 2023 sowie dem aktuellen Programmaufruf wurde eine Kostensteigerung bis zum Baubeginn in Höhe von 8,5 % für den Zeitraum von 09/2024 bis 09/2027 kalkuliert. Mit Blick auf die bauliche Umsetzung der Maßnahme, mit der nach entsprechender separater Beschlussfassung in 2026 begonnen werden soll, wurden im Haushaltsplanentwurf 2025/2026ff neben den Planungsmitteln an gleicher Stelle auch die voraussichtlich erforderli- chen Auszahlungsermächtigungen zur Finanzierung der Baumaßnahmen i. H. v. 1.688.693 € sowie die korrespondierenden Einzahlungen i. H. v. insgesamt 627.500 € eingeplant. Diese stehen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 in dem von der Ver- waltung erstellten Entwurf zur Verfügung. Anlagen 0 Begründung der Dringlichkeit 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Übersichtsplan Maßnahmengebiet 3 Kostenaufstellung Oberfläche 4 Beteiligungskonzept 5 Erläuterungsbericht Machbarkeitsuntersuchung 6 Kostenaufstellung Varianten 7 Varianten 8 Visualisierung
Anlage 8_Visualisierung
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FE SARTERLA I DORIS x I —& NIS EAN De PLN EEE 2.8 N > N | WICHTIGES UND INTERESSANTES au WAR re E [ d ER —
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich auf das Thema Oberflächengestaltung beziehen (s. Anlage 4). Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3_Kostenaufstellung Oberfläche
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Maßnahme: Umgestaltung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz Kostenschätzung Stand Juni 2024 für die Oberflächengestaltung Bestandsbrücke Fläche Bestand: ca. 860m² Abbruch/Rückbau des Brückenbelags: ca. 20 €/m² netto Wiederherstellung des Brückenaufbaus: ca. 150 €/m² netto Brückenoberbau (Pflaster, Gestaltungselemente, Sitzbänke etc.) ca. 350 €/m²netto Inhalt der Kostenkalkulation: - Bedarfsgerechte stadtgestalterische und freiraumplanerische Aufwertung der einzigen autofreien Verbindungsachse zwischen der Neuen Mitte Porz und dem Rheinboulevard Porz für den Fußverkehr unter Berücksichtigung von Gestaltungselementen aus der Neuen Mitte Porz -Berücksichtigung artenreicher Vegetationselemente auf der Brücke -Schaffung von schattigen Sitzgelegenheiten -Erneuerung der Beleuchtung -Erneuerung der Brückenabdichtung des Bestandsbauwerkes mit Neuplanung der Entwässerung -Freistellung der Sichtachsen Leistung netto 19% MwSt brutto Kosten, die im Zusammenhang mit den Brückenaufbauten entstehen gesamt, geschätzt: 742.273,00 € gesamt, geschätzt 173.978,00 € Planungskosten der Oberflächengestaltung Planungskosten, Lph 1-4 (33%): HOAI §39-40 Freianlagen, Honorarzone IV, Basishonorarsatz ca. 31.200,00 € 5.928,00 € 37.128,00 € Planungskosten, Lph 5-9 (45%): HOAI §47-48 Verkehrsanlagen, Honorarzone IV, Basishonorarsatz ca. 25.000,00 € 4.750,00 € 29.750,00 € Umbauzuschlag, Zuschlag für Umbau und Modernisierung im Bestand 20% 11.240,00 € 2.135,60 € 13.375,60 € Nebenkosten 5% 2.810,00 € 533,90 € 3.343,90 € gesamt, geschätzt 70.250,00 € 13.347,50 € 83.597,50 € Baukosten der Oberflächengestaltung gesamt, geschätzt 358.190,00 € Kalkulation Sonstige Kosten gesamt, geschätzt 159.519,50 € Gesamtkosten Brutto 1.517.558,00 € 1.772.293,00 € Abruch Brückenbelag Bestand Gesamtkosten Brutto inklusive Kostensteigerung
Anlage 10 _Auszug BV Porz 05.12.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 06.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 05.12.2024 öffentlich 7.5 ISEK Porz-Mitte - Brücke über die Hauptstraße hier: Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungs- achse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz 2631/2024 Änderungsantrag von Frau Rechberger (FDP) "ISEK Porz-Mitte-Brücke" AN/1740/2024 Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE "Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz" AN/1740/2024 Die Bezirksvertretung Porz möchte die Beratung und Beschlussfassung bis zur Beant- wortung der Anfragen (AN/1740/2024) zurückstellen. Die Verwaltung betont die Dringlichkeit dieser Vorlage und bittet um eine Beratung und Beschlussfassung in dieser Sitzung. Frau Stiller lässt über die Vertagung der Beschlussvorlage abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz stellt die Beratung und Beschlussfassung über die Vorlage 2631/2024 bis zur nächsten Sitzung zurück. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zuge- stimmt.
Anlage 10 a Fragen BV Porz 05.12.2024
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in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln
Gleichlautend:
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
Köln-Porz, den 05.12.2024
Anfrage gehörend zu TOP 7.5 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 05.12.2024
hier: Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse
Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz
Die Bezirksvertretung Porz vertragt den Beschluss der Vorlage 2631/2024 so lange, bis die Verwaltung
die im Anschluss gestellten Fragen oder Anregungen beantwortet bzw. untersucht hat.
Die Bezirksvertretung empfindet es als Zumutung, nach dieser inzwischen 14 Jahre dauernden Diskus-
sion gerade eine Woche Bedenkzeit zu erhalten, um die gesamte Beschlusslage von heute auf morgen
kippen zu dürfen. Immerhin wurde der erste Beschluss der Bezirksvertretung bereits im Stadtentwick-
lungskonzept 2010 gefasst, zahlreiche weitere Beschlüsse erfolgten u. a. am 07.05.2020 (BV7/0058/
2020), 02.09.2021 (BV7/0006/2021), 17.02.2022 (BV7/0011/2022) sowie am 08.09.2022 im Stadtrat,
wo explizit die Barrierefreiheit gefordert wurde. Auch die vorgelegte Machbarkeitsstudie ist bereits über
sieben Monate alt.
Die Fragen lauten:
• Warum wurde auf die logischerweise zuerst durchzuf ührende Nachrechnung des Bauwerks ver-
zichtet, die als Grundlage benötigt wird, um weitere Varianten wegen fehlender Bestandsunter-
lagen statisch nachweisen zu können. Diese Nachrechnung, die selbst das für die Machbar-
keitsuntersuchung beauftragte Büro empfohlen hat (Seite 12), ist kurzfristig nachzuholen unter
Berücksichtigung, dass der vorhandene Überbau inkl. seiner Gründung für ein immerhin
achtstöckiges Gebäude bemessen wurde.
• Ist es möglich, eine Verbreiterung des Brückenüber baus Richtung Süden beispielsweise mittels
einer leichteren und nachhaltigeren Stahlkonstruktion von vielleicht 2,00 oder 3,00 Meter Breite
(mit oder ohne Abriss des Kragarms) bei gleichzeitigem Verzicht auf zusätzliche Gründungen,
jedoch möglichem Austausch der vorhandenen Brückenlager, umzusetzen? Gerade die Grün-
dungssituationen werden im Gutachten zu Recht als technisch schwierig, störend und kosten-
aufwendig dargestellt. Eine Verbreiterung auf tatsächlich 5,00 Meter ist nicht notwendig und
wurde auch nie gefordert.
• Wie stark ist der aktuelle gesamte Pflasteraufbau auf dem Brückenüberbau und wie stark kann
dieser reduziert werden, um die gewünschte Barrierefreiheit einfacher erlangen zu können?
• Gemäß Kostenaufstellung sind von insgesamt rund br utto 4,3 Mio. € Gesamtkosten rund 1,8
Mio. € zurückzuführen auf die Verbreiterung (Anlage 6). Diese Kosten lassen sich deutlich redu-
zieren, wenn die Verbreiterung reduziert wird. Die Kosten zur Umgestaltung der Bestandsbrü-
cke sind bei allen Varianten fix und betragen ohne Planungskosten 1,7 Mio. € brutto (Anlage 3).
- 2 -
Ist daher die Vermutung richtig, dass die fehlenden 0,8 Mio. € für die Barrierefreiheit und Pla-
nungskosten aufgewendet werden müssen?
• Da durch den Rat aufgrund der neu geschaffenen Sen iorenwohnungen in der Porzer Mitte oh-
nehin eine Barrierefreiheit beschlossen wurde, müssten die Mindestkosten auch bei Umsetzung
des Verwaltungsvorschlages mindestens 2,5 Mio. € (1,7+0,8) betragen. Allerdings fehlen dabei
wesentliche Elemente wie beispielsweise das auch dann neu erforderliche Geländer. Auch die
ohnehin durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahmen und Fugenerneuerungen (siehe Mach-
barkeitsuntersuchung) sind darin noch nicht enthalten. Ist es daher richtig, dass für die barriere-
freie Herstellung ohne Brückenverbreiterung Kosten in Höhe von 3,0 Mio. € verursacht?
• Die Visualisierungen in Anlage 8 zeigen die Stadte ntwicklung unter Berücksichtigung der Brü-
ckenverbreiterung um 5,00 Meter. Diese wird durch die Verwaltung jedoch abgelehnt, so dass
diese Visualisierungen nie zum Tragen kommen. Gibt es Visualisierungen, die die von der Ver-
waltung vorgeschlagene Lösung zeigen? Ist dabei insbesondere die Sichtachse von Porz-Mitte
über die Hauptstraße bis zum Rhein betrachtet?
Die angedachten, baulich leichter umsetzbaren Varianten ersparen Planungs- und Bauzeit, so dass die
Dringlichkeit entfällt und den Beteiligten zumindest die Möglichkeit gegeben wird, angemessen über die
Beschlussvorlage zu urteilen.
Begründung
Erfolgt mündlich
Stefan Götz Jutta Komorowski Dieter Redlin
CDU SPD Bündnis 90/Die Grünen
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende F raktionsvorsitzender
Anlage 5_Erläuterungsbericht Machbarkeitsuntersuchung
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MACHBARKEITSUNTERSUCHUNG
Bauvorhaben: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
Bauherr Stadt Köln
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Projekt Nr.: 20235071
Verfasser: Doser Kempen Krause Ingenieure GmbH
Dr.-Ing. Joerg Gallwoszus
Ines Tenbieg M. Sc.
Datum: 24. April 2024
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemein ................................ ................................ ................................ ................................ .... 5
1.1 Anlass der Maßnahme ................................ ................................ ................................ ........ 5
1.2 Lastannahmen ................................ ................................ ................................ .................... 6
1.3 Ausstattung ................................ ................................ ................................ ......................... 6
1.4 Lage im Straßennetz und Verkehrsbedeutung, örtliche Randbedingungen ......................... 6
1.5 Bauwerksgestaltung ................................ ................................ ................................ ............ 8
2. Bestand ................................ ................................ ................................ ................................ ...... 9
2.1 Technische Beschreibung ................................ ................................ ................................ ... 9
2.2 Bauwerkszustand ................................ ................................ ................................ ...............10
2.3 Nachrechnung ................................ ................................ ................................ ....................12
2.4 Bereits durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen ................................ ................................ ...12
2.5 Abbruch ................................ ................................ ................................ ..............................12
3. Bodenverhältnisse, Gründung ................................ ................................ ................................ ...14
3.1 Bodenverhältnisse ................................ ................................ ................................ ..............14
3.2 Grundwasser, Wasserhaltung ................................ ................................ ............................15
3.3 Gründung ................................ ................................ ................................ ...........................15
3.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung, Archäologie ................................ ............................... 16
3.5 Bestehende Unterbauten................................ ................................ ................................ ....16
3.5.1 Randbedingungen Auflagerbereich Südwest ................................ ..............................17
3.5.2 Randbedingungen Auflagerbereich Südost ................................ ................................ 17
3.6 Varianten für das Auflager Südwest ................................ ................................ ...................21
3.6.1 Variante 1: Tiefgründung mittels Mikropfählen am Auflager Südwest .........................22
3.6.2 Variante 2: Flachgründung am Auflager Südwest ................................ .......................24
3.6.3 Variantenvergleich Auflager Südwest ................................ ................................ .........25
3.7 Varianten für das Auflager Südost ................................ ................................ ......................26
3.7.1 Variante 1: Lastabtrag über Bestandswandscheiben ................................ ..................27
3.7.2 Variante 2: Verfüllen des Hohlraums und Lastabtrag über Vollquerschnitt..................28
3.7.3 Variante 3: Teilabbruch des Hohlraums und Neubau ................................ .................28
3.7.4 Variante 4: Neuer Unterbau mit Tiefgründung vor Bestandswand ..............................29
3.7.5 Variante 5: Teilneubau mit Tragstruktur im Inneren ................................ ....................30
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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3.7.6 Variantenvergleich für das Auflager Südost ................................ ................................ 30
4. Überbau ................................ ................................ ................................ ................................ .....33
4.1 Beschreibung der untersuchten Varianten ................................ ................................ ..........33
4.1.1 Variante 1: Zwei Träger | Spannbeton | Normalbeton | tragende Brüstung .................36
4.1.2 Variante 2: Zwei Träger | Spannbeton | hochfest. Beton | tragende Brüstung .............36
4.1.3 Variante 3: Zwei Träger | Spannbeton | Normalbeton | Brüstung aufgesetzt ...............36
4.1.4 Variante 4: Zwei Träger | Spannbeton | hochfest. Beton | Brüstung aufgesetzt ..........37
4.1.5 Variante 5: Zwei Träger | Stahlverbundträger | Brüstung aufgesetzt ...........................37
4.2 Variantenvergleich inklusive Nachhaltigkeitsaspekt ................................ ............................37
4.3 Lager, Gelenke ................................ ................................ ................................ ...................42
4.4 Fahrbahnübergangskonstruktionen ................................ ................................ ....................42
4.5 Abdichtung, Belag ................................ ................................ ................................ ..............42
4.6 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse................................ ..............................42
5. Entwässerung ................................ ................................ ................................ ............................42
6. Anschlussbereiche und Wegebeziehung ................................ ................................ ...................43
6.1 Allgemein ................................ ................................ ................................ ...........................43
6.2 Anschlussbereich Ost ................................ ................................ ................................ .........43
6.3 Anschlussbereich West ................................ ................................ ................................ ......44
7. Schutzeinrichtungen ................................ ................................ ................................ ..................45
8. Sonstige Ausstattung und Leitungen ................................ ................................ .........................46
9. Baudurchführung, Bauzeit ................................ ................................ ................................ .........47
9.1 Allgemeines................................ ................................ ................................ ........................47
9.2 Bauablauf, Bauzeit ................................ ................................ ................................ .............47
9.3 Varianten ................................ ................................ ................................ ............................49
9.3.1 Variante 1: Anlieferung und Einhub über Hauptstraße ................................ ................49
9.3.2 Variante 2: Einschieben von der Fußgängerzone aus ................................ ................50
9.4 Baustellenandienung und -einrichtung................................ ................................ ................50
9.4.1 Überbau ................................ ................................ ................................ .....................50
9.4.2 Gründungsarbeiten ................................ ................................ ................................ .....51
10. Kosten ................................ ................................ ................................ ................................ .....52
11. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ ..................53
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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Literaturverzeichnis ................................ ................................ ................................ .......................57
Anhänge ................................ ................................ ................................ ................................ ........58
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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1. Allgemein
1.1 Anlass der Maßnahme
Zur „Revitalisierung“ des Porzer Zentrums soll der Friedrich-Ebert-Platz neugestaltet werden. Aus den
Planungs- und Handlungsempfehlungen des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte wurde dafür in den
Jahren 2017/2018 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (Akronym: ISEK) abgeleitet. Besonders
hervorgehoben wurde hierbei die Aufwertung der Wegeverbindungen und Sichtachsen, insbesondere
zum Rheinufer. Hierfür soll die bestehende Wegebeziehung vom Zentrum zum Rhein neugestaltet
werden.
Die Verbindung zwischen Zentrum und dem „Rheinboulevard Porz“ wird durch ein Brückenbauwerk,
das in die Fußgängerzone integriert ist, gebildet. Die Brücke ist großflächig mit zwei großen Stahl -
Glas-Pavillons überbaut (Abbildung 1 links). Im Rahmen der Neugestaltung sollen die Pavillons
abgerissen und der Platz offener gestaltet werden. Da die Brücke etwas versetzt zur Fußgängerzone
des Porzer Zentrums angeordnet ist, wie in Abbildung 1 erkennbar, ergibt sich für Fußgänger auf dem
Weg vom Porzer Zentrum Richtung Rhein eine Engstelle. Ziel ist es, eine Sichtachse von „Haus 1“ in
Richtung Rhein zu schaffen wie in Abbildung 1 angedeutet. Hierfür soll die Brücke auf der südlichen
Seite verbreitert werden.
Abbildung 1: Ausgangssituation (links) und Schaffung Sichtachse (rechts)
In der Machbarkeitsuntersuchung werden die Grundlagen für die geplante Brückenerweiterung
ermittelt und verschiedene Varianten für den Überbau und die Unterbauten erarbeitet.
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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1.2 Lastannahmen
Lasten aus Fußgängerverkehr (DIN EN 1991-2)
Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine Fußgängerbrücke, die nicht befahren wird. Es werden
daher als Verkehrslast nur Lasten aus Fußgängerverkehr angesetzt.
Verkehrslast 5,0 kN/m²
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 2,5 to sind in diesem Ansatz berücksichtigt.
Höhere Belastungen bedürfen einer gesonderten Betrachtung.
1.3 Ausstattung
Der Belagsaufbau für die Neubaumaßnahme ist ganzheitlich und im Zusammenhang mit der
Erneuerung der angrenzenden Brückenfläche zu planen. Insbesondere Aspekte der Entwässerung
sind dabei zu betrachten, da die Oberfläche des Bestands kein Gefälle aufweist.
Je nach Wahl der Variante des Tragsystems kann die Absturzsicherung ähnlich wie im Bestand, als
Betonbrüstung oder als Geländer ausgeführt werden . Die Ausführung als Geländer bietet neben
Standardfüllstabgeländern viele weitere Gestaltungsmöglichkeiten.
1.4 Lage im Straßennetz und Verkehrsbedeutung, örtliche Randbedingungen
Das Bauwerk befindet sich im Stadtteil Köln Porz am westlichen Rand der Fußgängerzone am
Bezirksrathaus von Porz und stellt die direkte fußläufige Verbindung des Geschäftsbereichs mit dem
Naherholungsgebiet „Rheinboulevard Porz “ dar. Die Lage des Bauwerks kann Abbildung 2
entnommen werden.
Unterhalb der Brücke liegt die „Hauptstraße“ sowie auf der östlichen und westlichen Seite Einfahrten
in Tiefgaragen. Aus dem Verlauf der Hauptstraße ergibt sich als Randbedingung für die
Brückenerweiterung die Einhaltung des Lichtraumprofils von 4,50 m.
Die unterführende Hauptstraße ist stark befahren und hat eine wesentliche Bedeutung für den lokalen
Verkehr.
Auf der Südostseite grenzt das Haus 1 der neu errichteten „Neue Mitte“-Bebauung unmittelbar an das
Brückenbauwerk. Auf der Südwestseite befindet sich das „Novum Hotel Mariella“ sowie ein
Abfallsammelraum, der zum Kellergeschoss des Verwaltungsbaus Bildungszentrum Porz gehört. Die
Fußgängerbrücke ist großflächig mit zwei Glas-Stahl-Pavillons bebaut. Wie in Abbildung 3 erkennbar
trägt die geplante Brückenerweiterung dazu bei, dass das durch die „Neue Mitte“ -Bebauung
aufgewertete Porzer Zentrum optisch besser mit dem Rheinboulevard verbunden ist.
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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Abbildung 2: Lage der Brücke
Abbildung 3: Lage und Bedeutung der Brückenerweiterung
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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Die Außenträger der Bestandsbrücke sind 1,3 m hoch und begrenzen das Lichtraumprofil an der
engsten Stelle bereits auf die vorgegebenen 4,5 m. Mit dem vorhandenen Straßengefälle von 2,7%
(siehe Abbildung 4) wurde die zulässige Trägerdicke berechnet. Dabei wurde entsprechend der in der
Machbarkeitsuntersuchung berücksichtigten Geometrie ein Abstand des der neuen Außenkante der
verbreiterten Brücke von 7,75 m ab Außenkante Bestandsträger angenommen.
Abbildung 4: Gefälle der Hauptstraße im Bereich der Bestandsbrücke , Ausschnitt aus
Entwurfsplan Stadt Köln 2021 mit Ergänzungen in orange
hzul = 1,3 m - 0,027 x 7,75 m = 1,3 m - 0,21 m =1,09 m
Für die weiteren Berechnungen der Machbarkeitsuntersuchung wurde abgerundet eine zulässige
Trägerhöhe von 1,05 m ab Oberkante Betonplatte angenommen.
1.5 Bauwerksgestaltung
Das Bestandsbauwerk ist ein Stahlbetonbauwerk mit Sichtbetonflächen aus den 70er Jahren . Die
Brüstungen sind aus Stahlbeton und mit einem Überhang ausgebildet, wodurch ein sehr massiger
Gesamteindruck des Bauwerks entsteht . In die Brüstung sind z.T. Pflanztröge aus Stahlbeton
integriert, die im Zuge der Umbaumaßnahme jedoch zurückgebaut werden (siehe Abbildung 5, links).
Die Brückenerweiterung soll sich optisch an das Bestandsbauwerk anpassen und die verwendeten
Materialien aufgreifen. Eine Reproduktion der Massivität des Bestandsbauwerks ist dabei jedoch nicht
das Ziel. Erweiterungsvarianten, die zu einer optischen Verschlankung des Gesamtbauwerks führen,
werden daher in der Bewertung der Machbarkeitsuntersuchung vorgezogen.
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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2. Bestand
2.1 Technische Beschreibung
Die Fußgängerbrücke wurde im Jahr 1975 erbaut. Es handelt sich um eine semiintegrale
Plattenbalkenbrücke aus Stahlbeton. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von im Mittel 33,95 m, die
sich in Einzelstützweiten von 9,475 m, 15 m und 9,475 m unterteilt. Da das Bauwerk im
Zusammenhang mit der angrenzenden Bebauung erstellt wurde, ist es zu den Auflagerbereichen hin
unsymmetrisch. Die Endauflager bilden Neopren-Topflager auf vier gekrümmte Wandscheiben, die in
die anschießende Bebauung integriert sind. An den Zwisc henauflagern ist die Brücke monolithisch
mit Stahlbetonpfeilern verbunden. Die Stahlbetonpfeiler sind auf der Oberseite der Brückenplatte ca.
3 m weitergeführt und dort in die Stahl -Glas-Pavillons integriert. Die Brücke besteht aus drei
Längsträgern und zwei Querträgern, die an den Knotenpunkten durch Ausrundungen ineinander
übergehen. Die Träger haben alle eine konstante Höhe von 1,3 m und sind 2 m breit. Die
Fahrbahnplatte ist überall konstant 0,3 m dick und bildet am Ende der 2,75 m langen Kragarme einen
keilförmigen Überhang.
Abbildung 5: Foto Untersicht des Bestandsbauwerks (links) und Planausschnitt aus
Bestandsplan Nr. 13, Dipl. Ing- W- Höpfner Ingenieurgesellschaft, 1972 (rechts)
Die Betongüte des Überbaus ist B450. Beim Unterbau kamen Betongüten von B450 und B300 zum
Einsatz. Der B450 entspricht der heutigen Betonfestigkeit C30/37, der B300 entspricht der heutigen
Betonfestigkeit C20/25. Die Bezeichnung der Betongüte wurde den Bestandsunterlagen entnommen.
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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2.2 Bauwerkszustand
Der Bauwerkszustand wurde in der letzten Hauptprüfung 2021 mit 2,8 bewertet. Dies entspricht einem
ausreichenden Bauwerkszustand nach DIN 1076 , der eine kurzfristige Instandsetzung erforderlich
macht, um Folgeschäden und Schadensausbreitungen zu verhindern. Die schlechte Zustandsnote
setzt sich hauptsächlich aus Verkehrssicherheitsmängeln (V=2) und Dauerhaftigkeitsschäden (D=3)
zusammen.
Die für die Zustandsnote wesentlichen Schäden der letzten Hauptprüfung (H2021) sind Abbildung 6
zu entnehmen. Bei der Dauerhaftigkeit handelt es sich im Wesentlichen um eine fehlende Raumfuge
zwischen Überbau und Widerlagerbereich sowie Risse mit Aussinterungen (beides D=3). Im Falle der
Brückenerweiterung würde der Schaden der fehlenden Raumfuge nicht mehr vorhanden sein.
Die Hauptschäden bzgl. der Verkehrssicherheit sind lose Abdeckbleche (V=2) sowie Schäden an der
Brüstung (V=2), die ohne großen Aufwand instandgesetzt werden können.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Bestandsbauwerk trotz der Bauwerksnote
von 2,8 in einem guten Zustand ist und im Zuge der Erweiterung instandgesetzt werden kann.
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Abbildung 6: Hauptschäden entsprechend der letzten Hauptprüfung 2021
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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2.3 Nachrechnung
Eine Bestandsstatik ist nicht vorhanden und eine Nachrechnung wurde bislang nicht erstellt. Im
Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde jedoch ein Lastvergleich durchgeführt. Hierbei wurden
die Lasten, die im Bestand aus dem Kragarm auf den Außenträger Süd wirken mit den Lasten auf
den Außenträger aus der Brückenerweiterung verglichen. Es wurden die gemittelten Linienlasten
ohne Berücksichtigung von Ausmitten betrachtet. Je nach Überba uvariante entspricht die Last aus
der Brückenerweiterung, die in den Auß enträger eingeleitet wird , zwischen 100% und 130% der
Lasten im Bestand. Im Zuge der weiteren Planung sollte eine Nachrechnung des Bestandsbauwerks
durchgeführt werden, um den Einfluss der Brückenerweiterung auf das Bestandsbauwerk besser
bewerten zu können. Hierbei sind besonders folgende Aspekte relevant:
- Nachweise und Lastreserve des Außenträgers
- Verstärkungsbedarf an der Oberseite in Querrichtung am Anschnitt zur Brückenerweiterung
(ggf. muss Bewehrung eingeschlitzt werden)
- Nachweise und Lastreserve der Querträger
- Lastreserve der Lager und Unterbauten auf der Südseite
Wird für die Brückenerweiterung eine Überbauvariante gewählt, die zu einer Mehrbelastung des
Bestandsbauwerks führt, ist eine Nachrechnung zwingend erforderlich. Eine Nachrechnung wird
jedoch auch empfohlen, um mögliche Verstärkungsbereiche zu identifizieren. Die daraus
resultierenden Verstärkungsmaßnahmen könn ten dann in der weiteren Planung berücksichtigt
werden.
2.4 Bereits durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen
Im Jahr 1981 wurden laut Bauwerksbuch Instandsetzungsarbeiten an den Fahrbahnübergängen,
Dichtungen, Pflanzkästen und dem Belag durchgeführt. Weitere Erhaltungsmaßnahmen sind nicht
bekannt.
2.5 Abbruch
Für die Brückenerweiterung muss der südliche Kragarm komplett abgerissen werden. Der 2,75 m
lange Kragarm ist durch Fugen in etwa 3,5 m breite Abschnitte unterteilt. Es werden also
Betonelemente mit den Abmessungen 3,5 m x 2,75 m entstehen. Folgende Arbeitsschritte sind beim
Rückbau durchzuführen:
- Rückbau Bepflanzung
- Rückbau der Fertigteile zur Begrenzung der Pflanztröge und Brüstung (inkl. über dem an-
grenzenden Entsorgungsraum)
- Entfernen des Pflasterbelags
- Entfernen der Abdichtung
- Herstellung Anschlagpunkte am Kragarm für den Kran
- Ggf. Entfernen des Fugenmaterials
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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- Sägeschnitt entlang dem Anschnitt zum Hauptträger (Kragarmabschnitt am Kran gesichert)
- Herausheben Betonteile
- Verladen und Abtransportieren der Betonteile
Die Brücke ist als Fußgängerbrücke für eine Verkehrslast von 5 kN/m² berechnet. Eine Befahrung der
Brücke mit Fahrzeugen, die durch diesen Lastansatz nicht abgedeckt sind , ist ohne vorherige
Nachrechnung nicht möglich Der Abtransport der Betonteile erfolgt von der Hauptstraße aus.
Die Sägearbeiten sollten mittels Seilsägen erfolgen, um die Lärmimmission zu begrenzen. Das
diamantbesetzte Seil kann zwischen den Fugen eingefädelt werden, sodass aufwändige
Quersägeschnitte oder Kernbohrungen entfallen (siehe Abbildung 7).
Die Dauer der Abbrucharbeiten beträgt etwa zwei Wochen , in denen die Hauptstraße mindestens
halbseitig gesperrt werden muss.
Abbildung 7: Ablauf der Abbrucharbeiten für den Kragarm
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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3. Bodenverhältnisse, Gründung
3.1 Bodenverhältnisse
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde kein Baugrundgutachten erstellt. Es liegt jedoch
der geotechnische Bericht „BV ehemaliges Hertie-Kaufhaus in Köln Porz“ für das angrenzende Gebiet
der „Neue Mitte“ -Bebauung vor. Der Bericht wurde im Februar 2016 von der Mull und Partner
Ingenieurgesellschaft mbH aufgestellt.
Das Haus 1 der „neuen Mitte“ grenzt unmittelbar an die Wandscheibe des südöstlichen Endauflagers
an. Es werden daher in erster Näherung die Ergebnisse aus dem vorliegenden Baugrundgutachten
berücksichtigt. Im Baugrundgutachten werden unterschiedliche Werte für „Baukörper 1“ und
„Baukörper 2+3“ angegeben. Da aus der Beschreibung im Gutachten angenommen werden kann,
dass „Baukörper 1“ dem heutigen „Haus 1“ entspricht, werden die Werte für diesen Bereich betrachtet.
Schichtung:
Schicht 1
45,7 – 44,8 mNHN: Feinkies; sandig, sehr schwach mittelkiesig bis schwach mittelkiesig, Auffüllung,
hellbraun, sehr schwach feucht, umgelagerte Terrasse, sehr locker gelagert bis locker gelagert,
schwer zu bohren
Schicht 2
44,8 -43,6 mNHN: Mittelkies; sandig, schwach feinkiesig bis feinkiesig, Auffüllung dunkelbraun, sehr
schwach feucht, Ziegelreste, umgelagerte Terrasse, locker gelagert, mäßig schwer zu bohren bis
schwer zu bohren
Schicht 3
43,6 – 42,4 mNHN: Quartär, Mittelsand; schwach feinkiesig, sehr schwach mittelkiesig, sehr schwach
schluffig, Terrasse, dunkelbraun, sehr schwach feucht, locker gelagert bis mitteldicht gelagert, schwer
zu bohren bis sehr schwer zu bohren
Schicht 4
ab 42,1 mNHN: Quartär, Mittelkies; mittelsandig, schwach feinkiesig, Terrasse, dunkelbraun, sehr
schwach feucht, locker gelagert bis mitteldicht gelagert, sehr schwer zu bohren
Tabelle 1: Bodenkennwerte
Schicht-Nr.
Wichte ‘ (‘)
[kN/m³]
Kohäsion c
[kN/m²]
Reibungswinkel
[ ° ]
Steifemodul Es
[MN/m²]
1
2
3 +4
18,0 (10,0)
16,5 (9,0)
16,5 (9,0)
0
0
0
32,5
30,0
30,0
40,0
15,0
25,0
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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3.2 Grundwasser, Wasserhaltung
Laut vorliegendem Baugrundgutachten für das Nachbargrundstück liegt der Bemessungs -
grundwasserstand bei ca. 46,9 m NHN.
Im Baugrundgutachten für das Nachbargrundstück ist keine Hochwassergefährdung angegeben. Dies
kann auf den Bereich der Brücke übertragen werden.
3.3 Gründung
Im Baugrundgutachten wird der Bemessungswert des Sohldruckwidertands σR,d in Tabelle 5 für
unterschiedliche Fundamentbreiten angegeben:
Abbildung 8: Bemessungswerte der Sohldruckwiderstände und Setzungen für Einzelfunda -
mente
Für „Baukörper 1“ sind mit 200 bis 240 kN/m² sehr geringe Bemessungswerte des Sohldruck -
widerstands angegeben. Es wird daher zusätzlich vom Bauherrn ein zulässige r charakteristischer
aufnehmbarer Sohldruck σzul von 250 kN/m² angegeben . Dies entspricht nach aktueller
Nachweisführung einem Bemessungswert des Sohlwiderstands σR,d von ca. 350 kN/m². Dieser Wert
stützt sich auf Erfahrungswerten.
Die Bemessung unter Berücksichtigung des charakteristischen aufnehmbaren Sohldrucks entspricht
der alten Nachweisführung, wobei die charakteristische Bodenpressung mit dem aufnehmbaren
Sohldruck verglichen wurde. Gemäß der aktuellen Normung sind die Nachweis e unter
Berücksichtigung von Teilsicherheitsbeiwerten zu führen. Hierbei werden die Einwirkungen
entsprechend der Teilsicherheitsfaktoren vergrößert.
Um in der Nachweisführung der Unterbauten das gleiche Sicherheitsniveau in der Bemessung im
Vergleich zur alten Nachweisführung beizubehalten, kann der Bemessungswiderstand des
Sohldruckwiderstands σR,d vereinfacht unter Berücksichtigung eines Faktors von 1,4 aus dem
aufnehmbaren Sohldruck σzul bestimmt werden. Der Faktor stellt in etwa den Mittelwert des
Teilsicherheitsbeiwerts von 1,35 für ständige Lasten und von 1,5 für veränderliche Lasten dar, wobei
die Lasten aus Eigengewicht im Vergleich zur Verkehrslast überwiegen.
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Für die Bemessung von Tiefgründungen wird vom Bauherrn eine charakteristische Mantelreibung von
50 kN/m² angegeben. E in Spitzendruc kwiderstand wird nicht angesetzt . Die im Rahmen der
Machbarkeitsuntersuchung durchgeführten Nachweise für den Abtrag der Lasten sind in der Anlage
zusammengestellt.
3.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung, Archäologie
Es wurden bisher keine Untersuchungen zur Kampfmittelfreiheit, Altlasten und Archäologie
durchgeführt bzw. wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht behandelt.
3.5 Bestehende Unterbauten
Die Endauflager der Bestandsbrücke liegen auf vier gekrümmten Wandscheiben auf (siehe Abbildung
9). Die Wandscheiben haben unterschiedliche Geometrien, die sich nach der angrenzenden
Bebauung richtet, in die sie integriert sind. Es liegen nur teilweise Schal- und Bewehrungspläne für
die Wandscheiben vor (siehe Abbildung 9). Die beiden nördlichen Wandscheiben sind über 1,1 m
breite Streifenfundamente gegründet. Die südwestliche Wandscheibe ist dagegen auf einem 1,5 m
breiten und 2,69 m langen Einzelfundament gegründet. Zur südöstlichen Wandscheibe fehlen die
Unterlagen. Im Bauwerksbuch ist angegeben, dass die südöstliche Wandscheibe ebenfalls über
Streifenfundamente gegründet ist.
Abbildung 9: Übersicht Unterbauten Bestandsbrücke und Brückenerweiterung
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Die zwei Stützenreihen, die die Mittelunterstützungen bilden, sind über Einzelfundamente gegründet.
Die geplante Brückenerweiterung soll auf der Südseite des Bestandsbauwerks erfolgen. Es werden
daher die Randbedingungen auf der Südost - und der Südwestseite nachfolgend detaillierter
beschrieben.
3.5.1 Randbedingungen Auflagerbereich Südwest
An die bestehende Wandscheibe grenzt die Außenwand des Kellergeschosses des Verwaltungsbaus
Bildungszentrum Porz. Ein Tor in der Wand führt zu einem Abfallsammelraum (siehe Abbildung 10,
links). Nach Möglichkeit sollte die Zugänglichkeit dieses Raumes weiter erhalten bleiben. Vor der
Wand ist ein ca. 5 m breiter Gehwegbereich, der jedoch nur die Zugänglichkeit zu dem Kellergeschoss
gewährleistet. Es liegen keine Gründungspläne zum Kellergeschoss des Verwaltungsbaus und des
Hotels vor.
Abbildung 10: Auflagerbereich Südwest, links: Ansicht von oben, rechts: Rückansicht des
Abfallraums
Da der Abfallsammelraum direkt neben dem Hotel angrenzt wird derzeit nicht davon ausgegangen,
dass die Gründung des Hotels einen seitlichen Sporn aufweist, der dann überbaut wurde. Diese
Annahme ist jedoch durch Bestandsunterlagen oder eines Suchgrabens zu bestätigen.
3.5.2 Randbedingungen Auflagerbereich Südost
Der Auflagerbereich Südost war ursprünglich in die angrenzende Tiefgarage integriert. Als diese 2018
zurückgebaut wurde, wurde im Rahmen der Abbruchstatik vom Ingenieurbüro Gehlen ermittelt,
welche Teile für die Standsicherheit der Brücke erhalten bleiben müssen. Es blieben alle Bereiche
der ehemaligen Tiefgarage erhalten, die durch die Brücke belastet sind. Hierbei handelt es sich um
den südöstlichen Auflagerbereich sowie den angrenzenden dreieckigen Hohlkörper (siehe Abbildung
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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11). Es ist nicht bekannt, inwieweit die Tragwirkung des Gesamtunterbaus für die Ableitung der Lasten
aus dem Bestandüberbau relevant ist, da dies in der Abbruchstatik nicht enthalten ist.
Abbildung 11: Auflagerbereich Südost mit dreieckigem Hohlraum
Wie in Abbildung 12 zu erkennen ist, wird das südöstliche Widerlager im aktuellen Zustand durch
einen Baukörper gebildet, der durch Geschossdecken unterteilt ist . Auf den Fotos sind noch die
gevouteten Wände der ehemaligen Tiefgarage zu erkennen. Um den Neubau möglichst nah an den
Bestand heranzubauen, wurden die Vouten jedoch abgebrochen. Ebenso wurde nach Aussage der
„Modernen Stadt“ der rückwärtige Sporn der hinteren Wand bündig mit den aufgehenden Bauteilen
eingekürzt (siehe Abbildung 14).
Abbildung 12: links: Blick auf den Baukörper von der Baugrube aus gesehen, rechts: Blick auf
den dreieckigen Hohlkörper (Aufnahmen von 2019)
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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An diesen Baukörper wurde die neue Bebauung (Haus 1 neue Mitte Porz) angebaut (siehe Abbildung
13). Der Baukörper ist daher im Bereich des dreieckigen Hohlkörpers nur noch von oben zugänglich,
wenn die Deckplatte entfernt wird.
Aufgrund der engen Spurführung auf der Hauptstraße ist es nicht möglich eine Stütze als Auflager für
die Brückenerweiterung vor den Bestandsunterbau zu platzieren, ohne den Straßenquerschnitt
einzuschränken.
Abbildung 13: Aktuelle Situation Auflager Südost, links: Ansicht von der Hauptstraße aus,
rechts: Blick von oben
Die Bestandsbauten bilden zur angrenzenden Bebauung im Süden hin einen dreieckigen Hohlraum,
der von zwei Seiten von den Bestandswandscheiben und von der dritten Seite von der
Nebenbebauung gebildet wird (siehe Abbildung 11). Dieser Hohlraum könn te als Unterbau für das
Auflager Südost genutzt werden. Es liegen jedoch keine vollständigen Schal- und Bewehrungspläne
der Wandscheiben vor, die den Hohlraum bilden.
Zur Gründung in dem Bereich gibt es Angaben in einem im Jahr 2008 vom Büro Pabst & Partner
erstelltem Bestandsplan. Die Gründung im Bereich des Hohlkörpers ist nicht vermaßt. G eht man
jedoch von einer maßstäblichen Zeichnung aus, lässt sich die Geometrie des Streifenfundaments und
die Gründungstiefe in dem Bereich ablesen. Demnach ist das hintere Streifenfundament ca. 1 m breit
und in einer Tiefe von ca. +45,2 m NHN gegründet (entspricht dem 2. UG der ehemaligen Tiefgarage).
Das vordere Fundamt ist 0,5 m breit und in einer Tiefe von ca. +48 m gegründet (entspricht dem 1. UG
der ehemaligen Tiefgarage).
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Abbildung 14: modifizierter Ausschnitt aus Bestandsplan A4, Schnitt B-B, Pabst und Partner
Ingenieure 2008; der erhalten gebliebene Baukörper ist blau markiert, ergänzte Maße in orange
Das hintere Streifenfundament ist in dem in Abbildung 15 dargestellten Planausschnitt mit den
Abmessungen 100 / 60 cm vermaßt und kann daher als gegeben gesehen werden. Wie bereits
erwähnt, wurde der hintere Sporn bei den Abbrucharbeiten jedoch eingekürzt. Es steht daher nicht
mehr die volle Breite des Fundaments zur Verfügung. Die Breite des vorderen Fundaments muss
mittels Sondierungen im Vorfeld verifiziert werden. Das ca. 0,5 m breite Streifenfundament ist nur in
einem Schnitt dargestellt und dort nicht vermaßt (siehe Abbildung 14). Die Sondierung des vorderen
Streifenfundaments kann von der Straßenseite aus erfolgen. Hierzu muss allerdings zeitweise die
Abbiegespur gesperrt werden.
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Abbildung 15: Ausschnitt aus Positionsplan Gründung, Pabst und Partner Ingenieure 2008
3.6 Varianten für das Auflager Südwest
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden zwei Ausführungsvarianten für die Gründung am
Auflager Südwest untersucht. Es wird bei beiden Varianten davon ausgegangen, dass eine
Rahmenkonstruktion um das Tor des Abfallraums herum errichtet wird , auf dessen Riegel sich die
Auflager für die Brückenerweiterung befinden (siehe Abbildung 16).
Abbildung 16: Prinzipskizze Rahmenkonstruktion
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Wie bereits in Kapitel 3.5.1 erläutert muss festgehalten werden, dass keine aussagekräftigen
Unterlagen zur Gründung des Bestandes vorliegen (sowohl vom Abfallraum als auch vom Hotel) und
eine verlässliche Ermittlung der erforderlichen Fundamentgeometrien des Neubaus nicht möglich ist.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden dennoch zwei Varianten untersucht und der Umstand der
unbekannten Bestandssituation im Variantenvergleich unter dem Kriterium „Planungssicherheit“
berücksichtigt.
Tabelle 2 zeigt die beiden untersuchten Varianten. In Variante 1 ist die Rahmenkonstruktion über
Mikropfähle tief gegründet, während in Variante 2 eine Flachgründung untersucht wird.
Tabelle 2: Varianten Auflager Südwest
Variante 1: Tiefgründung mit Mikropfählen Variante 2: Flachgründung
3.6.1 Variante 1: Tiefgründung mittels Mikropfählen am Auflager Südwest
In Variante 1 wird die Gründung des Rahmens auf Mikropfählen untersucht. Für die Bemessung der
Mikropfähle wird eine charakteristische Mantelreibung von 50 kN/m² angesetzt. Zur Ermittlung der
erforderlichen Pfahllängen wurden die einwirkenden vertikalen Auflagerreaktionen des Überbaus
sowie das Eigengewicht der Rahmenkonstruktion aufsummiert. Die erforderlichen Längen der
Mikropfähle ergeben sich aus dem Vergleich der einwirkenden Vertikallasten und dem Widerstand
gemäß der Mantelreibung. Rechnerisch sind 6 Mikropfähle mit jeweils einer Länge von ca. 17 m zum
Lastabtrag der vertikalen Lasten in den Untergrund erforderlich.
Zur Anordnung der Mikropfähle sind ca. 1,7 m lange Balken unterhalb der Rahmenstiele erforderlich
(siehe Abbildung 17). Da zur Gründung des Kellergeschosses keine Unterlagen vorliegen, ist eine
Sondierung des Bestandsfundaments notwendig, um die Lage der Mikropfähle für die weitere Planung
festlegen zu können. Der Rahmen wird direkt vor der Bestandswand hergestellt. Durch die Anordnung
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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von lastentkoppelnden Einlagen ( Hartschaumplatten o.ä.) ist zu verhindern, dass Lasten in das
Bestandsfundament eingebracht werden.
Abbildung 17: Skizze Abmessungen Mikropfähle
Sollte das Bestandfundaments einen ausgeprägten luftseitigen Sporn besitzen, können die Balken
zur Mikropfahlgründung nicht direkt unterhalb des Rahmens angeordnet werden. Die Balken müssten
exzentrisch an den Rahmen angeschlossen werden, weshalb die Lasten aus dem Überbau nicht über
reine Druckkräfte der Mikropfähle abgetragen werden könnten. Durch die exzentrische Lage des
Balkens entsteht ein Moment, welches über ein Kräftepaar (Zug - und Druckpfähle) abgetragen
werden müsste. In Abbildung 18 (links) ist die erforderliche Geometrie der Gründung für den Fall
skizziert, dass der luftseitige Sporn des Bestandsfundaments stark ausgeprägt ist und oberflächennah
liegt. Da dies baupraktisch und nutzungstechnisch sehr ungünstig ist, müsste im Fall eines
ausgeprägten vorderen Sporns des Bestandes die Rahmenkonstruktion um die entsprechende
Spornlänge nach vorne versetzt werden, sodass weiterhin nur Druckkräfte über die Mikr opfähle
abgeleitet werden müssen. Dadurch entsteht ein Luftraum zwischen Rahmenbauwerk und Bestand
(Abbildung 18, rechts).
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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Abbildung 18: Skizze Geometrie Gründung bei ausgeprägtem Sporn des Bestands
3.6.2 Variante 2: Flachgründung am Auflager Südwest
Variante 2 untersucht die Herstellung einer Flachgründung, bestehend aus zwei Einzelfundamenten
unter den Rahmenstilen oder einem großen Streifenfundament. Für die Flachgründung ergeben sich
die gleichen vertikalen Einwirkungen wie für die Tiefgründung. Die vertikalen Lasten werden für die
Flachgründung über die Sohldruckspannungen in den Baugrund eingeleitet. Die erforderliche
Geometrie der Fundamente ergibt sich aus dem Nachweis des Bemessungswerts des
Sohlwiderstands sowie den weiteren Nachweis en der äuß eren Standsicherheit (Kippen, Lage der
Lastresultierenden).
Aufgrund der rechnerisch erforderlichen Fundamentgeometrie ergibt sich für die Flachgründung
gegenüber den Mikropfählen eine größere Baugrube. Es muss, wie bei Variante 1, eine Sondierung
der Bestandsgründung des Kellergeschosses erfolgen. Analog zu Variante 1 wird der Rahmen direkt
vor die Bestandswand angeordnet und durch Hartschaumplatten die Belastung des
Bestandsfundaments verhindert.
Unter Berücksichtigung einer exzentrischen Lasteinleitung erg ibt sich für die Flachgründung eine
erforderliche Fundamentgeometrie, die sehr wahrscheinlich in den Fahrbahnbereich eingreifen würde.
Die erforderliche Fundamentgeometrie wird maßgeblich durch die Größe der exzentrischen Belastung
bestimmt. Diese hängt wiede rum von der Geometrie des Fundamentsporns des Bestands ab, die
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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aktuell nicht bekannt ist. Eine verlässliche Schätzung der erforderlichen Fundamentgeometrie und
den damit verbundenen Mengen bzw. Einfluss auf den Verkehr der Tiefgaragenausfahrt kann somit
nicht durchgeführt werden.
3.6.3 Variantenvergleich Auflager Südwest
In Tabelle 3 werden die oben beschriebenen Gründungsvarianten des Auflagers Südwest im Hinblick
auf die Parameter Kampfmittel, Bauzeit, Planungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Verkehrs-
einschränkung bewertet.
Bei Herstellung einer Tiefgründung mittel s Mikropfählen müssen Kampfmittelsondierungen
durchgeführt werden. Dies hat zwar Einfluss auf die Bauzeit und die Baukosten, ist für die
Bauausführung und die Machbarkeit allerdings kein großes Defizit, da dies seit Jahrze hnten Stand
der Technik ist. Daher wird die Wichtung des Kriterium s mit 0,5 bewertet. Die Herstellung der
Tiefgründung benötigt aus diesem Grund auch etwas mehr Bauzeit, sodass dieses Kriterium bei
Variante 1 etwas schlechter bewertet wird.
Aufgrund der vorhandenen Flachgründung des Bestandes , bei der die vordere Spornlänge nicht
genau bekannt ist, wurde das Kriterium Planungssicherheit hinzugefügt. Da dieses Thema einen
Grundsatz für die Machbarkeit darstellt, wurde der Wichtungsfaktor auf 2 gesetzt. Die Länge des
vorderen Spornes im Bestand beeinflusst die Lastabtragung beider Varianten signifikant.
Im Falle einer Flachgründung mit exzentrische r Lasteinleitung ergibt sich eine ungleichmäßige
Sohldruckverteilungen, wodurch eine klaffende Fuge entstehen kann. Die Grundbruchsicherheit wird
durch die exzentrische Lasteinleitung ebenfalls negativ beeinflusst. Ob der Grundbruchnachweis
erbracht werden kann, ist erst nach genauer Kenntnis der geometrischen und geotechnischen
Verhältnisse zu bestimmen und kann im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung nicht endgültig
geklärt werden.
Die exzentrische Lasteinleitung bei der Mikropfahlgründung hat Auswirkungen auf das einzuleitende
Moment in die aufgehende Konstruktion des Stahlbetons (Bemessung Rahmenecke) und muss dann
bei der Tiefgründung mittels Mikropfählen über ein Kräftepaar abgetragen werden (Abbildung 18,
links). Aus baupraktischen Gründen wird allerdings eine nach vorne versetzte Ausführung der
Rahmenkonstruktion empfohlen, was allerdings einen nicht genutzten Luftraum erzeugt. Es kann
allerdings festgehalten werden, dass Lösungsansätze auch bei ungünstiger Lage d es Bestandes
möglich sind und daher Sicherheit für die weitere Planung besteht.
Da die Mikropfähle und auch die oben erwähnte Kampfmittelsondierung mit Kosten verbunden sind,
schneidet die Variante 1 in Bezug auf das Kriterium „Wirtschaftlichkeit“ schlechter ab als Variante 2.
Da die zusätzlichen Kosten im Verhältnis zur Gesamtmaßnahme jedoch eher gering sind, wird das
Kriterium Wirtschaftlichkeit hier mit einer Wichtung von 0,5 bewertet.
Die genauen Abmessungen der Fundamente beider Gründungs varianten können zum jetzigen
Zeitpunkt aufgrund der unbekannten Geometrie der Bestandsgründung nicht bestimmt werden. Für
die Herstellung der Flachgründung ist jedoch in jedem Fall eine deutlich größere Baugrube erforderlich
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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als bei der Tiefgründung. Da die für die Umsetzung erforderlichen Verkehrseinschränkungen während
der Baumaßnahme wesentlich für die Umsetzung der Brückenerweiterung sind, wird das Kriterium
mit dem Wichtungsfaktor 2 bewertet.
Tabelle 3: Vergleich der Gründungsvarianten Südwest
Insbesondere aufgrund der besseren Planungssicherheit und der geringeren Verkehrseinschränkung
ergibt sich die Tiefgründung mittels Mikropfählen als Vorzugsvariante des Auflagers Südwest.
3.7 Varianten für das Auflager Südost
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung werden fünf Varianten für die Herstellung der Gründung
auf der südöstlichen Seite der Bestandsbrücke untersucht.
Während in den Varianten 1 und 2 die ungewisse Bestandssituation zur Lastweiterleitung verwendet
wird, werden in den Varianten 3 (Flachgründung) und 4 (Tiefgründung mittels Mikropfählen) neue
Gründungskörper hergestellt. Variante 5 stellt eine Mischung aus den Varianten 1 bis 4 dar.
Die einzelnen Varianten werden in den nachfolgenden Kapiteln näher erläutert.
Kriterien
Variante Auflager Südwest
Kampfmittel
Bauzeit
Planungs-
sicherheit
Wirtschaftlich-
keit
Verkehrs-
einschränkung
Summe
Wichtung 0,5 1 2 0,5 2 6
1 Tiefgründung Mikropfähle 4 3 2 3 2 2,4
2 Flachgründung 1 2 4 2 4 3,3
1 = sehr gut, 2 = gut, 3 =befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft, 6 = ungenügend
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Tabelle 4: Varianten für das Auflager Südost
Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5
3.7.1 Variante 1: Lastabtrag über Bestandswandscheiben
Variante 1 beschreibt die Nutzung der bestehenden Wandscheibe als Widerlager. Hierfür wird nach
Rückbau der vorhanden Deckenplatte eine neue Betonplatte als Auflagerbank zur Lastverteilung
erstellt, auf der die Lager der Brückenerweiterung angeordnet werden. Die Last aus der
Brückenerweiterung wird über die Wandscheibe und die Bestandsgründung abgeleitet. Hier gibt es
Planungsunsicherheiten, weil kein e Bewehrungspläne der Wandscheibe n vorliegen. Ohne
Bewehrungspläne kann der Bewehrungsgrad der Wandscheiben nicht sicher bestimmt und somit die
Weiterleitung der Auflagerlasten nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Es muss außerdem geprüft werden, ob die Lasten, die aus der Brückenerweiterung in den
Widerlagerbaukörper eingeleitet werden, die Gesamtstandsicherheit des Baukörpers beeinträchtigen.
Die Statik zur Ermittlung der Geometrie des Restbaukörpers im Zuge der Abbruchplanung der
Tiefgarage liegt nicht vor. Eine zusätzliche Last in diesem Bereich kann daher die
Gesamtstandsicherheit beeinträchtigen. Es ist auch der Einfluss der Bestandsbrücke zu
berücksichtigen. Da keine Nachrechnung vorliegt, können die Auflagerl asten mit 1000 kN pro Lager
angenommen werden. Für diese Last sind die Neotopflager ausgelegt.
Da die Gründungen der vorderen und hinteren Wand auf unterschiedlichen Höhen liegen, wird die
hintere Wand durch die Lastausbreitung im Boden durch das höher liegende Fundament belastet .
Dies führt zu einem Verträglichkeitsproblem, das die äußere Standsicherheit gefährdet. Die genauen
Auswirkungen lassen sich im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung nicht abschätzen. Fundamente
auf höhenversetzen Gründungsebenen sind allerdings aus diesen Gründen allgemein zu vermeiden.
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Randbedingungen, die für diese Variante im Vorfeld überprüft werden müssen:
- Bewehrungsgrad der Wandscheiben → Bestandspläne erforderlich, ansonsten schwer bis gar
nicht ermittelbar
- Verifizierung der Breite der Streifenfundamente durch umfangreichere Bestandspläne oder
Sondierungen
- Nachweis der Gesamtunterbauten mit Gesamtlasten aus Bestandsbauwerk und Erweiterung
mit Bodengutachter erforderlich
Werden keine umfangreichen Bestandsunterlagen gefunden, ist Variante 1 nicht umsetzbar.
3.7.2 Variante 2: Verfüllen des Hohlraums und Lastabtrag über Vollquerschnitt
Variante 2 sieht ein Verfüllen des Hohlraums mit Flüssigboden vor. Hierzu werden nach Rückbau der
Bestandsplatte von oben Kernbohrungen in die Zwischendecken des Hohlraums durchgeführt. Im
Nachgang wird lagenweise der Flüssigboden eingebracht. Zur Lastverteilung wird analog zu Variante
2 eine Betonplatte als Auflagerbank errichtet. In den Ausführungsplänen zum Haus 1 Neue Mitte ist
angegeben, dass der Übergang zwischen Bestandswandscheiben und neuem Kellergeschoss mit
Fugenbändern abgedichtet wurde. Trotzde m ist der Innenraum zwischen den Wandscheiben vor
Einbringen des Flüssigbodens auf Undichtigkeiten zu prüfen. Hierfür ist die Deckenplatte
zurückzubauen und in der Zwischendecke ein Mannloch herzustellen. Nach der Sondierung und ggf.
Abdichtung des Baukörpers erfolgt der Einbau des Flüssigbodens lagenweise , damit kein zu hohe r
hydrostatischer Druck auf die Bestandswände wirkt.
Analog zu Variante 1 muss im Vorfeld ein Bodengutachter hinzugezogen werden, um die Grundlagen
zum Nachweis der äußeren Standsicherheit zu schaffen . Da die Last über den verfüllten
Gesamtbaukörper abgetragen wird, ist die genaue Kenntnis der Bewehrungsgrade der
Bestandswände nicht zwingend erforderlich.
Analog zu Variante 1 führt der Lastabtrag auf verschiedenen Gründungsebenen zu einem
Verträglichkeitsproblem. Die Umsetzbarkeit der Variante ist daher eher nicht gegeben.
Randbedingungen, die im Vorfeld überprüft werden müssten:
- Verifizierung Gründungsebenen
- Sondierung des Bestandsbaukörpers auf Dichtheit
- Nachweis der Gesamtunterbauten mit Gesamtlasten aus Bestandsbauwerk und Erweiterung
3.7.3 Variante 3: Teilabbruch des Hohlraums und Neubau
Variante 3 beschreibt einen Teilabbruch des dreieckigen Hohlkörpers und einen Neubau an der
gleichen Stelle. Da zwischen dem Hohlkörper und dem Auflager der Bestandsbrücke keine Fuge ist,
muss die Lastausbreitung des Bestandsauflagers in den Bereich des Hohlkörpers berücksichtigt
werden. Unter der Annahme einer 60° - Lastausbreitung beträgt die Lastausbreitung in die vordere
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Wand ca. 1,8 m (siehe Abbildung 19). Da keine Informationen zum Lastabtrag des Bestandsauflagers
vorliegen, wird empfohlen den Bestand nicht zu rückzubauen, da die Standsicherheit der
Bestandsbrücke ansonsten nicht sichergestellt werden kann.
Abbildung 19: Lastausbreitung Bestandsbauwerk
3.7.4 Variante 4: Neuer Unterbau mit Tiefgründung vor Bestandswand
In Variante 4 wird eine neue Gründung vor der Bestandswand errichtet. Der neue Unterbau ist etwa
0,5 m breit und auf ausgestellten Mikropfählen gegründet. Da der Bestandshohlkörper in dieser
Variante unverändert bleibt, gibt es in dieser Variante die größte Planungssicherheit. Da der
Baukörper vor der Bestandswand errichtet wird, wird jedoch die unterführende Straße beeinträchtigt
und der vorhandene Straßenquerschnitt dauerhaft um 0,5 m eingeschränkt (siehe Abbildung 20). Die
Auswirkung auf die Straßenführung ist noch zu prüfen.
Abbildung 20: Verkehrseinschränkung durch neuen Unterbau Variante 4
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3.7.5 Variante 5: Teilneubau mit Tragstruktur im Inneren
Variante 5 ist eine Kombination aus den Varianten 2 bis 4 (Bauablauf siehe Abbildung 21). Die vordere
Wand und die Zwischenbö gen des Hohlraums werden abgerissen, wobei die Bereiche, die im
Einflussbereich der Lasteinleitung des Bestandlagers liegen , erhalten bleiben (vgl. Abschnitt 3.7.3).
Durch die Eröffnung des Hohlraums ist genug Platz vorhanden, um von oben eine Tiefgründung mit
Mikropfählen herzustellen. Die Tiefgründung sorgt dafür, dass die Lasten aus der Brückenerweiterung
nicht in die hintere Wand eingetragen werden. Die Wände des verbliebenen Hohlraums werden dann
mit eingeklebter Anschlussbewehrung versehen , um im Endzustand einen Verbund zwischen
Bestandswandscheibe und neuem Baukörper herzustellen. Auf diese Weise kann sichergestellt
werden, dass die Auflagerlasten aus dem Bestand auch über den neuen Ba ukörper abgetragen
werden. Im Querschnitt des Hohlraums wird ein Bewehrungskorb erstellt und der Hohlraum mit Beton
ausgefüllt. Die Außenwand des neuen Baukörpers wird mit der gleichen Geometrie wie im Bestand
wiederhergestellt, sodass die Außenansicht erhalten bleibt. Der neue und der alte Beton werden sich
optisch voneinander abheben . D a die südlich anschließende neu errichtete Treppenanlage sich
farblich auch abhebt, wird der Gesamteindruck aber erhalten bleiben.
Abbildung 21: Bauablauf Variante 5
3.7.6 Variantenvergleich für das Auflager Südost
In Tabelle 5 wird der Vergleich der Gründungsvarianten Südost anhand des Schulnotensystems
durchgeführt. Die Kriterien und Wichtungsfaktoren werden im Folgenden erläutert.
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Für die ersten drei Varianten ist die Planungsunsicherheit aufgrund der unklaren Gründungs -
verhältnisse ausschlaggebend und beeinflusst auch andere Punkte wie Bauzeit und Wirtschaftlichkeit.
Neben der Planungsunsicherheit durch die unbekannte Gründung kommt bei Variante 1 hinzu, dass
es keine Informationen zur Bewehrung der Wandscheiben gibt und bei Variante 2, dass die Dichtigkeit
des Hohlraums noch überprüft werden muss. Beim nachfolgenden Variantenvergleich werden aus
diesen Gründen lediglich die Varianten 4 und 5 miteinander vergleichen.
Analog zum Auflager Südwest wurde das Kriterium Kampfmittel mit dem Wichtungsfaktor 0,5
versehen, da der Einfluss auf die Machbarkeit gering ist. Die Kampfmitteluntersuchung wird zudem
zusätzlich bei den Kriterien Bauzeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Da bei Variante 4 der Bestand nicht abgebrochen wird und der Neubau davor errichtet wird, sind die
eigentlichen Bauarbeiten schneller abgewickelt als bei Variante 5.
Die Planungssicherheit ist für die Bewertung einer Machbarkeit besonders wichtig und wird daher mit
dem Wichtungsfaktor 2,0 bewertet.
Da keinerlei aussagekräftige Bestandsunterlagen zur Gründungssituation vorliegen, wird die Variante
4 bzgl. der Planungssicherheit besser bewertet als Variante 5. Da bei Variante 5 allerdings nur die
neu zu errichtende Konstruktion mit eigens hergestellter Mikropfahlgründung für den Lastabtrag
angesetzt wird, wird das Restrisiko der fehlenden Bestandsunterlagen als gering eingeschätzt.
Tabelle 5: Vergleich der Gründungsvarianten Südost
Kriterien
Variante Auflager Südost
Kampfmittel
Bauzeit
Planungs-
sicherheit
Wirtschaftlich-
keit
Dauerhafte
Verkehrs-
einschränkung
Summe
Wichtung 0,5 1,0 2,0 1,0 3,0 7,5
1 Lastabtrag über Wandscheibe 1 1 6 1 1 6,0
2 Verfüllen des Hohlraums 1 3 6 3 1 6,0
3 Teilabbruch und Neubau 1 4 6 4 1 6,0
4 Neuer Unterbau vor Bestand
(Tiefgründung) 4 2 2 1 5 3,2
5 Teilneubau mit Tragstruktur im
Inneren 4 4 3 4 1 2,5
1 = sehr gut, 2 = gut, 3 =befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft, 6 = ungenügend
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Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit ist es offensichtlich, dass der Neubau der Variante 4 deutlich
kostengünstiger ist als Variante 5. Da die erhöhten Kosten der Gründung in Achse Südost im
Verhältnis zu den Gesamtkosten eher gering ausfallen, wird ein Wichtungsfaktor von 1,0 angesetzt.
Anders sieht das bei dem Kriterium der dauerhaften Verkehrseinschränkung aus. Bei Variante 4 wird
durch den Neubau der Wandscheibe vor dem Bestand die Abbiegespur dauerhaft eingeschränkt und
die Verkehrssituation müsste in Gänze neu betrachtet werden. Dahe r wird dieses Kriterium mit dem
Faktor 3,0 bewertet.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Variante 5 die einzig realistisch umsetzbare
Variante darstellt. Variante 4 ist zwar im Hinblick auf die Bauzeit, Planungssicherheit und
Wirtschaftlichkeit zu bevorzugen, scheidet aber aufgrund der dauerhaften Verkehrseinschränkung im
Bereich der Abbiegespur zum Parkhaus des REWE-Marktes nahezu aus. Die entscheidenden Organe
müssen dies bei der endgültigen Wahl der Vorzugsvariante unbedingt berücksichtigen.
Für eine Weiterverfolgung der Variante 5 ist die Geometrie des vorhandenen Hohlkörpers durch
Vermessungen und/oder Sondierungen zu verifizieren, um Sicherheit für die weitere Planung zu
erhalten. Alle Abmessungen und Annahmen zur Gründung wurden im Rahmen der
Machbarkeitsuntersuchung Planunterlagen entnommen, in denen dieser Bereich nur qualitativ
dargestellt ist und keine Vermaßung aufweist (vgl. Abbildung 14). Da der Baukörper nicht mehr
zugänglich, ist er von oben bspw. mittels Mannlöcher in beiden Ebenen für die Vermessungsarbeiten
zugänglich zu machen (Abbildung 22). Die Vermessungsarbeiten im inneren können bspw. mittels
3D-Scanner erfolgen.
Abbildung 22: Erforderliche Vorarbeiten für Vermessungen , Ansicht heute (links) und
Bauzustand (rechts)
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4. Überbau
4.1 Beschreibung der untersuchten Varianten
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung werden verschiedene Ausführungsvarianten untersucht.
Diese Varianten sind nachfolgend beschrieben und im Hinblick auf technische Umsetzbarkeit,
Baukosten, Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit und Nachhaltigkeit bewertet . Auf
Grundlage dieser Vorauswahl wird nachfolgend ein Vergleich durchgeführt und eine Vorzugsvariante
erarbeitet.
Um den Verkehr auf der unterhalb liegenden Hauptstraße möglichst wenig zu beeinträchtigen, werden
von vorne herein nur Varianten mit Fertigteilen und Teilfertigteilplatten berücksichtigt. Reine
Ortbetonlösungen werden nicht betrachtet, weil diese durch bauzeitliche Traggerüste eine längere
Sperrung der Hauptstraße zur Folge hätten.
Da sich die Brückenerweiterung in die Umgebung und an den Bestand anpassen soll, werden
vornehmlich Varianten mit Sichtbetonflächen untersucht. Holzträger werden ausgeschlossen, weil
sich die Materialität optisch nicht ins Gesamtbild einfügt. Eine Variante mit Stahlverbundträger wurde
betrachtet.
Abbildung 23: Prinzipskizze Brückenerweiterung
Das Grundprinzip aller untersuchten Varianten ist in Abbildung 23 dargestellt. Bei der Variante mit
Stahlverbundträgern wird der Verbund mittels Kopfbolzendübeln, die in Vergusstaschen angeordnet
sind, hergestellt. Der Kragarm des Bestandsbauwerks wird bis zum Anschnitt an den Träger
zurückgebaut. Im Randbereich der neuen Brückenerweiterung wird ein Fertigteilträger aus Stahl- bzw.
Spannbeton aufgelegt. Zwischen dem Bestandträger und dem neuen Randträger wird ein Teilfertigteil
aus Beton aufgelegt. Am Hauptträger ist dafür eine bauzeitliche Konsole erforderlich. Wenn die
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Teilfertigteile alle aufgelegt wurden, wird eine Ortbetonplatte ergänzt. Die Anschlussbewehrung an
das Bestandsbauwerk erfolgt durch eingeklebte Bewehrungsstäbe (z.B. mit Hilti HIT).
Varianten, in denen die Brückenerweiterung vom Bestand durch eine Fuge getrennt wird, wurden
bewusst ausgeschlossen, da solche Fugenbereiche mit der Zeit ein Dauerhaftigkeitsproblem
entwickeln und undicht werden.
Erste Tastberechnungen haben ergeben, dass für eine Brückenerweiterung um ca. 5 Metern
(entspricht 7,75 m ab Anschnitt Bestandsträger) zwei Längsträger erforderlich sind. Bei Einbau von
lediglich einem Außenträger ergeben sich für die in Querrichtung spannenden Teilfertigteile deutlich
zu große Spannweiten bzw. Durchbiegungen. Daher werden im Folgenden lediglich Varianten mit
zwei Längsträgern betrachtet.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass ein Stahlbetonträger ohne Vorspannung zu große erforderliche
Bewehrungsmengen (auch Druckbewehrung) benötigt und daher nicht zielführend ist. Auch eine
Zwischenunterstützung löst das Problem nicht. Der einzige Ort, an dem eine Zwischenstütze
realisierbar wäre, ist im Bereich des Gehwegs am südwestlichen Auflager. Eine Zwischenstütze in
diesem Bereich reduziert die notwendige untere Biegebewehrung, macht jedoch eine nicht
einbaubare Menge an Biegebewehrung in der oberen Lage erforderlich.
Nach dem ersten Berechnungsdurchgang hat sich ergeben , dass entweder Träger aus hochfestem
Beton mit einem Spannglied oder breitere Träger aus Normalbeton mit zwei Spanngliedern möglich
sind. Der maßgebende Nachweis war hierbei der Dekompressionsnachweis.
Tabelle 6 gibt einen Überblick über die untersuchten Varianten. Es werden Varianten mit und ohne
tragender Brüstung untersucht.
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde noch keine Querschnittsoptimierung durchgeführt,
sondern für die meisten Varianten näherungsweise Rechteckquerschnitte angenommen. Im weiteren
Planungsverlauf könnte die Querschnittsgeometrie noch in Richtung einer klassischen
Bindergeometrie optimiert werden.
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Tabelle 6: Varianten Überbau
Variante 1:
zwei Hauptträger aus Spannbeton
Normalbeton mit zwei Spanngliedern pro
Querschnitt und Außenträger mit tragender
Brüstung
Variante 2:
zwei Hauptträger aus Spannbeton
Hochfester Beton mit einem Spanngliedern pro
Querschnitt und Außenträger mit tragender
Brüstung
Variante 3:
zwei Hauptträger aus Spannbeton
Normalbeton mit zwei Spanngliedern pro
Querschnitt und Außenträger mit aufgesetzter
Brüstung
Variante 4:
zwei Hauptträger aus Spannbeton
Hochfester Beton mit einem Spannglied pro
Querschnitt und Außenträger mit aufgesetzter
Brüstung
Variante 5:
zwei Stahlverbundträger
Außenträger mit aufgesetzter Brüstung
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4.1.1 Variante 1: Zwei Träger | Spannbeton | Normalbeton | tragende Brüstung
Bei Variante 1 werden zwei Fertigteilträger aus Spannbeton eingesetzt. Das Grundprinzip entspricht
dem in Abschnitt 4.1 dargestellten. Die Träger sind aus Normalbeton (C35/45) und mit je zwei
Spanngliedern vorgespannt. Die zwei Spannglieder (z.B. Suspa BBV L22) werden nebeneinander in
den Fertigteilen angeordnet. Gegenüber der Variante 2 mit hochfestem Beton und einem Spannglied
pro Träger sind die Betonquerschnitte der Fertigteile daher etwa um 2/3 breiter (ca. 1,25 m anstatt
0,75 m). Die Fertigteile werden also schwerer. Die Brüstung des Außenträgers ist als tragendes
Bauteil ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass der Außenträger eine größere Steifigkeit und damit
geringere Durchbiegung aufweist. Durch die größere Ste ifigkeit verteilen sich die Verkehrs - und
Ausbaulasten mehr in Richtung Außenträger und weniger auf den Bestandsträger. In einem
Lastvergleich entspricht die gemittelte Linienlast, die durch die Verbreiterung auf den Bestandsträger
übertragen wird, etwa 100% der Bestandslasten. Die Brüstung ist in den Varianten 1 und 2 ein
tragendes Bauteil und kann daher in Zukunft nicht verändert oder ausgetauscht werden. Dies schränkt
den Gestaltungsspielraum ein, was je nachdem, welches Erscheinungsbild gewünscht ist, ein Nachteil
sein kann.
4.1.2 Variante 2: Zwei Träger | Spannbeton | hochfest. Beton | tragende
Brüstung
Variante 2 unterscheidet sich gegenüber der Variante 1 darin, dass anstelle von Normalbeton
hochfester Beton (C80/95) verwendet wird. Dadurch können größere Einzelspannglieder (z.B. Suspa
BBV L31) verwendet werden und die Fertigteilträger können schlanker ausgeführt werden. Durch die
Verwendung von hochfestem Beton können schlankere Fertigteile mit einem geringeren
Transportgewicht realisiert werden als bei Fertigteilen aus Normalbeton. Da das Korngefüge von
hochfestem Beton sehr dicht ist, sind die Fertigt eilträger sehr dauerhaft und weniger anfällig
gegenüber Umwelteinflüssen. Dadurch fallen weniger Instandsetzungsmaßnahmen an. Der Einsatz
von hochfestem Beton ist nicht in der ZTV -Ing geregelt. Die Verwendung muss daher durch den
Bauherrn freigegeben werden.
4.1.3 Variante 3: Zwei Träger | Spannbeton | Normalbeton | Brüstung aufgesetzt
Bei der Variante 3 ist gegenüber der Variante 1 die Brüstung kein tragendes Bauteil, sondern
aufgesetzt. Das erhöht den Gestaltungsspielraum, da sowohl eine massive Brüstung als auch
Geländer aus verschiedenen Materialien infrage kommen und auch während der Nutzungsdauer
ausgetauscht werden können. Durch den Wegfall der tragenden Brüstung hat der Außenträger
allerdings eine geringere Steifigkeit als bei den Va rianten 1 und 2, wodurch eine größere
Durchbiegung und eine stärke Umlagerung der Verkehrs - und Ausbaulasten in Richtung
Bestandsträger resultiert. Dieser wird dadurch stärker belastet. Die zulässigen Durchbiegungen der
Hauptträger werden eingehalten Ob die Lastreserve des Bestandsaußenträger ausreicht, muss im
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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weiteren Planungsverlauf unbedingt geprüft werden. Bisher wurde noch keine Nachrechnung des
Bestandbauwerks durchgeführt und es liegt auch keine Bestandsstatik vor. In einem Lastvergleich
wurde für die Varianten mit aufgesetzter Brüstung eine gemittelte Last auf den Außenträger ermittelt,
die etwa 130% der Last im Bestand entspricht. Eine Nachrechnung ist bei dieser Variante also
zwingend erforderlich.
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde näherungsweise ein Rechteckquerschnitt
angenommen. Im Zuge der weiteren Planung kann der Querschnitt weiter optimiert werden. Denkbar
ist beispielsweise ein klassischer Binderquerschnitt. Es besteht bei dieser V ariante außerdem die
Möglichkeit einen kleinen Kragarm auszubilden, da aufgrund der nichttragenden Brüstung die
Außenkante des Trägers, anders als in den Varianten 1 und 2, nicht zwingend auch die Außenkante
der Brückenerweiterung bildet. Es ist so eine breitere Brückenfläche möglich.
4.1.4 Variante 4: Zwei Träger | Spannbeton | hochfest. Beton | Brüstung
aufgesetzt
Variante 4 entspricht der Variante 3 mit dem Unterschied, dass durch den Einsatz von hochfestem
Beton schlankere Fertigteile ausgeführt werden können. Es gelten analog zu Variante 2 die Vor- und
Nachteile von hochfestem Beton. Wie in Variante 3 ist für die weitere Planung eine Nachrechnung
des Überbaus erforderlich.
4.1.5 Variante 5: Zwei Träger | Stahlverbundträger | Brüstung aufgesetzt
In Variante 5 werden Stahlträger anstelle von Spannbetonfertigteilträgern eingesetzt, die über
Kopfbolzendübel mit der Ortbetonergänzung Stahlverbundträger bilden. Die Stahlträger werden
analog zu den Spannbetonfertigteilträgern eingehoben, dann werden Teilfertigteile aus Stahlbeton
zwischen den Trägern aufgelegt. Auf den Stahlträgern sind Kopfbolzendübel aufgeschweißt. Wenn
die Teilfertigteile aufgelegt sind, wird Ortbeton ergänzt. Gegenüber den Lösung en aus Spannbeton
fügen sich die Stahlträger weniger gut in die Optik des Bestandsbauwerks ein.
4.2 Variantenvergleich inklusive Nachhaltigkeitsaspekt
Die oben beschriebenen Varianten werden nachfolgend verglichen und in Tabelle 7 bewertet.
Die statische Vordimensionierung hat ergeben, dass bei den Varianten mit tragender Betonbrüstung
durch die größere Steifigkeit weniger Lasten auf den Bestand aufgebracht werden als bei Verzicht auf
die Brüstung. Da keine Bestandsstatik der Brücke vorhanden ist, wurde der Einfluss über einen
Lastvergleich untersucht. Es hat sich ergeben, dass bei den Varianten ohne Brüstung ca. 30%
größere Lasten auf die bestehenden Längsträger ü bertragen werden als bisher. Ob die Varianten 3
bis 5 überhaupt umsetzbar sind, muss eine Nachrechnung ergeben, in der die zusätzlichen Lasten
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auf den Bestand angesetzt werden. Das Ergebnis der Nachrechnung hat Einfluss auf den gesamten
Lastabtrag des Bestandsbauwerk inklusive Lager, Unterbau und Gründung. Da das Ergebnis offen
ist, wurde das Kriterium der Planungssicherheit eingeführt und auch mit dem Wichtungsfaktor „2“
berücksichtigt, da die Machbarkeit wesentlich hiervon abhängt.
Da der hochfeste Beton derzeit noch nicht in der ZTV -ING geregelt ist, ist für das Bauprodukt des
Fertigteilträgers aus Hochleistungsbeton eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich. Welche
Freiheiten die Stadt Köln als Kommune hat, ist zu klären. Insbesondere ist dies im Zusammenhang
mit dem Fördermittelgeber zu prüfen. Vorerst ist jedoch davon auszugehen, dass eine
Bauartgenehmigung erforderlich ist, die die Planungszeit deutlich verlängern wird. Die verlängerten
Genehmigungszeiten werden mit dem Kriteriu m Genehmigungszeit im Variantenvergleich
berücksichtigt.
Durch den Einsatz von hochfestem Beton können im Vergleich zu normalfestem Beton geringere
Betonmengen durch kleinere Querschnittsabmessungen realisiert werden. Dadurch werden die
Lasten auf die neu zu errichtende Gründung reduziert. Daher wurde das Kriter ium Eigengewicht bei
Verwendung von hochfestem Beton mit der Note 2 und beim normalfesten Beton mit der Note 3
bewertet. Das leichteste Fertigteil ist allerdings der Stahlträger, sodass Variante 5 mit der Note 1
bewertet wird.
Die Varianten 1 und 2 sind bzgl. des Kriteriums Gestaltung eingeschränkt, da die seitliche
Absturzsicherung gleichzeitig für die Tragfähigkeit des Bauwerks angesetzt wird. Daher können
gestalterisch nach der Herstellung der Brücke nur noch eingeschränkt Veränderungen vorgenommen
werden. Anders sieht das bei den V arianten 3 bis 5 aus. Hier befindet sich das Tragwerk unterhalb
des Gehwegbereiches und das Geländer kann individuell gestaltet werden. Es kann sowohl eine
Betonbrüstung (analog Bestand) als auch ein aufwändiges Gestaltungsgeländer aus Stahl oder Glas
angeordnet werden. Das Geländer kann zudem zukünftig ausgetauscht werden, was bei den
Varianten 1 und 2 nicht möglich ist.
Der hochfeste Beton ist in seinem Korngefüge deutlich kompakter als der normalfeste Beton. Dadurch
kann die Dauerhaftigkeit des Werkstoff s verbessert werden. Es gibt Beispiele aus Nordamerika,
Frankreich und Norwegen, in denen hochfester Beton eingesetzt wurde ; jedoch nicht aus
Festigkeitsaspekten, sondern aus Gründen zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit (Heinrich, et al.,
2023). Da der hochfeste Beton in der ZTV -ING noch nicht allgemein geregelt ist, wurden in
Deutschland zunächst kleinere Bauwerke als Pilotprojekte in Hochleistungsbeton ausgeführt
(Bernhardt, et al., 1998) . Die Bauwerke aus Hochleistungsbeton, die im Zuständigkeitsbereich der
Autobahn GmbH des Bundes stehen , sind auch nach 25 Jahren in einem hervorragenden Zustand
mit der Bauwerksnote 1,0 (Haveresch, 2023) . Aus diesen Gründen wird die Dauerhaftigkeit der
erarbeiteten Varianten mit hochfestem Beton besser bewertet als die mit normalfestem Beton. Da bei
Verwendung von Stahlträgern der Korrosionsschutz ca. all e 25 Jahre zu erneuern ist, wird die
Variante 5 beim Kriterium Dauerhaftigkeit abgewertet. Eine höhere Dauerhaftigkeit führt zu weniger
Instandsetzungsmaßnahmen und somit auch weniger Sperrungen mit Verkehrseinschränkungen in
der Zukunft.
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Da Fertigteile aus hochfestem Beton nur von erfahrenen Fertigteilwerken hergestellt werden sollten
und zudem die Ausgangsstoffe des hochfesten Betons teurer sind, als die eines alltäglichen
normalfesten Betons, ist mit höheren Herstellungskosten zu rechnen. Daher werden die Varianten mit
Hochleistungsbeton beim Kriterium Wirtschaftlichkeit abgewertet. Da Stahlträger ebenso in der
Herstellung teurer sind als Betonträger, wird die Variante 5 ebenfalls etwas schlechter bewertet als
die Varianten 1 und 3. Das Kriterium wird mit einem Wichtungsfaktor von 0,5 berücksichtigt, da die
Unterschiede in den Kosten im Vergleich zu den Kosten der Gesamtmaßnahme sehr gering sind.
Nachhaltigkeit
Für eine Einschätzung, welche der Varianten hinsichtlich eines nachhaltigen Tragwerks mit den
geringsten Umweltwirkungen einhergeht, wird nachfolgend eine erste Gegenüberstellung der
Varianten durchgeführt. Hierbei soll der Fokus auf dem Unterschied zwischen den verschiedenen
Bauweisen mit hochfestem Beton gegenüber der Variante mit normalfestem Beton sowie d er
Stahlverbundbauweise liegen, weshalb ausschließlich die Varianten 3, 4 und 5 miteinander verglichen
werden. Für die Variante 1 und 2, die bis auf die zusätzlich mittragende Brüstung wie Variante 3 und
4 ausgeführt werden, kann das Ergebnis entsprechend übertragen werden.
Die Umweltwirkungen eines Tragwerks in Bezug auf den Klimawandel werden maßgeblich durch das
globale Erwärmungspotenzial erfasst (GWP = global warming potential). Dieses beinhaltet den
Emissionsbeitrag aller verwendeten Baustoffe für die verschiedenen Lebe nszyklusphasen
Herstellung, Bau, Nutzung, Entsorgung und möglicher Wiederverwendung bzw. Recycling. In
Abbildung 24 sind die Module der Lebenszyklusphasen dargestellt. Aufgrund des unterschiedlichen
Wirkungspotenzials der Treibhausgase werden diese referenziert auf eine in der Wirkung
vergleichbare Menge an CO2 angegeben (CO2-Äquivalente).
Abbildung 24: Module Lebenszyklusphasen, Quelle Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges
Bauen DGNB
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Für die Machbarkeitsstudie wird nachfolgend für einen Vergleich ausschließlich d ie Phase der
Herstellung (A1-A3) betrachtet, da diese Phase den maßgeblichen Anteil am GWP-Gesamtwert hat.
Als Datenquelle für die Berechnung des globalen Erwärmungspotenzials dient in erster Linie die
ÖKOBAUDAT, die für gängige Baustoffe generische Datensätze zur Verfügung stellt. Für den
Spannstahl liegen keine generischen Datensätze vor, weshalb hier spezifi sche Datensätze eines
Herstellers verwendet wurden. Für den hochfesten Beton wurde ein Schätzwert durch ein Betonwerk
im Raum Köln berücksichtigt.
Die Gegenüberstellung erfolgt ausschließlich für die Tragkonstruktion des Überbaus ohne
Abdichtung, Belag, Übergangskonstruktion und ähnlichen Einbauten. Da diese zusätzlichen Elemente
jedoch bei allen Varianten notwendig werden, sind diese für das qualitative Ergebnis der
Gegenüberstellung nicht relevant.
Die Berechnungen zu den verschiedenen Varianten hinsichtlich des globalen Erwärmungspotenzials
finden sich in der Anlage 4.
Das Ergebnis zeigt, dass alle Varianten im ähnlichen Bereich hinsichtlich des GWP liegen, wobei mit
Variante 5 das geringste GWP möglich ist. Für Variante 4 und 5 ergibt sich aufgrund des geringeren
Gewichtes dann auch noch ein Vorteil in der Gründung, da diese ebenfalls schlanker ausgebildet
werden kann. Für eine Einhaltung der gleichen Dauerhaftigkeitsanforderungen wurde für die
Vergleichbarkeit für Variante 5 auch das GWP der erforderlichen Korrosionsschutzbeschichtung
eingerechnet.
In Bezug auf die Bewertung der Nachhaltigkeit wird insbesondere im Hochbau oftmals das Kriterium
der Zirkularität mit einbezogen, was die Möglichkeiten des (sortenreinen) Rückbaus und der
Wiederverwendung der tragenden Bauteile berücksichtigt. Für das vorl iegende Brückentragwerk ist
jedoch die Dauerhaftigkeit sowie ein möglichst geringes Gesamt -GWP vorrangig gegenüber einer
Rückbaubarkeit. Möglichkeiten zur Demontierbarkeit und damit verbundene vor Ort zu schließende
Fugen sind hinsichtlich der Exposition d es Tragwerks hier eher ungünstig hinsichtlich der
Dauerhaftigkeit einzustufen, weshalb das Kriterium Zirkularität hier nicht weiterverfolgt wird.
Für eine weitere Optimierung des ökologischen Fußabdrucks des Bauwerks können auch
CO2-reduzierte Betone in der Planung vorgesehen werden. Hier ist für den Anwendungsfall zu prüfen,
welche Hersteller im Umkreis von Köln zur Verfügung stehen. CO2-reduzierte Betone haben eine
langsamere Festigkeitsentwicklung als herkömmlicher Beton. Wird CO2-reduzierter Beton für die
Ortbetonergänzung verwendet, sind eventuelle Auswirkungen auf den Bauablauf zu prüfen.
Grundsätzlich günstig im Hinblick auf die Nachhaltigkeit ist zu bewerten, dass das Bauwerk ohne
große Verkehrsunterbrechung erstellt werden kann und somit zusätzliche Treibhausgasemissionen
durch möglicherweise entstehende Staus vermieden werden.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass alle drei Varianten hinsichtlich der Nachhaltigkeit in einem
ähnlichen Bereich liegen. Für eine Entscheidung sollten deshalb weitere Kriterien wie Bauabläufe und
Kosten ebenso berücksichtigt werden.
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Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurde noch keine Querschnittsoptimierung durchgeführt.
Die Form der Träger wird in der weiteren Planung also noch angepasst und optimiert. Hier liegt auch
noch Optimierungspotential für die Nachhaltigkeitsberechnung.
Da bei allen Varianten Fertigteile zum Einsatz kommen ergeben sich keine Unterschiede in der
Bauzeit.
Tabelle 7: Variantenvergleich Überbau
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aus Gründen der Planungssicherheit die
Anordnung einer tragenden Brüstung bevorzugt wird. Bei Verzicht auf die tragende Brüstung ist eine
Nachrechnung des Bestandüberbaus erforderlich, dessen Ergebnis die eige ntliche Machbarkeit
hinfällig machen kann. Aus Gründen der Dauerhaftigkeit und des geringeren Eigengewichts zur
Abtragung der Lasten in die neu zu errichtenden Unterbauten werden Fertigteilträger aus
Hochleistungsbeton empfohlen, sofern die Genehmigungsprozesse nicht zu zeit- und kostenintensiv
werden. Andernfalls sind Fertigteile aus normalfestem Beton mit tragender Brüstung (Variante 1) die
Vorzugsvariante. Stahlverbundträger schneiden in der Bewertung aufgrund von Defiziten in der
Gestaltung und der Dauerhaftigkeit jedoch schlechter ab als Spannbetonträger.
Kriterien
Überbau
Planungssicherheit
Genehmigungszeit
Eigengewicht
Gestaltung
Dauerhaftigkeit
Wirtschaftlichkeit
Nachhaltigkeit
Summe
Wichtung 2 1 1 1 1 0,5 0,5 7
1 Variante 1 2 1 4 3 2 2 3 2,4
2 Variante 2 2 4 3 3 1 4 3 2,6
3 Variante 3 4 1 3 1 2 2 3 2,5
4 Variante 4 4 4 2 1 1 4 3 2,8
5 Variante 5 4 1 1 3 3 3 2 2,6
1 = sehr gut, 2 = gut, 3 =befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft, 6 = ungenügend
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4.3 Lager, Gelenke
Die Dimensionierung der Lager erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung. Es werden Elastomerlager
vorgesehen.
4.4 Fahrbahnübergangskonstruktionen
Die Fahrbahnübergangskonstruktion wird im Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt.
4.5 Abdichtung, Belag
Die Bauart für die Abdichtung und den Aufbau des Gehwegbelages im Bereich der Kragplatte wird im
Rahmen der Entwurfsplanung angegeben.
4.6 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse
Die Erarbeitung der genauen Korrosionsschutzmaßnahmen erfolgt in der Entwurfsplanung.
5. Entwässerung
Das Bestandsbauwerk weist in der Betonoberfläche kein Quer - oder Längsgefälle auf. Die
notwendigen Gefälle für die Entwässerung sind also im Bestand im Belagsaufbau berücksichtigt. Das
Entwässerungskonzept für die Brückenerweiterung wird im Zusammenhang mit dem Umbau des
Gesamtbauwerks erstellt.
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6. Anschlussbereiche und Wegebeziehung
6.1 Allgemein
Ziel der Brückenerweiterung ist es im Rahmen der „Revitalisierung“ der Porzer Innenstadt die
Verbindung zwischen Geschäftsbereich und Rheinboulevard aufzuwerten und eine Sichtachse von
der Außenkante des Neubaus „Haus 1“ auf der Ostseite und der Außenwand des Mariella Hotels auf
der Westseite in Richtung Rhein zu schaffen. Im Zusammenhang mit der Brückenerweiterung ist auch
der Abriss der Pavillons auf der Bestandsbrücke geplant, wodurch ein großer, freier Platz entsteht.
Während heute durch die vorhandenen Pflanztröge und den Stahl-Glas-Pavillons eine Engstelle beim
Durchgang Richtung Rhein vorhanden ist (Abbildung 25, links), entsteht durch die Brückenverbreitung
und vor allem durch den Rückbau der Pavillons ein großer, gestaltbarer Bereich ( Abbildung 25,
rechts).
Abbildung 25: Ausgangssituation (links) und Visualisierung (rechts)
6.2 Anschlussbereich Ost
Im Anschlussbereich Ost wird die bestehende Wegbeziehung zwischen Fußgängerzone und Brücke
durch die Brückenerweiterung aufgewertet, da ein zusätzlicher nutzbarer Bereich entsteht.
Im Anschlussbereich Südost befindet sich eine Treppenan lage. Da die Brückenerweiterung in der
gleichen Höhenlage, wie das Bestandsbauwerk weitergeführt wird, ändert sich die Anschluss -
beziehung zur Treppenanlage nicht (Abbildung 26). Das Geländer im Anschlussbereich ist so
auszubilden, dass überall die erforderlichen Höhen zur Absturzsicherung eingehalten werden.
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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Abbildung 26: Anschlussbereich Ost
6.3 Anschlussbereich West
Im Anschlussbereich West grenzt das Mariella Hotel an die Brückenerweiterung an. Hier besteht ein
Höhenversatz von gut einem Meter, der derzeit durch eine Treppe überbrückt wird und einen direkten
Zugang gewährleistet ( Abbildung 27, oben). Wird die Rampe an dem Arkardengang des Hotels
entlanggeführt, ergibt sich daraus eine Einschränkung der Sicht aus dem Hotel. Es wird außerdem
die Wegbeziehung zwischen Hotel und Fußgängerzone beeinflusst, da der Zugang zur
Fußgängerzone erst weiter in Ri chtung Rhein möglich ist (Abbildung 27, unten). Ebenso wird der
Fußweg, der von der Hauptstraße über eine Treppe in die Fußgängerzone führt , durch die Rampe
verlängert.
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Abbildung 27: Ausgangssituation (oben) und Visualisierung (unten)
7. Schutzeinrichtungen
Die Gestaltung des Geländers richtet sich nach der Wahl der Überbauvariante. Wird ein Randträger
mit tragender Brüstung gewählt, wird die Schutzeinrichtung durch eine Betonbrüstung gebildet, deren
Oberfläche ggf. noch gestaltet werden kann. Wird ein Randträger ohne tragende Brüstung g ewählt,
kann auch ein Füllstabgeländer oder Gestaltungsgeländer als Schutzeinrichtung angeordnet werden.
Es handelt sich um einen Gehweg ohne planmäßigen Radverkehr. Die Geländerhöhe nach ZTV-ING
(Teil 6, Abschnitt 9, Tabelle 6.9.1) beträgt damit ≥ 1,0 m. Da auf der verbreiterten Brücke Radverkehr
nicht ausgeschlossen werden kann, wird empfohlen die Geländerhöhe auf 1,3 m zu erhöhen.
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8. Sonstige Ausstattung und Leitungen
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde eine ALIZ -Abfrage durchgeführt und in Form eines
Leitungsbestandsplanes dokumentiert (siehe Abbildung 28). Laut Abfrage sind im Bereich des
Brückenüberbaus diverse Leuchtstellen der Rhein Energie und eine Hausanschlussleitung der
Rheinenergie vorhanden. Unter der Brücke in der Hauptstraße werden Gas -, Wasser und
Nachrichtentrasse der Rhein Energie geführt und ein Entwässerungskanal der StEB Köln.
Da auf dem Bauwerk zwei Pavillons stehen (einer davon mit Gastronomie) , muss angenommen
werden, dass es mindestens noch Wasser - und Abwasserkanäle sowie eine Stromversorgung der
Pavillons geben muss. Diese sind im Vorfeld der Baumaßnahme zu ermitteln.
Abbildung 28: Ergebnis der ALIZ-Abfrage
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9. Baudurchführung, Bauzeit
9.1 Allgemeines
Die Brückenerweiterung wird im Zusammenhang mit dem Gesamt umbau der Brücke, der auch den
Rückbau der Pavillons, der Pflanzelemente und die Erneuerung des Belags umfasst, durchgeführt.
Vor Beginn der Arbeiten zur Brückenerweiterung sollten alle Rückbaumaßnahmen erfolgen, damit
eine möglichst gute Zugänglichkeit des südlichen Kragarms erreicht wird.
9.2 Bauablauf, Bauzeit
Im Vorfeld finden die Rückbauarbeiten statt. Ein Konzept zum Abbruch der südlichen Kragarme ist in
Abschnitt 2.5 angegeben. Der Abbruch der Pavillons und der nördlichen Pflanzkübel ist unabhängig
von den Abbrucharbeiten an der Südseite zu planen. Beim Abbruch der Pavillons ist zu beachten,
dass die integralen Brückenpfeiler über der Brückenplatte weitergeführt werden und im aktuellen
Zustand in die Pavillons integriert sind. Auf der Südwestseite sind außerhalb des eigentlichen
Brückenbauwerks auch die südlich anschließenden Pflanzkübel rückzubauen.
Der Bauablauf kann in folgende Abschnitte unterteilt werden:
Schritt 0: Abbrucharbeiten am Überbau
- Arbeitsschritte siehe Abschnitt 2.5
(Sperrung der Hauptstraße für insgesamt ca. 2 Wochen erforderlich , ggf. halbseitiger Verkehr
möglich)
Schritt 1: Herstellung der Unterbauten
- Herstellung der Gründung auf der Südwestseite als Tiefgründung mit Mikropfählen
(keine bis geringe Einschränkungen der Hauptstraße)
- Errichtung des Rahmentragwerks auf der Südwestseite inklusive Lagerbank
(keine bis geringe Einschränkungen der Hauptstraße)
- Vorbereiten des Hohlkörpers auf der Südostseite für die Nutzung als Widerlager inklusive
der für die jeweilige gewählte Variante erforderlichen Voruntersuchen (siehe Abschnitt 3.7)
(Einschränkung der Abbiegespur zur Tiefgarage auf der Ostseite)
- Herstellung des Widerlagers auf der Südostseite inklusive Lagerbank
(Einschränkung der Abbiegespur zur Tiefgarage auf der Ostseite)
- Einbau der Elastomerlager
(keine Einschränkungen der Hauptstraße)
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Schritt 2: Einbau der Längsträger und Vorbereitung der Bestandsträger
- Einbau der Längsträger (Einhub über Hauptstraße oder Einschieben (siehe Varianten in
Abschnitt 9.3)
(Vollsperrung Hauptstraße ca. 1 Tag)
- Anbringen bauzeitlicher Stahlkonsolen am Bestandshauptträger mittels eingeklebten
Edelstahl-Gewindestäben (z.B. Hilit HIT)
(keine Einschränkung der Hauptstraße, da Arbeiten von oben möglich)
Schritt 3: Teilfertigteile
- Einheben der Teilfertigteilplatten
(Vollsperrung Hauptstraße ca. 2 Tage)
- Herstellen der Anschlussbewehrung am Bestandshauptträger mittels eingeklebter
Bewehrung (z.B. Hilit HIT)
(keine Einschränkung der Hauptstraße, da Arbeiten von oben möglich)
Schritt 4: Ortbetonergänzung
- Herstellen der Ortbetonergänzung
(keine Einschränkung der Hauptstraße, da Arbeiten von oben möglich)
- Nach Erreichen der erforderlichen Betonfestigkeit: Rückbau der bauzeitlichen Konsolen
(unter halbseitiger Verkehrsführung der Hauptstraße möglich)
Schritt 5:
- Ausbauarbeiten: Herstellung Geländer, Erstellen Abdichtung und Belag etc.
(keine Einschränkung der Hauptstraße, da Arbeiten von oben möglich)
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Arbeiten für die Brückenverbreiterung den
Verkehr auf der Hauptstraße beeinträchtig en. Trotz optimierter Bauabläufe mit Fertigteilen sind
Vollsperrungen für den Einbau der Fertigteile erforderlich. Nahezu alle anderen Arbeiten (Abbruch,
Ortbetonergänzung etc.) sind ggf. unter halbseitigem Verkehr möglich. Hierbei sei jedoch erwähnt,
dass die Arbeiten unter Vollsperrung signifikant schneller abgeschlossen sind als unter halbseitiger
Verkehrsführung, bei der die entsprechenden Verkehrssicherungseinrichtungen (Barken,
Markierungen, Schutzeinrichtung u.ä.) umgebaut werden müssen. Nähere Untersu chungen zu
optimierten Abläufen sind im Zuge der weiteren Planungen durchzuführen.
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9.3 Varianten
Die Fertigteilhauptträger sind ca. 24 m lang und in Überbauvariante Variante 2 ca. 60 t schwer (siehe
auch Abschnitt 4.1.2). Die Träger werden aus dem Fertigteilwerk auf Tiefladern angeliefert und
müssen in ihre Endlage gehoben und ausgerichtet werden. Es wurden zwei Varianten untersucht, die
nachfolgend dargestellt sind.
9.3.1 Variante 1: Anlieferung und Einhub über Hauptstraße
Variante 1 beschreibt den Einhub der Hauptträger von der Hauptstraße aus , wie in Abbildung 29
dargestellt. Die Träger werden auf der Hauptstraße angeliefert und mit einem Mobilkran
hochgehoben. Der Träger ist zunächst parallel zur Straße ausgerichtet und wir in dieser Lage
hochgehoben, da der Straßenquerschnitt zu eng ist , um den ca. 24 m langen Träger zu drehen .
Befindet sich der Träger oberhalb der Brückenfahrbahnplatte , kann er gedreht werden. Der Träger
wird dann auf den Lagern abgesetzt.
Abbildung 29: Einbau Hauptträger Variante 1
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9.3.2 Variante 2: Einschieben von der Fußgängerzone aus
In Variante 2 werden die Hauptträger über die Fußgängerzone von Osten aus angeliefert und über
Rollenlager eingeschoben (siehe Abbildung 30). Befindet sich der Träger in der richtigen
Längsposition, wird er von einem zusätzlichen Kran, der auf der Hauptstraße steht , übernommen,
quer verschoben und in die richtige Lage gebracht (Tandemhub).
Abbildung 30: Einbau Hauptträger Variante 2
9.4 Baustellenandienung und -einrichtung
9.4.1 Überbau
Die Baustelle kann grundsätzlich von der unterführenden Hauptstraße aus angedient werden, oder
beidseitig von der angrenzenden Fußgängerzone aus. Bei einer Andienung von der Hauptstraße aus
muss berücksichtigt werden, dass der Verkehr durch die Andienungsfahrzeuge eingeschränkt wird.
Bei dem Bauwerk handelt es sich um eine Fußgängerbrücke mit einer Bemessungslast laut
Bauwerksbuch von 5 kN/m². Falls Baustellenfahrzeuge die Brücke befahren sollen, die durch diesen
Lastansatz nicht abgedeckt werden , muss im V orfeld eine Vergleichsrechnung oder eine
Nachrechnung der Brücke durchgeführt werden.
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Als zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche kommt der Vorplatz des Verwaltungsgebäudes infrage.
Der Stahl -Glaspavillon wird im Zuge des Gesamtumbaus zurückgebaut. Um eine möglichst gute
Zugänglichkeit zum Baufeld zu erreichen, sollte er Rückbau vor Beginn der Arbeiten für die
Brückenerweiterung erfolgen.
Abbildung 31: Mögliche Flächen für die Baustelleneinrichtung und -andienung
9.4.2 Gründungsarbeiten
Für die Arbeiten in beiden Gründungsachsen sind Einschränkungen in den Verkehr erforderlich
(Abbildung 32).
Die temporäre Baustellensituation für die Herstellung der neuen Gründung auf der südwestlichen
Seite erfordert zum einen die Sperrung des Gehweges, der allerdings ohnehin vor der
Tiefgaragenausfahrt endet. Zum anderen ist für die Dauer der Arbeiten (ca. 2 Monate) der vordere
Zugang zum Abfallraum nicht nutzbar (Abbildung 32, links ). In diesem Zeitraum wäre nur die
rückseitige Tür zugänglich, um die Abfallbehälter zu leeren. Ob dies logistisch möglich ist, wäre mit
dem Betreiber noch zu klären. Die Ausfahrt der Tiefgarage müsste für die Dauer der Arbeiten nicht
gesperrt werden.
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Abbildung 32: Verkehrseinschränkungen für die Gründungsarbeiten
Obwohl der neue Gründungskörper in den Bestand integriert wird, sind Arbeiten von der Hauptstraße
aus unumgänglich (Abbrucharbeiten, Schal - und Bewehrungsarbeiten, etc.). Der erforderliche
Baustellenbereich ist in Abbildung 32 (rechts) dargestellt. Die Dauer dieser Arbeiten beträgt ca.
3 Monate. In diesem Zeitraum muss die Abbiegespur zur Tiefgarage des Supermarktes gesperrt
werden. Die Tiefgarage kann jedoch auch von der Hauptstraße aus befahren werden (siehe weißer
Pfeil in Abbildung 32, rechts). Ob dies jedoch zu einem Rückstau oder anderen Beeinträchtigungen
der viel befahrenen Hauptstraße führt, kann im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht geklärt werden
und ist von einem Verkehrsplanungsbüro zu untersuchen.
10. Kosten
Die endgültige Kostenberechnung erfolgt als Abschluss der Entwurfsplanung. Im Rahmen der
Vorplanung wurde für die Vorzugsvarianten eine Kostenschätzungen durchgeführt. Die Kosten der
anderen Varianten fließen jedoch indirekt ein, da das Kriterium der Wirtschaftlichkeit bei den
Variantenvergleichen berücksichtigt wurde.
Die Kostenschätzung endet an der Oberkante des Konstruktionsbetons. Da es beim Belagsaufbau
signifikante Unterschiede gibt (Natursteine oder künstliche Steine, gebundene oder ungebundene
Bauweise), die sich auf die zu kalkulierenden Kosten auswirken, wurde n diese Arbeiten in der
Kostenschätzung nicht inbegriffen.
Demnach ergeben sich Kosten (Baukosten + Planungskosten) in Höhe von ca. netto 1.100.000 €
(brutto ca. 1.300.000 €). Dies entspricht umgerechnet auf die Fläche der Brückenerweiterung von ca.
200 m²
5.500 €/ m² Brückenfläche (netto) bzw.
6.500 € / m² Brückenfläche (brutto).
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11. Zusammenfassung
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) sieht für die Neugestaltung des Friedrich -Ebert-
Platzes eine Aufwertung der bestehenden Wegbeziehung und Sichtachse zwischen Porzer Zentrum
um Rheinufer vor. Die Verbindung zwischen Zentrum und „Rheinboulevar d Porz“ wird durch ein
Brückenbauwerk aus dem Jahr 1975 gebildet, das im Zuge der Umgestaltung auf der Südseite um
ca. 5 m verbreitert werden soll.
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wurden für die erforderlichen Unterbauten und den
Überbau der Brückenerweiterung verschiedene Varianten untersucht.
Der Überbau der Brückenerweiterung besteht aus Fertigteilträgern aus Spannbeton oder Stahl, auf
die Teilfertigteile aus Beton aufgelegt werden, die um eine Ortbetonschicht ergänzt werden. Durch die
Bauweise mit (Teil -) Fertigteilen werden die erforderlichen Sperrzeiten der Hauptstraße zwar
minimiert, jedoch nicht gänzlich vermieden . Die Brückenerweiterung schließt fugenlos an das
Bestandsbauwerk an, um Dauerhaftigkeitsschäden zu vermeiden. Die Vorzugsvariante besteht aus
zwei vorgespannten Fertigteilträgern mit tragender Brüstung des Randträgers . Durch die steifen
Randträger werden die in den Bestand einzuleitenden zusätzlichen Lasten reduziert, was die
Planungssicherheit signifikant verbessert. Um die Dauerhaftigkeit der Brückenerweiterung zu
erhöhen, können die Fertigteilträger mit hochfestem Beton ausgeführt werden. Diese Variante
erfordert jedoch ggf. längere Genehmigungszeiten. Der Überbau ist über Elastomerlager auf
Unterbauten auf der südwestlichen und südöstlichen Seite gelagert, deren Konstruktion nachfolgend
beschrieben ist.
Auf der südwestlichen Seite wird der Unterbau durch eine Rahmenkonstruktion gebildet, die mittels
Mikropfählen tiefgegründet ist. Durch die Ausbildung als Rahmen bleibt der Entsorgungsraum auf der
Südwestseite weiterhin zugänglich. Da keine Unterlagen zur Gründung des Entsorgungsraums
vorliegen, ist eine Flachgründung mit großen Planungsunsicherheiten verbunden, weshalb eine
Tiefgründung bevorzugt wird. Im Falle von ungünstigen Bestandsgeometrien müsste die
Rahmenkonstruktion ggf. nach vorne versetzt werden , wodurch der Gehweg verkleinert werden
müsste. Das genaue Maß ist allerdings erst nach örtlichen Untersuchungen zu bestimmen.
Für die weiteren Planungen sind also Sondierungen bzw. Schürfen durchzuführen, die di e unklare
Gründungssituation des Entsorgungsraums und des Hotels klären . Bei tief liegende n Bestands-
fundamenten ist für die Durchführung der Suchgräben ggf. ein Verbau erforderlich. Für diese Arbeiten
ist der vorhandene Gehweg zu sperren. Es ist aber aufgrund der Breite des Gehwegs (ca. 5,0 m)
keine Beeinflussung der Tiefgaragenausfahrt zu erwarten.
Für eine mögliche spätere Ausführung der Gründungsarbeiten im Südwesten ist ebenso keine
längerfristige Sperrung der Tiefgaragenausfahrt erforderlich. Lediglich der Gehweg müsste für eine
Dauer von ca. 2 Monaten für die volle Breite gesperrt werden.
Auf der südöstlichen Seite wird der neue tragende Unterbau in den Bestandsbaukörper integriert, um
die Verkehrsführung nicht dauerhaft einzuschränken. Der Bestandsbaukörper, der dafür genutzt wird,
ist ein erhalten gebliebener Teil der ehemaligen Tiefgarage. Aufgrund der unvollständigen
Planunterlagen zu dem Baukörper wird er mit Stahlbeton verfüllt und über Mikropfähle tiefgegründet.
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Auf diese Weise sind nur eingeschränkte Kenntnisse über die Tragfähigkeit des Bestands erforderlich,
da eine neue Tragstruktur im Inneren errichtet wird . Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung
wurden auf Grundlage der verfügbaren Unterlagen Annahmen zur Geometrie getroffen. Diese
Annahmen sind im weiteren Planungsverlauf zu verifizieren. Da der vorhandene Baukörper allerdings
vollständig geschlossen ist, ist er von oben mittel s Mannlöcher zugänglich zu machen. Für diese
Arbeiten von oben müssen keine Verkehrswege gesperrt werden.
Für die eigentlichen Bauarbeiten in der Gründungsache Südost (Teilabbruch und Neubau) muss eine
Zugänglichkeit von oben und vorne in den Baukörper hergestellt werden. Dies erfordert eine zeitweise
Sperrung (ca. 3 Monate) der Abbiegespur zur Tiefgarage. Dauerhafte Verkehrseinschränkungen gibt
es jedoch nicht, da die neue Tragstruktur in den Bestand integriert wird und nicht davor errichtet
werden muss.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden auch die Wegebeziehungen in den Anschlussbereichen
untersucht. Während die Brückenerweiterung beim östlichen Anschluss keine Auswirkungen hat, wird
beim westlichen Übergang der direkte Zugang vom Arkadengang des Hote ls zur Fußgängerzone
beeinflusst. Der Höhenversatz vom Arkadengang zur Fußgängerzone beträgt ca. einen Meter und
wird heute über eine Treppe ausgeglichen. Durch die Brückenverbreiterung muss für die Wahrung
der Sichtachse entlang des Hotels die se Treppe en tfallen und bspw. mittels Winkelstützen eine
Rampe vom B rückenbauwerk in Richtung Rheinboulevard hergestellt werden. Der Zugang müsste
weiter westlich am Ende des Arkadengangs geschaffen werden. Zudem ergibt sich dadurch eine
Einschränkung der Sicht aus dem Hotel aus, da die Stützwand vor den vorhandenen Pfeilern des
Hotels verlaufen würde. Die Einschränkung der Sicht könnte durch ein transparentes Geländer zwar
verbessert, aber nicht gänzlich vermieden werden (Abbildung 33).
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Verbreiterung des bestehenden Bauwerks
um ca. 5 Meter technisch machbar ist. Die genaue Ausführung der Gründungsachsen ist allerdings
aufgrund fehlender Bestandsunterlagen erst nach weiteren örtlichen Untersuchungen planbar. Im
ungünstigsten Fall müsste bei der südwestlichen Gründungsachse ein Baukörper vor den
Abfallsammelraum errichtet werden, was den Gehweg dauerhaft ei nschränken würde. Auf der
südöstlichen Seite wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie ei ne Variante entwickelt, die keine
Veränderung der äußeren Bestandsgeometrien erforderlich macht und die Abbiegespur zu Tiefgarage
nicht verändert.
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Abbildung 33: Visualisierung mit Glasgeländer (oben) und Betonbrüstung (unten)
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Aachen, den 24. April 2024
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Literaturverzeichnis
Bernhardt, K., et al. 1998. Vorgespannter Hochleistungsbeton: Erstanwendung in Deutschland beim
Pilotprojekt Sasbach. Beton- und Stahlbetonbau. 94, 1998, Bd. 5, S. 216-223.
Haveresch, Karl-Heinz. 2023. Schnellbauweise für Brücken mit modernen Betonfertigteilen. VDI-
Konferenz Zukunftsprogramm Brückenmodernisierung. 2023.
Heinrich, Jens, et al. 2023. Schnellbauweise für Brücken mit weitgespannten Fertigteilträgern aus
C80/95. Beton- und Stahlbetonbau. 118, 2023, Bd. 11, S. 779-787.
Anlagen
Kostenschätzung, Doser Kempen Krause Ingenieure 22.03.2024
Bestandsübersichtszeichnung, Doser Kempen Krause Ingenieure 26.03.2024
Leitungsübersichtsplan, Doser Kempen Krause Ingenieure 26.03.2024
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Anhänge
Anhang 1: Überbau
Für die Machbarkeitsuntersuchung wird die Brückenerweiterung näherungsweise über ein System mit
zwei Trägern und Rechteckiger Platte abgebildet. Die Ausrundungen, die sich durch die Geometrie
des Bestands ergeben, werden vernachlässigt. Dabei wird eine Spa nnweite von 24 m und ein
Achsabstand des äußeren Trägers zum Anschnitt des Bestandsträgers von 7,75 m angenommen.
Es wird nur die Vorzugsvariante V3 dargestellt.
Lastansätze:
- Eigengewicht der Träger und der Fahrbahnplatte
Querschnitt:
Plattenelemente: 30 cm
- Vorspannung über parabelförmigen Spanngliedverlauf + Verluste aus Kriechen und
Schwinden
Spanngliedverlauf für 2 BBV Suspa L22 mit Pm0 = 4488 kN
Querschnittspolygon 6
1 | < 1
0
0
Spannstränge im Stabzug Hauptträger, [0,00/0,00/0,00] - [24,00/0,00/0,00] / [0,00/0,00/1,00]
Überhöhung = 3
Spannstrangordinaten zv [cm] an den Stützstellen
xv 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00 11,00 12,00 13,00 14,00 15,00 16,00 17,00 18,00 19,00 20,00 21,00 22,00 23,00 24,00
1 -76,1 -71,6 -67,6 -63,9 -60,6 -57,6 -55,1 -53,0 -51,2 -49,9 -48,9 -48,3 -48,1 -48,3 -48,9 -49,9 -51,2 -53,0 -55,1 -57,6 -60,6 -63,9 -67,6 -71,6 -76,1
Hauptträger
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- Ausbaulast 3 kN/m²
- Verkehrslast 5 kN/m²
Es werden drei Bauzustände berücksichtigt, um die Lasthistorie abbilden zu können.
Bauzustand 1:
Eigengewicht und Vorspannung wirken auf den Träger
Bauzustand 2:
Auflegen der Teilfertigteile und Betonage, Gelenkiger Anschluss der Platte an den Bestand an den
Auflagebereichen der Träger. (Betonier-)last der Platte wird über zwei Einfeldsysteme abgetragen.
System Bauzustand 1
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Bauzustand 3:
Endzustand, Verkehrslast und Ausbaulasten wirken auf das Gesamtsystem
Maßgebende Nachweise im Endzustand:
Biegebewehrung As; Tragfähigkeit DIN EN 1992-2
12,85,4
5,4
0,5
0,9
1,3
1,6
2,0
2,3
2,6
3,0
3,3
3,6
3,9
4,1
4,4
4,6
4,8
5,0
5,1
5,2
5,3
5,4
5,5
5,5
12,85,5
12,87,0
0,6
1,1
1,5
2,0
2,4
2,8
3,3
3,7
4,1
4,5
4,8
5,2
5,5
5,8
6,1
6,3
6,5
6,7
6,9
7,0
7,0
7,0
12,87,17,1
Bügelbewehrung Asb.T, zug. Asb.z; Tragfähigkeit DIN EN 1992-2
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5,412,8
5,4
0,2
0,5
0,9
1,3
1,6
2,0
2,3
2,6
3,0
3,3
3,6
3,9
4,1
4,4
4,6
4,8
5,0
5,1
5,2
5,3
5,4
5,5
5,5
5,512,8
7,012,8
0,3
0,6
1,1
1,5
2,0
2,4
2,8
3,3
3,7
4,1
4,5
4,8
5,2
5,5
5,8
6,1
6,3
6,5
6,7
6,9
7,0
7,0
7,0
7,17,112,8
Bügelbewehrung Asb.z, zug. Asb.T; Tragfähigkeit DIN EN 1992-2
19,0
19,2
1,8
3,1
4,4
5,7
6,9
8,1
9,3
10,4
11,5
12,6
13,6
14,5
15,3
16,1
16,8
17,4
18,0
18,4
18,8
19,1
19,3
19,4
19,2
24,5
2,2
3,8
5,4
7,0
8,5
10,0
11,5
12,9
14,3
15,7
17,0
18,2
19,4
20,4
21,4
22,3
23,0
23,6
24,1
24,5
24,7
24,8
24,824,8
Längsbewehrung aus Torsion Asl.T; Tragfähigkeit DIN EN 1992-2
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,2
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,1
0,2
Q/VRd,max+Mx/TRd,max; Tragfähigkeit DIN EN 1992-2
0,430,43
0,61
0,42
0,42
0,44
0,44
0,56
0,43
0,43
Sigma.x/Sigma.x,zul; 1. Seltene (charakteristische) Situation, DIN EN 1992-2
-7
-4
-7
-8
-7
Sigma.x unten, max; 1. Quasi-ständige Situation, DIN EN 1992-2
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Auflagerreaktion:
Die Lasten werden über die Lager der zwei Träger abgetragen und über den Bestandsträger. Der
Anschluss an den Bestand wurde als Volleinspannung berücksichtigt.
Lastvergleich: Anschluss an den Bestand:
Mit Brückenerweiterung Variante 3:
2505 kN / 24 m = 105 kN/m = gemittelte Linienlast der in den Bestandsträger eingebrachten Lasten.
Bestandslasten aus dem Kragarm mit Ausbaulasten:
105kN / 80kN = ca. 130%
-490
145
-494
976 kN
744 kN
973 kN
743 kN
Auflagerreaktionen Rz max; 1. Ständige und vorübergehende Situation, DIN EN 1992-2
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Nachweis der Teilfertigteilplatten (Dicke = 12 cm):
Es werden die maßgebenden Fertigteilplatten zwischen dem Bestand und dem ersten Träger nach-
gewiesen. Auf der sicheren Seite liegend wird dabei eine Fertigteillänge von der Außenkante des
Bestandsträgers bis zur Achse des Trägers angenommen. Je nach Auflagebreite verkürzt sich dich
Feldlänge der Teilfertigteile noch.
Es werden 0,12 m dicke Plattenelemente angesetzt.
Belastung:
- Eigengewicht: Programmintern
- Frischbeton 0,18 m x 26 kN/m³ = 4,7 kN/m²
- Zusatzlast: 1,75 kN/m
Deformationen uz max; LFK K1, EG+Frischbeton+Zusatzlast
Biegebewehrung asx 2. Lage; Maximum DIN EN 1992-2
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Nachweis der Teilfertigteilplatten (Dicke = 14 cm):
Es werden die maßgebenden Fertigteilplatten zwischen dem Bestand und dem ersten Träger nach-
gewiesen. Auf der sicheren Seite liegend wird dabei eine Fertigteillänge von der Außenkante des
Bestandsträgers bis zur Achse des Trägers angenommen. Je nach Auflagebreite verkürzt sich dich
Feldlänge der Teilfertigteile noch.
Es werden 0,14 m dicke Plattenelemente angesetzt.
Belastung:
- Eigengewicht: Programmintern
- Frischbeton 0,16 m x 26 kN/m³ = 4,2 kN/m²
- Zusatzlast: 1,75 kN/m
Biegebewehrung asx 2. Lage; Maximum DIN EN 1992-2
Deformationen uz max; LFK K1, EG+Frischbeton+Zusatzlast
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Anhang 2: Gründung Südwest – Variante 1
Die vertikalen Auflagerreaktionen aus dem Überbau werden über den Stahlbetonriegel und die
Stützen in die Mikropfahlgründung eingetragen. Die erforderliche Länge und Anzahl der Mikropfähle
werden aus der vertikalen Einwirkung des Überbaus sowie dem Eigenge wicht der
Rahmenkonstruktion bestimmt.
Übersicht Lasten Gründung Südwest
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Grundlagen:
Teilsicherheitsbeiwert ständige Lasten γG = 1,35
Teilsicherheitsbeiwert Widerstand Druckpfahl γb = 1,4
Charakteristische Mantelreibung qs,k = 50 kN/m2
Lastannahmen:
Auflagerreaktionen Überbau Av,Ed = 2 x 1000 kN = 2000 kN
EG Riegel GR,k = 1,0 m x 0,5 m x 5 m x 25 kN/m3 = 62,5 kN
EG Stütze GS,k = 0,52 m2 x 4,0 m x 25 kN/m3 x 2 = 50 kN
EG Fundament GF,k = 1,7 m x 0,6 m x 0,8 m x 25 kN/m3 x 2 = 40,8 kN
Vertikale Einwirkung für die Gründung je Stütze Av,St,Ed
Av,St,Ed = 0,5 x (Av,Ed + γG x (GR,k + GS,k + GF,k))
= 0,5 x (2000 + 1,35 x (62,5 + 50 +40,8)) = 1,1 MN
Ermittlung erforderliche Pfahllänge:
Pfahldurchmesser D = 0,2 m
Umfang U 0,2 x π = 0,63 m
Erforderliche Länge Lerf. = Av,St,Ed x γb / (qs,k x U)
= 1100 kN x 1,4 / (50 x 0,63) = 50 m
Es werden je Stütze 3 Mikropfähle mit einer Länge von 17 m gewählt.
Gesamtlänge gewählt Lgew. = 3 x 17 m = 51 m > 50 m = Lerf.
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Anhang 3: Gründung Südost – Variante 5
Die vertikalen Auflagerreaktionen aus dem Überbau werden über den mit Stahlbeton verfüllten
Hohlraum in die Mikropfahlgründung eingetragen. Zusätzlich werden noch Lasten aus dem
Bestandsüberbau in den Hohlkörper eingetragen. Geht man von einer Lastausbreitung im 60 -Grad-
Winkel gemäß Abbildung 19 aus, kann abgeschätzt werden, dass etwa 50% der Lasten eines Lagers
in das Fundament des Hohlkörpers eingetragen werden. Da keine Statik des Bestandslagers vorliegt,
wird die charakteristische Last pro Lager mit 1000 kN ange setzt. Dies entspricht der zulässigen
Lagerlast gemäß Bestandsplan. Es ergibt sich also eine zu berücksichtigende zusätzliche Last aus
dem Bestandsbauwerk von 500 kN.
Die erforderliche Länge und Anzahl der Mikropfähle werden aus der vertikalen Einwirkung des
Überbaus und des Bestandsüberbaus sowie dem Eigengewicht der Verfüllung sowie den Wänden
bestimmt. Die Lasten aus dem Bestandsüberbau werden näherungsweise gleichmäßig über die
Fundamentfläche angesetzt.
Übersicht Lasten Gründung Südost
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Querschnitt verfüllter Hohlraum
Grundlagen:
Teilsicherheitsbeiwert ständige Lasten γG = 1,35
Teilsicherheitsbeiwert Widerstand Druckpfahl γb = 1,4
Charakteristische Mantelreibung qs,k = 50 kN/m2
Querschnitt verfüllter Hohlraum A ~ 7,2 m2
Höhe verfüllter Hohlraum H ~ 5,0 m
Lastannahmen:
Auflagerreaktionen Überbau Av,Ed = 2 x 1000 kN = 2000 kN
Auflagerreaktionen Bestand Av,Bestand,k = 500 kN
EG verfüllter Hohl GH,k = 7,2 m2 x 5,0 m x 25 kN/m3 = 900 kN
Machbarkeitsuntersuchung: Erweiterung der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße in Porz-Mitte
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Vertikale Einwirkung für die Gründung Av,G,Ed
Av,G,Ed = Av,Ed + γG x GH,k + γQ Av,Bestand,k
= 2000 + 1,35 x 900 + 1,5 x 500 = 4,0 MN
Ermittlung erforderliche Pfahllänge:
Pfahldurchmesser D = 0,2 m
Umfang U 0,2 x π = 0,63 m
Erforderliche Länge Lerf. = Av,G,Ed x γb / (qs,k x U)
= 4000 kN x 1,4 / (50 x 0,63) = 178 m
Es werden 12 Mikropfähle mit einer Länge von 15 m gewählt.
Gesamtlänge gewählt Lgew. = 12 x 15 m = 180 m > 178 m = Lerf.
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Anhang 4: Nachhaltigkeit – Globales Erwärmungspotential
Eingangswerte GWP Material nach ÖKOBAUDAT. Stand 22.03.2024
Modul nach DIN EN 15804 / 15978
Einheit Herstellung Transport Einbau Nutzung Abbruch Transport AbfallbehandlungRecycling-
A1-A3 A4 A5 B1-B7 C1 C2 C3 potential D
Beton C35/45 kgCO2e / m³ 244,00 9,10 1,08 nb 3,10 12,00 6,01 -21,40
Beton C80/95* kgCO2e / m³ 384
Baustahl (offene Walzprofile und Grobbleche) kgCO2e / t 1125 1,844 -413,4
Betonstahl kgCO2e / kg 0,6154 0,00032 0,003551 -0,1445
Spannstahl** kgCO2e / t 1832 22,1 -629
Pulverbeschichtung Metall kgCO2e / m² 3,766 0,0006392 0,2056 -0,04461
* Vorabschätzung Betonwerk Köln zzgl. Zuschlag 20%
** spezifischer Wert nedri, EPD 17.01.2022
Mengenermittlung
Einheit Variante 3 Variante 4 Variante 5
Querschnitt Platte m² 2,325 2,325 2,325
Querschnitt je FT-Träger m² 0,9375 0,5625
Querschnitt je Stahlträger m² 0,0246
Beschichtungsfläche je Stahlträger je lfm m² 2,00
Variante 3 Variante 4 Variante 5
GWP A1-A3 GWP A1-A3 GWP A1-A3
Werte je Laufmeter Überbau! kgCO2e kgCO2e kgCO2e
Beton C35/45 Platte m³ 2,325 567,30 2,325 567,30 2,325 567,30
Beton C35/45 Träger m³ 1,875 457,50
Beton C80/95 Träger m³ 1,125 432,00
Baustahl (offene Walzprofile und Grobbleche)* t 0,444 499,67
Betonstahl Platte kg 313,875 193,16 313,875 193,16 313,875 193,16
Betonstahl Träger kg 145,3125 89,43 87,1875 53,66
Spannstahl t 0,104 189,83 0,073 133,75
Beschichtung Stahlträger* m² 16 60,26
* Zuschlag 15% für Kopfbolzendübel Summe 1497,2 1379,9 1320,4
** Faktor 4, da Erneuerung alle 25 Jahre
Unterschied zu Referenz-Variante 5 113,39% 104,50% 100,00%
Anlage 4_Beteiligungskonzept
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1 von 4 Beteiligungskonzept Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz (ISEK) Stand: 27.08.2024 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. I. Grundlagen Kontext Der Rat der Stadt Köln hat 2022 die Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte beschlossen (0953/2022). Eine Maßnahme aus dem ISEK stellt die Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz dar. Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) Bei der Verbindungsachse handelt es sich um eine Fußgängerbrücke über der Hauptstraße. Auf dieser Fläche befinden sich aktuell fest installierte Pavillons. Im Rahmen der Aufwertung werden eine mögliche Verbreitung, die Entfernung der Pavillons und die Gestaltung der Fläche behandelt. Hierdurch gibt es im Rahmen der Aufwertung verschieden Maßnahmen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten: - Brückenbauwerk mit möglicher Erweiterung, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) - Niederlegung der Pavillons, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster (23) - Oberflächengestaltung der Fläche, Stadtplanungsamt (61) Die Themen Brückenbauwerk mit möglicher Erweiterung sowie Niederlegung der Pavillons bieten keinen Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Dementsprechend wird sich die Öffentlichkeitsbeteiligung auf die Oberflächengestaltung beziehen. Da ein Ziel bei allen Maßnahmen des ISEK die einheitliche Gestaltung der Porzer City darstellt, wird sich diese an der Neuen Porz Mitte orientieren. Der Gestaltungsspielraum wird durch die baulichen Gegebenheiten (Brücke) eingeschränkt. So können beispielsweise die Themen Entsiegelung, das Pflanzen von Bäumen, die Einrichtung von Brunnen oder Wasserspielgeräten nicht behandelt werden. Der Gestaltungsspielraum umfasst insbesondere das Thema Ausstattung. Es gibt einen mittleren Beteiligungsspielraum: Kölner*innen können zur geplanten Platzgestaltung Stellung nehmen, Anregungen äußern und Fragen stellen. Fragen und Hinweise werden von der Verwaltung beantwortet. Anregungen werden geprüft und wenn möglich umgesetzt oder begründet abgelehnt. Erwartete Vorteile aus der Beteiligung Kölner*innen haben entscheidungsrelevante Erfahrungen und Bedarfe. Die Perspektiven und Anregungen können das Vorhaben bereichern. Der Beteiligungsprozess soll die Akzeptanz und Unterstützung in der Stadtgesellschaft fördern. 2 von 4 Umsetzungsbedingungen Bei Maßnahmen aus dem ISEK handelt es sich um aus EU-Fördermitteln finanzierte Maßnahmen. Es stehen finanzielle Ressourcen für die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung (Ratsbeschluss 0953/2022, Mittelfreigabe des Finanzausschusses 2761/2023). Es sind folgende Dienststellen an der Planung, Umsetzung und Kommunikation der Maßnahme beteiligt: - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) - Amt für Stadtentwicklung und Statistik (15) - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster (23) - Stadtplanungsamt (61) - Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung (OB/12) - Externes Freiraumplanungsbüro für die Oberflächengestaltung (betreut durch 61) - Büro Porz Mitte /Büro für Vernetzung und Aktivierung (betreut durch 15) Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird aufgrund der Schwerpunktsetzung auf dem Thema der Oberflächengestaltung in erster Linie vom Stadtplanungsamt (61) und dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung (OB/12) betreut. II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Beteiligungsthema /-themen Beteiligungsgegenstand ist die Oberflächengestaltung der Verbindungsachse. Es können insbesondere Ideen und Anregungen zur Ausstattung der Fläche eingebracht werden. Hierbei sind die besonderen Rahmenbedingungen einer Brücke zu berücksichtigen (bspw. keine geeignete Fläche für Wasserelemente, keine Bepflanzung mit Bäumen möglich etc.). Keine Themen sind die Erweiterung der Brücke und das Entfernen der Pavillons. Beteiligungsziel(e) Das Beteiligungsverfahren soll die Akzeptanz und die Unterstützung für das Projekt stärken. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zu einem erstellten Plan zu geben. Hierdurch sollen die Bedarfe und Wünsche der Zielgruppen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Zentral dabei ist es, dass die Planungen bekannt sind und die Menschen vor Ort mitgenommen werden. Beteiligungsstufe Anhörung/Beratung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Zielgruppen Bei den Flächen handelt es sich zum Teil um Flächen mit stadtweiter Bedeutung und zum Teil um Gebiete mit nachbarschaftlicher Bedeutung für das Quartier. 3 von 4 Zielgruppe sind vor allem die Porzerinnen und Porzer sowie die Anwohner*innen der angrenzenden Häuser sowie alle aktuellen und potenziellen Nutzer*innen und daran interessierte Interessensgruppen. Besonders zu berücksichtigen ist die Gruppe von Personen mit Beeinträchtigungen, da diese besondere Anforderungen an die Gestaltung der Verbindungsachse hat. III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird ein erster Entwurf zur Diskussion gestellt. Dabei haben Kölner*innen die Möglichkeit Feedback zu geben und zu schauen, ob die Planung den Wünschen und Vorstellungen nachkommt. Sie sollen auch Ideen und Hinweise zur konkreten Gestaltung der Fläche geben können. Der Beteiligungszeitraum ist für zwei Wochen voraussichtlich im Sommer 2025 angesetzt. 1. Online-Dialog (Beteiligungsportal der Stadt Köln) Die Entwurfsplanung wird vorgestellt und kann kommentiert werden. Ebenso haben Kölner*innen die Möglichkeit Fragen zu stellen. Darüber hinaus wird es die Möglichkeit geben, eigene Ideen zur konkreten Gestaltung der Fläche einzugeben. 2. Beteiligungsveranstaltung Vorstellung eines ersten Entwurfes der Planung der Oberflächengestaltung der Brücke. Der Entwurf wird öffentlich zur Diskussion gestellt. Dabei haben Kölner*innen die Möglichkeit Feedback zu geben und zu schauen ob der Planung den Wünschen und Vorstellungen nachkommt. Die Kölner*innen werden eingeladen sich über die Planung zu informieren und Feedback und Fragen einzubringen. 3. Postwurfsendungen Direkte Anwohner*innen erhalten postalisch einen Flyer mit Hinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und der Veranstaltung. 4. Kommunikationsmaßnahmen Folgende Kommunikationskanäle werden genutzt um für die Beteiligung zu werben: • Pressemitteilung und Social Media Post • Einbindung der Multiplikator*innen im Stadtteil z.B. Jugendzentrum, Seniorennetzwerk, Bürgerhaus, Vereine etc. • Büro Porz Mitte Die konkrete Zeitplanung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. 4 von 4 IV. Evaluation Die Anzahl der Beiträge wird dokumentiert. Die Beiträge werden Inhaltlich geclustert und zu Themenschwerpunkten zusammengefasst. Auf dieser Grundlage wird die Planung weiterentwickelt und Anpassungen aufgenommen. Der Öffentlichkeit wird dabei transparent verdeutlicht, welche Hinweise umgesetzt werden können und welche keine Berücksichtigung finden konnten. Grundlage ist die Einhaltung der Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln. Auf eine darüber hinaus gehende Evaluation wird verzichtet.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2631/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.11.2024
- Erstellt
- 29.08.2024 08:55