A-W/0003/2016
Entwässerungskonzept für das geplante Baugebiet in Albachten - Weseler Straße/östlich Hohe Geist
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Stellungnahme der Verwaltung
946 Zeichen
A DERE 221 15.01.2016 492-6141 . 61.32.0010 Herr Waldmüller An die Bezirksvertretung West über III C Entwässerungskonzept für das neue Baugebiet i in Albachten-Ost — südlich Weseler Straße / östlich Hohe Geist Antrag Ifd. Nr. A-W/003/2016 der SPD-Fraktion vom 05.01.2016 Als Grundsatz im Sinne von $ 1 (6) Baugesetzbuch sind die Belange des Hochwasser- schutzes bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere zu: berücksichtigen. In Abstimmung mit dem Tiefbauamt wird für das neue Baugebiet in Albachten-Ost im Rahmen der Bauleitplanung ein Entwässerungskonzept erstellt, das neben der neuen Bebauung auch die Auswirkungen der Planung auf die Bestandsbebauung in den Blick nimmt. “ Um die Frage der Entwässerung/des Hochwasserschutzes in Albachten-Ost möglichst eng mit dem städtebaulichen Entwurf zu verzahnen, wird dieser Aspekt darüber. hinaus Bestandteil der dem Bauleitplanverfahren vorgelagerten Wettbewerbsauslobung. I Schowe
Originalantrag
1917 Zeichen
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Nico Schmitz
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0003/2016
Entwässerungskonzept für das geplante neue Baugebiet in Albachten - Weseler
Straße / östlich Hohe Geist
Die Bezirksvertretung Münster – West möge beschließen:
Für das geplante neue Baugebiet in Albachten Weseler Straße / östlich Hohe Geist
entwickelt die Stadt ein Entwässerungskonzept
Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Münster – West über entsprechende
Planungen
Begründung:
Das geplante neue Baugebiet liegt an der höchsten Stelle etwa 2,50 m höher als die
bestehende Bebauung an der „Hohen Geist“ in Albachten. Abgesehen vom Jahrhundert –
Hochwasser 2014 hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Überschwemmungen im
Bereich der bestehenden Wohnbebauung „Hohe Geist / Lütke Geist“ gegeben. Nach der
geplanten Bebauung der angrenzenden Flächen ist durch die zu erwartende stärkere
Versiegelung ein noch schnellerer Wasserfluss zu erwarten. Eine Lösung der
Entwässerungsfrage kann eine entsprechende Regenrückhaltung unter Einbeziehung des
Regenrückhaltebeckens hinter der Dreifachturnhalle sowie neuer öffentlicher Grünflächen
sein.
Entsprechend wurde auch das Wohngebiet „Haus Wiek“ an die bestehende Bebauung an
der Osthofstraße angebunden. Die Maßnahme könnte als Muster gelten.
Die Ausweisung von öffentlichen Grün- und Freiflächen soll den Bewohnerinnen des neuen
Baugebietes und der westlich angrenzenden bestehenden Bebauung als Verbindungsraum
dienen sowie die ökologische Situation aufwerten. Bei der Planung neuer Wege muss eine
trennende Wirkung vermieden werden.
Für die Fraktion:
Raimund Köster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Weseler Straße
- Osthofstraße
- Lütke Geist
- Hohe Geist
- Haus Wiek
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0003/2016
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 06.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37