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V/0027/2026

Jahresbericht zur Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum Gesundheitssystem

Vorlagen 05.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 24.06.2026, TOP 5.2

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

12129 Zeichen

V/0027/2026 
V/0027/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Jahresbericht zur Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne 
geregelten Zugang zum Gesundheitssystem 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   02.06.2026 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   17.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Bericht 
   24.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Einleitung 
Der Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung am 14.12.2016 beschlossen,  dass ab 2017 jährlich 
25.000 €  als Notfallfonds für die Versorgung von Menschen ohne geregelten Zugang zum 
Gesundheitssystem bereitgestellt werden. Für das Jahr 2020 hat der Rat am 11.12.2019 eine Erhö-
hung der Mittel für den Notfallfonds um 5.000 € auf  30.000 € beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom 
17.03.2021 gilt diese Erhöhung in den Folgejahren fortlaufend. 
Die Verwaltung hat zur Verwendung der Mittel ein Umsetzungskonzept (V/0145/2017) erarbeitet, das 
am 05.04.2017 vom Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeits-
förderung beschlossen und zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet wurde. Die Verwaltung kommt mit 
diesem Bericht, wie bereits in den vergangenen Jahren, dem Auftrag nach, den politischen Gremien 
jährlich über die Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds und ggf. erfolgte Konzeptanpassungen 
zu berichten. 
2. Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds 
Die Zahl der Ratsuchenden ist im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum  deutlich angestiegen, 
während die Antragszahlen auf einem weiterhin hohen Niveau stabil geblieben sind. Gleichzeitig sind 
die Behandlungskosten deutlich gesunken. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Be-
richtszeitraum zwar Schwangerschaftsvorsorgen stattfanden, die schwangeren Frauen zur Geburt 
jedoch in andere Kostenübernahmeverhältnisse überführt werden konnten. 
 
Gesundheits - und 
Veterinäramt 
 
05.05.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Mersch  
Telefon: 492-5368 
Mersch@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0027/2026 
Zeitraum 16.4.2025  
-15.4.2026 
16.4.2024 
-15.4.2025 
16.4.2023 
-15.4.2024 
16.4.2022 
-15.4.2023 
16.4.2021 
-15.4.2022 
16.4.2020 
-15.4.2021 
Hilfesuchende 41 30 32 41 36 31 
Anträge 75 74 55 85 66 51 
Behandlungs- 
kosten in € 14.200 25.900 22.000 27.700 20.900 9.900 
 
Die erstatteten Beträge variieren von ca. 9  € bis ca. 1.300 €. Bei 65 Anträgen wurde der Gesamtbe-
trag und bei 10 Anträgen lediglich ein Zuschuss übernommen. Grund dafür, dass nur ein Teilbetrag 
übernommen wurde, war in fast allen Fällen, dass die Abrechnung nicht nach dem einfachen Satz 
nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgte. 
Im akt uellen Berichtszeitraum waren 18 der Ratsuchenden bei der Malteser Medizin für Menschen 
ohne Krankenversicherung (MMM) angebunden und 21  bei dem mobilen Dienst des Hauses der 
Wohnungslosenhilfe (HdW). Zwei Personen nutzten beide Angebote. Die Einbindung beider Dienste 
in das Verfahren zum Notfallfonds hat sich demnach erneut als sinnvoll erwiesen. 
Im Rahmen einer Konzeptanpassung im Jahr 2019 wurde festgehalten, dass das Kriterium „bestätig-
ter gewöhnlicher Aufenthalt in Münster seit mindestens 3 Monaten“ im Einzelfall geöffnet werden 
kann. Diese Möglichkeit ist vor allem dann vorgesehen, wenn absehbar ist, dass der / die Ratsuchen-
de in Zukunft in Münster bleiben wird (z. B. nachgewiesener Arbeitsvertrag als Voraussetzung für die 
materielle Freizügigkeit; Schwangere, für die nach der Geburt des Kindes ein Aufenthaltsrecht be-
steht und deren Partner /-in in Münster lebt). In dem dieser Vorlage zugrundeliegenden Berichtszeit-
raum wurde bei 6 Hilfesuchenden eine Öffnung des Kriteriums vorgenommen. 
Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwanger-
schaft (20 % der Ratsuchenden bzw. 24 % der Anträge). Der Kostenanteil für die Behandlung im Kon-
text Schwangerschaft betrug 40 % (ca. 5.700 €). Im Berichtszeitraum wurde keine Geburt abgerech-
net. Weitere mehrfach auftretende Anlässe waren Zahnschmerzen (6 Ratsuchende bzw. 9 Anträge), 
Herz-Kreislauf-Erkrankungen (5 Ratsuchende bzw. 8 Anträge) sowie Abhängigkeit von Substanzen 
bzw. Substitution (3 Ratsuchende bzw. 9 Anträge). Die übrigen Behandlungsanlässe waren vielfältig: 
Schuppenflechte, Magen-Darm-Erkrankungen, COPD, Wundversorgung, Störung der Blasenentlee-
rung, Rückenschmerzen, Bluthochdruck, Erkrankung der Prostata, Bauchspeicheldrüsenentzündung, 
Zustand nach Schlaganfall, Streptokokkenangina, Gelenksquetschungen, Verdacht auf Lungenkrebs, 
paranoide Schizophrenie, Depression. 
 
Im Folgenden sind weitere statistische Angaben zu den Ratsuchenden aufgeführt:  
Geschlecht (N=41) 
Geschlecht männlich weiblich divers 
Ratsuchende 21 20 0 
 
Alter bei erster Antragstellung (N=41) 
Alter 0-4 
Jahre 
5-14 
Jahre 
15-17 
Jahre 
18-24 
Jahre 
25-39 
Jahre 
40-64 
Jahre 
65 Jahre 
und älter 
Ratsuchende 0 0 0 1 19 17 4

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V/0027/2026 
Aufenthaltsstatus bei erster Antragstellung (N=41) 
Aufenthalts-
status 
EU-Bürger/ 
-innen Papierlose Drittstaatler/ 
-innen Geflüchtete Deutsche 
Ratsuchende 20 12 5 1 3 
 
Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Notfallfonds ist, dass kein Krankenversicherungs-
schutz bzw. keine Möglichkeit besteht, in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen einen 
Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dieses Kriterium prüft die Beratungsstelle „Klar für Ge-
sundheit“. Auch nach der Kostenerstattung durch den Notfallfonds versucht die Beratungsstelle wei-
ter, die Patientinnen und Patienten in eine Krankenversicherung zu vermitteln, u. a. damit für mögli-
che künftige Behandlungskosten ein Kostenträger des gesundheitlichen Regelversorgungssystems 
aufkommt. Die folgende Tabelle zeigt, dass knapp ein Drittel der Ratsuchenden, deren Clearingver-
fahren bereits abgeschlossen ist, erfolgreich vermittelt wurden. Die eigentliche Vermittlungsquote 
dürfte vermutlich noch höher als in der Tabelle dargestellt sein. Dies ist darin begründet, dass in eini-
gen der als nicht erfolgreich vermittelt aufgeführten Fälle alle Voraussetzungen für die erfolgreiche 
Vermittlung erfüllt waren und die Beratungsstelle die entsprechenden notwendigen Schritte veranlasst 
hat, dann jedoch keine Rückmeldung mehr von den Ratsuchenden erfolgte. Es ist davon auszuge-
hen, dass in diesen Fällen die Vermittlung erfolgreich verlaufen ist, aufgrund der fehlenden abschlie-
ßenden Rückmeldung werden diese jedoch der Kategorie „nicht erfolgreich“ zugeordnet. Gründe da-
für, dass die Vermittlung tatsächlich gescheitert ist, sind in erster Linie die Ausreise in das Herkunfts-
land, der Kontaktabbruch durch die Ratsuchenden oder das fehlende Aufenthaltsrecht. 
Vermittlungsergebnis (N=41) 
Vermittlungsergebnis erfolgreich nicht erfolgreich in Bearbeitung 
Ratsuchende 12 27 2 
 
Im Berichtszeitraum gab es keinen Fall mit rückwirkendem Krankenversicherungsschutz, der zu einer 
Kostenrückerstattung einer Krankenkasse an das Gesundheitsamt hätte führen können. 
 
3. Weiterentwicklung des Konzeptes zur Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds 
Bei einem jährlichen Treffen aller am Verfahren zum Notfallfonds Beteiligten (Träger der  Beratungs-
stelle „Klar für Gesundheit“: Bischof -Hermann-Stiftung, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstüt-
zung Asylsuchender, Gesundheits- und Veterinäramt; Malteser Medizin für Menschen ohne Kranken-
versicherung, Mobiler Dienst angesiedelt beim Haus der Wohnungslosenhilfe) sollen die Erfahrungen 
mit dem bestehenden Konzept reflektiert und mögliche Anpassungen des Konzeptes diskutiert wer-
den. Das letzte Reflexionsgespräch hat im Dezember 2025 stattgefunden. Hier wurden verschiedene 
Fragestellungen rund um den Notfallfonds besprochen , eine Konzeptanpassung ist jedoch nicht er-
forderlich.  
Positiv hervorzuheben ist weiterhin die Bedeutung der Arbeit der Beratungsstelle „Klar für Gesun d-
heit“. In den ersten gut zehn  Projektjahren (01.10.2016 – 31.12.2025) konnte die Clearingstelle von 
1.915 Ratsuchenden bereits 1.287 (67  %) in das gesundheitliche Regelversorgungssystem vermit-
teln, so dass der Notfallfonds in diesen Fällen nicht genutzt werden musste / muss. 
Im vergangenen Jahr hat sich die Clearingstelle intensiv mit dem Thema der Weiterfinanzierung aus-
einandersetzen müssen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes 
Nordrhein-Westfalen fördert seit dem Jahr 2016 landesweit fünf solcher Clearingstellen (in Dortmund, 
Gelsenkirchen, Duisburg, Köln und Münster). Die Landesförderung über das MAGS wurde beendet 
und stattdessen ein Förderprogramm über den Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt. Bzgl. des

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V/0027/2026 
ESF-Förderprogramms gilt, dass pro Regierungsbezirk jeweils nur eine Clearingstelle gefördert wird. 
Da von den o.g. bislang geförderten Clearingstellen zwei im Regierungsbezirk Münster liegen, muss-
ten die Clearingstellen aus Gelsenkirchen und Münster in Konkurrenz zueinander treten. Die Interes-
senbekundung der Münsteraner Clearingstelle wurde abgelehnt.  
Während die Förderung damit für die Münsteraner Clearingstelle eigentlich zum 31.12.2025 ausge-
laufen wäre, hat das MAGS für die Jahre 2026 und 2027 eine Förderung in Höhe von jeweils 140.000 
€ für das Modellprojekt „Klar für Gesundheit – Beratungsstelle für klare Wege im Gesundheitssystem“ 
für zwei Jahre zugesagt. Um das Projekt mit dem gleichen Personalumfang wie die bisherige Clea-
ringstelle umsetzen zu können, haben sich die beteiligten Träger ergänzend intensiv um die Einwer-
bung von Stiftungsmitteln bemüht. Seitens der LVM -Versicherung stehen für 2026 und 2027 jeweils 
70.000 € zur Verfügung.  
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung durch das MAGS war eine konzeptionelle Weiter-
entwicklung des Projektes, die neben der o.g. Anpassung des Projektnamens mit einer inhaltlichen 
Neuausrichtung und Erweiterung der Aufgaben verbunden ist.  Das weiterentwickelte Projekt über-
nimmt künftig verstärkt eine Lotsenfunktion im Gesundheitssystem. Ziel ist es, Menschen ohne Kran-
kenversicherungsschutz, die sich in prekären Lebenslagen befinden und sich mit verschiedenen Zu-
gangsbarrieren zur gesundheitlichen Versorgung konfrontiert sehen, zu unterstützen, passende An-
sprechpersonen zu finden, in weiterführende Hilfsangebote zu vermitteln  und möglichst nachhaltig 
anzubinden. Neben der bestehenden Beratung vor Ort wird die aufsuchende Beratung ausgebaut, um 
insbesondere schwer erreichbare und vulnerable Zielgruppen besser zu adressieren.  Hierzu zählen 
u.a. Menschen mit sprachlichen und kulturellen Barrieren, psychiatrisch und suchterkrankte sowie 
multimorbide Menschen, Haftentlassene, wohnungslose Menschen, High -Need-Clients, Sexwor-
ker*innen sowie Personen in besonders belasteten Familiensystemen (insbesondere Kinder und Ju-
gendliche). Zudem ist eine stärkere präventive Arbeit bei drohendem Verlust des Krankenversiche-
rungsschutzes sowie die Einbindung in die kommunale Quartiersarbeit vorgesehen. 
4. Weiteres Vorgehen 
Es hat sich erneut bestätigt, dass der Notfallfonds etabliert ist. Er ist unbefristet im konsumtiven Etat 
des Gesundheits- und Veterinäramtes mit einem Budget von 30.000 € pro Jahr ausgestattet. Die Zahl 
der Ratsuchenden ist im Berichtszeitraum deutlich gestiegen, während die Antragszahlen stabil auf 
hohem Niveau geblieben sind. Die Behandlungskosten sind trotz dieser Entwicklung zurückgegan-
gen, was maßgeblich darauf zurückzuführen ist, dass schwangere Frauen zur Geburt in andere Kos-
tenübernahmeverhältnisse überführt werden konnten. Die starken Schwankungen der über den Not-
fallfonds getragenen Behandlungskosten in den vergangenen Berichtszeiträumen zeigt jedoch, dass 
das erforderliche Budget schwierig zu kalkulieren ist. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, 
dass der oben genannte Betrag weiterhin ausreichend ist. 
Die Verwaltung wird den politischen Gremien weiterhin jährlich über die Verwendung der Mittel aus 
dem Notfallfonds und ggf. über erforderliche Änderungen des Konzeptes berichten. 
 
 
 
 
In Vertretung 
  
  
gez.  
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

02.06.2026 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 9 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.2 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0027/2026
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2026
Erstellt
06.01.2026 17:51