BKA 0826
Monitoring Garzweiler II a) Ergebnisse aus der Facharbeitsgruppe Restsee zur Seewasserspiegelhöhe b) Auswertung des Berichts "Auswirkung des Klimawandels auf die Rheinwasserentnahme"
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Monitoring Garzweiler II a) Ergebnisse aus der Facharbeitsgruppe Restsee zur Seewasserspiegelhöhe b) Auswertung des Berichts "Auswirkung des Klimawandels auf die Rheinwasserentnahme")
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0826 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Susanne Brüg- gemann Telefon 0221 / 147 - 3280 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 24.11.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 15.12.2023 3 beschließend TOP: Monitoring Garzweiler II a) Ergebnisse aus der Facharbeitsgruppe Restsee zur Seewasserspiegelhöhe b) Auswertung des Berichts "Auswirkung des Klimawandels auf die Rheinwasserent- nahme" Beschlussvorschlag: a) Der Braunkohlenausschuss begrüßt den Beschluss der Entscheidungsgruppe Monitoring Garzweiler und beschließt im weiteren Verfahren eine Seewasserspiegelhöhe für den Rest- see Garzweiler von 66 m NHN zu Grunde zu legen. b) Der Braunkohlenausschuss nimmt die Auswertung des Berichts "Auswirkung des Klima- wandels auf die Rheinwasserentnahme" zur Kenntnis. Erläuterungen: Zu A Die Leitentscheidung 2023 hat folgende Festlegung getroffen: „Das endgültige Niveau des Wasserstands im Tagebausee (Seespiegel) ist unter Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Anforderungen und des Gefälles, das für den oberirdischen Abfluss zur Niers nötig ist, festzulegen.“ Zur Vorbereitung hat das LANUV in einer Unterarbeitsgruppe und in der AG Restsee die Fragestel- lung intensiv bearbeitet. Das Ergebnis ist in der Monitoring Entscheidungsgruppe am 9.11.2023 vorgestellt worden. Die Ent- scheidungsgruppe hat einstimmig das erarbeitete Ergebnis befürwortet. Der Bericht des LANUV ist in der Anlage beigefügt. Zu B Die Leitentscheidung 2021 beinhaltete den Auftrag, die Auswirkungen der Trockenheit der vergan - genen Jahre und des Klimawandels auf die Rheinwasserführung im Hinblick auf die Befüllung der Tagebauseen unter Berücksichtigung der Anforderungen der Binnenschifffahrt zu untersuchen. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0826 Seite 2 von 2 In der aktuellen Leitentscheidung 2023 ist enthalten, „dass in eine Wasserentnahme aus dem Rhein zur Befüllung der Tagebauseen und zur Versorgung der Feuchtgebiete weiterhin möglich bleibt. […] Inwieweit sich aber der fortschreitende Klimawandel tatsächlich auswirken wird, muss beobachtet werden.“ Die AG Restsee des Monitorings Garzweiler hat zum Thema „Auswirkung des Gletscherrückgangs auf die Rheinwasserführung“ ihre Ergebnisse aus den Jahren 2007 und 2016 aktualisiert und er - gänzt. Hierzu wurden die Untersuchungsergebnisse der Internationalen Kommission für die Hydro - logie des Rheingebiets vom LANUV ausgewertet. Die Ergebnisse sind in einem Kurzbericht zusam- mengefasst, der als Anlage beigefügt ist. Anlage(n): 1. Anl. 1 zu TOP 3_Bericht_AuswirkungenKlimawandelRhein 2. Anl. 2 zu TOP 3_Bericht_Seespiegel_14_11_2023 3. Anl. 3 zu TOP 3_Jahresbericht_Garzweiler_2022
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 3_Bericht_Seespiegel_14_11_2023)
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1 Monitoring Garzweiler II AG Restsee Untersuchung zur zukünftigen Seespiegelhöhe im Tagebausee Garzweiler (Stand 11/2023) Anlass und Vorgehen Nach Ende des Braunkohlenabbaus wird im Abbaufeld Garzweiler ein Tagebausee entstehen. Um die Füllung des Sees zu beschleunigen, wird Rheinwasser in den See eingeleitet werden bis die gewünschte Seespiegelhöhe erreicht und im stabilen Gleichgewicht mit dem umgebenden Grundwasser stehen wird. Im Braunkohlenplan Garzweiler II (1995) wurde die Seespiegelhöhe für den Tage- bausee Garzweiler auf 65 m NHN festgeschrieben. Die Untersuchungen, die zu die- ser Festlegung führten, beruhen auf Planungsgrundlagen zur Lage von Abbaufeld und Tagebausee, Anbindung an die Niers und Aufbau der Abraumkippen, die aus den 1980er Jahren stammen. Da diese nicht mehr aktuell sind, wurden in einer Facharbeitsgruppe im Zeitraum Februar bis Oktober 2023 verschiedene Seespiegelhöhen und deren Auswirkungen unter verschiedenen Aspekten erneut untersucht. Auf der Grundlage der aktuellen Tagebau- und Rekultivierungsplanung (Stand 12/2022) wurden Seespiegelhöhen zwischen 65 und 70 m NHN betrachtet. Zur Facharbeitsgruppe unter Leitung des LANUV gehören der Niersverband, der Schwalmverband, der Erftverband und die RWE Power AG. Die Untersuchungen und die Ergebnisse werden in diesem Bericht vorgestellt. Hintergrund- Seespiegelhöhe 65 m NHN im Braunkohlenplan Garzweiler II (1995) In der ursprünglichen Planung für den Tagebau Garzweiler II (RWE 1987) reichte das Abbaufeld im Norden bis zur A 46, im Westen bis Erkelenz und im Süden bis südlich von Holzweiler (s. Abb.1). Der Tagebausee lag zentral im Abbaufeld. Für den See- spiegel war eine Höhe von 67 m NHN vorgesehen. Abbildung 1: Tagebauplanung 1987 2 Von der Landesregierung NRW wurden in zwei Untersuchungsprogrammen ver- schiedene Aspekte im Vorfeld der Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II (1995) untersucht. Dabei wurden Erkenntnisse über die Pyritoxidation in der Abraum- kippe und gegensteuernde Maßnahmen gewonnen und im Braunkohlenplan 1995 berücksichtigt. Neben Maßnahmen zur Verminderung und Neutralisation der Pyritoxi- dation (A-Maßnahmen) zum Beispiel durch gezielte Kalkung des Kippenmaterials, wurden auch Maßnahmen zur Verringerung des Grundwasserabstroms aus der Kippe (B-Maßnahmen) festgeschrieben. Die B-Maßnahme „Tieferlegung des Rest- seespiegels auf +65 m NN“ zielt darauf ab, den Kippenabstrom ins unverritzte Ge- birge in Richtung der Wassergewinnungsanlagen im Norden zu verringern. Der Seespiegel wurde im Braunkohlenplan 1995 auf eine Höhe von 65 m NHN fest- geschrieben. Neue Planungsgrundlagen Im Dezember 2022 wurde von der RWE Power AG eine neue Planung für das Ab- baufeld und den Tagebausee Garzweiler vorgelegt, die dem vorzeitigen Kohleaus- stieg 2030/33 Rechnung trägt. Mit dieser neuen Planung stellt sich die Situation grundlegend anders dar als im Braunkohlenplan von 1995. Abbildung 2: Planungsstand 12/2022 im Vergleich zum Planungsstand Braunkohlenplan 1995 In Abbildung 2 sind die Planungsstände 1995 und 12/2022 zusammen dargestellt. Die Abbildung zeigt, dass das neue Abbaufeld nicht mehr so weit in den Westen 3 reicht wie bislang geplant. Damit verlagert sich der Tagebausee nach Osten und wird nicht mehr bis zur Niers reichen. Der Überlauf des Tagebausees soll weiterhin in die Niers erfolgen. Dafür muss eine Verbindungstrasse zwischen See und Niers geschaf- fen werden. Verschiedene Möglichkeiten für die Lage dieser Trasse wurden im Zuge der beginnenden Braunkohlenplanverfahren von der RWE Power AG in einer techni- schen Machbarkeitsstudie betrachtet Untersuchungen zur Seespiegelhöhe 65 m NHN – 70 m NHN Auf Grund der neuen Planung wurde eine Neubetrachtung der Auswirkung der See- spiegelhöhe vorgenommen. Es wurde untersucht, welche Auswirkungen bei einer Er- höhung des Seespiegels gegenüber den bislang geplanten 65 m NHN zu erwarten wären. Dafür wurde der Tagebausee im stationären Endzustand betrachtet. Der stati- onäre Endzeitpunkt bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der See die gewünschten Seespiegelhöhe erreicht hat und der Grundwasserwiederanstieg im gesamten Ein- flussbereich der Braunkohlentagebaue abgeschlossen ist. Seespiegelhöhen zwischen 65 und 70 m NHN wurden unter den folgenden Aspekten untersucht: - Erreichen eines stabilen Seespiegels - Gewährleistung eines Mindestabflusses in der Niers - Minimierung des Geländeeinschnitts an der Niers und der Verbindungstrasse - Auswirkung auf die Grundwasserstände in Feuchtgebieten und potenziellen Vernässungsbereichen - Auswirkung auf die Kippendurchströmung Dazu wurden Simulationsrechnungen mit dem zum Zeitpunkt der Untersuchung aktu- ellen Grundwassermodell der RWE Power AG und dem Grundwassermodell des LA- NUV für mittlere Verhältnisse für den stationären Endzustand durchgeführt. Aus den Modellbilanzen lassen sich Aussagen über den Überstrom aus dem See in die Niers und über den Zu- und Abstrom aus dem Grundwasser in den See ableiten. Aus Grundwassergleichen und Grundwasserdifferenzenplänen lassen sich die zu erwar- tenden Grundwasserstände und die Grundwasserströmung ablesen und vergleichen. Die Ergebnisse aus beiden Modellen wurden zusammen ausgewertet. Der Einfluss der Seespiegelhöhe auf die Geländeeinschnitte an der Niers und der Verbindungstrasse zwischen Niers und Tagebausee wurde auf der Grundlage der von der RWE Power AG beauftragten technischen Machbarkeitsstudie mit betrachtet. Die Untersuchungsergebnisse werden im Folgenden im Hinblick auf die verschiede- nen Aspekte erläutert. - Erreichen eines stabilen Seespiegels Der Tagebausee soll nach erfolgtem Wiederanstieg des Grundwassers im stationä- ren Endzustand ohne weitere Befüllung aus dem Rhein im stabilen Gleichgewicht mit dem Grundwasserspiegel und dem Überlauf in die Niers stehen. Aus den Modellbe- rechnungen für die verschiedenen Seespiegelhöhen wurden Bilanzen für den See ausgewertet. Aus den Bilanzen kann abgeleitet werden, ob zusätzlich zum Grund- wasserzustrom zum See und der Grundwasserneubildung eine weitere Befüllung zum Erhalt einer Seespiegelhöhe erfolgen muss. 4 Die Modellergebnisse zeigen, dass die Seespiegelhöhe einen großen Einfluss auf die Stabilität des Seespiegels haben wird. Die Ergebnisse beider Modelle stimmen darin überein, dass bei den Seespiegelhöhen von 65 m NHN, 66 m NHN und 67 m NHN im stationären Endzustand keine weitere Befüllung aus dem Rhein mehr nötig sein wird. Bei höheren Seespiegeln kann dies dagegen erforderlich sein. Da die Stabilität des Seespiegels eine Grundvoraussetzung ist, ergibt sich hieraus, dass Seespiegelhöhen bis einschließlich 67 m NHN weiter in Betracht gezogen wer- den können. - Gewährleistung eines Mindestabflusses in der Niers Die Anbindung des Tagebausees an die Niers soll möglichst im freien Gefälle erfol- gen. Der Überstrom aus dem See speist als wesentlicher Bestandteil den Abfluss im Oberlauf der Niers. Der Grundwasserzustrom stellt einen kleineren Anteil dar. Es ist anzustreben, dass sich der Abfluss in der Niers wieder so einstellt, wie er natürlicher- weise (bergbauunbeeinflusst) war. Von der Facharbeitsgruppe wurde ein Mindest- wasserabfluss von 5,7 Mio. m³/a am Pegel Wickrathberg angesetzt. Die Abfluss- menge ist aus dem unterirdischen Einzugsgebiet der Niers zu vorbergbaulicher Zeit abgeleitet worden und war Grundlage für die damalige wasserrechtliche Erlaubnis (MURL-Konzept). Aus den Bilanzen der verschiedenen Modellvarianten lässt sich die Überstrommenge abschätzen, die bei den untersuchten Seespiegelhöhen zu erwarten ist. Die Modellergebnisse zeigen übereinstimmend, dass die Seespiegelhöhe einen sehr großen Einfluss auf die Überstrommenge in die Niers hat. Bei niedrigeren Seespie- geln errechnet sich eine größere Überstrommenge. Bei höheren Seespiegeln wird der Überstrom in die Niers geringer, da weniger Grundwasser aus dem unverritzten Gebirge im Westen in den See einströmt und aus dem See eine größere Wasser- menge nach Osten ins Grundwasser strömt. Demnach wird die größte Überstrom- menge in die Niers bei einem Seespiegel von 65 m NHN berechnet. Aus der Modellbilanz lässt sich auch der Grundwasserzustrom in die Niers ermitteln. Bei höherem Seespiegel ist der Grundwasserzustrom größer. Der Anteil am Gesamt- abfluss in der Niers liegt für 65 und 66 m NHN Seespiegelhöhe bei 9-11%. Insgesamt lässt sich sagen, dass eine Abflussmenge von mindestens etwa 5,7 Mio. m³/a am Pegel Wickrathberg nur mit den Seespiegelhöhen 65 und 66 m NHN er- reicht wird. Daher wurden Wasserspiegellagen von 67 m NHN und höher in der wei- teren Untersuchung außer Betracht gelassen. - Minimierung des Geländeeinschnitts an Niers und Verbindungstrasse Durch die Verschiebung des Tagebausees nach Osten, muss der See über eine Ver- bindungstrasse an die Niers angeschlossen werden. In einer von der RWE Power AG beauftragten technischen Machbarkeitsstudie wur- den mit der Annahme, dass der See eine Seespiegelhöhe von 65 m NHN haben wird, verschiedene Verbindungstrassen zwischen dem Tagebausee und der Niers 5 untersucht (s. Abb.3). Durch das beauftragte Ingenieurbüro erfolgte eine schwer- punktmäßig technische Betrachtung einer möglichen Anbindung. Hierbei wurden nicht alle ökologischen Aspekte sowie die Erhaltung von ökologisch hochwertigen Gewässerabschnitten der Niers ausreichend berücksichtigt. Die Machbarkeitsstudie ist noch nicht abgeschlossen und wird mit den zuständigen Stellen vor Ort (Untere Wasserbehörden, Niersverband), auch unter Berücksichtigung weiterer ökologischer Aspekte, abgestimmt. Abbildung 3: Trassenvarianten für den Anschluss der Niers an den Tagebausee (Quelle: BCE, „Tage- bausee Garzweiler, Entwurf Machbarkeitsstudie: Ablaufgewässer zur Niers, 65 m NHN“) In jedem Fall der untersuchten Trassenvarianten wäre ein tiefer Geländeeinschnitt (> 10 m am Seeablauf) für die Verbindung zwischen See und Niers nötig. Um dann diese Verbindungstrassen an die bestehende Niers anschließen zu können, wäre für weite Teile der Niers eine umfassende Eintiefung des Gewässers um mehrere Meter erforderlich. Renaturierte Gewässerabschnitte wären aufzugeben. Im Entwurf der Machbarkeitsstudie bekam die Variante, bei der der See über die Köhm mit der Niers verbunden wird, die beste Bewertung durch das Ingenieurbüro. Für diese Trasse wurde zusätzlich zum Seespiegel 65 m NHN auch die Seespiegel- höhe 66 m NHN betrachtet. 6 Es zeigt sich, dass der höhere Seespiegel von 66 m NHN einen positiven Einfluss auf den Geländeeinschnitt der Verbindungstrasse hat. Die Tiefe des Einschnitts ins Gelände reduziert sich an der gesamten Trasse um 1 Meter, bleibt aber dennoch groß. Die Länge und Tiefe des benötigten Ausbaus der Niers reduziert sich ebenfalls bei höherem Seespiegel. Bei 65 m NHN Seespiegel müsste die erfolgte Renaturierung, die sich ökologisch sehr gut entwickelt hat, vollständig abgegraben werden. Bei 66 m NHN kann ggf. ein Teil der Renaturierung erhalten bleiben. Ob ein Erhalt eines Ab- schnitts ökologisch sinnvoll ist, konnte im Rahmen der Studie nicht geprüft werden. - Auswirkung auf die Grundwasserstände in Feuchtgebieten Im stationären Endzustand wirkt sich die Höhe des Seespiegels auf die Grundwas- serstände im Umfeld des Tagebausees aus. Die hier untersuchten Seespiegelhöhen sind tiefer als die vorbergbaulichen Grundwasserstände im Bereich des Sees. Es wurde untersucht, wie weit sich dieser Einfluss in Richtung auf grundwasserabhän- gige Feuchtgebiete auswirkt und ob höhere Seespiegel einen positiven Einfluss auf die Grundwasserstände in den betroffenen Feuchtgebieten haben können. Mit den Grundwassermodellen wurde die Auswirkung verschiedener Seespiegelhö- hen auf den Grundwasserstand mit Hilfe von Grundwassergleichen und Grundwas- serdifferenzenplänen untersucht. Beide Modelle kamen zu sehr ähnlichen Ergebnis- sen. Es zeigt sich, dass eine Auswirkung des Tagebausees auf die Grundwasserstände nach Westen bis zu den grundwasserabhängigen Feuchtgebieten im Schwalmquell- gebiet und am Mühlenbach erkennbar ist. Andere Feuchtgebiete sind nicht betroffen. Generell kann festgehalten werden, dass sich bei einem höheren Seespiegel auch höhere Grundwasserstände im Umfeld des Sees einstellen werden. Die Ergebnisse der Modellrechnungen zeigen jedoch bei allen untersuchten Seewasserständen, dass die vorbergbaulichen Grundwasserstände in den Oberläufen von Schwalm und Mühlenbach im stationären Endzustand voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Seespiegelhöhe von 66 m NHN führt nur zu geringfügig höheren Grundwasser- ständen im Vergleich zu einer Seespiegelhöhe von 65 m NHN. Die Grundwasser- stände werden in beiden Fällen aus heutiger Sicht lokal bis zu 0,5 m unter dem berg- bauunbeeinflussten Zustand liegen. Diese Thematik wurde in dieser Untersuchung zum Seewasserspiegel nicht weiter betrachtet, da die Grundwasserstände nach den Modellergebnissen durch eine Seewasserspiegelanpassung nicht ausgeglichen wer- den können. Im Braunkohlenplanverfahren sollten diese neuen Erkenntnisse -unabhängig von der Seespiegelhöhe- jedoch weiter untersucht werden, da sie auf mögliche, dauerhafte Veränderungen des Grundwasserregimes und damit des Grundwasseranschlusses der Gewässer und der Gewässerökologie im oberen Schwalmeinzugsgebiet hinwei- sen. 7 - Auswirkung auf die Grundwasserstände in potenziellen Vernässungsbe- reichen Wie oben erwähnt, beeinflusst die Seespiegelhöhe die Grundwasserstände im Um- feld des Tagebausees. Das kann Einfluss auf nahegelegene potenziell gefährdete Vernässungsbereiche haben. Hier liegt das Augenmerk auf Siedlungsgebieten im Bereich Wanlo, das nur wenige km vom spätere Tagebausee entfernt liegt. In Bezug auf eine potenzielle Vernässungsgefahr in Bebauungsgebieten ergeben sich keine relevanten Unterschiede durch die unterschiedlichen Seespiegelhöhen. Eine Vernässung im Umfeld des Sees ist nicht zu befürchten. - Auswirkung auf die Kippendurchströmung Die Kippendurchströmung wurde untersucht, um den Transport von Pyritoxidations- produkten in Richtung auf den Tagebausee und in Richtung auf die an die Kippe an- grenzenden Grundwasserkörper abzuschätzen. Für das Seewasser und die angren- zenden Grundwasserkörper und Wassergewinnungsanlagen im Abstrom des Abbau- feldes dürfen sich keine negativen Auswirkungen durch den Kippenabstrom ergeben, die zu einer Verschlechterung im Vergleich zu den bisherigen Annahmen mit einer Seespiegelhöhe von 65 m NHN führen würden. Es wurde ausgewertet, welchen Ein- fluss eine Seespiegelhöhe von 66 m NHN hierauf hat. Mit Beginn der Seefüllung stellt sich für mehrere Jahrzehnte ein hydraulischer Gradi- ent ein, der aus dem Bergbaufolgesee in die angrenzenden (Kippen)Grundwasserlei- ter gerichtet ist und zu einem langanhaltenden Ausstrom aus dem See führt, der mit entsprechenden Stofftransportprozessen verbunden ist. Pyritoxidationsprodukte, die in den Böschungsbereichen des Bergbaufolgesees zwi- schengespeichert sind, werden mit dem Anstieg des Grundwassers gelöst und ent- sprechend ihrer Mobilität (insbesonders Sulfat) in die angrenzenden Grundwasserlei- ter ausgetragen. Auch in Richtung der Abraumkippe erfolgt ein Abstrom und ein Transport von Pyrito- xidationsprodukten, teilweise innerhalb der Abraumkippe, teilweise auch aus der Kippe heraus in südliche und später in meist östliche Richtung. Einstrom in den Tagebausee Die Modellergebnisse zeigen, dass unabhängig von der Seespiegelhöhe der See – nach Abschluss der aktiven Befüllung durch die RWTL - hauptsächlich durch den Zu- strom aus dem unverritzten Gebirge gefüllt werden wird. Der Anteil des Wassers, das bei Seespiegelhöhen von 65 oder 66 m NHN aus der Kippe in den See strömen wird, ist ähnlich groß und liegt jeweils bei etwa 10 % des Gesamtzustroms. Aufgrund der oben beschriebenen Abstromprozesse werden sich in dem Teil des Einzugsgebiets des Sees, das sich im Bereich der Kippe befindet, allerdings nur begrenzte Mengen an Pyritoxidationsprodukten befinden, so dass der Zustrom hoch mineralisierten, sul- fat- und ggf. eisenreichen Grundwassers begrenzt ist. Der größte Teil dieses Stoffin- ventars wird nach Erreichen des hydraulischen Endzustands nicht mehr in den See einströmen. 8 Abstrom in die angrenzenden Grundwasserkörper Im hydraulischen Endzustand erfolgt ein Abstrom aus dem See unabhängig von den hier untersuchten Seespiegelhöhen im Wesentlichen in nördlichen und nordöstliche Richtung. Bei höherem Seespiegel ist die Wassermenge, die aus dem See abströmt, größer. Der größere Abstrom ist aber aus den nachfolgenden Gründen nicht relevant. Sämtliche mobilen Pyritoxidationsprodukte werden langfristig betrachtet aus der Kippe in die angrenzenden unverritzten Grundwasserleiter transportiert. Die Zahl der betroffenen Grundwasserkörper ändert sich bei einer anderen Füllhöhe ebenso we- nig wie die maximalen Konzentrationen der Wasserinhaltsstoffe, weil die Konzentrati- onspeaks zu Beginn des Abstroms eintreten und somit von der Füllhöhe unabhängig sind. Nach Erreichen des hydraulischen Endzustands werden sich im Bereich der oberirdischen Fließgewässer wieder aufsteigende hydraulische Gradienten einstel- len, so dass das Sulfat langfristig über die oberirdischen Fließgewässer abtranspor- tiert wird. Ergebnis Auf der Grundlage der von der RWE Power AG vorgelegten neuen Planung für den Tagebausee Garzweiler (Stand 12/2022) wurden von einer Facharbeitsgruppe mögli- che Seespiegelhöhen von 65 bis 70 m NHN untersucht. Dafür wurden die Ergebnisse von Grundwassermodellen und einer vorläufigen Machbarkeitsstudie zur Anbindung des Tagebausees an die Niers ausgewertet. Die Auswirkung der verschiedenen See- spiegelhöhen wurde im Hinblick auf verschiedene Aspekte betrachtet. Grundvoraussetzung für die positive Bewertung einer Seespiegelhöhe ist ein See, der im stationären Endzustand ohne weitere Befüllung aus dem Rhein auskommen kann. Für den Oberlauf der Niers ist ein Mindestabfluss aus dem See im stationären Endzustand die entscheidende Komponente. Diese beiden Voraussetzungen sind aus heutiger Sicht auf der Grundlage der Modellergebnisse für Seespiegelhöhen von 65 und 66 m NHN gegeben. Es zeigt sich aber auch, dass nicht alle Aspekte/Anfor- derungen zur vollen Zufriedenheit erfüllt werden können. Bei einer Seespiegelhöhe von 66 m NHN würde der Geländeeinschnitt der Verbin- dungstrasse See/Niers im Vergleich zu 65 m NHN geringer ausfallen, die Renaturie- rung an der Niers könnte voraussichtlich in Teilen erhalten bleiben und die Grund- wasserabsenkungen im Bereich der Schwalmquelle und des Mühlenbachs werden etwas geringer ausfallen. Deshalb kann eine Seespiegelhöhe von 66 m NHN etwas positiver bewertet werden. Die Facharbeitsgruppe empfiehlt deshalb, die Seespiegelhöhe des Tagebausees Garzweiler auf eine Höhe von 66 m NHN einzustellen.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 3_Jahresbericht_Garzweiler_2022)
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Jahresbericht 2022 Mit dem Jahresbericht 2022 wird der vierundzwanzigste Jahresbericht zum Monitoring Garzweiler II vorgelegt. Nach wie vor haben Arbeitsgruppensitzungen als Videokonferenzen stattgefunden, aber wir sind auch zu Präsenzsitzungen zurückgekehrt. Da sich die Videokonferenzen bewährt haben, wird es in Zukunft wahrscheinlich weiterhin diese Form der Kommunikation geben. Der Jahresbericht enthält wie immer die zusammenfassenden Berichte aus den sechs Facharbeits - gruppen über die Erreichung der wasserwirtschaftlichen und landschaftsökologischen Ziele, wie sie im Braunkohlenplan festgelegt sind. Die Einhaltung dieser Ziele ist die Voraussetzung für den weite - ren Betrieb des Braunkohlentagebaus. Im Monitoring wird nicht nur der Nahbereich um den Tagebau betrachtet, in dem naturgemäß die größten Auswirkungen erwartet werden, sondern das Monitoringgebiet reicht im Westen bis zur Maas weit hinter die Infiltrationsriegel, die die Auswirkungen begrenzen. Neben den Routineaufgaben des Monitorings werden in den Arbeitsgruppen auch immer wieder Son- derthemen bearbeitet und für das Monitoring relevante Themen und Entwicklungen berücksichtigt. Nach wie vor ist für die Arbeitsgruppen Grundwasser, Oberflächengewässer, Wasserversorgung und Feuchtbiotope die mittlerweile langjährige unterdurchschnittliche Grundwasserneubildung und die langfristige Entwicklung der Grundwasserstände mit ihren möglichen Auswirkungen auf das Monito - ring ein wichtiges Thema. Aufgabe im Monitoring ist es, diese klimatischen Effekte aus den Monito - ringdaten „herauszurechnen“ und die langjährigen, natürlichen, klimabedingten Veränderungen abzu- schätzen und zu bewerten. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass auch im Jahr 2022 durch den Braunkohlentagebau Garzweiler II keine unerwarteten Auswirkungen aufgetreten sind. Auch die vorauslaufenden Gegen - maßnahmen zur Minimierung des Stoffaustrags aus der Abraumkippe, wie die Abraumkalkung, sind vereinbarungsgemäß durchgeführt worden. Problematische Entwicklungen wurden frühzeitig erkannt, umfassend untersucht und ggf. Maßnahmen eingeleitet. Die Auswirkungen der Leitentscheidung vom 23. März 2021 und der erwarteten Leitentscheidung 2023 haben eine Anpassung der Zeit- und Abbauplanung des Tagebaus bedingt und werden auch An- passungen im Monitoring nach sich ziehen, die noch im Einzelnen in den nächsten Jahren präzisiert werden müssen. Dadurch rückt die Diskussion über die Verfügbarkeit und Verwendung des Rheinwas- sers mehr in den Vordergrund und wird in den nächsten Jahren fortgesetzt. Allen Beteiligten sei hiermit wieder für die sachbezogene und engagierte Arbeit zur Durchführung und Weiterentwicklung des Monitorings gedankt. August 2023 Vorwort Jahresbericht 2022 Jahresbericht 2022 Inhalt 1 Ziele und Aufgaben Monitoring Garzweiler II 1 2 Termine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen 3 3 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung im Tagebau Garzweiler II im Jahr 2022 6 4 Langjährige Entwicklung der Grundwasserneubildung und der Grundwasserstände 8 5 Übergreifende Bewertungsstrategie des Monitorings 10 6 Projektinformationssystem Monitoring Garzweiler II 13 7 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans 14 7.1 Arbeitsfeld Grundwasser 15 7.2 Arbeitsfeld Feuchtbiotope/Natur und Landschaft 26 7.3 Arbeitsfeld Oberflächengewässer 32 7.4 Arbeitsfeld Wasserversorgung 38 7.5 Arbeitsfeld Abraumkippe 39 7.6 Arbeitsfeld Restsee 42 8 Ausblick 2023/2024 46 Anhang 47 Beteiligte Institutionen/Behörden und Ansprechpartner/-innen 47 Bildnachweis 52 Abbildungsverzeichnis 52 Tabellenverzeichnis 53 Jahresbericht 2022 1 Jahresbericht 2022 Ziele und Aufgaben Als Monitoring wird das systematische Pro - gramm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle und Bewertung der wasserwirtschaftlichen und ökologisch relevanten Größen im Einflussbereich des Tagebaus Garzweiler II bezeichnet (vgl. Seite 21 der Genehmigung des Braunkohlen - plans vom 31.03.1995 und Seite 5 des Erlaub- nisbescheids zur Sümpfung vom 30.10.1998). Das Monitoring Garzweiler II befindet sich in der Durchführungsphase. Schwerpunkte sind hier - bei die Beobachtung, Auswertung, Beurteilung und Bewertung der Informationen (Abb. 1). Im Rahmen des Monitorings werden die im Zu - sammenhang mit dem Braunkohlentagebau Garzweiler II stehenden wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten beobachtet. Die Beobachtung von Maßnahmen bzw. Anlagen dient zur Kontrolle der Wirksamkeit. Im Sinne eines Frühwarnsystems sollen dadurch ggf. ne - gative Entwicklungen erkannt und das Risiko einer Beeinträchtigung der Schutzgüter vermin - dert werden. Soweit der gleiche Raum betroffen ist, werden auch noch vom Tagebau Garzweiler I ausgehende Veränderungen miterfasst. 1 Ziele und Aufgaben Monitoring Garzweiler II Abbildung 1 Arbeitsfelder und Aufgaben des Monitorings (Monitoringkreis) (verändert nach RIZA 2000) Jahresbericht 2022 Ziele und Aufgaben 2 Aufgaben und übergreifende Projektziele des Monitorings sind: die Quantifizierung bzw. Konkretisierung der im Braunkohlenplan enthaltenen Ziele im Bereich „Wasser- und Naturhaushalt“; die Prüfung der Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen und der Einhaltung der (quantifi - zierten bzw. konkretisierten) Ziele des Braunkohlenplans; die frühzeitige Erkennung bzw. kurzfristige Prognose ggf. auftretender bergbaubedingter Zielabweichungen; die Erstellung zeitnaher und nachvollziehbarer Informationen über die wasserwirtschaftlich- ökologische Entwicklung im Einzelnen und im Gesamtzusammenhang; die Überprüfung und Weiterentwicklung des Monitorings hinsichtlich Umfang, Auswertung, Darstellung und Bewertung. Die durch das Monitoring erhaltenen Informa - tionen bilden die Grundlage für den Braunkoh - lenausschuss zur Entscheidung über die ord - nungsgemäße Einhaltung des Braunkohlenplans (§ 26 LPlG1). Die gewonnenen Informationen und Erkennt - nisse werden auch im Rahmen der behördlichen Überwachungsmaßnahmen nach § 93 LWG 2 zur Beurteilung der Einhaltung von wasserrecht- lichen Auflagen, z. B. der Sümpfungserlaubnis, herangezogen. Die Informationen werden u. a. dem Bergbau - treibenden zur Verfügung gestellt, der sie z. B. hinsichtlich der in seinem Verantwortungsbe - reich liegenden Steuerung der Infiltrations- und Einleitungsanlagen verwenden kann. 1 Landesplanungsgesetz (i. d. aktuell gültigen Fassung) 2 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (i. d. aktuell gültigen Fassung) 3 Jahresbericht 2022 T ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen 2 T ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen Übersicht über die Besprechungen im Jahr 2022 Die Bearbeitung der Monitoringaufgaben läuft mittlerweile routiniert ab. In der Regel erfol gen zwei bis drei Sitzungen der Arbeitsgrup pe Grundwasser über das Jahr verteilt und eine jährliche Sitzung der Arbeitsgruppen Feuchtbio tope, Oberflächengewässer und Abraumkippe im Frühjahr, um die Jahresergebnisse des Mo nitorings vorzustellen und zu diskutieren. Die AG Restsee hat in 2022 nicht getagt. Die jähr liche Sitzung der AG Wasserversorgung findet im Herbst statt, am Ende des Wasserwirtschafts jahres (Tab. 1). VK = Videokonferenz BR = Bezirksregierung EM = Entscheidungsgruppe Monitoring AG GW = Arbeitsgruppe Grundwasser AG FB = Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Landschaft AG OG = Arbeitsgruppe Oberflächengewässer AG RS = Arbeitsgruppe Restsee AG WV = Arbeitsgruppe Wasserversorgung AG KI = Arbeitsgruppe Abraumkippe Tabelle 1 Jahresübersicht über die Termine und Orte der Arbeitsgruppensitzungen in den Jahren 2022/2023 EM AG GW AG FB AG OG AG RS AG WV AG KI 2022 Januar 26.01.22 VK Februar März 29.03.22 VK April 07.04.22 VK 27.04.22 VK 26.04.22 VK Mai 04.05.22 VK Juni 20.06.22 VK Juli August September 13.09.22 Erftverband Oktober November 10.11.22 BR Köln 21.11.22 VK Dezember 2023 Januar Februar März 07.03.23 RWE Köln April 17.04.23 VK 26.04.23 VK 21.04.23 VK 25.04.23 VK Mai 04.05.23 MULNV 4 Jahresbericht 2022 T ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen Die Entscheidungsgruppe Monitoring tagt immer zweimal jährlich. In der Frühjahrssitzung im Umweltministerium NRW in Düsseldorf steht die Überprüfung der Zieleinhaltung des vergan genen Jahres im Vordergrund, in der Herbstsit zung bei der BR Köln die aktuelle Entwicklung des Jahres (Frühwarnsystem). Als Nachwirkung der CoronaPandemie und weil mittlerweile auch Videokonferenzen ihre Berech tigungen haben (können), fanden im Jahr 2022 weiterhin Videokonferenzen, aber auch wieder Sitzungen in Präsenz statt. Die aktuellen Ergeb nisse aus den Arbeitsgruppen wurden von den Koordinatoren zusammengefasst, per Mail ver sendet und dann bei Bedarf in Videokonferenzen – mit zunehmender Professionalität – diskutiert. Das Ergebnis wurde dann wiederum allen Mit gliedern der Entscheidungsgruppe mitgeteilt. Ähnlich wurde mit dem Jahresbericht verfahren. Die einzelnen Textbeiträge aus den Arbeitsgrup pen wurden zunächst separat abgestimmt. Der zusammengestellte Entwurf des Jahresberichts wurde dann wieder mit den Koordinator:innen und zuletzt mit den Mitgliedern der Entschei dungsgruppe abgestimmt. Ansprechpartner:innen Die im Rahmen des Monitorings Garzweiler II beteiligten Behörden bzw. Institutionen sind mit den jeweiligen Ansprechpartner:innen im An hang zu diesem Jahresbericht aufgeführt. Dort ist auch die Zuordnung der Beteiligten zu den verschiedenen Arbeitsgruppen wie Entschei dungsgruppe Monitoring (EM) und FachArbeits gruppen (AG) ersichtlich. Arbeitsgruppen Für das Monitoring wurden die im Braunkohlen plan formulierten Ziele sechs fachlichen Arbeits gruppen zugeordnet. Ein weiteres Arbeitsfeld „Bewertung Management und Entscheidungen“ ist übergeordnet und befasst sich mit allen fachlichen Arbeitsfeldern. Teilnehmerkreis, Koordinator:innen und Aufgaben der Arbeits gruppen sind in den folgenden zwei Tabellen zu sammengestellt. Hier haben sich in 2022 keine Änderungen ergeben. Tabelle 2 Entscheidungsgruppe Monitoring (EM) Entscheidungsgruppe Monitoring (EM) Teilnehmerkreis alle betroffenen Stellen, die teilnehmen wollen Koordination MUNV/Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss Aufgabe Entscheidung über die Beschlussvorlagen aus den Arbeitsgruppen, Bewertung und Entscheidung über laufende Monitoringergebnisse und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen Sitzungsturnus halbjährlich und nach Bedarf, bis zur Beendigung des Monitorings 5 Jahresbericht 2022 T ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen Tabelle 3 Fach-Arbeitsgruppen (AG) Arbeitsgruppen (AG) Arbeitsgruppe Grundwasser (GW) Mitglieder Bez.Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband, GD NRW, Kreis Heinsberg, RheinKreis Neuss, Kreis Viersen, RWE Power AG, LANUV, Stadt Linnich, Stadt Kaarst Koordination Erftverband: Frau Dr. Jaritz (Tel.: +49 2271 881373; renate.jaritz@erftverband.de) Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Landschaft (FB) Mitglieder Bez.Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband, GD NRW, Kreis Heinsberg, RheinKreis Neuss, Kreis Viersen, LANUV, RWE Power AG Koordination LANUV: Frau Michels (Tel.: +49 2361 305317; carla.michels@lanuv.nrw.de) Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle Arbeitsgruppe Oberflächengewässer (OW) Mitglieder Erftverband, RheinKreis Neuss, Kreis Viersen, LANUV, Bez.Reg. Düsseldorf und Köln, RWE Power AG, Schwalmverband, Niersverband, Wasserverband EifelRur, Gemeinde Schwalmtal Koordination LANUV: Frau Levacher (Tel.: +49 2361 3052232; dorothee.levacher@lanuv.nrw.de) Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle Arbeitsgruppe Wasserversorgung (WV) Mitglieder Bez.Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband, Kreis Heinsberg, RheinKreis Neuss, Kreis Viersen, RWE Power AG, Stadt Mönchengladbach Koordination Erftverband: Herr Simon (Tel.: +49 2271 882125; stefan.simon@erftverband.de) Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle Arbeitsgruppe Abraumkippe (KI) Mitglieder Bez.Reg. Arnsberg/Abteilung Bergbau und Energie in NRW, Bez.Reg. Düsseldorf und Köln, GD NRW, LANUV, RWE Power AG Koordination Bez.Reg. Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW: Herr Küster (Tel.: +49 2931 826403; andre.kuester@bra.nrw.de) Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle Arbeitsgruppe Restsee (RS) Mitglieder Bez.Reg. Arnsberg/Abteilung Bergbau und Energie in NRW, Bez.Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband, Kreis Heinsberg, RheinKreis Neuss, LANUV, Niersverband, RWE Power AG, Stadt Mönchengladbach, Provinz Limburg (NL) Koordination LANUV: Frau Levacher (Tel.: +49 2361 3052232; dorothee.levacher@lanuv.nrw.de) Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle für alle Arbeitsgruppen Aufgaben detaillierte Erarbeitung spezieller Fachbeiträge und Durchführung von Arbeiten Sitzungsturnus wird von den Arbeitsgruppen selbst festgelegt Bez.Reg. = Bezirksregierung GD NRW = Geologischer Dienst NRW LANUV = Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 6 Jahresbericht 2022 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung Im Oktober 2022 verständigten sich der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die RWE Power AG auf einen vorgezogenen Kohleaus - stieg. Infolgedessen ist das Abbaugebiet des Tagebaus Garzweiler anzupassen, wodurch es weiter verkleinert wird. Das Abbauvorhaben ist Gegenstand einer neuen Leitentscheidung 2023. Die Verkleinerung des Abbaufeldes führt dazu, dass die Ortschaften Holzweiler, Keyen - berg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath nicht mehr in Anspruch genom - men werden. Der Tagebau Garzweiler entwickelte sich daher im Jahr 2022 mit Abstand zur Ortschaft Keyen- berg in Richtung Südwesten und wird in den nächsten Jahren den südwestlichen Bereich des verkleinerten Abbaufeldes in Anspruch nehmen (Abb. 2). Damit die notwendigen Entwässerungsziele zur Stabilität der Böschungen erreicht werden, muss die Entwässerung dem Abbaugeschehen ca. 5 bis 7 Jahre vorlaufen. Im Jahr 2022 wur- den insbesondere im Bereich zwischen Keyen - berg und Holzweiler Brunnen erstellt. Des Wei - teren wurde die Brunnengalerie am Nordrand des Tagebaus verstärkt. Aufgrund der Verkleinerung des Abbaubereichs wird sich die Sümpfungsmenge tendenziell in der Größenordnung der letzten Jahre bewegen und sich erst mit Beginn der Seefüllung deutlich reduzieren. Die Maßnahmen zum Schutz der Feuchtgebiete, Oberflächengewässer und der Wasserversorgung werden weiter fortgeführt, um die Grundwasserstände sowie die Bespan - nung der Oberflächengewässer sicherzustellen. 3 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung im T agebau Garzweiler II im Jahr 2022 Garzweiler II Erkelenz Hoch- neuk. A4 6 A6 1 A44 A 46 A 61 WW WW Kückhoven Wanlo Jüchen WW Nüsterbach Keyen- berg Holzweiler Berverath Kuckum Ober- Westrich Unter- Westrich AK Jackerath Garzweiler I A A 44 Garzweiler II Abbildung 2 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung im Tagebau Garzweiler im Jahr 2022 7 Jahresbericht 2022 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung Im Wasserwirtschaftsjahr 2022 wurden hier - zu insgesamt ca. 90 Mio. m³ Wasser eingeleitet und versickert. Der Großteil des eingeleiteten Wassers kommt hierbei direkt aus dem Tagebau Garzweiler, ca. 12 Mio. m³ stammen aus an - deren Quellen wie z. B. separaten Wasserver - sorgungsbrunnen. Die Versickerungswassermen- ge wird sich in den nächsten Jahren analog zur Sümpfung auf einem ähnlichen Niveau fortset - zen. Das gehobene Wasser aus dem Tagebau Garz - weiler wird in den Ökowasserwerken Jüchen und Wanlo aufbereitet und über ein ca. 160 km weites Rohrleitungssystem zu den Feuchtgebie - ten transportiert. In weiter entfernten Bereichen wie z. B. dem Nüsterbach oder dem Doverener Bach wird Wasser vor Ort aufbereitet und in die Feuchtgebiete eingeleitet. Im WWJ 2022 wurden zwei neue Versicke - rungsanlagen im Schwalmriegel errichtet. Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit werden die Versi - ckerungsanlagen regelmäßig ertüchtigt, so dass 2022 die geplante Versickerungswassermenge eingebracht werden konnte. Insgesamt wurden bis zum Ende des Wasser - wirtschaftsjahres 2022 zum Erhalt der Feucht - gebiete 3 Wasserwerke, 160 km Rohrleitungen, 13 km Sickergräben, 151 Sohlschwellen, 75 Direkteinleitstellen, 90 Sickerschlitze sowie 233 Sickerbrunnen und Lanzeninfiltrationsanlagen errichtet. Der Bestand an Versickerungsanlagen wird erhalten und in einigen Bereichen weiter ausgebaut. In der Leistung nachlassende Versi - ckerungsanlagen werden ersetzt. 8 Jahresbericht 2022 Entwicklung Grundwasserneubildung und Grundwasserstände Die langjährige Entwicklung der Grundwas - serstände ist in erster Linie von der Höhe der Grundwasserneubildung abhängig. Hierbei sind weniger einzelne Jahre wichtig als vielmehr die Aufeinanderfolge mehrerer Jahre. Die Abb. 3 zeigt die Entwicklung der mittleren Grundwas - serneubildung im Tätigkeitsgebiet des Erftver - bandes der Jahre 1970 bis 2022. Sie zeigt auch die Entwicklung der Grundwasserstände an der Messstelle Dülken (900131) in Reaktion auf die Grundwasserneubildung, unbeeinflusst von wasserwirtschaftlichen Eingriffen wie Grund - wasserentnahmen, Infiltration und Bergbauein - fluss. Die Messstelle ist im Horizont 16 (jüngere Hauptterrasse) verfiltert und charakteristisch für flurferne Zustände (Geländeoberfläche 62,39 m NHN). Die Flurabstände liegen zwischen 11 m (1967) und fast 15 m (1976). Es zeigt sich, dass die höchsten bislang be - obachteten Grundwasserstände Ende der 1960er-Jahre auftraten und in dieser Höhe seit- dem nicht mehr erreicht wurden. Die ebenfalls hohen Grundwasserstände der 1980er-Jah - re korrelieren mit der hohen Grundwasserneu - bildung in dieser Periode. Seit dem Jahr 2003 bleiben Grundwasserneubildung und Grundwas- serstände fast kontinuierlich unter dem langjäh- rigen Mittel. In den Jahren 2017 und 2018 lag die Grund - wasserneubildung deutlich unter dem Durch - 4 Langjährige Entwicklung der Grundwasser- neubildung und der Grundwasserstände Abbildung 3 Langzeitganglinie der Messstelle Dülken seit 1955 und Jahresfaktor der Grundwasserneubildung (Erftver- band) von 1970 bis 2022 45,00 46,00 47,00 48,00 49,00 50,00 51,00 52,00 m NHN 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Faktor [%] Jahresfaktor Grundwasserneubildung Grundwasserstand 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2020 2015 9 Jahresbericht 2022 Entwicklung Grundwasserneubildung und Grundwasserstände schnittswert. Insbesondere der sehr trockene und heiße Sommer 2018 führte zu einem wei - teren Absinken der Grundwasserstände. Im Jahr 2019 setzte sich der Trend fort und es wurden die zweittiefsten Grundwasserstände seit Beginn der Aufzeichnung erreicht. Die Grundwasser - neubildung war drei Jahre in Folge unterdurch - schnittlich. Im letzten Jahr lag die Grundwasserneubildung zwar im Durchschnitt (Jahresfaktor 100 %), aber eine Erholung der Grundwasserstände er - fordert eine höhere Grundwasserneubildung über mehrere Jahre, so dass die Grundwasser - stände aufgrund der langjährigen Grundwasser - neubildungsdefizite nach wie vor sehr niedrig sind. Dieser generelle Trend der sinkenden Grund - wasserstände lässt sich weitgehend an allen unbeeinflussten Grundwassermessstellen in Nordrhein-Westfalen (und in Deutschland) be - obachten. Auch in den landschaftsökologischen Referenzgebieten sind diese Entwicklungen fest- zustellen. Bei der Zielerreichung der Grundwasserstände in den Feuchtgebieten und den Gewässerabflüs- sen wird der Klimaeinfluss über das Wiener-Fil- ter-Verfahren „herausgerechnet“. Bei der Bewer- tung der landschaftsökologischen Entwicklungen gibt es hierfür jedoch kein mathematisches oder sonstiges Verfahren, deshalb zeigen die Feucht- gebiete auch diese überjährige Entwicklung an. Die Langzeitentwicklung des regionalen Wasser- haushalts wird bei der Bewertung der Monito - ringergebnisse qualitativ berücksichtigt, weil die Bewertung immer arbeitsgruppenübergreifend erfolgt. Neben der Entwicklung der Grundwasserstän - de in der gesättigten Zone spielen aber v. a. die Bodenwasserverhältnisse für die Vegetation eine wichtige Rolle. Dies kann durch den Pa - rameter „Dürre“ beschrieben werden. Der Ein - fluss der trockenen Witterung wird durch den Dürremonitor des Helmholtz-Zentrums für Um - weltforschung (UFZ) illustriert, der auf einem meso skaligen Wasserhaushaltsmodell beruht. 2 Im Zeitraum zwischen 2000 und 2010 gab es im Rheinland kaum Dürren, während seit 2011 überproportional häufig Dürre herrschte. Im Rahmen der forstlichen Umweltforschung wurde in den letzten Jahrzehnten auch ein zu - nehmendes Dampfdruck-Sättigungsdefizit1 fest- gestellt, das zeitlich parallel zur steigenden Luft- temperatur verläuft und über die Zunahme der sommerlichen Verdunstung die abnehmende Bodenfeuchte verursacht. In den Grundwasser - standsganglinien im obersten Grundwasserlei - ter sind die Auswirkungen der zunehmenden Trockenheit erst in den letzten fünf Dürrejahren 2017 bis 2023 mit geringen Absenkungsbeträ - gen erkennbar. Dies könnte eine Erklärung für die schleichenden Vegetationsveränderungen seit Monitoringbe - ginn sein, wie die Abnahmen der Torfmoosde - ckungen und die Brombeer-Zunahmen. Die Darstellung und der Einfluss der Dürren auf die Feuchtbiotope soll zukünftig im Monitoring stärker betrachtet werden. 1 Das Dampfdruck-Sättigungsdefizit ist definiert als die Differenz zwischen der tatsächlichen Wassermenge in der Atmo- sphäre und der Wassermenge, die bei Sättigung (100 % Feuchtigkeit oder „Sättigungsdampfdruck“) in der Atmosphä- re enthalten sein könnte. 2 Quelle: UFZ, Dürremonitor Deutschland 10 Jahresbericht 2022 5 Übergreifende Bewertungsstrategie des Monitorings Der Aufbau des Bewertungssystems aus Indika- toren, die der Früherkennung dienen, und Indi - katoren, die großräumige bzw. langfristige Ent - wicklungen zeigen, wurde im Jahresbericht 2000 ausführlich beschrieben. Im Lauf der Zeit ergeben sich immer wieder Änderungen und Er- weiterungen bei den Indikatoren. So werden zur- zeit im Arbeitsfeld Feuchtbiotope die Indikato - rensysteme ergänzt und überarbeitet. Die Indikatoren, für die eine Zielabweichung de- finiert werden kann, lassen sich in ein integrier- tes System zur Bewertung und Vorgehensweise im Rahmen des Monitorings Garzweiler II ein - ordnen (Abb. 4): Der Alarmbereich (rot) mit Überschreitungen der Alarmwerte zeigt Zielabweichungen bzw. Zielverletzungen (Erläuterung weiter unten). Die weitere Entwicklung und insbesondere die Wirksamkeit der getroffenen Gegenmaßnahmen muss gezielt und intensiv beobachtet werden. Die Ergebnisse sind dem Braunkohlenausschuss in kurzen Zeitabständen zu berichten. Der Warnbereich (gelb) zeigt auffällige Werte, die oberhalb der Warnwerte und unterhalb der Alarmwerte liegen und die bei lokaler Häufung bzw. Verstärkung Zielabweichungen bzw. Ziel - verletzungen befürchten lassen. Hier muss ge - zielt und intensiv beobachtet werden. Die Ur - sachen, insbesondere der Bergbaueinfluss, sind zu klären. Sofern Bergbaueinfluss vorliegt, muss der Bergbautreibende Informationen über die geplanten bzw. getroffenen Gegenmaßnahmen und deren prognostizierte Wirksamkeit einho - len. Die Gegenmaßnahmen werden erörtert und bewertet. Der Zielbereich (grün) ist durch normale, un - auffällige Werte, die unterhalb der Warnwerte Der übergreifende Leitgedanke des Braunkohlen- plans lautet: „Die Region darf aus Gründen des öffentlichen Wohls wasserwirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden als ohne den berg - baulichen Sümpfungseinfluß“ (BKP: Kap. 2). Dieser Leitgedanke wird im Braunkohlenplan durch einzelne Ziele weiter präzisiert (BKP: Kap. 2 und 3 „Wasser- und Naturhaushalt“) und in wasserrechtlichen Bescheiden konkretisiert. Um sicherzustellen, dass unplanmäßige berg - baubedingte Einflüsse frühzeitig erkannt wer - den, ist die eindeutige fachliche Beurteilung und Bewertung der Monitoringergebnisse notwendig. Im vorliegenden Kapitel wird das Bewertungssy- stem für das Monitoring Garzweiler II erläutert. Im Rahmen des Monitorings Garzweiler II fällt eine Fülle unterschiedlicher Arten von Umwelt - daten an, z. B. physikalische Daten zum Grund- wasserstand und zu den Grundwasserentnah - memengen, chemische Daten zur Gewässergüte sowie biologische Daten zur Vegetation und zur Gewässergüte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Monitoringergebnisse unterschiedlich deut - liche und unterschiedlich schnelle Entwicklungen abbilden und in einem Gesamtzusammenhang stehen. Die bergbaubedingten Veränderungen zu erkennen, ist dabei besonders wichtig. Die Arbeitsfelder stehen vielfach in einem engen inhaltlichen und räumlichen Bezug zueinander, so dass einzelne Beobachtungsgrößen für meh - rere Arbeitsfelder von Bedeutung sind. Deshalb findet ein intensiver Austausch von Ergebnis - sen und Erkenntnissen zwischen den Gruppen statt, die sich mit den einzelnen Arbeitsfeldern beschäftigen. 11 Jahresbericht 2022 weitung ist eine kontinuierliche Aufgabe des Mo- nitorings. Die Überschreitung von Alarmwerten wird von den Arbeitsgruppen zunächst als Zielabwei - chung eingestuft. Eine Zielverletzung liegt dann vor, wenn die Zielabweichung bergbaubedingt ist, hervorgerufen durch den Tagebau Garzweiler II oder durch Garzweiler II in Zusammenwirken mit Garzweiler I. Bei Zielverletzungen sind Ge - genmaßnahmen durch den Bergbautreibenden liegen, gekennzeichnet. Die Fortführung der Be- obachtungen im Rahmen des regulären Monito- rings ist angezeigt. Die Warn- und Alarmwerte erleichtern die Be - wertung von Monitoringergebnissen, so dass dies grundsätzlich angestrebt wird. Eine sol - che Einordnung ist jedoch nicht für alle Arbeits- felder im gleichen Umfang möglich und sinnvoll. Die Überprüfung des bestehenden Warn- und Alarmwertesystems sowie dessen sinnvolle Aus- Abbildung 4 Integriertes System zur Be- wertung und Vorgehensweise im Rahmen des Monitorings Garzweiler II 12 Jahresbericht 2022 erforderlich. Sie werden ggf. im Rahmen der be- hördlichen Vorgehensweise angeordnet. Eine Zielabweichung in Bezug auf die Warn- und Alarmwerte kann in Abhängigkeit von der Fra - gestellung sowohl durch eine Unter- als auch Überschreitung erfolgen. So bedeuten zu hohe Abflüsse in den Gewässern und zu hohe Grund- wasserstände in den Feuchtgebieten ebenfalls Überschreitungen der Warn- und Alarmwerte wie zu niedrige Abflüsse und Grundwasserstän - de. Die Einordnung der einzelnen Monitoringergeb - nisse in das Ampelsystem in den Arbeitsfeldern, die Anpassung der Beobachtung und das Einlei- ten von Maßnahmen sowie die Beurteilung ihrer Wirksamkeit sind Aufgaben der Arbeitsgruppen (Tab. 3). Die Bewertung, ob bei einer Überschreitung eines Alarmwerts auch eine Zielverletzung der Ziele des BKP vorliegt, ist Aufgabe der Ent - scheidungsgruppe Monitoring (Tab. 2). Hier - bei werden auch die Ergebnisse aus den ande - ren Arbeitsfeldern und die Einordnung einzelner Überschreitungen in den Gesamtkontext berück- sichtigt. 13 Jahresbericht 2022 Projektinformationssystem Das Projektinformationssystem dient der fort - laufenden Dokumentation der Protokolle der Sitzungen der Arbeitsgruppen, Statusberichte, Projekthandbücher und Methodenhandbücher sowie sonstiger relevanter Unterlagen (Abb. 5). Außer im Projektinformationssystem werden re- levante Monitoringdaten auch digital und ana - log bei verschiedenen Organisationen archiviert. 6 Projektinformationssystem Monitoring Garzweiler II Abbildung 5 Projekt informationssystem seit Februar 2023 14 Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans Die Ergebnisse der Zielüberwachung sind zu - sammenfassend in Tab. 4 dargestellt. Die Er - gebnisse aus den einzelnen Arbeitsfeldern sind 7 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans in den Kapiteln 7.1 bis 7.6 enthalten. Die Rei - henfolge der Ziele entspricht der Auflistung im Braunkohlenplan. Tabelle 4 Übersicht über die Zieleinhaltung im Jahr 2022 Ziel Beurteilung Arbeitsgruppe Beurteilung Entscheidungsgruppe Zielbereich Warnbereich Alarmbereich Zieleinhaltung weiter beobachten Entwicklung gezielt beobachten Entwicklung und Wirk sam keit von Gegenmaßnahmen beobachten gesamtheitliche Betrachtung X minimale Sümpfung X Erhalt der Grundwasserstände in den Feuchtgebieten X X1 X2 Verwendung Sümpfungswasser WWJ 2021 X Wasserbedarf nach Tagebauende X Sicherstellung Wasserversorgung X Erhalt Oberflächengewässer X X3 Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser X Minimierung Stoffaustrag X Erhalt der Feuchtgebiete: Ziel-1-Gebiete (alle 2 Jahre) X 1 nach Methode II: Mühlenbach (Kap. 7.1) 2 nach beiden Methoden: Rothenbach (Kap.7.1) 3 Doverener Bach und Millicher Bach (Kap. 7.3) 15 Arbeitsfeld Grundwasser Jahresbericht 2022 Die Arbeitsgruppe Grundwasser befasste sich mit der Überwachung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans im Arbeitsfeld Grundwas- ser. Gesamtheitliche Betrachtung (Ziel 1, Kap. 2.1 des BKP) Zur Zielüberwachung wird geprüft, ob in der Venloer Scholle unerwartete Entwicklungen ein- getreten bzw. zu befürchten sind. Für das Jahr 2021 wurden im Rahmen des „großen Revier - berichts“ Grundwasserdifferenzen und -gleichen für alle Stockwerke erstellt und von den Mitglie- dern der Arbeitsgruppe geprüft. Im Liegendgrundwasserleiter 04-5 befindet sich der Sümpfungsschwerpunkt mit -110 m NHN südlich von Hochneukirch. Die Absenkung hat damit in diesem Bereich weiterhin zugenom - men. In den Grundwassergleichen sind zudem die Aufhöhungen durch die tiefen Versickerungs- anlagen in den Bereichen Arsbeck und Meinweg zu erkennen. In den Walsum Sanden (Grund - wasserleiter 02) reagieren die Grundwasser - stände aufgrund der abdichtenden Wirkung des Ratinger Tons (Horizont 03) deutlich verschie - den von den Grundwasserständen des Liegend - grundwasserleiters 04-5. Im Westen der Venloer Scholle ist nach Beendigung des Steinkohlen - bergbaus der deutlichste Grundwasserwiederan- stieg in einer Größenordnung von mehr als 60 m zu verzeichnen. Dieser begann 1998 und ist noch nicht abgeschlossen. Jedoch ist eine Ver - langsamung zu beobachten. Das Grundwasser im Festgestein korrespondiert weitgehend mit dem tiefen Grundwasserleiter 02. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen für Garzweiler I und II unter Berücksichtigung der Einflüsse der anderen Tagebaue erwartungsge - mäß ablaufen. Minimale Sümpfung (Ziel 2, Kap. 2.1 des BKP) Die Grundwasserabsenkung im Bereich des Braunkohlentagebaus Garzweiler ist so zu be - treiben, dass nur so viel Grundwasser geho - ben wird, wie es für die Stabilität der Böschun - gen und Arbeitsebenen erforderlich ist. Mit Hilfe des jährlichen Berichts zur geohydrologischen Tagebausituation der RWE Power AG prüft die Bergbehörde die Zieleinhaltung. Die Grundwas - sergleichen, geologischen Schnitte und Grund - wasserganglinien des Berichts zeigen, dass die Hangendleiter nur bis auf das notwendige Ni - veau abgesenkt werden und die Grundwasser - stände im Liegendleiter, wie erforderlich, auf 5 bis 10 m unter der Tagebausohle abgesenkt wer- den. Der Horizont 6B lässt sich wegen der ge - ringen Durchlässigkeit nicht vollständig entwäs- sern, so dass Restwasser in den Tagebau fließt und dort gefasst wird. Im Wasserwirtschaftsjahr 2021 wurde mit 108,2 Mio. m³ das Wasser - recht in Höhe von 155 Mio. m³ nicht überschrit- ten. Das Ziel der minimalen Sümpfung wurde 2021 eingehalten. 7.1 Arbeitsfeld Grundwasser Arbeitsfeld Grundwasser 16 Jahresbericht 2022 Erhalt der Grundwasserstände in Feuchtgebieten (Ziel 3, Kap. 2.1 des BKP) Frühwarnsystem Mit Hilfe der flächenhaften Darstellung des Sümpfungseinflusses auf den Grundwasser - stand (Frühwarnsystem) lassen sich frühzei - tig unerwünschte Entwicklungen erkennen, die dann Hinweise für die Steuerung der Infiltrati - onsanlagen geben können. Das aktuelle Frühwarnsystem zeigt geringe Ver- änderungen gegenüber Oktober 2021. Nordöst- lich des Tagebaus ist die Reichweite des Sümp- fungseinflusses seit mehreren Jahren mehr oder weniger konstant. Lokale Direkteinleitungen im Gewässersystem Norf stützen den Grundwas - serstand in den relativ kleinen Feuchtgebietsab- schnitten, dennoch lässt sich beobachten, dass in Jahren mit witterungsbedingt sehr niedrigen Grundwasserständen der berechnete Bergbau - einfluss weiter reicht als in Phasen mit hohen Grundwasserständen. Im Osten des Untersu - chungsgebietes überlagert sich der Einfluss des Tagebaus Garzweiler mit dem des Tagebaus Hambach. Zudem bilden sich auch erhöhte För- derungen der Wasserversorger in diesem Bereich in den Grundwasserständen ab. Nur unmittelbar östlich des Tagebaus Garzweiler hat der Sümp - fungseinfluss bereits etwas abgenommen. In nördlicher Richtung verstärkt sich der Sümpfungseinfluss etwas durch das West - wärtswandern des Tagebaus. Mit Hilfe der Infiltrationsanlagen gelingt es jedoch, die Grundwasserabsenkung weitgehend von den Feuchtgebieten entlang der Niers fernzuhalten. Im Finkenberger Bruch kann der Grundwas - serstand nicht gehalten werden, so dass Ein - leitungen die Wasserführung der Niers und die Wasserversorgung der maßgeblichen Feuchtge - bietsabschnitte sicherstellen müssen. Am Güdderather Bruch besteht wegen der be - sonderen geologischen Situation eine hydrau - lische Verbindung zwischen dem obersten und dem tieferen Grundwasserstockwerk. Deshalb tritt hier ebenfalls Sümpfungseinfluss auf. Auch hier reduzieren oberflächennahe Einleitungen die negativen Auswirkungen der Grundwasser - absenkung. In einem Teilbereich gelingt es bis - her trotz gezielter Grundwasseranreicherung nicht, die Grundwasserabsenkung zu kompen - sieren, obwohl hier mehrfach zusätzliche Anla - gen errichtet wurden. Allerdings befand sich in diesem Abschnitt auch schon vor Auftreten der Absenkung keine feuchtgebietstypische Vegeta - tion, so dass Schäden nicht zu befürchten sind, solange nicht weitere Flächen unter Sümpfungs- einfluss geraten. Diese Absenkung ist in gerin - gem Umfang auch noch westlich der Bahnlinie im Wetscheweller Bruch anzutreffen. Hier ist im Frühjahr 2023 eine Infiltrationsanlage hinzuge - baut worden, die unmittelbar vor der Inbetrieb - nahme steht. Damit soll versucht werden, die gesamte Infiltrationsleistung am Güdderather Bruch etwas zu steigern. Nordwestlich vom Tagebau nimmt der Sümp - fungseinfluss ebenfalls zu. Er wird aber ins - besondere durch die zum Schwalmriegel auf - gereihten Infiltrationsanlagen wirkungsvoll zurückgehalten. Zusätzliche Infiltrationsanlagen entlang des Mühlenbachs und Schwalmquellge- bietes kompensieren den restlichen Sümpfungs- einfluss. Westlich der Schwalm befinden sich bei Arsbeck und im Meinweggebiet weitere Infiltrationsanla- gen, die notwendig sind, weil sich andernfalls Sümpfungseinfluss aus den tieferen Stockwer - ken durch geologische Fenster in den Kohleflö - 17 Arbeitsfeld Grundwasser Jahresbericht 2022 Abbildung 6 Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2022 Arbeitsfeld Grundwasser 18 Jahresbericht 2022 Abbildung 7 Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2021 19 Arbeitsfeld Grundwasser Jahresbericht 2022 zen im obersten Stockwerk ausbreiten würde. Diese Anlagen werden seit 2013 besonders in - tensiv betrieben, da am Oberlauf des Bosch - beeks Absenkungstendenzen beobachtet wur - den. Dadurch stiegen die Grundwasserstände am östlichen Teil des Rothenbachs, so dass die Einleitungen sukzessive – zuletzt Anfang 2017 – etwas gesenkt wurden. Im Laufe des Jahres 2022 gab es hier keinen Bedarf an weiteren Re- duzierungen. Etwas zu hohe Grundwasserstände zeigen sich auch am oberen Mühlenbach. Hier können Infil- trationsanlagen etwas gedrosselt werden, wäh - rend die Infiltration im Schwalmriegel sukzessi - ve erhöht wird. Deutlicher Sümpfungseinfluss von mehreren Metern tritt schon seit Langem westlich vom Ta- gebau im Umfeld von Nüsterbach, Doverener Bach und Millicher Bach auf. Hier werden die Gewässer und Feuchtgebiete durch oberflächen- nahe Einleitungen gestützt. Überprüfung der Zieleinhaltung der Ziel-1-Gebiete Zur Zielüberwachung „Erhalt der Grundwas - serstände in den Ziel-1-Gebieten“ wurden die Grundwasserganglinien der Feuchtgebiets- bzw. feuchtgebietsnahen Messstellen mit zwei ver - schiedenen Methoden statistisch analysiert: Bei Methode I wird mit dem Wiener-Filter-Verfah - ren aus unbeeinflussten Referenzganglinien eine theoretische Ganglinie simuliert, die mit der ge- messenen verglichen wird; bei Methode II wird mit einem statistischen Testverfahren die Ähn - lichkeit zu den unbeeinflussten Referenzgangli - nien geprüft. Die Ganglinien der Zielmessstellen werden für jedes der zwölf Feuchtgebietskom - partimente für ein Wasserwirtschaftsjahr ge - meinsam bewertet. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2022 deutlich weniger Datenlücken, da der regelmäßige Da - teneingang der gemessenen Grundwasserstände besser überwacht wird. Die Grundwasserneubil- dung ist seit 2017 mit Ausnahme des Jahres 2021 unterdurchschnittlich, so dass insbeson - dere die Grundwasserstände in flurfernen Mess- stellen auf einem außergewöhnlich tiefen Ni - veau liegen. In beiden Verfahren liegen im WWJ 2022 zehn Kompartimente im Zielbereich, im Komparti - ment Rothenbach sind die Grundwasserstände nach beiden Verfahren zu hoch, während das Kompartiment Mühlenbach nur mit dem Verfah- ren nach Methode II signifikant zu hohe Grund - wasserstände zeigt. Für den Rothenbach (Kompartiment 2) be - trägt der Mittelwert nach Methode I +19,2 cm, und mit Methode II werden 46,8 % der gemes - senen Grundwasserstände als zu hoch einge - stuft. Damit überschreiten beide Ergebnisse den Alarmwert wie in den Vorjahren. Eine nähere Be- trachtung zeigt, dass im Kompartiment Rothen- bach weitgehend ausgeglichene Wasserstän - de vorliegen. Lediglich in einem eng begrenzten Bereich (mehrere Messstellen um das WW Ars - beck) sind starke Aufhöhungen zu verzeichnen. Bisher konnten vor Ort keine negativen Auswir - kungen auf die Vegetationsentwicklung festge - stellt werden. Die Vermutung, dass die zu hohen Grundwasserstände mit der Infiltration bei Ars - beck zusammenhängen, konnte bisher nicht be- stätigt werden. Allerdings finden im weiteren Verlauf des Rothenbachs an mehreren Stellen deutliche Vernässungen und Aufstauungen statt. Eine bereits vor mehr als 20 Jahren aufgetretene Ursache für Überstauungen sind Bergsenkungen durch den Steinkohlenbergbau. Seit einigen Jah- ren nehmen außerdem Biberstaue zu. Eine Re - duzierung der Infiltrationsmengen würde die Si - Arbeitsfeld Grundwasser 20 Jahresbericht 2022 tuation nicht verbessern, so dass sie im Moment von der Arbeitsgruppe Grundwasser nicht emp - fohlen wird. Im Gebiet Mühlenbach (Kompartiment 10) lie - gen die Grundwasserstände im Zielbereich mit im Mittel +3,1 cm (Methode I) bzw. es sind 32,5 % der Grundwasserstände zu hoch (Me - thode II), so dass der Warnwert überschritten wird. Die auffälligen Messstellen befinden sich hauptsächlich am Oberlauf, südlich der Bahnli - nie. Die zu hohen Grundwasserstände entstehen auch durch die nahe gelegenen Infiltrationsan - lagen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Überhö - hung durch etwas reduzierte Versickerungsmen- gen zurückgegangen. Am Mühlenbachüberlauf werden Überstauungen vor allem durch Biberdämme verursacht, deren Auswirkungen trotz reduzierter Einleitmengen fortbestehen. Die Einleitmengen im Feuchtge - biet wurden reduziert, da diese aufgrund der ak- tuellen Überstauung durch die Biberdämme kei- nen positiven Effekt auf die Feuchtevegetation haben. Die Abflüsse des Mühlenbachs müssen jedoch sorgfältig überwacht werden. Im Gebiet Boschbeek (Kompartiment 3) liegen die Grundwasserstände im Zielbereich (Metho - de I: -2,0 cm, Methode II: 22 % der Grundwas- serstände zu tief). Mit der Grundwassersituation im Kompartiment Boschbeek hat sich zwischen 2012 und 2022 eine Unterarbeitsgruppe be - Tabelle 5 Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten Kompartiment Methode I Methode II Differenz in cm Absenkung Aufhöhung 2021 2022 2021 2022 2021 2022 1 Schaagbach -5,5 -4,4 -19 % -14 % +1 % +3 % 2 Rothenbach 20,2 19,2 -0 % -7 % +54 % +47 % 3 Boschbeek -3,0 -2,0 -23 % -22 % +1 % +0 % 4 Elmpter Bruch -1,1 -1,4 -14 % -18 % +4 % +0 % 5 Elmpter Bach/Dilborner Benden 1,8 0,9 -4 % -9 % +18 % +18 % 6 Tantelbruch/Laarer Bach 2,8 -0,5 -15 % -18 % +1 % +2 % 7 Radeveekes Bruch 0,8 -1,0 -7 % -22 % +11 % +16 % 8 Mittlere Schwalm -2,3 0,0 -19 % -23 % +3 % +16 % 9 Knippertzbach 4,8 1,0 -0 % -7 % +4 % +11 % 10 Mühlenbach 12,0 3,1 -1 % -9 % +39 % +33 % 11 Schwalmquellgebiet -2,7 3,4 -7 % -10 % +3 % +10 % 12 Obere Nette -4,7 2,6 -24 % -20 % +6 % +10 % = Zielbereich = Warnbereich (Methode I: Grundwasserstände um 5 bis 10 cm zu niedrig, Methode II: 25 bis 45 % der Grundwasserstände zu niedrig) = Warnbereich (Methode I: Grundwasserstände um 5 bis 10 cm zu hoch, Methode II: 25 bis 45 % der Grundwasserstände zu hoch) = Alarmbereich (Methode I: Grundwasserstände um mind. 10 cm zu hoch, Methode II: mind. 45 % der Grundwasserstände zu hoch) 21 Arbeitsfeld Grundwasser Jahresbericht 2022 Innerhalb des westlich der Störung gelegenen Abschnitts befinden sich auch die eigentliche Quelle des Gewässers und die Abschnitte mit feuchtgebietstypischer Vegetation und Gewäs - sermorphologie. Die früheren negativen Bewer - tungen der Grundwassersituation werden aus heutiger Sicht als witterungsbedingt eingeord - net. Vor diesem Hintergrund sollen auch die ak- tuellen Infiltrationsmengen im Meinwegbereich überprüft werden. Die Untersuchungen der Un - terarbeitsgruppe sind in einem Bericht doku - mentiert worden und damit abgeschlossen. Der Boschbeek, das Feuchtgebiet am Boschbeek und die Grundwassersituation werden weiterhin im Rahmen des Monitorings detailliert beobach- tet. Im Fall problematischer Entwicklungen kann auf den Ergebnissen aufgebaut werden. schäftigt, da das Kompartiment in den Jahren 2009 bis 2011 negativ bewertet wurde und bei der Makrophytenkartierung im Jahr 2009 Ge - wässerabschnitte trocken vorgefunden wurden, die in den vorherigen Kartierungen noch wasser- führend waren. Dabei wurden auch zusätzliche Informationen zur Geologie und Wasserführung berücksichtigt. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass der größte Teil des Boschbeeks durch die Barrierewirkung einer tektonischen Störung vor dem von Osten heranreichenden Sümpfungsein- fluss geschützt ist. Wegen dieser Störung konn - ten die Infiltrationsmaßnahmen im Meinwegge - biet aber auch keinen positiven Einfluss auf die Grundwassersituation in diesem Teil des Feucht- gebietes entfalten. Abbildung 8 Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten im WWJ 2022 Methode I: Wiener-Filter-Verfahren (links), Methode II: Statistischer Test (rechts) Arbeitsfeld Grundwasser 22 Jahresbericht 2022 Die Grundwasserstände in den nicht genannten Kompartimenten sind unauffällig. Insgesamt wird das Ziel „Erhalt der Grundwas - serstände in den Ziel 1-Gebieten“ eingehalten. Überwachung der Infiltrationswasseraus- breitung Da ökologische Veränderungen in den Feucht - gebieten durch den anderen Chemismus des In- filtrationswassers nicht ausgeschlossen werden können, wurde im Monitoring Garzweiler II fest- gelegt, für den Bereich der Ziel-1-Gebiete regel- mäßig die Ausbreitung des Infiltrationswassers zu erfassen. Mit der Berechnung soll ermittelt werden, ob und ggf. mit welchen Anteilen In - filtrationswasser die Feuchtgebiete erreicht und ob die Versickerungsstrategie angepasst werden muss. Im Braunkohlenplan ist gefordert, dass die Versickerung so betrieben werden soll, dass einerseits möglichst wenig Infiltrationswasser in die Feuchtgebiete gelangt und andererseits die Versickerungsmaßnahmen erfolgreich sind. Die Infiltrationswasserausbreitung für den Zeit - punkt Oktober 2021 (Abb. 9) basiert auf dem Schwalmmodell des LANUV und auf Auswer - tungen des Erftverbands über gemessene Hy - drogenkarbonat-Konzentrationen. Das in der Vergangenheit infiltrierte Wasser beinhaltet ca. 320 mg/l Hydrogenkarbonat, 25 mg/l Chlorid, 50 mg/l Sulfat und kein Nitrat. Durch die Verla- gerung des Sümpfungsschwerpunkts nach We - sten verändert sich auch das Sümpfungswas - Abbildung 9 Ausbreitung des Infiltrationswassers im Bereich der Ziel-1-Gebiete im WWJ 2021 23 Arbeitsfeld Grundwasser Jahresbericht 2022 Die drei Auswertungen zum Grundwasser in den Feuchtgebieten (Frühwarnsystem, Zielüberwa - chung, Infiltrationswasserausbreitung) zeigen, dass durch die Gegenmaßnahmen der Wasser - stand in den Feuchtgebieten zielgemäß (Ziel 3, Kap. 2.1 des BKP) gehalten wird. Es zeigt sich allerdings auch, dass nur durch kontinuierliche Messungen, Auswertungen und Steuerungen das Ziel eingehalten werden kann. Verwendung des Sümpfungswassers (Kap. 2.2 des BKP) Im Ziel „Verwendung des Sümpfungswassers“ soll überprüft werden, ob das Sümpfungswasser prioritär als Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser genutzt wird. Hierzu wird der AG jährlich über die Verwendung des Sümpfungswassers berich- tet (Tab. 6). Im WWJ 2022 wurden ca. 106 Mio. m³ für die Trockenhaltung des Tagebaus gesümpft, dies sind fast 3,5 Mio. m³ weniger als im Vorjahr. Davon wurden ca. 78 Mio. m³ zur Stützung der Feuchtgebiete und Oberflächengewässer ser, so dass die Hydrogenkarbonatkonzentration mittlerweile auf ca. 300 mg/l gesunken ist. Bei zunehmenden Infiltrationswasseranteilen verän- dern sich alle genannten Parameter in Abhän - gigkeit von der Zusammensetzung des vorhan - denen Grundwassers. Für die Berechnung des Infiltrationswasseranteils hat sich wegen der hohen Konzentrationsunterschiede der Parame - ter Hydrogenkarbonat bewährt. Das Infiltrationswasser hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur wenig weiter ausgebreitet. Im Bereich des Schwalmquellgebietes sowie im südlichen Mühlenbach sind Infiltrationswas - seranteile über 40 % nachweisbar. Im weite - ren Verlauf des Mühlenbachs kann nur in der Region um die Holtmühle ein Infiltrationswas - seranteil von über 20 % nachgewiesen wer - den. Am Oberlauf des Knippertzbachs erreicht das Infiltrationswasser mit geringen Anteilen ge- rade den am weitesten oberhalb gelegenen Teil des Feuchtgebietes. Andere Feuchtgebiete wer - den nicht vom Infiltrationswasser erreicht. In den Feuchtgebieten betragen die absoluten Hy - drogenkarbonat-Konzentrationen meist deutlich weniger als 150 mg/l. Auch im 2. Grundwasserstockwerk südlich des Buscher Bruchs konnten unterhalb des zwar ge- ringmächtigen, aber flächendeckend verbrei - teten Tegelen Tons in Grundwasseranalysen von zwei Grundwassermessstellen geringe An - teile von Infiltrationswasser identifiziert werden. Grundsätzlich ist es durchaus positiv zu bewer - ten, wenn sich das Infiltrationswasser auch im 2. Stockwerk verteilt und so nicht die Vegetation in nährstoffarmen Feuchtgebieten erreicht. Die oben beschriebenen Reduzierungen der In - filtrationsmengen im näheren Umfeld des Müh - lenbachs können sich längerfristig auch auf den Infiltrationswasseranteil positiv auswirken. Tabelle 6 Verwendung des Sümpfungswassers in den Wasser- wirtschaftsjahren 2021 und 2022 Wasserhebung Tagebau Garzweiler 2021 2022 108,2 Mio. m³ 104,4 Mio. m³ Leitungsverluste, Messdifferenzen -1,1 Mio. m³ -1,4 Mio. m³ gesamt 109,3 Mio. m3 105,8 Mio. m3 verwendet für: Ersatzwasser 6,2 Mio. m³ 6,2 Mio. m³ Ökowasser 80,0 Mio. m³ 78,1 Mio. m³ Eigenbedarf 6,0 Mio. m³ 6,6 Mio. m³ Kraftwerke 17,0 Mio. m³ 14,5 Mio. m³ Erft 0,1 Mio. m³ 0,4 Mio. m³ Arbeitsfeld Grundwasser 24 Jahresbericht 2022 Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser auch nach Tagebauende (Ziel 1, Kap. 2.5 des BKP) Prüfung, ob das Rheinwasser im Hinblick auf die Güte als Ersatz-, Ausgleichs- und Öko- wasser geeignet ist Die AG Grundwasser hatte Anfang 2022 einen Bericht zum Thema „Eignung der Rheinwas - serqualität für die Lieferung von Ersatz-, Aus - gleichs- und Ökowasser“ vorgelegt. Daran mit - gewirkt haben das LANUV, die RWE Power AG und der Erftverband. In diesem Bericht werden Bewertungsansätze für die Rheinwasserquali - tät entwickelt und vorläufig eingeordnet, wäh - rend die vollständige Detailprüfung Gegenstand der Einleiterlaubnis und des dazugehörigen Ge - im Nordraum (Ökowasser) genutzt. Insgesamt 13 Mio. m³ wurden wie bisher als Ersatzwas - ser oder für betriebliche Zwecke genutzt bzw. in die Erft geleitet. 14,5 Mio. m³ standen den Kraftwerken Frimmersdorf und Neurath zur Ver- fügung, der weitere Bedarf für die Kraftwerke wurde durch Entnahmen aus der Erft gedeckt. Es stand jederzeit genügend Öko- und Ersatz - wasser zur Verfügung, so dass das Sümpfungs - wasser zielgemäß verwendet wurde. Die Zahlen decken sich im Wesentlichen mit denen für das WWJ 2021. Abbildung 10 Einleitmaßnahmen im Norfsystem 2022 gemäß MURL-Konzept 25 Arbeitsfeld Grundwasser Jahresbericht 2022 Prüfung, ob durch das Wandern des Sümpfungs- schwerpunkts nach Westen Einleitmaßnahmen im Osten des Monitoringgebietes (Abb. 10) ent- behrlich werden. Die Einleitmaßnahmen im Schwarzen Graben, Gohrer Graben und Nievenheimer Bruch müs - sen fortgesetzt werden, weil dieser Raum noch unter Sümpfungseinfluss steht. Am Knechtste - dener Graben ist ein Rückgang des Bergbauein- flusses noch nicht absehbar. Schlussfolgerungen Aufgrund der Arbeitsergebnisse im Jahr 2022 kommt die Arbeitsgruppe Grundwasser zu dem Schluss, dass die Ziele des Braunkohlenplans im Arbeitsfeld Grundwasser eingehalten werden. Einen Überblick gibt Tab. 7. nehmigungsverfahrens ist. Die Bewertung er - folgt hinsichtlich der Schutzgüter: Rohwasser zur Trinkwassergewinnung, Grundwasser, ober - irdische Fließgewässer, Tagebausee und grund - wasserabhängige Feuchtgebiete. Der Bericht der AG Grundwasser wurde inzwi - schen mit redaktionellen Ergänzungen von der Entscheidungsgruppe verabschiedet und Anfang 2023 auch als Landtagsbericht veröffentlicht. Er kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do - kumentenarchiv/Dokument/MMV18-653.pdf Prüfung, ob in Teilgebieten endgültige Grundwasserstände erreicht wurden Mit diesem Ziel soll gewährleistet werden, dass die Ausgleichsmaßnahmen so lange durchge - führt werden, bis wieder endgültige Grundwas - serstände erreicht werden. Für das Monitoring bedeutet dies unter anderem die regelmäßige Tabelle 7 Überblick über die Zielerreichung im Arbeitsfeld Grundwasser Ziel Bewertung BKP Kap. 2.1, Ziel 1 Gesamtheitliche Betrachtung Grundwassergleichen, -differenzen und tiefere Stockwerke 2021 eingehalten BKP Kap. 2.1, Ziel 2 Minimale Sümpfung Darstellung der notwendigen Sümpfungsziele, Vergleich mit tatsächlichem Grundwasserstand 2021 eingehalten BKP Kap. 2.1, Ziel 3 Erhalt der Grundwasserstände in Feuchtgebieten Frühwarnsystem 2022 eingehalten Überprüfung der Zieleinhaltung 2022 eingehalten * Beobachtung der Ausbreitung des Infiltrations- wassers 2021 eingehalten BKP Kap. 2.2 Verwendung von Sümpfungswasser Darstellung der Verwendung des Sümpfungs- wassers 2022 eingehalten BKP Kap. 2.5, Ziel 1 Bereitstellung von Ersatz-, Aus- gleichs- und Ökowasser auch nach Tagebauende Prüfung, ob Rheinwasser im Hinblick auf die Güte geeignet ist eingehalten Prüfung, ob in Teilgebieten endgültige Grundwasser stände erreicht wurden 2022 eingehalten * zu hohe Grundwasserstände am Rothenbach (Methoden I und II) = Zielbereich zu hohe Grundwasserstände am Mühlenbach (Methode II) Arbeitsfeld Feuchtbiotope 26 Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans Im Jahr 2022 wurden erneut die Ziel-1-Feucht- gebiete im Nordraum des Untersuchungsge - bietes im Gelände untersucht und bewertet. Die Ziel-1-Feuchtgebiete weisen in großen Tei - len noch ein feuchtgebietstypisches und vielfäl - tiges Vegetationsmosaik aus nährstoffarmen und nährstoffreichen Feuchtwäldern auf: Das Spek - trum reicht von den feuchten Stieleichen-Bir - kenwäldern über die Walzenseggen-Erlenbrüche bis zu den nährstoffarmen Moorbirkenbrüchen, die in den Talauen des Schwalm-Nette-Ge - bietes sowie der Rur-Zuflüsse Boschbeek, Ro - thenbach und Schaagbach stocken. Als einziges größeres, offenes Moorgebiet wird der Elmpter Schwalmbruch im Monitoring beobachtet. Die Ziel-1-Feuchtgebiete sind gemäß Braunkohlen - plan „in ihrer artenreichen Vielfalt und Prägung durch grundwasserabhängige Lebensgemein - schaften zu erhalten“. Untersuchung der Dauerquadrate Im Jahr 2022 wurden 283 Dauerquadrate er - neut aufgenommen und mit den Aufnahmen des Basisjahres 2000 verglichen. Gegenüber 2020 konnten einige Dauerquadrate nicht bearbeitet werden, da sie überstaut oder von Brombeeren überwuchert waren. Insbesondere die Biberakti- vitäten haben in den letzten Jahren vermehrt zu Überstauungen in den fließgewässerbegleiten - den Feuchtgebieten geführt. Die witterungsbe - dingten sommerlichen Austrocknungen und die milden Winter haben mancherorts die Brombee- re stark begünstigt, so dass einige Dauerqua - drate nicht mehr zu bearbeiten waren. Zur Darstellung des Faktors Witterung wird wie in den Vorjahren auf die Jahresfaktoren der Grundwasserneubildung im Tätigkeitsgebiet des Erftverbands hingewiesen (Kap. 4 und Abb. 3). Die Jahresfaktoren belegen eine deutlich unter - durchschnittliche Grundwasserneubildung in den letzten Jahren mit Ausnahme des Jahres 2021, was sich auch in vielen Feuchtgebiets- 7.2 Arbeitsfeld Feuchtbiotope/Natur und Landschaft Abbildung 11 Stör-/Feuchtezeigerauswertung 2002 (links) und 2022 (rechts) der Vegetations-Dauerquadrate in den Ziel-1-Feuchtgebieten 27 Arbeitsfeld Feuchtbiotope Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans Während 2002 im Vergleich zu 2000 nur we - nige Vegetationsänderungen nachgewiesen wur- den und positive Bewertungen, also feuchte - re Vegetationsausprägungen sogar geringfügig überwogen, gab es im weiteren Verlauf des Mo- nitorings insbesondere nach 2010 vermehrt negativ bewertete Kompartimente, d. h. die Vegetation in den Kompartimenten zeigt durch - schnittlich trockenere Wuchsbedingungen an. Die im Lauf der vergangenen zwei Jahrzehnte zunehmenden Abweichungen vom Ausgangszu- stand haben vielfältige Ursachen. Als momentan besonders wirksame Faktoren sind die trocken- heißen Witterungsbedingungen und der zuneh - mende Einfluss des Bibers zu nennen. Durch die Eigenschaft des Bibers, Staudämme anzu - legen, werden Feuchtgebietskernflächen hydro - Grundwasserganglinien mit geringfügig sinken - den Grundwasserständen seit etwa 2017 nie - derschlägt. Die Dauerquadrate werden alle zwei Jahre neu aufgenommen und bewertet. Bei der Auswer - tung werden Deckungsgradverschiebungen zwischen typischen Feuchtezeigern und ihren Antagonisten, den Stickstoff liebenden Störzei - gern gegeneinander verrechnet. Negative Werte (gelbe und rote Dauerquadrate in Abb. 11) be - deuten, dass die Vegetation gegenüber 2000 trockener wurde: Die Deckung der Feuchtezei - ger nahm ab bzw. die der Störzeiger zu. Positive Werte (hell- und dunkelblaue Dauerquadrate in Abb. 11) bedeuten umgekehrt, dass die Auen- und Bruchwälder sich regenerierten. Tabelle 8 Kompartimentsmittelwerte der Stör-/Feuchtezeigerauswertung 2002 bis 2022 Kompartiment 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 1 Schaagbach 0,6 1,3 1,0 1,2 1,0 0,9 0,8 1,1 0,5 1,3 1,9 2 Rothenbach mit niederl. Teilflächen 0,4 0,8 0,7 1,0 0,6 0,4 0 0,4 -0,1 0 -0,7 3 Lüsekamp-Boschbeek 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 -0,2 -0,5 -0,6 -0,6 -0,7 -0,9 4 Elmpter Schwalmbruch mit niederl. Swalm 0,3 0,2 0,4 -0,1 -0,3 -0,1 -0,7 -0,3 -0,6 -0,9 -0,6 5 Elmpter Bach mit Dilborner Benden 0,2 0,1 -0,1 0,2 -0,2 -0,1 -0,2 -0,2 -0,5 -0,7 -0,6 6 Tantelbruch mit Laarer Bach 0,5 0,5 0,5 0,5 -0,3 -0,5 -1,5 -0,6 -1,1 -2,5 -2,3 7 Raderveekesbruch 0,2 0,2 0 -0,3 -0,4 -0,3 -0,5 -0,8 -0,9 -1 -1 8 Mittlere Schwalm 0,3 0,1 0,4 0,1 -0,6 -0,3 -1,2 -0,9 -1,9 -2 -1,6 9 Hellbach, Knippertzbach 0,6 0,5 0,6 0,0 -0,2 -0,1 -1,2 -1,1 -1,3 -2 -1,4 10 Mühlenbach 0,4 -0,2 0 -0,2 -0,7 -0,9 -0,4 -0,4 -0,8 -1,1 -1,1 11 Schwalmquellgebiet 0,7 0,1 0,6 0,5 1,0 1,1 -0,1 0,5 0,3 -0,6 0,1 12 Obere Nette 0,6 0,2 0,3 0,0 0,3 0,0 -0,3 0,2 0,3 -0,1 0,2 Referenzgebiete -0,3 -0,1 -0,7 -1,1 -0,7 -0,6 -0,6 -1,9 -1,4 -0,9 -1,6 ≤ -1,5 ≤ -1,0 und > -1,5 ≤ 0,9 und ≥ -0,9 ≥ 1,0 und < -1,5 ≥ 1,5 Arbeitsfeld Feuchtbiotope 28 Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans logisch verändert. Dabei können sich – je nach Ausgangsvegetation – sowohl „rote“ als auch „blaue“ Bewertungen ergeben, je nachdem, ob die gebietstypischen Feuchtezeiger von der lo - kalen Anhebung des Grundwasserspiegels profi- tieren und die Störzeiger abnehmen oder ob die Feuchtezeiger durch Überstauung maßgeblich verschwinden. Auch im Jahr 2022 überwiegen die negativen Bewertungen, wobei Kompartiment 6, Tantel - bruch und Laarer Bach und Kompartiment 8, Mittlere Schwalm wie in den Vorjahren beson - ders herausstechen. Auch die Referenzgebiete Further Moor im Kreis Mettmann und Bruch - wald Kalbeck im Kreis Kleve fallen mit negativer Bewertung und – wie bereits 2016 – mit einem roten Kompartiments-Mittelwert auf (Tab. 8). Die hydrologischen Veränderungen im Further Moor sind Gegenstand einer detaillierten Be - trachtung in dem Aufsatz Michels, Levacher & Berger, „Das Further Moor trocknet aus“, in: Natur in NRW 2/2019. Gegenüber 2020 sind nur geringfügige Verän - derungen erkennbar. Infolge der feuchten Wit - terungsbedingungen im Jahr 2021 fallen die Kompartiments-Mittelwerte 2022 der Feuch - te-/Störzeiger-Auswertung in den Ziel-1-Feucht - gebieten in den meisten Kompartimenten etwas moderater aus als beim letzten Durchgang 2020 (Abb. 11). Ergebnisse in den Kompartimenten Kompartiment Rothenbach mit niederlän- dischen Teilflächen Am Rothenbach treten vermehrt Überstauungen durch Biberdämme auf (Abb. 12). In einigen Dauerquadraten konnten wegen der Überstau - ungen keine Wiederholungsaufnahmen der Ve - getation gemacht werden. Westlich von Arsbeck befindet sich seit einigen Jahren ein Bereich mit infiltrationsbedingt erhöhten Grundwassermess- werten. Da dies keine negativen Auswirkungen auf die Vegetation hat, werden die Infiltrations - wassermengen in Arsbeck bis auf Weiteres bei - behalten. Erstmals wurde im Jahr 2022 bei der Abbildung 12 Überstauung bei Dauer- quadrat 213 im Kompar- timent 1, Rothenbach 29 Arbeitsfeld Feuchtbiotope Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans Stör-/Feuchtezeiger-Auswertung ein deutlich ne- gativer Mittelwert festgestellt. Kompartiment Tantelbruch mit Laarer Bach Im Kompartiment 6, Tantelbruch mit Laarer Bach, sind die negativen Vegetationsentwick - lungen der vergangenen Jahre nach Osten und Süden vorangeschritten. Der Rückgang von Feuchtezeigern und Torfmoosen und die Zunah- me der Brombeere hat sich weiter verstärkt und erstreckt sich ausgehend vom DQ 157 inzwi - schen nach Osten über den gesamten Tantel - bruch. Auch in den südlich gelegenen Teilgebie- ten Dielsbruch und Gützenrather Bruch hat sich die Vegetation weiter verschlechtert, sodass das Feuchtgebiet mit der Gesamtbewertung -2,3 die negativen Werte anführt. Am Beispiel der Gang- linie von Messstelle 28 808281 bei dem Dauer- quadrat DQ 441 im östlichen Tantelbruch sind die niedrigeren Grundwasserstände der Dürre - jahre 2017 bis 2022 zu erkennen (Abb. 13). Im Kompartiment sind aus der Grundwasserbe - obachtung stabile Grundwasserverhältnisse und damit kein Bergbaueinfluss auf das Feuchtgebiet abzuleiten. Kompartiment 8, Mittlere Schwalm Im südlichen Teil des Kompartiments 8, Tho - masbruch, waren bereits zu Beginn des Moni - torings Torfsackungen und Stelzwurzeln vor - handen. Seit zirka 10 Jahren werden deutliche Zunahmen der Brombeere festgestellt. Er - neut konnten im Jahr 2022 wegen des dichten Brombeergestrüpps einige Dauerquadrate nicht Abbildung 13 Feuchte-/Störzeiger-Auswertung von Dauerquadrat 441 im östlichen Tantelbruch und Grundwasser- Ganglinie der Messstelle 28 808281 seit 2017 Abbildung 14 Feuchte-/Störzeiger-Auswertung 2022 von Dauer- quadrat 490 im Thomasbruch und Ganglinie der Grundwassermessstelle 21 809131 Arbeitsfeld Feuchtbiotope 30 Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans Zusammenfassung Ziel-1-Feuchtgebiete Es wurden keine bergbaubedingten Grundwas - serabsenkungen und Beeinträchtigungen der Feuchtgebietsvegetation festgestellt. Eine hydrochemische Beeinträchtigung der Torf- moose beziehungsweise der nährstoffarmen Moor- und Feuchtwaldvegetation durch Infiltra - tionswasser ist in weiten Teilen des Monitoring- gebietes aufgrund der Entfernung zu den Infiltra- tionswasseranlagen auszuschließen (siehe Kap. 7.2 des Jahresberichts 2020). Die infiltrations - bedingten leichten Überhöhungen im Komparti- ment Rothenbach sind unschädlich und die In - filtrationsmengen werden beibehalten. Das Ziel des Braunkohlenplans „Erhaltung der Feuchtgebiete in den Ziel-1-Gebieten“ wurde eingehalten. mehr bearbeitet werden. Die Feuchtwaldvege - tation des nördlich angrenzenden Piecksbruchs ist dagegen nach wie vor vergleichsweise intakt. An der Messstelle 21 809131 bei Dauerqua - drat 490 im Thomasbruch (Abb. 14) sind sta - bile, oberflächennahe Grundwasserstände und die etwas breiteren und größeren Sommermini - ma der Dürrejahre 2017 bis 2022 zu erkennen. Die Grundwasserganglinien im Kompartiment zeigen keinen Bergbaueinfluss. Kompartiment 9, Hellbach/Knippertzbach Im Kompartiment 9 hat der Biber an verschie - denen Stellen den Hellbach und den Knippertz - bach angestaut und damit für partielle, natür - liche Wiedervernässung gesorgt (Abb. 15). Am Knippertzbach wurde der Bachlauf durch die Biberaktivität verlagert, wodurch die negativen Vegetationsentwicklungen der vergangenen 10 Jahre zum Teil kompensiert werden konnten. Dies schlägt sich auch im leicht verbesserten Mittelwert der Stör-/Feuchtezeiger-Auswertung nieder (Tab. 7). Im Kompartiment 9 sind die Grundwasserganglinien witterungsbedingt seit dem Jahr 2000 leicht fallend. Es liegt kein Berg- baueinfluss vor. Abbildung 15 Durch einen Biberdamm angestauter Knippertz- bach auf Höhe von Dauerquadrat 504 31 Arbeitsfeld Feuchtbiotope Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans Reduzierung der Dauerquadrate in den Ziel-2-Feuchtgebieten Die Dauerquadrate der Ziel-2-Feuchtgebiete werden in Abstimmung mit der AG Feuchtbio - tope und der Entscheidungsgruppe um 17 auf nunmehr 48 Einzelflächen reduziert. Es handelt sich dabei um Flächen, die stark von Brombee - ren überwuchert sind, keine Feuchtezeiger mehr enthalten und damit negative Vegetationsverän- derungen nicht mehr anzeigen können. Die Markierungen der aufgegebenen Dauerqua - drate sollen weiter dauerhaft erhalten werden, um die Dauerquadrate ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wieder reaktivieren zu können. Arbeitsfeld Oberflächengewässer 32 Jahresbericht 2022 wertet. In Abb. 16 sind die Oberflächengewäs - ser mit den Abflusspegeln und den Zielkarten, die hierfür verwendet werden, dargestellt. Die übrigen Gewässer werden großräumig über die Grundwasserstandsentwicklung beobachtet. Die Wasserqualität wird alle fünf Jahre nach den Vorgaben aus dem Projekt- und Methodenhand- buch untersucht. Die letzte Untersuchung wurde für den Zeitraum 2016-2020 durchgeführt und im Jahresbericht 2021 dokumentiert. Schwerpunktthema in diesem Bericht ist die Beurteilung der Wasserführung im Wasserwirt - schaftsjahr 2022. Erhalt der Oberflächengewässer (Kap. 2.4 des BKP) Die Aufgabe der Arbeitsgruppe Oberflächenge - wässer besteht in der regelmäßigen Beurteilung der Wasserführung und der Wasserqualität der Oberflächengewässer im Einflussbereich des Ta- gebaus Garzweiler II. Die Wasserführung wird jährlich untersucht. Je nach Eignung und Datenlage werden dafür die Oberflächengewässer mit einem Wiener- Filter-Verfahren durch Beobachtung einer Min - destwasserführung, eines Mindestwasserstands oder wasserbespannter Gewässerabschnitte be - 7.3 Arbeitsfeld Oberflächengewässer Abbildung 16 Lage der Pegel und Zielkarten für die Untersuchung der Wasserführung 33 Arbeitsfeld Oberflächengewässer Jahresbericht 2022 Beurteilung der Wasserführung Wiener-Filter-Verfahren Für 14 ausgewählte Pegel im Einflussbereich des Tagebaus Garzweiler II (Abb. 16) wird jähr- lich eine Auswertung mit dem Wiener-Filter-Ver- fahren durchgeführt. Dabei soll untersucht wer - den, ob sich die Abflussganglinien so verhalten haben, wie es natürlich zu erwarten wäre, oder ob sie durch den Braunkohlenbergbau beein - flusst sind. Dazu werden Referenzganglinien von Abflusspegeln und Grundwassermessstellen, die außerhalb des Einflussgebietes liegen, herange - zogen. Die Ergebnisse des statistischen Verfah - rens werden mit einem durch Warnwerte (+/- 0,8 l/s*km²) und Alarmwerte (+/-1,5 l/s*km²) definierten Ampelsystem bewertet. Die Grundwasserneubildung lag im Jahr 2022 mit 84 % des Durchschnittswerts wie in den Jah- ren 2017-2020 unter dem Mittelwert (Kap. 4). Das wirkte sich sowohl auf die Abflussgang linien der untersuchten Pegel als auch auf die Referenz- pegel und -grundwassermessstellen aus. Die Ab- flüsse konnten gut mit dem Wiener-Filter-Verfah- ren nachgebildet werden. Das Ergebnis für das Wasserwirtschaftsjahr 2022 ist in der Tab. 9 und der Abb. 17 darge - stellt und wird im Folgenden erläutert. Die Wie- ner-Filter-Auswertung konnte für das Jahr 2022 nicht für alle der 14 Pegel durchgeführt werden. Für 7 Pegel lagen die Daten oder die für die Aus- wertung benötigten Zusatzinformationen nicht rechtzeitig vor. Tabelle 9 Ergebnisse der Auswertungen zur Abflussspende nach Wiener-Filter-Verfahren für die Jahre 2019 bis 2022 Gewässer Pegel Abflussspendendifferenz [l/s*km2] = = = = = 2019 2020 2021 2022 Schwalm Wegberg -0,35 0,08 0,34 -0,29 Pannenmühle 0,27 0,73 0,75 0,79 Landesgrenze 0,45 0,57 0,05 0,29 Mühlenbach Schrofmühle 1,02 1,24 1,27 Knippertzbach Rickelrath -1,00 Nette Sassenfeld 0,23 0,19 0,40 0,15 Zielbereich Warnbereich (Abflussspende um 0,8 bis 1,5 l/s*km² zu niedrig) Alarmbereich (Abflussspende um mehr als 1,5 l/s*km² zu niedrig) Warnbereich (Abflussspende um 0,8 bis 1,5 l/s*km² zu hoch) Alarmbereich (Abflussspende um mehr als 1,5 l/s*km² zu hoch) Niers Trabrennbahn -0,25 -0,36 0,25 -0,12 Nordkanal Kaarst -0,54 0,02 -0,33 Millicher Bach Schaufenberg -0,20 -0,56 -0,88 -1,17 Floßbach Ratheim 0,05 -0,68 0,05 Myler Bach Orsbeck -0,33 -0,39 -0,01 Birgeler Bach Birgelen -0,06 0,1 -3,22 Schaagbach Rosenthal 0,77 0,03 Rothenbach Zoll 0,25 -0,31 1,74 Arbeitsfeld Oberflächengewässer 34 Jahresbericht 2022 Die Wasserführung im Millicher Bach war bis zur A 46 gut. Unterhalb gab es illegale Ent - nahmen und Manipulationen am Gewässer, die den Abfluss vermindern. Die Grundwasserstän - de zeigen im Bereich zwischen Rommersmüh - le und Dieksmühle Bergbaueinfluss in gleicher Höhe wie in den Vorjahren. Die Einleitmengen wurden von der RWE Power AG erhöht, die Aus- wirkung reicht aber nicht bis zum Pegel Schau - fenberg. Der Kreis Heinsberg wird klären, ob die illegalen Aktivitäten wieder stärker kontrolliert und eingeschränkt werden können. An sechs der ausgewerteten Pegel lag das Wie - ner-Filter-Ergebnis im Zielbereich, an einem Pegel (Schaufenberg) lag das Wiener-Filter-Er - gebnis im Warnbereich. Am Pegel Schaufenberg am Millicher Bach liegt die berechnete Abflussspendendifferenz für das Jahr 2022 mit -1,17 (l/s*km²) über dem Warn- wert (+/- 0,8 l/s*km2). Der Abfluss ist hier wie auch in den letzten Jahren mit zunehmendem Trend zu niedrig. Im südlichen Bereich des Mil- licher Bachs liegen Feuchtgebiete, daher wird ein besonderes Augenmerk auf die Situation in diesem Bereich gelegt. Abbildung 17 Wiener-Filter-Ergebnis zur Beurteilung der Wasserführung 2022 35 Arbeitsfeld Oberflächengewässer Jahresbericht 2022 Beobachtung von Mindestabflüssen, Min- destwasserständen Die Wasserführung am Doverener Bach und am Nüsterbach wird mit Hilfe von einem jeweils festgelegten Mindestabfluss, der Wasserstand am Kühler Weiher mit Hilfe eines Mindestwas - serstands beurteilt. Am Nüsterbach und am Kühler Weiher wurden die Vorgaben im WWJ 2022 durchgehend ein - gehalten. Am Doverener Bach (Pegel Doveren) wurde an einigen wenigen Einzeltagen der Mindestabfluss von 0,1 l/s unterschritten. An diesen Tagen kam es zu technischen Problemen an der Heberanla- ge, mit der die Einleitung in den Doverener Bach gespeist wird, die von der RWE Power AG kurz- fristig behoben werden konnte. Beobachtung der Wasserbespannung an Gewässerabschnitten Die Begehungen zur Kontrolle der Wasserbe - spannung an den im Methodenhandbuch vorge- gebenen Gewässerabschnitten wurden im Früh- jahr 2022 von der RWE Power AG durchgeführt. Die Wasserbespannung wurde überwiegend so vorgefunden wie in den Zielkarten des Metho - denhandbuchs dargestellt. Wie im Vorjahr war die Wasserbespannung am Brunbecker Graben, am Bottbach und am Oberlauf des Kranenbachs geringer. Im Zusammenhang mit der Überarbei- tung der Zielkarten (s. u.) wird die Situation an den drei Gewässern näher untersucht werden. Abgleich mit den Beobachtungen für die EG- Wasserrahmenrichtlinie Im Rahmen der WRRL gibt es keine Bewer - tungen bezüglich des mengenmäßigen Zustands der Oberflächenwasserkörper. Im Probenahme - protokoll für die chemisch-physikalischen und die biologischen Parameter wird aber verzeich - net, wenn das Gewässer bei der Probenahme trocken angetroffen worden ist. Diese Informa - tion aus den Protokollen wird für das jeweils zu untersuchende Jahr mit in die Bewertung der AG Oberflächengewässer einbezogen. Im Wasserwirtschaftsjahr 2022 wurde im Un - tersuchungsgebiet des Monitorings an zwei Pro- benahmestellen das Gewässer trocken vorgefun- den (Abb. 18). Die Probenahmestelle Venhof am Boschbeek wurde auch in den vorherigen WRRL-Bepro - bungen 2016 und 2019 trocken angetroffen. In der AG Oberflächengewässer wird der Bosch- beek über die Grundwassersituation bewertet. Die Ergebnisse der statistischen Verfahren zur Bewertung des Braunkohleneinflusses liegen für den Boschbeek im Zielbereich. Die Auswer - tungen der Facharbeitsgruppe Boschbeek haben gezeigt, dass die Zandbergstörung den Einfluss von Sümpfung und Infiltration nach Westen be - grenzt. Die Austrocknung an der Probenahme - stelle Venhof, die im Westen der Zandberg - störung liegt, ist damit nicht bergbaubedingt, sondern vermutlich witterungsbedingt. Der Doverener Bach wurde im Jahr 2022 bei der Probenahme für die WRRL mehrfach aus - getrocknet angetroffen. Anhand der angege - benen Koordinaten der Beprobungsstelle kann diese nicht eindeutig lokalisiert werden. Die ta - gesgenaue Auswertung für den vermutlich un - terhalb der Probestelle gelegenen Pegel Doveren zeigt aber, dass der Doverener Bach bis auf Aus- nahme weniger Tage immer eine Wasserführung hatte (s. o.). Die Bemerkungen aus den Probe - nahmeprotokollen für die WRRL können somit nicht nachvollzogen werden. Im Nachgang wer- den nähere Erkundigungen zur Probenahme ein- geholt werden. Arbeitsfeld Oberflächengewässer 36 Jahresbericht 2022 Bach, die Norf und den Oberlauf der Niers, der nach neuer Planung jetzt nicht mehr im Abbau- gebiet liegt, wird die Ergänzung entsprechender Markierungen geprüft werden. Gesamtbewertung Für das Wasserwirtschaftsjahr 2022 wurde die Bewertung der Wasserführung für die Gewäs - ser, für die die benötigten Daten vorlagen, nach den Vorgaben des Methodenhandbuchs durch - geführt. Die Ergebnisse liegen fast alle im Ziel - bereich. Überarbeitung der Zielkarten In den Zielkarten im Methodenhandbuch sind die Gewässerabschnitte markiert, die im Moni - toring mit Begehungen kontrolliert werden und die auch nach Trockenperioden permanent was- serbespannt sein sollen. Die Karten haben den Bearbeitungsstand 2010 und werden deshalb jetzt aktualisiert. Für alle Karten werden die dargestellten Direkteinleitungen in die Gewäs - ser und die Topographie auf den aktuellen Stand gebracht. In einer Unterarbeitsgruppe (EV, NV, SV, Rhein-Kreis Neuss, Stadt MG, Kreis Viersen, Kreis Heinsberg, Bez.-Reg. D, LANUV, RWE) werden die als permanent wasserbespannt mar- kierten Gewässerabschnitte diskutiert und ge - gebenenfalls angepasst. Für den Stommelner Abbildung 18 WRRL-Beprobung: trocken angetroffene Messstellen 37 Arbeitsfeld Oberflächengewässer Jahresbericht 2022 Die Warnwertüberschreitungen am Millicher Bach sind vermutlich durch unerlaubte Was - serentnahmen Dritter verursacht. Die Situation wird weiterhin gezielt beobachtet werden. Die Warnwertüberschreitung am Doverener Bach hatte technische Ursachen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Ziele des Braunkohlenplans für die Oberflächen- gewässer eingehalten wurden. Arbeitsfeld Wasserversorgung 38 Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans 7.4 Arbeitsfeld Wasserversorgung Sicherstellung der Wasserversorgung (Kap. 2.3 des BKP) Im Arbeitsfeld Wasserversorgung wurde auch im Jahr 2022 überprüft, ob innerhalb des Moni - toringgebietes bergbaubedingte Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit auftreten, die zu einer Gefährdung der Wasserversorgung führen. Nach der Betrachtung der tieferen Grundwasser- leiter im Berichtsjahr 2021 wurde 2022 turnus- gemäß erneut das obere Grundwasserstockwerk betrachtet. Den Anregungen der Arbeitsgruppe folgend wurden neben den Messstellen des Mo- nitoring-Messnetzes zusätzlich Rohwasserbe - schaffenheitsdaten zweier Wasserwerke in die Auswertung einbezogen. Es handelt sich hierbei in diesem Jahr um die Wassergewinnungsanla - gen Butzheim und Allerheiligen / Norf der Kreis- werke Grevenbroich GmbH. Die Wassergewinnungsanlage Butzheim betreibt zwei Vertikalfilterbrunnen, die in der Älteren Nie- derterrasse des Rheins verfiltert sind. Die Höhe des Wasserrechts beträgt 1,0 Mio. m3/a. Im Bereich der Fassungsanlagen beträgt die hauptsächlich durch den Bergbau verursach - te Absenkung etwa 5 m und steigt in südliche Richtung auf bis zu 8 m an. Das Einzugsgebiet ist aus einer westlichen in eine südliche Rich - tung verschwenkt. Innerhalb des Einzugsgebietes der Wasser - gewinnungsanlage Butzheim zeigen Untersu - chungen der Böden und des Sickerwassers, dass die ursprünglich anstehenden Gleye, die einen Flächenanteil von etwa 70 % ausmachen, ihr Nitratabbaupotenzial infolge der Belüftung in Zusammenhang mit den bergbaubedingten Grundwasserabsenkungen verloren haben und kein Nitratabbau in den Oberböden mehr nach - weisbar ist. Die Rohwässer weisen jeweils etwa Nitratkonzentrationen um 35 mg/l auf (Abb. 19). Die Angleichung der Konzentrationen der Brunnen ist auf eine Änderung der Fördermen - gen zurückzuführen. Im Rohwasser der Wassergewinnungsanla - ge Allerheiligen / Norf sind bei einer maxima - len bergbaubedingten Absenkung von etwa 2 m im Messzeitraum (seit 1996) keine bergbaube - dingten Veränderungen feststellbar. Gesamtbewertung des Arbeitsfeldes Wasserversorgung Insgesamt ist für das Monitoringgebiet festzu - stellen, dass hinsichtlich der Grundwasserbe - schaffenheit keine bergbaubedingte Gefährdung der Wasserversorgung vorhanden ist (Zielerrei - chung).Abbildung 19 Entwicklung der Leitparameterkonzentrationen im Rohwasser der Brunnen 5 (B905) und 6 (B906) der Wassergewinnungsanlage Butzheim 39 Arbeitsfeld Abraumkippe Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans 7.5 Arbeitsfeld Abraumkippe Minimierung des Stoffeintrags durch die Abraumkippe (Ziel 3, Kap. 2.5 des BKP) Im Arbeitsfeld Abraumkippe ist die Wirksam keit von Maßnahmen zur Minimierung des Stoff eintrags durch die Abraumkippe zu bewer ten (Ziel 3, Kap. 2.5 des Braunkohlenplans). In diesem Arbeitsfeld werden die Maßnahmen als solche beobachtet. Dies ergibt sich im We sentlichen aufgrund der Endgültigkeit der Maß nahmen und der langen Zeitspanne zwischen deren Durchführung und der Möglichkeit, ihre Wirksamkeit zu bewerten. Im Berichtsjahr 2022 hat die AG Abraumkip pe unter Berücksichtigung des Voranschreitens des Tagebaus Garzweiler die im Jahr 2006 be gonnene Durchführungsphase weiter beglei tet. Die Schwerpunkte lagen neben der Über wachung der Abraumpufferung (A6Maßnahme) bei der Kontrolle der selektiven Gewinnung ver sauerungsempfindlichen Materials und seines gezielten Einbaus (A1Maßnahme). Die AG Abraumkippe greift im Zuge ihrer Arbei ten im Rahmen des Monitorings auf bereits be stehendes Berichtsmaterial zurück. Hierzu zählt insbesondere die jährliche Dokumentation der Bergbautreibenden zum 01.03. eines jeden Jah res der Massenströme des nicht versauerungs fähigen Abraums (A1) und des versauerungs fähigen Abraums (A6). Dazu gehören Angaben der Zuschlagsstoffmengen und Informationen zu Pyritschwefelgehalten. Diese Berichte enthal ten eine Fülle von Angaben und Auswertungen zu den betrieblich durchgeführten Maßnahmen. Damit können die Arbeiten und Massenströme eines jeden Jahres nachvollzogen werden. Es werden zudem umfangreiche Daten zur Ge samt und Einzelbilanzierung der Kalkzuga be erhoben und im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung der AG Abraumkippe zur Verfü gung gestellt. Die Daten werden unter Beachtung der Vorgaben des Monitorings dokumentiert. Als Ergebnis der A1 und A6Maßnahme lässt sich für das Berichtsjahr 2022 festhalten: Die Kippenherstellung des Tagebaus Garzweiler wurde im Wesentlichen im nördlichen Bereich der Innenkippe und im nördlichen sowie süd lichen Bereich des östlichen Restlochs vorange trieben (Abb. 20). A1-Maßnahmen In Bezug auf die A1Maßnahmen lag demnach im Jahr 2022 a) der Massenanteil des versauerungsfähigen Abraums (> 0,1 % PyritSchwefel Gehalt) im NordrandSaumbereich bei 0,0 % und b) die Höhenlage der Basis des versauerungs unempfindlichen Materials am Nordrand des Tagebaus unterhalb von +50 m NHN. Im Saumbereich wurde nach Angaben der RWE Power AG im Jahr 2022 ausschließlich pyrit freies Material (< 0,01 % PyritSchwefel Ge halt) aus den oberen beiden Sohlen B1+B2 ver kippt. A6-Maßnahmen Mit Blick auf die Umsetzung der A6Maßnah me wurden im Berichtsjahr 75,0 Mio. m³ ver sauerungsfähiger Abraum gefördert. Der versau erungsfähige Abraum wurde mit 293.249 t Kalk gepuffert. Die SollMenge betrug 299.865 t. Die SollIstAbweichung der Kalkmenge betrug Arbeitsfeld Abraumkippe 40 Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans Unter der Berücksichtigung der Kalkung über Soll aus 2021 von 6.479 t ergibt sich nur noch eine Unterschreitung von 0,05 % (293.249 t + 6.479 t = 299.728 t / 299.865 t). Für das Jahr 2022 ist festzuhalten, dass die durch den Braunkohlenplan geforderten Ziele hinsichtlich der Minimierung des Stoffeintrags eingehalten wurden. Die RWE Power AG wird das Gutachten über die Wirksamkeit der A6Maßnahmen der Jahre 2018 – 2023 sowie eine Prognose für die Jahre 2024 – 2029 planmäßig im Oktober 2024 ein reichen. Im Zuge der geänderten Tagebaupla nung wird das Jahr 2030 voraussichtlich das letzte Jahr darstellen, in dem gewinnungsseitig damit 2,21 %, der zulässige Grenzwert liegt bei einer Unterkalkung von max. 3 %. Aufgrund der veränderten Sohleneinteilung im Tagebau Garzweiler und der damit verbun denen erforderlichen Anpassung des Oxidations grades wurden seit dem 01.04.2021 bis zum 31.12.2022 insgesamt 55.028 t Kalk als zu sätzliches Puffermaterial eingebracht. Die Zu satzpufferung setzt sich aus der Menge des Jah res 2021 (24.382 t) und aus der Menge des Jahres 2022 (30.646 t) zusammen. Die Zusatz pufferung aus dem Jahr 2022 wurde in der o. a. IstMenge für das Jahr 2022 bereits berücksich tigt. Die erforderliche Zusatzpufferung von insge samt 55.500 t Kalk wurde somit mit 55.028 t bis Ende 2022 fast erreicht. Abbildung 20 Tagebaufortschritt (Stand Dezember 2022) 41 Arbeitsfeld Abraumkippe Jahresbericht 2022 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans Abraummassen bewegt werden. Es wurde daher vorgeschlagen, das Jahr 2030 im Rahmen des aktuellen Gutachtens ebenfalls zu berücksich tigen. Der Ausweitung der Vorausschau in das Jahr 2030 wurde zugestimmt, da durch die un terjährige Prüfung der SollIstKalkmengen oh nehin bei Bedarf eine Umplanung der Kalkmen genverteilung erfolgen wird. Die AG Abraumkippe wird im Jahr 2023 ihre Ar beiten nach Maßgabe der im Monitoring festge legten Ziele weiterführen. Arbeitsfeld Restsee 42 Jahresbericht 2022 Die Aufgabe der AG Restsee besteht gemäß Pro- jekthandbuch Monitoring Garzweiler II darin, „kontinuierlich zu überprüfen, ob die Rahmenbe- dingungen ermöglichen, dass der Restsee so wie geplant entstehen kann“ (PHB Kap. 11.1.4). Grundlage dafür ist der genehmigte Braunkoh - lenplan. Zu untersuchen sind in Bezug auf den Restsee die Aspekte Abbauplanung, freier Ab - lauf in die Niers, Abraumkippe, Wasserqualität des Rheins, Wasserqualität des Sees, neue Er - fahrungen und Erkenntnisse bei vergleichbaren Seen und die Möglichkeit der vielfältigen Nut - zung des Sees. Themenschwerpunkte für die AG Restsee aus dem Jahr 2022 waren der aktuelle Stand der Planung zum Tagebausee und der Rheinwasser- transportleitung und die Auswirkung des Klima- wandels auf den Rhein. Aktuelle Planung Tagebausee Garzweiler Durch das vorgezogene Abbauende im Tagebau Garzweiler auf das Jahr 2030/33 anstatt 2045 verkleinert sich das Abbaufeld und damit verän- dert sich auch der Tagebausee. Der See wird gegenüber der ursprünglichen Pla- nung ca. 25 m weniger tief sein. Bei etwa gleich großer Fläche verringert sich das Volumen damit deutlich auf 1.500 Mio. m³. Der See wird weiter im Osten und somit näher am ungekalkten Kip - penbereich liegen. Am Westufer wird der See in einem großen Bereich direkt ohne Kippenschüt- tung ans unverritzte Gebirge grenzen (Abb. 21). Durch das vorgezogene Abbauende 2030/33 kann mit der Seefüllung ca. 2036 begonnen werden. Erste Abschätzungen mit dem Grund - 7.6 Arbeitsfeld Restsee Abbildung 21 Kennzahlen 2016 und 2022 Tagebausee Garzweiler Vorhaben gem. LE 2016 Vorhaben gem. Verständigung 2022 Seegröße rd. 2.180 ha Seegröße rd. 2.260 ha Seevolumen rd. 2.000 Mio. m3 Seevolumen rd. 1.500 Mio. m3 Zielwasserspiegel 65 m NHN Zielwasserspiegel 65 m NHN max. tiefste Stelle rd. 190 m max. tiefste Stelle rd. 165 m Beginn Befüllung ca. 2041 Beginn Befüllung ca. 2036 43 Arbeitsfeld Restsee Jahresbericht 2022 wassermodell von RWE Power AG zeigen, dass der See unter Berücksichtigung des abgestimm- ten Entnahmekonzepts aus heutiger Sicht inner- halb von 40 Jahren gefüllt werden kann. Die neue Seekubatur wird in das Grundwassermo - dell eingebaut, aktualisierte Simulationsergeb - nisse werden im Lauf des Jahres 2023 erwartet. Für den Seeablauf in die Niers werden zurzeit verschiedene Trassen in einer Machbarkeitsstu - die untersucht. Unabhängig vom Trassenverlauf wird ein tiefer Geländeeinschnitt für die Anbin - dung von See und Niers nötig sein. Die zu erwartende Wasserqualität des Sees wird durch die kompakte Form, die große Tiefe und den großen Uferbereich zum unverritzten Ge - birge günstig beeinflusst. Die Grundwassermo - dellergebnisse zeigen, dass die Grundwasseran- strömung zum See im Wesentlichen von Westen ohne Kippenpassage erfolgt. Ein Anstrom aus den im Südosten nahe gelegenen ungekalkten Kippenbereichen wird nach heutiger Einschät - zung nicht oder in sehr geringem Umfang erfol - gen. Über eine mögliche Überpufferung des Ab- raums, der hier noch verkippt wird, soll nach Vorliegen der neuen Modellergebnisse entschie- den werden. Zur genaueren Charakterisierung des Tagebausees Garzweiler werden im Rahmen des Braunkohlenplanänderungsverfahrens Gut - achten durch die RWE Power AG in Auftrag ge - geben. Über die Ergebnisse wird in der AG Rest- see berichtet werden. Die im Braunkohlenplan (1995) festgelegte Seespiegelhöhe von 65 m NHN beruht auf Pla - nungsgrundlagen zur Lage von Abbaufeld, See, Niersanbindung und Kippenaufbau, die nicht mehr aktuell sind. Vor allem im Hinblick auf 1 WSV/WSA: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes 2 ZKR: Zentralkommission für die Rheinschifffahrt die Anbindung an die Niers und die vom See geprägte Grundwassersituation im stationären Endzustand im Bereich Schwalmquellgebiet und Mühlenbach ist ein höherer Seespiegel mögli - cherweise günstiger. Unter Leitung des LANUV untersucht eine Facharbeitsgruppe (Erftverband, Niersverband, Schwalmverband, RWE, LANUV) die Auswir - kung verschiedener Seespiegelhöhen zwischen 65 m NHN und 70 m NHN. Dazu werden Si - mulationen mit den Grundwassermodellen des LANUV und von RWE ausgewertet. Das Ergeb - nis der Facharbeitsgruppe wird in einem zusam- menfassenden Kurzbericht dargestellt. Rheinwassertransportleitung – aktueller Stand Das Braunkohlenplanänderungsverfahren für die gesamte Rheinwassertransportleitung von Dormagen zur Verteilstelle und von dort zu den Seeeinleitungen Garzweiler und Hambach be - findet sich im Beteiligungsverfahren. Der Erör - terungstermin ist noch vor der Sommerpause geplant. Die bauvorbereitenden Arbeiten haben bereits begonnen. Für das Entnahmebauwerk und die Rheinwas - serentnahme wird zusammen ein Planfeststel - lungsverfahren durchgeführt. Der Scopingtermin fand am 09.05.2023 statt. Für die Wasserentnahme aus dem Rhein zur Überleitung in die Tagebauseen Garzweiler und Hambach und zur Stützung der Feuchtgebiete liegt ein zwischen RWE, der WSV/WSA1 und der ZKR2 abgestimmtes Konzept vor. Das gestaffelte Arbeitsfeld Restsee 44 Jahresbericht 2022 Konzept legt fest, bei welchen Wasserständen am Pegel Düsseldorf wie viel Rheinwasser ent - nommen werden kann. Es umfasst das gesamte Abflussspektrum in Abhängigkeit vom GlW3. Daraus ergibt sich, dass eine maximale Entnah- memenge von 18 m³/s ab einem Pegelstand von GlW+211 cm möglich ist und eine maxima - le Absenkung des Wasserstands im Rhein am Pegel Düsseldorf von 2,4 cm bewirkt. Bei hö - heren Pegelständen kann begrenzt durch die Leitungskapazität nicht mehr entnommen wer - den. Die Absenkung im Rhein wird dann gerin - ger sein. Eine minimale Entnahme von 1,8 m³/s zur Ver- sorgung der Feuchtgebiete ist auch unterhalb des hier betrachteten GlW gewährleistet. Auswirkung des Klimawandels auf den Rhein Die AG Restsee hat sich in den Jahren 2007 und 2016 mit den Auswirkungen des Klima - wandels auf den Rhein im Hinblick auf die Rest- seefüllung beschäftigt. In der Leitentscheidung 2021 ist der Auftrag formuliert, diese Aussagen zu aktualisieren. Aus dem Jahr 2022 liegt ein Bericht der Inter - nationalen Kommission für die Hydrologie des Rheins vor, der sich mit der Auswirkung des Kli- mawandels auf die Abflusskomponenten des Rheins beschäftigt (https://www.chr-khr.org/ sites/default/files/ASG-II_Synthese_DE_mit- Links.pdf). 3 GlW: Gleichwertiger Wasserstand = Bezugswasserstand, ab dem für die Wasser- und Schifffahrt die Solltiefe der Fahrrin- ne garantiert ist. Daran anknüpfend wurden vom LANUV Daten für den Pegel Düsseldorf im Hinblick auf die zu- künftige Möglichkeit der Rheinwasserentnahme für die Tagebauseefüllung ausgewertet und in der AG Restsee vorgestellt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfas - sen: Aus der vorliegenden Studie wurden ver - schiedene Klimaszenarien (RCP8.5, RCP4.5, RCP2.6) für verschiedene Zeiträume zwischen 2031 und 2099 ausgewertet. Damit lässt sich aus heutiger Sicht eine Bandbreite zwischen einem Worst Case (RCP8.5) und einem Best Case (RCP2.6) abbilden, der je nach Wirkung der zurzeit denkbaren Klimaschutzmaßnahmen eintreten könnte. Für diese verschiedenen Szenarien und Zeiträu - me wurde die Anzahl der Tage im Jahr ermit - telt, an denen die Pegelstände am Rhein über - schritten werden, die im gestaffelten Konzept zur Rheinwasserentnahme festgelegt worden sind. So lassen sich die möglichen Wassermen- gen errechnen, die unter Annahme der verschie- denen Szenarien aus dem Rhein entnommen werden können. Diese Zahlen wurden der auf der Grundlage der 100-jährigen Dauerlinie er - rechneten Entnahmemenge aus dem Rhein ge - genübergestellt. Stellt man die Ergebnisse aller betrachteten Sze- narien der für die Tagebauseefüllung relevanten Zeit zwischen 2031 und 2080 zusammen und vergleicht sie mit der Berechnung auf der Grund- lage der letzten 100 Jahre, so lässt sich fest - stellen, dass die prognostizierten Werte maximal 10 % geringer oder größer sind. 45 Arbeitsfeld Restsee Jahresbericht 2022 Für den Pegel Düsseldorf ergeben sich im Ver - gleich zum Referenzzeitraum 1971-2000 in den berechneten Szenarien vor allem Verände - rungen durch eine höhere Anzahl der Tage mit sehr geringem Abfluss und mit sehr hohem Ab - fluss. Diese Verschiebung der Abflüsse ist im Worst-Case-Szenario besonders ausgeprägt. Die Auswertung für den Pegel Düsseldorf wird ausführlicher in einem Kurzbericht des LANUV dokumentiert. Weiteres Vorgehen Zur weiteren Diskussion der Ergebnisse zur See- spiegelhöhe und zur Auswirkung des Klima - wandels auf die Entnahmemöglichkeit aus dem Rhein wird sich die AG Restsee im Sommer 2023 zusammenfinden. Die dann abgestimm - ten Kurzberichte zu den beiden Themen werden über die Homepage zum Monitoring Garzweiler II zugänglich gemacht. 46 Jahresbericht 2022 Ausblick 8 Ausblick 2023/2024 Für die Arbeiten im nächsten Berichtszeitraum stehen – neben den regelmäßigen Aufgaben des Mo - nitorings – an: Fortlaufende Bewertung der Auswirkungen der Leitentscheidung 2023 bzw. neuerer Tagebauplanungen und der geplanten Verkleinerung des Tagebaus auf das Monitoring Vertiefte Betrachtungen zur Betroffenheit von Entnehmern im Zuge einer Umstellung von Sümpfungs- auf Rheinwasser beim Infiltrationswasser 47 Jahresbericht 2022 Anhang EM: Entscheidungsgruppe Monitoring AG: Arbeitsgruppen FB (Feuchtbiotope/Natur und Landschaft), GW (Grundwasser), KI (Abraumkippe), OW (Oberflächengewässer), RS (Restsee), WV (Wasserversorgung) Beteiligte Institutionen/Behörden und Ansprechpartner/-innen (alphabetisch) Anhang Behörde / Institution Ansprechpartner /-innen Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG* Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie in NRW Dez. 61 Goebenstraße 25 44135 Dortmund Herr Küster Herr Dronia Frau Breuer Herr Jeglorz Herr Schurkus allgemein Tel.: 02931 82-6403 andre.kuester@bezreg-arnsberg.nrw.de Tel.: 02931 82-3919 wolfgang.dronia@bezreg-arnsberg.nrw.de Tel.: 02931 82-3911 sabine.breuer@bezreg-arnsberg.nrw.de Tel.: 02931-826419 maximilian.jeglorz@bra.nrw.de lukas.schurkus@bra.nrw.de registratur-do@bezreg-arnsberg.nrw.de wasserwirtschaft-braunkohle@bra.nrw.de x KI, RS OW Bezirksregierung Düsseldorf Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf - Dez. 51 (Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei) - Dez. 54 (Wasserrahmenrichtlinie) Herr Dreschmann (Dez. 51) Herr Peitz (Dez. 54) Frau Dr. Wöllecke (Dez. 54) Herr Frigge (Dez. 54) Herr Richter (Dez. 54) Frau Riedel (Dez. 54) Herr Schelleis Tel.: 0211 475-2038 timo.dreschmann@brd.nrw.de Tel.: 0211 475-9111 Fax: 0211 475-2987 stefan.peitz@brd.nrw.de Fax: 0211 475-2987 britta.woellecke@brd.nrw.de Tel.: 0211 475-9124 Fax: 0211 475-2987 jannis.frigge@brd.nrw.de steffen.richter@brd.nrw.de annika.riedel@brd.nrw.de Tel.: 0211-475-3256 Fax: 0211-475-2987 sebastian.schelleis@brd.nrw.de x GW OW FB KI RS WV Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2 - 10 50606 Köln (PF-Anschrift) 50667 Köln (Zustell-Anschrift) - Dez. 51 (Landschaft und Fischerei) - Dez. 54 (Wasserwirtschaft) - Dez. 32 (Regionalplanung und Braunkohle) Herr Franke (Dez. 51) Frau Gierth (Dez. 51) Herr Biermann (Dez. 54) Frau Friedrich (Dez. 54) Herr Leuchter Frau Enkirch-Schmidt Tel.: 0221 147-3439 Fax: 0221 147-3339 lutz.franke@bezreg-koeln.nrw.de Tel.: 0221 147-4843 dorothy.gierth@bezreg-koeln.nrw.de niklas.biermann@bezreg-koeln.nrw.de Tel.: 0221 147-4150 Fax: 0221 147-2879 almut.friedrich@bezreg-koeln.nrw.de lennet.leuchter@bezreg-koeln.nrw.de gabriele.enkirch-schmidt@bezreg-koeln.nrw.de x GW FB RS WV Frau Brüggemann (Dez. 32) Herr Krimphoff (Dez. 32) Tel.: 0221 147-3280 Fax: 0221 147-2905 susanne.brueggemann@bezreg-koeln.nrw.de Tel.: 0221 147-4676 Fax: 0221 147-2905 andreas.krimphoff@bezreg-koeln.nrw.de x GW OW WV RS FB KI 48 Jahresbericht 2022 Anhang Behörde / Institution Ansprechpartner /-innen Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG* Erftverband Postfach 13 20 50103 Bergheim Herr Dr. Cremer Frau Dr. Jaritz Frau Berger Herr Simon Frau Herber allgemein Tel.: 02271 88-1228 nils.cremer@erftverband.de Tel.: 02271 88-1373 renate.jaritz@erftverband.de Tel.: 02271 88-1372 daniela.berger@erftverband.de Tel.: 02271 88-2125 stefan.simon@erftverband.de Tel.: 02271 88- 1284 alina.herber@erftverband.de Fax: 02271 88-1980 x GW WV FB OW RS KI Gemeinde Brüggen Klosterstraße 38 41379 Brüggen Herr Dresen Tel.: 02163 570151 dieter.dresen@brueggen.de x Gemeinde Jüchen Am Rathaus 5 41363 Jüchen Herr Stein Tel.: 02165 915-170 Fax: 02165 915-218 tim.stein@juechen.de x Gemeinde Niederkrüchten Laurentiusstraße 19 41372 Niederkrüchten Herr Hinsen Tel.: 02163 980-104 tobias.hinsen@niederkruechten.de x Gemeinde Schwalmtal Postfach 60 41364 Schwalmtal Herr Gather Tel.: 02163 9460 bernd.gather@gemeinde-schwalmtal.de x OW Gemeinde Titz Landstraße 4 52445 Titz Herr Frantzen Tel.: 02463 65940 Fax: 02463 5889 jfrantzen@gemeinde-titz.de x Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld Herr Schuster Frau McLeod Frau Ullmann Tel.: 02151 897-562 hannsjoerg.schuster@gd.nrw.de Tel.: 02151 897 214 almuth.mcleod@gd.nrw.de Tel.: 02151 897 211 alena.ullmann@gd.nrw.de x GW, FB, KI Kreis Heinsberg Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg Herr Habetz Herr Schnell Frau Huylebrouck Tel.: 02452 13-6158 stefan.habetz@kreis-heinsberg.de Tel.: 02452 13-6143 michael.schnell@kreis-heinsberg.de Tel.: 02452 13-6122 anna.huylebrouck@kreis-heinsberg.de x WV RS FB OW Kreis Viersen Rathausmarkt 3 41747 Viersen Herr Dr. Steinweg Herr Röder Herr Krichel Herr Lindner Herr Pook bernd.steinweg@kreis-viersen.de Tel.: 02162 39-1240 Fax: 02162 39-1857 Rainer.Roeder@kreis-viersen.de marc.krichel@kreis-viersen.de fabian.lindner@kreis-viersen.de andreas.pook@kreis-viersen.de x WV GW FB OW 49 Jahresbericht 2022 Anhang Behörde / Institution Ansprechpartner /-innen Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG* Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Leibnizstraße 10 45659 Recklinghausen Herr Dr. Weidner Frau Dr. Bergmann Frau Dr. Bookmeyer Frau Levacher Tel.: 02361 305-2215 Fax: 02361 305-2176 christoph.weidner@lanuv.nrw.de sabine.bergmann@lanuv.nrw.de Tel.: 02361 305-2142 Fax: 02361 305-59921 anke.bookmeyer@lanuv.nrw.de Tel.: 02361 305-2232 Fax: 02361 305-59921 dorothee.levacher@lanuv.nrw.de KI EM GW KI OW RS OW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (Fortsetzung) Frau Michels Frau Orilski Frau Kaul Tel.: 02361 305-3317 Fax: 02361 305-55317 carla.michels@lanuv.nrw.de judith.orilski@lanuv.nrw.de viktoria.kaul@lanuv.nrw.de RS OW GW FB Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Ripshorster Straße 306 46117 Oberhausen Herr Jansen (BUND-Landes- geschäftsstelle) Tel.: 0208 88059-0 dirk.jansen@bund.net lb.naturschutz@t-online.de x Landwirtschaftskammer NRW Siebengebirgstraße 200 53229 Bonn Frau Verhaag Tel.: 0228 703-1534 Fax: 0228 703-8534 elisabeth.verhaag@lwk.nrw.de X Landwirtschaftskammer NRW Bezirksstelle für Agrarstruktur – Ressourcenschutz Wasser und Boden Rüttger-von-Scheven-Straße 44 52349 Düren Herr Nagelschmitz andreas.nagelschmitz@lwk.nrw.de OW Landesbetrieb Wald und Holz NRW Obereimer 13 59821 Arnsberg Herr Püttmann Tel.: 02931 9634295 franz.puettmann@wald-und-holz.nrw.de Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Niederrhein Dienstgebäude Wesel Moltkestraße 8 46483 Wesel Frau Schlechter Tel.: 0281 33832-22 carolin.schlechter@wald-und-holz.nrw.de x Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde Dienstgebäude Hürtgenwald Kirchstraße 2 52393 Hürtgenwald Herr Lüder Tel.: 02429 9400-41 Fax: 02429 9400-85 dirk.lueder@wald-und-holz.nrw.de x Landesbetrieb Wald und Holz NRW Fachbereich IV Albrecht-Thaer-Straße 34 48147 Münster Herrn Dr. Schäfer Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf Frau Stork Herr Gaul Herr Dr. Luwe Tel.: +49-211-4566-415 eva.stork@munv.nrw.de Tel.: 0211 4566-438 Fax: 0211 4566-388 tobias.gaul@munv.nrw.de Tel.: 0211 4566-509 Fax: 0211 4566-947 michael.luwe@munv.nrw.de x GW FB WV KI RS OW 50 Jahresbericht 2022 Anhang Behörde / Institution Ansprechpartner /-innen Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG* Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE) Ref. VB1 Bergbau, Bergrecht, Geologischer Dienst Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Herr Kaiser Tel.: 0211 837-2301 Fax: 0211 837-2756 ulrich.kaiser@mwike.nrw.de x Netteverband Hampoel 17 41334 Nettetal Herr Schmitz Tel.: 02157 899777 Fax: 02157 811801 info@netteverband.de x Niersverband Am Niersverband 10 41747 Viersen Herr Walter Tel.: 02162 3704-415 Fax: 02162 3704-444 christian.walter@niersverband.de x OW, RS Provincie Limburg Hoofdgroep Milieu en Water Postbus 5700 6202 MA Maastricht NIEDERLANDE Herr Castenmiller Tel.: 0031 43 389-7656 Fax: 0031 43 389-7643 efjc.castenmiller@prvlimburg.nl x RS Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.; Referat für Gewässerfragen Weyerweg 33 51381 Leverkusen Herr Bosbach Tel.: 02171 51710 werner.bosbach@t-online.de Rhein-Kreis Neuss Amt 61 41513 Grevenbroich Amt 61 Herr Elter Herrn Trösch Herr Hendrik Tel.: 02181 601-6803 jan-hendrik.elter@rhein-kreis-neuss.de Daniel.Troesch@rhein-kreis-neuss.de jan-hendrik.elter@rhein-kreis-neuss.de umweltschutz@rhein-kreis-neuss.de. x GW WV RS OW FB RWE Power AG Stüttgenweg 2 50935 Köln Herr Vinzelberg Herr Späte Herr Müller Herr Klein Herr Metzger Frau Hoffmann Herr Eßer Herr Hlavka allgemein: gero.vinzelberg@rwe.com niko.spaete@rwe.com Tel.: 0221 480-23498 christian.mueller@rwe.com fabian.klein@rwe.com Tel.: 0221 480-22374 matthias.metzger@rwe.com Tel.: 0221 480-22708 Tel.: 0221 480-22185 Tel.: 0221 480-22503 Tel.: 0221 480-23436 Fax: 0221 480-22851 wasserwirtschaft@rwe.com x GW FB WV KI RS OW Schwalmverband Borner Straße 45a 41379 Brüggen Herr Schulz Tel.: 02163 9543-0 th.schulz@schwalmverband.de x OW Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Abt. II Referat II A5 (Herr Lürig) Referat II A4 (Frau Ott) 40190 Düsseldorf Herr Lürig Frau Ott Tel.: +49 (0)211 837 1026 eike.luerig@stk.nrw.de Nur JB 51 Jahresbericht 2022 Anhang Behörde / Institution Ansprechpartner /-innen Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG* Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen III B 4 - Braun- und Steinkohlenplanung, Energiestandorte, Rohstoffsicherung 40190 Düsseldorf, Stadttor 1 Dienstgebäude: 40219 Düsseldorf, Fürstenwall 25 Herr Proksch Tel.: 0211 837-1240 Fax: 0211 837-1549 walter.proksch@stk.nrw.de x Stadt Erkelenz Johannismarkt 17 41812 Erkelenz Frau Wingen Tel.: 02431 85155 anja.wingen@erkelenz.de x RS Stadt Grevenbroich Am Markt 1 41515 Grevenbroich Herr Wolf Tel.: 02181 9199 norbert.wolf@grevenbroich.de x Stadt Hückelhoven Postfach 13 60 41825 Hückelhoven Herr Müller-Dick Herr Breuer Herr Lohn Tel.: 02433 82-170 wolfgang.mueller-dick@ hueckelhoven.de christoph.breuer@hueckelhoven.de julian.lohn@hueckelhoven.de x Stadt Kaarst Bereich 66 – Tiefbau, Bauverwaltung und Umwelt Rathausplatz 23 41564 Kaarst Frau Esch Tel.: +49 2131 987-864 ann-kathrin.esch@kaarst.de x GW Stadt Korschenbroich Amt 61 Don-Bosco-Straße 6 41352 Korschenbroich Herr Dr. Verjans Herr Hoffmans Tel.: 02161 613-146 Fax: 02161 613-109 theo.verjans@korschenbroich.de dieter.hoffmans@korschenbroich.de x OW GW FB Stadt Linnich Stadtverwaltung Postfach 12 40 52438 Linnich Gutachter für die Stadt Linnich Herr Reyer Herr von Reis Tel.: 02462 9908-411 Fax: 02462 9908-941 hjreyer@linnich.de Tel.: 0241 409-3155 Fax: 0241 409-3156 vonreis@t-online.de x GW Stadt Mönchengladbach Fachbereich Umwelt 41050 Mönchengladbach Frau Weinthal Herr Holtrup Herr Rusman Tel.: 02161 25-8220 Fax: 02161 25-8279 Tel.: 02161 25-8210 Tel.: 02161 25-8277 andre.rusman@moenchengladbach.de monitoring-garzweiler@moenchengladbach.de x WV RS OW Stadt Neuss Amt für Umwelt und Stadtgrün Bergheimer Straße 67 41464 Neuss Herr Lins Herr Hilgers Tel.: 02131 90-3306 stefan.lins@stadt.neuss.de Tel.: 02131 90-3303 peter.hilgers@stadt.neuss.de x OW FB Stadt Viersen Fachbereich 80 Zentrale Bauverwaltung Eichenstraße 189 41747 Viersen Herr Gelissen georg.gellissen@viersen.de zentrale-bauverwaltung@viersen.de x Stadt Wassenberg Roermonder Straße 25 - 27 41849 Wassenberg Herr Fuhrmann Tel.: 02432 4900-44 fuhrmann@wassenberg.de x 52 Jahresbericht 2022 Anhang Behörde / Institution Ansprechpartner /-innen Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG* Stadt Wegberg Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser Postfach 11 33 41844 Wegberg Herr Kortzak Tel.: 02434 83-701 Fax: 02434 73-888 martin.kortzak@stadt.wegberg.de x Wasserverband Eifel-Rur Eisenbahnstraße 5 52353 Düren Herr Lorenz Frau Rabisch Tel.: 02421 494-3407 lorenz.e@wver.de Tel.: 02421 494-1067 claudia.rabisch@wver.de x OW Waterschap Limburg Postbus 2207 6040 CC Roermond NIEDERLANDE Herr Franssen OW Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette Willi-Brandt-Ring 15 41747 Viersen Herr Puschmann Herr Röder Tel.: 02162 709-404 Fax: 02162 709-424 michael.puschmann@naturparkschwalm-nette.de Tel.: 02162 39-1240 Fax: 02162 39-1857 rainer.roeder@kreis-viersen.de x ahu GmbH Wasser · Boden · Geomatik Kirberichshofer Weg 6 52066 Aachen Herr Dr. Denneborg Frau Bäßler Tel.: 0241 900011-44 m.denneborg@ahu.de Tel.: 0241 900011-22 n.baessler@ahu.de Fax: 0241 900011-9 x alle Bildnachweis Titelbild Abbildungen 1, 4, 5 Abbildungen 3, 6 bis 15, 19 Abbildungen 16 bis 18 Abbildung 2, 20, 21 Mohlsmühle Foto: Dr. Michael Denneborg ahu GmbH, Aachen Erftverband LANUV RWE Power AG Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Arbeitsfelder und Aufgaben des Monitorings (Monitoringkreis) (verändert nach RIZA 2000) 1 Abbildung 2 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung im Tagebau Garzweiler im Jahr 2022 6 Abbildung 3 Langzeitganglinie der Messstelle Dülken seit 1955 und Jahresfaktor der Grundwasserneubil- dung (Erftverband) von 1970 bis 2022 8 Abbildung 4 Integriertes System zur Bewertung und Vorgehensweise im Rahmen des Monitorings Garzwei- ler II 11 Abbildung 5 Projekt informationssystemseit Februar 2023 13 Abbildung 6 Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2022 17 Abbildung 7 Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2021 18 Abbildung 8 Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten im WWJ 2022 Methode I: Wiener-Filter-Verfahren (links), Methode II: Statistischer Test (rechts) 21 53 Jahresbericht 2022 Anhang Abbildung 9 Ausbreitung des Infiltrationswassers im Bereich der Ziel-1-Gebiete im WWJ 2021 22 Abbildung 10 Einleitmaßnahmen im Norfsystem 2022 gemäß MURL-Konzept 24 Abbildung 11 Stör-/Feuchtezeigerauswertung 2002 (links) und 2022 (rechts) der Vegetations-Dauerquadrate in den Ziel-1-Feuchtgebieten 26 Abbildung 12 Überstauung bei Dauerquadrat 213 im Kompartiment 1, Rothenbach 28 Abbildung 13 Feuchte-/Störzeiger-Auswertung von Dauerquadrat 441 im östlichen Tantelbruch und Grund- wasser-Ganglinie der Messstelle 28 808281 seit 2017 29 Abbildung 14 Feuchte-/Störzeiger-Auswertung 2022 von Dauerquadrat 490 im Thomasbruch und Ganglinie der Grundwassermessstelle 21 809131 29 Abbildung 15 Durch einen Biberdamm angestauter Knippertzbach auf Höhe von Dauerquadrat 504 30 Abbildung 16 Lage der Pegel und Zielkarten für die Untersuchung der Wasserführung 32 Abbildung 17 Wiener-Filter-Ergebnis zur Beurteilung der Wasserführung 2022 34 Abbildung 18 WRRL-Beprobung: trocken angetroffene Messstellen 36 Abbildung 19 Entwicklung der Leitparameterkonzentrationen im Rohwasser der Brunnen 5 (B905) und 6 (B906) der Wassergewinnungsanlage Butzheim 38 Abbildung 20 Tagebaufortschritt (Stand Dezember 2022) 40 Abbildung 21 Kennzahlen 2016 und 2022 Tagebausee Garzweiler 42 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Jahresübersicht über die Termine und Orte der Arbeitsgruppensitzungen in den Jahren 2022/2023 3 Tabelle 2 Entscheidungsgruppe Monitoring (EM) 4 Tabelle 3 Fach-Arbeitsgruppen (AG) 5 Tabelle 4 Übersicht über die Zieleinhaltung im Jahr 2022 14 Tabelle 5 Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten 20 Tabelle 6 Verwendung des Sümpfungswassers in den Wasser wirtschaftsjahren 2021 und 2022 23 Tabelle 7 Überblick über die Zielerreichung im Arbeitsfeld Grundwasser 25 Tabelle 8 Kompartimentsmittelwerte der Stör-/Feuchtezeigerauswertung 2002 bis 2022 27 Tabelle 9 Ergebnisse der Auswertungen zur Abflussspende nach Wiener-Filter-Verfahren für die Jahre 2019 bis 2022 33 54 Jahresbericht 2022 Anhang
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0826
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 15.12.2023
- Erstellt
- 24.11.2023 09:28