2671/2020
Götterbäume Gocher Straße - Bürgereingabe nach § 24 GO
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Eingabe Götterbäume - Gocher Strasse 1, 50733 Köln
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Betreff: Götterbäume - Gocher Strasse 1, 50733 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Götterbäume, die in der Gocher Strasse stehen, haben meine Tochter und mein Mann regelmäßig gesundheitliche Beschwerden. Während der Blütezeit der Götterbäume leiden meine Tochter (9 Jahre) und mein Mann an Atemnot, starken Kopfschmerzen, Schwindel, geschwollenen Augen und Schnupfen. Beide sind zwar grundsätzlich Pollenallergiker, haben aber aufgrund einer dreijährigen De-Sensibilisierung nur noch wenige Beschwerden im Jahresverlauf - nur während der Blütezeit des Götterbaumes ist es für sie kaum auszuhalten. Sobald wir "woanders" sind - sprich fern unserer Wohnung bzw. unserer Straße - werden die Symptome besser. Unsere Wohnung liegt mit beiden Kinderzimmern, Schlafzimmer und Wohnzimmer zur Gocherstrasse hin (2. OG). So haben wir drei Götterbäume in unmittelbarer Nähe. Einer davon ragt nahezun in die Fenster des Schlaf- und Kinderzimmers hinein. Abgesehen von unserer persönlichen Betroffenheit, gehört der Götterbaum laut EU auf die Liste invasiver Arten und gefährdet die Gesundheit von Mensch und Tier. Daher beantragen wir hiermit eine alternative Bepflanzung für die Gocher Strasse bzw. für Teilbereiche unserer Strasse. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns über Ihre Überlegungen hierzu bzw. Pläne informieren könnten. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 2671/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Götterbäume Gocher Straße - Bürgereingabe nach § 24 GO Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für ihre Eingabe. Die Fällung der Götterbäume wird abgelehnt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Anwohnerin der Gocher Straße beantragt die Entfernung der Götterbäume, da ihre Tochter und ihr Mann allergiebedingt regelmäßig gesundheitliche Beschwerden während der Blütezeit der Bäume haben. Sie fordert eine alternative Bepflanzung der Baumbeete. Der Götterbaum (Ailanthus altissima) gilt als sehr trockenheitsverträglich, wärmeliebend, salztolerant, anspruchslos und besonders stadtklimafest. Außerdem ist er in Blüte eine beliebte Bienenweide. Die- se Eigenschaften qualifizieren ihn als für den Straßenstandort geeignet. Wie die Petentin bereits er- wähnt, wurde die Art jedoch durch ihre starke Ausbreitungstendenz als sehr invasiv eingestuft, wes- halb von neuen Pflanzungen des Götterbaumes mittlerweile abgesehen wird. Der Schutz der menschlichen Gesundheit hat in der Rechtsprechung einen sehr hohen Stellenwert. Dabei stellen Allergiker eine Gruppe mit einem erhöhten Schutzbedürfnis dar, auch weil es sich um eine außerordentlich große Bevölkerungsgruppe mit einem hohen Anteil Kinder handelt. Bei Pollen- flug kann jedoch von den Betroffenen erwartet werden, dass sie sich bis zu einem gewissen Grad selbst schützen. Insofern können Heuschnupfen-Patienten zur Linderung ihrer Allergie nicht die Fäl- lung von benachbarten Birken verlangen. Der Selbstschutz kann z.B. durch die Anbringung von Pol- lenschutzgittern an Fenstern erfolgen. Einem Urteil des Landgerichts Frankfurt / Main zufolge (Az: 2/16 S 49/95) stellt der Allergie auslösen- de Pollenflug von Bäumen zwar eine Beeinträchtigung dar, zu deren Duldung allergische Nachbarn jedoch verpflichtet sind. Es steht außer Frage, dass der von einem Baum ausgehende Pollenflug nicht zu verhindern ist. Die dadurch verursachten Beeinträchtigungen sind jedoch nur auf die Blütezeit beschränkt. Somit überwiegt das Erhaltungsinteresse an einem Baum. In diesem Zusammenhang ist außerdem zu beachten, dass Allergien weit verbreitet sind und von zahlreichen verschiedenen Pflan- zen ausgehen. Ein jedem Allergiker zugestandener Anspruch auf Beseitigung der angrenzenden Al- lergie auslösenden Vegetation würde den Interessen der Allgemeinheit widersprechen. Demnach besteht rechtlich kein Anspruch auf Entfernung eines Baumes aufgrund seines Allergie auslösenden Pollens. Andernfalls wären allein in den Kölner Straßen ca. 370 Götterbäume, 240 Erlen und knapp 2000 Birken potentiell gefährdet, sofern Anrainer die Fällung beanspruchen. Die Götterbäume in der Gocher Straße sind mit öffentlichen Mitteln gepflanzt und stehen somit unter dem Schutz der Baumschutzsatzung. Die Bäume sind vital und gesund, eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit liegt nicht vor. Da es sich hier nicht um eine Gefahrenabwehr oder um die Entfer- nung nicht mehr standsicherer Bäume handelt, liegt das Entscheidungsrecht über die Fällung von gesunden Bäumen bei der Bezirksvertretung. Entsprechend den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Köln (§ 6 Erlaubnisse) kann aufgrund des Allergie auslösenden Pollens der Götterbäume keine Fällgenehmigung ausgesprochen werden. § 6 Absatz e dieser Satzung legt jedoch fest "darüber hinaus kann eine Erlaubnis mit Zustimmung der örtlichen zuständigen Bezirksvertretung erteilt werden, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die beabsichtigte Maßnahme mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist." 3 Gerade in Zeiten des Klimawandels werden viele Bäume verstärkt unter Stress gesetzt. Daher ist es wichtig lebensfähige Bäume, die den geänderten Witterungsbedingungen trotzen können, zu erhal- ten. Die sich verändernden innerstädtischen Standortbedingungen werden die Auswahl geeigneter Baumarten zunehmend erschweren. Dies kann auch die Verwendung pollenerzeugender Baumarten zur Folge haben, wenn keine anderen geeigneten Baumarten zur Verfügung stehen. Aufgrund der vielseitigen allgemeinen Wohlfahrtswirkungen von Bäumen ist ein grundsätzlicher Ausschluss solcher Baumarten nicht durchsetzbar. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2671/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 31.08.2020
- Erstellt
- 25.08.2020 07:47