2112/2017
5-Jahresplan der Erschließungsmaßnahmen
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Beschlussvorlage Ausschuss
4750 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/660/2
Vorlagen-Nummer
2112/2017
Freigabedatum
25.01.2018
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
5-Jahresplan der Erschließungsmaßnahmen
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Be-
deutung im Kölner Stadtgebiet für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneinge-
schränkt zustimmen.
Verkehrsausschuss 05.03.2018
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.03.2018
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.03.2018
Verkehrsausschuss 17.04.2018
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 100.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z.Zt. unbekannt
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 2.000 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z.Zt.unbekannt
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen.
Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der
Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar:
Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre
2018 2019-2021 2022 ff.
Bezirk 5 (Nippes) 0 € 500.000 € 2.500.000 €
Bezirk 7 (Porz) 100.000 € 0 € 0 €
Insgesamt 100.000 € 500.000 € 2.500.000 €
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201-Straßen, Wege, Plätze- veranschlagt und stehen bei
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende
Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel-
bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff.
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Sofern Maßnahmen aufgrund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden kön-
nen, werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den
verschiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet.
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist.
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks.
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen:
Anlage 1.5.VA Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeu-
tung Bezirk Nippes
Anlage 1.7.VA Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit überbezirklicher Bedeu-
tung Bezirk Porz
Anlage 1.5.VA- Nippes_Gewerbe und Erschließung
616 Zeichen
Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 5 Finanzstelle 6601-1201-5-8005 (Erschließung Bezirk 5- Nippes) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Niehl Niehler Straße nördlich Niehler Kirchweg Vollausbau § 125 BauGB nein 2.000.000 0 0 2.000.000 Nippes Kempener Straße Gocher Straße - Simon-Meister-Straße Restausbau § 125 BauGB nein 1.000.000 0 500.000 500.000 0 500.000 2.500.000Insgesamt: - Anlage 1.5.VA -
Anlage 1.7.VA- Porz_Gewerbe und Erschließung
513 Zeichen
Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 7 Finanzstelle 6601-1201-7-8007 (Erschließung Bezirk 7- Porz) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten (Brutto) Bedarf 2018 Bedarf 2019- 2021 Bedarf 2022 ff. Porz-Süd Loorweg Mühle - An der Mühle (Querungshilfe) Vollausbau § 125 BauGB nein 270.000 100.000 Restkosten 0 0 100.000 0 0Insgesamt: - Anlage 1.7.VA -
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2112/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.01.2018
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27