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AN/0452/2022

Einführung einer „Vorbereitenden ökologischen Baubegleitung“ bei Bauvorhaben der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 22.02.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 07.03.2022, TOP 2.1

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

3897 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat                                  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
An die Vorsitzende des Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
Frau Stefanie Ruffen 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0452/2022 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 07.03.2022 
 
Einführung einer „Vorbereitenden ökologischen Baubegleitung„ bei Bauvorhaben der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
 
 
 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Betriebsausschuss Ge-
bäudewirtschaft zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Gebäudewirtschaft künftige Bauvorhaben, bei denen Eingriffe in die 
Natur eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erfordern, durch eine „Vorberei-
tende ökologische Baubegleitung“ vorzubereiten. 
 
Dies gilt ebenfalls für alle Bauvorhaben, die sich noch nicht in der Leistungsphase  2 (Vor-
planung) oder weiter befinden  
 
Ablauf und Umfang der ökologischen Baubegleitung soll umfassen: 
 
Darstellung von Natur und Landschaft im Planungsraum  
 Bestandsaufnahme und Ortsbesichtigung 
 Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?

- 2 - 
 
 Welche landschaftlichen und abiotischen Faktoren liegen vor? 
 Welche biotischen Faktoren liegen vor? 
 
Darstellung und Bewertung des Eingriffs 
 Konfliktanalyse 
 Auswirkungen der Baumaßnahmen auf die Schutzgüter (Boden, Klima, Wasser, Flo-
ra, Fauna, Landschaftsbild und Mensch) 
 
Darstellung der Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen 
 Prüfung, welche Maßnahmen sowohl verpflichtend als auch generell möglich sind, wie 
zum Beispiel: 
o Ersatzzahlungen 
o Gründächer 
o Brutmöglichkeiten für Gebäudebrüter  
o Insektenhotels 
o Totholzhaufen 
o Fassadenbegrünung 
o neue Bepflanzung nach Fertigstellung 
 
Eingriffsbilanzierung 
 Gegenüberstellung des Ist und Soll Zustandes  
 Kompensationsbewertung 
 
Abschlussbetrachtung 
 Ergebnis der Bilanzierung 
 Handlungsempfehlung / Umsetzung 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und die zuständigen Bezirksvertretungen werden 
über die erarbeiteten Handlungsempfehlungen informiert.  Die Ergebnisse werden Bestand-
teil der Planunterlagen, die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind. 
 
Bei Schulbauvorhaben die durch General- oder Totalunternehmer realisiert werden, erfolgt 
die Information an die Gremien vor Vergabebeginn. Die beauftragten Unternehmen werden 
verpflichtet, die Handlungsempfehlungen zu beachten. 
 
Nach 10 durchgeführten Baubegleitungen erfolgt eine Evaluation, inwieweit es zielführend 
ist, dieses Instrument auf alle Bauvorhaben auszudehnen, bei denen die Stadt Köln die Bau-
herrenfunktion innehat. 
 
 
Begründung: 
 
Der Schutz der Umwelt und Natur gewinnt immer mehr an Bedeutung. Das Thema ist medial 
präsent, fordert den Kompromiss vieler Interessensgemeinschaften und stellt die Verwaltung 
vor die Herausforderung, die Daseinsvorsorge und den Umweltschutz bestmöglich zu verei-
nen. 
 
Besonders die Gebäudewirtschaft steht hier durch Schulbauvorhaben im Fokus, da für not-
wendige  Neu-, Erweiterungs- und Interimsbauten oftmals ein Fällen von - nach der Baum-
schutzsatzung geschützter Bäume - unvermeidlich ist. 
 
Um künftig mehr Transparenz im Planungsprozess der Bauvorhaben zu schaffen, ist die Ein-
führung einer „Vorbereitenden ökologischen Baubegleitung“ sinnvoll. Mit diesem Instrument

- 3 - 
 
soll ein möglichst hoher Konsens zwischen notwendigen Bauvorhaben und Klimaschutz er-
zielt werden. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Lino Hammer       Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
Lucas Sickmöller 
VOLT-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0452/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
22.02.2022
Erstellt
21.02.2022 14:53