4290/2018
Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 4290/2018 Freigabedatum 09.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt folgende Kriterien zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförde- rung und Bauunterhaltung von Gruppen oder Institutionen der freien Szene. Die Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstle- rische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Anträge können unterjährig innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und ggf. bewilligt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach-und Finanz- ausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Mit dieser Beschlussvorlage wird die Vorlage 1234/2018 „Vergabe von Zuschüssen zur Technikförde- rung und Bauunterhaltung der freien Szene“ aufgehoben. Ausschuss Kunst und Kultur 29.01.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2018 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfügung gestellt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss und Fort- schreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Die Zusetzungen sind ein weiterer wesentlicher Baustein zur Stärkung der Strukturen der freien Sze- ne. In den vergangenen Jahren haben sich die Anfragen der freien Szene zur Förderung technischer Ausstattung und baulicher Maßnahmen verstärkt. Hintergrund sind die verschärften gesetzlichen Vor- gaben zum Brandschutz, die bei wiederkehrenden Prüfungen oder bei Neueinrichtungen die Geneh- migung als Versammlungsstätte gefährden können, sowie der vermehrte Bedarf nach Barrierefreiheit auch in freien Kultureinrichtungen. Aus den Anfragen und Erfahrungen der letzten Jahre sollen mit den Zusetzungen folgende Maßnah- men gefördert werden. 1. Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Ver- sammlungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). So- fern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, in- wieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht. 2. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (z.B. mobile Tribüneneinbauten) 3. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung 4. Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten 3 Als Voraussetzung werden folgende Kriterien definiert: 1. Maximale Zuschusshöhe bis zu 80% 2. Maximale Förderhöhe bis zu 100.000 Euro 3. Es erfolgt keine Eigentumsübertragung an die Stadt Köln. Rückforderungen werden aus- schließlich an den Zuschussempfänger gestellt, sofern die festgelegte Bindungsfrist nicht ein- gehalten wird. 4. Bei Privateigentum ist die Genehmigung des Eigentümers für den Einbau bzw. die Verände- rung am Gebäude notwendig. 5. Es muss durch Mietvertrag oder anderweitige verbindliche Erklärung nachgewiesen werden, dass die mit der Förderung verbundenen Maßnahmen und Anschaffungen mindestens fünf Jahre für den nutzungsspezifischen kulturellen Zweck eingesetzt werden. Sofern längere Bin- dungsfristen vereinbart werden, sind diese von dem Eigentümer zu bestätigen. Verfahren der Antragsstellung und Bewilligung Aufgrund der in 2018 gemachten Erfahrungen kann die Antragsfrist 30.09. des laufenden Jahres auf- gehoben werden. Die Frist sollte dazu dienen, den erwarteten hohen Bearbeitungsaufwand der An- tragstellerinnen und Antragssteller so frühzeitig zu steuern, dass eine Beschlussfassung und auch Umsetzung der Maßnahmen im laufenden Jahr noch möglich ist. In 2018 wurde jedoch deutlich, dass dieses Förderinstrument flexibel gehandhabt werden sollte, da zwar überwiegend längerfristig planbare bauliche Maßnahmen aber auch kurzfristige entstehende Unterstützung möglich sein sollte. Darüber hinaus wurden nach der Beschlussfassung Mittel frei, da der konkrete Mittelbedarf aufgrund der dann aktuell eingeholten Angebote und damit Kosten teilweise geringer ausgefallen ist. Auch dies wird erst im späteren Jahresverlauf deutlich, so dass diese freiwerdenden Mittel flexibel vergeben werden können.
Anlage 1 - Auszug - Ausschuss Kunst und Kultur am 29.01.2019
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 30.01.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrif t der 34. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.01.2019 öffentlich 4 Allgemeine Vorlagen 4.2 Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene 4290/2018 Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu be- schließen. Beschluss: Der Beschluss „Der Finanzausschuss beschließt folgende Kriterien zur Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung von Gruppen oder Institutionen der freien Szene. Die Mittel in Höhe von 300.000 € stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzelle 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Spar- ten die künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwen- dungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80% und einer maximalen Förderhö- he von 100.000 Euro bezuschusst. Anträge können unterjährig innerhalb des Zuschussjahres eingereicht werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft und ggf. bewil- ligt. Der Haushalts- und Sperrvermerk konkretisiert die Zusetzungen mit dem Hinweis: „Reparaturen und Technik in den Einrichtungen der freien Szene; Freigabe durch Fach-und Finanzausschuss und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“. Mit dieser Beschlussvorlage wird die Vorlage 1234/2018 „Vergabe von Zuschüssen zur Technikförderung und Bauunterhaltung der freien Szene“ aufgehoben.“ wurde mit Hinweis auf eine flexible Förderpraxis und der Vorlage eines Berichtes zum Ende des Jahres an den Ausschuss Kunst und Kultur beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4290/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.01.2019
- Erstellt
- 21.12.2018 11:18