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2289/2018

Stationen für Leihfahrräder im Stadtbezirk Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 13.09.2018, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3130 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2289/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 
 
Stationen für Leihfahrräder im Stadtbezirk Chorweiler 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 17.05.2018, 
TOP 7.2.3 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler bittet um die Beantwortung folgender Fra-
gen: 
1. „Ist vorgesehen, die Anzahl der Stationen auszubauen und wenn ja, mit  
welcher Zielsetzung im Stadtbezirk Chorweiler?“ 
 
2. „Ist dabei vorgesehen, die bisherige stationäre Infrastruktur zu übernehmen zu betreiben?“ 
  
3. „Wieviele Stationen gibt es im Stadtbezirk Chorweiler?“ 
 
4. „Warum wurde Lizenz für die Fahrradsystemanbieter erteilt, obwohl diese NICHT das ganze Stadt-
gebiet bedienen wird?“ 
 
5. „Wie plant die Verwaltung mit den neuen auf den Markt drängenden Verleihanbietern um-
zugehen?“ 
 
6. „Gibt es Gründe, weshalb die Stadtverwaltung die Außenbezirke bisher bei der Planung nicht mit 
berücksichtigt hat?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1 und Frage 2: 
 
Die Verwaltung steht aktuell in engem Austausch mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB). Für die 
anstehende Ausschreibung des Leihradvertrags ab 2019 sind die Erweiterung des Bediengebietes 
sowie die damit notwendige Erhöhung der Leihradanzahl vorgesehen. Für die Außenbezirke sind 
zukünftig feste Rückgabestandorte vorgesehen, um z. B. an den KVB-Verkehrsknotenpunkten ein 
Vorhandensein des KVB-Rads zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit und 
Ausgestaltung von systemübergreifenden Rückgabebereichen geprüft. Auf die Ausweitung der Be-
diengebiete der privaten Anbieter hat die Verwaltung jedoch keinen Einfluss. 
 
 
zu Frage 3: 
Die genaue Anzahl zukünftiger Rückgabeorte kann im aktuellen Stand der Vorbereitung der KVB 
nicht genannt werden.

2 
 
zu Frage 4: 
Es wurden seitens der Stadtverwaltung keine Lizenzen vergeben. Fahrradverleihsysteme sind im 
Rahmen des Allgemeingebrauches genehmigungsfrei und bedürfen keiner Sondernutzungsgenehmi-
gung. Alle Anbieter sind an einer Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtverwaltung interes-
siert, sodass die erarbeiteten Vorgaben grundsätzlich umgesetzt werden. Geltende Regeln wie die 
Straßenverkehrsordnung sind hinsichtlich des Abstellens von Fahrrädern selbstverständlich bindend. 
 
 
Zu Frage 5: 
Die Stadt Köln führt intensive Gespräche mit allen Marktteilnehmern. Hierbei werden die Rahmenbe-
dingungen deutlich gemacht (Serviceangebot, Betriebskonzept, Qualitätsan-sprüche). Zudem werden 
Standorte der Fahrräder im laufenden Betrieb optimiert. Das ist deswegen notwendig und sinnvoll, 
weil es sich hierbei um einen freien Markt handelt, der sich allerdings nicht ungesteuert entwickeln 
soll. 
 
 
Zu Frage 6: 
Das Bediengebiet wird seitens der Privatanbieter vorgegeben und liegt nicht im Einflussbereich der 
Stadtverwaltung. Langfristig wird mit der KVB, bei der nun anstehenden neuen Ausschreibung, das 
Bediengebiet auf alle Bezirke erweitert.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2289/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.07.2018
Erstellt
10.07.2018 07:25