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A-W/0003/2016

Entwässerungskonzept für das geplante Baugebiet in Albachten - Weseler Straße/östlich Hohe Geist

Antrag an die BV West 06.01.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 21.01.2016, TOP 8.6

Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

946 Zeichen

A DERE 221

15.01.2016
492-6141

. 61.32.0010 Herr Waldmüller

An die Bezirksvertretung West

über III C

Entwässerungskonzept für das neue Baugebiet i in Albachten-Ost — südlich Weseler
Straße / östlich Hohe Geist

Antrag Ifd. Nr. A-W/003/2016 der SPD-Fraktion vom 05.01.2016

Als Grundsatz im Sinne von $ 1 (6) Baugesetzbuch sind die Belange des Hochwasser-
schutzes bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere zu: berücksichtigen. In
Abstimmung mit dem Tiefbauamt wird für das neue Baugebiet in Albachten-Ost im Rahmen
der Bauleitplanung ein Entwässerungskonzept erstellt, das neben der neuen Bebauung auch
die Auswirkungen der Planung auf die Bestandsbebauung in den Blick nimmt.

“ Um die Frage der Entwässerung/des Hochwasserschutzes in Albachten-Ost möglichst eng
mit dem städtebaulichen Entwurf zu verzahnen, wird dieser Aspekt darüber. hinaus
Bestandteil der dem Bauleitplanverfahren vorgelagerten Wettbewerbsauslobung.

I

Schowe

Originalantrag

1917 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Nico Schmitz 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
 
          A-W/0003/2016 
 
 
Entwässerungskonzept für das geplante neue Baugebiet in Albachten - Weseler 
Straße / östlich Hohe Geist 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster – West möge beschließen: 
 
Für das geplante neue Baugebiet in Albachten Weseler Straße / östlich Hohe Geist 
entwickelt die Stadt ein Entwässerungskonzept 
 
Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Münster – West über entsprechende 
Planungen 
 
 
Begründung: 
 
Das geplante neue Baugebiet liegt an der höchsten Stelle etwa 2,50 m höher als die 
bestehende Bebauung an der „Hohen Geist“ in Albachten. Abgesehen vom Jahrhundert – 
Hochwasser 2014  hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Überschwemmungen im 
Bereich der bestehenden Wohnbebauung „Hohe Geist / Lütke Geist“ gegeben. Nach der 
geplanten Bebauung der angrenzenden Flächen ist durch die zu erwartende stärkere 
Versiegelung ein noch schnellerer Wasserfluss zu erwarten. Eine Lösung der 
Entwässerungsfrage kann eine entsprechende Regenrückhaltung unter Einbeziehung des 
Regenrückhaltebeckens hinter der Dreifachturnhalle sowie neuer öffentlicher Grünflächen 
sein. 
Entsprechend wurde auch das Wohngebiet „Haus Wiek“ an die bestehende Bebauung an 
der Osthofstraße angebunden. Die Maßnahme könnte als Muster gelten. 
Die Ausweisung von öffentlichen Grün- und Freiflächen soll den Bewohnerinnen des neuen 
Baugebietes und der westlich angrenzenden bestehenden Bebauung als Verbindungsraum 
dienen sowie die ökologische Situation aufwerten. Bei der Planung neuer Wege muss eine 
trennende Wirkung vermieden werden. 
 
 
Für die Fraktion: 
Raimund Köster

Beratungsverlauf (1)

21.01.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Weseler Straße
  • Osthofstraße
  • Lütke Geist
  • Hohe Geist
  • Haus Wiek

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Details

Aktenzeichen
A-W/0003/2016
Typ
Antrag an die BV West
Datum
06.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37