1759/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Klima, Gesundheit und Grün am 18.06.2026 betr. Bewilligte und ausgeschöpfte Mittel zur Förderrichtlinie "Grün hoch 3 Dächer/Fassaden/Höfe"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3155 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 16.06.2026 1759/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 18.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 18.06.2026 betr. Bewilligte und ausgeschöpfte Mittel zur Förderrichtlinie „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe„ Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion betreffend der Beschlussvorlage 1382/2026 „Überarbeitung und Erweiterung der Förderrichtlinie GRÜN hoch 3 Dächer | Fassa- den | Höfe“ (1424/2022). Die AfD-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Vorlage in die Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 18.06.2026. 1. Wie hoch war das jährliche Förderbudget des Programms „GRÜN hoch 3 Dächer | Fassaden | Höfe“ in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie im aktuellen Haushaltsan- satz für 2026? 2. Wie hoch war die tatsächliche Mittelbindung bzw. Mittelausschöpfung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bewilligte Mittel, ausgezahlte Mittel und gegebenenfalls Restmit- tel)? 3. Mit welcher Steigerung der Antragszahlen rechnet die Verwaltung infolge der Erhö- hung der Fördersätze sowie der Einführung zusätzlicher Fördertatbestände? Wir bitten um eine granulare Darstellung. 4. Wie viele Förderanträge bzw. Fördermaßnahmen konnten bislang jährlich bewilligt werden und wie viele Fördermaßnahmen können bei unverändertem Haushaltsansatz nach Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie voraussichtlich bewilligt werden? Die von der AfD-Fraktion gestellten Fragen werden von der Verwaltung wie folgt beantwortet: zu Frage 1: In den Jahren 2023 bis 2026 stand für das Förderprogramm ein Fördervolumen von jährlich 1 Mio. € (brutto) zur Verfügung (siehe Ratsbeschluss vom 15.06.2023 zur Vorlage 1424/2022). zu Frage 2: Aus der folgenden Tabelle gehen die in den jeweiligen Jahren bewilligten und ausgezahlten Mittel hervor: 2 2023 2024 2025____ bewilligte Mittel jährlich 532.823 € 408.289 € 469.573 € ausgezahlte Mittel (auch Vorjahre) 409.267 € 422.384 € 358.901 € zu Frage 3: Detaillierte Ausführungen zu der Erhöhung der Fördersätze und der zusätzlichen Fördertatbe- stände sind in der Synopse aufgeführt, die als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügt ist. Bei den Erhöhungen der Fördersätze kann eine etwaige Steigerung anhand der bisher umge- setzten Maßnahmen prognostiziert werden. zu Frage 4: Seit Beginn des Förderprogramms im Oktober 2018 konnten bisher 31.12.2025 insgesamt 804 Anträge bewilligt bzw. ausgezahlt werden mit einer Gesamtsumme i.H. von rd. 3.000.000 €. Ausgehend von einer Laufzeit von 7 Jahren entspricht dies durchschnittlich 114 bewilligte bzw. ausgezahlte Anträge pro Jahr. Bei dem vorhandenen Ansatz von 1.000.000 € pro Jahr und einer durchschnittlichen ausge- zahlten Summe von 3.731 € pro Antrag könnten durchschnittlich 268 Anträge bewilligt werden und damit eine Steigerung der bisherigen Antragszahlen bei gleichbleibendem Budget erreicht werden. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1759/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 11.06.2026 12:19