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2671/2020

Götterbäume Gocher Straße - Bürgereingabe nach § 24 GO

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 31.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 2.1

Eingabe Götterbäume - Gocher Strasse 1, 50733 Köln

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Eingabe Götterbäume - Gocher Strasse 1, 50733 Köln

1681 Zeichen

Betreff: Götterbäume - Gocher Strasse 1, 50733 Köln
Sehr
 
geehrte
 
Damen
 
und
 
Herren,
aufgrund
 
der
 
Götterbäume,
 
die
 
in
 
der
 
Gocher
 
Strasse
 
stehen,
 
haben
 
meine
Tochter
 
und
 
mein
 
Mann
 
regelmäßig
 
gesundheitliche
 
Beschwerden.
Während
 
der
 
Blütezeit
 
der
 
Götterbäume
 
leiden
 
meine
 
Tochter
 
(9
 
Jahre)
 
und
mein
 
Mann
 
an
 
Atemnot,
 
starken
 
Kopfschmerzen,
 
Schwindel,
 
geschwollenen
Augen
 
und
 
Schnupfen.
 
Beide
 
sind
 
zwar
 
grundsätzlich
 
Pollenallergiker,
haben
 
aber
 
aufgrund
 
einer
 
dreijährigen
 
De-Sensibilisierung
 
nur
 
noch
wenige
 
Beschwerden
 
im
 
Jahresverlauf
 
-
 
nur
 
während
 
der
 
Blütezeit
 
des
Götterbaumes
 
ist
 
es
 
für
 
sie
 
kaum
 
auszuhalten.
 
Sobald
 
wir
 
"woanders"
 
sind
-
sprich
 
fern
 
unserer
 
Wohnung
 
bzw.
 
unserer
 
Straße
 
-
 
werden
 
die
 
Symptome
besser.
Unsere
 
Wohnung
 
liegt
 
mit
 
beiden
 
Kinderzimmern,
 
Schlafzimmer
 
und
Wohnzimmer
 
zur
 
Gocherstrasse
 
hin
 
(2.
 
OG).
 
So
 
haben
 
wir
 
drei
 
Götterbäume
in
 
unmittelbarer
 
Nähe.
 
Einer
 
davon
 
ragt
 
nahezun
 
in
 
die
 
Fenster
 
des
Schlaf-
 
und
 
Kinderzimmers
 
hinein.
Abgesehen
 
von
 
unserer
 
persönlichen
 
Betroffenheit,
 
gehört
 
der
 
Götterbaum
laut
 
EU
 
auf
 
die
 
Liste
 
invasiver
 
Arten
 
und
 
gefährdet
 
die
 
Gesundheit
 
von
Mensch
 
und
 
Tier.
Daher
 
beantragen
 
wir
 
hiermit
 
eine
 
alternative
 
Bepflanzung
 
für
 
die
 
Gocher
Strasse
 
bzw.
 
für
 
Teilbereiche
 
unserer
 
Strasse.
Wir
 
würden
 
uns
 
sehr
 
freuen,
 
wenn
 
Sie
 
uns
 
über
 
Ihre
 
Überlegungen
 
hierzu
bzw.
 
Pläne
 
informieren
 
könnten.
Mit
 
freundlichen
 
Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4639 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2671/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
 Götterbäume Gocher Straße - Bürgereingabe nach § 24 GO 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt der Petentin für ihre Eingabe. 
Die Fällung der Götterbäume wird abgelehnt. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Anwohnerin der Gocher Straße beantragt die Entfernung der Götterbäume, da ihre Tochter und 
ihr Mann allergiebedingt regelmäßig gesundheitliche Beschwerden während der Blütezeit der Bäume 
haben. Sie fordert eine alternative Bepflanzung der Baumbeete. 
 
Der Götterbaum (Ailanthus altissima) gilt als sehr trockenheitsverträglich, wärmeliebend, salztolerant, 
anspruchslos und besonders stadtklimafest. Außerdem ist er in Blüte eine beliebte Bienenweide. Die-
se Eigenschaften qualifizieren ihn als für den Straßenstandort geeignet. Wie die Petentin bereits er-
wähnt, wurde die Art jedoch durch ihre starke Ausbreitungstendenz als sehr invasiv eingestuft, wes-
halb von neuen Pflanzungen des Götterbaumes mittlerweile abgesehen wird.  
 
Der Schutz der menschlichen Gesundheit hat in der Rechtsprechung einen sehr hohen Stellenwert. 
Dabei stellen Allergiker eine Gruppe mit einem erhöhten Schutzbedürfnis dar, auch weil es sich um 
eine außerordentlich große Bevölkerungsgruppe mit einem hohen Anteil Kinder handelt. Bei Pollen-
flug kann jedoch von den Betroffenen erwartet werden, dass sie sich bis zu einem gewissen Grad 
selbst schützen. Insofern können Heuschnupfen-Patienten zur Linderung ihrer Allergie nicht die Fäl-
lung von benachbarten Birken verlangen. Der Selbstschutz kann z.B. durch die Anbringung von Pol-
lenschutzgittern an Fenstern erfolgen.  
 
Einem Urteil des Landgerichts Frankfurt / Main zufolge (Az: 2/16 S 49/95) stellt der Allergie auslösen-
de Pollenflug von Bäumen zwar eine Beeinträchtigung dar, zu deren Duldung allergische Nachbarn 
jedoch verpflichtet sind. Es steht außer Frage, dass der von einem Baum ausgehende Pollenflug 
nicht zu verhindern ist. Die dadurch verursachten Beeinträchtigungen sind jedoch nur auf die Blütezeit 
beschränkt. Somit überwiegt das Erhaltungsinteresse an einem Baum. In diesem Zusammenhang ist 
außerdem zu beachten, dass Allergien weit verbreitet sind und von zahlreichen verschiedenen Pflan-
zen ausgehen. Ein jedem Allergiker zugestandener Anspruch auf Beseitigung der angrenzenden Al-
lergie auslösenden Vegetation würde den Interessen der Allgemeinheit widersprechen. Demnach 
besteht rechtlich kein Anspruch auf Entfernung eines Baumes aufgrund seines Allergie auslösenden 
Pollens. Andernfalls wären allein in den Kölner Straßen ca. 370 Götterbäume, 240 Erlen und knapp 
2000 Birken potentiell gefährdet, sofern Anrainer die Fällung beanspruchen.  
 
Die Götterbäume in der Gocher Straße sind mit öffentlichen Mitteln gepflanzt und stehen somit unter 
dem Schutz der Baumschutzsatzung. Die Bäume sind vital und gesund, eine Beeinträchtigung der 
Verkehrssicherheit liegt nicht vor. Da es sich hier nicht um eine Gefahrenabwehr oder um die Entfer-
nung nicht mehr standsicherer Bäume handelt, liegt das Entscheidungsrecht über die Fällung von 
gesunden Bäumen bei der Bezirksvertretung. 
 
Entsprechend den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Köln (§ 6 Erlaubnisse) kann aufgrund 
des Allergie auslösenden Pollens der Götterbäume keine Fällgenehmigung ausgesprochen werden. § 
6 Absatz e dieser Satzung legt jedoch fest "darüber hinaus kann eine Erlaubnis mit Zustimmung der 
örtlichen zuständigen Bezirksvertretung erteilt werden, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten 
Härte führen würde und die beabsichtigte Maßnahme mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist."

3 
Gerade in Zeiten des Klimawandels werden viele Bäume verstärkt unter Stress gesetzt. Daher ist es 
wichtig lebensfähige Bäume, die den geänderten Witterungsbedingungen trotzen können, zu erhal-
ten. Die sich verändernden innerstädtischen Standortbedingungen werden die Auswahl geeigneter 
Baumarten zunehmend erschweren. Dies kann auch die Verwendung pollenerzeugender Baumarten 
zur Folge haben, wenn keine anderen geeigneten Baumarten zur Verfügung stehen. Aufgrund der 
vielseitigen allgemeinen Wohlfahrtswirkungen von Bäumen ist ein grundsätzlicher Ausschluss solcher 
Baumarten nicht durchsetzbar. 
 
 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2671/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
31.08.2020
Erstellt
25.08.2020 07:47