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A-R/0011/2008

Elementarbildung braucht genug Personal -

Antrag an den Rat 06.02.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2008, TOP 15.13

Originalantrag

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Originalantrag

4368 Zeichen

1 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0011/2008  
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
1) Der Verwaltung wird beauftragt, ein Finanzierungskonzept zu entwickeln, 
das die Fortführung der bestehenden kleinen altersgemischten Gruppen 
ermöglicht. Dem Rat werden dieses Konzept und seine Kosten zur 
Beschlussfassung rechtzeitig zum neuen Kindergartenjahr vorgelegt.  
2) Die Stadt Münster kann allerdings nicht alleiniger Ausfallbürge für Versäumnisse der 
Landespolitik bei der qualitativen Weiterentwicklung von Erziehung, Bildung und Betreuung 
von Kindern in Tageseinrichtungen sein. Deswegen ist die Schaffung neuer 
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahre innerhalb der Vorgaben des 
Kinderbildungsgesetzes NRW umzusetzen. Etwaige finanzielle Spielräume, z.B. durch die 
angekündigten Zuschüsse des Bundes, sollten auch zur Verbesserung der Standards 
gegenüber dem Kinderbildungsgesetz verwendet werden. 
3) Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, sich über den Städtetag auch künftig 
für bessere Standards in der Kinderbetreuung einzusetzen, als das Kinderbildungsgesetz 
sie bietet. Die kleine altersgemischte Gruppe setzt dabei die richtigen Maßstäbe. 
Begründung:  
Am 26.10.2007 hat der Landtag das Kinderbildungsgesetz (KiBiz-NRW) verabschiedet, es 
wird zum 01.08.2008 in Kraft treten. Das KiBiz bringt eine Umstellung des 
Finanzierungssystems mit sich und bedeutet für die Einrichtungsträger und die kommunale 
Jugendhilfeplanung gravierende Umstellungsprozesse. Aufgrund verschiedener 
Änderungen am Gesetzentwurf, des nicht vorhersehbaren Belegungsverhaltens der Eltern 
und der fehlenden Verwaltungsrichtlinien ist es aktuell kaum möglich, sämtliche finanzielle 
Auswirkungen auf die Kindergärten umzurechnen.  
Es ist allerdings politisch unbestritten und finanziell schon aus dem Gesetz und seinen 
Anlagen (siehe Anlage zu § 19, Abs.1) eindeutig nachvollziehbar, dass der bisher 
bekannte Standard der kleinen altersgemischten Gruppe nicht zu halten sein wird. In der 
kleinen altersgemischten Gruppe werden ganztags 15 Kinder, davon 7 unter drei Jahren, 
von zwei Fachkräften, bei eingruppigen Einrichtungen  zusätzlich 0,5 Stelle Leitung), 
eines/r Praktikant/-in im Anerkennungsjahr und einer Ergänzungskraft betreut. Wird eine 
solche Gruppe unter KiBiz-Bedingungen gebildet, fallen die Arbeitsstunden der 
Ergänzungskraft größtenteils weg. Dies geht besonders zu Lasten der Allerkleinsten, denn 
hier gehen die in schwierigen und langen Eingewöhnungsphasen entstandenen Bindungen 
zu Bruch. Evtl. werden neue Gruppentypen gemäß KiBiz gebildet, was zu einer völligen 
Umstellung der Gruppenzusammenstellungen führen könnte. Nicht zuletzt ist auch der 
Arbeitsplatzverlust für viele Ergänzungskräfte zu befürchten, die in den neuen 
Gruppentypen weniger berücksichtigt sind als in den bisherigen. 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
„Elementarbildung braucht genug 
Personal -   
Kinder brauchen verlässliche 
Betreuung: Die kleinen 
altersgemischten Gruppen in ihrer 
bisherigen Ausstattung weiterführen“
 
05.02.2008

2 
 
Die kleine altersgemischte Gruppe ist grundsätzlich ein hochwertiges Betreuungsangebot, 
das erhalten werden sollte.  Gerade in Münster wird ein Großteil der bislang bestehenden 
Kita-Plätze für Unterdreijährige von Elterninitiativen in Form von kleinen altersgemischten 
Gruppen getragen. Diese Form des Elternengagements darf durch die gesetzliche 
Umstellung nicht gefährdet werden.  
Weiterhin dürfen die Folgen der gesetzlichen Umstellungsprozesse nicht zu Lasten der 
Beschäftigten und vor allem der jüngsten Kinder in den kleinen altersgemischten Gruppen 
gehen. Eine kindgerechte Gesetzgebung hätte hier der kontinuierlichen Förderung von 
Kindern in einer vertrauten Umgebung durch eine Übergangsregelung Rechnung tragen 
müssen, die wenigstens für einen gewissen Zeitraum den Erhalt dieser Betreuungsform 
ermöglicht hätte. 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Manfred Kehr 
gez. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beratungsverlauf (1)

13.02.2008 Rat
TOP 15.13 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0011/2008
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.02.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37