AN/0113/2024
Qualitätskriterien bei Hochhausplanungen verbindlich anwenden
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Linke Antrag nach § 3
4581 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Ausschussvorsitzende Frau Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.01.2024 AN/0113/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2024 Qualitätskriterien bei Hochhausplanungen verbindlich anwenden Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, Beschluss: Die vom Stadtentwicklungsausschuss am 4.5.2023 beschlossen Qualitätskriterien und Planungsstufen sind für alle (bis zum abschließenden Beschluss des Höhenentwicklungskonzeptes) verfolgten Hochhausvorhaben verbindlich anzuwenden. Dabei ist zwischen Bauvorhaben mit einer Höhe von weniger als 40m und einer relativen Überschreitung von 30% und mehr zur Umgebung und Bauvorhaben mit einer stadtbildrelevanten Höhe ab 40m zu unterscheiden. Für Bauvorhaben mit einer Höhe von weniger als 40m und einer relativen Überschreitung von 30% und mehr zur Umgebung mahnt der Stadtentwicklungsausschuss die Vorlage mit den näher zu definierenden Qualifizierungsschritten an. Für Bauvorhaben mit einer stadtbildrelevanten Höhe ab 40m gelten die Qualitätskriterien und Planungsstufen ohne Einschränkungen. Sollten bei der Ersteinschätzung durch die Verwaltung Gründe gegen die Anwendung einzelner Qualitätskriterien sprechen, sind diese Gründe dem Stadtentwicklungsausschuss vor Beginn des Qualifizierungsverfahrens nachvollziehbar darzulegen. Der Stadtentwicklungsausschuss kann dann ggfls. einen Verzicht auf die Anwendung dieser Qualitätskriterien beschließen. Sollten sich diese Gründe erst im Gutachterverfahren ergeben, ist ein entsprechender Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses einzuholen. Die Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan fungiert als Begleitgremium zum Höhenentwicklungskonzept. Diese Lenkungsgruppe ist daher laufend über den Bearbeitungsstand von Hochhausvorhaben zu informieren. Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 4.5.23 einen umfänglichen Beschluss zu künftigen Hochhäuser gefasst. „Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die formulierten Qualitätskriterien und Planungsstufen … als vorläufiges Bewertungsinstrument von aktuellen Hochhausvorgaben …gemäß der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0426/2023 In dieser beschlossenen Anlage ist auf Seite 7 festgelegt, dass künftige Hochhäuser einen Beitrag zum öffentlichen Leben und zum Gemeinwohl leisten müssen. Nach diesem Beschluss wäre zu erwarten gewesen, dass alle danach an die Stadt herangetragenen Hochhausprojekte nach diesen Qualitätskriterien bewertet werden. Der Stadtentwicklungsausschuss hat dann am 30.11.2023 zu einem an der Deutz-Mülheimer- Straße geplanten Hochhaus zur Kenntnis genommen, dass „das weitere Verfahren auf Grundlage der durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Qualitätskriterien für die Bewertung aktueller Hochbauvorhaben durchgeführt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Gutachterverfahrens zu einem geeigneten Zeitpunkt nach Anlage 2 des Höhenentwicklungskonzeptes (HEK) erfolgen soll.“ Die der Jury zur Verfügung gestellten Projektinformationen zu dem von der Fa. Flossbach von Storch geplanten Hochhaus missachten aber an relevanten Punkten diese Qualitätskriterien. Das wirft die Frage auf, welche Relevanz die Qualitätskriterien haben und wie sie in konkreten Verfahren angewendet werden. Bei dem in Rede stehenden Wettbewerbsverfahren „Hochhaus Deutz Mülheimer Straße“ wurden bis dato nicht alle Qualitätskriterien aufgeführt: Mischnutzung: Es ist ein monofunktionales Gebäude (Büroturm) geplant. Nur im Erdgeschoss werden mit einem Mitarbeiter*innen(!) Restaurant, Kita, Fitnessstudio, Barista-Bar andere Nutzungen vorgesehen. Der fehlende Mehrwert (Beitrag zum öffentlichen Leben sowie Gemeinwohl) für die gesamte Stadt: Es werden keine vielfältigen Nutzungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen gemacht. Die Angebote richten sich an die im Gebäude Beschäftigten. Die erwünschten Nutzungen (z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Veranstaltungsräume, Aussichtsplattform, Dienstleistung, Kultur oder Bildung) fehlen oder befinden sich ausschließlich im Erdgeschoss, und nicht wie gewünscht auch in Dachgeschossen. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0113/2024
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 19.01.2024
- Erstellt
- 19.01.2024 11:43