2006/0288
Jugendstilbad Darmstadt
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2006/0288
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 28.04.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat I Amt: Sportamt Eigenbetrieb Bäder zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat VI Vorlage-Nr. 2006/0288 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Jugendstilbad Darmstadt Vorlage vom: 20.04.2006 Beschlussvorschlag: Die Restaurierung und die Rekonstruktion relevanter Jugendstilelemente werden bei der Baumaßnahme "Jugendstilbad Darmstadt" so umfangreich ausfallen, dass keine weiteren Mittel für Kunst am Bau eingestellt werden müssen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.04.2006: Mit Magistratsbeschluss Nr. 516 vom 02.05.1990 und dem darauf folgenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.1990 trat die heute noch aktuelle Richtlinie „Kunst am Bau“ in Kraft. Diese besagt, dass die für Kunst am Bau einzusetzenden Mittel 2 % der in den Kostengruppen 3 und 5 zusammengefassten Baukosten betragen müssen bis zu einem Investitionsbedarf von 5 Mio EURO. Für denjenigen Teil der Gesamtbaukosten, der 5 Mio EURO übersteigt, sind 1,5 % einzusetzen. Bei einem Gesamtbauvolumen von 18 Mio EURO wären dies 295.000,- EURO. Das Darmstädter Jugendstilbad ist ein Kulturdenkmal der Darmstädter Baukunst vom Beginn es 20. Jahrhunderts, das seinen besonderen Wert in der ursprünglich reichen künstlerischen und kunsthandwerklichen Ausstattung hatte. Plastische Objekte sind zum Teil noch erhalten, wie am Portal die Reliefe und das Giebeldreieck von Heinrich Jobst oder die Jugendstil- Bronzeleuchten von Albin Müller. Andere Objekte, wie die Brunnenanlage am Schwimmbecken, müssen jedoch neu entstehen. Eine weitere wesentliche aber fehlende Ausstattung ist die nach dem Zweiten Weltkrieg unter weißer Farbe verschwundene aufwändige Dekorationsmalerei in differenzierten Pastellfarben mit Jugendstilmotiven aus der Wasserwelt. Diese soll wieder freigelegt und rekonstruiert werden, damit das Bad zu seiner ursprünglichen künstlerischen Wirkung zurückfindet und dem Namen „Jugendstilbad“ gerecht wird. Die Rekonstruktionen machen den Einsatz von künstlerisch begabten Restauratoren und Bildhauern erforderlich, die nicht eigenschöpferische Werke entstehen lassen sondern versuchen sollen, nicht mehr Vorhandenes neu zu schaffen. Der hohe Anteil restauratorisch- künstlerischer Arbeiten deckt nach Auffassung der Denkmalpflege sowohl den Grundsatz der Richtlinie, die Förderung freischaffender Künstlerinnen und Künstler im Bereich der Bildenden Kunst, als auch den hierfür geforderten finanziellen Anteil an den Baukosten ab und macht den Einsatz besonderer, zusätzlicher Mittel für „Kunst am Bau“ entbehrlich. Darmstadt, den 20.04.2006 52/pr Nst. 2974 Dezernat l Dezernat lll Dezernat VI Walter Hoffmann Klaus Feuchtinger Dipl.Ing.Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0288
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.04.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00