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1865/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ausstellung von Bewohnerparkausweisen nur bei auf Köln zugelassenen Kraftfahrzeugen erlauben, Az.: 73/25

Beschlussvorlage Ausschuss 12.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 30.06.2025, TOP 2.4

Anlage 1_Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_Eingabe

2092 Zeichen

Anlage Eingabe 
 
-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von: >  
Gesendet: Dienstag, 27. Mai 2025 19:50 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc: > 
Betreff: Parkplatzmangel in Nippes 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich möchte mich über die wöchentlich sinkende Anzahl von Autostellplätzen in 
Nippes beschweren. 
 
Es werden zig Parkplätze z. B. zu Fahrradstellplätzen umfunktioniert, die Anzahl der 
Autos bleibt jedoch gleich hoch oder steigt sogar an, da Nippes bautechnisch in die 
Höhe schießt und in seiner Einwohnerzahl wächst.  
Wohin nun mit den Autos der Nippesser Bürger*innen? 
 
Leider gibt es seit Jahren kein Konzept für Autofahrer*innen, sondern nur die „mir 
doch egal“ - Haltung unserer derzeit verantwortlichen Politiker*innen der Stadt. 
Es ärgert mich ungemein, dass ich täglich noch länger durch Nippes fahre, in der 
Hoffnung ein anderer fährt raus. 
 
Es müsste Ihnen doch klar sein, dass es ist nicht hilfreich ist Parkplätze 
umzufunktionieren, ohne den Autofahrern eine alternative Parkmöglichkeit 
anzubieten. 
Sie haben die Jahresgebühren drastisch erhöht - für was und wen - frage ich mich. 
Die Anzahl der Autos hat dadurch nicht abgenommen. 
 
Meine Idee zur Lösung des Problems: alle Autos die kein „K“ im Nummernschild 
tragen, haben keine Berechtigung für einen Parkausweis der Stadt Köln, wofür auch? 
Es sind schließlicht keine in Köln gemeldeten Autos. 
Zudem sollten die ausgewiesenen Parkplätze vor Ort bis 21 Uhr kontrolliert werden.  
 
BITTE - planen und bauen Sie endlich ausreichend Parkplätze in Nippes und bieten 
diese zu fairen Preisen an. Dies hätte eigentlich schon vorgestern geschehen 
müssen. 
Wie kann man/frau als politisch Verantwortliche/r auf einem Auge so blind sein, dass 
Sie nicht erkennen, das eine einseitige Politik zu Gunsten der Grünen und der 
Radfahrer*innen den Ärger der autofahrenden Bevölkerung auf sich zieht. 
 
GRÜNE Politiker*innen schießen in Nippes 2025 den Vogel ab. Wo ist eigentlich die 
Opposition? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

2034 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1865/2025 
Freigabedatum 
12.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ausstellung von Bewohnerparkausweisen nur bei 
auf Köln zugelassenen Kraftfahrzeugen erlauben, Az.: 73/25  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
die Eingabe. 
Dem Vorschlag des Petenten, Bewohnerparkausweise künftig nur noch für in Köln zugelas-
sene Kraftfahrzeuge auszustellen, kann aus rechtlichen Gründen nicht gefolgt werden. 
Die Eingabe wird jedoch dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben mit der Bitte, das Ziel 
des Petenten zu berücksichtigen, dass weniger auswärtige Fahrzeuge in den innerstädtischen 
Bereichen der Stadt Köln parken. 
 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Mit der Eingabe (Anlage 1) beschwert sich der Petent über die „wöchentlich sinkende Anzahl 
von Autostellplätzen in Nippes“. 
Parkplätze würden umfunktioniert, ohne den Autofahrern eine alternative Parkmöglichkeit an-
zubieten.  
Als Lösung des Problems schlägt der Petent vor:  
„Alle Autos die kein „K“ im Nummernschild tragen, haben keine Berechtigung für einen Park-
ausweis der Stadt Köln, wofür auch? Es sind schließlich keine in Köln gemeldeten Autos. 
Zudem sollten die ausgewiesenen Parkplätze vor Ort bis 21 Uhr kontrolliert werden.“  
 
 
Nach derzeitiger Rechtslage kann der Vorschlag des Petenten nicht umgesetzt werden: Be-
wohnende, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, 
können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Hierbei ist es unerheblich, ob das Kraftfahr-
zeug in Köln zugelassen ist, oder nicht.

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.4 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1865/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.06.2025
Erstellt
06.06.2025 13:18