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2130/2018

Beschluss über die Teilaufhebung und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nummer 73490/06

Beschlussvorlage Ausschuss 13.08.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 20.09.2018, TOP 14.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Teilaufhebung

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Anlage 5 Perspektive/geplantes Bauvorhaben

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Anlage 2 Teilaufhebung

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Anlage 4 geplantes Bauvorhaben

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Ansehen

Anlage 3 Erläuterungsbericht

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

4427 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Dint Az 
Vorlagen-Nummer 
 2130/2018 
Freigabedatum 
13.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Teilaufhebung und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nummer 73490/06 
Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße, Teilaufhebung in Köln-Holweide 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 
1. das Verfahren zur Teilaufhebung nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bauge-
setzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes 73490/06 –Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße, 
Teilaufhebung in Köln-Holweide– für das Grundstück August-Strindberg-Straße 11, Gemar-
kung Wichheim-Schweinheim, Flur 9, Flurstück 3812 einzuleiten. Das Grundstück ist durch die 
August-Strindberg-Straße erschlossen und wird begrenzt im Norden durch eine Grünanlage, 
im Westen durch die Häuser Adalbert-Stifter-Straße 4 - 8 im Osten durch die Alteneinrichtung 
und im Süden durch die Häuser August-Strindberg-Straße 1 – 3; 
2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach 
Model 1 (Aushang); 
 
 
Alternative: 
Beibehaltung des Planungsrechts 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Rechtskraft/Planinhalte des Bebauungsplanes 
 
Der Bebauungsplan 73490/06 ist mit Bekanntmachung vom 08.08.1994 in Kraft getreten. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Wesentlichen südlich der S -Bahn-Haltestelle 
Köln-Holweide zwischen der Bundesbahnstrecke Köln-Bergisch Gladbach und der Piccoloministraße. 
 
Der Bebauungsplan setzt im nördlichen Teil überwiegend Ausgleichsflächen, vorliegend in Form einer 
Parkanlage mit Biotopcharakter, sowie eine öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz und private 
Grünflächen mit Parkanlagen und Dauerkleingärten fest. Im Südwesten des Plangebietes ist eine 
öffentliche Grünfläche – Parkanlage – festgesetzt. 
 
Außerdem befinden sich im Bebauungsplan öffentliche Verkehrsflächen, sowie Flächen mit Geh -, 
Fahr-, und Leitungsrechten.  
 
Die Art der baulichen Nutzung ist als Allgemeines Wohngebiet, überwiegend mit einer Grundfläche n-
zahl –GRZ- von 0,4 und einer Geschossflächenzahl –GFZ- von 1,0, teils als offene, teils als g e-
schlossene Bauweise, festgesetzt. An der August-Strindberg-straße wurde die Festsetzung Fläche für 
Gemeinbedarf – Altenwohnanlage – mit einer GRZ von 0,5, GFZ 1,4 und einer IV -geschossigen Be-
bauung in geschlossener Bauweise getroffen. Im Norden ist eine Fläche für Gemeinbedarf –
Jugendeinrichtung – festgesetzt. 
 
Die im Plangebiet festgesetzten Nutzungen sind realisiert. 
 
Teilaufhebungsbereich 
 
Der Geltungsbereich der Teilaufhebun g beschränkt sich auf ein Grundstück, erschlossen durch die 
August-Strindberg-Straße. 
Auf diesem Grundstück steht ein II -geschossiges Gebäude. Es wurden erweiterte Baugrenzen und 
eine III-geschossige Bebauung festgesetzt, die sich an der damaligen Bestands ituation orientierte 
und nur im begrenzten Rahmen eine Bebauung ermöglichte. 
 
Das stetige Bevölkerungswachstum in Köln generiert im gesamten Stadtgebiet einen hohen Woh n-
raumbedarf. Insbesondere für bestimmte Zielgruppen wie Familien. 
 
Ziel der Teilaufhebun g ist es, auf Grundlage des § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch das Grundstück en t-
sprechend der umliegenden Bebauung zu nutzen und eine zügige Bebauung und zeitnahe Bereitste l-
lung von Wohnraum zu ermöglichen. 
 
Für dieses Grundstück liegen der Verwaltung bereits konk rete Entwicklungsabsichten vor. Das beste-
hende Gebäude soll abgebrochen werden. Vorgesehen ist ein Mehrgeschosswohnungsbau, der mit 
fünf Geschossen zwischen den benachbarten Gebäuden mit drei, vier und sechs Geschossen vermi t-
telt. Es  soll ein Baukörper, b estehend aus 3 Häusern mit 38 öffentlich geförderten Wohnungen, real i-
siert werden.  
 
Anlagen 
Anlage 1 Geltungsbereich der Teilaufhebung August-Strindberg-Straße/Übersichtsplan 
Anlage 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung August-Strindberg-Straße/Ausschnitt 
rechtskräftiger Bebauungsplan mit dem Bereich der Teilaufhebung  
Anlage 3 Erläuterungsbericht 
Anlage 4: Geplantes Bauvorhaben „August-Strindberg-Straße 11“ 
Anlage 5: Perspektive des geplanten Bauvorhabens „August-Strindberg-Straße 11“

3

Anlage 1 Teilaufhebung

552 Zeichen

$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰H
Teilaufhebung$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰H
UHFKWVNUlIWLJHUBebauungsplan 73490/06
%HUJLVFK*ODGEDFKHU6WUD‰H
3LFFRORPLQLVWUD‰H
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰HLQ.|OQ+ROZHLGH
0 15075 300450 Meter0D‰VWDE

Anlage 5 Perspektive/geplantes Bauvorhaben

137 Zeichen

Anlage 5
N
Stadtplanungsamt
Perspektive des geplanten Bauvorhabens
-Molestina Architekten-
$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰H LQ.|OQ+ROZHLGH

Anlage 2 Teilaufhebung

311 Zeichen

Teilaufhebung$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰H
UHFKWVNUlIWLJHUBebauungsplan 73490/06
%HUJLVFK*ODGEDFKHU6WUD‰H
3LFFRORPLQLVWUD‰H
Anlage 2
N
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰HLQ.|OQ+ROZHLGH
0D‰VWDE0 15075 300450 Meter0D‰VWDE

Anlage 4 geplantes Bauvorhaben

134 Zeichen

+StG
Anlage 4
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeplantes Bauvorhaben$XJXVW6WULQGEHUJ6WUD‰HLQ.|OQ+ROZHLGH
0 2010 4060 Meter

Anlage 3 Erläuterungsbericht

5960 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  3  
 
 
Erläuterungsbericht 
zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06  
Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße, -Teilaufhebung- in Köln Holweide 
  
 
 
Rechtskraft 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Wesentlichen südlich der S-Bahn-Haltestelle 
Köln-Holweide (Bundesbahnstrecke Köln -Bergisch Gladbach) im Westen begrenzt durch die 
Honschaftsstraße, im Osten durch private Grünflächen – Dauerkleingärten – und einer 
Alteneinrichtung und im Süden begrenzt durch die Piccoloministraße. 
 
Im nördlichen Teil sin d überwiegend Ausgleichsflächen , vorliegend in Form einer Parkanlage mit 
Biotopcharakter, sowie eine öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz  festgesetzt. Des Weiteren 
werden unter anderem neben dem Allgemeinen Wohngebiet, eine ö ffentlichen Grünfl äche –
Parkanlage – sowie private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten und 
Parkanlagen und Flächen für den Gemeinbedarf – Jugendeinrichtung sowie Altenwohnanlage – 
festgesetzt. 
 
Der Bebauungsplan 73490/06 ist mit Bekanntmachung vom 08.08.1994 in Kraft getreten. 
 
Planinhalt 
 
Der Bebauungsplan trifft für seinen gesamten Plangeltungsbereich im Wesentlichen folgende 
Festsetzungen: 
 allgemeines Wohngebiet (WA),  
 GRZ 0,2 bis 0,5, GFZ 0,8 bis 1,0, Altenwohnanlage GFZ 1,4 
 Flächen für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Jugendeinrichtung und 
Altenwohnanlage 
 öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen -Parkanlage-, -Parkanlage mit 
Biotopcharakter-, -Spielplatz- 
 private Grünfläche mit den Zweckbestimmungen -Dauerkleingärten-, -Stellplätze und 
Dauerkleingärten-, -Parkanlage-,  
 Fläche für Versorgungsanlagen (Gasverteilerstation), 
 öffentliche Verkehrsflächen 
 öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Geh- und Radweg) 
 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 
 Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Allgemeinen Wohngebiet 
 Höhenfestsetzungen 
 gestalterische Festsetzungen 
 
Die im Plangebiet festgesetzten Nutzungen sind realisiert. 
 
 
Geltungsbereich der Teilaufhebung 
 
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst das Grundstück August -Strindberg-Straße 11, 
Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9, Flurstück 3812. Das Grundstück ist durch die August -
Strindberg-Straße erschlossen und wird begrenzt im Nor den durch eine Grünanlage, im Westen 
durch die Häuser Adalbert -Stifter-Straße 4 -8, im Osten durch die Altenwohnanlage des 
Erbbauvereins Köln e.V. sowie im Süden durch die Häuser der August-Strindberg-Straße 1 und 3.

- 2 - 
 
 
 
Der Geltungsbereich der Teilaufhebung liegt im festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet – WA –. 
 
Grund der Teilaufhebung 
 
Der Bebauungsplan 73490/06 setzt entlang der Piccoloministraße Baufelder fest, die eine urbane 
Bebauung mit Mehrgeschosswohnungsbauten mit II, III und VI  Geschossen planungsrechtlich 
ermöglichen. Diese Bebauung entspricht der näheren Umgebung und ist heute aufgrund der gut 
erschlossenen Lage nach wie vor städtebaulich nachvollziehbar und sinnvoll.  
 
In der Umgebung der Teilaufhebung sind östlich angrenzend IV Geschosse, südlich  VI Geschosse 
und westlich III Geschosse festgesetzt. Diese Bebauung wurde zwischenzeitlich realisiert. 
 
Nur das Grundstück August -Strindberg-Straße Nr. 11 hat in diesem Bereich bisher keine bauliche 
Veränderung erfahren. Grund hierf ür dürften die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, 
die sich eng an der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes bestehenden 
Bestandsituation orientierten und kaum Erweiterungsmöglichkeiten bieten.  Die Erschließung ist 
über die August-Strindberg-Straße gesichert. 
 
Für dieses Grundstück liegen der Verwaltung nun konkrete Entwicklungsabsichten vor. Das 
bestehende Gebäude soll abgebrochen werden. Vorgesehen ist ein Mehrgeschosswohnungsbau, 
der mit vier Geschossen plus Staffelgeschoss zwischen den benachbarten Gebäuden mit drei, vier 
und sechs Geschossen vermittelt. Auch die Lage des geplanten Gebäudes weicht von den 
Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Es ist ein geschlossener Baukörper vorgesehen, 
bestehend aus 3 Häusern, der nach Osten rückt und somit ein angemessenes Raumgefüge mit 
der benachbarten U-förmigen Altenwohnanlage schaffen würde.  
 
Das st etige Bevölkerungswachstum in Köln generiert im gesamten Stadtgebiet einen hohen 
Wohnraumbedarf. Insbesondere für bestimmte Zielgruppen wie z.B. Familien gibt es zu wenige 
Wohnungsangebote. Dieses Vorhaben kann einen sinnvollen Beitrag für die Schaffung dringend 
benötigten Wohnraums leisten. Der planungsrechtliche Rahmen verhindert jedoch eine 
wirtschaftliche Nutzung und Neubebauung des Grundstücks.  
Nach den Planungsabsichten der Eigentümerin sollen in den insgesamt 3 Häusern (ein Baukörper) 
38 Wohnungen errichtet werden. Es handelt sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau. 
Die Häuser verfügen jeweils über einen Aufzug und sind barrierefrei vom Ke ller bis zum 
Staffelgeschoss. 
Im Untergeschoss befindet sich eine Tiefgarage mit 30 Stellplätzen, Fahrradboxen für 64 
Fahrräder, sowie Keller- und Trockenräume. 
 
 
Verfahren 
 
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 3490/06 erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 Bau GB im 
Verfahren nach § 2 BauGB, d.h. entsprechend den Vorschriften über di e Aufstellung von 
Bauleitplänen, einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitun g eines Umweltberichts. Die  
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird entsprechend § 3 Absatz 1 BauGB durchgeführt. 
 
 
Auswirkungen 
 
Ziel der Teilaufhebung ist es,  auf Grundlage des § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch das Grundstück 
entsprechend der umliegenden Bebauung zu nutzen und eine zügige Bebauung und zeitnahe 
Bereitstellung von Wohnraum zu ermöglichen. 
Die Beurteilungsgrundlage nach § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch und die mögliche Umsetzung für 
diese Grundstück widerspricht nicht den textlichen oder gestalterischen Festsetzungen des 
umgebenden Bebauungsplans. Die Grundzüge der Planung werden damit nicht berührt.

Beratungsverlauf (2)

17.09.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • August-Strindberg-Straße 11
  • Honschaftsstraße
  • Piccoloministraße
  • Adalbert-Stifter-Straße 4
  • Straße 11
  • Straße 4 8
  • Straße 1

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Details

Aktenzeichen
2130/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.08.2018
Erstellt
21.06.2018 07:43