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1585/2019

Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Im Rapsfeld/Egelspfad in Köln- Müngersdorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 06.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 16.03.2020, TOP 9.1.1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4465 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1585/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Im Rapsfeld/Egelspfad in Köln- Müngersdorf 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung die Umgestaltung des öffentlichen Spiel-
platzes Im Rapsfeld/Egelspfad in Köln-Müngersdorf mit den Gesamtkosten in Höhe von ca. 60.000 
Euro brutto durchzuführen. 
Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 0604, Kinder- und Ju-
gendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) unter der Finanzstelle 5100-0604-0-
2002, Spieplätze, zur Verfügung. 
 
Anlagen 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   ca. 60.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen    Unterhaltung € 
b) Sachaufwendungen etc.    Unterhaltung € 
c) bilanzielle Abschreibungen   6.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Spielplatz befindet sich im Stadtteil Müngersdorf, zentral gelegen in dem Wohngebiet zwischen 
der Belvederestraße und dem Egelspfad. Das Wohngebiet ist gekennzeichnet durch Einfamilienhäu-
ser mit Vorgärten. In diesem Gebiet ist der Spielplatz Im Rapsfeld/Egelspfad der einzige öffentliche 
Spielplatz 
2017 und in den folgenden Jahren mussten sukzessive Spielgeräte aus Sicherheitsgründen abgebaut 
werden, zwei Klettertürme mit Rutsche verbunden mit einer Hängebrücke sowie eine Sandbaustelle. 
Die Fläche, auf der die abgebauten Spielgeräte gestanden haben, wurde vor einiger Zeit vom Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen ausgekoffert und mit neuem Sand befüllt. Die Ausgangssituation 
für die Gestaltung mit neuen Spielgeräten ist somit gegeben. 
Um den Kindern und Jugendlichen im Wohngebiet alters- und bedarfsgerechte Spiel-, Kommunikati-
ons- und Bewegungsräume und damit adäquate Entwicklungsmöglichkeiten anbieten zu können, ist 
die bedarfsgerechte Umgestaltung und die qualitative Aufwertung dringend erforderlich. Auch aus der 
Bürgerschaft wurde der Wunsch an die Kinder- und Jugendverwaltung herangetragen. 
Der Bürgerverein Müngersdorf e.V. hat dem Amt für Kinder - Jugend- und Familie eine zweckgebun-
dene Spende in Höhe von 10.000 Euro angeboten. Diese wurde bereits angenommen und in eine 
große Drehscheibe investiert. 
Im Vorfeld der Planung wurden im Rahmen der Beteiligung die Wünsche und Anregungen der Kinder, 
Jugendlichen, sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort aufgenommen. Auch der Bürgerverein Mün-
gersdorf e. V.“ wurde in den Planungsprozess einbezogen. 
Die Planerstellung erfolgte auf der Basis der eingebrachten Wünsche, Anregungen und Ideen. 
Die Sandspielfläche soll mit spielpädagogisch hochwertigen und attraktiven Spielgeräten ausgestattet 
werden, darunter eine vielseitige Kletter- und Balancieranlage mit einem Rutschenturm. Die Bala n-
cier- und Kletterelemente sind auf verschiedenen Höhen angebracht. Die Podesthöhe des Rutschen-
turmes beträgt 2,45 m.

3 
Ebenfalls soll eine neue Sandbaustelle das Spielangebot ergänzen. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 60.00 0 Euro. Die Kosten fallen für die Spielgeräte 
und Montage an. 
Die Finanzierung der Planung und Herrichtung in Höhe von insgesamt ca. 60.000 Euro erfolgt durch 
die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 0604, Kinder- und 
Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen), Finanzstelle/Maßnahme 5100 -
0604-0-2002, Spielplätze. 
Die Spende von 10.000 Euro wird eingesetzt. 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 6.000 Euro p. a. werden im Haushalt 2020 und in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend 
berücksichtigt. 
Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

16.03.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
1585/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
06.02.2020
Erstellt
03.05.2019 18:54