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3694/2020

Beschäftigung Langzeitarbeitsloser über § 16i SGB II – Erweiterung der Maßnahme

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.05.2021

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Anlage 6 -Maßnahmenübersicht

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Ansehen

Anlage 1 - Finanzplan

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Anlage 5 - Kostenvergleich KdU

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Anlage 3 - b) Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach § 16i SGB II Corona bedingt auf 5 Jahre

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Anlage 4 - c) Kosten für die Verlängerung von 60 Stellen um ein Jahr

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Anlage 0 - Begründung Dringlichkeitsentscheidung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - a) Kosten für die Begleitung durch die KGAB vom 01.02.2021 bis 28.02.2023

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Anlage 6 -Maßnahmenübersicht

1821 Zeichen

Anlage 6
Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser
ab dem Kalenderjahr 2021
Dienststelle Tätigkeitsbezeichnung Anzahl Vollkräfte Träger Bewertung Bemerkung
505 technische Unterstützung Bauleitung 1,00 Stadt Köln EG 5
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
1000 Scanstelle 0,64 Stadt Köln EG 4
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
1000 Postverteilung 1,00 Stadt Köln EG 4
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
1000 Kuvertierung 1,00 Stadt Köln EG 4
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
1000 Aktendepot 1,00 Stadt Köln EG 3
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
1000 Botendienst, Postservice 1,00 Stadt Köln EG 4
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
4518 Hausverwaltung Stadtmuseum 1,00 Stadt Köln EG 2
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
506/1 Unterstützung Vermietungsbüro 1,00 Stadt Köln EG 3
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
506/1 Unterstützung Haushandwerker 1,00 Stadt Köln EG 3
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
506/1 Unterstützung Verwaltung 1,00 Stadt Köln EG 3
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
506/1 Unterstützung Sicherdienst/Pforte 1,00 Stadt Köln EG 3
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
67 Datenerfassung/Rechnungsprüfung 1,00 Stadt Köln EG 3
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
11 Zuarbeit Bewerbercenter 0,50 Stadt Köln EG 3
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
4523 Bibliothekskraft 1,00 Stadt Köln EG 2
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
4523 Bibliothekskraft 2,00 Stadt Köln EG 4
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
506/32 Helfer/in Hausmeister 1,00 Stadt Köln EG 3
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
506/32 Helfer/in Hauswirtschaft und Küche 1,00 Stadt Köln EG 2
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
4520 wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 0,64 Stadt Köln EG 13
bereits bestehendes 
Arbeitsverhältnis
17,78
durchschnittliche EG4
Maßnahmenübersicht

Anlage 1 - Finanzplan

5838 Zeichen

Anlage 1 
Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser 
ab dem Kalenderjahr 2021 
Par. 16 i SGB II Teilhabechancengesetz 
mittelfristige Planung bis 2025 
Teilplan 0103 
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen 
Beschlusspunkt 
aktuelle 
Ratsvorlage 
Anzahl Bereich 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Monate 
Kosten pro 
Monat und 
Kraft 
Summen je Beschlusspunkt aktuelle Ratsvorlage inkl. bereits beschlossener Mittel aus Ratsvorlage 1841/2019 
a) 0,00 € 0,00 € 159.807,18 € 174.335,10 € 29.055,85 € 0,00  € 0,00 € 363.198,13 €
b) 0,00 € 0,00 € 72.499,70 € 147.598,62 € 256.348,33 € 352. 578,73 € 169.696,30 € 998.721,67 €
c) 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354. 000,00 € 354.000,00 € 255.764,49 € 2.114.264,49 €
c) davon aus Ratsvorlage 1841/2019 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354. 000,00 € 354.000,00 € 0,00 € 1.858.500,00 €
c) davon aus aktueller Ratsvorlage 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.764,49 € 255.764,49 €
37 Unterstützungskräfte Arbeitnehmerüberlassung KGAB (ESF-Förderung) 
(Vertragsende: 31.12.2020) 303.131,00 € 303.131,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,0 0 € 606.262,00 € 24 682,73 €
160 KGAB - Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit (Vertrags ende: 31.12.2024) 207.500,00 € 415.000,00 € 415.000,00  € 415.000,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 0,00 € 2.282.5 00,00 € 66 216,15 €
c) 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) 
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 88.500,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177. 000,00 € 177.000,00 € 0,00 € 973.500,00 € 66 491,67 €
c) 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) 
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 0,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,0 0 € 177.000,00 € 0,00 € 885.000,00 € 66 446,97 €
Zwischensumme Ratsvorlage 1841/2019 599.131,00 € 1.072.131,00 € 769.000,00 € 769.000,00 € 7 69.000,00 € 769.000,00 € 0,00 € 4.747.262,00 €
a) 1
Zwischensumme Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & 
Dienstleistungen (Koordination 16i über KGAB; 
Vertragslaufzeit: 01.03.2021 - 28.02.2023) 
0,00 € 0,00 € 159.807,18 € 174.335,10 € 29.055,85 € 0,00  € 0,00 € 363.198,13 € 24 15.133,26 €
b) 18 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) 
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 0,00 € 0,00 € 72.499,70 € 147.598,62 € 256.348,33 € 352. 578,73 € 169.696,30 € 998.721,67 €
c) 60 Verlängerung der bereits genehmigten 60 Stellen  um 1 Jahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.7 64,49 € 255.764,49 € 12 355,23 €
Zwischensumme aktuelle Ratsvorlage 0,00 € 0,00 € 232.306,87 € 321.933,72 € 285.404,18 € 352 .578,73 € 425.460,79 € 1.617.684,29 €
Gesamtsumme aus beiden Ratsvorlagen 599.131,00 € 1.072.131,00 € 1.001.306,87 € 1.090.933,7 2 € 1.054.404,18 € 1.121.578,73 € 425.460,79 € 6.364.94 6,29 €
Aufwand mit MWSt 
Beschlossen mit Ratsvorlage 1841/2019 
Beantragung mit aktueller Ratsvorlage 
Seite 1 
von 2

Anlage 1 
Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser 
ab dem Kalenderjahr 2021 
Par. 16 i SGB II Teilhabechancengesetz 
mittelfristige Planung bis 2025 
Teilplan 0103 
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen 
Beschlusspunkt 
aktuelle 
Ratsvorlage 
Anzahl Bereich 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Monate 
Kosten pro 
Monat und 
Kraft 
Summen je Beschlusspunkt aktuelle Ratsvorlage inkl. bereits beschlossener Mittel aus Ratsvorlage 1841/2019 
a) 0,00 € 0,00 € 149.352,50 € 162.930,00 € 27.155,00 € 0,00  € 0,00 € 339.437,50 €
b) 0,00 € 0,00 € 72.499,70 € 147.598,62 € 256.348,33 € 352. 578,73 € 169.696,30 € 998.721,67 €
c) 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354. 000,00 € 354.000,00 € 255.764,49 € 2.114.264,49 €
c) davon aus Ratsvorlage 1841/2019 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354. 000,00 € 354.000,00 € 0,00 € 1.858.500,00 €
c) davon aus aktueller Ratsvorlage 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.764,49 € 255.764,49 €
37 Unterstützungskräfte Arbeitnehmerüberlassung KGAB (ESF-Förderung) 
(Vertragsende: 31.12.2020) 283.300,00 € 283.300,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,0 0 € 566.600,00 € 24 638,06 €
160 KGAB - Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit (Vertrags ende: 31.12.2024) 193.925,00 € 387.850,00 € 387.850,00  € 387.850,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 0,00 € 2.133.1 75,00 € 66 202,01 €
c) 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) 
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 88.500,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177. 000,00 € 177.000,00 € 0,00 € 973.500,00 € 66 491,67 €
c) 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) 
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 0,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,0 0 € 177.000,00 € 0,00 € 885.000,00 € 66 446,97 €
Zwischensumme Ratsvorlage 1841/2019 565.725,00 € 1.025.150,00 € 741.850,00 € 741.850,00 € 7 41.850,00 € 741.850,00 € 0,00 € 4.558.275,00 €
a) 1
Zwischensumme Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & 
Dienstleistungen (Koordination 16i über KGAB; 
Vertragslaufzeit: 01.03.2021 - 28.02.2023) 
0,00 € 0,00 € 149.352,50 € 162.930,00 € 27.155,00 € 0,00  € 0,00 € 339.437,50 € 24 14.143,23 €
b) 18 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) 
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 0,00 € 0,00 € 72.499,70 € 147.598,62 € 256.348,33 € 352. 578,73 € 169.696,30 € 998.721,67 €
c) 60 Verlängerung der bereits genehmigten 60 Stellen  um 1 Jahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.7 64,49 € 255.764,49 € 12 355,23 €
Zwischensumme aktuelle Ratsvorlage 0,00 € 0,00 € 221.852,20 € 310.528,62 € 283.503,33 € 352 .578,73 € 425.460,79 € 1.593.923,66 €
Gesamtsumme aus beiden Ratsvorlagen 565.725,00 € 1.025.150,00 € 963.702,20 € 1.052.378,62 € 1.025.353,33 € 1.094.428,73 € 425.460,79 € 6.152.198, 66 €
Beschlossen mit Ratsvorlage 1841/2019 
Beantragung mit aktueller Ratsvorlage 
Aufwand ohne MWSt 
Seite 2 
von 2

Anlage 5 - Kostenvergleich KdU

746 Zeichen

Anlage 5
Kostenvergleich KdU
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Kosten 60 Stellen
(Ratsvorlage 1841/2019) 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 0,00 €
Verlängerung der 60 Stellen 
um 1 Jahr
(Ratsvorlage 3694/2020)
0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.764,49 €
Gesamtkosten 
60 Stellen 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 255.764,49 €
KdU-Einsparungen 67.933,80 € 135.867,60 € 135.867,60 € 135.867,60 € 135.867,60 € 135.867,60 € 135.867,60 €
Gesamtkosten unter Abzug 
der 
KdU-Einsparungen
20.566,20 € 218.132,40 € 218.132,40 € 218.132,40 € 218.132,40 € 218.132,40 € 119.896,89 €
durchschnittliche KdU-Einsparung jährlich: 2.264,46 € pro Person
Seite 1
von 1

Anlage 3 - b) Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach § 16i SGB II Corona bedingt auf 5 Jahre

792 Zeichen

Anlage 3
Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach § 16i SGB II Corona bedingt auf 5 Jahre
Grunddaten
durchschn. Kosten EG 4 
pro Jahr
18 849.600,00 € Arbeitgeberlohnkosten
56.293,03 € JSZ 79,51%
11.880,00 € LOB
0,00 € ZVK
Gesamt 917.773,03 €
Sonderzahlungen 68.173,03 €
2021 2022 2023 2024 2025 Gesamtsumme
Sachkosten - - - - -
Personalkosten 4.326,66 € 77.380,40 € 184.023,56 € 278.084,22 € 92.966,95 € 636.781,79 €
Sonderzahlungen 68.173,03 € 70.218,22 € 72.324,77 € 74.494,51 € 76.729,35 € 361.939,89 €
Summe 72.499,70 € 147.598,62 € 256.348,33 € 352.578,73 € 169.696,30 € 998.721,67 €
Für die Jahre 2022 bis 2025 wurde jeweils eine Lohnsteigerung von 3% berücksichtigt.
Bei den Personalkosten ist die abnehmende Förderquote durch das Jobcenter berücksichtigt worden.
Seite 1
von 1

Anlage 4 - c) Kosten für die Verlängerung von 60 Stellen um ein Jahr

649 Zeichen

Anlage 4
Verlängerung von 60 Stellen um 1 Jahr (2025)
Grunddaten
durchschn. Kosten EG 4 
pro Jahr
60 2.832.000,00 € Arbeitgeberlohnkosten
187.643,44 € JSZ 79,51%
39.600,00 € LOB
0,00 € ZVK
Gesamt 3.059.243,44 €
Sonderzahlungen 227.243,44 €
2021 2022 2023 2024 2025
Verlängerung der bestehenden 60 
Stellen (eingerichtet für 2019 bis 
2024) aus der alten Ratsvorlage 
1841/2019 um 1 Jahr
- - - - 255.764,49 €
Gesamtsumme 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.764,49 €
Der Wert für das Jahr 2025 ergibt sich aus angenommenen Lohnsteigerungen von jeweils 3% in den Jahren 2022 bis 2025. Basis für den Wert sind die 
ermittelten Sonderzahlungen. Seite 1
von 1

Anlage 0 - Begründung Dringlichkeitsentscheidung

956 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (KGAB) hat gemeinsam mit dem 
Jobcenter bereits Langzeitarbeitslose ermittelt, die im Rahmen des neuen Vertrages als 
Helfer/innen im Bereich Schulhausmeister/innen bzw. Schulsekretär/innen bei der Stadt Köln 
eingestellt werden können. Für die betroffenen Personen würde das nach langer 
Arbeitslosigkeit die Möglichkeit für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben eröffnen.  
Für die 18 Arbeitsverträge, die verlängert werden sollen, würde eine zeitnahe Entscheidung 
Gewissheit bringen und die weitere Einsatzmöglichkeit geplant werden können. 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen kam es bereits zu einer 
Verschiebung der Ratsvorlage. Die bislang vorausgewählten Personen müssten 
entsprechend weiter vertröstet werden, was einem Stopp im laufenden Verfahren 
gleichkäme und zur Demotivation bei den betreffenden Personen führen könnte.

Beschlussvorlage Rat

9276 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/112/1/13 
 
Vorlagen-Nummer 
 3694/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschäftigung Langzeitarbeitsloser über § 16i SGB II – Erweiterung der Maßnahme 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung die Maßnahme zur Unterstützung Langzeitar-
beitsloser in folgendem Umfang umsetzen kann: 
 
a) Begleitung der Vollkräfte durch die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung 
(KGAB) für die Unterstützung der Bürgerämter und der Feuerwehrschule (Zeitraum: 
01.03.2021-28.02.2023) mittelfristiges Mittelvolumen insgesamt: 363.198,13 Euro 
b) Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach §16i SGB II Corona bedingt auf fünf Jahre; 
mittelfristiger Eigenanteil bzw. mittelfristiges Mittelvolumen insgesamt: 998.721,67 Euro 
c) Verlängerung der bisherigen 60 Stellen um ein Jahr bis zum 31.12.2025, mittelfristiges Mittel-
volumen insgesamt: max. 255.764,49 Euro 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 
Wirtschaftsausschuss 27.05.2021 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s.A. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s.A. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
1. Ausgangssituation 
In seiner Sitzung vom 09.07.2019 (Nr. 1841/2019) hat der Rat beschlossen, Maßnahmen zur Unter-
stützung von langzeitarbeitslosen Menschen umzusetzen, um diese Menschen in sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Hierfür wurden in der Stadtverwaltung insge-
samt 60 Stellen nach § 16i SGB II ab dem 01.07.2019 und ab dem 01.01.2020, befristet bis 
31.12.2024 eingerichtet.  
Aufgrund der aktuell weiter bestehenden Corona-Pandemie sollen bis zu 18 der aktuell bestehenden 
Arbeitsverträge, die ab September 2021 beginnen auszulaufen, einmalig auf die maximal zulässigen 
fünf Jahre gemäß §16i SGB II verlängert werden, wenn sich die aktuelle Dienststelle sechs Monate 
vor Ablauf der Zwei-Jahres-Befristung eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses vorstellen kann. 
Von einer Ausreizung der 5 Jahre ist nicht in allen Fällen auszugehen.

3 
2. weiteres Vorgehen 
a) Die Verwaltung hatte einen Vertrag mit der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung 
(KGAB) im Rahmen der ögB (öffentlich geförderte Beschäftigung des Landes NRW) geschlos-
sen, bei dem insgesamt 37 Personen als Helfer im Bereich Schulhausmeister/innen bzw. 
Schulsekretär/innen eingesetzt wurden (s. Ratsbeschluss zur Vorlage 1894/2019). Aus diesem 
Projekt konnten 18 Personen von der Stadt Köln auf Planstellen übernommen werden. 9 Per-
sonen haben noch einen weiteren Förderbedarf und werden daher über den § 16i SGB II bei 
der Stadt Köln eingestellt. Das Ziel bei diesen Beschäftigten ist, ebenfalls eine Übernahme auf 
Planstellen zu erzielen. 
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der KGAB soll für den Zeitraum 01.03.2021-28.02.2023 im 
Rahmen der vorhandenen 60 Stellen fortgesetzt werden.  
 
Die Personalvorauswahl findet durch die KGAB statt. Die Beschäftigten werden direkt bei der 
Stadt Köln im Rahmen einer §16i SGB II geförderten Beschäftigung eingestellt. Die KGAB 
übernimmt die Koordination sowie die Absprachen mit den einzelnen Dienststellen. Zudem or-
ganisiert sie die Umsetzung der externen Qualifizierung für die Beschäftigten und unterstützt 
diese in diesem Zusammenhang. Hierfür wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Diese Be-
setzung der bereits vorhandenen  Stellen erfolgt fortlaufend. Der Gesamtaufwand beträgt 
363.198,13 Euro. 
b) Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie haben sich die Rahmenbedin-
gungen für die aktuell gefördert Beschäftigten, die bereits in 2019 und 2020 begonnen haben, 
erschwert. Hospitationen bzw. Praktika bei anderen Dienststellen bzgl. eines unbefristeten An-
schlussvertrages sind derzeit aufgrund der Coronaschutzmaßnahmen zur Kontakteinschrän-
kung nur bedingt oder gar nicht möglich. Die ersten befristeten Verträge laufen im September 
2021 aus und ein Ende der Pandemie ist bisher nicht in Sicht. Da sich die negativen Konse-
quenzen der Corona-Pandemie nicht auf die gefördert Beschäftigten auswirken sollen, werden 
bis zu 18 dieser Arbeitsverträge auf die maximale Höchstgrenze auf fünf Jahre einmalig verlän-
gert, wenn sich die aktuelle Dienststelle sechs Monate vor Ablauf der Zwei-Jahres-Befristung 
eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses vorstellen kann. 
Ab dem dritten Beschäftigungsjahr steigen die Kosten für die Verwaltung, da die Arbeitgeber-
lohnkosten im dritten Jahr zu 90%, im vierten Jahr zu 80% und im fünften Beschäftigungsjahr zu 
70% gefördert werden. Dies wurde in der Finanzierung berücksichtigt, sodass der Gesamtauf-
wand insgesamt 998.721,67 Euro beträgt.  
c) Die bisherigen neu geschaffenen 60 Stellen für nach § 16i SGB II gefördert Beschäftigte sind 
aktuell mit 40 Personen besetzt (s. Anlage „Maßnahmenübersicht“). Weitere Einstellungen sind 
bereits in der Vorbereitung. Dies ist eine positive Entwicklung aufgrund derer eine unmittelbare 
Besetzung der 60 Stellen zu erwarten ist. 
Im Rahmen des Programms werden wie bisher die Personalkosten – für die jeweils 2-jährige 
Zuweisung – zu fast 100% gefördert. Daneben gibt es finanzielle Unterstützung für die Qualifi-
zierung der Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmer. Die eingesetzten Kräfte können – im 
Rahmen des geförderten Beschäftigungsverhältnisses – für originäre und/ oder für zusätzliche 
Arbeiten eingesetzt werden. Der Gesamtpersonalrat unterstützt die Erweiterung der Maßnah-
me. Die eingesetzten Kräfte werden wie zuvor auch tariflich eingruppiert und erhalten daher vol-
le, tarifliche Urlaubsansprüche sowie die Jahressonderzahlung. Dadurch werden diese Be-
schäftigten nicht schlechter gegenüber den übrigen Mitarbeiter/innen der Stadt gestellt. 
Die letzten Arbeitsverträge aus Punkt b) laufen im Jahre 2025 aus. Auch die in Punkt a) be-
schriebene Personalvorauswahl durch die KGAB und die damit verbundenen Einstellungen 
durch die Stadt Köln können noch 2023 erfolgen, sodass bei der 2-jährigen Zuweisung bis 2025 
noch Arbeitsverträge laufen werden. Aus diesen Gründen sollen die bereits vorhandenen Stel-
len um ein Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden, um die Punkte a) und b) vollständig rea-
lisieren zu können. Der Eigenanteil liegt für die Stadt Köln bei max. 255.764,49 Euro (aufgrund 
von einmaligen Beträgen, wie beispielswiese Jahressonderzahlung oder Leistungsorientierter 
Bezahlung, die nicht gefördert werden). 
Jedoch erfolgen auch Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft in Höhe von jährlich 
2.264,46 Euro pro Fall.

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Die Stadt strebt weiterhin an, möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber soweit zu stabilisie-
ren, dass sie im Anschluss (auch nach intensiver Schulung und individueller Unterstützung) auf 
freien Planstellen bei der Stadt Köln eingesetzt werden können. Alle Personen werden durch 
Coaches des Jobcenters während der gesamten Maßnahmendauer unterstützt. 
 
3. Finanzmittelbedarf 
 Gesamtkosten für die Begleitung der Vollkräfte durch die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und 
Berufsförderung (KGAB) für die Unterstützung der Bürgerämter und der Feuerwehrschule vom 
01.03.2021-28.02.2023: 363.198,13 Euro 
 Gesamtkosten für die Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach §16i SGB II Corona 
bedingt auf insgesamt fünf Jahre: voraussichtlich 998.721,67 Euro 
 Verlängerung der 60 Stellen bei der Stadt Köln um ein Jahr bis 2025: 255.764,49 Euro 
 
4. Finanzmittelbereitstellung 
Die Finanzierung der konsumtiv benötigten Aufwandsmittel in Höhe von 159.807,18 Euro im Haus-
haltsjahr 2021 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0103, Personal- und Organisa-
tionsmanagement, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Dezernat für All-
gemeine Verwaltung, Ordnung und Recht wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 
ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 0 – Begründung Dringlichkeitsentscheidung 
Anlage 1 – Finanzplan 
Anlage 2 – a) Kosten für die Begleitung durch die KGAB vom 01.02.2021 bis 28.02.2023 
Anlage 3 – b) Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach § 16i SGB II Corona bedingt auf 5 
Jahre 
Anlage 4 – c) Kosten für die Verlängerung der 60 Stellen um ein Jahr 
Anlage 5 – Kostenvergleich KdU 
Anlage 6 – Maßnahmenübersicht

Anlage 2 - a) Kosten für die Begleitung durch die KGAB vom 01.02.2021 bis 28.02.2023

564 Zeichen

Anlage 2
Kosten für die Begleitung durch die KGAB
vom 01.02.2021 bis 28.02.2023
2021 2022 2023
Personalkosten 
1 VZ  EG 9a 62.608,33 € 68.300,00 € 11.383,33 €
1 VZ EG 10 71.591,67 € 78.100,00 € 13.016,67 €
Overhead 10% d. Personalkosten 6.260,83 € 6.830,00 € 1.138,33 €
Personalkosten gesamt 140.460,83 € 153.230,00 € 25.538,33 €
Sachkosten inkl. IT 8.891,67 € 9.700,00 € 1.616,67 €
Gesamtkosten ohne MwSt 149.352,50 € 162.930,00 € 27.155,00 €
7% MwSt 10.454,68 € 11.405,10 € 1.900,85 €
Gesamtkosten 159.807,18 € 174.335,10 € 29.055,85 €
363.198,13 €
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Beratungsverlauf (5)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.05.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3694/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.05.2021
Erstellt
18.12.2020 14:21