V/0538/2020
Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städt. Kindertageseinrichtung Hiltrup-West, An der Alten Kirche 163
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Anlage A
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Anlage A zur V/0538/2020 Kurzüberblick Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Die Trägervertreter werden u.a. von den Bezirksvertretungen gewählt. Frau Richter legt ihr Mandat als Trägervertreterin in der Kita Hiltrup-West zum 30.09.2020 nieder. Es ist von der Bezirksvertretung die Nachfolge zu regeln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun- gen. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre- ter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel- len. Damit der Rat der Tageseinrichtung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mit der vor- geschriebenen Anzahl an Trägervertretern tagen kann, ist es erforderlich, zeitnah eine Nachfolge- rin / einen Nachfolger durch die Bezirksvertretung zu bestellen. Damit ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Kita Hiltrup-West besteht aus fünf Gruppen. Durch die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup wer- den vier Trägervertreter/innen bestellt. Zwei Personen sind zurzeit weiblich und zwei männlich.
Beschlussvorlage
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V/0538/2020 V/0538/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städt. Kindertageseinrichtung Hiltrup-West, An der Alten Kirche 163 Beratungsfolge 18.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Nachfolger/in von Frau Ursula Richter wird ab dem 01.10.2020 Frau/Herr ________________ als Trägervertreter/in für die städtische Kindertageseinrichtung Hiltrup-West, An der Alten Kirche 163, berufen. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil- den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu best ellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fam i- lien von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – nicht mehr von Mitarb ei- tern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übe r- nommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Die Bezirksvertretung Münster -Hiltrup hat Frau Ursula Richter am 07.07.2011 auf Vorschlag der CDU-Fraktion als Trägervertreterin für die städtische Kindertageseinrichtung Hiltrup -West berufen. Frau Richter tritt zum 30.09.2020 von diesem Amt zurück. Es ist ein/e Nachfolger/in zu bestellen. Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Amt für Bürger- und Ratsservice 05.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0538/2020 Anmerkung: Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu In teressenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Probl e- matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Alten Kirche 163
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Details
- Aktenzeichen
- V/0538/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37