V/0133/2005
Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges an der Heroldstraße und Bau eines DB-Haltepunktes Meckle
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Anlage 1 Blatt 3
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Für die ebenfalls in Rede stehende Einrichtung eines Haltepunktes an der Strecke 2265 ist eine
erforderliche Bahnsteiglänge von 120m anzusetzen. Bei einer Verkürzung (und gaf. Ver-
schwenkung) des Gleises 705 mit dem Ziel, diese Gleistrasse im Bereich der geplanten Eisen-
bahnunterführung „neue Heroldstraße” einzusparen, kann eine ausreichende Nutzlänge der
Kreuzungsgleise nicht mehr erreicht werden. Hierzu wäre eine Verschiebung der bestehenden
Weichenverbindung (Weiche 7) in Richtung Westen erforderlich, was baulich grundsätzlich
möglich erscheint.
Für die signaltechnische Beurteilung gilt jedoch: Die Verlegung bzw. Neuanlage von WVeichen-
verbindungen führt zu einem Verlust des Bestandsschutzes des heutigen Stellwerks. Selbst,
wenn die Änderungen in der vorhandenen Alttechnik realisierbar sein sollten, was im Einzelfall
intensiver Prüfung bedarf, ist seitens des Eisenbahnbundesamtes als Aufsichtsbehörde der DB
Netz AG mit weitergehenden Forderungen zur Anpassung an heutige Sicherheitsstandards zu
rechnen. Diese Forderungen, so haben Erfahrungen wiederholt gezeigt, umfassen oft auch
Maßnahmen, die mit der beantragten signaltechnischen Änderung nicht in Zusammenhang ste-
hen, Somit ergibt sich hier ein finanzielles Risiko, dass selbst die Angabe eines groben Schätz-
wertes für Umbauten wie den oben angesprochenen unmöglich macht.
Bei umfassenderen Umbauten wie der alternativ denkbaren Verschiebung des östlichen Bahn-
hofskopfes ist davon auszugehen, dass eine Realisierung in der vorhandenen „Alttechnik" nicht
möglich ist. Es wäre der Bau eines Elektronischen Stellwerks (ESTW, genauer eines ESTW-
Aussenrechners mit Anschluss an die ESTW-Zentrale in Dülmen) und damit der gesamten sig-
naltechnischen Sicherung des Bahnhofes Mecklenbeck erforderlich, was zusammen mit dem
Umbau des Gleisplans und der Oberleitung eine Investitionssumme von — vorsichtig geschätzt —
mind. 30 Mio. Euro bedeuten würde.
Mit freundlichen Grüßen
DB Netz AG
ıV.
i.V. Janßen i.V{ Kranz
Anlage 2
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1080 20 II 32 1110 1007 1026 1005 1024 1025 33 31a II II II I II 31 I I 1a 1b 827 1182 II I I 29 29 1181 826 306 353 311 351 354 408 410 407 58 424104215 I I I 15a 15b 17 I I I 17a 17b 541 405 57 I 54 319 I 23 21 I I 19 408 I 25a25 I27 416 411 409 412 415 Weg 414 413 I 29 I I 31 417 I I I 39 41 I 1131 420 418 Weg 1111 1112 1113 1114 1115 13 I 9 I 11 I Weg 37 II43 I 45 421 47 I I 35 I 33 22 4 414 II 8 10 305 24 23 II 13 I15 38 303 40 25 304 43 301 262 Weg I 19 132 133 Weg 128 129 I17 I17a 17b 138 Hf 5 I I I II II 9a II9139 157 II 11a II I II 11 11b 11c Heroldstraße II I I 44 125 325 46 326 683 675 II I 359 327 655 I I I I 23 360 653 221 165 367 361 362 290 203 202 651 653a I 649 I 649 I 174 7 8 9 Btr 169 10 171 Btr Btr Btr 138 137 139 Btr 11Btr 12 14 172 13 15 II I Weg 109 WH WH WH WH DB Plus Punkt WH KBS 425 Münster - Recklinghausen KBS 408 Münster - Coesfeld 225 FS FS FS FS FS FS FS FS WH WH WH Weseler Straße Radweg Gehweg Gehweg und Radweg~1,60m 2,50m 3,25m 3,25m 1,00m 3,00m 1,00m 3,25m 3,25m 2,00m 3,00m 5,50m BUS BUS BUS WH WH 0,1 0,2 0,3 0,4 0,6 0,7 0,0 55 389 3,00m verlegte Heroldstraße gepl. Lärmschutzwand DB gepl. Lärmschutzwand DB Anlage 2 bisherige Planung
Anlage 3
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707 705 704 703 702 701 706 Inselbahnsteig NL = 110m Weseler Straße verlegte Heroldstraße Anlage 3 geänderte Planung
Anlage 1 Blatt 1
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Die Bahn Fahrweg DB Netz AG Niederlassung West Anlagenmanagement Westfalen-Ruhr Hansastr. 15 DB Netz AG » Postfach 100355 - 47003 Duisburg Stadt Münster / 47058 Duisburg Stadtplanungsamt www.bahn.de Albertsloher Weg 33 ji 48155 Münster AO. © 1,2 bis Duisburg Hbf [D 79, 901, 902, 903 bis Hbf WR alle Linien bis Hbf Zweckverband SPNV Münsterland Oliver Jäger Windthorststraße 13 Telefon 0203 3017 - 4483 48143 Münster Telefax 0203 3017 - 4410 oliver-jaeger@bahn.de Zeichen N.BA-W-L 2 S1 Jä 2200/61.011 18.10.2004 Strecke 2200 Wanne-Eickel Hbf - Hamburg Hbf; Aufhebung des BÜ Heroldstraße in Bahn-km 61,011 durch EÜ; Stellungnahme zu erforderlicher Infrastruktur und Anpassungsmöglichkeiten im Bf Mecklenbeck Sehr geehrte Damen und Herren, um die Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen in der im Betreff genannten Maßnahme abzuklären, wurde bei unserem gemeinsamen Gespräch am 07.07.2004 vereinbart, das die DB Netz AG erläutert, wie viele und welche Gleisachsen im Bereich der geplanten Eisenbahnüber- führung Heroldstraße zu berücksichtigen sind. Ausgangspunkt ist die gemeinsame Verpflichtung zu und das gemeinsame Interesse der Kreu- zungsbeteiligten an einer kostensparenden Lösung. Weiterhin ist nach dem EKrG die absehba- re Verkehrsentwicklung bei der Planung zu berücksichtigen. Die absehbare Verkehrsentwick- lung kann in diesem Fall für den SPNV durch vorhandene, hinreichend konkrete Planungen (ITF-Planung: 30min.-Takt auf der Strecke 2265 Münster — Coesfeld) sowie für den SGV durch Prognosen des Bundesverkehrswegeplanes (BVVVP) sowie durch großräumige Planungen der DB AG konkretisiert werden. Die geplante Einführung eines 30min.-Takts auf der Strecke 2265 macht fahrplantechnisch eine planmäßige Kreuzung im Bf. Mecklenbeck erforderlich, so dass die entsprechende Infrastruktur vorzuhalten ist bzw. die Option auf den bedarfsgerechten Ausbau auch bei Durchführung der geplanten EKrG-Maßnahme gewährleistet bleiben muss und nicht unnötig verteuert werden darf. Der BVWP 2003 geht bundesweit von einer Steigerung der Verkehrsnachfrage im Eisenbahn- güterverkehr um 103% für 2015 gegenüber 1997 aus. Zur Bewältigung der steigenden Ver- kehrsnachfrage besteht konkret für die Strecke 2200 die Planung einer Entmischung der Ver- kehre dergestalt, dass der Güterverkehr der Relation Ruhrgebiet - Bremen / Hamburg groß- räumig anders geführt wird. Dazu ist es erforderlich, die Strecke Minden (Westf.) - Rothenburg DB Netz AG Vorsitzender des Vorstand: Dagmar Haase Sitz Frankfurt am Main Aufsichtsrates: Roland Heinisch. Klaus Junker Registergericht Hartmut Mehdorn Vorsitzender Wolfgang Scherz Frankfurt am Main Karl-Heinz Stroh HRB 50 879 Dr. Matthias Zieschang USt-IdNr.: DE199861757
Berichtsvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges an der Heroldstraße und Bau eines DB- Haltepunktes Mecklenbeck Beratungsfolge 10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 14.04.2005 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Anlass Mit Schreiben der DB Netz AG vom 18. Oktober 2004 werden wesentliche Grundlagen der bishe- rigen Planung für die Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges an der Heroldstraße und für die Neuplanung des Haltepunktes Mecklenbeck geändert, die eine Umplanung des Projektes erforderlich machen. Bisheriger Planungsansatz Die bisherigen Planungen der Stadt zur Verlegung der Heroldstraße (Anlage 2) sehen vor, die Länge des Unterführungsbauwerkes durch eine Reduzierung der Anzahl der Gleise möglichst kurz zu halten. Im Bereich der geplanten Straßenunterführung befanden sich bei Planungsbeginn sieben Gleis- trassen (Gleis 707 wurde zwischenzeitlich abgebaut). Diese sollten auf die beiden Hauptgleise der Kursbuchstrecke (Kbs) 425 (Münster – Recklinghausen) und des Hauptgleises der Kbs 408 (Münster – Coesfeld) reduziert werden. Dieses hätte zu Folge, dass das Überholgleis der Kbs 425 in Fahrtrichtung Münster (Gleis 706), das zugleich das Ausfädelgleis in Richtung Umgehungsbahn ist, um ca. 250 m verkürzt würde. Das Überholgleis in Fahrtrichtung Recklinghausen (Gleis 703) würde um ca. 400 m gekürzt. Als Folge dieser Verkürzung wäre bei einem weiteren Bedarf der Gleise eine Verschiebung des östli- chen Bahnhofskopfes nach Osten erforderlich geworden. Vorlagen-Nr.: V/0133/2005 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: WittG@stadt-muenster.de Datum: 15.02.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 Mit der Planung der verlegten Heroldstraße ist ein neuer DB-Haltepunkt Mecklenbeck geplant, der sowohl die Kbs 408 als auch die Kbs 425 umfassen soll. Zur Nutzung von Synergieeffekten soll die Erreichbarkeit der Bahnsteige über das Unterführungsbauwerk für die verlegte Herold- straße erfolgen. Neue Rahmenbedingungen Mit Schreiben vom 18.10.2004 (Anlage 1) teilt die DB-Netz AG der Stadt Münster folgende we- sentlichen neuen Sachverhalte mit: - Der Bundesverkehrswegeplan 2003 geht bundesweit von einer Steigerung der Verkehrs- nachfrage im Eisenbahngüterverkehr um 103 % für das Jahr 2015 gegenüber 1997 aus. Aufgrund dieser Steigerung kann nicht von einer Entbehrlichkeit der Umgehungsbahn ausgegangen werden. - Es ist davon aus zugehen, dass die Einrichtung eines Haltepunktes an der stark belaste- ten Kbs 425 mit dem Integrierten Taktfahrplan (ITF) nicht vereinbar ist. - Die Gleise im Bereich der geplanten Unterführung Heroldstraße sind bis auf das Gleis 707 nicht entbehrlich. - Als Folge der bisherigen Planung der Stadt Münster ist eine Verschiebung des östlichen Bahnhofskopfes denkbar. Dieses wäre jedoch mit einem Eingriff in die „Alttechnik“ des vorhandenen Stellwerks verbunden. Als Konsequenz wäre der Bau eines elektronischen Stellwerks und damit der gesamten signaltechnischen Sicherung des Bahnhofs Mecklen- beck erforderlich, was zusammen mit dem Umbau der Gleisanlagen und der Oberleitung eine Investitionssumme von – vorsichtig geschätzt – ca. 30 Mio. Euro bedeuten würde, die nicht finanzierbar ist. Auswirkungen auf die bisherige Planung Als Konsequenz aus den o.g. Anforderungen der DB-Netz AG ergeben sich folgende Auswirkun- gen auf die bisherige Planung: - Der geplante Haltepunkt an der Kbs 425 wird aufgegeben. Dadurch können die von der DB weiterhin benötigten Gleise 703 und 706 in ihrer vorhandenen Länge erhalten bleiben. Eine Verschiebung des östlichen Bahnhofskopfes, der einen kostenintensiven Eingriff in die vorhandene Signaltechnik zur Folge hätte, entfällt. - Durch den erforderlichen Erhalt von sechs Gleisen verlängert sich der abgedeckte Be- reich der geplanten Straßenunterführung der verlegten Heroldstraße von ursprünglich ca. 22 m auf ca. 34 m. - Bedingt durch den Erhalt der Gleise erhöht sich die maximale Längsneigung für die He- roldstraße im Abschnitt zwischen Weseler Straße und DB von bisher 6,0 % auf 6,5 %. Die maximale Längsneigung für den Radweg wird im gleichen Abschnitt von bisher 3,7 % auf 4,0 % ansteigen. - Der geplante Haltepunkt an der Kbs 408 (Münster- Coesfeld) wird unter den bisherigen Rahmenbedingungen (Kreuzungspunkt) weiter verfolgt. Damit hierfür kein Eingriff in die vorhandene Stellwerktechnik erforderlich wird, hat die Stadt vorgeschlagen, die Straßen- achse der verlegten Heroldstraße im Bereich der Eisenbahnunterführung nach Osten zu verschwenken (Anlage 3). 3 Weiteres Vorgehen Die bisherige Planung (B-Plan) mu ss unter den o.g. Vorgaben geändert werden. Eine abschlie- ßende Stellungnahme der DB Netz AG zu der von der Stadt Münster vorgeschlagenen Straßen- verschwenkung liegt noch nicht vor. Die DB Netz AG prüft derzeit, ob diese ausreichend ist, um einen Eingriff in die vorhandene Signaltechnik zu vermeiden. Die Prüfung wird nach Auskunft der DB noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da auch Abstimmungen mit dem Eisenbahnbundesamt erforderlich sind. Über das Prüfergebnis wird der Planungsausschuss informiert. Danach wird das Bebauungs- planverfahren unter den geänderten Rahmenbedingungen fortgeführt. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Schreiben der DB-Netz AG vom 18.10.2004 Anlage 2: bisherige Planung Anlage 3: geänderte Planung
Anlage 1 Blatt 2
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2/3 (Wümme) auszubauen (z.B. Abschnitt Minden — Nienburg zweigleisiger Ausbau) und zu ertüch- tigen. Dieser Ausbau ist als ein neu zu beginnendes Projekt im BVWP 2003 (vordringlicher Be- darf) mit dem Realisierungshorizont bis 2015 eingestellt. Angesichts des angestrebten Realisierungszeitraumes und der gleichzeitig prognostizierten Verkehrszunahme kann nicht von einer derart großen Entlastung der Strecke 2200 und des Knotens Münster ausgegangen werden, dass eine Entbehrlichkeit der Strecke 2010 („Gü- terumgehungsbahn“) Grundlage weiterer Überlegungen sein könnte. Die Einrichtung eines Haltepunktes an der hochbelasteten Strecke 2200 (KBS 425) erscheint wegen zu erwartender negativer Auswirkungen auf die Streckenkapazität und wegen fraglicher ITF-Verträglichkeit problematisch. Eine Untersuchung der Auswirkungen auf die Streckenkapa- zität wäre mit einem hohen Aufwand verbunden. Die ITF-Systemverträglichkeit ist derzeit als nicht gegeben anzusehen, eine Einarbeitung in den ITF müsste geprüft werden. Für die Gleise 701 bis 706 wird im folgenden die Notwendigkeit bzw. Entbehrlichkeit dargelegt: I Gleise 701/702 Diese Gleise sind und bleiben die Streckengleise (durchgehenden Hauptgleise) der Strecke 2200 Wanne-Eickel Hbf - Hamburg Hbf und sind damit unverzichtbar. 4 Gleis 703 Das Gleis ist Überholgleis in Nord-Süd-Richtung und als solches aufgrund der zu erwarten- den Zunahme des SGV auch in Zukunft mit einer Nutzlange von 700m zwingend erforder- lich. Hierbei sind die Verkehre der Relationen Osnabrück — Ruhrgebiet sowie Rheine — Ruhrgebiet zu berücksichtigen, wobei eine alternative Überholmöglichkeit in Münster Hbf nicht gegeben ist. Zudem muss auch zukünftig eine Führung der Züge Ruhrgebiet - Rheine über Gleis 703 auf die Strecke 2265 möglich bleiben, um Teile des Münsteraner Hbf zu ent- lasten 8 Gleis 704 Das Gleis ist durchgehendes Hauptgleis der Strecke 2265 Münster — Coesfeld und damit unverzichtbar. ı Gleis 705 Das Gleis wird z.2. als Zuführungsgleis zum Gleisanschluss der RWE benötigt. Der geplante 30min-Takt Münster - Coesfeld macht fahrplantechnisch eine planmäßige Kreuzung im Bf Mecklenbeck erforderlich. Zu diesem Zweck wird das Gleis 705 auch zu- künftig benötigt, unabhängig von der Zuführung zum Gleisanschluss RWE. Im Falle der zu prüfenden Kürzung des Gleises auf den Bereich westlich der geplanten Eisenbahnüberfüh- rung muss der Anschluss RWE an das Gleis 704 neu angebunden werden. 1 Gleis 706 Das Gleis wird als „Einfahrgleis" für die Strecke 2010 („Güterumgehungsbahn‘) benötigt Aufgrund der gem. BVWP zu erwartenden Zunahme des SGV ist das Gleis auch zukünftig als „Einfahrgleis“ sowie als Überholgleis in Süd-Nord-Richtung (auch Richtung Rheine) mit einer Nutzlänge von 700m vorzuhalten. B Gleis 707 Das Gleis ist entbehrlich und in der Örtichkeit nicht mehr vorhanden. Die Fläche wird z.Z. für die Planung eines Haltepunktes an der Strecke 2265 vorgehalten und steht somit für die Anlage eines Bahnsteiges bzw. einer Gleisverschwenkung zur Errichtung eines Mittelbahn- steiges zur Verfügung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Heroldstraße
- Weseler Straße
- Windthorststraße 13
- Rothenburg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0133/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.02.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37