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4290/2018

Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene

Beschlussvorlage Ausschuss 09.01.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.02.2019, TOP 10.17

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Auszug - Ausschuss Kunst und Kultur am 29.01.2019

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Beschlussvorlage Ausschuss

6268 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 4290/2018 
Freigabedatum 
09.01.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt folgende Kriterien zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförde-
rung und Bauunterhaltung von Gruppen oder Institutionen der freien Szene. 
Die Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – 
Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
 Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische 
Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. 
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstle-
rische Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der 
kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und 
Art der Maßnahme vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 
Euro bezuschusst. 
 
 
Anträge können unterjährig innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden. Die Anträge 
werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und ggf. bewilligt. 
 
Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: 
„Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach-und Finanz-
ausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. 
 
Mit dieser Beschlussvorlage wird die Vorlage 1234/2018 „Vergabe von Zuschüssen zur Technikförde-
rung und Bauunterhaltung der freien Szene“ aufgehoben. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2018 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 wurden in 
dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 
300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. 
Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und 
Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss und Fort-
schreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“.  
 
Die Zusetzungen sind ein weiterer wesentlicher Baustein zur Stärkung der Strukturen der freien Sze-
ne. In den vergangenen Jahren haben sich die Anfragen der freien Szene zur Förderung technischer 
Ausstattung und baulicher Maßnahmen verstärkt. Hintergrund sind die verschärften gesetzlichen Vor-
gaben zum Brandschutz, die bei wiederkehrenden Prüfungen oder bei Neueinrichtungen die Geneh-
migung als Versammlungsstätte gefährden können, sowie der vermehrte Bedarf nach Barrierefreiheit 
auch in freien Kultureinrichtungen.  
 
Aus den Anfragen und Erfahrungen der letzten Jahre sollen mit den Zusetzungen folgende Maßnah-
men gefördert werden. 
 
1. Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Ver-
sammlungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). So-
fern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in-
wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen 
baulichen Maßnahmen besteht.  
2. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung 
(z.B. mobile Tribüneneinbauten) 
3. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung 
4. Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten

3 
 
Als Voraussetzung werden folgende Kriterien definiert: 
 
1. Maximale Zuschusshöhe bis zu 80% 
2. Maximale Förderhöhe bis zu 100.000 Euro 
3. Es erfolgt keine Eigentumsübertragung an die Stadt Köln. Rückforderungen werden aus-
schließlich an den Zuschussempfänger gestellt, sofern die festgelegte Bindungsfrist nicht ein-
gehalten wird.  
4. Bei Privateigentum ist die Genehmigung des Eigentümers für den Einbau bzw. die Verände-
rung am Gebäude notwendig. 
5. Es muss durch Mietvertrag oder anderweitige verbindliche Erklärung nachgewiesen werden, 
dass die mit der Förderung verbundenen Maßnahmen und Anschaffungen mindestens fünf 
Jahre für den nutzungsspezifischen kulturellen Zweck eingesetzt werden. Sofern längere Bin-
dungsfristen vereinbart werden, sind diese von dem Eigentümer zu bestätigen. 
 
 
Verfahren der Antragsstellung und Bewilligung 
Aufgrund der in 2018 gemachten Erfahrungen kann die Antragsfrist 30.09. des laufenden Jahres auf-
gehoben werden. Die Frist sollte dazu dienen, den erwarteten hohen Bearbeitungsaufwand der An-
tragstellerinnen und Antragssteller so frühzeitig zu steuern, dass eine Beschlussfassung und auch 
Umsetzung der Maßnahmen im laufenden Jahr noch möglich ist. 
 
In 2018 wurde jedoch deutlich, dass dieses Förderinstrument flexibel gehandhabt werden sollte, da 
zwar überwiegend längerfristig planbare bauliche Maßnahmen aber auch kurzfristige entstehende 
Unterstützung möglich sein sollte. 
 
Darüber hinaus wurden nach der Beschlussfassung Mittel frei, da der konkrete Mittelbedarf aufgrund 
der dann aktuell eingeholten Angebote und damit Kosten teilweise geringer ausgefallen ist. Auch dies 
wird erst im späteren Jahresverlauf deutlich, so dass diese freiwerdenden Mittel flexibel vergeben 
werden können.

Anlage 1 - Auszug - Ausschuss Kunst und Kultur am 29.01.2019

2273 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Frau Kleindienst 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 30.01.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrif t der 34. Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur  vom 29.01.2019  
öffentlich 
4 Allgemeine Vorlagen 
4.2 Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung 
der freien Szene 
4290/2018 
Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu be-
schließen. 
 
Beschluss: 
 
Der Beschluss 
 
„Der Finanzausschuss beschließt folgende Kriterien zur Vergabe von Zuschüssen 
zur Technikförderung und Bauunterhaltung von Gruppen oder Institutionen der freien 
Szene. 
Die Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der 
Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
 Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private 
oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit 
nutzen. 
 
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Spar-
ten die künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung. 
 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwen-
dungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen 
können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden.

 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhö-
he von 100.000 Euro bezuschusst. 
 
 
Anträge können unterjährig innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden. 
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und ggf. bewil-
ligt. 
 
Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: 
„Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch 
Fach-und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. 
 
Mit dieser Beschlussvorlage wird die Vorlage 1234/2018 „Vergabe von Zuschüssen 
zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene“ aufgehoben.“ 
 
 
wurde mit Hinweis auf eine flexible Förderpraxis und der Vorlage eines Berichtes 
zum Ende des Jahres an den Ausschuss Kunst und Kultur beschlossen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

29.01.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4290/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.01.2019
Erstellt
21.12.2018 11:18