V/0303/2024
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage A
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Anlage A zur V/0303/2024 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig § 37 Abs. 1 Buchstabe d Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksver- tretung Münster-West Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Bezirksvertretung Münster-West Präambel Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin- nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein- zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r- kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e- ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß- nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i- onshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e- ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Die Anträge müssen begründet werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i- nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e- führt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b- gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0303/2024 V/0303/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den unten aufgeführten Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: Verein/Initiative Zuschusszweck Zuschusshöhe Männergesangsverein 1968 Albachten e. V. Unterhaltung der Ruhebänke 350,00 € Spielmannszug "Gut Schlag" Albachten 1929 e. V. Öffentliches Gemeindefest mit Platzkonzert (Kinderunterhaltung) 1.200,00 € St. Hubertus Schützenbruderschaft Albachten e. V. Erweiterung des bestehenden Stromverteilers für den Kirmes - betrieb 2.500,00 € SV Concordia Albachten 1955 e. V. Renovierung dreier Absprung - hügel 8.000,00 € TC Albachten e. V. 50jähriges Vereinsjubiläum 200,00 € 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Familien-Sommerfest max. 400,00 € 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 75jähriges Vereinsjubiläum 300,00 € 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. verschiedene Veranstaltungen zum Jubiläum max. 1.750,00 € Vokalkreis Münster e. V. Matthäus Passion in der St. Michael Kirche 1.750,00 € Theater Don Kidschote in Kooperation mit dem Hof Hesselmann e. V. und dem Kinderschutzbund Münster Theatervorstellung 800,00 € Schützenbruderschaft St. Lamberti Mecklenbeck e. V. Zuschuss zu Kinderveranstaltun- gen während des Schützenfestes 1.500,00 € Bezirksverw altung Münster- West 30.04.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Vennemann Telefon: 492-1642 Vennemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0303/2024 Kath. Frauengemeinschaft St. Sebastian Nienberge Anschaffung von Kaffeegeschirr für Veranstaltungen 138,00 € Kita Kindertraum Anschaffung eines Schwebe - tuches für die Turnhalle 1.000,00 € Kulturforum Nienberge e. V. 25jähriges Vereinsjubiläum 100,00 € Lärmschutz Nienberge e. V. Baumfällarbeiten 8.100,00 € Männerchor Cäcilia Nienberge Anschaffung eines Digitalpianos 600,00 € Musikzug Nienberge e. V. Anschaffung eins 20 Fuß Contai- ners und Fahnenschrank 1.500,00 € St. Augustinus Schützenverein 75jähriges Vereinsjubiläum 300,00 € St. Augustinus Schützenverein Schützenfest zum Vereinsjubilä- um 1.000,00 € St. Jacobi Schützenbruderschaft Anschaffung eins 20 Fuß Contai- ners und Fahnenschrank 1.500,00 € BSV Roxel Aufbau eines Lagerraumes 1.500,00 € Musikschule Roxel Stadtteilfest mit Musik und Kin- derunterhaltung 730,00 € St. Pantaleon Schützenbruderschaft Roxel e. V. Anschaffung von 3 Gastro - Schirmen mit Bodenhülsen und 1 Faltpavillon 1.650,00 € Summe 36.868,00 € 2. Folgender Verein erhält für das dargestellte Projekt keinen Zuschuss: Verein/Initiative Zuschusszweck KLJB Roxel-Albachten Bau eines Karnevalswagens II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 2024 Zeile 15 Transferaufwendungen 36.868,00 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstade d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. - 3 - V/0303/2024 Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zus chüsse und des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs- sen in der Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 25.04.2024 ausgespro- chen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. i. A. gez. Pollex Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0303/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2024
- Erstellt
- 29.04.2024 10:59