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BKA 0826

Monitoring Garzweiler II a) Ergebnisse aus der Facharbeitsgruppe Restsee zur Seewasserspiegelhöhe b) Auswertung des Berichts "Auswirkung des Klimawandels auf die Rheinwasserentnahme"

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 15.12.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 15.12.2023, TOP 3.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Monitoring Garzweiler II a) Ergebnisse aus der Facharbeitsgruppe Restsee zur Seewasserspiegelhöhe b) Auswertung des Berichts "Auswirkung des Klimawandels auf die Rheinwasserentnahme")

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 3_Bericht_AuswirkungenKlimawandelRhein)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 3_Bericht_Seespiegel_14_11_2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 3_Jahresbericht_Garzweiler_2022)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Monitoring Garzweiler II a) Ergebnisse aus der Facharbeitsgruppe Restsee zur Seewasserspiegelhöhe b) Auswertung des Berichts "Auswirkung des Klimawandels auf die Rheinwasserentnahme")

2842 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0826 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Frau Susanne Brüg-
gemann 
Telefon 0221 / 147 - 3280 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 24.11.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 15.12.2023 3 beschließend 
 
TOP: 
Monitoring Garzweiler II 
a) Ergebnisse aus der Facharbeitsgruppe Restsee zur Seewasserspiegelhöhe 
b) Auswertung des Berichts "Auswirkung des Klimawandels auf die Rheinwasserent-
nahme" 
 
Beschlussvorschlag: 
a) Der Braunkohlenausschuss begrüßt den Beschluss der Entscheidungsgruppe Monitoring 
Garzweiler und beschließt im weiteren Verfahren eine Seewasserspiegelhöhe für den Rest-
see Garzweiler von 66 m NHN zu Grunde zu legen. 
 
b) Der Braunkohlenausschuss nimmt die Auswertung des Berichts "Auswirkung des Klima-
wandels auf die Rheinwasserentnahme" zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Zu A 
Die Leitentscheidung 2023 hat folgende Festlegung getroffen: 
„Das endgültige Niveau des Wasserstands im Tagebausee (Seespiegel) ist unter Berücksichtigung 
wasserwirtschaftlicher Anforderungen und des Gefälles, das für den oberirdischen Abfluss zur Niers 
nötig ist, festzulegen.“ 
 
Zur Vorbereitung hat das LANUV in einer Unterarbeitsgruppe und in der AG Restsee die Fragestel-
lung intensiv bearbeitet. 
 
Das Ergebnis ist in der Monitoring Entscheidungsgruppe am 9.11.2023 vorgestellt worden. Die Ent-
scheidungsgruppe hat einstimmig das erarbeitete Ergebnis befürwortet. Der Bericht des LANUV ist 
in der Anlage beigefügt. 
 
Zu B  
Die Leitentscheidung 2021 beinhaltete den Auftrag, die Auswirkungen der Trockenheit der vergan -
genen Jahre und des Klimawandels auf die Rheinwasserführung im Hinblick auf die Befüllung der 
Tagebauseen unter Berücksichtigung der Anforderungen der Binnenschifffahrt zu untersuchen.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0826 Seite 2 von 2 
In der aktuellen Leitentscheidung 2023 ist enthalten, „dass in eine Wasserentnahme aus dem Rhein 
zur Befüllung der Tagebauseen und zur Versorgung der Feuchtgebiete weiterhin möglich bleibt. […] 
Inwieweit sich aber der fortschreitende Klimawandel tatsächlich auswirken wird, muss beobachtet 
werden.“ 
 
Die AG Restsee des Monitorings Garzweiler hat zum Thema „Auswirkung des Gletscherrückgangs 
auf die Rheinwasserführung“ ihre Ergebnisse aus den Jahren 2007 und 2016 aktualisiert und er -
gänzt. Hierzu wurden die Untersuchungsergebnisse der Internationalen Kommission für die Hydro -
logie des Rheingebiets vom LANUV ausgewertet. Die Ergebnisse sind in einem Kurzbericht zusam-
mengefasst, der als Anlage beigefügt ist. 
 
Anlage(n): 
1. Anl. 1 zu TOP 3_Bericht_AuswirkungenKlimawandelRhein  
2. Anl. 2 zu TOP 3_Bericht_Seespiegel_14_11_2023  
3. Anl. 3 zu TOP 3_Jahresbericht_Garzweiler_2022

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 3_Bericht_Seespiegel_14_11_2023)

18961 Zeichen

1 
Monitoring Garzweiler II 
AG Restsee 
 
Untersuchung zur zukünftigen Seespiegelhöhe 
im Tagebausee Garzweiler (Stand 11/2023) 
 
Anlass und Vorgehen 
Nach Ende des Braunkohlenabbaus wird im Abbaufeld Garzweiler ein Tagebausee 
entstehen. Um die Füllung des Sees zu beschleunigen, wird Rheinwasser in den See 
eingeleitet werden bis die gewünschte Seespiegelhöhe erreicht und im stabilen 
Gleichgewicht mit dem umgebenden Grundwasser stehen wird. 
Im Braunkohlenplan Garzweiler II (1995) wurde die Seespiegelhöhe für den Tage-
bausee Garzweiler auf 65 m NHN festgeschrieben. Die Untersuchungen, die zu die-
ser Festlegung führten, beruhen auf Planungsgrundlagen zur Lage von Abbaufeld 
und Tagebausee, Anbindung an die Niers und Aufbau der Abraumkippen, die aus 
den 1980er Jahren stammen.  
Da diese nicht mehr aktuell sind, wurden in einer Facharbeitsgruppe im Zeitraum 
Februar bis Oktober 2023 verschiedene Seespiegelhöhen und deren Auswirkungen 
unter verschiedenen Aspekten erneut untersucht. Auf der Grundlage der aktuellen 
Tagebau- und Rekultivierungsplanung (Stand 12/2022) wurden Seespiegelhöhen 
zwischen 65 und 70 m NHN betrachtet. 
Zur Facharbeitsgruppe unter Leitung des LANUV gehören der Niersverband, der 
Schwalmverband, der Erftverband und die RWE Power AG. 
Die Untersuchungen und die Ergebnisse werden in diesem Bericht vorgestellt.  
 
Hintergrund- Seespiegelhöhe 65 m NHN im Braunkohlenplan Garzweiler II 
(1995) 
In der ursprünglichen Planung für den Tagebau Garzweiler II (RWE 1987) reichte das 
Abbaufeld im Norden bis zur A 46, im Westen bis Erkelenz und im Süden bis südlich 
von Holzweiler (s. Abb.1). Der Tagebausee lag zentral im Abbaufeld. Für den See-
spiegel war eine Höhe von 67 m NHN vorgesehen. 
 
 
Abbildung 1: Tagebauplanung 1987

2 
Von der Landesregierung NRW wurden in zwei Untersuchungsprogrammen ver-
schiedene Aspekte im Vorfeld der Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II 
(1995) untersucht. Dabei wurden Erkenntnisse über die Pyritoxidation in der Abraum-
kippe und gegensteuernde Maßnahmen gewonnen und im Braunkohlenplan 1995 
berücksichtigt. Neben Maßnahmen zur Verminderung und Neutralisation der Pyritoxi-
dation (A-Maßnahmen) zum Beispiel durch gezielte Kalkung des Kippenmaterials, 
wurden auch Maßnahmen zur Verringerung des Grundwasserabstroms aus der 
Kippe (B-Maßnahmen) festgeschrieben. Die B-Maßnahme „Tieferlegung des Rest-
seespiegels auf +65 m NN“ zielt darauf ab, den Kippenabstrom ins unverritzte Ge-
birge in Richtung der Wassergewinnungsanlagen im Norden zu verringern. 
Der Seespiegel wurde im Braunkohlenplan 1995 auf eine Höhe von 65 m NHN fest-
geschrieben. 
 
Neue Planungsgrundlagen 
Im Dezember 2022 wurde von der RWE Power AG eine neue Planung für das Ab-
baufeld und den Tagebausee Garzweiler vorgelegt, die dem vorzeitigen Kohleaus-
stieg 2030/33 Rechnung trägt. Mit dieser neuen Planung stellt sich die Situation 
grundlegend anders dar als im Braunkohlenplan von 1995.  
 
 
Abbildung 2: Planungsstand 12/2022 im Vergleich zum Planungsstand Braunkohlenplan 1995  
 
In Abbildung 2 sind die Planungsstände 1995 und 12/2022 zusammen dargestellt. 
Die Abbildung zeigt, dass das neue Abbaufeld nicht mehr so weit in den Westen

3 
reicht wie bislang geplant. Damit verlagert sich der Tagebausee nach Osten und wird 
nicht mehr bis zur Niers reichen. Der Überlauf des Tagebausees soll weiterhin in die 
Niers erfolgen. Dafür muss eine Verbindungstrasse zwischen See und Niers geschaf-
fen werden. Verschiedene Möglichkeiten für die Lage dieser Trasse wurden im Zuge 
der beginnenden Braunkohlenplanverfahren von der RWE Power AG in einer techni-
schen Machbarkeitsstudie betrachtet 
 
Untersuchungen zur Seespiegelhöhe 65 m NHN – 70 m NHN 
Auf Grund der neuen Planung wurde eine Neubetrachtung der Auswirkung der See-
spiegelhöhe vorgenommen. Es wurde untersucht, welche Auswirkungen bei einer Er-
höhung des Seespiegels gegenüber den bislang geplanten 65 m NHN zu erwarten 
wären. Dafür wurde der Tagebausee im stationären Endzustand betrachtet. Der stati-
onäre Endzeitpunkt bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der See die gewünschten 
Seespiegelhöhe erreicht hat und der Grundwasserwiederanstieg im gesamten Ein-
flussbereich der Braunkohlentagebaue abgeschlossen ist.  
Seespiegelhöhen zwischen 65 und 70 m NHN wurden unter den folgenden Aspekten 
untersucht: 
- Erreichen eines stabilen Seespiegels 
- Gewährleistung eines Mindestabflusses in der Niers 
- Minimierung des Geländeeinschnitts an der Niers und der Verbindungstrasse 
- Auswirkung auf die Grundwasserstände in Feuchtgebieten und potenziellen 
Vernässungsbereichen 
- Auswirkung auf die Kippendurchströmung  
Dazu wurden Simulationsrechnungen mit dem zum Zeitpunkt der Untersuchung aktu-
ellen Grundwassermodell der RWE Power AG und dem Grundwassermodell des LA-
NUV für mittlere Verhältnisse für den stationären Endzustand durchgeführt. Aus den 
Modellbilanzen lassen sich Aussagen über den Überstrom aus dem See in die Niers 
und über den Zu- und Abstrom aus dem Grundwasser in den See ableiten. Aus 
Grundwassergleichen und Grundwasserdifferenzenplänen lassen sich die zu erwar-
tenden Grundwasserstände und die Grundwasserströmung ablesen und vergleichen. 
Die Ergebnisse aus beiden Modellen wurden zusammen ausgewertet.  
Der Einfluss der Seespiegelhöhe auf die Geländeeinschnitte an der Niers und der 
Verbindungstrasse zwischen Niers und Tagebausee wurde auf der Grundlage der 
von der RWE Power AG beauftragten technischen Machbarkeitsstudie mit betrachtet. 
Die Untersuchungsergebnisse werden im Folgenden im Hinblick auf die verschiede-
nen Aspekte erläutert. 
 
- Erreichen eines stabilen Seespiegels 
Der Tagebausee soll nach erfolgtem Wiederanstieg des Grundwassers im stationä-
ren Endzustand ohne weitere Befüllung aus dem Rhein im stabilen Gleichgewicht mit 
dem Grundwasserspiegel und dem Überlauf in die Niers stehen. Aus den Modellbe-
rechnungen für die verschiedenen Seespiegelhöhen wurden Bilanzen für den See 
ausgewertet. Aus den Bilanzen kann abgeleitet werden, ob zusätzlich zum Grund-
wasserzustrom zum See und der Grundwasserneubildung eine weitere Befüllung 
zum Erhalt einer Seespiegelhöhe erfolgen muss.

4 
Die Modellergebnisse zeigen, dass die Seespiegelhöhe einen großen Einfluss auf 
die Stabilität des Seespiegels haben wird. Die Ergebnisse beider Modelle stimmen 
darin überein, dass bei den Seespiegelhöhen von 65 m NHN, 66 m NHN und 67 m 
NHN im stationären Endzustand keine weitere Befüllung aus dem Rhein mehr nötig 
sein wird. Bei höheren Seespiegeln kann dies dagegen erforderlich sein.  
Da die Stabilität des Seespiegels eine Grundvoraussetzung ist, ergibt sich hieraus, 
dass Seespiegelhöhen bis einschließlich 67 m NHN weiter in Betracht gezogen wer-
den können. 
 
- Gewährleistung eines Mindestabflusses in der Niers 
Die Anbindung des Tagebausees an die Niers soll möglichst im freien Gefälle erfol-
gen. Der Überstrom aus dem See speist als wesentlicher Bestandteil den Abfluss im 
Oberlauf der Niers. Der Grundwasserzustrom stellt einen kleineren Anteil dar. Es ist 
anzustreben, dass sich der Abfluss in der Niers wieder so einstellt, wie er natürlicher-
weise (bergbauunbeeinflusst) war. Von der Facharbeitsgruppe wurde ein Mindest-
wasserabfluss von 5,7 Mio. m³/a am Pegel Wickrathberg angesetzt. Die Abfluss-
menge ist aus dem unterirdischen Einzugsgebiet der Niers zu vorbergbaulicher Zeit 
abgeleitet worden und war Grundlage für die damalige wasserrechtliche Erlaubnis 
(MURL-Konzept).  
Aus den Bilanzen der verschiedenen Modellvarianten lässt sich die Überstrommenge 
abschätzen, die bei den untersuchten Seespiegelhöhen zu erwarten ist.  
Die Modellergebnisse zeigen übereinstimmend, dass die Seespiegelhöhe einen sehr 
großen Einfluss auf die Überstrommenge in die Niers hat. Bei niedrigeren Seespie-
geln errechnet sich eine größere Überstrommenge. Bei höheren Seespiegeln wird 
der Überstrom in die Niers geringer, da weniger Grundwasser aus dem unverritzten 
Gebirge im Westen in den See einströmt und aus dem See eine größere Wasser-
menge nach Osten ins Grundwasser strömt. Demnach wird die größte Überstrom-
menge in die Niers bei einem Seespiegel von 65 m NHN berechnet. 
Aus der Modellbilanz lässt sich auch der Grundwasserzustrom in die Niers ermitteln. 
Bei höherem Seespiegel ist der Grundwasserzustrom größer. Der Anteil am Gesamt-
abfluss in der Niers liegt für 65 und 66 m NHN Seespiegelhöhe bei 9-11%.    
 
Insgesamt lässt sich sagen, dass eine Abflussmenge von mindestens etwa 5,7 Mio. 
m³/a am Pegel Wickrathberg nur mit den Seespiegelhöhen 65 und 66 m NHN er-
reicht wird. Daher wurden Wasserspiegellagen von 67 m NHN und höher in der wei-
teren Untersuchung außer Betracht gelassen.  
 
- Minimierung des Geländeeinschnitts an Niers und Verbindungstrasse 
Durch die Verschiebung des Tagebausees nach Osten, muss der See über eine Ver-
bindungstrasse an die Niers angeschlossen werden. 
In einer von der RWE Power AG beauftragten technischen Machbarkeitsstudie wur-
den mit der Annahme, dass der See eine Seespiegelhöhe von 65 m NHN haben 
wird, verschiedene Verbindungstrassen zwischen dem Tagebausee und der Niers

5 
untersucht (s. Abb.3). Durch das beauftragte Ingenieurbüro erfolgte eine schwer-
punktmäßig technische Betrachtung einer möglichen Anbindung. Hierbei wurden 
nicht alle ökologischen Aspekte sowie die Erhaltung von ökologisch hochwertigen 
Gewässerabschnitten der Niers ausreichend berücksichtigt. Die Machbarkeitsstudie 
ist noch nicht abgeschlossen und wird mit den zuständigen Stellen vor Ort (Untere 
Wasserbehörden, Niersverband), auch unter Berücksichtigung weiterer ökologischer 
Aspekte, abgestimmt. 
 
 
Abbildung 3: Trassenvarianten für den Anschluss der Niers an den Tagebausee (Quelle: BCE, „Tage-
bausee Garzweiler, Entwurf Machbarkeitsstudie: Ablaufgewässer zur Niers, 65 m  NHN“) 
 
In jedem Fall der untersuchten Trassenvarianten wäre ein tiefer Geländeeinschnitt (> 
10 m am Seeablauf) für die Verbindung zwischen See und Niers nötig. Um dann 
diese Verbindungstrassen an die bestehende Niers anschließen zu können, wäre für 
weite Teile der Niers eine umfassende Eintiefung des Gewässers um mehrere Meter 
erforderlich. Renaturierte Gewässerabschnitte wären aufzugeben. 
Im Entwurf der Machbarkeitsstudie bekam die Variante, bei der der See über die 
Köhm mit der Niers verbunden wird, die beste Bewertung durch das Ingenieurbüro.  
Für diese Trasse wurde zusätzlich zum Seespiegel 65 m NHN auch die Seespiegel-
höhe 66 m NHN betrachtet.

6 
Es zeigt sich, dass der höhere Seespiegel von 66 m NHN einen positiven Einfluss 
auf den Geländeeinschnitt der Verbindungstrasse hat. Die Tiefe des Einschnitts ins 
Gelände reduziert sich an der gesamten Trasse um 1 Meter, bleibt aber dennoch 
groß.  
Die Länge und Tiefe des benötigten Ausbaus der Niers reduziert sich ebenfalls bei 
höherem Seespiegel. Bei 65 m NHN Seespiegel müsste die erfolgte Renaturierung, 
die sich ökologisch sehr gut entwickelt hat, vollständig abgegraben werden. Bei 66 m 
NHN kann ggf. ein Teil der Renaturierung erhalten bleiben. Ob ein Erhalt eines Ab-
schnitts ökologisch sinnvoll ist, konnte im Rahmen der Studie nicht geprüft werden. 
 
- Auswirkung auf die Grundwasserstände in Feuchtgebieten 
Im stationären Endzustand wirkt sich die Höhe des Seespiegels auf die Grundwas-
serstände im Umfeld des Tagebausees aus. Die hier untersuchten Seespiegelhöhen 
sind tiefer als die vorbergbaulichen Grundwasserstände im Bereich des Sees. Es 
wurde untersucht, wie weit sich dieser Einfluss in Richtung auf grundwasserabhän-
gige Feuchtgebiete auswirkt und ob höhere Seespiegel einen positiven Einfluss auf 
die Grundwasserstände in den betroffenen Feuchtgebieten haben können. 
Mit den Grundwassermodellen wurde die Auswirkung verschiedener Seespiegelhö-
hen auf den Grundwasserstand mit Hilfe von Grundwassergleichen und Grundwas-
serdifferenzenplänen untersucht. Beide Modelle kamen zu sehr ähnlichen Ergebnis-
sen. 
Es zeigt sich, dass eine Auswirkung des Tagebausees auf die Grundwasserstände 
nach Westen bis zu den grundwasserabhängigen Feuchtgebieten im Schwalmquell-
gebiet und am Mühlenbach erkennbar ist. Andere Feuchtgebiete sind nicht betroffen. 
Generell kann festgehalten werden, dass sich bei einem höheren Seespiegel auch 
höhere Grundwasserstände im Umfeld des Sees einstellen werden. Die Ergebnisse 
der Modellrechnungen zeigen jedoch bei allen untersuchten Seewasserständen, 
dass die vorbergbaulichen Grundwasserstände in den Oberläufen von Schwalm und 
Mühlenbach im stationären Endzustand voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. 
Eine Seespiegelhöhe von 66 m NHN führt nur zu geringfügig höheren Grundwasser-
ständen im Vergleich zu einer Seespiegelhöhe von 65 m NHN. Die Grundwasser-
stände werden in beiden Fällen aus heutiger Sicht lokal bis zu 0,5 m unter dem berg-
bauunbeeinflussten Zustand liegen. Diese Thematik wurde in dieser Untersuchung 
zum Seewasserspiegel nicht weiter betrachtet, da die Grundwasserstände nach den 
Modellergebnissen durch eine Seewasserspiegelanpassung nicht ausgeglichen wer-
den können. 
Im Braunkohlenplanverfahren sollten diese neuen Erkenntnisse -unabhängig von der 
Seespiegelhöhe- jedoch weiter untersucht werden, da sie auf mögliche, dauerhafte 
Veränderungen des Grundwasserregimes und damit des Grundwasseranschlusses 
der Gewässer und der Gewässerökologie im oberen Schwalmeinzugsgebiet hinwei-
sen.

7 
- Auswirkung auf die Grundwasserstände in potenziellen Vernässungsbe-
reichen 
Wie oben erwähnt, beeinflusst die Seespiegelhöhe die Grundwasserstände im Um-
feld des Tagebausees. Das kann Einfluss auf nahegelegene potenziell gefährdete 
Vernässungsbereiche haben. Hier liegt das Augenmerk auf Siedlungsgebieten im 
Bereich Wanlo, das nur wenige km vom spätere Tagebausee entfernt liegt. 
In Bezug auf eine potenzielle Vernässungsgefahr in Bebauungsgebieten ergeben 
sich keine relevanten Unterschiede durch die unterschiedlichen Seespiegelhöhen. 
Eine Vernässung im Umfeld des Sees ist nicht zu befürchten. 
 
- Auswirkung auf die Kippendurchströmung  
Die Kippendurchströmung wurde untersucht, um den Transport von Pyritoxidations-
produkten in Richtung auf den Tagebausee und in Richtung auf die an die Kippe an-
grenzenden Grundwasserkörper abzuschätzen. Für das Seewasser und die angren-
zenden Grundwasserkörper und Wassergewinnungsanlagen im Abstrom des Abbau-
feldes dürfen sich keine negativen Auswirkungen durch den Kippenabstrom ergeben, 
die zu einer Verschlechterung im Vergleich zu den bisherigen Annahmen mit einer 
Seespiegelhöhe von 65 m NHN führen würden. Es wurde ausgewertet, welchen Ein-
fluss eine Seespiegelhöhe von 66 m NHN hierauf hat. 
Mit Beginn der Seefüllung stellt sich für mehrere Jahrzehnte ein hydraulischer Gradi-
ent ein, der aus dem Bergbaufolgesee in die angrenzenden (Kippen)Grundwasserlei-
ter gerichtet ist und zu einem langanhaltenden Ausstrom aus dem See führt, der mit 
entsprechenden Stofftransportprozessen verbunden ist.  
Pyritoxidationsprodukte, die in den Böschungsbereichen des Bergbaufolgesees zwi-
schengespeichert sind, werden mit dem Anstieg des Grundwassers gelöst und ent-
sprechend ihrer Mobilität (insbesonders Sulfat) in die angrenzenden Grundwasserlei-
ter ausgetragen.  
Auch in Richtung der Abraumkippe erfolgt ein Abstrom und ein Transport von Pyrito-
xidationsprodukten, teilweise innerhalb der Abraumkippe, teilweise auch aus der 
Kippe heraus in südliche und später in meist östliche Richtung. 
 
Einstrom in den Tagebausee 
Die Modellergebnisse zeigen, dass unabhängig von der Seespiegelhöhe der See – 
nach Abschluss der aktiven Befüllung durch die RWTL - hauptsächlich durch den Zu-
strom aus dem unverritzten Gebirge gefüllt werden wird. Der Anteil des Wassers, das 
bei Seespiegelhöhen von 65 oder 66 m NHN aus der Kippe in den See strömen wird, 
ist ähnlich groß und liegt jeweils bei etwa 10 % des Gesamtzustroms. Aufgrund der 
oben beschriebenen Abstromprozesse werden sich in dem Teil des Einzugsgebiets 
des Sees, das sich im Bereich der Kippe befindet, allerdings nur begrenzte Mengen 
an Pyritoxidationsprodukten befinden, so dass der Zustrom hoch mineralisierten, sul-
fat- und ggf. eisenreichen Grundwassers begrenzt ist. Der größte Teil dieses Stoffin-
ventars wird nach Erreichen des hydraulischen Endzustands nicht mehr in den See 
einströmen.

8 
Abstrom in die angrenzenden Grundwasserkörper 
Im hydraulischen Endzustand erfolgt ein Abstrom aus dem See unabhängig von den 
hier untersuchten Seespiegelhöhen im Wesentlichen in nördlichen und nordöstliche 
Richtung. Bei höherem Seespiegel ist die Wassermenge, die aus dem See abströmt, 
größer. Der größere Abstrom ist aber aus den nachfolgenden Gründen nicht relevant. 
Sämtliche mobilen Pyritoxidationsprodukte werden langfristig betrachtet aus der 
Kippe in die angrenzenden unverritzten Grundwasserleiter transportiert. Die Zahl der 
betroffenen Grundwasserkörper ändert sich bei einer anderen Füllhöhe ebenso we-
nig wie die maximalen Konzentrationen der Wasserinhaltsstoffe, weil die Konzentrati-
onspeaks zu Beginn des Abstroms eintreten und somit von der Füllhöhe unabhängig 
sind. Nach Erreichen des hydraulischen Endzustands werden sich im Bereich der 
oberirdischen Fließgewässer wieder aufsteigende hydraulische Gradienten einstel-
len, so dass das Sulfat langfristig über die oberirdischen Fließgewässer abtranspor-
tiert wird.  
 
 
Ergebnis 
Auf der Grundlage der von der RWE Power AG vorgelegten neuen Planung für den 
Tagebausee Garzweiler (Stand 12/2022) wurden von einer Facharbeitsgruppe mögli-
che Seespiegelhöhen von 65 bis 70 m NHN untersucht. Dafür wurden die Ergebnisse 
von Grundwassermodellen und einer vorläufigen Machbarkeitsstudie zur Anbindung 
des Tagebausees an die Niers ausgewertet. Die Auswirkung der verschiedenen See-
spiegelhöhen wurde im Hinblick auf verschiedene Aspekte betrachtet. 
Grundvoraussetzung für die positive Bewertung einer Seespiegelhöhe ist ein See, 
der im stationären Endzustand ohne weitere Befüllung aus dem Rhein auskommen 
kann. Für den Oberlauf der Niers ist ein Mindestabfluss aus dem See im stationären 
Endzustand die entscheidende Komponente. Diese beiden Voraussetzungen sind 
aus heutiger Sicht auf der Grundlage der Modellergebnisse für Seespiegelhöhen von 
65 und 66 m NHN gegeben. Es zeigt sich aber auch, dass nicht alle Aspekte/Anfor-
derungen zur vollen Zufriedenheit erfüllt werden können. 
Bei einer Seespiegelhöhe von 66 m NHN würde der Geländeeinschnitt der Verbin-
dungstrasse See/Niers im Vergleich zu 65 m NHN geringer ausfallen, die Renaturie-
rung an der Niers könnte voraussichtlich in Teilen erhalten bleiben und die Grund-
wasserabsenkungen im Bereich der Schwalmquelle und des Mühlenbachs werden 
etwas geringer ausfallen. Deshalb kann eine Seespiegelhöhe von 66 m NHN etwas 
positiver bewertet werden. 
Die Facharbeitsgruppe empfiehlt deshalb, die Seespiegelhöhe des Tagebausees 
Garzweiler auf eine Höhe von 66 m NHN einzustellen.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 3_Jahresbericht_Garzweiler_2022)

105632 Zeichen

Jahresbericht 2022
Mit dem Jahresbericht 2022 wird der vierundzwanzigste Jahresbericht zum Monitoring Garzweiler II 
vorgelegt. Nach wie vor haben Arbeitsgruppensitzungen als Videokonferenzen stattgefunden, aber wir 
sind auch zu Präsenzsitzungen zurückgekehrt. Da sich die Videokonferenzen bewährt haben, wird es 
in Zukunft wahrscheinlich weiterhin diese Form der Kommunikation geben. 
Der Jahresbericht enthält wie immer die zusammenfassenden Berichte aus den sechs Facharbeits -
gruppen über die Erreichung der wasserwirtschaftlichen und landschaftsökologischen Ziele, wie sie 
im Braunkohlenplan festgelegt sind. Die Einhaltung dieser Ziele ist die Voraussetzung für den weite -
ren Betrieb des Braunkohlentagebaus. 
Im Monitoring wird nicht nur der Nahbereich um den Tagebau betrachtet, in dem naturgemäß die 
größten Auswirkungen erwartet werden, sondern das Monitoringgebiet reicht im Westen bis zur Maas 
weit hinter die Infiltrationsriegel, die die Auswirkungen begrenzen. 
Neben den Routineaufgaben des Monitorings werden in den Arbeitsgruppen auch immer wieder Son-
derthemen bearbeitet und für das Monitoring relevante Themen und Entwicklungen berücksichtigt. 
Nach wie vor ist für die Arbeitsgruppen Grundwasser, Oberflächengewässer, Wasserversorgung und 
Feuchtbiotope die mittlerweile langjährige unterdurchschnittliche Grundwasserneubildung und die 
langfristige Entwicklung der Grundwasserstände mit ihren möglichen Auswirkungen auf das Monito -
ring ein wichtiges Thema. Aufgabe im Monitoring ist es, diese klimatischen Effekte aus den Monito -
ringdaten „herauszurechnen“ und die langjährigen, natürlichen, klimabedingten Veränderungen abzu-
schätzen und zu bewerten.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass auch im Jahr 2022 durch den Braunkohlentagebau 
Garzweiler II keine unerwarteten Auswirkungen aufgetreten sind. Auch die vorauslaufenden Gegen -
maßnahmen zur Minimierung des Stoffaustrags aus der Abraumkippe, wie die Abraumkalkung, sind 
vereinbarungsgemäß durchgeführt worden. Problematische Entwicklungen wurden frühzeitig erkannt, 
umfassend untersucht und ggf. Maßnahmen eingeleitet.
Die Auswirkungen der Leitentscheidung vom 23. März 2021 und der erwarteten Leitentscheidung 
2023 haben eine Anpassung der Zeit- und Abbauplanung des Tagebaus bedingt und werden auch An-
passungen im Monitoring nach sich ziehen, die noch im Einzelnen in den nächsten Jahren präzisiert 
werden müssen. Dadurch rückt die Diskussion über die Verfügbarkeit und Verwendung des Rheinwas-
sers mehr in den Vordergrund und wird in den nächsten Jahren fortgesetzt. 
Allen Beteiligten sei hiermit wieder für die sachbezogene und engagierte Arbeit zur Durchführung und 
Weiterentwicklung des Monitorings gedankt.
August 2023
Vorwort

Jahresbericht 2022

Jahresbericht 2022
Inhalt
1 Ziele und Aufgaben Monitoring Garzweiler II 1
2 Termine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen 3
3 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung im  
 Tagebau Garzweiler II im Jahr 2022 6
4 Langjährige Entwicklung der Grundwasserneubildung 
 und der Grundwasserstände 8
5 Übergreifende Bewertungsstrategie des Monitorings 10
6 Projektinformationssystem Monitoring Garzweiler II 13
7 Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans 14
7.1 Arbeitsfeld Grundwasser 15
7.2 Arbeitsfeld Feuchtbiotope/Natur und Landschaft 26
7.3 Arbeitsfeld Oberflächengewässer 32
7.4 Arbeitsfeld Wasserversorgung 38
7.5 Arbeitsfeld Abraumkippe 39
7.6 Arbeitsfeld Restsee 42
8 Ausblick 2023/2024 46
Anhang 47
Beteiligte Institutionen/Behörden und Ansprechpartner/-innen 47
Bildnachweis 52
Abbildungsverzeichnis 52
Tabellenverzeichnis 53

Jahresbericht 2022

1
Jahresbericht 2022
Ziele und Aufgaben
Als Monitoring wird das systematische Pro -
gramm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle 
und Bewertung der wasserwirtschaftlichen und 
ökologisch relevanten Größen im Einflussbereich 
des Tagebaus Garzweiler II bezeichnet (vgl. 
Seite 21 der Genehmigung des Braunkohlen -
plans vom 31.03.1995 und Seite 5 des Erlaub-
nisbescheids zur Sümpfung vom 30.10.1998).
Das Monitoring Garzweiler II befindet sich in der 
Durchführungsphase. Schwerpunkte sind hier -
bei die Beobachtung, Auswertung, Beurteilung 
und Bewertung der Informationen (Abb. 1). 
Im Rahmen des Monitorings werden die im Zu -
sammenhang mit dem Braunkohlentagebau 
Garzweiler II stehenden wasserwirtschaftlichen 
und ökologischen Gegebenheiten beobachtet. 
Die Beobachtung von Maßnahmen bzw. Anlagen 
dient zur Kontrolle der Wirksamkeit. Im Sinne 
eines Frühwarnsystems sollen dadurch ggf. ne -
gative Entwicklungen erkannt und das Risiko 
einer Beeinträchtigung der Schutzgüter vermin -
dert werden. Soweit der gleiche Raum betroffen 
ist, werden auch noch vom Tagebau Garzweiler I 
ausgehende Veränderungen miterfasst.
1 Ziele und Aufgaben Monitoring Garzweiler II
Abbildung 1 
Arbeitsfelder und Aufgaben des Monitorings 
(Monitoringkreis) (verändert nach RIZA 2000)

Jahresbericht 2022
Ziele und Aufgaben
2
Aufgaben und übergreifende Projektziele des Monitorings sind:
 die Quantifizierung bzw. Konkretisierung der im Braunkohlenplan enthaltenen Ziele im  
Bereich „Wasser- und Naturhaushalt“;
 die Prüfung der Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen und der Einhaltung der (quantifi -
zierten bzw. konkretisierten) Ziele des Braunkohlenplans;
 die frühzeitige Erkennung bzw. kurzfristige Prognose ggf. auftretender bergbaubedingter 
Zielabweichungen;
 die Erstellung zeitnaher und nachvollziehbarer Informationen über die wasserwirtschaftlich-
ökologische Entwicklung im Einzelnen und im Gesamtzusammenhang;
 die Überprüfung und Weiterentwicklung des Monitorings hinsichtlich Umfang, Auswertung, 
Darstellung und Bewertung.
Die durch das Monitoring erhaltenen Informa -
tionen bilden die Grundlage für den Braunkoh -
lenausschuss zur Entscheidung über die ord -
nungsgemäße Einhaltung des Braunkohlenplans 
(§ 26 LPlG1). 
Die gewonnenen Informationen und Erkennt -
nisse werden auch im Rahmen der behördlichen 
Überwachungsmaßnahmen nach § 93 LWG 2 
zur Beurteilung der Einhaltung von wasserrecht-
lichen Auflagen, z. B. der Sümpfungserlaubnis, 
herangezogen.
Die Informationen werden u. a. dem Bergbau -
treibenden zur Verfügung gestellt, der sie z. B. 
hinsichtlich der in seinem Verantwortungsbe -
reich liegenden Steuerung der Infiltrations- und 
Einleitungsanlagen verwenden kann.
1 Landesplanungsgesetz (i. d. aktuell gültigen Fassung)
2  Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (i. d. aktuell gültigen Fassung)

3
Jahresbericht 2022
T ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen
2 T ermine, Ansprechpartner/-innen und  
Arbeitsgruppen
Übersicht über die Besprechungen 
im Jahr 2022
Die Bearbeitung der Monitoringaufgaben läuft 
mittlerweile routiniert ab. In der Regel erfol ­
gen zwei bis drei Sitzungen der Arbeitsgrup ­
pe Grundwasser über das Jahr verteilt und eine 
jährliche Sitzung der Arbeitsgruppen Feuchtbio­
tope, Oberflächengewässer und Abraumkippe 
im Frühjahr, um die Jahresergebnisse des Mo ­
nitorings vorzustellen und zu diskutieren. Die 
AG Restsee hat in 2022 nicht getagt. Die jähr ­
liche Sitzung der AG Wasserversorgung findet im 
Herbst statt, am Ende des Wasserwirtschafts ­
jahres (Tab. 1).
VK  = Videokonferenz 
BR = Bezirksregierung
EM = Entscheidungsgruppe Monitoring 
AG GW  = Arbeitsgruppe Grundwasser 
AG FB = Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Landschaft 
AG OG = Arbeitsgruppe Oberflächengewässer 
AG RS = Arbeitsgruppe Restsee 
AG WV = Arbeitsgruppe Wasserversorgung 
AG KI = Arbeitsgruppe Abraumkippe 
Tabelle 1 
Jahresübersicht über die Termine und Orte der Arbeitsgruppensitzungen in den Jahren 2022/2023
EM AG GW AG FB AG OG AG RS AG WV AG KI
2022
Januar 26.01.22 
VK
Februar
März 29.03.22 
VK
April 07.04.22 
VK
27.04.22 
VK
26.04.22 
VK
Mai 04.05.22 
VK
Juni 20.06.22 
VK
Juli
August
September 13.09.22 
Erftverband
Oktober
November 10.11.22 
BR Köln
21.11.22 
VK
Dezember
2023
Januar
Februar
März 07.03.23 
RWE Köln
April 17.04.23 
VK
26.04.23 
VK
21.04.23 
VK
25.04.23 
VK
Mai 04.05.23 
MULNV

4
Jahresbericht 2022
T ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen
Die Entscheidungsgruppe Monitoring tagt immer 
zweimal jährlich. In der Frühjahrssitzung im 
Umweltministerium NRW in Düsseldorf steht 
die Überprüfung der Zieleinhaltung des vergan ­
genen Jahres im Vordergrund, in der Herbstsit ­
zung bei der BR Köln die aktuelle Entwicklung 
des Jahres (Frühwarnsystem).
Als Nachwirkung der Corona­Pandemie und weil 
mittlerweile auch Videokonferenzen ihre Berech­
tigungen haben (können), fanden im Jahr 2022 
weiterhin Videokonferenzen, aber auch wieder 
Sitzungen in Präsenz statt. Die aktuellen Ergeb­
nisse aus den Arbeitsgruppen wurden von den 
Koordinatoren zusammengefasst, per Mail ver ­
sendet und dann bei Bedarf in Videokonferenzen 
– mit zunehmender Professionalität – diskutiert. 
Das Ergebnis wurde dann wiederum allen Mit ­
gliedern der Entscheidungsgruppe mitgeteilt.
Ähnlich wurde mit dem Jahresbericht verfahren. 
Die einzelnen Textbeiträge aus den Arbeitsgrup­
pen wurden zunächst separat abgestimmt. Der 
zusammengestellte Entwurf des Jahresberichts 
wurde dann wieder mit den Koordinator:innen 
und zuletzt mit den Mitgliedern der Entschei ­
dungsgruppe abgestimmt.
Ansprechpartner:innen
Die im Rahmen des Monitorings Garzweiler II 
beteiligten Behörden bzw. Institutionen sind mit 
den jeweiligen Ansprechpartner:innen im An ­
hang zu diesem Jahresbericht aufgeführt. Dort 
ist auch die Zuordnung der Beteiligten zu den 
verschiedenen Arbeitsgruppen wie Entschei ­
dungsgruppe Monitoring (EM) und Fach­Arbeits­
gruppen (AG) ersichtlich. 
Arbeitsgruppen
Für das Monitoring wurden die im Braunkohlen­
plan formulierten Ziele sechs fachlichen Arbeits­
gruppen zugeordnet. Ein weiteres Arbeitsfeld 
„Bewertung Management und Entscheidungen“ 
ist übergeordnet und befasst sich mit allen 
fachlichen Arbeitsfeldern. Teilnehmerkreis, 
Koordinator:innen und Aufgaben der Arbeits ­
gruppen sind in den folgenden zwei Tabellen zu­
sammengestellt. Hier haben sich in 2022 keine 
Änderungen ergeben.
Tabelle 2 
Entscheidungsgruppe Monitoring (EM)
Entscheidungsgruppe Monitoring (EM)
Teilnehmerkreis alle betroffenen Stellen, die teilnehmen wollen
Koordination MUNV/Geschäftsstelle Braunkohlenausschuss
Aufgabe Entscheidung über die Beschlussvorlagen aus den Arbeitsgruppen,
Bewertung und Entscheidung über laufende Monitoringergebnisse  
und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen
Sitzungsturnus halbjährlich und nach Bedarf, bis zur Beendigung des Monitorings

5
Jahresbericht 2022
T ermine, Ansprechpartner/-innen und Arbeitsgruppen
Tabelle 3 
Fach-Arbeitsgruppen (AG)
Arbeitsgruppen (AG)
Arbeitsgruppe Grundwasser (GW)
Mitglieder Bez.­Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband, GD NRW, Kreis Heinsberg, Rhein­Kreis Neuss, Kreis Viersen, 
RWE Power AG, LANUV, Stadt Linnich, Stadt Kaarst
Koordination Erftverband: Frau Dr. Jaritz (Tel.: +49 2271 88­1373; renate.jaritz@erftverband.de)
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
Arbeitsgruppe Feuchtbiotope/Natur und Landschaft (FB)
Mitglieder Bez.­Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband, GD NRW, Kreis Heinsberg, Rhein­Kreis Neuss, Kreis Viersen, 
LANUV, RWE Power AG
Koordination LANUV: Frau Michels (Tel.: +49 2361 305­317; carla.michels@lanuv.nrw.de)
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
Arbeitsgruppe Oberflächengewässer (OW)
Mitglieder Erftverband, Rhein­Kreis Neuss, Kreis Viersen, LANUV, Bez.­Reg. Düsseldorf und Köln, RWE Power AG, 
Schwalmverband, Niersverband, Wasserverband Eifel­Rur, Gemeinde Schwalmtal
Koordination LANUV: Frau Levacher (Tel.: +49 2361 305­2232; dorothee.levacher@lanuv.nrw.de)
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
Arbeitsgruppe Wasserversorgung (WV)
Mitglieder Bez.­Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband, Kreis Heinsberg, Rhein­Kreis Neuss, Kreis Viersen,  
RWE Power AG, Stadt Mönchengladbach 
Koordination Erftverband: Herr Simon (Tel.: +49 2271 88­2125; stefan.simon@erftverband.de)
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
Arbeitsgruppe Abraumkippe (KI)
Mitglieder Bez.­Reg. Arnsberg/Abteilung Bergbau und Energie in NRW, Bez.­Reg. Düsseldorf und Köln, GD NRW, 
LANUV, RWE Power AG 
Koordination Bez.­Reg. Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW:  
Herr Küster (Tel.: +49 2931 82­6403; andre.kuester@bra.nrw.de)
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
Arbeitsgruppe Restsee (RS)
Mitglieder Bez.­Reg. Arnsberg/Abteilung Bergbau und Energie in NRW, Bez.­Reg. Düsseldorf und Köln, Erftverband,  
Kreis Heinsberg, Rhein­Kreis Neuss, LANUV, Niersverband, RWE Power AG, Stadt Mönchengladbach,  
Provinz Limburg (NL)
Koordination LANUV: Frau Levacher (Tel.: +49 2361 305­2232; dorothee.levacher@lanuv.nrw.de) 
Teilnehmerkreis jede interessierte Dienststelle
für alle Arbeitsgruppen
Aufgaben detaillierte Erarbeitung spezieller Fachbeiträge und Durchführung von Arbeiten
Sitzungsturnus wird von den Arbeitsgruppen selbst festgelegt
Bez.­Reg. = Bezirksregierung
GD NRW = Geologischer Dienst NRW 
LANUV = Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

6
Jahresbericht 2022
Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung
Im Oktober 2022 verständigten sich der Bund, 
das Land Nordrhein-Westfalen und die RWE 
Power AG auf einen vorgezogenen Kohleaus -
stieg. Infolgedessen ist das Abbaugebiet des 
Tagebaus Garzweiler anzupassen, wodurch es 
weiter verkleinert wird. Das Abbauvorhaben 
ist Gegenstand einer neuen Leitentscheidung 
2023. Die Verkleinerung des Abbaufeldes führt 
dazu, dass die Ortschaften Holzweiler, Keyen -
berg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich 
und Berverath nicht mehr in Anspruch genom -
men werden. 
Der Tagebau Garzweiler entwickelte sich daher 
im Jahr 2022 mit Abstand zur Ortschaft Keyen-
berg in Richtung Südwesten und wird in den 
nächsten Jahren den südwestlichen Bereich des 
verkleinerten Abbaufeldes in Anspruch nehmen 
(Abb. 2).  
Damit die notwendigen Entwässerungsziele 
zur Stabilität der Böschungen erreicht werden, 
muss die Entwässerung dem Abbaugeschehen 
ca. 5 bis 7 Jahre vorlaufen. Im Jahr 2022 wur-
den insbesondere im Bereich zwischen Keyen -
berg und Holzweiler Brunnen erstellt. Des Wei -
teren wurde die Brunnengalerie am Nordrand 
des Tagebaus verstärkt.
Aufgrund der Verkleinerung des Abbaubereichs 
wird sich die Sümpfungsmenge tendenziell in 
der Größenordnung der letzten Jahre bewegen 
und sich erst mit Beginn der Seefüllung deutlich 
reduzieren. Die Maßnahmen zum Schutz der 
Feuchtgebiete, Oberflächengewässer und der 
Wasserversorgung werden weiter fortgeführt, 
um die Grundwasserstände sowie die Bespan -
nung der Oberflächengewässer sicherzustellen. 
3 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung  
im T agebau Garzweiler II im Jahr 2022
Garzweiler II
Erkelenz
Hoch-
neuk.
A4 6
A6 1
A44
A 46
A 61
WW
WW
Kückhoven
Wanlo
Jüchen
WW Nüsterbach
Keyen-
berg
Holzweiler
Berverath
Kuckum
Ober-
Westrich
Unter-
Westrich
AK
Jackerath
Garzweiler I
A
A 44
Garzweiler II
Abbildung 2 
Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung im Tagebau Garzweiler im Jahr 2022

7
Jahresbericht 2022
Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung
Im Wasserwirtschaftsjahr 2022 wurden hier -
zu insgesamt ca. 90 Mio. m³ Wasser eingeleitet 
und versickert. Der Großteil des eingeleiteten 
Wassers kommt hierbei direkt aus dem Tagebau 
Garzweiler, ca. 12 Mio. m³ stammen aus an -
deren Quellen wie z. B. separaten Wasserver -
sorgungsbrunnen. Die Versickerungswassermen-
ge wird sich in den nächsten Jahren analog zur 
Sümpfung auf einem ähnlichen Niveau fortset -
zen. 
Das gehobene Wasser aus dem Tagebau Garz -
weiler wird in den Ökowasserwerken Jüchen 
und Wanlo aufbereitet und über ein ca. 160 km 
weites Rohrleitungssystem zu den Feuchtgebie -
ten transportiert. In weiter entfernten Bereichen 
wie z. B. dem Nüsterbach oder dem Doverener 
Bach wird Wasser vor Ort aufbereitet und in die 
Feuchtgebiete eingeleitet.
Im WWJ 2022 wurden zwei neue Versicke -
rungsanlagen im Schwalmriegel errichtet. Zum 
Erhalt der Leistungsfähigkeit werden die Versi -
ckerungsanlagen regelmäßig ertüchtigt, so dass 
2022 die geplante Versickerungswassermenge 
eingebracht werden konnte.
Insgesamt wurden bis zum Ende des Wasser -
wirtschaftsjahres 2022 zum Erhalt der Feucht -
gebiete
 3 Wasserwerke, 
 160 km  Rohrleitungen, 
 13 km Sickergräben, 
 151 Sohlschwellen, 
 75 Direkteinleitstellen, 
 90 Sickerschlitze sowie 
 233 Sickerbrunnen und  
  Lanzeninfiltrationsanlagen
errichtet. Der Bestand an Versickerungsanlagen 
wird erhalten und in einigen Bereichen weiter 
ausgebaut. In der Leistung nachlassende Versi -
ckerungsanlagen werden ersetzt.

8
Jahresbericht 2022
Entwicklung Grundwasserneubildung und Grundwasserstände
Die langjährige Entwicklung der Grundwas -
serstände ist in erster Linie von der Höhe der 
Grundwasserneubildung abhängig. Hierbei sind 
weniger einzelne Jahre wichtig als vielmehr die 
Aufeinanderfolge mehrerer Jahre. Die Abb. 3 
zeigt die Entwicklung der mittleren Grundwas -
serneubildung im Tätigkeitsgebiet des Erftver -
bandes der Jahre 1970 bis 2022. Sie zeigt auch 
die Entwicklung der Grundwasserstände an der 
Messstelle Dülken (900131) in Reaktion auf 
die Grundwasserneubildung, unbeeinflusst von 
wasserwirtschaftlichen Eingriffen wie Grund -
wasserentnahmen, Infiltration und Bergbauein -
fluss. Die Messstelle ist im Horizont 16 (jüngere 
Hauptterrasse) verfiltert und charakteristisch für 
flurferne Zustände (Geländeoberfläche 62,39 m 
NHN). Die Flurabstände liegen zwischen 11 m 
(1967) und fast 15 m (1976). 
Es zeigt sich, dass die höchsten bislang be -
obachteten Grundwasserstände Ende der 
1960er-Jahre auftraten und in dieser Höhe seit-
dem nicht mehr erreicht wurden. Die ebenfalls 
hohen Grundwasserstände der 1980er-Jah -
re korrelieren mit der hohen Grundwasserneu -
bildung in dieser Periode. Seit dem Jahr 2003 
bleiben Grundwasserneubildung und Grundwas-
serstände fast kontinuierlich unter dem langjäh-
rigen Mittel. 
In den Jahren 2017 und 2018 lag die Grund -
wasserneubildung deutlich unter dem Durch -
4 Langjährige Entwicklung der Grundwasser- 
neubildung und der Grundwasserstände
Abbildung 3 
Langzeitganglinie der Messstelle Dülken seit 1955 und Jahresfaktor der Grundwasserneubildung (Erftver-
band) von 1970 bis 2022
45,00
46,00
47,00
48,00
49,00
50,00
51,00
52,00
m NHN
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Faktor [%]
Jahresfaktor Grundwasserneubildung Grundwasserstand
1955
1960
1965
1970
1975
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2010
2020
2015

9
Jahresbericht 2022
Entwicklung Grundwasserneubildung und Grundwasserstände
schnittswert. Insbesondere der sehr trockene 
und heiße Sommer 2018 führte zu einem wei -
teren Absinken der Grundwasserstände. Im Jahr 
2019 setzte sich der Trend fort und es wurden 
die zweittiefsten Grundwasserstände seit Beginn 
der Aufzeichnung erreicht. Die Grundwasser -
neubildung war drei Jahre in Folge unterdurch -
schnittlich.
Im letzten Jahr lag die Grundwasserneubildung 
zwar im Durchschnitt (Jahresfaktor 100 %), 
aber eine Erholung der Grundwasserstände er -
fordert eine höhere Grundwasserneubildung 
über mehrere Jahre, so dass die Grundwasser -
stände aufgrund der langjährigen Grundwasser -
neubildungsdefizite nach wie vor sehr niedrig 
sind.
Dieser generelle Trend der sinkenden Grund -
wasserstände lässt sich weitgehend an allen 
unbeeinflussten Grundwassermessstellen in 
Nordrhein-Westfalen (und in Deutschland) be -
obachten. Auch in den landschaftsökologischen 
Referenzgebieten sind diese Entwicklungen fest-
zustellen.
Bei der Zielerreichung der Grundwasserstände 
in den Feuchtgebieten und den Gewässerabflüs-
sen wird der Klimaeinfluss über das Wiener-Fil-
ter-Verfahren „herausgerechnet“. Bei der Bewer-
tung der landschaftsökologischen Entwicklungen 
gibt es hierfür jedoch kein mathematisches oder 
sonstiges Verfahren, deshalb zeigen die Feucht-
gebiete auch diese überjährige Entwicklung an. 
Die Langzeitentwicklung des regionalen Wasser-
haushalts wird bei der Bewertung der Monito -
ringergebnisse qualitativ berücksichtigt, weil die 
Bewertung immer arbeitsgruppenübergreifend 
erfolgt.
Neben der Entwicklung der Grundwasserstän -
de in der gesättigten Zone spielen aber v. a. 
die Bodenwasserverhältnisse für die Vegetation 
eine wichtige Rolle. Dies kann durch den Pa -
rameter „Dürre“ beschrieben werden. Der Ein -
fluss der trockenen Witterung wird durch den 
Dürremonitor des Helmholtz-Zentrums für Um -
weltforschung (UFZ) illustriert, der auf einem 
meso skaligen Wasserhaushaltsmodell beruht. 2 
Im Zeitraum zwischen 2000 und 2010 gab es 
im Rheinland kaum Dürren, während seit 2011 
überproportional häufig Dürre herrschte.
Im Rahmen der forstlichen Umweltforschung 
wurde in den letzten Jahrzehnten auch ein zu -
nehmendes Dampfdruck-Sättigungsdefizit1 fest-
gestellt, das zeitlich parallel zur steigenden Luft-
temperatur verläuft und über die Zunahme der 
sommerlichen Verdunstung die abnehmende 
Bodenfeuchte verursacht. In den Grundwasser -
standsganglinien im obersten Grundwasserlei -
ter sind die Auswirkungen der zunehmenden 
Trockenheit erst in den letzten fünf Dürrejahren 
2017 bis 2023 mit geringen Absenkungsbeträ -
gen erkennbar.
Dies könnte eine Erklärung für die schleichenden 
Vegetationsveränderungen seit Monitoringbe -
ginn sein, wie die Abnahmen der Torfmoosde -
ckungen und die Brombeer-Zunahmen. 
Die Darstellung und der Einfluss der Dürren auf 
die Feuchtbiotope soll zukünftig im Monitoring 
stärker betrachtet werden.
1 Das Dampfdruck-Sättigungsdefizit ist definiert als die Differenz zwischen der tatsächlichen Wassermenge in der Atmo-
sphäre und der Wassermenge, die bei Sättigung (100 % Feuchtigkeit oder „Sättigungsdampfdruck“) in der Atmosphä-
re enthalten sein könnte.
2 Quelle: UFZ, Dürremonitor Deutschland

10
Jahresbericht 2022
 
5 Übergreifende Bewertungsstrategie  
 des Monitorings
Der Aufbau des Bewertungssystems aus Indika-
toren, die der Früherkennung dienen, und Indi -
katoren, die großräumige bzw. langfristige Ent -
wicklungen zeigen, wurde im Jahresbericht 
2000 ausführlich beschrieben. Im Lauf der Zeit 
ergeben sich immer wieder Änderungen und Er-
weiterungen bei den Indikatoren. So werden zur-
zeit im Arbeitsfeld Feuchtbiotope die Indikato -
rensysteme ergänzt und überarbeitet.
Die Indikatoren, für die eine Zielabweichung de-
finiert werden kann, lassen sich in ein integrier-
tes System zur Bewertung und Vorgehensweise 
im Rahmen des Monitorings Garzweiler II ein -
ordnen (Abb. 4):
Der Alarmbereich (rot) mit Überschreitungen 
der Alarmwerte zeigt Zielabweichungen bzw. 
Zielverletzungen (Erläuterung weiter unten). 
Die weitere Entwicklung und insbesondere die 
Wirksamkeit der getroffenen Gegenmaßnahmen 
muss gezielt und intensiv beobachtet werden. 
Die Ergebnisse sind dem Braunkohlenausschuss 
in kurzen Zeitabständen zu berichten. 
Der Warnbereich (gelb) zeigt auffällige Werte, 
die oberhalb der Warnwerte und unterhalb der 
Alarmwerte liegen und die bei lokaler Häufung 
bzw. Verstärkung Zielabweichungen bzw. Ziel -
verletzungen befürchten lassen. Hier muss ge -
zielt und intensiv beobachtet werden. Die Ur -
sachen, insbesondere der Bergbaueinfluss, sind 
zu klären. Sofern Bergbaueinfluss vorliegt, muss 
der Bergbautreibende Informationen über die 
geplanten bzw. getroffenen Gegenmaßnahmen 
und deren prognostizierte Wirksamkeit einho -
len. Die Gegenmaßnahmen werden erörtert und 
bewertet.
Der Zielbereich (grün) ist durch normale, un -
auffällige Werte, die unterhalb der Warnwerte  
Der übergreifende Leitgedanke des Braunkohlen-
plans lautet: „Die Region darf aus Gründen des 
öffentlichen Wohls wasserwirtschaftlich nicht 
schlechter gestellt werden als ohne den berg -
baulichen Sümpfungseinfluß“ (BKP: Kap. 2).
Dieser Leitgedanke wird im Braunkohlenplan 
durch einzelne Ziele weiter präzisiert (BKP: Kap. 
2 und 3 „Wasser- und Naturhaushalt“) und in 
wasserrechtlichen Bescheiden konkretisiert.
Um sicherzustellen, dass unplanmäßige berg -
baubedingte Einflüsse frühzeitig erkannt wer -
den, ist die eindeutige fachliche Beurteilung und 
Bewertung der Monitoringergebnisse notwendig. 
Im vorliegenden Kapitel wird das Bewertungssy-
stem für das Monitoring Garzweiler II erläutert. 
Im Rahmen des Monitorings Garzweiler II fällt 
eine Fülle unterschiedlicher Arten von Umwelt -
daten an, z. B. physikalische Daten zum Grund-
wasserstand und zu den Grundwasserentnah -
memengen, chemische Daten zur Gewässergüte 
sowie biologische Daten zur Vegetation und zur 
Gewässergüte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 
die Monitoringergebnisse unterschiedlich deut -
liche und unterschiedlich schnelle Entwicklungen 
abbilden und in einem Gesamtzusammenhang 
stehen. Die bergbaubedingten Veränderungen zu 
erkennen, ist dabei besonders wichtig.
Die Arbeitsfelder stehen vielfach in einem engen 
inhaltlichen und räumlichen Bezug zueinander, 
so dass einzelne Beobachtungsgrößen für meh -
rere Arbeitsfelder von Bedeutung sind. Deshalb 
findet ein intensiver Austausch von Ergebnis -
sen und Erkenntnissen zwischen den Gruppen 
statt, die sich mit den einzelnen Arbeitsfeldern 
beschäftigen.

11
Jahresbericht 2022
 
weitung ist eine kontinuierliche Aufgabe des Mo-
nitorings.
Die Überschreitung von Alarmwerten wird von 
den Arbeitsgruppen zunächst als Zielabwei -
chung eingestuft. Eine Zielverletzung liegt dann 
vor, wenn die Zielabweichung bergbaubedingt 
ist, hervorgerufen durch den Tagebau Garzweiler 
II oder durch Garzweiler II in Zusammenwirken 
mit Garzweiler I. Bei Zielverletzungen sind Ge -
genmaßnahmen durch den Bergbautreibenden 
liegen, gekennzeichnet. Die Fortführung der Be-
obachtungen im Rahmen des regulären Monito-
rings ist angezeigt.
Die Warn- und Alarmwerte erleichtern die Be -
wertung von Monitoringergebnissen, so dass 
dies grundsätzlich angestrebt wird. Eine sol -
che Einordnung ist jedoch nicht für alle Arbeits-
felder im gleichen Umfang möglich und sinnvoll. 
Die Überprüfung des bestehenden Warn- und 
Alarmwertesystems sowie dessen sinnvolle Aus-
Abbildung 4 
Integriertes System zur Be-
wertung und Vorgehensweise 
im Rahmen des Monitorings 
Garzweiler II

12
Jahresbericht 2022
 
erforderlich. Sie werden ggf. im Rahmen der be-
hördlichen Vorgehensweise angeordnet.
Eine Zielabweichung in Bezug auf die Warn- und 
Alarmwerte kann in Abhängigkeit von der Fra -
gestellung sowohl durch eine Unter- als auch 
Überschreitung erfolgen. So bedeuten zu hohe 
Abflüsse in den Gewässern und zu hohe Grund-
wasserstände in den Feuchtgebieten ebenfalls 
Überschreitungen der Warn- und Alarmwerte 
wie zu niedrige Abflüsse und Grundwasserstän -
de. 
Die Einordnung der einzelnen Monitoringergeb -
nisse in das Ampelsystem in den Arbeitsfeldern, 
die Anpassung der Beobachtung und das Einlei-
ten von Maßnahmen sowie die Beurteilung ihrer 
Wirksamkeit sind Aufgaben der Arbeitsgruppen 
(Tab. 3). 
Die Bewertung, ob bei einer Überschreitung 
eines Alarmwerts auch eine Zielverletzung der 
Ziele des BKP vorliegt, ist Aufgabe der Ent -
scheidungsgruppe Monitoring (Tab. 2). Hier -
bei werden auch die Ergebnisse aus den ande -
ren Arbeitsfeldern und die Einordnung einzelner 
Überschreitungen in den Gesamtkontext berück-
sichtigt.

13
Jahresbericht 2022
Projektinformationssystem
Das Projektinformationssystem dient der fort -
laufenden Dokumentation der Protokolle der 
Sitzungen der Arbeitsgruppen, Statusberichte, 
Projekthandbücher und Methodenhandbücher 
sowie sonstiger relevanter Unterlagen (Abb. 5). 
Außer im Projektinformationssystem werden re-
levante Monitoringdaten auch digital und ana -
log bei verschiedenen Organisationen archiviert. 
6 Projektinformationssystem Monitoring Garzweiler II
Abbildung 5 
Projekt informationssystem 
seit Februar 2023

14
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Die Ergebnisse der Zielüberwachung sind zu -
sammenfassend in Tab. 4 dargestellt. Die Er -
gebnisse aus den einzelnen Arbeitsfeldern sind 
7 Überprüfung der Einhaltung der Ziele  
 des Braunkohlenplans
in den Kapiteln 7.1 bis 7.6 enthalten. Die Rei -
henfolge der Ziele entspricht der Auflistung im 
Braunkohlenplan.
Tabelle 4 
Übersicht über die Zieleinhaltung im Jahr 2022
Ziel Beurteilung 
Arbeitsgruppe
Beurteilung
Entscheidungsgruppe
Zielbereich Warnbereich Alarmbereich Zieleinhaltung
weiter beobachten Entwicklung gezielt  
beobachten
Entwicklung und  
Wirk sam keit von  
Gegenmaßnahmen  
beobachten
gesamtheitliche Betrachtung X 
minimale Sümpfung X 
Erhalt der Grundwasserstände 
in den Feuchtgebieten X X1 X2 
Verwendung Sümpfungswasser 
WWJ 2021 X 
Wasserbedarf nach Tagebauende X 
Sicherstellung Wasserversorgung X 
Erhalt Oberflächengewässer X X3 
Bereitstellung von Ersatz-, 
Ausgleichs- und Ökowasser X 
Minimierung Stoffaustrag X 
Erhalt der Feuchtgebiete:  
Ziel-1-Gebiete (alle 2 Jahre) X 
1 nach Methode II: Mühlenbach (Kap. 7.1)
2 nach beiden Methoden: Rothenbach (Kap.7.1) 
3 Doverener Bach und Millicher Bach (Kap. 7.3)

15
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2022
 
Die Arbeitsgruppe Grundwasser befasste sich 
mit der Überwachung der Einhaltung der Ziele 
des Braunkohlenplans im Arbeitsfeld Grundwas-
ser.
Gesamtheitliche Betrachtung  
(Ziel 1, Kap. 2.1 des BKP)
Zur Zielüberwachung wird geprüft, ob in der 
Venloer Scholle unerwartete Entwicklungen ein-
getreten bzw. zu befürchten sind. Für das Jahr 
2021 wurden im Rahmen des „großen Revier -
berichts“ Grundwasserdifferenzen und -gleichen 
für alle Stockwerke erstellt und von den Mitglie-
dern der Arbeitsgruppe geprüft.
Im Liegendgrundwasserleiter 04-5 befindet sich 
der Sümpfungsschwerpunkt mit -110 m NHN 
südlich von Hochneukirch. Die Absenkung hat 
damit in diesem Bereich weiterhin zugenom -
men. In den Grundwassergleichen sind zudem 
die Aufhöhungen durch die tiefen Versickerungs-
anlagen in den Bereichen Arsbeck und Meinweg 
zu erkennen. In den Walsum Sanden (Grund -
wasserleiter 02) reagieren die Grundwasser -
stände aufgrund der abdichtenden Wirkung des 
Ratinger Tons (Horizont 03) deutlich verschie -
den von den Grundwasserständen des Liegend -
grundwasserleiters 04-5. Im Westen der Venloer 
Scholle ist nach Beendigung des Steinkohlen -
bergbaus der deutlichste Grundwasserwiederan-
stieg in einer Größenordnung von mehr als 60 m 
zu verzeichnen. Dieser begann 1998 und ist 
noch nicht abgeschlossen. Jedoch ist eine Ver -
langsamung zu beobachten. Das Grundwasser 
im Festgestein korrespondiert weitgehend mit 
dem tiefen Grundwasserleiter 02.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die 
Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen für 
Garzweiler I und II unter Berücksichtigung der 
Einflüsse der anderen Tagebaue erwartungsge -
mäß ablaufen.
Minimale Sümpfung 
(Ziel 2, Kap. 2.1 des BKP)
Die Grundwasserabsenkung im Bereich des 
Braunkohlentagebaus Garzweiler ist so zu be -
treiben, dass nur so viel Grundwasser geho -
ben wird, wie es für die Stabilität der Böschun -
gen und Arbeitsebenen erforderlich ist. Mit Hilfe 
des jährlichen Berichts zur geohydrologischen 
Tagebausituation der RWE Power AG prüft die 
Bergbehörde die Zieleinhaltung. Die Grundwas -
sergleichen, geologischen Schnitte und Grund -
wasserganglinien des Berichts zeigen, dass die 
Hangendleiter nur bis auf das notwendige Ni -
veau abgesenkt werden und die Grundwasser -
stände im Liegendleiter, wie erforderlich, auf 5 
bis 10 m unter der Tagebausohle abgesenkt wer-
den. Der Horizont 6B lässt sich wegen der ge -
ringen Durchlässigkeit nicht vollständig entwäs-
sern, so dass Restwasser in den Tagebau fließt 
und dort gefasst wird. Im Wasserwirtschaftsjahr 
2021 wurde mit 108,2 Mio. m³ das Wasser -
recht in Höhe von 155 Mio. m³ nicht überschrit-
ten. Das Ziel der minimalen Sümpfung wurde 
2021 eingehalten.
7.1 Arbeitsfeld Grundwasser

Arbeitsfeld Grundwasser
16
Jahresbericht 2022
 
Erhalt der Grundwasserstände in 
Feuchtgebieten (Ziel 3, Kap. 2.1  
des BKP)
Frühwarnsystem
Mit Hilfe der flächenhaften Darstellung des 
Sümpfungseinflusses auf den Grundwasser -
stand (Frühwarnsystem) lassen sich frühzei -
tig unerwünschte Entwicklungen erkennen, die 
dann Hinweise für die Steuerung der Infiltrati -
onsanlagen geben können. 
Das aktuelle Frühwarnsystem zeigt geringe Ver-
änderungen gegenüber Oktober 2021. Nordöst-
lich des Tagebaus ist die Reichweite des Sümp-
fungseinflusses seit mehreren Jahren mehr oder 
weniger konstant. Lokale Direkteinleitungen im 
Gewässersystem Norf stützen den Grundwas -
serstand in den relativ kleinen Feuchtgebietsab-
schnitten, dennoch lässt sich beobachten, dass 
in Jahren mit witterungsbedingt sehr niedrigen 
Grundwasserständen der berechnete Bergbau -
einfluss weiter reicht als in Phasen mit hohen 
Grundwasserständen. Im Osten des Untersu -
chungsgebietes überlagert sich der Einfluss des 
Tagebaus Garzweiler mit dem des Tagebaus 
Hambach. Zudem bilden sich auch erhöhte För-
derungen der Wasserversorger in diesem Bereich 
in den Grundwasserständen ab. Nur unmittelbar 
östlich des Tagebaus Garzweiler hat der Sümp -
fungseinfluss bereits etwas abgenommen. 
In nördlicher Richtung verstärkt sich der 
Sümpfungseinfluss etwas durch das West -
wärtswandern des Tagebaus. Mit Hilfe der 
Infiltrationsanlagen gelingt es jedoch, die 
Grundwasserabsenkung weitgehend von den 
Feuchtgebieten entlang der Niers fernzuhalten.
Im Finkenberger Bruch kann der Grundwas -
serstand nicht gehalten werden, so dass Ein -
leitungen die Wasserführung der Niers und die 
Wasserversorgung der maßgeblichen Feuchtge -
bietsabschnitte sicherstellen müssen. 
Am Güdderather Bruch besteht wegen der be -
sonderen geologischen Situation eine hydrau -
lische Verbindung zwischen dem obersten und 
dem tieferen Grundwasserstockwerk. Deshalb 
tritt hier ebenfalls Sümpfungseinfluss auf. Auch 
hier reduzieren oberflächennahe Einleitungen 
die negativen Auswirkungen der Grundwasser -
absenkung. In einem Teilbereich gelingt es bis -
her trotz gezielter Grundwasseranreicherung 
nicht, die Grundwasserabsenkung zu kompen -
sieren, obwohl hier mehrfach zusätzliche Anla -
gen errichtet wurden. Allerdings befand sich in 
diesem Abschnitt auch schon vor Auftreten der 
Absenkung keine feuchtgebietstypische Vegeta -
tion, so dass Schäden nicht zu befürchten sind, 
solange nicht weitere Flächen unter Sümpfungs-
einfluss geraten. Diese Absenkung ist in gerin -
gem Umfang auch noch westlich der Bahnlinie 
im Wetscheweller Bruch anzutreffen. Hier ist im 
Frühjahr 2023 eine Infiltrationsanlage hinzuge -
baut worden, die unmittelbar vor der Inbetrieb -
nahme steht. Damit soll versucht werden, die 
gesamte Infiltrationsleistung am Güdderather 
Bruch etwas zu steigern.
Nordwestlich vom Tagebau nimmt der Sümp -
fungseinfluss ebenfalls zu. Er wird aber ins -
besondere durch die zum Schwalmriegel auf -
gereihten Infiltrationsanlagen wirkungsvoll 
zurückgehalten. Zusätzliche Infiltrationsanlagen 
entlang des Mühlenbachs und Schwalmquellge-
bietes kompensieren den restlichen Sümpfungs-
einfluss.
Westlich der Schwalm befinden sich bei Arsbeck 
und im Meinweggebiet weitere Infiltrationsanla-
gen, die notwendig sind, weil sich andernfalls 
Sümpfungseinfluss aus den tieferen Stockwer -
ken durch geologische Fenster in den Kohleflö -

17
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2022
 
Abbildung 6 
Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2022

Arbeitsfeld Grundwasser
18
Jahresbericht 2022
 
Abbildung 7 
Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2021

19
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2022
 
zen im obersten Stockwerk ausbreiten würde. 
Diese Anlagen werden seit 2013 besonders in -
tensiv betrieben, da am Oberlauf des Bosch -
beeks Absenkungstendenzen beobachtet wur -
den. Dadurch stiegen die Grundwasserstände 
am östlichen Teil des Rothenbachs, so dass die 
Einleitungen sukzessive – zuletzt Anfang 2017 
– etwas gesenkt wurden. Im Laufe des Jahres 
2022 gab es hier keinen Bedarf an weiteren Re-
duzierungen. 
Etwas zu hohe Grundwasserstände zeigen sich 
auch am oberen Mühlenbach. Hier können Infil-
trationsanlagen etwas gedrosselt werden, wäh -
rend die Infiltration im Schwalmriegel sukzessi -
ve erhöht wird.
Deutlicher Sümpfungseinfluss von mehreren 
Metern tritt schon seit Langem westlich vom Ta-
gebau im Umfeld von Nüsterbach, Doverener 
Bach und Millicher Bach auf. Hier werden die 
Gewässer und Feuchtgebiete durch oberflächen-
nahe Einleitungen gestützt.
Überprüfung der Zieleinhaltung 
der Ziel-1-Gebiete
Zur Zielüberwachung „Erhalt der Grundwas -
serstände in den Ziel-1-Gebieten“ wurden die 
Grundwasserganglinien der Feuchtgebiets- bzw. 
feuchtgebietsnahen Messstellen mit zwei ver -
schiedenen Methoden statistisch analysiert: Bei 
Methode I wird mit dem Wiener-Filter-Verfah -
ren aus unbeeinflussten Referenzganglinien eine 
theoretische Ganglinie simuliert, die mit der ge-
messenen verglichen wird; bei Methode II wird 
mit einem statistischen Testverfahren die Ähn -
lichkeit zu den unbeeinflussten Referenzgangli -
nien geprüft. Die Ganglinien der Zielmessstellen 
werden für jedes der zwölf Feuchtgebietskom -
partimente für ein Wasserwirtschaftsjahr ge -
meinsam bewertet.
Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2022 deutlich 
weniger Datenlücken, da der regelmäßige Da -
teneingang der gemessenen Grundwasserstände 
besser überwacht wird. Die Grundwasserneubil-
dung ist seit 2017 mit Ausnahme des Jahres 
2021 unterdurchschnittlich, so dass insbeson -
dere die Grundwasserstände in flurfernen Mess-
stellen auf einem außergewöhnlich tiefen Ni -
veau liegen.
In beiden Verfahren liegen im WWJ 2022 zehn 
Kompartimente im Zielbereich, im Komparti -
ment Rothenbach sind die Grundwasserstände 
nach beiden Verfahren zu hoch, während das 
Kompartiment Mühlenbach nur mit dem Verfah-
ren nach Methode II signifikant zu hohe Grund -
wasserstände zeigt. 
Für den Rothenbach (Kompartiment 2) be -
trägt der Mittelwert nach Methode I +19,2 cm, 
und mit Methode II werden 46,8 % der gemes -
senen Grundwasserstände als zu hoch einge -
stuft. Damit überschreiten beide Ergebnisse den 
Alarmwert wie in den Vorjahren. Eine nähere Be-
trachtung zeigt, dass im Kompartiment Rothen-
bach weitgehend ausgeglichene Wasserstän -
de vorliegen. Lediglich in einem eng begrenzten 
Bereich (mehrere Messstellen um das WW Ars -
beck) sind starke Aufhöhungen zu verzeichnen. 
Bisher konnten vor Ort keine negativen Auswir -
kungen auf die Vegetationsentwicklung festge -
stellt werden. Die Vermutung, dass die zu hohen 
Grundwasserstände mit der Infiltration bei Ars -
beck zusammenhängen, konnte bisher nicht be-
stätigt werden. Allerdings finden im weiteren 
Verlauf des Rothenbachs an mehreren Stellen 
deutliche Vernässungen und Aufstauungen statt. 
Eine bereits vor mehr als 20 Jahren aufgetretene 
Ursache für Überstauungen sind Bergsenkungen 
durch den Steinkohlenbergbau. Seit einigen Jah-
ren nehmen außerdem Biberstaue zu. Eine Re -
duzierung der Infiltrationsmengen würde die Si -

Arbeitsfeld Grundwasser
20
Jahresbericht 2022
 
tuation nicht verbessern, so dass sie im Moment 
von der Arbeitsgruppe Grundwasser nicht emp -
fohlen wird.
Im Gebiet Mühlenbach (Kompartiment 10) lie -
gen die Grundwasserstände im Zielbereich mit 
im Mittel +3,1 cm (Methode I) bzw. es sind 
32,5 % der Grundwasserstände zu hoch (Me -
thode II), so dass der Warnwert überschritten 
wird. Die auffälligen Messstellen befinden sich 
hauptsächlich am Oberlauf, südlich der Bahnli -
nie. Die zu hohen Grundwasserstände entstehen 
auch durch die nahe gelegenen Infiltrationsan -
lagen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Überhö -
hung durch etwas reduzierte Versickerungsmen-
gen zurückgegangen. 
Am Mühlenbachüberlauf werden Überstauungen 
vor allem durch Biberdämme verursacht, deren 
Auswirkungen trotz reduzierter Einleitmengen 
fortbestehen. Die Einleitmengen im Feuchtge -
biet wurden reduziert, da diese aufgrund der ak-
tuellen Überstauung durch die Biberdämme kei-
nen positiven Effekt auf die Feuchtevegetation 
haben. Die Abflüsse des Mühlenbachs müssen 
jedoch sorgfältig überwacht werden.
Im Gebiet Boschbeek (Kompartiment 3) liegen 
die Grundwasserstände im Zielbereich (Metho -
de I: -2,0 cm, Methode II: 22 % der Grundwas-
serstände zu tief). Mit der Grundwassersituation 
im Kompartiment Boschbeek hat sich zwischen 
2012 und 2022 eine Unterarbeitsgruppe be -
Tabelle 5 
Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten
Kompartiment Methode I Methode II
Differenz in cm Absenkung Aufhöhung
2021 2022 2021 2022 2021 2022
1 Schaagbach -5,5 -4,4 -19 % -14 % +1 % +3 %
2 Rothenbach 20,2 19,2 -0 % -7 % +54 % +47 %
3 Boschbeek -3,0 -2,0 -23 % -22 % +1 % +0 %
4 Elmpter Bruch -1,1 -1,4 -14 % -18 % +4 % +0 %
5 Elmpter Bach/Dilborner Benden 1,8 0,9 -4 % -9 % +18 % +18 %
6 Tantelbruch/Laarer Bach 2,8 -0,5 -15 % -18 % +1 % +2 %
7 Radeveekes Bruch 0,8 -1,0 -7 % -22 % +11 % +16 %
8 Mittlere Schwalm -2,3 0,0 -19 % -23 % +3 % +16 %
9 Knippertzbach 4,8 1,0 -0 % -7 % +4 % +11 %
10 Mühlenbach 12,0 3,1 -1 % -9 % +39 % +33 %
11 Schwalmquellgebiet -2,7 3,4 -7 % -10 % +3 % +10 %
12 Obere Nette -4,7 2,6 -24 % -20 % +6 % +10 %
= Zielbereich
= Warnbereich (Methode I: Grundwasserstände um 5 bis 10 cm zu niedrig,  
Methode II: 25 bis 45 % der Grundwasserstände zu niedrig)
= Warnbereich (Methode I: Grundwasserstände um 5 bis 10 cm zu hoch,  
Methode II: 25 bis 45 % der Grundwasserstände zu hoch)
= Alarmbereich (Methode I: Grundwasserstände um mind. 10 cm zu hoch,  
Methode II: mind. 45 % der Grundwasserstände zu hoch)

21
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2022
 
Innerhalb des westlich der Störung gelegenen 
Abschnitts befinden sich auch die eigentliche 
Quelle des Gewässers und die Abschnitte mit 
feuchtgebietstypischer Vegetation und Gewäs -
sermorphologie. Die früheren negativen Bewer -
tungen der Grundwassersituation werden aus 
heutiger Sicht als witterungsbedingt eingeord -
net. Vor diesem Hintergrund sollen auch die ak-
tuellen Infiltrationsmengen im Meinwegbereich 
überprüft werden. Die Untersuchungen der Un -
terarbeitsgruppe sind in einem Bericht doku -
mentiert worden und damit abgeschlossen. Der 
Boschbeek, das Feuchtgebiet am Boschbeek 
und die Grundwassersituation werden weiterhin 
im Rahmen des Monitorings detailliert beobach-
tet. Im Fall problematischer Entwicklungen kann 
auf den Ergebnissen aufgebaut werden.
schäftigt, da das Kompartiment in den Jahren 
2009 bis 2011 negativ bewertet wurde und bei 
der Makrophytenkartierung im Jahr 2009 Ge -
wässerabschnitte trocken vorgefunden wurden, 
die in den vorherigen Kartierungen noch wasser-
führend waren. Dabei wurden auch zusätzliche 
Informationen zur Geologie und Wasserführung 
berücksichtigt. Als Ergebnis lässt sich festhalten, 
dass der größte Teil des Boschbeeks durch die 
Barrierewirkung einer tektonischen Störung vor 
dem von Osten heranreichenden Sümpfungsein-
fluss geschützt ist. Wegen dieser Störung konn -
ten die Infiltrationsmaßnahmen im Meinwegge -
biet aber auch keinen positiven Einfluss auf die 
Grundwassersituation in diesem Teil des Feucht-
gebietes entfalten.
Abbildung 8 
Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten im WWJ 2022  
Methode I: Wiener-Filter-Verfahren (links), Methode II: Statistischer Test (rechts)

Arbeitsfeld Grundwasser
22
Jahresbericht 2022
 
Die Grundwasserstände in den nicht genannten 
Kompartimenten sind unauffällig. 
Insgesamt wird das Ziel „Erhalt der Grundwas -
serstände in den Ziel 1-Gebieten“ eingehalten.
Überwachung der Infiltrationswasseraus-
breitung
Da ökologische Veränderungen in den Feucht -
gebieten durch den anderen Chemismus des In-
filtrationswassers nicht ausgeschlossen werden 
können, wurde im Monitoring Garzweiler II fest-
gelegt, für den Bereich der Ziel-1-Gebiete regel-
mäßig die Ausbreitung des Infiltrationswassers 
zu erfassen. Mit der Berechnung soll ermittelt 
werden, ob und ggf. mit welchen Anteilen In -
filtrationswasser die Feuchtgebiete erreicht und 
ob die Versickerungsstrategie angepasst werden 
muss. Im Braunkohlenplan ist gefordert, dass 
die Versickerung so betrieben werden soll, dass 
einerseits möglichst wenig Infiltrationswasser in 
die Feuchtgebiete gelangt und andererseits die 
Versickerungsmaßnahmen erfolgreich sind.
Die Infiltrationswasserausbreitung für den Zeit -
punkt Oktober 2021 (Abb. 9) basiert auf dem 
Schwalmmodell des LANUV und auf Auswer -
tungen des Erftverbands über gemessene Hy -
drogenkarbonat-Konzentrationen. Das in der 
Vergangenheit infiltrierte Wasser beinhaltet ca. 
320 mg/l Hydrogenkarbonat, 25 mg/l Chlorid, 
50 mg/l Sulfat und kein Nitrat. Durch die Verla-
gerung des Sümpfungsschwerpunkts nach We -
sten verändert sich auch das Sümpfungswas -
Abbildung 9 
Ausbreitung des Infiltrationswassers im Bereich der Ziel-1-Gebiete im WWJ 2021

23
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2022
 
Die drei Auswertungen zum Grundwasser in den 
Feuchtgebieten (Frühwarnsystem, Zielüberwa -
chung, Infiltrationswasserausbreitung) zeigen, 
dass durch die Gegenmaßnahmen der Wasser -
stand in den Feuchtgebieten zielgemäß (Ziel 3, 
Kap. 2.1 des BKP) gehalten wird. Es zeigt sich 
allerdings auch, dass nur durch kontinuierliche 
Messungen, Auswertungen und Steuerungen 
das Ziel eingehalten werden kann.
Verwendung des Sümpfungswassers 
(Kap. 2.2 des BKP)
Im Ziel „Verwendung des Sümpfungswassers“ 
soll überprüft werden, ob das Sümpfungswasser 
prioritär als Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser 
genutzt wird. Hierzu wird der AG jährlich über 
die Verwendung des Sümpfungswassers berich-
tet (Tab. 6). 
Im WWJ 2022 wurden ca. 106 Mio. m³ für die 
Trockenhaltung des Tagebaus gesümpft, dies 
sind fast 3,5 Mio. m³ weniger als im Vorjahr. 
Davon wurden ca. 78 Mio. m³ zur Stützung 
der Feuchtgebiete und Oberflächengewässer 
ser, so dass die Hydrogenkarbonatkonzentration 
mittlerweile auf ca. 300 mg/l gesunken ist. Bei 
zunehmenden Infiltrationswasseranteilen verän-
dern sich alle genannten Parameter in Abhän -
gigkeit von der Zusammensetzung des vorhan -
denen Grundwassers. Für die Berechnung des 
Infiltrationswasseranteils hat sich wegen der 
hohen Konzentrationsunterschiede der Parame -
ter Hydrogenkarbonat bewährt. 
Das Infiltrationswasser hat sich im Vergleich 
zum Vorjahr nur wenig weiter ausgebreitet. Im 
Bereich des Schwalmquellgebietes sowie im 
südlichen Mühlenbach sind Infiltrationswas -
seranteile über 40 % nachweisbar. Im weite -
ren Verlauf des Mühlenbachs kann nur in der 
Region um die Holtmühle ein Infiltrationswas -
seranteil von über 20 % nachgewiesen wer -
den. Am Oberlauf des Knippertzbachs erreicht 
das Infiltrationswasser mit geringen Anteilen ge-
rade den am weitesten oberhalb gelegenen Teil 
des Feuchtgebietes. Andere Feuchtgebiete wer -
den nicht vom Infiltrationswasser erreicht. In 
den Feuchtgebieten betragen die absoluten Hy -
drogenkarbonat-Konzentrationen meist deutlich 
weniger als 150 mg/l.
Auch im 2. Grundwasserstockwerk südlich des 
Buscher Bruchs konnten unterhalb des zwar ge-
ringmächtigen, aber flächendeckend verbrei -
teten Tegelen Tons in Grundwasseranalysen 
von zwei Grundwassermessstellen geringe An -
teile von Infiltrationswasser identifiziert werden. 
Grundsätzlich ist es durchaus positiv zu bewer -
ten, wenn sich das Infiltrationswasser auch im 
2. Stockwerk verteilt und so nicht die Vegetation 
in nährstoffarmen Feuchtgebieten erreicht.
Die oben beschriebenen Reduzierungen der In -
filtrationsmengen im näheren Umfeld des Müh -
lenbachs können sich längerfristig auch auf den 
Infiltrationswasseranteil positiv auswirken. 
Tabelle 6  
Verwendung des Sümpfungswassers in den Wasser-
wirtschaftsjahren 2021 und 2022
Wasserhebung  
Tagebau Garzweiler
2021 2022
108,2 Mio. m³ 104,4 Mio. m³
Leitungsverluste,  
Messdifferenzen
-1,1 Mio. m³ -1,4 Mio. m³
gesamt 109,3 Mio. m3 105,8 Mio. m3
verwendet für:
Ersatzwasser 6,2 Mio. m³ 6,2 Mio. m³
Ökowasser 80,0 Mio. m³ 78,1 Mio. m³
Eigenbedarf 6,0 Mio. m³ 6,6 Mio. m³
Kraftwerke 17,0 Mio. m³ 14,5 Mio. m³
Erft 0,1 Mio. m³ 0,4 Mio. m³

Arbeitsfeld Grundwasser
24
Jahresbericht 2022
 
Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- 
und Ökowasser auch nach Tagebauende 
(Ziel 1, Kap. 2.5 des BKP)
Prüfung, ob das Rheinwasser im Hinblick auf 
die Güte als Ersatz-, Ausgleichs- und Öko-
wasser geeignet ist
Die AG Grundwasser hatte Anfang 2022 einen 
Bericht zum Thema „Eignung der Rheinwas -
serqualität für die Lieferung von Ersatz-, Aus -
gleichs- und Ökowasser“ vorgelegt. Daran mit -
gewirkt haben das LANUV, die RWE Power AG 
und der Erftverband. In diesem Bericht werden 
Bewertungsansätze für die Rheinwasserquali -
tät entwickelt und vorläufig eingeordnet, wäh -
rend die vollständige Detailprüfung Gegenstand 
der Einleiterlaubnis und des dazugehörigen Ge -
im Nordraum (Ökowasser) genutzt. Insgesamt 
13 Mio. m³ wurden wie bisher als Ersatzwas -
ser oder für betriebliche Zwecke genutzt bzw. 
in die Erft geleitet. 14,5 Mio. m³ standen den 
Kraftwerken Frimmersdorf und Neurath zur Ver-
fügung, der weitere Bedarf für die Kraftwerke 
wurde durch Entnahmen aus der Erft gedeckt.
Es stand jederzeit genügend Öko- und Ersatz -
wasser zur Verfügung, so dass das Sümpfungs -
wasser zielgemäß verwendet wurde. Die Zahlen 
decken sich im Wesentlichen mit denen für das 
WWJ 2021.
Abbildung 10 
Einleitmaßnahmen im Norfsystem 2022 gemäß MURL-Konzept

25
Arbeitsfeld Grundwasser
Jahresbericht 2022
 
Prüfung, ob durch das Wandern des Sümpfungs-
schwerpunkts nach Westen Einleitmaßnahmen 
im Osten des Monitoringgebietes (Abb. 10) ent-
behrlich werden.
Die Einleitmaßnahmen im Schwarzen Graben, 
Gohrer Graben und Nievenheimer Bruch müs -
sen fortgesetzt werden, weil dieser Raum noch 
unter Sümpfungseinfluss steht. Am Knechtste -
dener Graben ist ein Rückgang des Bergbauein-
flusses noch nicht absehbar.
Schlussfolgerungen
Aufgrund der Arbeitsergebnisse im Jahr 2022 
kommt die Arbeitsgruppe Grundwasser zu dem 
Schluss, dass die Ziele des Braunkohlenplans 
im Arbeitsfeld Grundwasser eingehalten werden. 
Einen Überblick gibt Tab. 7.
nehmigungsverfahrens ist. Die Bewertung er -
folgt hinsichtlich der Schutzgüter: Rohwasser 
zur Trinkwassergewinnung, Grundwasser, ober -
irdische Fließgewässer, Tagebausee und grund -
wasserabhängige Feuchtgebiete. 
Der Bericht der AG Grundwasser wurde inzwi -
schen mit redaktionellen Ergänzungen von der 
Entscheidungsgruppe verabschiedet und Anfang 
2023 auch als Landtagsbericht veröffentlicht. Er 
kann unter folgendem Link abgerufen werden: 
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do -
kumentenarchiv/Dokument/MMV18-653.pdf
Prüfung, ob in Teilgebieten endgültige 
Grundwasserstände erreicht wurden
Mit diesem Ziel soll gewährleistet werden, dass 
die Ausgleichsmaßnahmen so lange durchge -
führt werden, bis wieder endgültige Grundwas -
serstände erreicht werden. Für das Monitoring 
bedeutet dies unter anderem die regelmäßige 
Tabelle 7
Überblick über die Zielerreichung im Arbeitsfeld Grundwasser
Ziel Bewertung
BKP Kap. 2.1, Ziel 1 
Gesamtheitliche Betrachtung
Grundwassergleichen, -differenzen 
und tiefere Stockwerke
2021 eingehalten
BKP Kap. 2.1, Ziel 2
Minimale Sümpfung
Darstellung der notwendigen Sümpfungsziele,   
Vergleich mit tatsächlichem Grundwasserstand
2021 eingehalten
BKP Kap. 2.1, Ziel 3
Erhalt der Grundwasserstände in 
Feuchtgebieten
Frühwarnsystem 2022 eingehalten
Überprüfung der Zieleinhaltung 2022 eingehalten *
Beobachtung der Ausbreitung des Infiltrations-
wassers
2021 eingehalten
BKP Kap. 2.2
Verwendung von Sümpfungswasser
Darstellung der Verwendung des Sümpfungs-
wassers
2022 eingehalten
BKP Kap. 2.5, Ziel 1
Bereitstellung von Ersatz-, Aus-
gleichs- und Ökowasser auch  
nach Tagebauende
Prüfung, ob Rheinwasser im Hinblick auf die Güte  
geeignet ist
eingehalten
Prüfung, ob in Teilgebieten endgültige 
Grundwasser stände erreicht wurden
2022 eingehalten
* zu hohe Grundwasserstände am Rothenbach (Methoden I und II)   = Zielbereich 
 zu hohe Grundwasserstände am Mühlenbach (Methode II)

Arbeitsfeld Feuchtbiotope
26
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Im Jahr 2022 wurden erneut die Ziel-1-Feucht-
gebiete im Nordraum des Untersuchungsge -
bietes im Gelände untersucht und bewertet. 
Die Ziel-1-Feuchtgebiete weisen in großen Tei -
len noch ein feuchtgebietstypisches und vielfäl -
tiges Vegetationsmosaik aus nährstoffarmen und 
nährstoffreichen Feuchtwäldern auf: Das Spek -
trum reicht von den feuchten Stieleichen-Bir -
kenwäldern über die Walzenseggen-Erlenbrüche 
bis zu den nährstoffarmen Moorbirkenbrüchen, 
die in den Talauen des Schwalm-Nette-Ge -
bietes sowie der Rur-Zuflüsse Boschbeek, Ro -
thenbach und Schaagbach stocken. Als einziges 
größeres, offenes Moorgebiet wird der Elmpter 
Schwalmbruch im Monitoring beobachtet. Die 
Ziel-1-Feuchtgebiete sind gemäß Braunkohlen -
plan „in ihrer artenreichen Vielfalt und Prägung 
durch grundwasserabhängige Lebensgemein -
schaften zu erhalten“.
Untersuchung der Dauerquadrate
Im Jahr 2022 wurden 283 Dauerquadrate er -
neut aufgenommen und mit den Aufnahmen des 
Basisjahres 2000 verglichen. Gegenüber 2020 
konnten einige Dauerquadrate nicht bearbeitet 
werden, da sie überstaut oder von Brombeeren 
überwuchert waren. Insbesondere die Biberakti-
vitäten haben in den letzten Jahren vermehrt zu 
Überstauungen in den fließgewässerbegleiten -
den Feuchtgebieten geführt. Die witterungsbe -
dingten sommerlichen Austrocknungen und die 
milden Winter haben mancherorts die Brombee-
re stark begünstigt, so dass einige Dauerqua -
drate nicht mehr zu bearbeiten waren.
Zur Darstellung des Faktors Witterung wird wie 
in den Vorjahren auf die Jahresfaktoren der 
Grundwasserneubildung im Tätigkeitsgebiet des 
Erftverbands hingewiesen (Kap. 4 und Abb. 3). 
Die Jahresfaktoren belegen eine deutlich unter -
durchschnittliche Grundwasserneubildung in 
den letzten Jahren mit Ausnahme des Jahres 
2021, was sich auch in vielen Feuchtgebiets-
7.2 Arbeitsfeld Feuchtbiotope/Natur und Landschaft
Abbildung 11 
Stör-/Feuchtezeigerauswertung 2002 (links) und 2022 (rechts) der Vegetations-Dauerquadrate  
in den Ziel-1-Feuchtgebieten

27
Arbeitsfeld Feuchtbiotope
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Während 2002 im Vergleich zu 2000 nur we -
nige Vegetationsänderungen nachgewiesen wur-
den und positive Bewertungen, also feuchte -
re Vegetationsausprägungen sogar geringfügig 
überwogen, gab es im weiteren Verlauf des Mo-
nitorings insbesondere nach 2010 vermehrt 
negativ bewertete Kompartimente, d. h. die 
Vegetation in den Kompartimenten zeigt durch -
schnittlich trockenere Wuchsbedingungen an. 
Die im Lauf der vergangenen zwei Jahrzehnte 
zunehmenden Abweichungen vom Ausgangszu-
stand haben vielfältige Ursachen. Als momentan 
besonders wirksame Faktoren sind die trocken-
heißen Witterungsbedingungen und der zuneh -
mende Einfluss des Bibers zu nennen. Durch 
die Eigenschaft des Bibers, Staudämme anzu -
legen, werden Feuchtgebietskernflächen hydro -
Grundwasserganglinien mit geringfügig sinken -
den Grundwasserständen seit etwa 2017 nie -
derschlägt.
Die Dauerquadrate werden alle zwei Jahre neu 
aufgenommen und bewertet. Bei der Auswer -
tung werden Deckungsgradverschiebungen 
zwischen typischen Feuchtezeigern und ihren 
Antagonisten, den Stickstoff liebenden Störzei -
gern gegeneinander verrechnet. Negative Werte 
(gelbe und rote Dauerquadrate in Abb. 11) be -
deuten, dass die Vegetation gegenüber 2000 
trockener wurde: Die Deckung der Feuchtezei -
ger nahm ab bzw. die der Störzeiger zu. Positive 
Werte (hell- und dunkelblaue Dauerquadrate in 
Abb. 11) bedeuten umgekehrt, dass die Auen- 
und Bruchwälder sich regenerierten. 
Tabelle 8 
Kompartimentsmittelwerte der Stör-/Feuchtezeigerauswertung 2002 bis 2022
Kompartiment 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022
1 Schaagbach 0,6 1,3 1,0 1,2 1,0 0,9 0,8 1,1 0,5 1,3 1,9
2 Rothenbach  
mit niederl. Teilflächen
0,4 0,8 0,7 1,0 0,6 0,4 0 0,4 -0,1 0 -0,7
3 Lüsekamp-Boschbeek 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 -0,2 -0,5 -0,6 -0,6 -0,7 -0,9
4 Elmpter Schwalmbruch  
mit niederl. Swalm
0,3 0,2 0,4 -0,1 -0,3 -0,1 -0,7 -0,3 -0,6 -0,9 -0,6
5 Elmpter Bach  
mit Dilborner Benden
0,2 0,1 -0,1 0,2 -0,2 -0,1 -0,2 -0,2 -0,5 -0,7 -0,6
6 Tantelbruch  
mit Laarer Bach
0,5 0,5 0,5 0,5 -0,3 -0,5 -1,5 -0,6 -1,1 -2,5 -2,3
7 Raderveekesbruch 0,2 0,2 0 -0,3 -0,4 -0,3 -0,5 -0,8 -0,9 -1 -1
8 Mittlere Schwalm 0,3 0,1 0,4 0,1 -0,6 -0,3 -1,2 -0,9 -1,9 -2 -1,6
9 Hellbach, Knippertzbach 0,6 0,5 0,6 0,0 -0,2 -0,1 -1,2 -1,1 -1,3 -2 -1,4
10 Mühlenbach 0,4 -0,2 0 -0,2 -0,7 -0,9 -0,4 -0,4 -0,8 -1,1 -1,1
11 Schwalmquellgebiet 0,7 0,1 0,6 0,5 1,0 1,1 -0,1 0,5 0,3 -0,6 0,1
12 Obere Nette 0,6 0,2 0,3 0,0 0,3 0,0 -0,3 0,2 0,3 -0,1 0,2
Referenzgebiete -0,3 -0,1 -0,7 -1,1 -0,7 -0,6 -0,6 -1,9 -1,4 -0,9 -1,6
≤ -1,5
≤ -1,0 und > -1,5
≤ 0,9 und ≥ -0,9
≥ 1,0 und < -1,5
≥ 1,5

Arbeitsfeld Feuchtbiotope
28
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
logisch verändert. Dabei können sich – je nach 
Ausgangsvegetation – sowohl „rote“ als auch 
„blaue“ Bewertungen ergeben, je nachdem, ob 
die gebietstypischen Feuchtezeiger von der lo -
kalen Anhebung des Grundwasserspiegels profi-
tieren und die Störzeiger abnehmen oder ob die 
Feuchtezeiger durch Überstauung maßgeblich 
verschwinden. 
Auch im Jahr 2022 überwiegen die negativen 
Bewertungen, wobei Kompartiment 6, Tantel -
bruch und Laarer Bach und Kompartiment 8, 
Mittlere Schwalm wie in den Vorjahren beson -
ders herausstechen. Auch die Referenzgebiete 
Further Moor im Kreis Mettmann und Bruch -
wald Kalbeck im Kreis Kleve fallen mit negativer 
Bewertung und – wie bereits 2016 – mit einem 
roten Kompartiments-Mittelwert auf (Tab. 8). 
Die hydrologischen Veränderungen im Further 
Moor sind Gegenstand einer detaillierten Be -
trachtung in dem Aufsatz Michels, Levacher & 
Berger, „Das Further Moor trocknet aus“, in: 
Natur in NRW 2/2019.
Gegenüber 2020 sind nur geringfügige Verän -
derungen erkennbar. Infolge der feuchten Wit -
terungsbedingungen im Jahr 2021 fallen die 
Kompartiments-Mittelwerte 2022 der Feuch -
te-/Störzeiger-Auswertung in den Ziel-1-Feucht -
gebieten in den meisten Kompartimenten etwas 
moderater aus als beim letzten Durchgang 2020 
(Abb. 11).
Ergebnisse in den Kompartimenten
Kompartiment Rothenbach mit niederlän-
dischen Teilflächen
Am Rothenbach treten vermehrt Überstauungen 
durch Biberdämme auf (Abb. 12). In einigen 
Dauerquadraten konnten wegen der Überstau -
ungen keine Wiederholungsaufnahmen der Ve -
getation gemacht werden. Westlich von Arsbeck 
befindet sich seit einigen Jahren ein Bereich mit 
infiltrationsbedingt erhöhten Grundwassermess-
werten. Da dies keine negativen Auswirkungen 
auf die Vegetation hat, werden die Infiltrations -
wassermengen in Arsbeck bis auf Weiteres bei -
behalten. Erstmals wurde im Jahr 2022 bei der 
Abbildung 12 
Überstauung bei Dauer-
quadrat 213 im Kompar-
timent 1, Rothenbach

29
Arbeitsfeld Feuchtbiotope
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Stör-/Feuchtezeiger-Auswertung ein deutlich ne-
gativer Mittelwert festgestellt. 
Kompartiment Tantelbruch mit Laarer Bach
Im Kompartiment 6, Tantelbruch mit Laarer 
Bach, sind die negativen Vegetationsentwick -
lungen der vergangenen Jahre nach Osten und 
Süden vorangeschritten. Der Rückgang von 
Feuchtezeigern und Torfmoosen und die Zunah-
me der Brombeere hat sich weiter verstärkt und 
erstreckt sich ausgehend vom DQ 157 inzwi -
schen nach Osten über den gesamten Tantel -
bruch. Auch in den südlich gelegenen Teilgebie-
ten Dielsbruch und Gützenrather Bruch hat sich 
die Vegetation weiter verschlechtert, sodass das 
Feuchtgebiet mit der Gesamtbewertung -2,3 die 
negativen Werte anführt. Am Beispiel der Gang-
linie von Messstelle 28 808281 bei dem Dauer-
quadrat DQ 441 im östlichen Tantelbruch sind 
die niedrigeren Grundwasserstände der Dürre -
jahre 2017 bis 2022 zu erkennen (Abb. 13). 
Im Kompartiment sind aus der Grundwasserbe -
obachtung stabile Grundwasserverhältnisse und 
damit kein Bergbaueinfluss auf das Feuchtgebiet 
abzuleiten.
Kompartiment 8, Mittlere Schwalm 
Im südlichen Teil des Kompartiments 8, Tho -
masbruch, waren bereits zu Beginn des Moni -
torings Torfsackungen und Stelzwurzeln vor -
handen. Seit zirka 10 Jahren werden deutliche 
Zunahmen der Brombeere festgestellt. Er -
neut konnten im Jahr 2022 wegen des dichten 
Brombeergestrüpps einige Dauerquadrate nicht 
Abbildung 13 
Feuchte-/Störzeiger-Auswertung von Dauerquadrat 
441 im östlichen Tantelbruch und Grundwasser-
Ganglinie der Messstelle 28 808281 seit 2017
Abbildung 14 
Feuchte-/Störzeiger-Auswertung 2022 von Dauer-
quadrat 490 im Thomasbruch und Ganglinie der 
Grundwassermessstelle 21 809131

Arbeitsfeld Feuchtbiotope
30
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Zusammenfassung Ziel-1-Feuchtgebiete
Es wurden keine bergbaubedingten Grundwas -
serabsenkungen und Beeinträchtigungen der 
Feuchtgebietsvegetation festgestellt. 
Eine hydrochemische Beeinträchtigung der Torf-
moose beziehungsweise der nährstoffarmen 
Moor- und Feuchtwaldvegetation durch Infiltra -
tionswasser ist in weiten Teilen des Monitoring-
gebietes aufgrund der Entfernung zu den Infiltra-
tionswasseranlagen auszuschließen (siehe Kap. 
7.2 des Jahresberichts 2020). Die infiltrations -
bedingten leichten Überhöhungen im Komparti-
ment Rothenbach sind unschädlich und die In -
filtrationsmengen werden beibehalten. 
Das Ziel des Braunkohlenplans „Erhaltung der 
Feuchtgebiete in den Ziel-1-Gebieten“ wurde 
eingehalten.
mehr bearbeitet werden. Die Feuchtwaldvege -
tation des nördlich angrenzenden Piecksbruchs 
ist dagegen nach wie vor vergleichsweise intakt. 
An der Messstelle 21 809131 bei Dauerqua -
drat 490 im Thomasbruch (Abb. 14) sind sta -
bile, oberflächennahe Grundwasserstände und 
die etwas breiteren und größeren Sommermini -
ma der Dürrejahre 2017 bis 2022 zu erkennen. 
Die Grundwasserganglinien im Kompartiment 
zeigen keinen Bergbaueinfluss.
Kompartiment 9, Hellbach/Knippertzbach
Im Kompartiment 9 hat der Biber an verschie -
denen Stellen den Hellbach und den Knippertz -
bach angestaut und damit für partielle, natür -
liche Wiedervernässung gesorgt (Abb. 15). Am 
Knippertzbach wurde der Bachlauf durch die 
Biberaktivität verlagert, wodurch die negativen 
Vegetationsentwicklungen der vergangenen 10 
Jahre zum Teil kompensiert werden konnten. 
Dies schlägt sich auch im leicht verbesserten 
Mittelwert der Stör-/Feuchtezeiger-Auswertung 
nieder (Tab. 7). Im Kompartiment 9 sind die 
Grundwasserganglinien witterungsbedingt seit 
dem Jahr 2000 leicht fallend. Es liegt kein Berg-
baueinfluss vor.
Abbildung 15 
Durch einen Biberdamm 
angestauter Knippertz-
bach auf Höhe von 
Dauerquadrat 504

31
Arbeitsfeld Feuchtbiotope
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Reduzierung der Dauerquadrate in den 
Ziel-2-Feuchtgebieten
Die Dauerquadrate der Ziel-2-Feuchtgebiete 
werden in Abstimmung mit der AG Feuchtbio -
tope und der Entscheidungsgruppe um 17 auf 
nunmehr 48 Einzelflächen reduziert. Es handelt 
sich dabei um Flächen, die stark von Brombee -
ren überwuchert sind, keine Feuchtezeiger mehr 
enthalten und damit negative Vegetationsverän-
derungen nicht mehr anzeigen können. 
Die Markierungen der aufgegebenen Dauerqua -
drate sollen weiter dauerhaft erhalten werden, 
um die Dauerquadrate ggf. zu einem späteren 
Zeitpunkt wieder reaktivieren zu können.

Arbeitsfeld Oberflächengewässer
32
Jahresbericht 2022
 
wertet. In Abb. 16 sind die Oberflächengewäs -
ser mit den Abflusspegeln und den Zielkarten, 
die hierfür verwendet werden, dargestellt. Die 
übrigen Gewässer werden großräumig über die 
Grundwasserstandsentwicklung beobachtet. 
Die Wasserqualität wird alle fünf Jahre nach den 
Vorgaben aus dem Projekt- und Methodenhand-
buch untersucht. Die letzte Untersuchung wurde 
für den Zeitraum 2016-2020 durchgeführt und 
im Jahresbericht 2021 dokumentiert. 
Schwerpunktthema in diesem Bericht ist die 
Beurteilung der Wasserführung im Wasserwirt -
schaftsjahr 2022. 
Erhalt der Oberflächengewässer 
(Kap. 2.4 des BKP) 
Die Aufgabe der Arbeitsgruppe Oberflächenge -
wässer besteht in der regelmäßigen Beurteilung 
der Wasserführung und der Wasserqualität der 
Oberflächengewässer im Einflussbereich des Ta-
gebaus Garzweiler II. 
Die Wasserführung wird jährlich untersucht. 
Je nach Eignung und Datenlage werden dafür 
die Oberflächengewässer mit einem Wiener-
Filter-Verfahren durch Beobachtung einer Min -
destwasserführung, eines Mindestwasserstands 
oder wasserbespannter Gewässerabschnitte be -
7.3 Arbeitsfeld Oberflächengewässer
Abbildung 16 
Lage der Pegel und Zielkarten für die Untersuchung der Wasserführung

33
Arbeitsfeld Oberflächengewässer
Jahresbericht 2022
 
Beurteilung der Wasserführung 
Wiener-Filter-Verfahren
Für 14 ausgewählte Pegel im Einflussbereich 
des Tagebaus Garzweiler II (Abb. 16) wird jähr-
lich eine Auswertung mit dem Wiener-Filter-Ver-
fahren durchgeführt. Dabei soll untersucht wer -
den, ob sich die Abflussganglinien so verhalten 
haben, wie es natürlich zu erwarten wäre, oder 
ob sie durch den Braunkohlenbergbau beein -
flusst sind. Dazu werden Referenzganglinien von 
Abflusspegeln und Grundwassermessstellen, die 
außerhalb des Einflussgebietes liegen, herange -
zogen. Die Ergebnisse des statistischen Verfah -
rens werden mit einem durch Warnwerte (+/-
0,8 l/s*km²) und Alarmwerte (+/-1,5 l/s*km²) 
definierten Ampelsystem bewertet.
Die Grundwasserneubildung lag im Jahr 2022 
mit 84 % des Durchschnittswerts wie in den Jah-
ren 2017-2020 unter dem Mittelwert (Kap. 4). 
Das wirkte sich sowohl auf die Abflussgang linien 
der untersuchten Pegel als auch auf die Referenz-
pegel und -grundwassermessstellen aus. Die Ab-
flüsse konnten gut mit dem Wiener-Filter-Verfah-
ren nachgebildet werden.
Das Ergebnis für das Wasserwirtschaftsjahr 
2022 ist in der Tab. 9 und der Abb. 17 darge -
stellt und wird im Folgenden erläutert. Die Wie-
ner-Filter-Auswertung konnte für das Jahr 2022 
nicht für alle der 14 Pegel durchgeführt werden. 
Für 7 Pegel lagen die Daten oder die für die Aus-
wertung benötigten Zusatzinformationen nicht 
rechtzeitig vor.
Tabelle 9 
Ergebnisse der Auswertungen zur Abflussspende nach Wiener-Filter-Verfahren  
für die Jahre 2019 bis 2022
Gewässer Pegel Abflussspendendifferenz [l/s*km2]
=
= 
 
= 
 
= 
 
= 
 
2019 2020 2021 2022
Schwalm Wegberg -0,35 0,08 0,34 -0,29
Pannenmühle 0,27 0,73 0,75 0,79
Landesgrenze 0,45 0,57 0,05 0,29
Mühlenbach Schrofmühle 1,02 1,24 1,27
Knippertzbach Rickelrath -1,00
Nette Sassenfeld 0,23 0,19 0,40 0,15
Zielbereich
Warnbereich  
(Abflussspende um 0,8 bis  
1,5 l/s*km² zu niedrig)
Alarmbereich 
(Abflussspende um mehr als 
1,5 l/s*km² zu niedrig)
Warnbereich  
(Abflussspende um 0,8 bis  
1,5 l/s*km² zu hoch)
Alarmbereich 
(Abflussspende um mehr als 
1,5 l/s*km² zu hoch)
Niers Trabrennbahn -0,25 -0,36 0,25 -0,12
Nordkanal Kaarst -0,54 0,02 -0,33
Millicher Bach Schaufenberg -0,20 -0,56 -0,88 -1,17
Floßbach Ratheim 0,05 -0,68 0,05
Myler Bach Orsbeck -0,33 -0,39 -0,01
Birgeler Bach Birgelen -0,06 0,1 -3,22
Schaagbach Rosenthal 0,77 0,03
Rothenbach Zoll 0,25 -0,31 1,74

Arbeitsfeld Oberflächengewässer
34
Jahresbericht 2022
 
Die Wasserführung im Millicher Bach war bis 
zur A  46 gut. Unterhalb gab es illegale Ent -
nahmen und Manipulationen am Gewässer, die 
den Abfluss vermindern. Die Grundwasserstän -
de zeigen im Bereich zwischen Rommersmüh -
le und Dieksmühle Bergbaueinfluss in gleicher 
Höhe wie in den Vorjahren. Die Einleitmengen 
wurden von der RWE Power AG erhöht, die Aus-
wirkung reicht aber nicht bis zum Pegel Schau -
fenberg. Der Kreis Heinsberg wird klären, ob die 
illegalen Aktivitäten wieder stärker kontrolliert 
und eingeschränkt werden können.
An sechs der ausgewerteten Pegel lag das Wie -
ner-Filter-Ergebnis im Zielbereich, an einem 
Pegel (Schaufenberg) lag das Wiener-Filter-Er -
gebnis im Warnbereich.
Am Pegel Schaufenberg am Millicher Bach liegt 
die berechnete Abflussspendendifferenz für das 
Jahr 2022 mit -1,17 (l/s*km²) über dem Warn-
wert (+/- 0,8 l/s*km2). Der Abfluss ist hier wie 
auch in den letzten Jahren mit zunehmendem 
Trend zu niedrig. Im südlichen Bereich des Mil-
licher Bachs liegen Feuchtgebiete, daher wird 
ein besonderes Augenmerk auf die Situation in 
diesem Bereich gelegt. 
Abbildung 17 
Wiener-Filter-Ergebnis zur Beurteilung der Wasserführung 2022

35
Arbeitsfeld Oberflächengewässer
Jahresbericht 2022
 
Beobachtung von Mindestabflüssen, Min-
destwasserständen 
Die Wasserführung am Doverener Bach und am 
Nüsterbach wird mit Hilfe von einem jeweils 
festgelegten Mindestabfluss, der Wasserstand 
am Kühler Weiher mit Hilfe eines Mindestwas -
serstands beurteilt. 
Am Nüsterbach und am Kühler Weiher wurden 
die Vorgaben im WWJ 2022 durchgehend ein -
gehalten.
Am Doverener Bach (Pegel Doveren) wurde an 
einigen wenigen Einzeltagen der Mindestabfluss 
von 0,1 l/s unterschritten. An diesen Tagen kam 
es zu technischen Problemen an der Heberanla-
ge, mit der die Einleitung in den Doverener Bach 
gespeist wird, die von der RWE Power AG kurz-
fristig behoben werden konnte.
Beobachtung der Wasserbespannung an 
Gewässerabschnitten
Die Begehungen zur Kontrolle der Wasserbe -
spannung an den im Methodenhandbuch vorge-
gebenen Gewässerabschnitten wurden im Früh-
jahr 2022 von der RWE Power AG durchgeführt. 
Die Wasserbespannung wurde überwiegend so 
vorgefunden wie in den Zielkarten des Metho -
denhandbuchs dargestellt. Wie im Vorjahr war 
die Wasserbespannung am Brunbecker Graben, 
am Bottbach und am Oberlauf des Kranenbachs 
geringer. Im Zusammenhang mit der Überarbei-
tung der Zielkarten (s. u.) wird die Situation an 
den drei Gewässern näher untersucht werden.
Abgleich mit den Beobachtungen für die EG- 
Wasserrahmenrichtlinie
Im Rahmen der WRRL gibt es keine Bewer -
tungen bezüglich des mengenmäßigen Zustands 
der Oberflächenwasserkörper. Im Probenahme -
protokoll für die chemisch-physikalischen und 
die biologischen Parameter wird aber verzeich -
net, wenn das Gewässer bei der Probenahme 
trocken angetroffen worden ist. Diese Informa -
tion aus den Protokollen wird für das jeweils zu 
untersuchende Jahr mit in die Bewertung der 
AG Oberflächengewässer einbezogen. 
Im Wasserwirtschaftsjahr 2022 wurde im Un -
tersuchungsgebiet des Monitorings an zwei Pro-
benahmestellen das Gewässer trocken vorgefun-
den (Abb. 18). 
Die Probenahmestelle Venhof am Boschbeek 
wurde auch in den vorherigen WRRL-Bepro -
bungen 2016 und 2019 trocken angetroffen. 
In der AG Oberflächengewässer wird der Bosch-
beek über die Grundwassersituation bewertet. 
Die Ergebnisse der statistischen Verfahren zur 
Bewertung des Braunkohleneinflusses liegen 
für den Boschbeek im Zielbereich. Die Auswer -
tungen der Facharbeitsgruppe Boschbeek haben 
gezeigt, dass die Zandbergstörung den Einfluss 
von Sümpfung und Infiltration nach Westen be -
grenzt. Die Austrocknung an der Probenahme -
stelle Venhof, die im Westen der Zandberg -
störung liegt, ist damit nicht bergbaubedingt, 
sondern vermutlich witterungsbedingt.
Der Doverener Bach wurde im Jahr 2022 bei 
der Probenahme für die WRRL mehrfach aus -
getrocknet angetroffen. Anhand der angege -
benen Koordinaten der Beprobungsstelle kann 
diese nicht eindeutig lokalisiert werden. Die ta -
gesgenaue Auswertung für den vermutlich un -
terhalb der Probestelle gelegenen Pegel Doveren 
zeigt aber, dass der Doverener Bach bis auf Aus-
nahme weniger Tage immer eine Wasserführung 
hatte (s. o.). Die Bemerkungen aus den Probe -
nahmeprotokollen für die WRRL können somit 
nicht nachvollzogen werden. Im Nachgang wer-
den nähere Erkundigungen zur Probenahme ein-
geholt werden.

Arbeitsfeld Oberflächengewässer
36
Jahresbericht 2022
 
Bach, die Norf und den Oberlauf der Niers, der 
nach neuer Planung jetzt nicht mehr im Abbau-
gebiet liegt, wird die Ergänzung entsprechender 
Markierungen geprüft werden.
Gesamtbewertung 
Für das Wasserwirtschaftsjahr 2022 wurde die 
Bewertung der Wasserführung für die Gewäs -
ser, für die die benötigten Daten vorlagen, nach 
den Vorgaben des Methodenhandbuchs durch -
geführt. Die Ergebnisse liegen fast alle im Ziel -
bereich. 
Überarbeitung der Zielkarten
In den Zielkarten im Methodenhandbuch sind 
die Gewässerabschnitte markiert, die im Moni -
toring mit Begehungen kontrolliert werden und 
die auch nach Trockenperioden permanent was-
serbespannt sein sollen. Die Karten haben den 
Bearbeitungsstand 2010 und werden deshalb 
jetzt aktualisiert. Für alle Karten werden die 
dargestellten Direkteinleitungen in die Gewäs -
ser und die Topographie auf den aktuellen Stand 
gebracht. In einer Unterarbeitsgruppe (EV, NV, 
SV, Rhein-Kreis Neuss, Stadt MG, Kreis Viersen, 
Kreis Heinsberg, Bez.-Reg. D, LANUV, RWE) 
werden die als permanent wasserbespannt mar-
kierten Gewässerabschnitte diskutiert und ge -
gebenenfalls angepasst. Für den Stommelner 
Abbildung 18 
WRRL-Beprobung: trocken angetroffene Messstellen

37
Arbeitsfeld Oberflächengewässer
Jahresbericht 2022
 
Die Warnwertüberschreitungen am Millicher 
Bach sind vermutlich durch unerlaubte Was -
serentnahmen Dritter verursacht. Die Situation 
wird weiterhin gezielt beobachtet werden.
Die Warnwertüberschreitung am Doverener 
Bach hatte technische Ursachen. 
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die 
Ziele des Braunkohlenplans für die Oberflächen-
gewässer eingehalten wurden.

Arbeitsfeld Wasserversorgung
38
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
7.4 Arbeitsfeld Wasserversorgung
Sicherstellung der Wasserversorgung 
(Kap. 2.3 des BKP)
Im Arbeitsfeld Wasserversorgung wurde auch im 
Jahr 2022 überprüft, ob innerhalb des Moni -
toringgebietes bergbaubedingte Veränderungen 
der Grundwasserbeschaffenheit auftreten, die zu 
einer Gefährdung der Wasserversorgung führen. 
Nach der Betrachtung der tieferen Grundwasser-
leiter im Berichtsjahr 2021 wurde 2022 turnus-
gemäß erneut das obere Grundwasserstockwerk 
betrachtet. Den Anregungen der Arbeitsgruppe 
folgend wurden neben den Messstellen des Mo-
nitoring-Messnetzes zusätzlich Rohwasserbe -
schaffenheitsdaten zweier Wasserwerke in die 
Auswertung einbezogen. Es handelt sich hierbei 
in diesem Jahr um die Wassergewinnungsanla -
gen Butzheim und Allerheiligen / Norf der Kreis-
werke Grevenbroich GmbH. 
Die Wassergewinnungsanlage Butzheim betreibt 
zwei Vertikalfilterbrunnen, die in der Älteren Nie-
derterrasse des Rheins verfiltert sind. Die Höhe 
des Wasserrechts beträgt 1,0 Mio. m3/a. 
Im Bereich der Fassungsanlagen beträgt die 
hauptsächlich durch den Bergbau verursach -
te Absenkung etwa 5 m und steigt in südliche 
Richtung auf bis zu 8 m an. Das Einzugsgebiet 
ist aus einer westlichen in eine südliche Rich -
tung verschwenkt.
Innerhalb des Einzugsgebietes der Wasser -
gewinnungsanlage Butzheim zeigen Untersu -
chungen der Böden und des Sickerwassers, 
dass die ursprünglich anstehenden Gleye, die 
einen Flächenanteil von etwa 70 % ausmachen, 
ihr Nitratabbaupotenzial infolge der Belüftung 
in Zusammenhang mit den bergbaubedingten 
Grundwasserabsenkungen verloren haben und 
kein Nitratabbau in den Oberböden mehr nach -
weisbar ist. Die Rohwässer weisen jeweils etwa 
Nitratkonzentrationen um 35 mg/l auf (Abb. 
19). Die Angleichung der Konzentrationen der 
Brunnen ist auf eine Änderung der Fördermen -
gen zurückzuführen.
Im Rohwasser der Wassergewinnungsanla -
ge Allerheiligen / Norf sind bei einer maxima -
len bergbaubedingten Absenkung von etwa 2 m 
im Messzeitraum (seit 1996) keine bergbaube -
dingten Veränderungen feststellbar.
Gesamtbewertung des Arbeitsfeldes 
Wasserversorgung
Insgesamt ist für das Monitoringgebiet festzu -
stellen, dass hinsichtlich der Grundwasserbe -
schaffenheit keine bergbaubedingte Gefährdung 
der Wasserversorgung vorhanden ist (Zielerrei -
chung).Abbildung 19 
Entwicklung der Leitparameterkonzentrationen im 
Rohwasser der Brunnen 5 (B905) und 6 (B906) der 
Wassergewinnungsanlage Butzheim

39
Arbeitsfeld Abraumkippe
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
7.5 Arbeitsfeld Abraumkippe
Minimierung des Stoffeintrags durch die 
Abraumkippe (Ziel 3, Kap. 2.5 des BKP)
Im Arbeitsfeld Abraumkippe ist die Wirksam ­
keit von Maßnahmen zur Minimierung des Stoff­
eintrags durch die Abraumkippe zu bewer ­
ten (Ziel 3, Kap. 2.5 des Braunkohlenplans). 
In diesem Arbeitsfeld werden die Maßnahmen 
als solche beobachtet. Dies ergibt sich im We ­
sentlichen aufgrund der Endgültigkeit der Maß ­
nahmen und der langen Zeitspanne zwischen 
deren Durchführung und der Möglichkeit, ihre 
Wirksamkeit zu bewerten.
Im Berichtsjahr 2022 hat die AG Abraumkip ­
pe unter Berücksichtigung des Voranschreitens 
des Tagebaus Garzweiler die im Jahr 2006 be ­
gonnene Durchführungsphase weiter beglei ­
tet. Die Schwerpunkte lagen neben der Über ­
wachung der Abraumpufferung (A6­Maßnahme) 
bei der Kontrolle der selektiven Gewinnung ver ­
sauerungsempfindlichen Materials und seines 
gezielten Einbaus (A1­Maßnahme).
Die AG Abraumkippe greift im Zuge ihrer Arbei ­
ten im Rahmen des Monitorings auf bereits be ­
stehendes Berichtsmaterial zurück. Hierzu zählt 
insbesondere die jährliche Dokumentation der 
Bergbautreibenden zum 01.03. eines jeden Jah­
res der Massenströme des nicht versauerungs ­
fähigen Abraums (A1) und des versauerungs ­
fähigen Abraums (A6). Dazu gehören Angaben 
der Zuschlagsstoffmengen und Informationen zu 
Pyritschwefelgehalten. Diese Berichte enthal ­
ten eine Fülle von Angaben und Auswertungen 
zu den betrieblich durchgeführten Maßnahmen. 
Damit können die Arbeiten und Massenströme 
eines jeden Jahres nachvollzogen werden.
Es werden zudem umfangreiche Daten zur Ge ­
samt­ und Einzelbilanzierung der Kalkzuga ­
be erhoben und im Rahmen der regelmäßigen 
Berichterstattung der AG Abraumkippe zur Verfü­
gung gestellt. Die Daten werden unter Beachtung 
der Vorgaben des Monitorings dokumentiert.
Als Ergebnis der A1­ und A6­Maßnahme lässt 
sich für das Berichtsjahr 2022 festhalten: Die 
Kippenherstellung des Tagebaus Garzweiler 
wurde im Wesentlichen im nördlichen Bereich 
der Innenkippe und im nördlichen sowie süd ­
lichen Bereich des östlichen Restlochs vorange­
trieben (Abb. 20). 
A1-Maßnahmen
In Bezug auf die A1­Maßnahmen lag demnach 
im Jahr 2022
a) der Massenanteil des versauerungsfähigen 
Abraums (>  0,1 % Pyrit­Schwefel­ Gehalt) 
im Nordrand­Saumbereich bei 0,0 % und 
b) die Höhenlage der Basis des versauerungs­
unempfindlichen Materials am Nordrand 
des Tagebaus unterhalb von +50 m NHN.
Im Saumbereich wurde nach Angaben der RWE 
Power AG im Jahr 2022 ausschließlich pyrit ­
freies Material (< 0,01 % Pyrit­Schwefel­ Ge­
halt) aus den oberen beiden Sohlen B1+B2 ver­
kippt.
A6-Maßnahmen
Mit Blick auf die Umsetzung der A6­Maßnah ­
me wurden im Berichtsjahr 75,0 Mio. m³ ver ­
sauerungsfähiger Abraum gefördert. Der versau­
erungsfähige Abraum wurde mit 293.249 t Kalk 
gepuffert. Die Soll­Menge betrug 299.865 t. 
Die Soll­Ist­Abweichung der Kalkmenge betrug

Arbeitsfeld Abraumkippe
40
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Unter der Berücksichtigung der Kalkung über 
Soll aus 2021 von 6.479 t ergibt sich nur noch 
eine Unterschreitung von ­0,05 % (293.249 t 
+ 6.479 t = 299.728 t / 299.865 t).
Für das Jahr 2022 ist festzuhalten, dass die 
durch den Braunkohlenplan geforderten Ziele 
hinsichtlich der Minimierung des Stoffeintrags 
eingehalten wurden.
Die RWE Power AG wird das Gutachten über 
die Wirksamkeit der A6­Maßnahmen der Jahre 
2018 – 2023 sowie eine Prognose für die Jahre 
2024 – 2029 planmäßig im Oktober 2024 ein­
reichen. Im Zuge der geänderten Tagebaupla ­
nung wird das Jahr 2030 voraussichtlich das 
letzte Jahr darstellen, in dem gewinnungsseitig 
damit ­2,21 %, der zulässige Grenzwert liegt bei 
einer Unterkalkung von max. ­3 %.
Aufgrund der veränderten Sohleneinteilung 
im Tagebau Garzweiler und der damit verbun ­
denen erforderlichen Anpassung des Oxidations­
grades wurden seit dem 01.04.2021 bis zum 
31.12.2022 insgesamt 55.028 t Kalk als zu ­
sätzliches Puffermaterial eingebracht. Die Zu ­
satzpufferung setzt sich aus der Menge des Jah­
res 2021 (24.382 t) und aus der Menge des 
Jahres 2022 (30.646 t) zusammen. Die Zusatz­
pufferung aus dem Jahr 2022 wurde in der o. a. 
Ist­Menge für das Jahr 2022 bereits berücksich­
tigt. Die erforderliche Zusatzpufferung von insge­
samt 55.500 t Kalk wurde somit mit 55.028 t  
bis Ende 2022 fast erreicht.
Abbildung 20 
Tagebaufortschritt 
(Stand Dezember 2022)

41
Arbeitsfeld Abraumkippe
Jahresbericht 2022
Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Braunkohlenplans
Abraummassen bewegt werden. Es wurde daher 
vorgeschlagen, das Jahr 2030 im Rahmen des 
aktuellen Gutachtens ebenfalls zu berücksich ­
tigen. Der Ausweitung der Vorausschau in das 
Jahr 2030 wurde zugestimmt, da durch die un­
terjährige Prüfung der Soll­Ist­Kalkmengen oh ­
nehin bei Bedarf eine Umplanung der Kalkmen­
genverteilung erfolgen wird. 
Die AG Abraumkippe wird im Jahr 2023 ihre Ar­
beiten nach Maßgabe der im Monitoring festge ­
legten Ziele weiterführen.

Arbeitsfeld Restsee
42
Jahresbericht 2022
 
Die Aufgabe der AG Restsee besteht gemäß Pro-
jekthandbuch Monitoring Garzweiler II darin, 
„kontinuierlich zu überprüfen, ob die Rahmenbe-
dingungen ermöglichen, dass der Restsee so wie 
geplant entstehen kann“ (PHB Kap. 11.1.4). 
Grundlage dafür ist der genehmigte Braunkoh -
lenplan. Zu untersuchen sind in Bezug auf den 
Restsee die Aspekte Abbauplanung, freier Ab -
lauf in die Niers, Abraumkippe, Wasserqualität 
des Rheins, Wasserqualität des Sees, neue Er -
fahrungen und Erkenntnisse bei vergleichbaren 
Seen und die Möglichkeit der vielfältigen Nut -
zung des Sees.
Themenschwerpunkte für die AG Restsee aus 
dem Jahr 2022 waren der aktuelle Stand der 
Planung zum Tagebausee und der Rheinwasser-
transportleitung und die Auswirkung des Klima-
wandels auf den Rhein. 
Aktuelle Planung Tagebausee Garzweiler
Durch das vorgezogene Abbauende im Tagebau 
Garzweiler auf das Jahr 2030/33 anstatt 2045 
verkleinert sich das Abbaufeld und damit verän-
dert sich auch der Tagebausee. 
Der See wird gegenüber der ursprünglichen Pla-
nung ca. 25 m weniger tief sein. Bei etwa gleich 
großer Fläche verringert sich das Volumen damit 
deutlich auf 1.500 Mio. m³. Der See wird weiter 
im Osten und somit näher am ungekalkten Kip -
penbereich liegen. Am Westufer wird der See in 
einem großen Bereich direkt ohne Kippenschüt-
tung ans unverritzte Gebirge grenzen (Abb. 21). 
Durch das vorgezogene Abbauende 2030/33 
kann mit der Seefüllung ca. 2036 begonnen 
werden. Erste Abschätzungen mit dem Grund -
7.6 Arbeitsfeld Restsee
Abbildung 21 
Kennzahlen 2016 und 2022 Tagebausee Garzweiler
Vorhaben gem. LE 2016 Vorhaben gem. Verständigung 2022
Seegröße rd. 2.180 ha Seegröße rd. 2.260 ha
Seevolumen rd. 2.000 Mio. m3 Seevolumen rd. 1.500 Mio. m3
Zielwasserspiegel 65 m NHN Zielwasserspiegel 65 m NHN
max. tiefste Stelle rd. 190 m max. tiefste Stelle rd. 165 m
Beginn Befüllung ca. 2041 Beginn Befüllung ca. 2036

43
Arbeitsfeld Restsee
Jahresbericht 2022
 
wassermodell von RWE Power AG zeigen, dass 
der See unter Berücksichtigung des abgestimm-
ten Entnahmekonzepts aus heutiger Sicht inner-
halb von 40 Jahren gefüllt werden kann. Die 
neue Seekubatur wird in das Grundwassermo -
dell eingebaut, aktualisierte Simulationsergeb -
nisse werden im Lauf des Jahres 2023 erwartet.
Für den Seeablauf in die Niers werden zurzeit 
verschiedene Trassen in einer Machbarkeitsstu -
die untersucht. Unabhängig vom Trassenverlauf 
wird ein tiefer Geländeeinschnitt für die Anbin -
dung von See und Niers nötig sein.
Die zu erwartende Wasserqualität des Sees wird 
durch die kompakte Form, die große Tiefe und 
den großen Uferbereich zum unverritzten Ge -
birge günstig beeinflusst. Die Grundwassermo -
dellergebnisse zeigen, dass die Grundwasseran-
strömung zum See im Wesentlichen von Westen 
ohne Kippenpassage erfolgt. Ein Anstrom aus 
den im Südosten nahe gelegenen ungekalkten 
Kippenbereichen wird nach heutiger Einschät -
zung nicht oder in sehr geringem Umfang erfol -
gen. Über eine mögliche Überpufferung des Ab-
raums, der hier noch verkippt wird, soll nach 
Vorliegen der neuen Modellergebnisse entschie-
den werden. Zur genaueren Charakterisierung 
des Tagebausees Garzweiler werden im Rahmen 
des Braunkohlenplanänderungsverfahrens Gut -
achten durch die RWE Power AG in Auftrag ge -
geben. Über die Ergebnisse wird in der AG Rest-
see berichtet werden.
Die im Braunkohlenplan (1995) festgelegte 
Seespiegelhöhe von 65 m NHN beruht auf Pla -
nungsgrundlagen zur Lage von Abbaufeld, See, 
Niersanbindung und Kippenaufbau, die nicht 
mehr aktuell sind. Vor allem im Hinblick auf 
1 WSV/WSA: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
2 ZKR: Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
die Anbindung an die Niers und die vom See 
geprägte Grundwassersituation im stationären 
Endzustand im Bereich Schwalmquellgebiet und 
Mühlenbach ist ein höherer Seespiegel mögli -
cherweise günstiger. 
Unter Leitung des LANUV untersucht eine 
Facharbeitsgruppe (Erftverband, Niersverband, 
Schwalmverband, RWE, LANUV) die Auswir -
kung verschiedener Seespiegelhöhen zwischen 
65 m NHN und 70 m NHN. Dazu werden Si -
mulationen mit den Grundwassermodellen des 
LANUV und von RWE ausgewertet. Das Ergeb -
nis der Facharbeitsgruppe wird in einem zusam-
menfassenden Kurzbericht dargestellt.
Rheinwassertransportleitung – aktueller 
Stand
Das Braunkohlenplanänderungsverfahren für 
die gesamte Rheinwassertransportleitung von 
Dormagen zur Verteilstelle und von dort zu den 
Seeeinleitungen Garzweiler und Hambach be -
findet sich im Beteiligungsverfahren. Der Erör -
terungstermin ist noch vor der Sommerpause 
geplant. Die bauvorbereitenden Arbeiten haben 
bereits begonnen.
Für das Entnahmebauwerk und die Rheinwas -
serentnahme wird zusammen ein Planfeststel -
lungsverfahren durchgeführt. Der Scopingtermin 
fand am 09.05.2023 statt.
Für die Wasserentnahme aus dem Rhein zur 
Überleitung in die Tagebauseen Garzweiler und 
Hambach und zur Stützung der Feuchtgebiete 
liegt ein zwischen RWE, der WSV/WSA1 und der 
ZKR2 abgestimmtes Konzept vor. Das gestaffelte

Arbeitsfeld Restsee
44
Jahresbericht 2022
 
Konzept legt fest, bei welchen Wasserständen 
am Pegel Düsseldorf wie viel Rheinwasser ent -
nommen werden kann. Es umfasst das gesamte 
Abflussspektrum in Abhängigkeit vom GlW3.
Daraus ergibt sich, dass eine maximale Entnah-
memenge von 18 m³/s ab einem Pegelstand von 
GlW+211 cm möglich ist und eine maxima -
le Absenkung des Wasserstands im Rhein am 
Pegel Düsseldorf von 2,4 cm bewirkt. Bei hö -
heren Pegelständen kann begrenzt durch die 
Leitungskapazität nicht mehr entnommen wer -
den. Die Absenkung im Rhein wird dann gerin -
ger sein. 
Eine minimale Entnahme von 1,8 m³/s zur Ver-
sorgung der Feuchtgebiete ist auch unterhalb 
des hier betrachteten GlW gewährleistet. 
Auswirkung des Klimawandels auf den 
Rhein
Die AG Restsee hat sich in den Jahren 2007 
und 2016 mit den Auswirkungen des Klima -
wandels auf den Rhein im Hinblick auf die Rest-
seefüllung beschäftigt. In der Leitentscheidung 
2021 ist der Auftrag formuliert, diese Aussagen 
zu aktualisieren.
Aus dem Jahr 2022 liegt ein Bericht der Inter -
nationalen Kommission für die Hydrologie des 
Rheins vor, der sich mit der Auswirkung des Kli-
mawandels auf die Abflusskomponenten des 
Rheins beschäftigt (https://www.chr-khr.org/
sites/default/files/ASG-II_Synthese_DE_mit-
Links.pdf).
3 GlW: Gleichwertiger Wasserstand = Bezugswasserstand, ab dem für die Wasser- und Schifffahrt die Solltiefe der Fahrrin-
ne garantiert ist.
Daran anknüpfend wurden vom LANUV Daten 
für den Pegel Düsseldorf im Hinblick auf die zu-
künftige Möglichkeit der Rheinwasserentnahme 
für die Tagebauseefüllung ausgewertet und in 
der AG Restsee vorgestellt.
Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfas -
sen:
Aus der vorliegenden Studie wurden ver -
schiedene Klimaszenarien (RCP8.5, RCP4.5, 
RCP2.6) für verschiedene Zeiträume zwischen 
2031 und 2099 ausgewertet. Damit lässt sich 
aus heutiger Sicht eine Bandbreite zwischen 
einem Worst Case (RCP8.5) und einem Best 
Case (RCP2.6) abbilden, der je nach Wirkung 
der zurzeit denkbaren Klimaschutzmaßnahmen 
eintreten könnte.
Für diese verschiedenen Szenarien und Zeiträu -
me wurde die Anzahl der Tage im Jahr ermit -
telt, an denen die Pegelstände am Rhein über -
schritten werden, die im gestaffelten Konzept 
zur Rheinwasserentnahme festgelegt worden 
sind. So lassen sich die möglichen Wassermen-
gen errechnen, die unter Annahme der verschie-
denen Szenarien aus dem Rhein entnommen 
werden können. Diese Zahlen wurden der auf 
der Grundlage der 100-jährigen Dauerlinie er -
rechneten Entnahmemenge aus dem Rhein ge -
genübergestellt.
Stellt man die Ergebnisse aller betrachteten Sze-
narien der für die Tagebauseefüllung relevanten 
Zeit zwischen 2031 und 2080 zusammen und 
vergleicht sie mit der Berechnung auf der Grund-
lage der letzten 100 Jahre, so lässt sich fest -
stellen, dass die prognostizierten Werte maximal 
10 % geringer oder größer sind.

45
Arbeitsfeld Restsee
Jahresbericht 2022
 
Für den Pegel Düsseldorf ergeben sich im Ver -
gleich zum Referenzzeitraum 1971-2000 in 
den berechneten Szenarien vor allem Verände -
rungen durch eine höhere Anzahl der Tage mit 
sehr geringem Abfluss und mit sehr hohem Ab -
fluss. Diese Verschiebung der Abflüsse ist im 
Worst-Case-Szenario besonders ausgeprägt.
Die Auswertung für den Pegel Düsseldorf wird 
ausführlicher in einem Kurzbericht des LANUV 
dokumentiert.
Weiteres Vorgehen
Zur weiteren Diskussion der Ergebnisse zur See-
spiegelhöhe und zur Auswirkung des Klima -
wandels auf die Entnahmemöglichkeit aus dem 
Rhein wird sich die AG Restsee im Sommer 
2023 zusammenfinden. Die dann abgestimm -
ten Kurzberichte zu den beiden Themen werden 
über die Homepage zum Monitoring Garzweiler 
II zugänglich gemacht.

46
Jahresbericht 2022
Ausblick
8 Ausblick 2023/2024
Für die Arbeiten im nächsten Berichtszeitraum stehen – neben den regelmäßigen Aufgaben des Mo -
nitorings – an:
 
 Fortlaufende Bewertung der Auswirkungen der Leitentscheidung 2023 bzw. neuerer 
Tagebauplanungen und der geplanten Verkleinerung des Tagebaus auf das Monitoring
 Vertiefte Betrachtungen zur Betroffenheit von Entnehmern im Zuge einer Umstellung 
von Sümpfungs- auf Rheinwasser beim Infiltrationswasser

47
Jahresbericht 2022
Anhang
EM: Entscheidungsgruppe Monitoring
AG: Arbeitsgruppen FB (Feuchtbiotope/Natur und Landschaft), GW (Grundwasser),  
 KI (Abraumkippe), OW (Oberflächengewässer), RS (Restsee), WV (Wasserversorgung)
Beteiligte Institutionen/Behörden und Ansprechpartner/-innen (alphabetisch)
Anhang
Behörde / Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Bezirksregierung Arnsberg 
Abteilung Bergbau und Energie in NRW  
Dez. 61 
Goebenstraße 25 
44135 Dortmund 
Herr Küster 
Herr Dronia 
Frau Breuer 
Herr Jeglorz 
Herr Schurkus
allgemein
Tel.: 02931 82-6403 
andre.kuester@bezreg-arnsberg.nrw.de
Tel.: 02931 82-3919 
wolfgang.dronia@bezreg-arnsberg.nrw.de
Tel.: 02931 82-3911 
sabine.breuer@bezreg-arnsberg.nrw.de
Tel.: 02931-826419 
maximilian.jeglorz@bra.nrw.de
lukas.schurkus@bra.nrw.de
registratur-do@bezreg-arnsberg.nrw.de 
wasserwirtschaft-braunkohle@bra.nrw.de
x KI, 
RS 
OW
Bezirksregierung Düsseldorf 
Postfach 30 08 65 
40408 Düsseldorf 
Cecilienallee 2 
40474 Düsseldorf 
- Dez. 51 
(Natur- und Landschaftsschutz,  
Fischerei)
- Dez. 54 (Wasserrahmenrichtlinie)
Herr Dreschmann 
(Dez. 51)
Herr Peitz 
(Dez. 54) 
Frau Dr. Wöllecke 
(Dez. 54)
Herr Frigge 
(Dez. 54) 
Herr Richter 
(Dez. 54)
Frau Riedel 
(Dez. 54) 
Herr Schelleis
Tel.: 0211 475-2038 
timo.dreschmann@brd.nrw.de 
Tel.: 0211 475-9111 
Fax: 0211 475-2987 
stefan.peitz@brd.nrw.de
Fax: 0211 475-2987 
britta.woellecke@brd.nrw.de
Tel.: 0211 475-9124 
Fax: 0211 475-2987 
jannis.frigge@brd.nrw.de
steffen.richter@brd.nrw.de 
annika.riedel@brd.nrw.de 
Tel.: 0211-475-3256  
Fax: 0211-475-2987
sebastian.schelleis@brd.nrw.de
x GW 
OW 
FB 
KI 
RS 
WV
Bezirksregierung Köln 
Zeughausstraße 2 - 10 
50606 Köln (PF-Anschrift) 
50667 Köln (Zustell-Anschrift) 
 
- Dez. 51 
  (Landschaft und Fischerei) 
 
- Dez. 54 
  (Wasserwirtschaft) 
 
- Dez. 32 
  (Regionalplanung und Braunkohle) 
Herr Franke  
(Dez. 51) 
Frau Gierth 
(Dez. 51)
Herr Biermann 
(Dez. 54)
Frau Friedrich 
(Dez. 54) 
Herr Leuchter
Frau Enkirch-Schmidt
Tel.: 0221 147-3439 
Fax: 0221 147-3339 
lutz.franke@bezreg-koeln.nrw.de
Tel.: 0221 147-4843 
dorothy.gierth@bezreg-koeln.nrw.de
niklas.biermann@bezreg-koeln.nrw.de 
Tel.: 0221 147-4150 
Fax: 0221 147-2879 
almut.friedrich@bezreg-koeln.nrw.de
lennet.leuchter@bezreg-koeln.nrw.de
gabriele.enkirch-schmidt@bezreg-koeln.nrw.de
x GW 
FB 
RS 
WV 
 
Frau Brüggemann 
(Dez.  32) 
Herr Krimphoff 
(Dez. 32)
Tel.: 0221 147-3280 
Fax: 0221 147-2905 
susanne.brueggemann@bezreg-koeln.nrw.de
Tel.: 0221 147-4676 
Fax: 0221 147-2905 
andreas.krimphoff@bezreg-koeln.nrw.de
x GW 
OW 
WV 
RS 
FB 
KI

48
Jahresbericht 2022
Anhang
Behörde / Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Erftverband 
Postfach 13 20 
50103 Bergheim
Herr Dr. Cremer 
Frau Dr. Jaritz 
Frau Berger 
Herr Simon 
Frau Herber 
allgemein
Tel.: 02271 88-1228 
nils.cremer@erftverband.de
Tel.: 02271 88-1373 
renate.jaritz@erftverband.de
Tel.: 02271 88-1372 
daniela.berger@erftverband.de
Tel.: 02271 88-2125 
stefan.simon@erftverband.de
Tel.: 02271 88- 1284 
alina.herber@erftverband.de
Fax: 02271 88-1980
x GW 
WV 
FB 
OW 
RS 
KI 
Gemeinde Brüggen 
Klosterstraße 38 
41379 Brüggen
Herr Dresen Tel.: 02163 570151 
dieter.dresen@brueggen.de
x
Gemeinde Jüchen 
Am Rathaus 5 
41363 Jüchen
Herr Stein Tel.: 02165 915-170 
Fax: 02165 915-218 
tim.stein@juechen.de
x
Gemeinde Niederkrüchten 
Laurentiusstraße 19 
41372 Niederkrüchten
Herr Hinsen Tel.: 02163 980-104 
tobias.hinsen@niederkruechten.de
x
Gemeinde Schwalmtal 
Postfach 60 
41364 Schwalmtal
Herr Gather Tel.: 02163 9460 
bernd.gather@gemeinde-schwalmtal.de
x OW
Gemeinde Titz 
Landstraße 4 
52445 Titz
Herr Frantzen Tel.: 02463 65940 
Fax: 02463 5889 
jfrantzen@gemeinde-titz.de
x
Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen 
De-Greiff-Straße 195 
47803 Krefeld 
Herr Schuster 
Frau McLeod 
Frau Ullmann 
Tel.: 02151 897-562 
hannsjoerg.schuster@gd.nrw.de
Tel.: 02151 897 214  
almuth.mcleod@gd.nrw.de
Tel.: 02151 897 211 
alena.ullmann@gd.nrw.de
x GW, 
FB, 
KI
Kreis Heinsberg 
Valkenburger Straße 45 
52525 Heinsberg
Herr Habetz 
Herr Schnell 
Frau Huylebrouck
Tel.: 02452 13-6158 
stefan.habetz@kreis-heinsberg.de
Tel.: 02452 13-6143 
michael.schnell@kreis-heinsberg.de
Tel.: 02452 13-6122 
anna.huylebrouck@kreis-heinsberg.de
x WV 
RS 
FB 
OW
Kreis Viersen 
Rathausmarkt 3 
41747 Viersen
Herr Dr. Steinweg 
 
Herr Röder
Herr Krichel
Herr Lindner
Herr Pook
bernd.steinweg@kreis-viersen.de 
Tel.: 02162 39-1240 
Fax: 02162 39-1857
Rainer.Roeder@kreis-viersen.de 
marc.krichel@kreis-viersen.de
fabian.lindner@kreis-viersen.de
andreas.pook@kreis-viersen.de
x WV 
GW 
FB 
OW

49
Jahresbericht 2022
Anhang
Behörde / Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Landesamt für Natur, Umwelt und  
Verbraucherschutz NRW (LANUV)  
Leibnizstraße 10 
45659 Recklinghausen
Herr Dr. Weidner 
 
Frau Dr. Bergmann
Frau Dr. Bookmeyer 
 
Frau Levacher 
 
Tel.: 02361 305-2215 
Fax: 02361 305-2176 
christoph.weidner@lanuv.nrw.de
sabine.bergmann@lanuv.nrw.de
Tel.: 02361 305-2142 
Fax: 02361 305-59921 
anke.bookmeyer@lanuv.nrw.de
Tel.: 02361 305-2232 
Fax: 02361 305-59921 
dorothee.levacher@lanuv.nrw.de
KI 
 
 
 
EM 
 
GW 
KI 
OW 
RS 
 
OW
Landesamt für Natur, Umwelt und  
Verbraucherschutz NRW (LANUV) 
(Fortsetzung)
Frau Michels 
 
Frau Orilski
Frau Kaul
Tel.: 02361 305-3317 
Fax: 02361 305-55317 
carla.michels@lanuv.nrw.de
judith.orilski@lanuv.nrw.de
viktoria.kaul@lanuv.nrw.de
RS 
OW 
GW 
 
FB
Landesbüro der 
Naturschutzverbände NRW 
Ripshorster Straße 306 
46117 Oberhausen
Herr Jansen  
(BUND-Landes-
geschäftsstelle)
Tel.: 0208 88059-0 
dirk.jansen@bund.net 
lb.naturschutz@t-online.de
x
Landwirtschaftskammer NRW 
Siebengebirgstraße 200 
53229 Bonn 
Frau Verhaag 
 
Tel.: 0228 703-1534 
Fax: 0228 703-8534 
elisabeth.verhaag@lwk.nrw.de
X
Landwirtschaftskammer NRW 
Bezirksstelle für Agrarstruktur –  
Ressourcenschutz Wasser und Boden 
Rüttger-von-Scheven-Straße 44 
52349 Düren
Herr Nagelschmitz andreas.nagelschmitz@lwk.nrw.de OW
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Obereimer 13 
59821 Arnsberg
Herr Püttmann Tel.: 02931 9634295 
franz.puettmann@wald-und-holz.nrw.de
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt Niederrhein 
Dienstgebäude Wesel 
Moltkestraße 8 
46483 Wesel
Frau Schlechter Tel.: 0281 33832-22 
carolin.schlechter@wald-und-holz.nrw.de
x
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde 
Dienstgebäude Hürtgenwald 
Kirchstraße 2 
52393 Hürtgenwald
Herr Lüder Tel.: 02429 9400-41 
Fax: 02429 9400-85 
dirk.lueder@wald-und-holz.nrw.de
x
Landesbetrieb Wald und Holz NRW 
Fachbereich IV  
Albrecht-Thaer-Straße 34 
48147 Münster
Herrn Dr. Schäfer
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und  
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
(MUNV)  
Emilie-Preyer-Platz 1 
40479 Düsseldorf
Frau Stork 
Herr Gaul 
 
Herr Dr. Luwe
Tel.: +49-211-4566-415 
eva.stork@munv.nrw.de
Tel.: 0211 4566-438 
Fax: 0211 4566-388 
tobias.gaul@munv.nrw.de 
Tel.: 0211 4566-509 
Fax: 0211 4566-947 
michael.luwe@munv.nrw.de
x GW 
FB 
WV 
KI 
RS 
OW

50
Jahresbericht 2022
Anhang
Behörde / Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Ministerium für Wirtschaft, Industrie,  
Klimaschutz und Energie des Landes NRW 
(MWIKE) 
 
Ref. VB1 
Bergbau, Bergrecht, Geologischer Dienst 
 
Berger Allee 25 
40213 Düsseldorf
Herr Kaiser Tel.: 0211 837-2301 
Fax: 0211 837-2756 
ulrich.kaiser@mwike.nrw.de
x
Netteverband 
Hampoel 17 
41334 Nettetal
Herr Schmitz Tel.: 02157 899777 
Fax: 02157 811801
info@netteverband.de
x
Niersverband 
Am Niersverband 10 
41747 Viersen
Herr Walter Tel.: 02162 3704-415 
Fax: 02162 3704-444 
christian.walter@niersverband.de 
x OW, 
RS
Provincie Limburg 
Hoofdgroep Milieu en Water 
Postbus 5700 
6202 MA Maastricht 
NIEDERLANDE
Herr Castenmiller Tel.: 0031 43 389-7656 
Fax: 0031 43 389-7643 
efjc.castenmiller@prvlimburg.nl
x RS
Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.; 
Referat für Gewässerfragen 
Weyerweg 33 
51381 Leverkusen
Herr Bosbach Tel.: 02171 51710 
werner.bosbach@t-online.de
Rhein-Kreis Neuss 
Amt 61  
41513 Grevenbroich
Amt 61
Herr Elter 
Herrn Trösch 
Herr Hendrik 
Tel.: 02181 601-6803 
jan-hendrik.elter@rhein-kreis-neuss.de
Daniel.Troesch@rhein-kreis-neuss.de 
jan-hendrik.elter@rhein-kreis-neuss.de
umweltschutz@rhein-kreis-neuss.de.
x GW 
WV 
RS 
OW 
FB 
RWE Power AG 
Stüttgenweg 2 
50935 Köln
Herr Vinzelberg
Herr Späte
Herr Müller 
Herr Klein
Herr Metzger 
Frau Hoffmann
Herr Eßer
Herr Hlavka
allgemein:
gero.vinzelberg@rwe.com
niko.spaete@rwe.com
Tel.: 0221 480-23498 
christian.mueller@rwe.com
fabian.klein@rwe.com
Tel.: 0221 480-22374 
matthias.metzger@rwe.com
Tel.: 0221 480-22708
Tel.: 0221 480-22185
Tel.: 0221 480-22503
Tel.: 0221 480-23436 
Fax: 0221 480-22851 
wasserwirtschaft@rwe.com
x GW 
FB 
WV 
KI 
RS 
OW
Schwalmverband 
Borner Straße 45a 
41379 Brüggen
Herr Schulz Tel.: 02163 9543-0 
th.schulz@schwalmverband.de
x OW
Staatskanzlei des Landes  
Nordrhein-Westfalen Abt. II  
Referat II A5 (Herr Lürig) 
Referat II A4 (Frau Ott) 
40190 Düsseldorf
Herr Lürig 
Frau Ott
Tel.: +49 (0)211 837 1026  
eike.luerig@stk.nrw.de 
Nur 
JB

51
Jahresbericht 2022
Anhang
Behörde / Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Staatskanzlei des Landes  
Nordrhein-Westfalen III B 4 -  
Braun- und Steinkohlenplanung,  
Energiestandorte, Rohstoffsicherung 
40190 Düsseldorf, Stadttor 1 
Dienstgebäude:  
40219 Düsseldorf, Fürstenwall 25
Herr Proksch Tel.: 0211 837-1240 
Fax: 0211 837-1549 
walter.proksch@stk.nrw.de
x
Stadt Erkelenz  
Johannismarkt 17 
41812 Erkelenz
Frau Wingen Tel.: 02431 85155 
anja.wingen@erkelenz.de
x  
 
RS
Stadt Grevenbroich 
Am Markt 1 
41515 Grevenbroich
Herr Wolf Tel.: 02181 9199 
norbert.wolf@grevenbroich.de
x
Stadt Hückelhoven 
Postfach 13 60 
41825 Hückelhoven
Herr Müller-Dick 
 
Herr Breuer
Herr Lohn
Tel.: 02433 82-170 
wolfgang.mueller-dick@ 
hueckelhoven.de
christoph.breuer@hueckelhoven.de
julian.lohn@hueckelhoven.de
x
Stadt Kaarst 
Bereich 66 –  
Tiefbau, Bauverwaltung und Umwelt 
Rathausplatz 23 
41564 Kaarst
Frau Esch Tel.: +49 2131 987-864  
ann-kathrin.esch@kaarst.de
x GW
Stadt Korschenbroich 
Amt 61 
Don-Bosco-Straße 6 
41352 Korschenbroich
Herr Dr. Verjans 
 
Herr Hoffmans
Tel.: 02161 613-146  
Fax: 02161 613-109 
theo.verjans@korschenbroich.de
dieter.hoffmans@korschenbroich.de
x OW 
GW 
FB
Stadt Linnich 
Stadtverwaltung 
Postfach 12 40 
52438 Linnich
Gutachter für die Stadt Linnich
Herr Reyer 
 
 
Herr von Reis
Tel.: 02462 9908-411 
Fax: 02462 9908-941 
hjreyer@linnich.de 
Tel.: 0241 409-3155 
Fax: 0241 409-3156 
vonreis@t-online.de
x GW
Stadt Mönchengladbach 
Fachbereich Umwelt 
41050 Mönchengladbach
Frau Weinthal 
Herr Holtrup
Herr Rusman 
Tel.: 02161 25-8220 
Fax: 02161 25-8279
Tel.: 02161 25-8210
Tel.: 02161 25-8277 
andre.rusman@moenchengladbach.de
monitoring-garzweiler@moenchengladbach.de
x WV 
RS 
OW
Stadt Neuss 
Amt für Umwelt und Stadtgrün 
Bergheimer Straße 67 
41464 Neuss
Herr Lins 
Herr Hilgers
Tel.: 02131 90-3306 
stefan.lins@stadt.neuss.de
Tel.: 02131 90-3303 
peter.hilgers@stadt.neuss.de
x OW 
 
 
FB
Stadt Viersen 
Fachbereich 80 
Zentrale Bauverwaltung 
Eichenstraße 189 
41747 Viersen
Herr Gelissen georg.gellissen@viersen.de
zentrale-bauverwaltung@viersen.de
x
Stadt Wassenberg 
Roermonder Straße 25 - 27 
41849 Wassenberg
Herr Fuhrmann Tel.: 02432 4900-44 
fuhrmann@wassenberg.de
x

52
Jahresbericht 2022
Anhang
Behörde / Institution Ansprechpartner 
/-innen
Telefon/Telefax/E-Mail EM* AG*
Stadt Wegberg 
Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser 
Postfach 11 33 
41844 Wegberg
Herr Kortzak Tel.: 02434 83-701 
Fax: 02434 73-888 
martin.kortzak@stadt.wegberg.de
x
Wasserverband Eifel-Rur 
Eisenbahnstraße 5 
52353 Düren
Herr Lorenz  
Frau Rabisch
Tel.: 02421 494-3407 
lorenz.e@wver.de
Tel.: 02421 494-1067 
claudia.rabisch@wver.de
x OW
Waterschap Limburg 
Postbus 2207 
6040 CC Roermond 
NIEDERLANDE
Herr Franssen OW
Zweckverband Naturpark  
Schwalm-Nette 
Willi-Brandt-Ring 15  
41747 Viersen 
Herr Puschmann 
 
Herr Röder
Tel.: 02162 709-404 
Fax: 02162 709-424 
michael.puschmann@naturparkschwalm-nette.de
Tel.: 02162 39-1240 
Fax: 02162 39-1857 
rainer.roeder@kreis-viersen.de
x
ahu GmbH Wasser · Boden · Geomatik  
Kirberichshofer Weg 6 
52066 Aachen
Herr Dr. Denneborg 
Frau Bäßler
Tel.: 0241 900011-44 
m.denneborg@ahu.de
Tel.: 0241 900011-22 
n.baessler@ahu.de
Fax: 0241 900011-9
x alle
Bildnachweis
 
Titelbild 
Abbildungen 1, 4, 5
Abbildungen 3, 6 bis 15, 19
Abbildungen 16 bis 18
Abbildung 2, 20, 21
 
Mohlsmühle 
Foto: Dr. Michael Denneborg
ahu GmbH, Aachen
Erftverband
LANUV
RWE Power AG
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Arbeitsfelder und Aufgaben des Monitorings (Monitoringkreis) (verändert nach RIZA 2000) 1
Abbildung 2 Betriebliche und wasserwirtschaftliche Entwicklung im Tagebau Garzweiler im Jahr 2022 6
Abbildung 3 Langzeitganglinie der Messstelle Dülken seit 1955 und Jahresfaktor der Grundwasserneubil-
dung (Erftverband) von 1970 bis 2022
8
Abbildung 4 Integriertes System zur Bewertung und Vorgehensweise im Rahmen des Monitorings Garzwei-
ler II
11
Abbildung 5 Projekt informationssystemseit Februar 2023 13
Abbildung 6 Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2022 17
Abbildung 7 Frühwarnsystem: Einfluss des Tagebaus auf die Grundwasserstände, Stand Oktober 2021 18
Abbildung 8 Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten im WWJ 2022 Methode I: 
Wiener-Filter-Verfahren (links), Methode II: Statistischer Test (rechts)
21

53
Jahresbericht 2022
Anhang
Abbildung 9 Ausbreitung des Infiltrationswassers im Bereich der Ziel-1-Gebiete im WWJ 2021 22
Abbildung 10 Einleitmaßnahmen im Norfsystem 2022 gemäß MURL-Konzept 24
Abbildung 11 Stör-/Feuchtezeigerauswertung 2002 (links) und 2022 (rechts) der Vegetations-Dauerquadrate 
in den Ziel-1-Feuchtgebieten
26
Abbildung 12 Überstauung bei Dauerquadrat 213 im Kompartiment 1, Rothenbach 28
Abbildung 13 Feuchte-/Störzeiger-Auswertung von Dauerquadrat 441 im östlichen Tantelbruch und Grund-
wasser-Ganglinie der Messstelle 28 808281 seit 2017
29
Abbildung 14 Feuchte-/Störzeiger-Auswertung 2022 von Dauerquadrat 490 im Thomasbruch und Ganglinie 
der Grundwassermessstelle 21 809131 
29
Abbildung 15 Durch einen Biberdamm angestauter Knippertzbach auf Höhe von Dauerquadrat 504 30
Abbildung 16 Lage der Pegel und Zielkarten für die Untersuchung der Wasserführung 32
Abbildung 17 Wiener-Filter-Ergebnis zur Beurteilung der Wasserführung 2022 34
Abbildung 18 WRRL-Beprobung: trocken angetroffene Messstellen 36
Abbildung 19 Entwicklung der Leitparameterkonzentrationen im Rohwasser der Brunnen 5 (B905) und 6 
(B906) der Wassergewinnungsanlage Butzheim
38
Abbildung 20 Tagebaufortschritt (Stand Dezember 2022) 40
Abbildung 21 Kennzahlen 2016 und 2022 Tagebausee Garzweiler 42
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Jahresübersicht über die Termine und Orte der Arbeitsgruppensitzungen in den Jahren 2022/2023 3
Tabelle 2 Entscheidungsgruppe Monitoring (EM) 4
Tabelle 3 Fach-Arbeitsgruppen (AG) 5
Tabelle 4 Übersicht über die Zieleinhaltung im Jahr 2022 14
Tabelle 5 Zielüberwachung der Grundwasserstände in den Ziel-1-Gebieten 20
Tabelle 6 Verwendung des Sümpfungswassers in den Wasser wirtschaftsjahren 2021 und 2022 23
Tabelle 7 Überblick über die Zielerreichung im Arbeitsfeld Grundwasser 25
Tabelle 8 Kompartimentsmittelwerte der Stör-/Feuchtezeigerauswertung 2002 bis 2022 27
Tabelle 9 Ergebnisse der Auswertungen zur Abflussspende nach Wiener-Filter-Verfahren für die Jahre 2019 
bis 2022
33

54
Jahresbericht 2022
Anhang

Beratungsverlauf (1)

15.12.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0826
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
15.12.2023
Erstellt
24.11.2023 09:28