2289/2018
Stationen für Leihfahrräder im Stadtbezirk Chorweiler
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3130 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 Vorlagen-Nummer 2289/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Stationen für Leihfahrräder im Stadtbezirk Chorweiler hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 17.05.2018, TOP 7.2.3 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um die Beantwortung folgender Fra- gen: 1. „Ist vorgesehen, die Anzahl der Stationen auszubauen und wenn ja, mit welcher Zielsetzung im Stadtbezirk Chorweiler?“ 2. „Ist dabei vorgesehen, die bisherige stationäre Infrastruktur zu übernehmen zu betreiben?“ 3. „Wieviele Stationen gibt es im Stadtbezirk Chorweiler?“ 4. „Warum wurde Lizenz für die Fahrradsystemanbieter erteilt, obwohl diese NICHT das ganze Stadt- gebiet bedienen wird?“ 5. „Wie plant die Verwaltung mit den neuen auf den Markt drängenden Verleihanbietern um- zugehen?“ 6. „Gibt es Gründe, weshalb die Stadtverwaltung die Außenbezirke bisher bei der Planung nicht mit berücksichtigt hat?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1 und Frage 2: Die Verwaltung steht aktuell in engem Austausch mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB). Für die anstehende Ausschreibung des Leihradvertrags ab 2019 sind die Erweiterung des Bediengebietes sowie die damit notwendige Erhöhung der Leihradanzahl vorgesehen. Für die Außenbezirke sind zukünftig feste Rückgabestandorte vorgesehen, um z. B. an den KVB-Verkehrsknotenpunkten ein Vorhandensein des KVB-Rads zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit und Ausgestaltung von systemübergreifenden Rückgabebereichen geprüft. Auf die Ausweitung der Be- diengebiete der privaten Anbieter hat die Verwaltung jedoch keinen Einfluss. zu Frage 3: Die genaue Anzahl zukünftiger Rückgabeorte kann im aktuellen Stand der Vorbereitung der KVB nicht genannt werden. 2 zu Frage 4: Es wurden seitens der Stadtverwaltung keine Lizenzen vergeben. Fahrradverleihsysteme sind im Rahmen des Allgemeingebrauches genehmigungsfrei und bedürfen keiner Sondernutzungsgenehmi- gung. Alle Anbieter sind an einer Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtverwaltung interes- siert, sodass die erarbeiteten Vorgaben grundsätzlich umgesetzt werden. Geltende Regeln wie die Straßenverkehrsordnung sind hinsichtlich des Abstellens von Fahrrädern selbstverständlich bindend. Zu Frage 5: Die Stadt Köln führt intensive Gespräche mit allen Marktteilnehmern. Hierbei werden die Rahmenbe- dingungen deutlich gemacht (Serviceangebot, Betriebskonzept, Qualitätsan-sprüche). Zudem werden Standorte der Fahrräder im laufenden Betrieb optimiert. Das ist deswegen notwendig und sinnvoll, weil es sich hierbei um einen freien Markt handelt, der sich allerdings nicht ungesteuert entwickeln soll. Zu Frage 6: Das Bediengebiet wird seitens der Privatanbieter vorgegeben und liegt nicht im Einflussbereich der Stadtverwaltung. Langfristig wird mit der KVB, bei der nun anstehenden neuen Ausschreibung, das Bediengebiet auf alle Bezirke erweitert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2289/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.07.2018
- Erstellt
- 10.07.2018 07:25