Ein sicheres „Flussbad“ für Rodenkirchen.
Antrag nach § 3 BV2 (FWK) AN/0854/2019 vom 17.06.2019
Stand: Am 01.07.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig abgelehnt.
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0854/2019 Stand: 23.06.2022 Sachstandsbericht Ein sicheres „Flussbad„ für Rodenkirchen. Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 01.07.2019 8.1.4 Ein sicheres „Flussbad“ für Rodenkirchen, Antrag des Herrn Ilg AN/0854/2019 Herr Ilg stellt einen Vertragungsantrag. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Antrag AN/0854/2019 mit der Maßgabe diesen erst in der kommenden Sitzung am 16.09.2019 zu behandeln. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln zu prüfen, ob die Realisierung eines sicheren „Flussbads“ am Rheinufer von Rodenkirchen (Riviera) grundsätzlich möglich ist. Dabei sind neben rechtlichen Fragen, vor allem bauliche Vorkehrungen zur Absicherung der Badenden in den Mittelpunkt zu stellen (Gitter und sogenannte Rechen, wie sie z.B. in Zürich am „Badi“ eingesetzt werden). Die Verwaltung möge außerdem eine grobe Einschätzung der Kosten für die bauliche Um- setzung solcher Maßnahmen abgeben. Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Herrn Ilg. (nicht anwesend: Frau von Dewitz) Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt, bei Enthaltung von Frau Ante und gegen die Stimme des Herrn Ilg. Status erledigt -
Anlage Flussbad RWTH
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Anlage: Ein Flussbad für Rodenkirchen / Ein Projekt der RWTH Aachen -
Antrag nach § 3 (FWK BV2)
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Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Torsten Ilg Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0854/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 Ein sicheres „Flussbad„ für Rodenkirchen. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, für die Kölner FREIEN WÄHLER bitte ich Sie, folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 01.07.2019 zu setzen: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln zu prüfen, ob die Realisie- rung eines sicheren „Flussbads“ am Rheinufer von Rodenkirchen (Riviera) grundsätzlich möglich ist. Dabei sind neben rechtlichen Fragen, vor allem bauliche Vorkehrungen zur Absi- cherung der Badenden in den Mittelpunkt zu stellen (Gitter und sogenannte Rechen, wie sie z.B. in Zürich am „Badi“ eingesetzt werden). Die Verwaltung möge außerdem eine grobe Einschätzung der Kosten für die bauliche Umsetzung solcher Maßnahmen abgeben. Begründung: Das Baden an der „Riviera“ ist grundsätzlich erlaubt, gilt aber aufgrund der Strömung als gefährlich. Immer wieder gibt es Badeunfälle bei denen Menschen zu Tode kommen. Ein Badeverbot wird als nicht „zweckmäßig“ angesehen, weil nicht kontrollierbar. Aufgrund der Klimaerwärmung, dem großen Bevölkerungszuwachs, sowie der Entscheidung der KölnBä- der, die bestehenden Wasserflächen (z.B. im Zollstockbad), mittel-, bis langfristig nicht weiter auszubauen, sollte der Rhein als natürliches „Flussbad“ wieder nutzbar, und nach heutigen Bestimmungen auch sicherer gemacht werden. Flussbäder gibt es bereits in Zürich („Badis“ in der Limmat), Paris und Kopenhagen. In München (Isar) und Berlin sind sie geplant. Dort sollen Gitter nach dem „Käfig-Prinzip“ Schwimmer daran hindern, aus der sicheren Zone hinauszuschwimmen. Die RWTH Aachen hat sich bereits im Jahre 2017 mit der Idee be- fasst, allerdings aus rein architektonischer Sicht (s. Anlage). Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Ilg
Beratungsverlauf
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01.07.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt
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