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V/0303/2024

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 29.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 23.05.2024, TOP 5.1

Anlage A

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Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1557 Zeichen

Anlage A zur V/0303/2024 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. 
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege 
des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs. 1 Buchstabe d Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der 
Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksver-
tretung Münster-West 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

3143 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner  zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.  
Die Anträge müssen begründet werden.  
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung  des gewährten Zuschusses verlangen.  
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn  
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht  
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt  
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.  
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung  von Zuschüssen besteht nicht.  
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/  
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beschlussvorlage

4159 Zeichen

V/0303/2024 
V/0303/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den unten aufgeführten Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse 
in folgender Höhe gewährt: 
 
Verein/Initiative 
 
Zuschusszweck Zuschusshöhe 
Männergesangsverein 1968  
Albachten e. V. 
Unterhaltung der Ruhebänke 350,00 €  
Spielmannszug "Gut Schlag" 
 Albachten 1929 e. V. 
Öffentliches Gemeindefest mit 
Platzkonzert (Kinderunterhaltung) 
1.200,00 €  
St. Hubertus Schützenbruderschaft 
Albachten e. V. 
Erweiterung des bestehenden 
Stromverteilers für den Kirmes -
betrieb 
2.500,00 €  
SV Concordia Albachten 1955 e. V. Renovierung dreier Absprung -
hügel 
8.000,00 €  
TC Albachten e. V. 50jähriges Vereinsjubiläum 200,00 €  
1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Familien-Sommerfest max. 400,00 €  
1. FC Gievenbeck 1949 e. V. 75jähriges Vereinsjubiläum 300,00 €  
1. FC Gievenbeck 1949 e. V. verschiedene Veranstaltungen 
zum Jubiläum 
max. 1.750,00 €  
Vokalkreis Münster e. V. Matthäus Passion in der St.    
Michael Kirche 
1.750,00 €  
Theater Don Kidschote in Kooperation 
mit dem Hof Hesselmann e. V. und 
dem Kinderschutzbund Münster 
Theatervorstellung 800,00 €  
Schützenbruderschaft St. Lamberti 
Mecklenbeck e. V. 
Zuschuss zu Kinderveranstaltun-
gen während des Schützenfestes 
1.500,00 €  
Bezirksverw altung Münster-
West 
 
30.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Vennemann 
Telefon: 492-1642 
Vennemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0303/2024 
Kath. Frauengemeinschaft  
St. Sebastian Nienberge 
Anschaffung von Kaffeegeschirr 
für Veranstaltungen 
138,00 €  
Kita Kindertraum Anschaffung eines Schwebe -
tuches für die Turnhalle 
1.000,00 €  
Kulturforum Nienberge e. V. 25jähriges Vereinsjubiläum 100,00 €  
Lärmschutz Nienberge e. V. Baumfällarbeiten  8.100,00 €  
Männerchor Cäcilia Nienberge Anschaffung eines Digitalpianos 600,00 €  
Musikzug Nienberge e. V. Anschaffung eins 20 Fuß Contai-
ners und Fahnenschrank 
1.500,00 €  
St. Augustinus Schützenverein 75jähriges Vereinsjubiläum 300,00 €  
St. Augustinus Schützenverein Schützenfest zum Vereinsjubilä-
um 
1.000,00 €  
St. Jacobi Schützenbruderschaft Anschaffung eins 20 Fuß Contai-
ners und Fahnenschrank 
1.500,00 €  
BSV Roxel Aufbau eines Lagerraumes 1.500,00 €  
Musikschule Roxel Stadtteilfest mit Musik und Kin-
derunterhaltung 
730,00 €  
St. Pantaleon Schützenbruderschaft 
Roxel e. V. 
Anschaffung von 3 Gastro -
Schirmen mit Bodenhülsen und 1 
Faltpavillon 
1.650,00 €  
Summe 36.868,00 € 
 
2. Folgender Verein erhält für das dargestellte Projekt keinen Zuschuss:  
 
Verein/Initiative 
 
Zuschusszweck 
KLJB Roxel-Albachten Bau eines Karnevalswagens 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101  2024   
Zeile 15 Transferaufwendungen  36.868,00  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstade d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
 
Die aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt.

- 3 - 
V/0303/2024 
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zus chüsse und 
des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs-
sen in der Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 25.04.2024 ausgespro-
chen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
 
 
i. A.  
 
 
gez. 
Pollex 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Beratungsverlauf (1)

23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0303/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2024
Erstellt
29.04.2024 10:59