3207/2022
Beantwortung der schriftl. Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und des Einzelmandatträgers der FDP aus der Sitzung der BV 9 vom 02.05.2022 (AN/0889/2022) betrf. Erhalt des Atelierhauses Dünnwalder Mauspfad 341
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3900 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 3207/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.10.2022 Erhaltung des Atelierhauses Dünnwalder Mauspfad 341 Beantwortung der Anfrage 0889/2022 Die Fraktionen der CDU und der SPD sowie der Vertreter der FDP der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) haben in ihrer Sitzung am 02.05.2022 die Anfrage „Erhaltung des Atelierhauses Dünnwalder Mauspfad 341“ (Session 0889/2022) an die Verwaltung gestellt. Um Beantwor- tung der folgenden Fragen wird gebeten: 1. Wie stellt sich die Bedarfsdeckung von Atelierflächen im Stadtbezirk Mülheim sowie gesamtstädtisch dar? 2. Ist die Fortführung der Liegenschaft zu Atelierzwecken aus Sicht der Verwaltung ge- wünscht? 3. Wie beabsichtigt die Verwaltung vor dem Hintergrund der dargestellten baurechtlichen Sachverhalte den Erhalt der Liegenschaft als Atelierhaus für Kunstschaffende zu si- chern? 4. Welche Nutzung bzw. Belegung von Ateliers wäre aus Sicht der Verwaltung zielfüh- rend und welche Unterstützung ist hierfür geplant? 5. Sollte aus Sicht der Verwaltung perspektivisch ein weiterer Ausbau von Atelierfläche in der Liegenschaft erfolgen? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1. Grundsätzlich ist über das gesamte Stadtgebiet hinweg ein Mangel an Atelierflächen zu ver- zeichnen. Insbesondere bezahlbare Atelierräume werden dringend benötigt. Die sich zuneh- mend verschärfenden Flächenkonkurrenzen betreffen auch die Künstler*innen, die günstige Quartiere zunehmend freiziehen müssen, um wirtschaftlich interessanteren Nutzungen Platz zu machen. Zu 2. Es besteht ein großes Interesse an der Fortführung der Liegenschaft als Atelierhaus. Zu 3. 2 Die Verwaltung kann die Nutzung als „Atelierhaus“ nur dann baurechtlich sichern, wenn die verantwortliche Eigentümerschaft einen vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag vorlegt. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und kann daher nicht z. B. über vom Gesetzgeber ausdrücklich festgelegte Sicherheitsvorgaben (wie das Thema Brandschutz und dort der sog. 2 Rettungsweg) hinweggehen. Ein Bauantrag liegt zwar dem Grunde nach schon vor, aber gerade zum Thema Brandschutz waren die Unterlagen nicht vollständig und bis dato auch nicht genehmigungsfähig. Das wurde dem Bauantragstellenden unter Auflistung zahlreicher Mängelhinweise übermittelt. Die nun vom Antragsteller über die Beauftragung von Fachpersonen aus dem sog. freien Markt zu veranlassende Überarbeitung und Ergänzung von Unterlagen läuft noch. Insbesondere die Brandschutzerarbeitung im Detail dürfte sehr aufwändig sein. Daher hat es noch nicht die nö- tige Ergänzungseinreichung gegeben und dauert das Bauantragsverfahren noch weiter an. Im Zuge des wegen fehlender Baugenehmigung gesetzlich außerdem zu eröffnenden Ord- nungsverfahrens konnte bislang - nach deutlicher Reduzierung der tatsächlichen Nutzungen in örtlicher Abstimmung der Eigentümerschaft mit dem Bauaufsichtsamt - als städtische Inte- rimsunterstützung von der Aufforderung zur vollständigen Schließung abgesehen werden. Dies darf nur eine Zwischenlösung sein mit Blick auf das laufende Bauantragsverfahren. Zu 4. Die Belegung von privaten Ateliers erfolgt in der Regel ohne das Zutun der Verwaltung. Da auch sehr viele Künstler*innen regelmäßig auf der Suche sind, ist die Vermietung grundsätz- lich kein Problem für die Eigentümer*innen. Hinsichtlich der Vergabe von städtischen Ateliers bzw. von der Verwaltung geförderten Ateli- ers wird derzeit ein neues Konzept erstellt. Die politischen Gremien werden zu gegebener Zeit umfänglich informiert. Zu 5. Auch mit Blick auf baurechtliche Aspekte werden zurzeit weder von Verwaltungs- noch von Eigentümerseite Überlegungen angestellt, das bestehende Atelierhaus zu erweitern.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3207/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.09.2023
- Erstellt
- 29.09.2022 10:26