5-Jahresplan der Erschließungsmaßnahmen
Beschlussvorlage Ausschuss 2112/2017 vom 25.01.2018
Stand: Am 15.03.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert empfohlen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2112/2017 Freigabedatum 25.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5-Jahresplan der Erschließungsmaßnahmen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Be- deutung im Kölner Stadtgebiet für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Maßnahmen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneinge- schränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 05.03.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.03.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.03.2018 Verkehrsausschuss 17.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z.Zt. unbekannt Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 2.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z.Zt.unbekannt Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli- cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 2018 2019-2021 2022 ff. Bezirk 5 (Nippes) 0 € 500.000 € 2.500.000 € Bezirk 7 (Porz) 100.000 € 0 € 0 € Insgesamt 100.000 € 500.000 € 2.500.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel- fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze- veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel- bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff. 3 Sofern Maßnahmen aufgrund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden kön- nen, werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto- ren wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe- rungsbetriebe abhängig ist. Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen (z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli- zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die- ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah- men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß- nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind. Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: Anlage 1.5.VA Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeu- tung Bezirk Nippes Anlage 1.7.VA Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeu- tung Bezirk Porz -
Anlage 1.7.VA- Porz_Gewerbe und Erschließung
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 7 Finanzstelle 6601-1201-7-8007 (Erschließung Bezirk 7- Porz) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten (Brutto) Bedarf 2018 Bedarf 2019- 2021 Bedarf 2022 ff. Porz-Süd Loorweg Mühle - An der Mühle (Querungshilfe) Vollausbau § 125 BauGB nein 270.000 100.000 Restkosten 0 0 100.000 0 0Insgesamt: - Anlage 1.7.VA - -
Anlage 1.5.VA- Nippes_Gewerbe und Erschließung
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 5 Finanzstelle 6601-1201-5-8005 (Erschließung Bezirk 5- Nippes) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Niehl Niehler Straße nördlich Niehler Kirchweg Vollausbau § 125 BauGB nein 2.000.000 0 0 2.000.000 Nippes Kempener Straße Gocher Straße - Simon-Meister-Straße Restausbau § 125 BauGB nein 1.000.000 0 500.000 500.000 0 500.000 2.500.000Insgesamt: - Anlage 1.5.VA -
Beratungsverlauf
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15.03.2018 zuletzt
TOP 7.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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