1865/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ausstellung von Bewohnerparkausweisen nur bei auf Köln zugelassenen Kraftfahrzeugen erlauben, Az.: 73/25
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Anlage 1_Eingabe
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Anlage Eingabe -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: > Gesendet: Dienstag, 27. Mai 2025 19:50 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: > Betreff: Parkplatzmangel in Nippes Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich über die wöchentlich sinkende Anzahl von Autostellplätzen in Nippes beschweren. Es werden zig Parkplätze z. B. zu Fahrradstellplätzen umfunktioniert, die Anzahl der Autos bleibt jedoch gleich hoch oder steigt sogar an, da Nippes bautechnisch in die Höhe schießt und in seiner Einwohnerzahl wächst. Wohin nun mit den Autos der Nippesser Bürger*innen? Leider gibt es seit Jahren kein Konzept für Autofahrer*innen, sondern nur die „mir doch egal“ - Haltung unserer derzeit verantwortlichen Politiker*innen der Stadt. Es ärgert mich ungemein, dass ich täglich noch länger durch Nippes fahre, in der Hoffnung ein anderer fährt raus. Es müsste Ihnen doch klar sein, dass es ist nicht hilfreich ist Parkplätze umzufunktionieren, ohne den Autofahrern eine alternative Parkmöglichkeit anzubieten. Sie haben die Jahresgebühren drastisch erhöht - für was und wen - frage ich mich. Die Anzahl der Autos hat dadurch nicht abgenommen. Meine Idee zur Lösung des Problems: alle Autos die kein „K“ im Nummernschild tragen, haben keine Berechtigung für einen Parkausweis der Stadt Köln, wofür auch? Es sind schließlicht keine in Köln gemeldeten Autos. Zudem sollten die ausgewiesenen Parkplätze vor Ort bis 21 Uhr kontrolliert werden. BITTE - planen und bauen Sie endlich ausreichend Parkplätze in Nippes und bieten diese zu fairen Preisen an. Dies hätte eigentlich schon vorgestern geschehen müssen. Wie kann man/frau als politisch Verantwortliche/r auf einem Auge so blind sein, dass Sie nicht erkennen, das eine einseitige Politik zu Gunsten der Grünen und der Radfahrer*innen den Ärger der autofahrenden Bevölkerung auf sich zieht. GRÜNE Politiker*innen schießen in Nippes 2025 den Vogel ab. Wo ist eigentlich die Opposition? Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1865/2025 Freigabedatum 12.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Ausstellung von Bewohnerparkausweisen nur bei auf Köln zugelassenen Kraftfahrzeugen erlauben, Az.: 73/25 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Dem Vorschlag des Petenten, Bewohnerparkausweise künftig nur noch für in Köln zugelas- sene Kraftfahrzeuge auszustellen, kann aus rechtlichen Gründen nicht gefolgt werden. Die Eingabe wird jedoch dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben mit der Bitte, das Ziel des Petenten zu berücksichtigen, dass weniger auswärtige Fahrzeuge in den innerstädtischen Bereichen der Stadt Köln parken. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit der Eingabe (Anlage 1) beschwert sich der Petent über die „wöchentlich sinkende Anzahl von Autostellplätzen in Nippes“. Parkplätze würden umfunktioniert, ohne den Autofahrern eine alternative Parkmöglichkeit an- zubieten. Als Lösung des Problems schlägt der Petent vor: „Alle Autos die kein „K“ im Nummernschild tragen, haben keine Berechtigung für einen Park- ausweis der Stadt Köln, wofür auch? Es sind schließlich keine in Köln gemeldeten Autos. Zudem sollten die ausgewiesenen Parkplätze vor Ort bis 21 Uhr kontrolliert werden.“ Nach derzeitiger Rechtslage kann der Vorschlag des Petenten nicht umgesetzt werden: Be- wohnende, die mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Hierbei ist es unerheblich, ob das Kraftfahr- zeug in Köln zugelassen ist, oder nicht.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1865/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 06.06.2025 13:18