V/0027/2026
Jahresbericht zur Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem
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Berichtsvorlage
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V/0027/2026 V/0027/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Jahresbericht zur Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem Beratungsfolge 02.06.2026 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 17.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Bericht 24.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Bericht Bericht: 1. Einleitung Der Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung am 14.12.2016 beschlossen, dass ab 2017 jährlich 25.000 € als Notfallfonds für die Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem bereitgestellt werden. Für das Jahr 2020 hat der Rat am 11.12.2019 eine Erhö- hung der Mittel für den Notfallfonds um 5.000 € auf 30.000 € beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom 17.03.2021 gilt diese Erhöhung in den Folgejahren fortlaufend. Die Verwaltung hat zur Verwendung der Mittel ein Umsetzungskonzept (V/0145/2017) erarbeitet, das am 05.04.2017 vom Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeits- förderung beschlossen und zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet wurde. Die Verwaltung kommt mit diesem Bericht, wie bereits in den vergangenen Jahren, dem Auftrag nach, den politischen Gremien jährlich über die Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds und ggf. erfolgte Konzeptanpassungen zu berichten. 2. Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds Die Zahl der Ratsuchenden ist im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum deutlich angestiegen, während die Antragszahlen auf einem weiterhin hohen Niveau stabil geblieben sind. Gleichzeitig sind die Behandlungskosten deutlich gesunken. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Be- richtszeitraum zwar Schwangerschaftsvorsorgen stattfanden, die schwangeren Frauen zur Geburt jedoch in andere Kostenübernahmeverhältnisse überführt werden konnten. Gesundheits - und Veterinäramt 05.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Mersch Telefon: 492-5368 Mersch@stadt -muenster.de - 2 - V/0027/2026 Zeitraum 16.4.2025 -15.4.2026 16.4.2024 -15.4.2025 16.4.2023 -15.4.2024 16.4.2022 -15.4.2023 16.4.2021 -15.4.2022 16.4.2020 -15.4.2021 Hilfesuchende 41 30 32 41 36 31 Anträge 75 74 55 85 66 51 Behandlungs- kosten in € 14.200 25.900 22.000 27.700 20.900 9.900 Die erstatteten Beträge variieren von ca. 9 € bis ca. 1.300 €. Bei 65 Anträgen wurde der Gesamtbe- trag und bei 10 Anträgen lediglich ein Zuschuss übernommen. Grund dafür, dass nur ein Teilbetrag übernommen wurde, war in fast allen Fällen, dass die Abrechnung nicht nach dem einfachen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgte. Im akt uellen Berichtszeitraum waren 18 der Ratsuchenden bei der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) angebunden und 21 bei dem mobilen Dienst des Hauses der Wohnungslosenhilfe (HdW). Zwei Personen nutzten beide Angebote. Die Einbindung beider Dienste in das Verfahren zum Notfallfonds hat sich demnach erneut als sinnvoll erwiesen. Im Rahmen einer Konzeptanpassung im Jahr 2019 wurde festgehalten, dass das Kriterium „bestätig- ter gewöhnlicher Aufenthalt in Münster seit mindestens 3 Monaten“ im Einzelfall geöffnet werden kann. Diese Möglichkeit ist vor allem dann vorgesehen, wenn absehbar ist, dass der / die Ratsuchen- de in Zukunft in Münster bleiben wird (z. B. nachgewiesener Arbeitsvertrag als Voraussetzung für die materielle Freizügigkeit; Schwangere, für die nach der Geburt des Kindes ein Aufenthaltsrecht be- steht und deren Partner /-in in Münster lebt). In dem dieser Vorlage zugrundeliegenden Berichtszeit- raum wurde bei 6 Hilfesuchenden eine Öffnung des Kriteriums vorgenommen. Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwanger- schaft (20 % der Ratsuchenden bzw. 24 % der Anträge). Der Kostenanteil für die Behandlung im Kon- text Schwangerschaft betrug 40 % (ca. 5.700 €). Im Berichtszeitraum wurde keine Geburt abgerech- net. Weitere mehrfach auftretende Anlässe waren Zahnschmerzen (6 Ratsuchende bzw. 9 Anträge), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (5 Ratsuchende bzw. 8 Anträge) sowie Abhängigkeit von Substanzen bzw. Substitution (3 Ratsuchende bzw. 9 Anträge). Die übrigen Behandlungsanlässe waren vielfältig: Schuppenflechte, Magen-Darm-Erkrankungen, COPD, Wundversorgung, Störung der Blasenentlee- rung, Rückenschmerzen, Bluthochdruck, Erkrankung der Prostata, Bauchspeicheldrüsenentzündung, Zustand nach Schlaganfall, Streptokokkenangina, Gelenksquetschungen, Verdacht auf Lungenkrebs, paranoide Schizophrenie, Depression. Im Folgenden sind weitere statistische Angaben zu den Ratsuchenden aufgeführt: Geschlecht (N=41) Geschlecht männlich weiblich divers Ratsuchende 21 20 0 Alter bei erster Antragstellung (N=41) Alter 0-4 Jahre 5-14 Jahre 15-17 Jahre 18-24 Jahre 25-39 Jahre 40-64 Jahre 65 Jahre und älter Ratsuchende 0 0 0 1 19 17 4 - 3 - V/0027/2026 Aufenthaltsstatus bei erster Antragstellung (N=41) Aufenthalts- status EU-Bürger/ -innen Papierlose Drittstaatler/ -innen Geflüchtete Deutsche Ratsuchende 20 12 5 1 3 Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Notfallfonds ist, dass kein Krankenversicherungs- schutz bzw. keine Möglichkeit besteht, in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen einen Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dieses Kriterium prüft die Beratungsstelle „Klar für Ge- sundheit“. Auch nach der Kostenerstattung durch den Notfallfonds versucht die Beratungsstelle wei- ter, die Patientinnen und Patienten in eine Krankenversicherung zu vermitteln, u. a. damit für mögli- che künftige Behandlungskosten ein Kostenträger des gesundheitlichen Regelversorgungssystems aufkommt. Die folgende Tabelle zeigt, dass knapp ein Drittel der Ratsuchenden, deren Clearingver- fahren bereits abgeschlossen ist, erfolgreich vermittelt wurden. Die eigentliche Vermittlungsquote dürfte vermutlich noch höher als in der Tabelle dargestellt sein. Dies ist darin begründet, dass in eini- gen der als nicht erfolgreich vermittelt aufgeführten Fälle alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Vermittlung erfüllt waren und die Beratungsstelle die entsprechenden notwendigen Schritte veranlasst hat, dann jedoch keine Rückmeldung mehr von den Ratsuchenden erfolgte. Es ist davon auszuge- hen, dass in diesen Fällen die Vermittlung erfolgreich verlaufen ist, aufgrund der fehlenden abschlie- ßenden Rückmeldung werden diese jedoch der Kategorie „nicht erfolgreich“ zugeordnet. Gründe da- für, dass die Vermittlung tatsächlich gescheitert ist, sind in erster Linie die Ausreise in das Herkunfts- land, der Kontaktabbruch durch die Ratsuchenden oder das fehlende Aufenthaltsrecht. Vermittlungsergebnis (N=41) Vermittlungsergebnis erfolgreich nicht erfolgreich in Bearbeitung Ratsuchende 12 27 2 Im Berichtszeitraum gab es keinen Fall mit rückwirkendem Krankenversicherungsschutz, der zu einer Kostenrückerstattung einer Krankenkasse an das Gesundheitsamt hätte führen können. 3. Weiterentwicklung des Konzeptes zur Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds Bei einem jährlichen Treffen aller am Verfahren zum Notfallfonds Beteiligten (Träger der Beratungs- stelle „Klar für Gesundheit“: Bischof -Hermann-Stiftung, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstüt- zung Asylsuchender, Gesundheits- und Veterinäramt; Malteser Medizin für Menschen ohne Kranken- versicherung, Mobiler Dienst angesiedelt beim Haus der Wohnungslosenhilfe) sollen die Erfahrungen mit dem bestehenden Konzept reflektiert und mögliche Anpassungen des Konzeptes diskutiert wer- den. Das letzte Reflexionsgespräch hat im Dezember 2025 stattgefunden. Hier wurden verschiedene Fragestellungen rund um den Notfallfonds besprochen , eine Konzeptanpassung ist jedoch nicht er- forderlich. Positiv hervorzuheben ist weiterhin die Bedeutung der Arbeit der Beratungsstelle „Klar für Gesun d- heit“. In den ersten gut zehn Projektjahren (01.10.2016 – 31.12.2025) konnte die Clearingstelle von 1.915 Ratsuchenden bereits 1.287 (67 %) in das gesundheitliche Regelversorgungssystem vermit- teln, so dass der Notfallfonds in diesen Fällen nicht genutzt werden musste / muss. Im vergangenen Jahr hat sich die Clearingstelle intensiv mit dem Thema der Weiterfinanzierung aus- einandersetzen müssen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen fördert seit dem Jahr 2016 landesweit fünf solcher Clearingstellen (in Dortmund, Gelsenkirchen, Duisburg, Köln und Münster). Die Landesförderung über das MAGS wurde beendet und stattdessen ein Förderprogramm über den Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt. Bzgl. des - 4 - V/0027/2026 ESF-Förderprogramms gilt, dass pro Regierungsbezirk jeweils nur eine Clearingstelle gefördert wird. Da von den o.g. bislang geförderten Clearingstellen zwei im Regierungsbezirk Münster liegen, muss- ten die Clearingstellen aus Gelsenkirchen und Münster in Konkurrenz zueinander treten. Die Interes- senbekundung der Münsteraner Clearingstelle wurde abgelehnt. Während die Förderung damit für die Münsteraner Clearingstelle eigentlich zum 31.12.2025 ausge- laufen wäre, hat das MAGS für die Jahre 2026 und 2027 eine Förderung in Höhe von jeweils 140.000 € für das Modellprojekt „Klar für Gesundheit – Beratungsstelle für klare Wege im Gesundheitssystem“ für zwei Jahre zugesagt. Um das Projekt mit dem gleichen Personalumfang wie die bisherige Clea- ringstelle umsetzen zu können, haben sich die beteiligten Träger ergänzend intensiv um die Einwer- bung von Stiftungsmitteln bemüht. Seitens der LVM -Versicherung stehen für 2026 und 2027 jeweils 70.000 € zur Verfügung. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung durch das MAGS war eine konzeptionelle Weiter- entwicklung des Projektes, die neben der o.g. Anpassung des Projektnamens mit einer inhaltlichen Neuausrichtung und Erweiterung der Aufgaben verbunden ist. Das weiterentwickelte Projekt über- nimmt künftig verstärkt eine Lotsenfunktion im Gesundheitssystem. Ziel ist es, Menschen ohne Kran- kenversicherungsschutz, die sich in prekären Lebenslagen befinden und sich mit verschiedenen Zu- gangsbarrieren zur gesundheitlichen Versorgung konfrontiert sehen, zu unterstützen, passende An- sprechpersonen zu finden, in weiterführende Hilfsangebote zu vermitteln und möglichst nachhaltig anzubinden. Neben der bestehenden Beratung vor Ort wird die aufsuchende Beratung ausgebaut, um insbesondere schwer erreichbare und vulnerable Zielgruppen besser zu adressieren. Hierzu zählen u.a. Menschen mit sprachlichen und kulturellen Barrieren, psychiatrisch und suchterkrankte sowie multimorbide Menschen, Haftentlassene, wohnungslose Menschen, High -Need-Clients, Sexwor- ker*innen sowie Personen in besonders belasteten Familiensystemen (insbesondere Kinder und Ju- gendliche). Zudem ist eine stärkere präventive Arbeit bei drohendem Verlust des Krankenversiche- rungsschutzes sowie die Einbindung in die kommunale Quartiersarbeit vorgesehen. 4. Weiteres Vorgehen Es hat sich erneut bestätigt, dass der Notfallfonds etabliert ist. Er ist unbefristet im konsumtiven Etat des Gesundheits- und Veterinäramtes mit einem Budget von 30.000 € pro Jahr ausgestattet. Die Zahl der Ratsuchenden ist im Berichtszeitraum deutlich gestiegen, während die Antragszahlen stabil auf hohem Niveau geblieben sind. Die Behandlungskosten sind trotz dieser Entwicklung zurückgegan- gen, was maßgeblich darauf zurückzuführen ist, dass schwangere Frauen zur Geburt in andere Kos- tenübernahmeverhältnisse überführt werden konnten. Die starken Schwankungen der über den Not- fallfonds getragenen Behandlungskosten in den vergangenen Berichtszeiträumen zeigt jedoch, dass das erforderliche Budget schwierig zu kalkulieren ist. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass der oben genannte Betrag weiterhin ausreichend ist. Die Verwaltung wird den politischen Gremien weiterhin jährlich über die Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds und ggf. über erforderliche Änderungen des Konzeptes berichten. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0027/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2026
- Erstellt
- 06.01.2026 17:51