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2006/0288

Jugendstilbad Darmstadt

Magistratsvorlage 20.04.2006

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2006/0288

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2006/0288

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Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.04.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat I 
Amt: Sportamt Eigenbetrieb 
Bäder 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat VI  
Vorlage-Nr. 2006/0288 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Jugendstilbad Darmstadt 
 
Vorlage vom: 20.04.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Restaurierung und die Rekonstruktion relevanter Jugendstilelemente werden bei der 
Baumaßnahme "Jugendstilbad Darmstadt" so umfangreich ausfallen, dass keine weiteren Mittel 
für Kunst am Bau eingestellt werden müssen. 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.04.2006: 
 
Mit Magistratsbeschluss Nr. 516 vom 02.05.1990 und dem darauf folgenden Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.1990 trat die heute noch aktuelle Richtlinie „Kunst 
am Bau“ in Kraft. Diese besagt, dass die für Kunst am Bau einzusetzenden Mittel  2 % der in 
den Kostengruppen 3 und 5 zusammengefassten Baukosten betragen müssen bis zu einem 
Investitionsbedarf von 5 Mio EURO. Für denjenigen Teil der Gesamtbaukosten, der 5 Mio 
EURO übersteigt, sind 1,5 % einzusetzen. Bei einem Gesamtbauvolumen von 18 Mio EURO 
wären dies 295.000,- EURO. 
 
Das Darmstädter Jugendstilbad ist ein Kulturdenkmal der Darmstädter Baukunst vom Beginn 
es 20. Jahrhunderts, das seinen besonderen Wert in der ursprünglich reichen künstlerischen 
und kunsthandwerklichen Ausstattung hatte. Plastische Objekte sind zum Teil noch erhalten, 
wie am Portal die Reliefe und das Giebeldreieck von Heinrich Jobst oder die Jugendstil-
Bronzeleuchten von Albin Müller. Andere Objekte, wie die Brunnenanlage am 
Schwimmbecken, müssen jedoch neu entstehen. Eine weitere wesentliche aber fehlende 
Ausstattung ist die nach dem Zweiten Weltkrieg unter weißer Farbe verschwundene 
aufwändige Dekorationsmalerei in differenzierten Pastellfarben mit Jugendstilmotiven aus 
der Wasserwelt. Diese soll wieder freigelegt und rekonstruiert werden, damit das Bad zu 
seiner ursprünglichen künstlerischen Wirkung zurückfindet und dem Namen „Jugendstilbad“ 
gerecht wird.       
 
Die Rekonstruktionen machen den Einsatz von künstlerisch begabten Restauratoren und 
Bildhauern erforderlich, die nicht eigenschöpferische Werke entstehen lassen sondern 
versuchen sollen, nicht mehr Vorhandenes neu zu schaffen. Der hohe Anteil restauratorisch-
künstlerischer Arbeiten deckt nach Auffassung der Denkmalpflege sowohl den Grundsatz der 
Richtlinie, die Förderung freischaffender Künstlerinnen und Künstler im Bereich der 
Bildenden Kunst, als auch den hierfür geforderten finanziellen Anteil an den Baukosten ab 
und macht den Einsatz besonderer, zusätzlicher Mittel für „Kunst am Bau“ entbehrlich. 
 
Darmstadt, den 20.04.2006 
52/pr                  Nst. 2974 
 
 
Dezernat l                                 Dezernat lll                                 Dezernat VI 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann                       Klaus Feuchtinger                      Dipl.Ing.Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister                    Stadtrat                                     Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0288
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.04.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00