3694/2020
Beschäftigung Langzeitarbeitsloser über § 16i SGB II – Erweiterung der Maßnahme
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Anlage 6 -Maßnahmenübersicht
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Anlage 6 Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser ab dem Kalenderjahr 2021 Dienststelle Tätigkeitsbezeichnung Anzahl Vollkräfte Träger Bewertung Bemerkung 505 technische Unterstützung Bauleitung 1,00 Stadt Köln EG 5 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 1000 Scanstelle 0,64 Stadt Köln EG 4 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 1000 Postverteilung 1,00 Stadt Köln EG 4 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 1000 Kuvertierung 1,00 Stadt Köln EG 4 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 1000 Aktendepot 1,00 Stadt Köln EG 3 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 1000 Botendienst, Postservice 1,00 Stadt Köln EG 4 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 4518 Hausverwaltung Stadtmuseum 1,00 Stadt Köln EG 2 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 506/1 Unterstützung Vermietungsbüro 1,00 Stadt Köln EG 3 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 506/1 Unterstützung Haushandwerker 1,00 Stadt Köln EG 3 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 506/1 Unterstützung Verwaltung 1,00 Stadt Köln EG 3 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 506/1 Unterstützung Sicherdienst/Pforte 1,00 Stadt Köln EG 3 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 67 Datenerfassung/Rechnungsprüfung 1,00 Stadt Köln EG 3 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 11 Zuarbeit Bewerbercenter 0,50 Stadt Köln EG 3 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 4523 Bibliothekskraft 1,00 Stadt Köln EG 2 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 4523 Bibliothekskraft 2,00 Stadt Köln EG 4 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 506/32 Helfer/in Hausmeister 1,00 Stadt Köln EG 3 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 506/32 Helfer/in Hauswirtschaft und Küche 1,00 Stadt Köln EG 2 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 4520 wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 0,64 Stadt Köln EG 13 bereits bestehendes Arbeitsverhältnis 17,78 durchschnittliche EG4 Maßnahmenübersicht
Anlage 1 - Finanzplan
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Anlage 1 Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser ab dem Kalenderjahr 2021 Par. 16 i SGB II Teilhabechancengesetz mittelfristige Planung bis 2025 Teilplan 0103 Teilplanzeile 11 - Personalaufwand Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen Beschlusspunkt aktuelle Ratsvorlage Anzahl Bereich 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Monate Kosten pro Monat und Kraft Summen je Beschlusspunkt aktuelle Ratsvorlage inkl. bereits beschlossener Mittel aus Ratsvorlage 1841/2019 a) 0,00 € 0,00 € 159.807,18 € 174.335,10 € 29.055,85 € 0,00 € 0,00 € 363.198,13 € b) 0,00 € 0,00 € 72.499,70 € 147.598,62 € 256.348,33 € 352. 578,73 € 169.696,30 € 998.721,67 € c) 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354. 000,00 € 354.000,00 € 255.764,49 € 2.114.264,49 € c) davon aus Ratsvorlage 1841/2019 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354. 000,00 € 354.000,00 € 0,00 € 1.858.500,00 € c) davon aus aktueller Ratsvorlage 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.764,49 € 255.764,49 € 37 Unterstützungskräfte Arbeitnehmerüberlassung KGAB (ESF-Förderung) (Vertragsende: 31.12.2020) 303.131,00 € 303.131,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,0 0 € 606.262,00 € 24 682,73 € 160 KGAB - Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit (Vertrags ende: 31.12.2024) 207.500,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 0,00 € 2.282.5 00,00 € 66 216,15 € c) 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 88.500,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177. 000,00 € 177.000,00 € 0,00 € 973.500,00 € 66 491,67 € c) 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 0,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,0 0 € 177.000,00 € 0,00 € 885.000,00 € 66 446,97 € Zwischensumme Ratsvorlage 1841/2019 599.131,00 € 1.072.131,00 € 769.000,00 € 769.000,00 € 7 69.000,00 € 769.000,00 € 0,00 € 4.747.262,00 € a) 1 Zwischensumme Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen (Koordination 16i über KGAB; Vertragslaufzeit: 01.03.2021 - 28.02.2023) 0,00 € 0,00 € 159.807,18 € 174.335,10 € 29.055,85 € 0,00 € 0,00 € 363.198,13 € 24 15.133,26 € b) 18 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 0,00 € 0,00 € 72.499,70 € 147.598,62 € 256.348,33 € 352. 578,73 € 169.696,30 € 998.721,67 € c) 60 Verlängerung der bereits genehmigten 60 Stellen um 1 Jahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.7 64,49 € 255.764,49 € 12 355,23 € Zwischensumme aktuelle Ratsvorlage 0,00 € 0,00 € 232.306,87 € 321.933,72 € 285.404,18 € 352 .578,73 € 425.460,79 € 1.617.684,29 € Gesamtsumme aus beiden Ratsvorlagen 599.131,00 € 1.072.131,00 € 1.001.306,87 € 1.090.933,7 2 € 1.054.404,18 € 1.121.578,73 € 425.460,79 € 6.364.94 6,29 € Aufwand mit MWSt Beschlossen mit Ratsvorlage 1841/2019 Beantragung mit aktueller Ratsvorlage Seite 1 von 2 Anlage 1 Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser ab dem Kalenderjahr 2021 Par. 16 i SGB II Teilhabechancengesetz mittelfristige Planung bis 2025 Teilplan 0103 Teilplanzeile 11 - Personalaufwand Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen Beschlusspunkt aktuelle Ratsvorlage Anzahl Bereich 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Summe Monate Kosten pro Monat und Kraft Summen je Beschlusspunkt aktuelle Ratsvorlage inkl. bereits beschlossener Mittel aus Ratsvorlage 1841/2019 a) 0,00 € 0,00 € 149.352,50 € 162.930,00 € 27.155,00 € 0,00 € 0,00 € 339.437,50 € b) 0,00 € 0,00 € 72.499,70 € 147.598,62 € 256.348,33 € 352. 578,73 € 169.696,30 € 998.721,67 € c) 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354. 000,00 € 354.000,00 € 255.764,49 € 2.114.264,49 € c) davon aus Ratsvorlage 1841/2019 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354. 000,00 € 354.000,00 € 0,00 € 1.858.500,00 € c) davon aus aktueller Ratsvorlage 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.764,49 € 255.764,49 € 37 Unterstützungskräfte Arbeitnehmerüberlassung KGAB (ESF-Förderung) (Vertragsende: 31.12.2020) 283.300,00 € 283.300,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,0 0 € 566.600,00 € 24 638,06 € 160 KGAB - Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit (Vertrags ende: 31.12.2024) 193.925,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 0,00 € 2.133.1 75,00 € 66 202,01 € c) 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 88.500,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177. 000,00 € 177.000,00 € 0,00 € 973.500,00 € 66 491,67 € c) 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 0,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,0 0 € 177.000,00 € 0,00 € 885.000,00 € 66 446,97 € Zwischensumme Ratsvorlage 1841/2019 565.725,00 € 1.025.150,00 € 741.850,00 € 741.850,00 € 7 41.850,00 € 741.850,00 € 0,00 € 4.558.275,00 € a) 1 Zwischensumme Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen (Koordination 16i über KGAB; Vertragslaufzeit: 01.03.2021 - 28.02.2023) 0,00 € 0,00 € 149.352,50 € 162.930,00 € 27.155,00 € 0,00 € 0,00 € 339.437,50 € 24 14.143,23 € b) 18 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 0,00 € 0,00 € 72.499,70 € 147.598,62 € 256.348,33 € 352. 578,73 € 169.696,30 € 998.721,67 € c) 60 Verlängerung der bereits genehmigten 60 Stellen um 1 Jahr 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.7 64,49 € 255.764,49 € 12 355,23 € Zwischensumme aktuelle Ratsvorlage 0,00 € 0,00 € 221.852,20 € 310.528,62 € 283.503,33 € 352 .578,73 € 425.460,79 € 1.593.923,66 € Gesamtsumme aus beiden Ratsvorlagen 565.725,00 € 1.025.150,00 € 963.702,20 € 1.052.378,62 € 1.025.353,33 € 1.094.428,73 € 425.460,79 € 6.152.198, 66 € Beschlossen mit Ratsvorlage 1841/2019 Beantragung mit aktueller Ratsvorlage Aufwand ohne MWSt Seite 2 von 2
Anlage 5 - Kostenvergleich KdU
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Anlage 5 Kostenvergleich KdU 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Kosten 60 Stellen (Ratsvorlage 1841/2019) 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 0,00 € Verlängerung der 60 Stellen um 1 Jahr (Ratsvorlage 3694/2020) 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.764,49 € Gesamtkosten 60 Stellen 88.500,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 354.000,00 € 255.764,49 € KdU-Einsparungen 67.933,80 € 135.867,60 € 135.867,60 € 135.867,60 € 135.867,60 € 135.867,60 € 135.867,60 € Gesamtkosten unter Abzug der KdU-Einsparungen 20.566,20 € 218.132,40 € 218.132,40 € 218.132,40 € 218.132,40 € 218.132,40 € 119.896,89 € durchschnittliche KdU-Einsparung jährlich: 2.264,46 € pro Person Seite 1 von 1
Anlage 3 - b) Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach § 16i SGB II Corona bedingt auf 5 Jahre
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Anlage 3 Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach § 16i SGB II Corona bedingt auf 5 Jahre Grunddaten durchschn. Kosten EG 4 pro Jahr 18 849.600,00 € Arbeitgeberlohnkosten 56.293,03 € JSZ 79,51% 11.880,00 € LOB 0,00 € ZVK Gesamt 917.773,03 € Sonderzahlungen 68.173,03 € 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamtsumme Sachkosten - - - - - Personalkosten 4.326,66 € 77.380,40 € 184.023,56 € 278.084,22 € 92.966,95 € 636.781,79 € Sonderzahlungen 68.173,03 € 70.218,22 € 72.324,77 € 74.494,51 € 76.729,35 € 361.939,89 € Summe 72.499,70 € 147.598,62 € 256.348,33 € 352.578,73 € 169.696,30 € 998.721,67 € Für die Jahre 2022 bis 2025 wurde jeweils eine Lohnsteigerung von 3% berücksichtigt. Bei den Personalkosten ist die abnehmende Förderquote durch das Jobcenter berücksichtigt worden. Seite 1 von 1
Anlage 4 - c) Kosten für die Verlängerung von 60 Stellen um ein Jahr
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Anlage 4 Verlängerung von 60 Stellen um 1 Jahr (2025) Grunddaten durchschn. Kosten EG 4 pro Jahr 60 2.832.000,00 € Arbeitgeberlohnkosten 187.643,44 € JSZ 79,51% 39.600,00 € LOB 0,00 € ZVK Gesamt 3.059.243,44 € Sonderzahlungen 227.243,44 € 2021 2022 2023 2024 2025 Verlängerung der bestehenden 60 Stellen (eingerichtet für 2019 bis 2024) aus der alten Ratsvorlage 1841/2019 um 1 Jahr - - - - 255.764,49 € Gesamtsumme 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 255.764,49 € Der Wert für das Jahr 2025 ergibt sich aus angenommenen Lohnsteigerungen von jeweils 3% in den Jahren 2022 bis 2025. Basis für den Wert sind die ermittelten Sonderzahlungen. Seite 1 von 1
Anlage 0 - Begründung Dringlichkeitsentscheidung
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (KGAB) hat gemeinsam mit dem Jobcenter bereits Langzeitarbeitslose ermittelt, die im Rahmen des neuen Vertrages als Helfer/innen im Bereich Schulhausmeister/innen bzw. Schulsekretär/innen bei der Stadt Köln eingestellt werden können. Für die betroffenen Personen würde das nach langer Arbeitslosigkeit die Möglichkeit für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben eröffnen. Für die 18 Arbeitsverträge, die verlängert werden sollen, würde eine zeitnahe Entscheidung Gewissheit bringen und die weitere Einsatzmöglichkeit geplant werden können. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen kam es bereits zu einer Verschiebung der Ratsvorlage. Die bislang vorausgewählten Personen müssten entsprechend weiter vertröstet werden, was einem Stopp im laufenden Verfahren gleichkäme und zur Demotivation bei den betreffenden Personen führen könnte.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/112/1/13 Vorlagen-Nummer 3694/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschäftigung Langzeitarbeitsloser über § 16i SGB II – Erweiterung der Maßnahme Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung die Maßnahme zur Unterstützung Langzeitar- beitsloser in folgendem Umfang umsetzen kann: a) Begleitung der Vollkräfte durch die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (KGAB) für die Unterstützung der Bürgerämter und der Feuerwehrschule (Zeitraum: 01.03.2021-28.02.2023) mittelfristiges Mittelvolumen insgesamt: 363.198,13 Euro b) Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach §16i SGB II Corona bedingt auf fünf Jahre; mittelfristiger Eigenanteil bzw. mittelfristiges Mittelvolumen insgesamt: 998.721,67 Euro c) Verlängerung der bisherigen 60 Stellen um ein Jahr bis zum 31.12.2025, mittelfristiges Mittel- volumen insgesamt: max. 255.764,49 Euro Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 27.05.2021 Wirtschaftsausschuss 27.05.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s.A. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s.A. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Ausgangssituation In seiner Sitzung vom 09.07.2019 (Nr. 1841/2019) hat der Rat beschlossen, Maßnahmen zur Unter- stützung von langzeitarbeitslosen Menschen umzusetzen, um diese Menschen in sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Hierfür wurden in der Stadtverwaltung insge- samt 60 Stellen nach § 16i SGB II ab dem 01.07.2019 und ab dem 01.01.2020, befristet bis 31.12.2024 eingerichtet. Aufgrund der aktuell weiter bestehenden Corona-Pandemie sollen bis zu 18 der aktuell bestehenden Arbeitsverträge, die ab September 2021 beginnen auszulaufen, einmalig auf die maximal zulässigen fünf Jahre gemäß §16i SGB II verlängert werden, wenn sich die aktuelle Dienststelle sechs Monate vor Ablauf der Zwei-Jahres-Befristung eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses vorstellen kann. Von einer Ausreizung der 5 Jahre ist nicht in allen Fällen auszugehen. 3 2. weiteres Vorgehen a) Die Verwaltung hatte einen Vertrag mit der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (KGAB) im Rahmen der ögB (öffentlich geförderte Beschäftigung des Landes NRW) geschlos- sen, bei dem insgesamt 37 Personen als Helfer im Bereich Schulhausmeister/innen bzw. Schulsekretär/innen eingesetzt wurden (s. Ratsbeschluss zur Vorlage 1894/2019). Aus diesem Projekt konnten 18 Personen von der Stadt Köln auf Planstellen übernommen werden. 9 Per- sonen haben noch einen weiteren Förderbedarf und werden daher über den § 16i SGB II bei der Stadt Köln eingestellt. Das Ziel bei diesen Beschäftigten ist, ebenfalls eine Übernahme auf Planstellen zu erzielen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der KGAB soll für den Zeitraum 01.03.2021-28.02.2023 im Rahmen der vorhandenen 60 Stellen fortgesetzt werden. Die Personalvorauswahl findet durch die KGAB statt. Die Beschäftigten werden direkt bei der Stadt Köln im Rahmen einer §16i SGB II geförderten Beschäftigung eingestellt. Die KGAB übernimmt die Koordination sowie die Absprachen mit den einzelnen Dienststellen. Zudem or- ganisiert sie die Umsetzung der externen Qualifizierung für die Beschäftigten und unterstützt diese in diesem Zusammenhang. Hierfür wird ein separater Vertrag abgeschlossen. Diese Be- setzung der bereits vorhandenen Stellen erfolgt fortlaufend. Der Gesamtaufwand beträgt 363.198,13 Euro. b) Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie haben sich die Rahmenbedin- gungen für die aktuell gefördert Beschäftigten, die bereits in 2019 und 2020 begonnen haben, erschwert. Hospitationen bzw. Praktika bei anderen Dienststellen bzgl. eines unbefristeten An- schlussvertrages sind derzeit aufgrund der Coronaschutzmaßnahmen zur Kontakteinschrän- kung nur bedingt oder gar nicht möglich. Die ersten befristeten Verträge laufen im September 2021 aus und ein Ende der Pandemie ist bisher nicht in Sicht. Da sich die negativen Konse- quenzen der Corona-Pandemie nicht auf die gefördert Beschäftigten auswirken sollen, werden bis zu 18 dieser Arbeitsverträge auf die maximale Höchstgrenze auf fünf Jahre einmalig verlän- gert, wenn sich die aktuelle Dienststelle sechs Monate vor Ablauf der Zwei-Jahres-Befristung eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses vorstellen kann. Ab dem dritten Beschäftigungsjahr steigen die Kosten für die Verwaltung, da die Arbeitgeber- lohnkosten im dritten Jahr zu 90%, im vierten Jahr zu 80% und im fünften Beschäftigungsjahr zu 70% gefördert werden. Dies wurde in der Finanzierung berücksichtigt, sodass der Gesamtauf- wand insgesamt 998.721,67 Euro beträgt. c) Die bisherigen neu geschaffenen 60 Stellen für nach § 16i SGB II gefördert Beschäftigte sind aktuell mit 40 Personen besetzt (s. Anlage „Maßnahmenübersicht“). Weitere Einstellungen sind bereits in der Vorbereitung. Dies ist eine positive Entwicklung aufgrund derer eine unmittelbare Besetzung der 60 Stellen zu erwarten ist. Im Rahmen des Programms werden wie bisher die Personalkosten – für die jeweils 2-jährige Zuweisung – zu fast 100% gefördert. Daneben gibt es finanzielle Unterstützung für die Qualifi- zierung der Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmer. Die eingesetzten Kräfte können – im Rahmen des geförderten Beschäftigungsverhältnisses – für originäre und/ oder für zusätzliche Arbeiten eingesetzt werden. Der Gesamtpersonalrat unterstützt die Erweiterung der Maßnah- me. Die eingesetzten Kräfte werden wie zuvor auch tariflich eingruppiert und erhalten daher vol- le, tarifliche Urlaubsansprüche sowie die Jahressonderzahlung. Dadurch werden diese Be- schäftigten nicht schlechter gegenüber den übrigen Mitarbeiter/innen der Stadt gestellt. Die letzten Arbeitsverträge aus Punkt b) laufen im Jahre 2025 aus. Auch die in Punkt a) be- schriebene Personalvorauswahl durch die KGAB und die damit verbundenen Einstellungen durch die Stadt Köln können noch 2023 erfolgen, sodass bei der 2-jährigen Zuweisung bis 2025 noch Arbeitsverträge laufen werden. Aus diesen Gründen sollen die bereits vorhandenen Stel- len um ein Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden, um die Punkte a) und b) vollständig rea- lisieren zu können. Der Eigenanteil liegt für die Stadt Köln bei max. 255.764,49 Euro (aufgrund von einmaligen Beträgen, wie beispielswiese Jahressonderzahlung oder Leistungsorientierter Bezahlung, die nicht gefördert werden). Jedoch erfolgen auch Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft in Höhe von jährlich 2.264,46 Euro pro Fall. 4 Die Stadt strebt weiterhin an, möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber soweit zu stabilisie- ren, dass sie im Anschluss (auch nach intensiver Schulung und individueller Unterstützung) auf freien Planstellen bei der Stadt Köln eingesetzt werden können. Alle Personen werden durch Coaches des Jobcenters während der gesamten Maßnahmendauer unterstützt. 3. Finanzmittelbedarf Gesamtkosten für die Begleitung der Vollkräfte durch die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (KGAB) für die Unterstützung der Bürgerämter und der Feuerwehrschule vom 01.03.2021-28.02.2023: 363.198,13 Euro Gesamtkosten für die Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach §16i SGB II Corona bedingt auf insgesamt fünf Jahre: voraussichtlich 998.721,67 Euro Verlängerung der 60 Stellen bei der Stadt Köln um ein Jahr bis 2025: 255.764,49 Euro 4. Finanzmittelbereitstellung Die Finanzierung der konsumtiv benötigten Aufwandsmittel in Höhe von 159.807,18 Euro im Haus- haltsjahr 2021 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0103, Personal- und Organisa- tionsmanagement, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Dezernat für All- gemeine Verwaltung, Ordnung und Recht wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. Anlagen Anlage 0 – Begründung Dringlichkeitsentscheidung Anlage 1 – Finanzplan Anlage 2 – a) Kosten für die Begleitung durch die KGAB vom 01.02.2021 bis 28.02.2023 Anlage 3 – b) Verlängerung von bis zu 18 Arbeitsverträgen nach § 16i SGB II Corona bedingt auf 5 Jahre Anlage 4 – c) Kosten für die Verlängerung der 60 Stellen um ein Jahr Anlage 5 – Kostenvergleich KdU Anlage 6 – Maßnahmenübersicht
Anlage 2 - a) Kosten für die Begleitung durch die KGAB vom 01.02.2021 bis 28.02.2023
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Anlage 2 Kosten für die Begleitung durch die KGAB vom 01.02.2021 bis 28.02.2023 2021 2022 2023 Personalkosten 1 VZ EG 9a 62.608,33 € 68.300,00 € 11.383,33 € 1 VZ EG 10 71.591,67 € 78.100,00 € 13.016,67 € Overhead 10% d. Personalkosten 6.260,83 € 6.830,00 € 1.138,33 € Personalkosten gesamt 140.460,83 € 153.230,00 € 25.538,33 € Sachkosten inkl. IT 8.891,67 € 9.700,00 € 1.616,67 € Gesamtkosten ohne MwSt 149.352,50 € 162.930,00 € 27.155,00 € 7% MwSt 10.454,68 € 11.405,10 € 1.900,85 € Gesamtkosten 159.807,18 € 174.335,10 € 29.055,85 € 363.198,13 € Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3694/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.05.2021
- Erstellt
- 18.12.2020 14:21