1585/2019
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Im Rapsfeld/Egelspfad in Köln- Müngersdorf
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 1585/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Im Rapsfeld/Egelspfad in Köln- Müngersdorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung die Umgestaltung des öffentlichen Spiel- platzes Im Rapsfeld/Egelspfad in Köln-Müngersdorf mit den Gesamtkosten in Höhe von ca. 60.000 Euro brutto durchzuführen. Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Ju- gendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) unter der Finanzstelle 5100-0604-0- 2002, Spieplätze, zur Verfügung. Anlagen Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen ca. 60.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen Unterhaltung € b) Sachaufwendungen etc. Unterhaltung € c) bilanzielle Abschreibungen 6.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Spielplatz befindet sich im Stadtteil Müngersdorf, zentral gelegen in dem Wohngebiet zwischen der Belvederestraße und dem Egelspfad. Das Wohngebiet ist gekennzeichnet durch Einfamilienhäu- ser mit Vorgärten. In diesem Gebiet ist der Spielplatz Im Rapsfeld/Egelspfad der einzige öffentliche Spielplatz 2017 und in den folgenden Jahren mussten sukzessive Spielgeräte aus Sicherheitsgründen abgebaut werden, zwei Klettertürme mit Rutsche verbunden mit einer Hängebrücke sowie eine Sandbaustelle. Die Fläche, auf der die abgebauten Spielgeräte gestanden haben, wurde vor einiger Zeit vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ausgekoffert und mit neuem Sand befüllt. Die Ausgangssituation für die Gestaltung mit neuen Spielgeräten ist somit gegeben. Um den Kindern und Jugendlichen im Wohngebiet alters- und bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikati- ons- und Bewegungsräume und damit adäquate Entwicklungsmöglichkeiten anbieten zu können, ist die bedarfsgerechte Umgestaltung und die qualitative Aufwertung dringend erforderlich. Auch aus der Bürgerschaft wurde der Wunsch an die Kinder- und Jugendverwaltung herangetragen. Der Bürgerverein Müngersdorf e.V. hat dem Amt für Kinder - Jugend- und Familie eine zweckgebun- dene Spende in Höhe von 10.000 Euro angeboten. Diese wurde bereits angenommen und in eine große Drehscheibe investiert. Im Vorfeld der Planung wurden im Rahmen der Beteiligung die Wünsche und Anregungen der Kinder, Jugendlichen, sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort aufgenommen. Auch der Bürgerverein Mün- gersdorf e. V.“ wurde in den Planungsprozess einbezogen. Die Planerstellung erfolgte auf der Basis der eingebrachten Wünsche, Anregungen und Ideen. Die Sandspielfläche soll mit spielpädagogisch hochwertigen und attraktiven Spielgeräten ausgestattet werden, darunter eine vielseitige Kletter- und Balancieranlage mit einem Rutschenturm. Die Bala n- cier- und Kletterelemente sind auf verschiedenen Höhen angebracht. Die Podesthöhe des Rutschen- turmes beträgt 2,45 m. 3 Ebenfalls soll eine neue Sandbaustelle das Spielangebot ergänzen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 60.00 0 Euro. Die Kosten fallen für die Spielgeräte und Montage an. Die Finanzierung der Planung und Herrichtung in Höhe von insgesamt ca. 60.000 Euro erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100 - 0604-0-2002, Spielplätze. Die Spende von 10.000 Euro wird eingesetzt. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 6.000 Euro p. a. werden im Haushalt 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend berücksichtigt. Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1585/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 06.02.2020
- Erstellt
- 03.05.2019 18:54