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V/0963/2020

Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck

Vorlagen 04.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 08.12.2020, TOP 3.4

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1399 Zeichen

Anlage A zur V/0963/2020 
Kurzüberblick 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster-Wolbeck. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

1737 Zeichen

V/0963/2020 
V/0963/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck wird wiedergewählt: 
 
Herr Theo Ostermann. 
 
Herr Ostermann ist 57 Jahre alt und wohnt im Bezirk Wolbeck. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Herr Ostermann ist bereits seit 10 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Wolbeck tätig. Seine zwei-
te Amtszeit endete im Oktober 2020. 
Herr Ostermann steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, auch 
für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. 
Weitere Personen die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuun g steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Rechts- und Ausländeramt 
 
12.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0963/2020 
Die Voraussetzungen, für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Ostermann vor. 
 
I.  V. 
gez. 
 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0963/2020
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2020
Erstellt
04.11.2020 11:24