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1075/2019

Sanierung Straßenbrücke Simonskaul in Köln-Weidenpesch

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 9.2.1

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 18.06.2019

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Anlage 2 - Zustimmung RPA Simonskaul

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Anlage 4 - Stellungnahme zum VA vom 18.06.2019

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Anlage 0 - Öffentlichkeitsbeteiligung Brücke Am Simonskaul

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Planauszug

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Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 18.06.2019

942 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 21.06.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 46. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 18.06.2019  
öffentlich 
3.6 Sanierung Straßenbrücke Simonskaul in Köln-Weidenpesch  
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
1075/2019 
SB Vietzke weist darauf hin, dass der Gehweg durch eine Leitplanke abge-
trennt/abgesichert und in der Innenkurve derart beengt sei, dass zwei zu Fuß Ge-
hende kaum aneinander vorbeikommen. Er bittet um Prüfung und Mitteilung, ob die 
Leitplanke zwingend erforderlich sei. 
 
Herr Neweling, Leiter des Amtes für Brücken und Stadtbahnbau, sagt eine Stellung-
nahme zu. 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung 
Nippes. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - Zustimmung RPA Simonskaul

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 4 - Stellungnahme zum VA vom 18.06.2019

592 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Die Verwaltung nimmt zur Frage des SB Vietzke in der Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 18.04.2019, ob die vorhandene Leitplanke zwingend 
erforderlich ist, wie folgt Stellung: 
Ein Verzicht auf die Leitplanke im Kurvenbereich vor dem Brückenbauwerk ist nicht möglich, 
da diese dort dem Schutz der Fußgänger dient. 
Auf dem Bauwerk kann zukünftig auf eine Leitplanke verzichtet werden. Ein Rückbau 
während der Ausführung der Arbeiten war ohnehin vorgesehen. Auf den Wiedereinbau wird 
verzichtet. Der vorhandene Betonsockel unterhalb der Schutzplanke wird baulich angepasst.

Anlage 0 - Öffentlichkeitsbeteiligung Brücke Am Simonskaul

1492 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
  
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
 Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. 
 
Es handelt sich um eine Sanierung des Bauwerkes. Diese wird durchgeführt, damit die Ver-
kehrssicherheit und die Standsicherheit des Gesamtbauwerks weiterhin gewährleistet wer-
den kann. 
Eine gestalterische Änderung ist nicht vorgesehen.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5939 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 1075/2019 
Freigabedatum 
17.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung Straßenbrücke Simonskaul in Köln-Weidenpesch  
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der Durchführung der Sanierung der Straßenbrücke Simonskaul 
bei Kosten in Höhe von rund 451.000 € zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.  
  
 
 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  450.653    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Brücke Simonskaul befindet sich in Köln-Weidenpesch und überquert dort eine Güterverkehrs-
strecke der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) - Anlage 1 - Planauszug -, die unter anderem für 
internationale Transporte zu und von den Fordwerken genutzt wird.  
 
Das Gesamtbauwerk besteht aus zwei Teilbauwerken. Dies ist zum einen eine Straßenbrücke mit 
Gehwegbereich (Teilbauwerk 1), die im Jahr 1923 erbaut wurde und zum anderen eine daneben lie-
gende Fußgängerbrücke (Teilbauwerk 2), für zu Fuß Gehende und Radfahrende, die im Jahr 1968 
erbaut wurde. 
 
Beide Brückenbauwerke sind als Einfeldbrücken ausgebildet. Bei Teilbauwerk 1 besteht die Tragkon-
struktion aus stählernen Walzträgern, die im Beton liegen. Bei Teilbauwerk 2 handelt es sich um eine 
Stahlfachwerkkonstruktion mit aufgelegten Betonfertigteilen. 
 
Beide Teilbauwerke weisen zahlreiche Schäden auf, die im Rahmen der Brückenprüfung nach DIN 
1076 im Jahr 2015 festgestellt wurden. Im Vorfeld der Planung wurden weitere vertiefende Betonun-
tersuchungen und andere Materialanalysen durchgeführt. 
 
Um die Verkehrssicherheit und die Standsicherheit des Gesamtbauwerks weiterhin zu gewährleisten, 
ist eine Sanierung in größerem Umfang dringend erforderlich. Im Wesentlichen sind die nachfolgend 
aufgeführten Arbeiten durchzuführen: 
 
Teilbauwerk 1: 
 
 Erneuerung des Fahrbahn- und Gehwegbelages einschließlich Einbau einer Brückenabdich-
tung 
 Erneuerung des Geländers, Höhe = 1,20 m 
 Sanierung der Betonoberflächen der Widerlager

3 
 Erneuerung des Korrosionsschutzes auf den Stahlträgern  
 Sanierung der Betonoberflächen der Unteransicht  
 Erforderliche Schutzmaßnahmen für den Gleisbereich während der Arbeiten 
 Gerüstarbeiten 
 
Teilbauwerk 2: 
 
 Erneuerung der vorhandenen Betonfertigteilplatten des Gehweges 
 Ausbau der tragenden Stahlkonstruktion, Überarbeitung in der Werkstatt und Wiedereinbau 
 Erneuerung des Geländers, Höhe = 1,30 m 
 Reinigung der Lager  
 Herstellung eines neuen Gehwegbelages 
 
Die Arbeiten an den Brückenobersichten werden unter folgenden Verkehrsführungen durchgeführt: 
 
Phase 1:  Teilbauwerk 1: Sperrung des Teilbauwerkes bei gleichzeitiger Einrichtung einer Ver-
kehrsumleitung für den motorisierten Individualverkehr; das Teilbauwerk 2 ist weiterhin 
für zu Fuß Gehende und Radfahrende nutzbar. 
 
Phase 2: Teilbauwerk 2: Sperrung des Teilbauwerkes bei gleichzeitiger Führung der zu Fuß 
Gehenden und Radfahrenden über das Teilbauwerk 1 
 
Der Zustand des Teilbauwerks 1 wurde mit der Zustandsnote 2,2 und der des Teilbauwerks 2 mit der 
Zustandsnote 2,7 beurteilt. Die Arbeiten in den Bauphasen 1 und 2 dauern jeweils 6 Wochen. 
 
Die Arbeiten an den Brückenuntersichten und an den Widerlagern können nur in den Betriebspausen 
der HGK ausgeführt werden und haben deshalb großen Einfluss auf die Kosten und die Gesamtbau-
zeit von neun Monaten.  
 
Aufgrund des großen Umfangs der anstehenden Arbeiten in den nächtlichen Regel-
Betriebssperrpausen im Gleisbereich ist eine externe Bauüberwachung erforderlich. Zusätzlich sind 
noch die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators in die Gesamtkosten einzu-
rechnen. 
 
Kosten 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 450.653 €. Diese setzten sich wie folgt zu-
sammen: 
 
Sanierung der Brücke       ca. 416.500 €  
Örtliche Bauüberwachung für Arbeiten nachts   ca.     6.783 €  
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination   ca.     6.545 €  
Sicherheitszuschlag (5 % der Sanierungskosten)   ca.   20.825 €  
 
Gesamtkosten        ca. 450.653 €  
 
 
Städtisches Rechnungsprüfungsamt (RPA)  
 
Es wird von Kosten in Höhe von rund 450.653 € ausgegangen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die 
Kostenberechnung unter RPA-Nr. 2018/1424 geprüft und anerkannt. Die Zustimmung ist als Anlage 2 
beigefügt. Die darin aufgeführten Hinweise werden in der Ausschreibung berücksichtigt. Den ermittel-
ten Kosten für die Überwachung der Arbeiten an der Brückenuntersicht liegt eine Dauer dieser Arbei-
ten von 13 Wochen zugrunde. Dieser Zeitansatz wurde anhand von Erfahrungswerten vergleichbarer 
Maßnahmen ermittelt und weiterhin für realistisch gehalten.

4 
Finanzierung: 
 
Die benötigten Mittel in Höhe von rund 451.000 € sind im städtischen Haushalt 2019 inklusive der 
Finanzplanung 2020 bis 2022 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - in 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen; berücksichtigt und stehen zur Ver-
fügung. 
 
Geplant ist eine Auftragsvergabe im dritten Quartal 2019. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 1 - Planauszug

463 Zeichen

200m 150 100 50 0 Mittelpunkt: [355165,5650713]   1:5000 
Anlage 2 - Lageplan 
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Erstellt am: 19.03.2019 
Straßenbrücke 
Simonskaul 
Anlage 1 - Lageplan

Beratungsverlauf (2)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Simonskaul

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Details

Aktenzeichen
1075/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.07.2019
Erstellt
19.03.2019 10:13