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2925/2025

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 26.06.2025 (AN/0937/2025) betr.: "Gefahrenlage in der Gottfried-Hagen-Str.1 in Humboldt-Gremberg"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.10.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.11.2025, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4075 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 
 2925/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom 26.06.2025 betr.: "Gefahrenlage in der Gottfried-
Hagen-Str.1 in Humboldt-Gremberg" 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden schriftlichen 
Anfrage. 
 
1. Welche Betriebserlaubnis liegt dem Schrotthandel für die Lagerung und Verarbei-
tung von Materialien vor? Wurde seitens der Verwaltung geprüft, ob sich das Unter-
nehmen auf die genehmigten Materialien beschränkt? 
 
2. Wurde nach den Löscharbeiten jeweils eine Ursachenanalyse für die Brände durch-
geführt? Falls ja, welche Ergebnisse wurden festgestellt? Falls nein, warum wurde 
dies unterlassen? 
 
3. Erfolgte nach den Bränden eine Untersuchung der möglichen Gefährdung für die 
Bevölkerung, insbesondere für die angrenzenden Jugend- und Kindereinrichtungen? 
Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, aus welchen Gründen wurde dies ver-
säumt? 
 
4. Welche konkreten Maßnahmen wird die Feuerwehr - in Zusammenarbeit mit dem 
Betreiber - ergreifen, um zukünftige Brände und anhaltende Geruchsbelästigungen zu 
verhindern? Mit welchem Zeitrahmen ist bei der Umsetzung zu rechnen? 
 
5. In direkter Nachbarschaft plant die Bahn den Ausbau der ICE-Strecke Köln–Frank-
furt. Wurden mögliche Beeinträchtigungen durch den Schrotthandel geprüft, um Ge-
fährdungen für Anwohnende sowie die beteiligten Unternehmen auszuschließen? 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu 1:  
Es handelt sich um eine Anlage, die nach § 67 Bundesimmissionsschutzgesetz 
(BImSchG) in das System des BImSchG überführt worden ist. Der Betrieb wurde im 
Jahre 2002 mittels einer Anzeige gemäß § 67 BImSchG überführt und durch Ände-
rungsanzeigen nach § 15 BImSchG in den Jahren 2005 und 2007 ergänzt.

2 
 
Die zugelassenen Abfälle umfassen jeden nicht gefährlichen Abfall nach Abfallver-
zeichnis-Verordnung.  
Eine Behandlung von gefährlichen Abfällen konnte zu keinem Zeitpunkt der Über-
wachung seit Beginn der Zuständigkeit bei der Stadt Köln festgestellt werden. 
 
Zu 2:  
Die Brandursachenermittlung erfolgte in Zuständigkeit und auf Veranlassung der 
Polizei. Nach mündlicher Auskunft geht die Polizei davon aus, dass der Brand 
durch einen illegal im Altpapier entsorgten Lithium-Ionen-Akku ausgelöst wurde.  
 
Hierbei ist folgender Sachverhalt zu berücksichtigen:  
Die Brandereignisse fanden auf dem Bereich des ausschließlich von der AWB Ab-
fallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH genutzten Umschlagplatzes für Altpapier, der 
von den AWB auf dem Gelände des Pressbetriebs betrieben wird, statt. Der Press-
betrieb war von keinem Brand betroffen. Die AWB nutzt die Fläche als zentralen 
Umschlagplatz für die rechtsrheinische Altpapiersammlung, auf dem die einzelnen 
Touren der kommunalen Altpapiersammlung angeliefert und zu größeren Einheiten 
umgeschlagen werden. Der Pressbetrieb ist Vermieter der Fläche, ohne Eigentü-
merin zu sein und ohne Auftrag, das Altpapier zu behandeln.  
 
Zu 3: 
Nach Auskunft der Feuerwehr in der entsprechenden Pressemitteilung heißt es: 
„Eine Einsatzeinheit überprüfte, ob sich in der Umgebung Schadstoffe in der Luft 
befinden. ‚Bisher ist nichts nachweisbar‘, so der Feuerwehrsprecher.“ 
 
Zu 4:  
Der Pressbetrieb entspricht den brandschutztechnischen Anforderungen. Die im 
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüften Belange des abwehrenden 
Brandschutzes sind umfassend geregelt. Darüber hinausgehende Forderungen 
werden seitens der Feuerwehr nicht gestellt. Eine begleitende Beratung durch die 
Feuerwehr im laufenden Betrieb ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Der 
Betrieb unterliegt nicht der Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr. 
 
Zu 5: 
Für das Genehmigungsverfahren ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Es ist 
davon auszugehen, dass in dem Genehmigungsverfahren mögliche Gefährdungen 
umfassend geprüft werden.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2925/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.10.2025
Erstellt
07.10.2025 12:35