AN/2179/2023
Anpassung des Strukturförderfonds für 2024
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion Die LINKE Volt-Fraktion Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.12.2023 AN/2179/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.12.2023 Anpassung des Strukturförderfonds für 2024 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Antragstellenden bitten Sie folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Rates am 07.12.2023 aufzunehmen: Zur Abmilderung der Mehrbelastung aufgrund steigender Personal - und Energiekosten in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Tarifabschlüsse wurde im Haushalt 2023/2024 der Strukturförderfonds aufgelegt. Der Fonds wurde frühzeitig aufgelegt, um noch nicht bekannte Preissteigerungen und Auswir- kungen teil zu kompensieren. Träger, Vereine und Institutionen, die für die Sta dt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, werden mit jeweils 5 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 unterstützt. Mit dem einmaligen Tarifabschluss von durchschnittlich 10% Personalkos- tensteigerungen zeigt sich aber, dass diese Mittel für das Jahr 2024 nicht ausreichen. Beschluss: Um die Trägervielfalt und Angebote in Köln zu erhalten, beschließt der Rat der Stadt Köln den Strukturförderfonds für das Jahr 2024 wie folgt auszuweiten: - 2 - 1. Die V erwaltung wird aufgefordert, den bestehenden Strukturförderfonds zur Abde- ckung der stark gestiegenen Personal- und Energiekosten auf 10 Mio € für 2024 anzu- heben. 2. Die V erwaltung wird beauftragt, die Förderkriterien unter Berücksichtigung der gesetz- lichen Regularien in Bezug auf die Erbringung von Eigenanteilen der Träger zu über- prüfen, und wo dies möglich ist, auf ein Minimum abzusenken 3. Die V erteilung der Mittel erfolgt durch die V erwaltung auf die Dezernate OB, IV , V , VII und VIII nach aktueller Bedarfslage. 4. Die gesamte V erwaltung wird aufgefordert, in den pflichtigen Bereichen, wie z.B. im Bereich Kita und OGS, ausreichende Finanzierungen zum Ausgleich der gestiegenen Personalkosten sicherzustellen. Sofern die Mittel aus dem Strukturförderfonds im Sinne der Ziffer 1 nicht vollständig benötigt werden, können diese Mittel auch zur Abfederung von Personalkostensteige- rungen in den pflichtigen Bereichen eingesetzt werden. Die Finanzierung der pflichti- gen Bereiche darf nicht zu Lasten bereits bestehender freiwilliger Leistungen in den jeweiligen Dezernatsbereichen erfolgen. 5. Zur Finanzierung wird die V erwaltung beauftragt, die beabsichtigte Ausweitung der Kul- turförderabgabe auf Geschäftsreisende auf den 1.7.2024 vorzuziehen und die V erwen- dung der Restmittel aus dem Strukturförderfonds aus dem Jahre 2023 abhängig von den im Rahmen des Jahresabschlusses zu treffenden Entscheidungen zur Ermächti- gungsübertragung vorzusehen Begründung der Dringlichkeit: Um den Trägern, die bisher vom Strukturförderfonds profitieren, auch im Jahre 2024 Pla- nungssicherheit zu geben, ist ein entsprechender Beschluss noch in dieser Ratssitzung er- forderlich. Begründung: Erfolgt mündlich. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Fraktionsgeschäftsführer DIE GRÜNEN Niklas Kienitz Fraktionsgeschäftsführer CDU Hubertus Tempski Fraktionsgeschäftsführer SPD gez. gez. gez. Michael Weisenstein DIE LINKE-Fraktionsge- schäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäfts- führer Karina Syndicus Ratsgruppe Klimafreunde & GUT
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/2179/2023
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 07.12.2023
- Erstellt
- 07.12.2023 14:02