2130/2018
Beschluss über die Teilaufhebung und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nummer 73490/06
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Dint Az Vorlagen-Nummer 2130/2018 Freigabedatum 13.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Teilaufhebung und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nummer 73490/06 Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße, Teilaufhebung in Köln-Holweide Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. das Verfahren zur Teilaufhebung nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bauge- setzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes 73490/06 –Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße, Teilaufhebung in Köln-Holweide– für das Grundstück August-Strindberg-Straße 11, Gemar- kung Wichheim-Schweinheim, Flur 9, Flurstück 3812 einzuleiten. Das Grundstück ist durch die August-Strindberg-Straße erschlossen und wird begrenzt im Norden durch eine Grünanlage, im Westen durch die Häuser Adalbert-Stifter-Straße 4 - 8 im Osten durch die Alteneinrichtung und im Süden durch die Häuser August-Strindberg-Straße 1 – 3; 2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Model 1 (Aushang); Alternative: Beibehaltung des Planungsrechts Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Rechtskraft/Planinhalte des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan 73490/06 ist mit Bekanntmachung vom 08.08.1994 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Wesentlichen südlich der S -Bahn-Haltestelle Köln-Holweide zwischen der Bundesbahnstrecke Köln-Bergisch Gladbach und der Piccoloministraße. Der Bebauungsplan setzt im nördlichen Teil überwiegend Ausgleichsflächen, vorliegend in Form einer Parkanlage mit Biotopcharakter, sowie eine öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz und private Grünflächen mit Parkanlagen und Dauerkleingärten fest. Im Südwesten des Plangebietes ist eine öffentliche Grünfläche – Parkanlage – festgesetzt. Außerdem befinden sich im Bebauungsplan öffentliche Verkehrsflächen, sowie Flächen mit Geh -, Fahr-, und Leitungsrechten. Die Art der baulichen Nutzung ist als Allgemeines Wohngebiet, überwiegend mit einer Grundfläche n- zahl –GRZ- von 0,4 und einer Geschossflächenzahl –GFZ- von 1,0, teils als offene, teils als g e- schlossene Bauweise, festgesetzt. An der August-Strindberg-straße wurde die Festsetzung Fläche für Gemeinbedarf – Altenwohnanlage – mit einer GRZ von 0,5, GFZ 1,4 und einer IV -geschossigen Be- bauung in geschlossener Bauweise getroffen. Im Norden ist eine Fläche für Gemeinbedarf – Jugendeinrichtung – festgesetzt. Die im Plangebiet festgesetzten Nutzungen sind realisiert. Teilaufhebungsbereich Der Geltungsbereich der Teilaufhebun g beschränkt sich auf ein Grundstück, erschlossen durch die August-Strindberg-Straße. Auf diesem Grundstück steht ein II -geschossiges Gebäude. Es wurden erweiterte Baugrenzen und eine III-geschossige Bebauung festgesetzt, die sich an der damaligen Bestands ituation orientierte und nur im begrenzten Rahmen eine Bebauung ermöglichte. Das stetige Bevölkerungswachstum in Köln generiert im gesamten Stadtgebiet einen hohen Woh n- raumbedarf. Insbesondere für bestimmte Zielgruppen wie Familien. Ziel der Teilaufhebun g ist es, auf Grundlage des § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch das Grundstück en t- sprechend der umliegenden Bebauung zu nutzen und eine zügige Bebauung und zeitnahe Bereitste l- lung von Wohnraum zu ermöglichen. Für dieses Grundstück liegen der Verwaltung bereits konk rete Entwicklungsabsichten vor. Das beste- hende Gebäude soll abgebrochen werden. Vorgesehen ist ein Mehrgeschosswohnungsbau, der mit fünf Geschossen zwischen den benachbarten Gebäuden mit drei, vier und sechs Geschossen vermi t- telt. Es soll ein Baukörper, b estehend aus 3 Häusern mit 38 öffentlich geförderten Wohnungen, real i- siert werden. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich der Teilaufhebung August-Strindberg-Straße/Übersichtsplan Anlage 2 Geltungsbereich der Teilaufhebung August-Strindberg-Straße/Ausschnitt rechtskräftiger Bebauungsplan mit dem Bereich der Teilaufhebung Anlage 3 Erläuterungsbericht Anlage 4: Geplantes Bauvorhaben „August-Strindberg-Straße 11“ Anlage 5: Perspektive des geplanten Bauvorhabens „August-Strindberg-Straße 11“ 3
Anlage 1 Teilaufhebung
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$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDH Teilaufhebung$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDH UHFKWVNUlIWLJHUBebauungsplan 73490/06 %HUJLVFK*ODGEDFKHU6WUDH 3LFFRORPLQLVWUDH Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDHLQ.|OQ+ROZHLGH 0 15075 300450 Meter0DVWDE
Anlage 5 Perspektive/geplantes Bauvorhaben
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Anlage 5 N Stadtplanungsamt Perspektive des geplanten Bauvorhabens -Molestina Architekten- $XJXVW6WULQGEHUJ6WUDH LQ.|OQ+ROZHLGH
Anlage 2 Teilaufhebung
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Teilaufhebung$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDH UHFKWVNUlIWLJHUBebauungsplan 73490/06 %HUJLVFK*ODGEDFKHU6WUDH 3LFFRORPLQLVWUDH Anlage 2 N StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDHLQ.|OQ+ROZHLGH 0DVWDE0 15075 300450 Meter0DVWDE
Anlage 4 geplantes Bauvorhaben
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+StG Anlage 4 0DVWDEN StadtplanungsamtGeplantes Bauvorhaben$XJXVW6WULQGEHUJ6WUDHLQ.|OQ+ROZHLGH 0 2010 4060 Meter
Anlage 3 Erläuterungsbericht
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/ 2 A N L A G E 3 Erläuterungsbericht zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 73490/06 Arbeitstitel: August-Strindberg-Straße, -Teilaufhebung- in Köln Holweide Rechtskraft Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Wesentlichen südlich der S-Bahn-Haltestelle Köln-Holweide (Bundesbahnstrecke Köln -Bergisch Gladbach) im Westen begrenzt durch die Honschaftsstraße, im Osten durch private Grünflächen – Dauerkleingärten – und einer Alteneinrichtung und im Süden begrenzt durch die Piccoloministraße. Im nördlichen Teil sin d überwiegend Ausgleichsflächen , vorliegend in Form einer Parkanlage mit Biotopcharakter, sowie eine öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz festgesetzt. Des Weiteren werden unter anderem neben dem Allgemeinen Wohngebiet, eine ö ffentlichen Grünfl äche – Parkanlage – sowie private Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten und Parkanlagen und Flächen für den Gemeinbedarf – Jugendeinrichtung sowie Altenwohnanlage – festgesetzt. Der Bebauungsplan 73490/06 ist mit Bekanntmachung vom 08.08.1994 in Kraft getreten. Planinhalt Der Bebauungsplan trifft für seinen gesamten Plangeltungsbereich im Wesentlichen folgende Festsetzungen: allgemeines Wohngebiet (WA), GRZ 0,2 bis 0,5, GFZ 0,8 bis 1,0, Altenwohnanlage GFZ 1,4 Flächen für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Jugendeinrichtung und Altenwohnanlage öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen -Parkanlage-, -Parkanlage mit Biotopcharakter-, -Spielplatz- private Grünfläche mit den Zweckbestimmungen -Dauerkleingärten-, -Stellplätze und Dauerkleingärten-, -Parkanlage-, Fläche für Versorgungsanlagen (Gasverteilerstation), öffentliche Verkehrsflächen öffentliche Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Geh- und Radweg) Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Allgemeinen Wohngebiet Höhenfestsetzungen gestalterische Festsetzungen Die im Plangebiet festgesetzten Nutzungen sind realisiert. Geltungsbereich der Teilaufhebung Der Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst das Grundstück August -Strindberg-Straße 11, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 9, Flurstück 3812. Das Grundstück ist durch die August - Strindberg-Straße erschlossen und wird begrenzt im Nor den durch eine Grünanlage, im Westen durch die Häuser Adalbert -Stifter-Straße 4 -8, im Osten durch die Altenwohnanlage des Erbbauvereins Köln e.V. sowie im Süden durch die Häuser der August-Strindberg-Straße 1 und 3. - 2 - Der Geltungsbereich der Teilaufhebung liegt im festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet – WA –. Grund der Teilaufhebung Der Bebauungsplan 73490/06 setzt entlang der Piccoloministraße Baufelder fest, die eine urbane Bebauung mit Mehrgeschosswohnungsbauten mit II, III und VI Geschossen planungsrechtlich ermöglichen. Diese Bebauung entspricht der näheren Umgebung und ist heute aufgrund der gut erschlossenen Lage nach wie vor städtebaulich nachvollziehbar und sinnvoll. In der Umgebung der Teilaufhebung sind östlich angrenzend IV Geschosse, südlich VI Geschosse und westlich III Geschosse festgesetzt. Diese Bebauung wurde zwischenzeitlich realisiert. Nur das Grundstück August -Strindberg-Straße Nr. 11 hat in diesem Bereich bisher keine bauliche Veränderung erfahren. Grund hierf ür dürften die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, die sich eng an der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes bestehenden Bestandsituation orientierten und kaum Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Die Erschließung ist über die August-Strindberg-Straße gesichert. Für dieses Grundstück liegen der Verwaltung nun konkrete Entwicklungsabsichten vor. Das bestehende Gebäude soll abgebrochen werden. Vorgesehen ist ein Mehrgeschosswohnungsbau, der mit vier Geschossen plus Staffelgeschoss zwischen den benachbarten Gebäuden mit drei, vier und sechs Geschossen vermittelt. Auch die Lage des geplanten Gebäudes weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. Es ist ein geschlossener Baukörper vorgesehen, bestehend aus 3 Häusern, der nach Osten rückt und somit ein angemessenes Raumgefüge mit der benachbarten U-förmigen Altenwohnanlage schaffen würde. Das st etige Bevölkerungswachstum in Köln generiert im gesamten Stadtgebiet einen hohen Wohnraumbedarf. Insbesondere für bestimmte Zielgruppen wie z.B. Familien gibt es zu wenige Wohnungsangebote. Dieses Vorhaben kann einen sinnvollen Beitrag für die Schaffung dringend benötigten Wohnraums leisten. Der planungsrechtliche Rahmen verhindert jedoch eine wirtschaftliche Nutzung und Neubebauung des Grundstücks. Nach den Planungsabsichten der Eigentümerin sollen in den insgesamt 3 Häusern (ein Baukörper) 38 Wohnungen errichtet werden. Es handelt sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die Häuser verfügen jeweils über einen Aufzug und sind barrierefrei vom Ke ller bis zum Staffelgeschoss. Im Untergeschoss befindet sich eine Tiefgarage mit 30 Stellplätzen, Fahrradboxen für 64 Fahrräder, sowie Keller- und Trockenräume. Verfahren Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 3490/06 erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 Bau GB im Verfahren nach § 2 BauGB, d.h. entsprechend den Vorschriften über di e Aufstellung von Bauleitplänen, einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitun g eines Umweltberichts. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird entsprechend § 3 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Auswirkungen Ziel der Teilaufhebung ist es, auf Grundlage des § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch das Grundstück entsprechend der umliegenden Bebauung zu nutzen und eine zügige Bebauung und zeitnahe Bereitstellung von Wohnraum zu ermöglichen. Die Beurteilungsgrundlage nach § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch und die mögliche Umsetzung für diese Grundstück widerspricht nicht den textlichen oder gestalterischen Festsetzungen des umgebenden Bebauungsplans. Die Grundzüge der Planung werden damit nicht berührt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- August-Strindberg-Straße 11
- Honschaftsstraße
- Piccoloministraße
- Adalbert-Stifter-Straße 4
- Straße 11
- Straße 4 8
- Straße 1
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Details
- Aktenzeichen
- 2130/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.08.2018
- Erstellt
- 21.06.2018 07:43