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3207/2022

Beantwortung der schriftl. Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und des Einzelmandatträgers der FDP aus der Sitzung der BV 9 vom 02.05.2022 (AN/0889/2022) betrf. Erhalt des Atelierhauses Dünnwalder Mauspfad 341

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 18.09.2023, TOP 7.1.9

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3900 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 3207/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.10.2022 
 
Erhaltung des Atelierhauses Dünnwalder Mauspfad 341 
Beantwortung der Anfrage 0889/2022 
Die Fraktionen der CDU und der SPD sowie der Vertreter der FDP der Bezirksvertretung 9 
(Mülheim) haben in ihrer Sitzung am 02.05.2022 die Anfrage „Erhaltung des Atelierhauses 
Dünnwalder Mauspfad 341“ (Session 0889/2022) an die Verwaltung gestellt. Um Beantwor-
tung der folgenden Fragen wird gebeten: 
 
1. Wie stellt sich die Bedarfsdeckung von Atelierflächen im Stadtbezirk Mülheim sowie 
gesamtstädtisch dar? 
 
2. Ist die Fortführung der Liegenschaft zu Atelierzwecken aus Sicht der Verwaltung ge-
wünscht? 
 
3. Wie beabsichtigt die Verwaltung vor dem Hintergrund der dargestellten baurechtlichen 
Sachverhalte den Erhalt der Liegenschaft als Atelierhaus für Kunstschaffende zu si-
chern? 
 
4. Welche Nutzung bzw. Belegung von Ateliers wäre aus Sicht der Verwaltung zielfüh-
rend und welche Unterstützung ist hierfür geplant? 
 
5. Sollte aus Sicht der Verwaltung perspektivisch ein weiterer Ausbau von Atelierfläche in 
der Liegenschaft erfolgen? 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu 1. 
 
Grundsätzlich ist über das gesamte Stadtgebiet hinweg ein Mangel an Atelierflächen zu ver-
zeichnen. Insbesondere bezahlbare Atelierräume werden dringend benötigt. Die sich zuneh-
mend verschärfenden Flächenkonkurrenzen betreffen auch die Künstler*innen, die günstige 
Quartiere zunehmend freiziehen müssen, um wirtschaftlich interessanteren Nutzungen Platz 
zu machen. 
 
Zu 2. 
 
Es besteht ein großes Interesse an der Fortführung der Liegenschaft als Atelierhaus. 
 
Zu 3.

2 
 
Die Verwaltung kann die Nutzung als „Atelierhaus“ nur dann baurechtlich sichern, wenn die 
verantwortliche Eigentümerschaft einen vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag 
vorlegt. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und kann daher nicht z. B. über 
vom Gesetzgeber ausdrücklich festgelegte Sicherheitsvorgaben (wie das Thema Brandschutz 
und dort der sog. 2 Rettungsweg) hinweggehen. 
 
Ein Bauantrag liegt zwar dem Grunde nach schon vor, aber gerade zum Thema Brandschutz 
waren die Unterlagen nicht vollständig und bis dato auch nicht genehmigungsfähig. Das 
wurde dem Bauantragstellenden unter Auflistung zahlreicher Mängelhinweise übermittelt. Die 
nun vom Antragsteller über die Beauftragung von Fachpersonen aus dem sog. freien Markt zu 
veranlassende Überarbeitung und Ergänzung von Unterlagen läuft noch. Insbesondere die 
Brandschutzerarbeitung im Detail dürfte sehr aufwändig sein. Daher hat es noch nicht die nö-
tige Ergänzungseinreichung gegeben und dauert das Bauantragsverfahren noch weiter an. 
 
Im Zuge des wegen fehlender Baugenehmigung gesetzlich außerdem zu eröffnenden Ord-
nungsverfahrens konnte bislang - nach deutlicher Reduzierung der tatsächlichen Nutzungen 
in örtlicher Abstimmung der Eigentümerschaft mit dem Bauaufsichtsamt - als städtische Inte-
rimsunterstützung von der Aufforderung zur vollständigen Schließung abgesehen werden. 
Dies darf nur eine Zwischenlösung sein mit Blick auf das laufende Bauantragsverfahren. 
 
Zu 4. 
 
Die Belegung von privaten Ateliers erfolgt in der Regel ohne das Zutun der Verwaltung. Da 
auch sehr viele Künstler*innen regelmäßig auf der Suche sind, ist die Vermietung grundsätz-
lich kein Problem für die Eigentümer*innen. 
 
Hinsichtlich der Vergabe von städtischen Ateliers bzw. von der Verwaltung geförderten Ateli-
ers wird derzeit ein neues Konzept erstellt. Die politischen Gremien werden zu gegebener Zeit 
umfänglich informiert. 
 
Zu 5. 
 
Auch mit Blick auf baurechtliche Aspekte werden zurzeit weder von Verwaltungs- noch von 
Eigentümerseite Überlegungen angestellt, das bestehende Atelierhaus zu erweitern.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3207/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.09.2023
Erstellt
29.09.2022 10:26