V/0963/2020
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck
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Anlage A
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Anlage A zur V/0963/2020 Kurzüberblick Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk Münster-Wolbeck. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0963/2020 V/0963/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck Beratungsfolge 08.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck wird wiedergewählt: Herr Theo Ostermann. Herr Ostermann ist 57 Jahre alt und wohnt im Bezirk Wolbeck. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Ostermann ist bereits seit 10 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Wolbeck tätig. Seine zwei- te Amtszeit endete im Oktober 2020. Herr Ostermann steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Weitere Personen die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuun g steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Rechts- und Ausländeramt 12.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0963/2020 Die Voraussetzungen, für eine Wiederwahl liegen bei Herrn Ostermann vor. I. V. gez. Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0963/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2020
- Erstellt
- 04.11.2020 11:24