AN/0452/2022
Einführung einer „Vorbereitenden ökologischen Baubegleitung“ bei Bauvorhaben der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Stefanie Ruffen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0452/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 07.03.2022 Einführung einer „Vorbereitenden ökologischen Baubegleitung„ bei Bauvorhaben der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Vorsitzende, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Betriebsausschuss Ge- bäudewirtschaft zu setzen: Beschluss: Der Rat beauftragt die Gebäudewirtschaft künftige Bauvorhaben, bei denen Eingriffe in die Natur eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erfordern, durch eine „Vorberei- tende ökologische Baubegleitung“ vorzubereiten. Dies gilt ebenfalls für alle Bauvorhaben, die sich noch nicht in der Leistungsphase 2 (Vor- planung) oder weiter befinden Ablauf und Umfang der ökologischen Baubegleitung soll umfassen: Darstellung von Natur und Landschaft im Planungsraum Bestandsaufnahme und Ortsbesichtigung Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? - 2 - Welche landschaftlichen und abiotischen Faktoren liegen vor? Welche biotischen Faktoren liegen vor? Darstellung und Bewertung des Eingriffs Konfliktanalyse Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die Schutzgüter (Boden, Klima, Wasser, Flo- ra, Fauna, Landschaftsbild und Mensch) Darstellung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen Prüfung, welche Maßnahmen sowohl verpflichtend als auch generell möglich sind, wie zum Beispiel: o Ersatzzahlungen o Gründächer o Brutmöglichkeiten für Gebäudebrüter o Insektenhotels o Totholzhaufen o Fassadenbegrünung o neue Bepflanzung nach Fertigstellung Eingriffsbilanzierung Gegenüberstellung des Ist und Soll Zustandes Kompensationsbewertung Abschlussbetrachtung Ergebnis der Bilanzierung Handlungsempfehlung / Umsetzung Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und die zuständigen Bezirksvertretungen werden über die erarbeiteten Handlungsempfehlungen informiert. Die Ergebnisse werden Bestand- teil der Planunterlagen, die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind. Bei Schulbauvorhaben die durch General- oder Totalunternehmer realisiert werden, erfolgt die Information an die Gremien vor Vergabebeginn. Die beauftragten Unternehmen werden verpflichtet, die Handlungsempfehlungen zu beachten. Nach 10 durchgeführten Baubegleitungen erfolgt eine Evaluation, inwieweit es zielführend ist, dieses Instrument auf alle Bauvorhaben auszudehnen, bei denen die Stadt Köln die Bau- herrenfunktion innehat. Begründung: Der Schutz der Umwelt und Natur gewinnt immer mehr an Bedeutung. Das Thema ist medial präsent, fordert den Kompromiss vieler Interessensgemeinschaften und stellt die Verwaltung vor die Herausforderung, die Daseinsvorsorge und den Umweltschutz bestmöglich zu verei- nen. Besonders die Gebäudewirtschaft steht hier durch Schulbauvorhaben im Fokus, da für not- wendige Neu-, Erweiterungs- und Interimsbauten oftmals ein Fällen von - nach der Baum- schutzsatzung geschützter Bäume - unvermeidlich ist. Um künftig mehr Transparenz im Planungsprozess der Bauvorhaben zu schaffen, ist die Ein- führung einer „Vorbereitenden ökologischen Baubegleitung“ sinnvoll. Mit diesem Instrument - 3 - soll ein möglichst hoher Konsens zwischen notwendigen Bauvorhaben und Klimaschutz er- zielt werden. Mit freundlichen Grüßen Lino Hammer Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller VOLT-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0452/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
- Datum
- 22.02.2022
- Erstellt
- 21.02.2022 14:53