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2315/2017

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.11.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.9

Anlage 2 zur Ratsvorlage 2315-2017

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Anlage 6 Vorab-Auszug Niederschrift SoSe 14.12.2017

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Anlage 1 171019__Programm

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Vorab-Auszug zu TOP 12.1 WiA 30.11.2017

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Anlage 7, Auszug aus dem Ausschuss Soziales und Senioren vom 14.12.2017

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Anlage 4 Vorab-Auszug zu TOP 10.9 der Sitzg. des AVR vom 11.12.2017

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Anlage 5, Auszug aus dem AVR vom 11.12.2017

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Anlage 2 zur Ratsvorlage 2315-2017

8119 Zeichen

Anlage 2 zur Mitteilung 2315 /2017 
Programmanalyse und Erfahrungen anderer bundesdeuts cher Städte und aus 
dem Land Baden-Württemberg 
Maßnahmenprogramme und Erfahrungen anderer bundesdeutscher Städte sollten im 
Rahmen des Ratsauftrags näher analysiert werden. Da dies nur in überschaubarem Umfang 
und exemplarisch erfolgen konnte, hat die Lenkungsgruppe darauf abgestellt, in wie weit an 
anderer Stelle konzipierte Maßnahmen der jeweiligen kommunalen Beschäftigungsförderung 
für Köln übertragbar sind oder zumindest als Anregung herangezogen werden können. 
Dabei stellte sich die Frage der Vergleichbarkeit der Kölner Arbeitsmarktsituation mit denen 
anderer Städte.  
Dieser Vergleichbarkeit kann man sich in einem ersten Schritt über die Zuordnung zu einem 
SGB II - Typ nähern. 
1 Köln ist dem Typ IIIb zugeordnet: „Jobcenter mit überdurchschnittlicher 
eLb-Quote; Überwiegend Städte bzw. verstädterte Regionen mit hohen Wohnkosten, 
Dienstleistungsarbeitsmärkten und geringer Arbeitsplatzdichte“. Innerhalb dieses 
Vergleichstyps haben nur wenige Städte eigenständige kommunale 
Beschäftigungsförderungsansätze. 
Bei Vorhandensein eines solchen eigenständigen Programms war wiederum zu beachten, 
dass einige dieser Städte von ihrem Status als Bundesland und Stadtstaat (B, HB, HH) mit 
anderen Möglichkeiten ausgestattet sind als es eine bundeslandangehörige Großstadt sein 
kann. Diese kommen für einen Abgleich nicht in Frage. In den übrigen Städten des 
Vergleichstyp, allesamt ihrer Größe nach nicht vergleichbar mit Köln, finden sich nur wenige 
kommunale Ansätze, die über ein eigenes Amt oder eine Abteilung für kommunale 
Beschäftigungsförderung hinausgehend auch mit einem eigenständigen kommunalen 
Förderprogramm ausgestattet sind. Kommunale Aktivitäten finden sich dabei auch in 
Kommunen wie der Stadt Offenbach, die das gesamte SGB II in kommunaler Trägerschaft 
umsetzt und darin auch kommunaleigene Aktivitäten integriert hat. In einem zweiten Schritt 
wurden nach anregenden Beispielen auch in anderen SGB II - Regionen Deutschlands 
gesucht. Dabei stößt man auf Ansätze in Baden-Württemberg (beispielsweise Freiburg, 
Karlsruhe oder Stuttgart), die auf Grund der Richtlinien eines entsprechenden 
Landesarbeitsmarktprogramms eine eigenständige auf die jeweilige Kommune bezogene 
Planung unter der Überschrift „Kommunale Beschäftigungsförderung“ vorsehen. Diese 
erschöpft sich aber im Wesentlichen in der Einwerbung und Umsetzung eben dieser 
Landesprogrammmittel. 
Aus der Gesamtanalyse lassen sich folgende Anregungen aus den Städten München 
(Jobcenter gemeinsame Einrichtung), Wiesbaden (Jobcenter zugelassener kommunaler 
Träger) und Düsseldorf (Jobcenter gemeinsame Einrichtung) festhalten:  
Fachlich anregende Ansätze finden sich in Wiesbaden, das als einkommensstarke mittlere 
Großstadt und zugleich zugelassener kommunaler Träger schon seit vielen Jahren eine 
integriert ausgerichtete Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik betreibt, die etwa die 
Schnittstelle zwischen SGB II und SGB VIII durch, aus beiden Rechtskreisen finanzierte, 
Projekte sehr wirksam geregelt hat. So ist der Ansatz der Wiesbadener Jugendwerkstatt mit 
500 Auszubildenden und 350 beschäftigten Langzeitarbeitslosen durchaus anregend. Die 
dort praktizierten Hilfeansätze finden sich aber nach Meinung der Lenkungsgruppe auch in 
Köln seit vielen Jahren bei Ausbildungs- und Beschäftigungsträgern. Anders als in 
Wiesbaden finden diese sich aber weniger in einer einzigen großen Einrichtung konzentriert 
als vielmehr auf die Angebotspalette mehrerer Träger verteilt. Über einen Transfer der 
integrierten Planung und Umsetzung insbesondere an der Schnittstelle SGB II / VIII i.V.m. 
Teilhabe am Arbeitsmarkt, wie er sich in Wiesbaden entwickelt hat, sollte weiter diskutiert 
werden.  
                                                           
1 Vgl.: Uwe Blien u.a.: Neukonzeption der Typisierung im SGB-II-Bereich. Vorgehensweise und Ergebnisse, Nürnberg 2013; 
Bundesagentur für Arbeit: Kennzahlen nach § 48a SGB II. Übergreifende methodische Hinweise. Version 3.1, Nürnberg 
Dezember 2016

In Düsseldorf (Vergleichstyp IIIb wie Köln) sind vergleichbare Überlegungen wie im Kölner 
Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm zu finden, beispielsweise die Förderung von 
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei der Kommune und bei freien Trägern 
allerdings mit der Orientierung insbesondere auf ältere Langzeitarbeitslose als Alternative 
zum dauerhaften Leistungsbezug in einem Umfang von 40-60 Beschäftigungsverhältnissen, 
die ergänzende Förderung von Arbeitsgelegenheiten im SGB II etwa durch begleitende 
Qualifizierung oder die Erweiterung der sozialraumorientierten BIWAQ-Förderung in bislang 
nicht einbezogenen Quartieren. 
Das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) ist mit jährlich rund 28 
Millionen Euro und rund 110 Projekten das größte aus kommunalen Mitteln finanzierte 
Programm seiner Art in Deutschland. Auch wenn die Arbeitsmarktsituation und die des 
kommunalen Haushaltes in der Stadt München deutlich anders ausfallen als in Köln; werden 
aus Sicht der Lenkungsgruppe folgende Ansätze als orientierend für eine Fortentwicklung 
des Kölner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms angesehen: 
• In 2016 rund 1.200 Beschäftigungsgelegenheiten und  3.000 Qualifizierungen im 
Rahmen geförderter Beschäftigungs-, Qualifizierungs - und Ausbildungsangebote im 
Zweiten Arbeitsmarkt und im Verbundprojekt Perspekt ive Arbeit als Netzwerk aus 21 
Münchner Bildungsträgern mit ganzheitlichem Betreuu ngs- und 
Qualifizierungsangebot für Langzeitarbeitslose und Berufsrückkehrerinnen. 
• Aufbau eines rein kommunal finanzierten Dritten Ar beitsmarktes mit in 2016 zunächst 
45 bewilligten Sozialen Hilfen (mindestens 10 Präsenzstunden, 2 Euro Mehraufwand, 
dauerhafte Förderung und Trägerpauschale 200 Euro p ro Monat) und 12 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen mit 50-100% Förderung. Geplant ist 
ein Ausbau auf jeweils 100 Stellen.  
• Ein eigenständiges und sozialgesetzbuchübergreifen d integriertes Münchner 
Jugendsonderprogramm (modellhafte und innovative Pr ojekte in den Bereichen 
Berufsvorbereitung und Berufsorientierung) in Ergän zung zu Jugendhilfe sowie SGB 
II und SGB III. 
• Berufsorientierende Arbeitsgelegenheiten für Geflü chtete in Sozialen Betrieben. 
Anfang 2017 wurden vier Städte mit besonders hoher Quote von Langzeitleistungsbeziehern 
vom Land NRW ausgewählt, um in Modellprojekten mit Landesmitteln kommunale 
Beschäftigungsförderung auf- und auszubauen (Dortmund im Rahmen seiner Kommunalen 
Arbeitsmarktstrategie 2020, Duisburg, Essen und Gelsenkirchen im Rahmen des 
Gelsenkirchener Appells). Die dort zunächst in Umrissen erkennbaren Ansätze werden 
voraussichtlich interessante Erfahrungen bringen, die weiter beobachtet werden.  
Im Rahmen des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ fördert die Landesregierung 
Baden-Württembergs die sozialpädagogisch begleitete, sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 
mehrfachen Vermittlungshemmnissen durch die Maßnahme „sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-
Aktiv-Tausch (PAT)“. Unmittelbar hat die Förderung zum Ziel, Langzeitarbeitslose mit 
mehreren Vermittlungshemmnissen, die in der Regel bereits seit 36 Monaten im 
Leistungsbezug sind, über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren 
sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Im Rahmen der Evaluation wurden signifikant 
positive Beschäftigungseffekte festgestellt, welche die realistischen Erwartungen weit 
übertroffen haben. So haben, laut der Studie, mehr Menschen eine ungeförderte 
Beschäftigung gefunden, als dies ohne PAT-Förderung möglich gewesen wäre. 
2 
 
 
                                                           
2 Vgl.: ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in Kooperation mit dem regionalen Forschungsnetz des 
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Standort Baden-Württemberg https://wm.baden-
wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Publikationen/Arbeit/Endbericht_PAT_ISG_IAB.pdf

Anlage 6 Vorab-Auszug Niederschrift SoSe 14.12.2017

17687 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 19.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 14.12.2017 
öffentlich 
4.4 Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
2315/2017 
RM Herr Detjen erläutert, dass es im Rat eine intensive Debatte gegeben habe, in- 
wiefern AGH-Maßnahmen in ein Beschäftigungsprogramm gehören, da es ja darum 
gehe, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. 
Daher habe er die Frage, ob esmit diesem Programm möglich sei, AGH-Maßnahmen 
zu finanzieren. 
 
Herr Wagner teilt mit, dass mit diesem Programm keine Arbeitsgelegenheiten bezahlt 
werden. Das Jobcenter Köln, aber auch die Trägerversammlung haben kein Interes- 
se, Arbeitsgelegenheiten in oder mit diesem Programm in die Stadt Köln zu bringen. 
Beschäftigungsförderung sozialversicherungspflichtiger Art werde der einzige 
Schwerpunkt in diesem Programm für das Jobcenter beziehungsweise die Ar- 
beitsagentur für Arbeit sein. 
 
RM Herr Detjen sagt, dass in dem Konzept an einer Stelle eine Falschaussage ge- 
troffen werde, welche korrigiert werden müsste. Auf Seite 9 der Anlage stehe: 
„Die vertragliche Ausgestaltung zur operativen Beauftragung der KGAB muss 
ebenso sicherstellen, dass der Schwerpunkt des Beschäftigungsprogramms 
und somit der Fokus auf den sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten liegt, 
Arbeitsgelegenheiten hier nicht im Vordergrund stehen.“ 
Er fragt nach, wie man  hier Arbeitsgelegenheiten ausschließen könne. 
In der Verwaltungsvorlage sei die besondere Rolle der KGAB dargestellt. Er habe 
den Eindruck, es habe zu Beginn die Idee gegeben, dass die KGAB der Hauptträger 
werden solle. Daher habe diese seiner Meinung nach nun diese besondere Rolle. Er 
bittet um Erläuterung, was diese besondere Rolle beinhalte und wo der Unterschied 
zu den „normalen“ Trägern liege. 
Außerdem bitte er um eine saubere Trennung der Begrifflichkeiten. 
 
Der Beigeordnete Herr Dr. Rau bestätigt, für

das gesamte Projekt, dass die sozialversicherungspflichtige Arbeit im Mittelpunkt 
stehe. Es müsse aber anerkannt werden, dass es in Köln Menschen gebe, für die der 
erste Arbeitsmarkt nicht zugänglich sei. Dass diese Menschen auch im Blick seien, 
solle mit dieser Formulierung klargestellt werden. Festzuhalten sei aber, dass dieses 
Maßnahmenpaket für den ersten Arbeitsmarkt vorgesehen werde und dessen Förde- 
rung die Intention sei. 
Die KGAB sei eine 100%ige städtische Tochter. Auch in anderen Bereichen sei es 
so, dass 100%ige städtische Töchter nicht nur Auftragsempfänger seien, sondern 
auch koordinieren und Aufgaben nach außen weitergeben. 
Die KGAB solle kein vorrangiger Träger sein, sondern ihre Kompetenz dazu genutzt 
werden, Fördermittel zu akquirieren und vorbereitend tätig zu sein. 
Er bittet zur Kenntnis zu nehmen, dass eine 100%ige Tochter durch In-House-
Verfahren privilegiert behandelt werden dürfe. 
 
SB Frau Schmerbach ist dankbar für die Fragen von RM Herr Detjen. Sie fände es 
gut, dass das Programm gestärkt werde, um Vermittlung in sozialversicherungs- 
pflichtige Tätigkeiten zu fördern. 
Es gebe außer der KGAB noch weitere Beschäftigungsgesellschaften. Im Konzept 
stehe: 
„Auch diesbezüglich ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen KGAB und 
den weiteren Trägern sicherzustellen und vertraglich zu regeln“ 
Sie frage, was genau das eigentlich bedeute.  
 
Frau Gramm sagt, dass es bereits seit Jahrzehnten eine gute Beschäftigungsträger- 
landschaft gebe. Diese solle mit diesem Programm gleichermaßen mitgeschützt und 
unterstützt werden. 
Daneben gebe es die KGAB, die ebenfalls Beschäftigungsträger sei. Die gesamte 
Kölner Beschäftigungsträgerlandschaft solle adäquat beteiligt werden. Damit keine 
Benachteiligung passieren könne, werden Programme erarbeitet, die festlegen, dass 
die kommunalen Beschäftigungsträger einen angemessenen Anteil an Beschäftigun- 
gen generieren können. 
 
RM Frau Heuser bedankt sich bei allen Beteiligten für die Erstellung des Programms. 
Es werde zukünftig somit verschiedene Ratsvorlagen geben, wobei es unter ande- 
rem um den finanziellen Umfang gehen werde, mit welchem das Programm hinter- 
legt werden solle. Sie fragt, was unter „finanziellen Umfang“  verstanden werden kön- 
ne, ob auch der Umfang der Aufträge per Ratsbeschluss festgelegt werde. 
Des Weiteren fragt sie, ob dem Ausschuss der Vertrag vorgelegt werde, in welchem 
die Rolle der KGAB ausgearbeitet werde. 
 
Frau Gramm teilt mit, dass mit finanziellem Umfang der Anteil der Finanzierung aus 
dem kommunalen Haushalt gemeint sei. Alle zwei bis drei Jahre werde man mit einer 
neuen Vorlage und einem hinterlegtem Berichtswesen an den Rat gehen. Zukünftig 
werde es diese Vorlagen in den Haushaltsplanberatungen geben. Hier bei werde 
dann über den künftigen Haushaltsansatz beraten. 
 
RM Frau Heuser gibt an, dass kommunale Einsparungen nachrangig nach denen 
des Bundes sein werden. Erst profitiere der Bund davon, wenn Menschen aus der 
Arbeitslosigkeit kommen und dann zum Schluss erst die Kommune. Also sei es frag- 
lich, ob die Stadt tatsächlich so viel Geld einspare, dass man darüber dann nen- 
nenswerte Summen zusammen bekommen würde.

Frau Gramm fährt fort, dass es durchaus bewusst sei, dass man in den nächsten 
zwei Jahren das Programm nicht refinanzieren könne. Mittelfristig wolle man aufzei- 
gen, dass kommunale Kosten durch das Programm eingespart werden können, 
wenn z.B. Beschäftigungsverhältnisse durch dieses Programm länger andauern. In- 
sofern sei dies ein mittel- bis langfristiges Ziel. Das sei kein Punkt, den man kurzfris- 
tig in voller Höhe darstellen könne. Es gehe auch darum, gesellschaftspolitisch etwas 
zu erreichen. 
In der Lenkungsgruppe werde ein entsprechendes Förderprogramm für eine be- 
stimmte Zeit von voraussichtlich zwei bis drei Jahren entwickelt. Hier gebe es 
Schwerpunktsetzungen. Diese wolle man berichten und zur Zustimmung stellen, da- 
mit die Politik weiterhin Einfluss auf die Vorgehensweise der Verwaltung habe. 
Die Rolle der KGAB sei zum Einen, dass diese Mitglied in der Steuerungsgruppe als 
städtische Tochter sei. Sie werde für die Stadt In-House-Geschäfte durchführen. Au- 
ßerdem habe sie ein breites Portfolio. Somit können mehrere Tätigkeitsfelder abge- 
deckt werden. 
Der Vertrag beziehe sich darauf, dass die KGAB keinen Zuwendungsbescheid für 
eine Personalkostenfinanzierung bekommen könne. Die KGAB müsse von der Stadt 
Köln beauftragt werden. Dieser Auftrag müsse auch noch durch den Rat oder den 
Ausschuss gehen. 
 
RM Frau Heuser sagt, dass sie das so interpretiert habe, dass in diesem Vertrag 
auch geregelt sei, wie das Verhältnis der KGAB zu den anderen Trägern sei. 
 
Frau Gramm teilt mit, dass bisher lediglich festgestellt wurde, dass die Beauftragung 
der KGAB einzeln erfolgen müsse. Die Vertragsinhalte habe man noch nicht fertig 
ausgearbeitet. Somit könne sie hierzu noch keine Informationen geben. 
 
SE Herr Krücker sagt, dass sich die Freie Wohlfahrtspflege bereits im Vorfeld für das 
Förderprogramm ausgesprochen habe. Dennoch sei er ernüchtert. Er kritisiert das 
Verfahren. Es habe eine Arbeitsgruppe gegeben, welche an diesem Programm ge- 
arbeitet habe. Diese Arbeit wurde dann abgebrochen und die weitere Beratung finde 
erst wieder hier im Sozialausschuss statt. Seiner Meinung nach fokussiere sich das 
Programm doch sehr eindeutig auf kommunale Unternehmen. Er sehe die Wettbe- 
werbsneutralität nicht angemessen verwirklicht. 
Des Weiteren hätte er gerne eine Interpretationshilfe, wie sich die Angemessenheit 
bei der Verteilung ausdrücke. Wie hoch sei der Anteil des Programms, welche bei 
stadtnahen Gesellschaften durchgeführt werden und wie hoch sei der Anteil von Or- 
ganisationen, welche am ersten Arbeitsmarkt tätig seien. 
 
Frau Gramm antwortet, dass die Arbeitsgruppe abgebrochen werden musste, weil 
vertrauliche Unterlagen, welche noch im Entwurfsstatus waren, in die Öffentlichkeit 
gelangten. 
Die Fokussierung auf kommunale Unternehmen komme daher, dass der Stadtwer- 
kekonzern und die Stadt selbst programmatisch als Auftraggeber Verantwortung 
übernehme. Dies soll ein verstärktes In-die-Pflicht-nehmen sein und keine Bevorzu- 
gung mit Fördermitteln. 
Eine prozentuale Verteilung könne sie nicht angeben, da diese erst nach der Bewilli- 
gung erarbeitet werde. 
 
SE Herr Krücker gibt an, dass er keine konkreten Prozentzahlen wünsche, sondern 
lediglich grobe Blöcke um eine grobe Orientierung zu haben.

Frau Gramm teilt mit, dass auch diese grobe Orientierung erst noch erarbeitet werde. 
Programmatisch könne man aber die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigungen als Schwerpunkt festlegen. 
 
RM Frau Hoyer sagt, dass die Zielsetzungen, Langzeitarbeitslose eine Perspektive 
zu bringen und Menschen somit in Arbeit zu bringen, unterstützenswert sei. Dennoch 
sehe sie in dem Programm die Kommune vertreten und auch die Beschäftigungsträ- 
ger, jedoch fehlen ihr die Unternehmen. 
Daher interessiere es sie, wer denn nun in der Lenkungsgruppe sitzt. 
 
SB Herr Dr. Schulz bedankt sich ausdrücklich bei den Initiatoren. Die langzeitarbeits- 
losen Personen, welche hier die Zielgruppe seien, seien die, mit denen die Unter- 
nehmen ausweislich nicht arbeiten wollen. Das seien die, die über lange Jahre hin- 
weg nicht eingestellt werden. Die Erfahrung zeige, dass es den Unternehmen zu 
kompliziert sei mit diesen Leuten zu arbeiten. 
Er glaube, dass es bei der Frage der Beteiligung der KGAB eine Reihe von Leuten 
gebe, die Verantwortung mittragen und sich darüber einig seien, dass keine Bevor- 
zugung der KGAB gegenüber anderen Beschäftigungsträgern stattfinden solle. Den- 
noch solle man die besonderen Möglichkeiten, die durch eine städtische Tochter ge- 
geben seien, auch genutzt werden. 
Bezüglich des Nachweises aus den eingesparten Kosten der Unterkunft möchte er 
vor einer Falle warnen. Solch ein städtisches Programm müsse in sich finanziert sein 
und man dürfe nicht von Einsparungen an anderer Stelle ausgehen. 
Die Mieten in Köln steigen, das heiße, Einsparungen bei Kosten der Unterkunft bei 
steigenden Mieten nachzuweisen sei fraglich. 
Die Kosten der Unterkunft machen im Gesamtpaket der Unterstützung einer lang- 
zeitarbeitslosen Person nur einen kleinen Teil aus, der nicht für das Ganze reichen 
würde. 
 
RM Herr Klausing bedankt sich ebenfalls für das vorgelegte umfangreiche Konzept. 
Er stelle sich jedoch die Frage, wieso 200.000 € benötigt werden, um 700.000 € zu 
verwalten. 
Außerdem fragt er nach den Schnittstellen dieses Programmes mit „Win-Win für 
Köln“. 
Er betont ausdrücklich, dass in dem Ausschuss Sozialpolitik betrieben werde und 
keine Finanzpolitik. Das sollte auch in die Fraktionen so vertreten werden. 
Er fragt, wie die konkrete Finanzierung aussehe und welche Fördermittel die Verwal- 
tung sich hier vorstelle. Wenn das Programm komplett städtisch finanziert werden 
solle, dann mache die Verwaltung faktisch ein Minusspiel. 
Die Lenkungsgruppe stelle das Verhältnis von Beschäftigungsträgern zu städtischen 
Unternehmen und der freien Wirtschaft dar. Seine Fraktion fragt, ob diese Gruppen 
in der Lenkungsgruppe auch entsprechend beteiligt seien. 
 
Der Beigeordnete Herr Dr. Rau fügt ein, dass es viele ins Detail gehende Fragen ge- 
be und die Vorlage doch ohne Votum in die Beratungsfolge solle. Er rege an, ein 
Fachgespräch anzubieten, zu denen Interessierte aus diesem Ausschuss hinzu- 
kommen könnten. 
 
Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold erinnert daran, dass der Rat bereits am 
19. Dezember tage und es zeitlich vorher sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich 
sei, einen gemeinsamen Termin zu finden.

RM Herr Detjen teilt mit, dass er sich diese Diskussion im Rat nicht erneut wünsche. 
Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen und appelliert, den Auszug aus der 
Niederschrift rechtzeitig in den Rat zu geben. 
 
Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold hält das Konstrukt eines Fachge- 
sprächs, wo danach nicht mehr viel Zeit dafür ist, die Kolleginnen und Kollegen zu 
informieren für schwierig. 
Er appelliert an die noch folgenden Redner sich im Anbetracht der Zeit kurzzuhalten. 
 
Frau Gramm führt aus, dass momentan der Anteil der Verwaltungskosten für zwei 
0,75 Stellen innerhalb der Verwaltung unmittelbar und  0,75 Stelle mittelbar für die 
KGAB geplant sei. Das wirke im ersten Moment im Bezug zur Gesamtsumme als 
sehr viel. 
Ursprünglich sei die Absicht gewesen, dass Beschäftigungsförderungsprogramm mit 
ca. 3 Millionen € einbringen zu wollen. Das habe sich errechnet aus knapp 1% der 
jährlichen Kosten der Unterkunft. Das hätte das Verhältnis aus Fördermitteln und 
Verwaltungskosten schon deutlich verbessert. Die Zielrichtung sei die Zahl der zur 
Verfügung stehenden Fördermittel weitestgehend zu nutzen. 
Wenn sich das Programm volkswirtschaftlich und sozialpolitisch beweise, strebe man 
an, mittel- oder langfristig höhere Volumina für das Programm angeben zu können. 
Die Verhandlungen mit den einzelnen Beteiligten und die Umsetzung und die ent- 
sprechende Dokumentation, sowie Monitoring benötige einiges an geeignetem 
Fachpersonal. 
Die Schnittstelle  zu Win-Win werde es geben. Die Träger von Win-Win seien auch 
die Beschäftigungsträger der Stadt. Win-Win beziehungsweise das Stadtverschöne- 
rungsprogramm werde natürlich eine entsprechende Verschränkung und Verbindung 
bekommen. 
Die Verwaltung wolle aber auch beim Stadtverschönerungsprogramm längerfristige 
Beschäftigungsverhältnisse erreichen. Das sei teilweise schon aus eigenen Mitteln 
des Programmes realisiert worden. Da bei den beiden Prorammen zwei unterschied- 
liche Ansätze vorliegen, soll das Stadtverschönerungsprogramm nicht völlig darin 
aufgehen. 
Die konkrete Einsetzung von Fördermitteln zeige sich langfristig bei dem Programm 
dadurch, welche Fördermittel durch den Bund, das Land etc. zur Verfügung stehen. 
Die Lenkungsgruppe sei mit  Vertretern der Stadt, mit Vertretern der stadtnahen Ge- 
sellschaften sowie der vorrangig finanzierenden Institutionen Jobcenter und Agentur 
für Arbeit besetzt,  
. Durch die Verbindung zum kommunalen Bündnis für Arbeit mit einer Berichterstat- 
tung und Beratung  existiere die Möglichkeit Unternehmen und Unternehmensver- 
bände einzubeziehen. 
Die hauptsächliche Nutzung des ersten Arbeitsmarktes werde aber voraussichtlich 
über die Vergabe laufen. 
 
SE Herr Corneth sagt, dass das Programm nicht an Dingen scheitern solle, welche 
man vorher hätte regeln und berücksichtigen können. 
Er könne jetzt verstehen, wieso im Konzern über zusätzliche Aufgaben nachgedacht 
werden. Dennoch sei dies sehr intransparent. 
Des Weiteren bitte er bezüglich dem Vergaberecht und der Gemeindeordnung alles 
abzuklären. Hieran seien früher schon Programme gescheitert. Die Notwendigkeit 
wurde ja ausreichend bereits dargestellt. 
RM Frau Gärtner betont, dass sie die Arbeit zu schätzen wisse, welche da gemacht 
wurde.

Es seien Dinge an die Öffentlichkeit gekommen, die hier nicht hingehört hätten. Je- 
doch mahne sie, wenn alle Gremien, bei denen etwas unerlaubt in die Öffentlichkeit 
gelangt sei aufgelöst würden, dann gäbe es wohl in der Stadt kaum noch Gremien. 
Sie wolle das nicht ironisieren, sie finde, dass das eine Katastrophe sei, dass dies so 
häufig vorkomme. Man könne dies aber nicht zum Anlass nehmen, ein Gremium 
nicht mehr fortzuführen oder stark eingeschränkt fortzuführen. Vor allem, wenn man 
nicht wisse, wodurch es an die Öffentlichkeit gelangt sei. Sie bitte dieses Vorgehen 
nochmals zu überdenken. 
 
SE Frau Eggeling äußert sich zum Schwerpunkt  der Ausschreibungen. Das Pro- 
gramm sei ja für alle Zielgruppen gedacht, die im SGB II Bezug seien, auch für Woh- 
nungslose. Diese seien meist bei Trägern beschäftigt, welche nicht an Ausschrei- 
bungen teilnehmen. Sie fragt, wie diese Menschen die Möglichkeit bekommen an 
dem Programm teilzunehmen. 
 
Frau Gramm antwortet, dass die Vergabevorschriften beachtet werden. Seit 2009 
gebe es die Möglichkeit bei Ausschreibungen auch soziale Aspekte mit zu berück- 
sichtigen. Dies  werde man im Rahmen der Ausschreibungen nutzen. Zu Beginn wird 
es sich nicht um große Umfänge  handeln, da man sich erst langsam an den Markt 
herantasten müsse, beispielsweise wie der Markt das Programm überhaut annehme. 
Man wolle an bereits gemachten positiven Erfahrungen aufbauen unter Wahrung 
aller rechtlichen Rahmenbedingungen. 
 
Dass Informationen vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangen sei sehr schade. In einer 
sehr intensiven Diskussion über Rahmenbedingungen wolle man eben nicht, dass 
dies an die Öffentlichkeit gelange. Es solle intern diskutiert werden und nicht öffent- 
lich. Die Arbeitsgruppe sei über den Werdegang des Programmes auch informiert 
und werde zukünftig wieder mehr mit einbezogen. Das sei im Programm auch so 
vorgesehen. 
Die von SE Frau Eggeling angesprochenen Träger für Zielgruppen könnten über 
Vergaben nicht beteiligt werden.. Personenbezogene Förderungen über die Möglich- 
keit der subventionierten Beschäftigung komme hierfür eher in Betracht. 
 
SE Frau Eggeling sagt, dass diese Förderungen aber nicht 100%ig kostendeckend 
seien.  Sie fragt, ob die Möglichkeit bestehe durch das Programm dann die aufsto- 
ckenden Mittel zu bekommen. 
 
Frau Gramm bestätigt das. 
 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung, 
die Vorlage gemeinsam mit TOP 12.7 zu beraten. 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt die Vorlage ohne Votum in die Be- 
ratungsfolge zu verweisen.

Anlage 1 171019__Programm

46262 Zeichen

KomProArBeit 
 
Kommunales Programm  
für Arbeit und  
Beschäftigungsfähigkeit

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
2 
 
Inhalt  
 
0.  Präambel .............................................................................................................. 3 
1.  Zur weiteren Begründung des Programms .......................................................... 4 
2.  Zielsetzung und Zielgruppen des Programms ...................................................... 5 
3.  Struktur ................................................................................................................ 6 
4.  Fördergegenstände, Beschäftigungsfelder und Handlungsstrategien .................10  
Schwerpunkt 1: Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung .......... 10  
Schwerpunkt 2: Förderprogrammmanagement .................................................. 13  
Schwerpunkt 3: Niedrigschwellige und begleitende Instrumente ....................... 13  
5.  Finanzierung .......................................................................................................15  
6.  Monitoring, Evaluation, Fortschreibung ...............................................................16  
Fortschreibung und Berichterstattung ................................................................ 18  
7.  Anhang: ...............................................................................................................19  
Zu 4. Schwerpunkt 1: Beschäftigungsfelder ....................................................... 19  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Redaktion:  Sigrid Gramm, Johanna Below, Dr. Michael Seligmann  
Kontakt: Amt für Wirtschaftsförderung - Arbeitsmarktförderung  
sigrid.gramm@stadt-koeln.de 
  johanna.below@stadt-koeln.de 
 
Stand:   19. Oktober 2017

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
3 
 
0. Präambel 
Die Arbeitsmarktreformen seit dem Jahr 2000 hatten sowohl eine effizientere Gestal- 
tung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland als auch die Reformierung der staatlichen 
Arbeitsvermittlung zum Ziel. Vieles ist seitdem gel ungen. Der Abbau von Langzeitar- 
beitslosigkeit erfüllt bislang nicht die ursprüngli chen Erwartungen. Die deutsche Wirt- 
schaft befindet sich seit Jahren in einem Aufschwun g, der langzeitarbeitslose Men- 
schen viel zu wenig erreicht. Das trifft auch auf die Stadt Köln zu.  
Mehr als 60.000 Menschen sind in Köln im Jahr 2017 1 selbst sehr lange Zeit ohne 
Arbeit oder leben als Kinder und Angehörige in Fami lien, die von anhaltender Ar- 
beitslosigkeit geprägt werden: 60% der Betroffenen haben komplexe Profillagen, 
rund 75% haben keine abgeschlossene Berufsausbildun g und zum Teil auch keinen 
Schulabschluss. Die Chancen auf eine nachhaltige In tegration in den Arbeitsmarkt 
sind ohne Unterstützung außerordentlich gering. Lan g anhaltende Arbeitslosigkeit 
verringert erwiesenermaßen die Chancen jeder erwach senen Person und jedes Kin- 
des auf eine aktive Zukunft und ein glückliches Miteinander in dieser Stadt. 
Die bestehenden Programme des Bundes und des Landes  Nordrhein-Westfalen zur 
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für die genannte Personengruppe sowie 
eine ausreichende begleitende Qualifizierung und Integration erreichen nur einen Teil 
der langzeitarbeitslosen Kölnerinnen und Kölner. An gesichts der verfestigten hohen 
Zahl von Langzeitarbeitslosen sieht sich der Rat de r Stadt Köln in der Pflicht, kom- 
munale Mittel und Ressourcen für Maßnahmen zur Bekä mpfung der Langzeitarbeits- 
losigkeit mit dem Ziel der Integration in Arbeit ei nzusetzen. Dazu soll auch die 
Vergabe städtischer Aufträge beitragen.  
Die Stadt Köln verfolgt das Ziel, bereits von frühe ster Kindheit an die Voraussetzun- 
gen für eine gute Bildung und Ausbildung sowie den Einstieg in das Berufsleben zu 
schaffen. Zur präventiven Verhinderung von Arbeitsl osigkeit und Langzeitarbeitslo- 
sigkeit der nachwachsenden Generationen gilt es, di e bereits vorhandenen kommu- 
nalen Strukturen in diesem Bereich für eine integri erte kommunale Förderkette von 
früher Kindheit bis zum Übergang Schule - Beruf zu nutzen. Diese kommunale För- 
derkette ergänzend legt die Stadt Köln ein eigenes kommunales Programm für Arbeit 
und Beschäftigungsfähigkeit auf, das vorhandene Bun des- und Landesprogramme 
ergänzen und erweitern soll.  
Der Rat der Stadt Köln sieht die Verringerung der L angzeitarbeitslosigkeit in Köln 
sowie die Förderung der davon betroffenen Familien als Aufgabe aller Arbeitsmarkt- 
akteure und der gesamten Stadtgesellschaft an. Das kommunale Programm für Ar- 
beit und Beschäftigungsfähigkeit wird daher mit den  Möglichkeiten, Erfordernissen 
und Planungen der im Kommunalen Bündnis für Arbeit aktiven Institutionen und Or- 
                                            
1  Datenquelle dieser und der folgenden Zahlen: Stati stik der Bundesagentur für Arbeit, SGB II, Berichtsmonat  
Dezember 2016 (Stand März 2017).

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
4 
 
ganisationen verzahnt. Die programmatische Bündelung aller Kräfte ist grundlegende 
Voraussetzung für ein Gelingen. 
Das kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigung sfähigkeit wird mit den Akt- 
euren des Kommunalen Bündnisses für Arbeit 
2 abgestimmt.  
 
1. Zur weiteren Begründung des Programms 
Bereits nach zwölf Monaten andauernder Arbeitslosig keit tritt Langzeitarbeitslosigkeit 
ein. Andauernde Langzeitarbeitslosigkeit führt zu L angzeitbezug im SGB II mit sei- 
nen sozialen, gesundheitlichen und dequalifizierend en Folgen oder in der Folge Be- 
zug von Sozialhilfe gem. SGB XII. In Köln waren im Dezember 2016 mehr als 25.600 
als arbeitslos gezählte Menschen im Langzeitbezug a uf Leistungen des SGB II an- 
gewiesen; weitere 6.600 im Langzeitbezug waren zu d em Zeitpunkt in einer arbeits- 
marktpolitischen Maßnahme aktiv, also faktisch weit erhin langzeitarbeitslos. Diese 
Menschen haben oftmals mehrfach an Maßnahmen teilge nommen, ohne dass sich 
Chancen auf einen Übertritt in den allgemeinen Arbe itsmarkt ergaben. Bei dieser 
Gruppe geht es um die Ermöglichung sozialer Teilhab e am Arbeitsmarkt. Unterstütz- 
te sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermö glicht im Einzelfall aber erfah- 
rungsgemäß auch eine individuelle qualifizierende E ntwicklung, an deren Ende ein 
dauerhafter Übergang in ungeförderte Arbeit stehen kann. 
In mehr als 16.000 Familien von Langzeitarbeitslose n in Köln leben mehr als 30.000 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Ent wicklungschancen durch die 
anhaltende Arbeitslosigkeit der Eltern eingeschränk t sind. Mit zunehmender Dauer 
der Arbeitslosigkeit steigen die Handlungsbedarfe s owohl für die betroffenen Fami- 
lien als auch insgesamt wie für die einzelnen Famil ienmitglieder. Aus der Forschung 
ist bekannt, dass zusätzlich zu den aufgezählten individuellen Folgen für erwachsene 
Langzeitarbeitslose in deren Familien Wohnprobleme ungelöst bleiben, dass aktive 
elterliche Mitwirken beispielsweise beim KiTa-Besuc h von Kindern oder an Grund- 
und weiterführenden Schulen zurückgeht und dass Erz iehungsverhalten in vielen 
Fällen überlagert wird von der elterlichen Perspekt ivlosigkeit. Das elterliche Vorbild 
anhaltender Arbeitslosigkeit und oftmals auch die u nzureichende elterliche Unterstüt- 
zung in der Phase schulischer Berufsorientierung un d beim Übergang von der Schu- 
le in den Beruf erschweren die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen. Die 
betroffenen Kinder werden durch das Erleben der anh altenden Arbeitslosigkeit ent- 
mutigt auf schulische und ausbildungsbezogene Erfol ge hinzuarbeiten. Zugänge zu 
staatlicher Unterstützung (auch über das Jobcenter)  werden nicht wahrgenommen. 
Die Erwachsenen ziehen sich verstärkt aus sozialen Netzwerken zurück und schrän- 
                                            
2  Mitglieder des Kommunalen Bündnisses für Arbeit sin d: Vertretungen der Agentur für Arbeit Köln, Arbeitgeber - 
verband der Metall- und Elektroindustrie, DGB Region  Köln-Bonn, Handwerkskammer zu Köln, Industrie- und 
Handelskammer zu Köln, Jobcenter Köln, Kreishandwerker schaft Köln, im Wirtschaftsausschuss stimmberech- 
tigten Ratsfraktionen, Stadt Köln: Oberbürgermeisterin sowie relevante Dezernate und Ämter

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
5 
 
ken damit die Kontakte ihrer Kinder ein. 3 Die in Köln vorhandenen Angebote und 
Strukturen von der Kindertagesbetreuung für unter D reijährige über die offene Ganz- 
tagsschule, die schulische Berufsorientierung bis h in zum Übergang von der Schule 
in Ausbildung und Beruf durch ein ergänzendes Famil iencoaching und weitere ge- 
eignete Maßnahmen zu einer integrierten kommunalen Förderkette weiter zu entwi- 
ckeln, unterstützt ebenfalls die soziale und berufl iche Teilhabe von Eltern und Kin- 
dern.  
Ein Positionspapier des Städtetages aus dem Jahr 20 16 weist auf einen weiteren 
Aspekt hin. Der Arbeitsmarkt für geringqualifiziert e Helfertätigkeiten ist weitgehend 
weggebrochen. Unter den Langzeitarbeitslosen in Köln verfügen rund zwei Drittel nur 
über eine geringe berufliche Qualifikation. Die Anf orderungen an Helfertätigkeiten 
sind gleichzeitig im Wandel. Waren sie zurückliegen d weitgehend von spracharmer 
Muskelarbeit dominiert, sind Helfertätigkeiten heut e in immer stärkerem Maße von 
technikgestützter Kommunikationsarbeit geprägt. Da viele der gering qualifizierten 
Menschen zudem gerade nicht über die individuellen Möglichkeiten verfügen, sich 
diesen Veränderungen durch Schulungen anzupassen, m üssen bei der Erhöhung 
ihrer Beschäftigungschancen andere Wege beschritten werden. 
4 
Kommunale Arbeitsmarktförderung muss in Köln den in tegrierten Aufbau neuer Be- 
schäftigungsmöglichkeiten für helfende Arbeitsleist ungen in der Kölner Stadtgesell- 
schaft fördern und deshalb die Integration von Arbe itslosen mit Aufträgen zur Stadt- 
gestaltung verbinden. Es geht darum, keine einfache  statistische Bereinigung eines 
sozialen und wirtschaftlichen Problems für unsere S tadt zu schaffen. Das Ziel ist, 
langzeitarbeitslose Menschen und damit ihre Angehör igen und Familien wieder dau- 
erhaft in die Stadtgesellschaft zu integrieren. Daf ür sollen passive Transferleistungen 
für Arbeit schaffende Arbeitsmarktpolitik eingesetz t werden. Der integrierte Ansatz 
erfordert eine Verknüpfung mit bestehenden Aktivitä ten und Handlungsansätzen in 
Köln wie beispielsweise dem Programm "Starke Veedel  – Starkes Köln" oder dem 
langjährigen Stadtverschönerungsprogramm.  
 
2. Zielsetzung und Zielgruppen des Programms 
Ziel des kommunalen Programms für Arbeit und Beschä ftigungsfähigkeit ist es, sozi- 
ale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration für alle l angzeitarbeitslosen Kölnerinnen 
und Kölner unabhängig davon, ob sie auf Sozialleist ungen angewiesen sind, über 
dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen.   
 
                                            
3  Vgl.: Doris Hess, Wolfgang Hartenstein, Menno Smid:  Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf die Familie, i n: 
Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschun g (MittAB), Jg. 24, Nürnberg 1991,S. 178-192; Elena 
Kramer: Auswirkungen elterlicher Arbeitslosigkeit auf  Familien, Dortmund 2013; Michael Seligmann, Wissen-
schaftliche Begleitung und Evaluation: Modellprojekt „Aktiv in Schule und Beruf“ des Kölner Trägerverbundes 
HeRhein 2012 – 2015, Endbericht Mainz 2016, Zwischenbericht Mainz 2013. 
4  Positionspapier der deutschen Großstädte: Neue Weg e aus der Langzeitarbeitslosigkeit, 2016.

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
6 
 
Dabei werden drei Zieldimensionen für die Zielgruppe des Programms verfolgt: 
o Die Bereitstellung von sozialversicherungspflichti ger Arbeit insbesondere in stadt- 
gesellschaftlich relevanten Feldern. 
o Die Erhöhung oder Wiederherstellung der individuel len Beschäftigungsfähigkeit, 
um dauerhaft sozialversicherungspflichtig tätig sein zu können. 
o Die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Familie n, um dauerhaft sozial- 
versicherungspflichtig tätig sein zu können.  
 
Die Zielgruppe des Programms bilden alle Langzeitar beitslosen und Menschen im 
Langzeitbezug von Sozialleistungen in Köln sowie ih re Familien. Bewusst werden 
nicht einzelne Personengruppen besonders hervorgeho ben. Insbesondere richten 
sich die Beschäftigungsangebote an Personen ab 25 J ahren bis zum Renteneintritts- 
alter, da für Jugendliche und junge Erwachsene die Erlangung eines berufsqualifizie- 
renden Abschlusses im Vordergrund steht. Im Einzelfall ist eine Beschäftigung jünge- 
rer Erwachsener möglich. 
 
3. Struktur 
Das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigung sfähigkeit der Stadt Köln 
baut auf den bereits vorhandenen Angeboten der unte rschiedlichen Akteure in der 
Stadt auf und bezieht ihre Ressourcen und Kompetenz en in die Umsetzung ein, um 
Langzeitarbeitslosen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu  öffnen und soziale Teilhabe 
zu ermöglichen. Daher sollen die kommunalen Mittel des Programms dort eingesetzt 
werden, wo eine Finanzierung durch Andere nicht, nicht in einem ausreichenden Um- 
fang oder nicht mehr möglich ist. 
Generell sollen bereits vorhandene individuelle För dermöglichkeiten beispielsweise 
im Rahmen des SGB II, SGB III oder Zugänge zu Arbei t etwa über das Programm 
„Starke Veedel - Starkes Köln“ vorrangig genutzt werden.  
Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung so ll das klassische Bewerbungs- 
und Einstellungsverfahren leitend sein. Die Auswahl  geeigneter Teilnehmender er- 
folgt in enger Kooperation zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber bzw. dem Träger der 
Maßnahme, dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur und  ggfls. Trägern anderer 
Maßnahmen, für deren Teilnehmende eine individuelle  Anschlussperspektive ermög- 
licht werden soll. 
Grundlage der kommunalen Förderung ist der aktive E insatz bislang passiv einge- 
setzter Mittel für die Kosten der Unterkunft. Die S tadt Köln wendet ab 2017 voraus- 
sichtlich jährlich mehr als 320 Millionen Euro alle in für die Kosten der Unterkunft 
(kommunaler Anteil) auf. Aus Bundesmitteln werden w eitere rund 580 Millionen Euro

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
7 
 
pro Jahr für die Sicherung des Lebensunterhaltes im SGB II eingesetzt. 5 Werden bis- 
lang passiv eingesetzte Finanzmittel zur Schaffung ausreichend entlohnter sozialver- 
sicherungspflichtiger Beschäftigung eingesetzt, so entfallen Zahlungen aus dem SGB 
II für den Lebensunterhalt, an die Sozialversicheru ng und für die Kosten der Unter- 
kunft. Bei einer langfristigen oder dauerhaften Int egration in Arbeit summieren sich 
diese Einspareffekte über viele Jahre beim Bund und  bei den Sozialversicherungs- 
trägern, aber auch im kommunalen Haushalt durch sinkende Mittel für die Kosten der 
Unterkunft.  
Darüber hinaus sind monetär nicht zu beziffernde, aber zu erwartende Wirkungen auf 
ein stabileres Zusammenleben in allen Quartieren de r Stadt und eine Erhöhung der 
Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugen dlichen in den betroffenen 
Familien zu erwarten.  
Das kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigung sfähigkeit wird schrittweise 
aufgebaut und bei entsprechenden Finanzbudgets ausg ebaut. Das Programm startet 
mit zunächst drei Schwerpunkten:  
(1) Förderung einfacher sozialversicherungspflichti ger Tätigkeiten, insbesondere 
in stadtgesellschaftlich relevanten Feldern, auch ü ber öffentliche Vergaben 
und den Aufbau neuer, einfacher Arbeit in Betrieben am Standort Köln; 
(2) Unterstützung der Integration langzeitarbeitslo ser Menschen in den Arbeits- 
markt mit Hilfe von Förderprogrammen der EU, des Bu ndes und des Landes 
in Kombination mit kommunalen Eigenmitteln; 
(3) Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfä higkeit langzeitarbeitsloser 
Menschen mit Hilfe niedrigschwelliger und begleiten der Instrumente sowie 
Coaching und Beratung. 
 
Programmstruktur 
Das Programm gliedert sich in vier Ebenen:  
o Die strategische Grundausrichtung 
o Die Steuerung 
o Die operative Umsetzung 
o Die Umsetzung konkreter Maßnahmen 
 
Die strategische Grundausrichtung  des kommunalen Programms für Arbeit und Be- 
schäftigungsfähigkeit wird durch die Lenkungsgruppe  in Abstimmung mit dem Kom- 
munalen Bündnis für Arbeit gesichert. Beschlüsse de s Rates der Stadt Köln und sei- 
ner Ausschüsse sind einzubeziehen. 
                                            
5  Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft/Heizung, Ausgaben für Leistun- 
gen zur Sozialversicherung im SGB II;  Zahlen mit Bezug auf das Jahr 2015. Qu.: Statistik SGB II.

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
8 
 
Die Steuerung  des kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftig ungsfähigkeit 
erfolgt durch die Lenkungsgruppe. Die Arbeitsmarktf örderung im Amt für Wirtschafts- 
förderung unterstützt diese dabei. Die Lenkungsgrup pe setzt sich zusammen aus 
den Verwaltungsbereichen Personal, Wirtschaftsförde rung, Soziales, Weiterbildung 
und Vergabe sowie den städtischen Betrieben Stadtwe rke, KGAB und SBK, dem 
Jobcenter Köln und der Agentur für Arbeit Köln.  
Das Kommunale Bündnis für Arbeit Köln ist beratend einzubeziehen und regelmäßig 
über den Umsetzungsstand des Programms zu informier en, es unterstützt die konti- 
nuierliche Zusammenarbeit der Kölner Arbeitsmarktakteure. 
Der Arbeitsmarktförderung obliegt die Budgetverantw ortung und sie sorgt für eine 
Beratung aller Ämter bei der geeigneten Verknüpfung  kommunaler Vergabeaufträge 
mit der Schaffung von Beschäftigung für langzeitarb eitslose Menschen zusammen 
mit dem städtischen Vergabeamt. Sie achtet auf die Konformität der Förderkonditio- 
nen des Programms mit dem Wettbewerbs- und Beihilferecht. 
Die Arbeitsmarktförderung beobachtet die arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen und 
ihre Auswirkungen auf die Stadt Köln. Sie prüft neu e Förderprogramme des Landes, 
des Bundes und der EU auf ihren Einsatz im Rahmen d ieses Programms. Bei Bedarf 
erarbeitet sie Vorschläge für eine Anpassung des Pr ogramms an veränderte Rah- 
menbedingungen und fachliche Erfordernisse für die Zielgruppe des Programms für 
die Lenkungsgruppe, die darüber zu entscheiden hat. 
Die Lenkungsgruppe ist weiterhin zuständig für die fachliche Bewertung der Pro- 
grammumsetzung auf Basis von Monitoringdaten und Er gebnissen der wissenschaft- 
lichen Begleitung.  
Die Berichterstattung gegenüber dem Rat der Stadt K öln, dessen fachlich betroffe- 
nen Ausschüssen sowie dem Kommunalen Bündnis für Ar beit erfolgt von Seiten der 
Arbeitsmarktförderung nach Abstimmung mit der Lenku ngsgruppe. Das heißt, die 
strategisch-administrative Umsetzung wird von der A rbeitsmarktförderung verantwor- 
tet.  
Für die operative Umsetzung, für die Beratung von möglichen Beschäftigungsgebern  
und Antragstellern, für die Akquise von Stellen, fü r eine auf die Schnittstelle zum 
Programm bezogene administrative Unterstützung der Fachämter der Stadt Köln und 
für die Weiterentwicklung des kommunalen Programms für Arbeit und Beschäfti- 
gungsfähigkeit wird die gemeinnützige Kölner Gesell schaft für Arbeits- und Berufs- 
förderung mbH eng einbezogen. Die KGAB hat eine zen trale, über die Rolle eines 
Beschäftigungsträgers hinausgehende Funktion in dem  Programm zu übernehmen, 
um die operative Schlagkraft zu garantieren  
Die Arbeitsmarktförderung ist verantwortlich für di e Förderung über Zuwendungs- 
recht u.a. Vorgaben für die Antragstellung, Auswahl , Höhe der Förderung und Bewil- 
ligung von Arbeitsstellen und Maßnahmen; das Förder programmmanagement u.a. 
Entscheidung über eine alleinige Antragstellung ode r in Kooperation mit Dritten; Her-

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
9 
 
beiführen von Vorabstimmungen innerhalb der Stadtve rwaltung sowie mit Dritten, 
insb. mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter;  ggfls. Projektmanagement; eine 
auf die Schnittstelle zum Programm bezogene adminis trative Unterstützung der 
Fachämter bei städtischen Vergaben in enger Zusamme narbeit mit dem Vergabe- 
amt, das Monitoring der Programmumsetzung sowie die Begleitung einer Evaluation.  
Zu ihren Aufgaben gehören ebenfalls die Analyse und  Aufbereitung arbeitsmarktpoli- 
tischer Entwicklungen und von Förderprogrammen, die  Geschäftsführung der Len- 
kungsgruppe, die Erstellung von Berichtsentwürfen u nd die Bearbeitung grundsätzli- 
cher Fragestellungen. 
Die Umsetzung konkreter Maßnahmen  erfolgt grundsätzlich durch Unternehmen und 
Organisationen, soweit Förderregelungen Dritter dem  nicht entgegenstehen. Dazu 
gehören ohne Einschränkung privatwirtschaftliche od er sozialwirtschaftliche Unter- 
nehmen, gemeinnützige und wohlfahrtsverbandliche Or ganisationen und Beschäfti- 
gungsträger, öffentlich-rechtliche Körperschaften u nd andere Unternehmensformen. 
Die Stadtverwaltung, stadteigene und stadtnahe Betr iebe wie der Stadtwerkekon- 
zern, die SBK und die KGAB gehören ebenfalls dazu. 
Es ist sicherzustellen, dass die Kölner Träger der Arbeits- und Beschäftigungsförde- 
rung ihren Kernkompetenzen und originären Beschäfti gungsfeldern entsprechend 
einbezogen werden und wie bisher Arbeits- und Besch äftigungsplätze für langzeitar- 
beitslose Menschen anbieten können. Hierzu ist es n otwendig, fortlaufend Kontin- 
gente der Beschäftigungsplätze bei den Trägern fest zulegen, um sicherzustellen, 
dass aufgrund der operativen Sonderstellung der KGA B den anderen Trägern keine 
Nachteile entstehen. Die vertragliche Ausgestaltung zur operativen Beauftragung der 
KGAB muss ebenso sicherstellen, dass der Schwerpunk t des Beschäftigungspro- 
gramms und somit der Fokus auf den sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten liegt, 
Arbeitsgelegenheiten hier nicht im Vordergrund steh en. Auch diesbezüglich ist ein 
ausgewogenes Verhältnis zwischen KGAB und den weite ren Trägern sicherzustellen 
und vertraglich zu regeln.

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
10 
 
4. Fördergegenstände, Beschäftigungsfelder 
und Handlungsstrategien 
Das kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigung sfähigkeit wird zunächst in 
drei Schwerpunkten umgesetzt, die einzeln oder mite inander kombiniert eingesetzt 
werden können, um eine hohe Flexibilität der Progra mmumsetzung zu gewährleis- 
ten. 
 
Schwerpunkt 1: Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 
Die Förderung in diesem Schwerpunkt zielt auf den A usbau einfacher sozialversiche- 
rungspflichtiger Tätigkeiten insbesondere in stadtg esellschaftlich relevanten Feldern. 
Sie erfolgt durch die Förderung subventionierter ei nfacher Arbeit in Betrieben am 
Standort Köln insbesondere dort, wo ein möglichst g roßer Nutzen für das Gemein- 
wohl entsteht. Dies kann auch über öffentliche Vergaben erfolgen. Die Beschäftigung 
kann über verschiedene Wege erfolgen:  
a. Sie erfolgt im unmittelbaren Anschluss an eine z eitlich begrenzte Förderung 
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch beispielsweise Bundes- 
programme oder das SGB II und verlängert diese.  
b. Sie erfolgt als erstmalige Förderung, die ähnlic he andere Förderungen (bei- 
spielsweise § 16e SGB II) quantitativ oder in den B eschäftigungsfeldern er- 
gänzt. In diesem Fall ist eine auf zunächst zwei Ja hre befristete Einstellung 
vorzusehen, um sowohl die Aufgabeninhalte als auch die Eignung der Be- 
schäftigten erproben zu können. Eine Verlängerung m it einer mittelfristigen 
Perspektive von mindestens drei bis fünf Jahren ist möglich. 
 
In diesem Programmschwerpunkt kommen insbesondere z wei Handlungsstrategien 
zum Einsatz: 
 
Handlungsstrategie Vergabe 
Diese Handlungsstrategie ist auf die Organisation v on Teilhabe am Arbeitsmarkt 
durch Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbe it im allgemeinen Arbeitsmarkt 
über die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgerichtet . Die Stadt Köln und / oder Unter- 
nehmen aus dem Stadtwerkekonzern sowie weitere städ tische Betriebe verbinden 
aus ihrem regulärem Auftragsbestand Aufträge mit de r Auflage, diese in einem zuge- 
sicherten Volumen durch eine anteilige Beschäftigun g der Zielgruppe auszuführen. 
Der Rat der Stadt Köln legt den prozentualen Anteil  des Gesamtvolumens städti- 
scher Aufträge bzw. Aufträge aus dem Stadtwerkekonz ern und stadteigener und –
naher Betriebe fest, der im Rahmen dieses Programms  eingesetzt wird. Dies soll ei- 
ne verlässliche Planung des fachlich notwendigen Um feldes sichern. Bei den beauf-

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
11 
 
tragten Arbeiten sollte es sich um einfache Arbeite n, kleinere Aufträge und / oder 
kurzfristig zu erledigende kleinere Arbeiten handeln (wie z.B. Streichen von Räumen, 
Pflege von Rasenflächen, kleinere Umzüge). Zu diese r Handlungsstrategie gehört 
die unmittelbare Auftragsvergabe als Inhouse-Geschäft. 
Aus den erwirtschafteten Mitteln finanzieren die du rchführenden Unternehmen auch 
die notwendigen Kosten, um die sozialversicherungsp flichtige Beschäftigung für ein- 
gestellte langzeitarbeitslose Menschen zu gewährlei sten. 6 Dazu gehören beispiels- 
weise:  
• Kosten der fachlichen Anleitung 
• Overheadkosten 
• Ersatzbeschaffungen und in Teilen Investitionskost en 
• Eigenanteile der direkten Personalkosten für einge stellte Langzeitarbeitslose 
sowie bei Bedarf für sozialpädagogische Begleitung 
Die Beratung der Fachämter, der Unternehmen des Sta dtwerkekonzerns sowie der 
weiteren stadteigenen oder -nahen Betriebe bei der Identifizierung geeigneter Auf- 
tragsgegenstände, der Vergabeabwicklung im Sinne di eses Programms und einer 
ggfls. sinnvollen Verknüpfung mit anderen Programmt eilen oder Programmen Dritter 
erfolgt durch die Arbeitsmarktförderung in enger Zu sammenarbeit mit dem Vergabe- 
amt. 
 
Handlungsstrategie subventionierte Beschäftigung 
Diese Handlungsstrategie ist auf die Organisation v on Teilhabe durch die Förderung 
subventionierter sozialversicherungspflichtiger Arb eit im allgemeinen Arbeitsmarkt 
ausgerichtet. In einem ersten Schritt sind bestehende individuelle Finanzierungsmög- 
lichkeiten der Arbeitgeberlohnkosten beispielsweise durch ein Bundes- oder Landes- 
programm zu prüfen und im Sinne dieses Programms so weit zu ergänzen, dass das 
Ziel einer langfristigen subventionierten Beschäfti gung erreicht wird. Die kommunale 
Förderung stockt diese Möglichkeiten nach Bedarf de m Umfang nach oder bei der 
Dauer der Förderung auf Grundlage vorhandener Mitte l auf. Dies kann beispielswei- 
se bedeuten, eine auf 50% der Arbeitgeberlohnkosten  beschränkte Förderung zu 
erhöhen oder eine auf Zeit begrenzte Förderung zu verlängern.  
Dies erfolgt i.d.R. im Rahmen des Zuwendungsrechts.  Anzustreben ist dabei eine 
Förderung aus einer Hand oder, soweit dies förderte chnisch nicht zu erreichen ist, 
eine vollständig aufeinander abgestimmte Förderung.  
 
                                            
6  Diese Handlungsstrategie orientiert sich an der e rfolgreichen Verknüpfung von Arbeitsmarktpolitik und Struktur- 
förderung in den 1990er und frühen 2000er Jahren: St ichwort Integrierte Projekte, Vergabe-ABM, Vergabe- 
AGH. Vgl. Zu dem Komplex zuletzt: Michael Seligmann, Z um aktuellen Stand der wissenschaftlichen und fach- 
politischen Diskussion um die Schaffung eines dauerh aften, öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkte s. 
Expertise für die G.I.B. Bottrop  (im Auftrag des MAIS N ordrhein-Westfalen), Bottrop/Münster 18. April 2017.

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
12 
 
Fördergegenstände 
Gefördert werden Zuschüsse zu den Arbeitgeberlohnko sten. Sie erfolgen ggfls. auf- 
stockend zu anderen Förderungen und im Einzelfall b is zu 100% unter Berücksichti- 
gung der individuellen Produktivität. Es sind indiv iduell steigende Stundenumfänge 
von 15 bis 39 Wochenstunden förderbar. Eine individ uelle Förderdauer von bis zu 
fünf Jahren ist ggfls. unter Einbezug vorhergehender Förderungen möglich.  
 
Mögliche Beschäftigungsfelder innerhalb der Stadtverwaltung Köln 
In einer ersten, nicht abschließenden Auflistung ha t der Steuerungskreis Beschäfti- 
gungsfelder innerhalb städtischer Aufgabenbereiche identifiziert, die für eine subven- 
tionierte Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen in Frage kommen. 7:  
• Sicherheit und Sauberkeit (zusätzliche Reinigungsa ufgaben im öffentlichen 
Raum, zusätzliche Begleitung in Bussen und Bahnen, Betreuungs- und Be- 
gleitservices) 
• Entlastung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit 
• Gesundheit / Betreuung (Beispielsweise Begleitserv ices, Hauswirtschaftliche 
Hilfskräfte, weitere Arbeitsfelder der SBK) 
• Grünpflege (zum Beispiel zusätzliche Hilfsgärtner)  
• Verwaltungsbereich (beispielsweise Datenerfassung,  Verkehrsüberwachung) 
Als Felder möglicher Beschäftigung sollen auch Idee n systematisch auf ihre Reali- 
sierbarkeit geprüft werden, die beispielsweise im Programm „Starke Veedel - Starkes 
Köln“ entwickelt werden, aber innerhalb des jeweili gen Programms, in diesem Bei- 
spiel „Starke Veedel - Starkes Köln“ selbst nicht o der noch nicht realisiert werden 
können. 8 
 
Verknüpfung 
Es ist möglich, beide Handlungsstrategien miteinand er und / oder mit den anderen 
Schwerpunkten dieses Programmes zu verknüpfen.  
Für geeignete Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Fö rdermaßnahmen (nach SGB 
II, SGB XII oder AsylbLG), die dort ihre berufsqual ifizierenden Kompetenzen erwei- 
tert haben, können die durch das kommunale Programm  für Arbeit und Beschäfti- 
gungsfähigkeit geschaffenen Arbeitsplätze eine sozi alversicherungspflichtige Per- 
spektive im Arbeitsmarkt bieten.  
 
                                            
7  Die Detailliste ist dem Anhang zu entnehmen. 
8  Zu Anforderungen an eine sozialräumliche Einbindun g s. beispielsweise: IAB – Institut für Arbeitsmarkt- und 
Berufsforschung und ISG – Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik Gmbh: Evaluation von Beschäf- 
tigung schaffender Maßnahmen nach §16d und §16e SGB II in Hamburg. Erstellt im Auftrag des Senats der 
Freien und Hansestadt Hamburg, 2011.

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
13 
 
Anstellungs- oder Maßnahmenträger  
Arbeitgeber oder Maßnahmenträger können grundsätzli ch alle Unternehmen und 
Organisationen sein, soweit Förderregelungen Dritte r dem nicht entgegenstehen: 
privatwirtschaftliche oder sozialwirtschaftliche Un ternehmen, gemeinnützige und 
wohlfahrtsverbandliche Organisationen und Beschäfti gungsträger, öffentlich-
rechtliche Körperschaften usw. Die Stadt Köln selbs t, stadteigene und stadtnahe Be- 
triebe gehören ausdrücklich ebenfalls dazu. 
 
Schwerpunkt 2: Förderprogrammmanagement 
In diesem Programmschwerpunkt wird die Integration langzeitarbeitsloser Menschen 
in die Arbeitsgesellschaft mit Hilfe von Förderprog rammen der EU, des Bundes und 
des Landes, durch den Einsatz kommunaler Eigenmitte l, eine koordinierte Antrags- 
steuerung sowie ein Förderprogrammmanagement verbessert.   
Die Fördergegenstände richten sich nach den jeweili gen Förderprogrammen. Die 
einzelnen Maßnahmen sind in der Regel zeitlich befr istet und werden mit einem för- 
derprogrammspezifischen Wirkungsziel versehen erbra cht. Maßnahmenträger kön- 
nen grundsätzlich alle Unternehmen und Organisation en sein soweit Förderregelun- 
gen Dritter dem nicht entgegenstehen: privatwirtsch aftliche oder sozialwirtschaftliche 
Unternehmen, gemeinnützige und wohlfahrtsverbandlic he Organisationen und Be- 
schäftigungsträger, öffentlich-rechtliche Körpersch aften usw. Die Stadt Köln selbst, 
stadteigene und stadtnahe Betriebe gehören ausdrücklich ebenfalls dazu. 
Geeignete Programme wären beispielsweise das aktuel l bis 2018 terminierte voraus- 
sichtlich aber bis 2022 verlängerte Förderprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im 
Quartier (BIWAQ)“ oder zukünftige Bundes- oder Land esprogramme, die öffentlich 
geförderte Beschäftigung in Kombination mit anderen Politikfeldern fördern.  
Die Arbeitsmarktförderung beobachtet das Fördergesc hehen und initiiert bei Bedarf 
und Geeignetheit Förderprogrammanträge in Kooperati on mit geeigneten Maßnah- 
menträgern.  
 
Schwerpunkt 3: Niedrigschwellige und begleitende Instrumente 
Dieser Schwerpunkt unterstützt die individuelle ber ufliche Qualifizierung sowie weite- 
re Aktivitäten, die zu einer Erhöhung der individue llen Beschäftigungsfähigkeit sowie 
Instrumente, die zu einer Stabilisierung der Teilna hme an Förderungen aus allen 
Schwerpunkten dieses Programms führen. 
Im Vordergrund der kommunalen Förderung soll die Ve rbesserung individueller be- 
ruflicher Kompetenzen durch praktische Arbeit, begl eitende fachliche Anleitung und 
modulare Qualifizierung sowie die Stabilisierung an derer öffentlich subventionierter 
Beschäftigungsverhältnisse stehen. Dies kann auch d adurch erreicht werden, dass

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
14 
 
durch Dritte nicht finanzierbare Unterstützungsleis tungen aus Mitteln der kommuna- 
len Beschäftigungsförderung ergänzend ermöglicht we rden. Im Einzelfall kann das 
ein langfristiges individuelles Coaching oder eine langfristige sozialpädagogische 
Begleitung, niedrigschwellige und individuell an Ar beitsplatz und Person angepasste 
und nicht durch beispielsweise das SGB II oder das SGB III abgedeckte Qualifizie- 
rung aber auch die nicht anderweitig abgedeckte För derung berufsbezogener Kennt- 
nisverbesserung oder gesundheitlicher Prävention sein. 9 Im Rahmen dieses Schwer- 
punktes sind auch sozialrechtliche Beschäftigungsve rhältnisse oder niedrig schwelli- 
ge Arbeitserfahrung förderbar. Die Weiterentwicklun g vorhandener kommunal flan- 
kierender Leistungen des SGB II kann ebenfalls gefördert werden. 
Vorrangig sind immer bestehende individuelle Finanz ierungsmöglichkeiten durch ein 
EU-, Bundes- oder Landesprogramm sowie die Sozialge setzbücher zu prüfen und im 
Sinne dieses Programms soweit zu ergänzen, dass das  individuelle Ziel erreicht 
werden  kann. Die kommunale Förderung stockt diese Möglichkeiten nach Bedarf 
dem Umfang nach oder bei der Dauer der Förderung au f Grundlage vorhandener 
Mittel auf.  
Die Förderung erfolgt i.d.R. im Rahmen des Zuwendun gsrechts. Anzustreben ist da- 
bei eine Förderung aus einer Hand oder, soweit dies  fördertechnisch nicht zu errei- 
chen ist, eine vollständig aufeinander abgestimmte Förderung. Die Förderung kon- 
zentriert sich dabei zunächst auf folgende Fördergegenstände. 
Fördergegenstände 
• Coaching / sozialpädagogische Begleitung 
Gegenstand bilden Inhalte beispielsweise wie Unterstützung bei der Heranfüh- 
rung an die Arbeitswelt, Hilfestellung bei der Lösu ng persönlicher Problemla- 
gen, gleichberechtigte Beratung und Mediation von a nstellendem Unterneh- 
men und Beschäftigtem, aktivierende Unterstützung d er Selbstwirksamkeit in 
Bezug auf Alltagsaufgaben. 
Der zeitliche Umfang kann gestaffelt erfolgen (beis pielsweise mit höherem 
Umfang zu Beginn und einem Kriseninterventionsbudge t). Er orientiert sich an 
einem zeitlichen Umfang von dauerhaft bis zu durchs chnittlich 2 Stunden pro 
Woche je zu begleitender Person. 
Die Förderung kann als Unterstützung bei sozialvers icherungspflichtiger Be- 
schäftigung, bei sozialrechtlichen Beschäftigungsve rhältnissen wie beispiels- 
weise Arbeitsgelegenheiten nach SGB II, SGB XII ode r AsylbLG oder ergän- 
zend zu Förderprogrammen Dritter erbracht werden.  
 
                                            
9  Zur Relevanz einer in das Programm integrierten so zialpädagogischen Begleitung und modularen Qualifizi e- 
rung ggfls. in Verbindung mit Gesundheitsförderung s . u.a.: ISG – Institut für Sozialforschung und Gesell- 
schaftspolitik GmbH und IAB: Wissenschaftliche Begle itung und Evaluation des Programms „Modellhafte Ent - 
wicklung eines sozialen Arbeitsmarktes, Passiv-Akti v-Tausch‘ (PAT)“. Vorläufiger Endbericht, Köln 2015 ; Frank 
Bauer und andere: Ergebnisse der Evaluation der Mod ellprojekte öffentlich geförderte Beschäftigung in Nord- 
rhein-Westfalen, Nürnberg 2016 (IAB-Forschungsbericht, 07/2016) . Vgl. auch Fußnote 6.

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
15 
 
• Individuelle, vorwiegend niedrigschwellige Qualifi zierung und berufliche Orien- 
tierung ermöglichende Instrumente 
Gegenstand bilden beispielsweise anderweitig nicht finanzierbare nied- 
rigschwellige Qualifizierungsmodule bei Anlerntätig keiten sowie die Ermögli- 
chung berufsorientierender und / oder qualifizieren der Arbeitserfahrungen in 
Ergänzung zum Instrument Arbeitsgelegenheiten im SG B II, SGB XII oder 
AsylbLG oder die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit en. Mögliche Einsatzfel- 
der finden sich sowohl in der Auflistung zum Schwer punkt 1 wie auch im be- 
stehenden Stadtverschönerungsprogramm. Soweit sie i n anderen Program- 
men als Ideen entwickelt, aber nicht realisiert werden können, sind sie (analog 
Schwerpunkt 1) auf eine Realisierbarkeit zu prüfen.  
 
• Unterstützung der individuellen Gesundheitsförderu ng 
Gegenstand kann u.a. die Hinführung zu gesundheitsfördernden Aktivitäten 
oder Verhaltensweisen sein. 
 
Eine Förderung aus diesem Programm wird immer abges timmt mit der vorhandenen 
Regelförderung durch das Jobcenter, die Agentur für  Arbeit, das SGB XII oder 
AsylbLG erfolgen. 
 
Maßnahmenträger  
Maßnahmenträger können grundsätzlich alle Unternehm en und Organisationen sein 
soweit Förderregelungen Dritter dem nicht entgegenstehen: privatwirtschaftliche oder 
sozialwirtschaftliche Unternehmen, gemeinnützige un d wohlfahrtsverbandliche Orga- 
nisationen und Beschäftigungsträger, öffentlich-rec htliche Körperschaften usw. Die 
Stadt Köln selbst, stadteigene und stadtnahe Betrie be gehören ausdrücklich eben- 
falls dazu. 
 
5. Finanzierung 
Das Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit versteht sich als 
Ergänzung und Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten aus den Regelsyste- 
men von Bund und Land NRW. Es wird darüber hinaus alle weiteren einsetzbaren 
Finanzierungsmöglichkeiten für die Förderung der Beschäftigung von bislang arbeits- 
losen Kölnerinnen und Kölnern vorrangig zu nutzen versuchen (u. a. ESF- Fördermit- 
tel).  
Der finanzielle Umfang des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungs- 
fähigkeit aus städtischen Haushaltsmitteln wird auf Grundlage eines Ratsbeschlus- 
ses im Rahmen der Aufstellung des Haushalts jeweils für eine mehrjährige Zeitper- 
spektive in einer eigenständigen Finanzposition verbindlich festgelegt.

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
16 
 
Der Anteil von Vergaben städtischer Aufträge, die i m Rahmen der Handlungsstrate- 
gie Vergabe für die Schaffung einfacher sozialversi cherungspflichtiger Beschäftigung 
eingesetzt werden, wird ebenfalls auf Grundlage ein es Ratsbeschlusses für eine 
mehrjährige Zeitperspektive festgelegt.  
 
6. Monitoring, Evaluation, Fortschreibung 
Für das Monitoring erhebt die Arbeitsmarktförderung  bei den Arbeitgebern und den 
Trägern der geförderten Maßnahmen regelmäßig Daten über die realisierten Förde- 
rungen, die Aussagen über den erreichten Umsetzungs stand und darauf basierende 
Anpassungserfordernisse ermöglichen (vgl. Liste wei ter unten). Zu vermeiden ist da- 
bei ein Mehrfachdokumentationserfordernis soweit ei ne Förderung auf mehrere Fi- 
nanzquellen zurückgreift.  
Die Umsetzung wird angemessen wissenschaftlich begl eitet. Eine Bewertung erfolgt 
mit Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung  durch die Lenkungsgruppe. Da- 
zu ergänzt die wissenschaftliche Begleitung die Dat en aus dem Programm-
Monitoring durch angemessene eigene Erhebungen bei Dritten (beispielsweise Wir- 
kungsbefragungen bei Teilnehmenden, Befragung von A kteuren wie Mitarbeitenden 
des Jobcenters und der Agentur für Arbeit oder Mita rbeitenden des Kölner Hilfesys- 
tems zum Nutzen der Förderungen).
10    
Die im Monitoring mindestens zu erhebenden Daten 11  sind übergreifend: 
Je Förderfall: 
• Anzahl geförderter Projekte, differenziert nach Ar t der Förderung 
• Höhe der Gesamtförderung je Teilnehmerplatz und Ja hr, differenziert nach 
Herkunft  
• Höhe der verausgabten Finanzmittel je Schwerpunkt und für das kommunale 
Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm insgesamt. 
 
Je Teilnehmerin / Teilnehmer: 
• Datum Beginn der Förderung 
• Datum Ende der Förderung 
• Geschlecht 
• Migrationshintergrund 
                                            
10   Die Standards der Evaluation sehen dafür u.a. eine Triangulation der Datenerhebungen vor. Mit untersch iedli- 
chen Methoden werden Daten aus mehreren verschiedenen Sichtweisen (Teilnehmende, Beschäftigte, Monito- 
ringdaten, Jobcenter usw.) erhoben, miteinander verglichen und in Beziehung zueinander gesetzt. (Standard G 
5 Valide und reliable Informationen DeGEval – Gesells chaft für Evaluation e.V. (2008) (Hg.): Standards für 
Evaluation, 4. unveränderte Auflage. Mainz, S. 35)  
11   Die Definitionen folgen, soweit nichts anderes vermerkt ist, den Definitionen der Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit für die Rechtskreise SGB II und SGB III.

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
17 
 
• Alter bei Förderbeginn 
• Dauer Leistungsbezug bei Förderbeginn 
• Dauer Arbeitslosigkeit bei Förderbeginn 
• Schulbildung 
• Berufsqualifikation 
• Bei Projektbeginn festgestellte Handlungsbedarfe i n den Bereichen schuli- 
sche und berufliche Erfahrungen, Alltagskompetenzen , Fami- 
lie/Angehörige/Soziale Netzwerke, Arbeits- und Sozi alverhalten, Finanzielle 
Situation, Gesundheit, Straffälligkeit, Wohnen. 
• Bei Projektaustritt bzw. alle 12 Monate festgestel lte Handlungsbedarfe in den 
obigen Bereichen. 
• Ergebnis bei Austritt / Beendigung (Geplantes Ende  bei befristeter Teilnahme; 
Initiierung einer anderen Perspektive (Erläuterung) ; auf Grund einer Erkran- 
kung; Aufnahme sv-pflichtige Beschäftigung (Erläute rung: subventioniert aus 
Programm xy; nicht subventioniert); Aufnahme abschlussorientierte Qualifizie- 
rung; Aufnahme berufliche Rehabilitation; fehlende Mitwirkung; aus anderen 
Gründen (Erläuterung: z.B. kein Leistungsanspruch b ei kofinanzierten Projek- 
ten; Wegzug aus Köln; Schwangerschaft) 
 
Sie werden ergänzt durch folgende Daten in den einzelnen Schwerpunkten: 
Schwerpunkt 1: 
• Beschäftigungsfelder nach Kategorien, Zahl Beschäf tigter, Träger 
• Umfang sozialversicherungspflichtiger Arbeit in Wo chenstunden nach Katego- 
rien (Vollzeit, Teilzeit mind. 75%, TZ 50-74%, TZ unter 50%) 
• Sozialraum der Herkunft 
• Bei Variante a (Anschlussförderung nach Auslaufen einer öffentlich geförder- 
ten Beschäftigung): Dauer der bisherigen sozialvers icherungspflichtigen Be- 
schäftigung  
Schwerpunkt 2: 
• Programmspezifisch erforderliche weitere Daten 
Schwerpunkt 3: 
• Einsatzfelder nach Kategorien, Zahl Beschäftigter und Träger. 
• Art und Ergebnis der ergänzenden Förderung aus dem  kommunalen Pro- 
gramm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit. 
 
Erfasst werden im Monitoring auch die arbeitsmarktp olitischen Initiativen und Pro- 
gramme, die geprüft worden sind. Dokumentiert werde n Bezeichnung, Kurzdarstel-

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
18 
 
lung (2-3 Sätze), Prüfergebnis (wird zur Initiierun g in Schwerpunkt 2 empfohlen, Initi- 
ierung ist eingeleitet, nicht geeignet; Datum Prüfe rgebnis durch Begleitausschuss) 
sowie erreichter Beantragungsstand zum 31.12. eines Jahres. 
 
Erfolgsindikatoren 
Der Erfolg des kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit wird 
auf Grundlage folgender Indikatoren durch die Lenkungsgruppe bewertet: 
• Anzahl und Dauer der erreichten Ausstiege aus dem SGB II – Leistungsbezug 
• Umfang der erreichten Reduzierung bei den KdU im S GB II   
(Monat; Förderdauer; Dauer bisheriger Leistungsbezug) 
• Anzahl der vermiedenen Übertritte vom SGB III zum SGB II 
• Quoten vorzeitiger Beendigung nach Art (s.o. Monit oring) 
• Erreichte Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit (Ve rringerung des Hand- 
lungsbedarfs in mindestens 1 Bereich) 
• Erreichte Teilhabe (auf Basis von Einschätzungen d er Teilnehmenden) 
• Eingesetzte Programmmittel 
 
Fortschreibung und Berichterstattung 
Die Lenkungsgruppe prüft einmal pro Jahr, das kommu nale Beschäftigungs- und 
Qualifizierungsprogramm an veränderte Rahmenbedingu ngen, veränderte kommu- 
nale Bedarfe anzupassen oder um weitere Schwerpunkt e zu erweitern. Sie bezieht 
dabei Hinweise aus dem Kölner Bündnis für Arbeit ab er auch anderen Gremien oder 
von Fachakteuren der Arbeitsmarkt- und Sozialpoliti k wie der Liga der Freien Wohl- 
fahrtspflege oder Trägern des Stadtverschönerungsprogramms ein.  
Die Ergebnisse des Monitorings, der begleitende Evaluation und stattfindende An- 
passungen des Programms werden den zuständigen Ratsausschüssen einmal jähr- 
lich berichtet.

Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
 
 
19 
 
7. Anhang:  
Zu 4. Schwerpunkt 1: Beschäftigungsfelder 
Auflistung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen städtischer Aufgaben, in 
denen aktuell Personalbedarf vorhanden wäre und die einfache Aufgaben umfassen. 
(Stand Juli 2017; nicht abschließend) 
• Sicherheit und Sauberkeit 
o Bewachung städtischer Gebäude 
o Durchführung von ordnungsdienstlichen Aufgaben bei  Veranstaltungen 
wie Karneval, Weihnachtsmärkten etc. 
o Aufbau von zusätzlichen Stadtserviceteams in allen  Kölner Stadtbezir- 
ken zur Reinigung und Pflege des öffentlichen Raums 
o Öffnung und Schließung von Schulsporthallen 
o Brand- und Sicherheitswachen 
o Zusätzliche Begleitung von Bussen und Bahnen 
o Zusätzliche Fensterreinigung Schulen, Kitas, etc. 
o Betreuungs- und Begleitservice für Kinder und Seni oren 
• Entlastung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit 
o Kultursensible Behördenlots*in (speziell zur Unter stützung von Neu Zu- 
gewanderten/ Leitprojekt 5001) 
• Gesundheit/Betreuung 
o Hauswirtschaftliche Hilfskräfte/Küchenkräfte in Ki tas, Schulen, OGTS 
o Begleitservice zum Arzt/Spaziergänge/Einkaufen etc . 
o Weitere Beschäftigungsfelder im Bereich der SBK 
• Grünpflege 
o Hilfsgärtner/in 
o Bestattungsgehilfe 
• Verwaltungsbereich 
o Datenerfassung 
o Registratur/Poststelle 
o Kartenverkäufer/in 
o Ermittler/in der Verkehrsüberwachung 
o Bürosekretärin 
• Reinigungsbereich

Beschlussvorlage Rat

8976 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/804 
 
Vorlagen-Nummer 
 2315/2017 
Freigabedatum 
23.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Umsetzung des Programms „KomProArBeit“ und beauftragt die Verwaltung mit 
der organisatorischen Ausgestaltung und operativen Umsetzung. 
 
Für die Wahrnehmung der Aufgabe werden zum Stellenplan 2019 folgende Mehrstellen im Amt 80, 
Amt für Wirtschaftsförderung, eingerichtet:  
0,75 Stelle BGr. A12 LBesG NRW bzw. E11 TVöD und  
0,75 Stelle BGr. A10 LBesG NRW bzw. EG 9c TVöD 
Um die kurzfristige Besetzung der Stellen sicher zu stellen, werden bis zum Inkrafttreten des Stellen-
plans 2019 verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. 
 
Für das strategische Leitprojekt „Kommunales Beschäftigungsprogramm“ sind im Hpl. 2018 und der 
Mittelfristplanung jährlich 900.000 Euro im Teilergebnisplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus - in Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen – veranschlagt. Die Personal- und Sachaufwendungen sind in 
den Teilplanzeilen 11 - Personalaufwendungen und 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen abzubilden. Die Deckung der Personalaufwendungen in Höhe von 128.000 Euro und der Sach-
aufwendungen in Höhe von 25.600 Euro erfolgt im HJ 2018 aus Mitteln, die in Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen veranschlagt sind. 
 
Alternative: 
Das Programm und die Einrichtung der Stellen werden vom Rat nicht beschlossen. Es werden ledig-
lich die aufgrund Dringlichkeitsentscheidung im Oktober des Jahres bewilligten Förderungen bis zum 
ihrem Ablauf in 2019 ausfinanziert.  
 
Wirtschaftsausschuss 30.11.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  siehe Text€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen    128.000 € 
b) Sachaufwendungen etc.    70.600 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   0,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 0,0 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Mit Beschluss des Rates vom 17.11.2016 (AN/1831/2016) wurde die Verwaltung beauftragt, ein 
Maßnahmenprogramm mit Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose 
zu erarbeiten und den zuständigen Ratsausschüssen vorzulegen. Mit DS 0631/2017 erfolgte dazu 
eine Sachstandsmitteilung.  
Das hier vorgelegte „Kommunale Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit“ – „KomProAr-
Beit“ als Leitkonzept (Anlage 1) enthält die im Ratsbeschluss benannten Handlungsfelder und bezieht 
Kompetenzen, vorhandene Angebote und Ressourcen der unterschiedlichen Kölner Akteure ein. Ein-
schließlich erster Eckpunkte für ein Monitoring wurde der Programmentwurf im Steuerungskreis ein-
gehend diskutiert und endgültig abgestimmt. 
Maßnahmenprogramme und Erfahrungen anderer bundesdeutscher Städte wurden wunschgemäß 
analysiert (Anlage 2) und fanden im „KomProArBeit“ entsprechende Berücksichtigung.  
Zielsetzung von „KomProArBeit“ ist es, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration für langzeitar-
beitslose Kölnerinnen und Kölner zu erreichen. Mit dem von allen relevanten Arbeitsmarktakteuren 
gemeinsam entwickelten Leitkonzept wird ein Rahmen für die Initiierung und Ausgestaltung konkreter 
Unterstützung sowie subventionierter Beschäftigung geschaffen, um so einen städtischen Beitrag 
zum Abbau der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit in Köln zu leisten. Damit verbunden bezweckt 
das Programm auch die Senkung von kommunalen Transferleistungen. 
Inhaltliche Schwerpunkte des Programms sind  
- die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Wege der Auftragsvergabe und 
durch subventionierte Beschäftigung,  
- ein Förderprogrammmanagement zur Kombination städtischer Eigenmittel mit Mitteln der EU, 
des Bundes und des Landes, sowie

3 
- niedrigschwellige und begleitende Instrumente zur Unterstützung von Qualifizierung und Er-
höhung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit. 
 
Die Verwaltung wird auf der Grundlage des Leitkonzeptes mit der Operationalisierung des Pro-
gramms für die nächsten Jahre beginnen.  
Bereits im Vorgriff auf den zu erwartenden Beschluss über das Konzept „KomProArBeit“ wurde mit 
einer Dringlichkeitsentscheidung im Hauptausschuss am 09.10.2017 (AN 1494/2017) auf Initiative der 
Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, eine Spitzenfinanzierung von bis zu 12 
Stellen zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen des ESF- Programms des Bundes zu 
ermöglichen. Damit wird dem ersten Schwerpunkt des künftigen Programms Rechnung getragen. 
Das Jobcenter Köln und die Wirtschaftsförderung stellen als Mitglieder der Lenkungsgruppe die Um-
setzung des Beschlusses sicher. 
Das Gesamtprogramm wird zukünftig durch eine Lenkungsgruppe gesteuert. Die strategisch-
administrative Umsetzung des Programms erfolgt als Geschäftsführung für die Lenkungsgruppe 
durch die Arbeitsmarktförderung. Ihr obliegt die Budgetverantwortung, sie ist zuständig für Abstim-
mungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit Dritten, insbesondere mit der Agentur für Arbeit und 
dem Jobcenter. Zu ihren Aufgaben gehören ebenfalls das Berichtswesen, die Erhebung von Monito-
ring-Daten, die Analyse und Aufbereitung arbeitsmarktpolitischer Entwicklungen und von Förderpro-
grammen sowie die Erarbeitung von Vorschlägen zu erforderlichen Programmanpassungen. 
Für die operative Umsetzung erhält die KGAB eine zentrale und über die Rolle eines Beschäftigungs-
trägers hinausgehende Funktion, um die Schlagkraft des Kommunalen Programms zu erhöhen. Sie 
wird hierfür in die Stellenakquise und die Unterstützung städtischer Fachämter eng einbezogen. Ein 
ausgewogenes Verhältnis im Angebot von Beschäftigungsmöglichkeiten zwischen der KGAB und 
weiteren Beschäftigungsträgern wird vertraglich gesichert.  
Das Kommunale Bündnis für Arbeit wird über das KomProArBeit regelmäßig informiert und beratend 
einbezogen. 
Finanzierung des Kommunalen Programms für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
Für das strategische Leitprojekt „Kommunales Beschäftigungsprogramm“ sind im Hpl. 2018 und der 
Mittelfristplanung jährlich 900.000 Euro im Teilergebnisplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus - in Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen – veranschlagt. Die Personal- und Sachaufwendungen sind in 
den Teilplanzeilen 11 - Personalaufwendungen und 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen abzubilden. Die Deckung der Personalaufwendungen in Höhe von 128.000 Euro und der Sach-
aufwendungen in Höhe von 25.600 Euro erfolgt im HJ 2018 aus Mitteln, die in Teilplanzeile 15 - 
Transferaufwendungen veranschlagt sind. 
Personalausstattung 
 
Bewertung Stellenbezeichnung Jahrespersonalkosten 
ab 2018 
0,75 Stelle BGr. A12 LGr. 2 
LBesG NRW bzw. E11 
TVöD 
Projektleitung, Koordinati-
on und Steuerung 
70.500,00 Euro 
0,75 Stelle BGr. A10 LGr. 2 
LBesG NRW bzw. E9c 
TVöD 
Sachbearbeitung verwal-
tungstechnische Beglei-
tung des Programms 
57.500,00 Euro 
 Summe 128.000,00 Euro 
 
Zuzüglich jährlich 12.800 Euro Sachkosten pro Arbeitsplatz = 25.600 Euro.

4 
Ab dem Jahr 2019ff werden die jährlichen Personal- und Sachaufwendungen im Teilplan 1501  
-Wirtschaft und Tourismus - berücksichtigt. Zur Kompensation dieser Mehrbedarfe werden im Hpl.-
Entwurf 2019ff. ebenfalls im Teilplan 1501 Transferaufwendungen für das Programm in entsprechen-
der Höhe verringert. 
Die erforderliche Personalausstattung bei der KGAB für die Sicherstellung der Aufgabenerledigung, 
die die KGAB im Programm übernimmt, wird im Wege der Auftragserteilung mit einem Volumen von 
45.000 Euro jährlich ebenfalls aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen - erfolgen. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Mit Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 09.10.2017 wurde die Bewilligung von 
Beschäftigungsverhältnissen ermöglicht, die noch im Jahr 2017 beginnen und eine Finanzierung aus 
dem Programm benötigen. Dem Beschluss folgend wurden entsprechende Finanzierungszusagen 
getätigt. Die Einhaltung der Zusagen und die Beschäftigung der vorher langzeitarbeitslosen Personen 
kann nur sichergestellt werden, wenn das Programm noch in diesem Jahr verabschiedet wird. 
 
Anlagen 
1. „KomProArBeit“ - Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
2. Programmanalyse und Erfahrungen anderer bundesdeutscher Städte

Anlage 3 Vorab-Auszug zu TOP 12.1 WiA 30.11.2017

6167 Zeichen

Geschäftsführung  
Wirtschaftsausschuss 
Frau Doberitz 
Telefon:  (0221) 25507  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  uta.doberitz@stadt-koeln.de 
Datum: 05.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Wirtschaftsausschusses vom 30.11.2017 
öffentlich 
12.1 Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
2315/2017 
Herr Joisten lobt das Projekt und das gelungene Programm, welches er jedoch für 
unterfinanziert hält. Er fragt, wie viele Stellen durch den Beschluss des Hauptaus- 
schusses eingerichtet worden sind und wie viele Mittel des Budgets dadurch bereits 
gebunden sind. Wie viele Stellen können mit dem verbleibenden Budget eingerichtet 
werden?  
Herr Frank verweist auf den Beschluss des Rates vom 17.11.2016 und dankt der 
Verwaltung für die Vorlage des Programms. Ein Votum sei seiner Fraktion aber aktu- 
ell nicht möglich, da dem Programm einige Aussagen fehlen würden. Er bittet um 
eine knappe Darstellung, auf welche Förderprogramme sich das Programm in 2018 
beziehen soll. Das Modell, die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger Beschäf- 
tigung für Langzeitarbeitslose durch die Einsparung von KdU-Mitteln mitzufinanzie- 
ren, hält er für kompliziert und anspruchsvoll. Er hält den Ansatz aber trotzdem für 
richtig.  
Herr Frank fragt nach der Rolle der KGAB bei der „operativen Umsetzung“ in diesem 
Programm. Die vorgesehene privilegierte Stellung und die Konkurrenz zu den ande- 
ren Beschäftigungsträgern hält Herr Frank für problematisch. Die Lenkung und die 
Ausschreibung von Maßnahmen müssen in eine neutrale Instanz und nicht in die 
Hände eines der Träger, der sich auch noch in städtischem Eigentum befindet. Die 
könne zu Verwerfungen führen.  
„Wie werden dann letztendlich Dinge ausgeschrieben, die jenseits des Jobcenters 
sind?“  
Frau Klein stellt die Frage, wie das Programm an die Zielgruppe gebracht wird und 
wie das Monitoring des Programms erfolgen soll. Sie bittet darum, den Wirtschafts- 
ausschuss häufiger, am besten dreimal jährlich über den aktuellen Stand zu informie- 
ren. Auch sie sieht mögliche Interessenskonflikte bei der KGAB. Frau Klein stellt die 
Frage, wie Unternehmen für das Programm begeistert werden können und schlägt 
vor, interessierte Unternehmen als beratende Mitglieder in den Beirat aufzunehmen.

Herr Lindweiler bittet um trennscharfe Formulierungen im Programm, die die geplan- 
ten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse von der Veredelung 
von 1-Euro-Jobs abgrenzt. Die aufgezählten Beschäftigungsmöglichkeiten bedürfen 
einer eher geringen Qualifikation. Herr Lindweiler zitiert Frau Stock, Agentur für Ar- 
beit Köln, mit der Aussage, dass sich unter den Langzeitarbeitslosen auch Menschen 
mit höherer Qualifikation befinden und regt deshalb an, die enge Restriktion auf 
schlichte Tätigkeitsfelder nach oben erweitert wird. 
Frau Gramm (Amt für Wirtschaftsförderung) bedankt sich beim Ausschuss für die 
positive Grundeinschätzung des vorgelegten Programms und beantwortet die Fragen 
wie folgt:  
Auf der Basis der Dringlichkeitsentscheidung sind sieben Plätze realisiert worden 
(drei modellhafte Plätze bei der KGAB, um im Bürgeramt Lindenthal den Bürgerser- 
vice zu verbessern; zwei modellhafte Plätze bei der KVB zum Ausbau des Service an 
Haltestellen; zwei Plätze in der sogenannten verstärkten Förderung beim SKM e.V. 
für substitutierte Personen, deren bisheriges Beschäftigungsverhältnis in einem sozi- 
alversicherungspflichtigen fortgeführt werden soll). Damit werden jährlich je rd. 
80.000 € in 2018 und 2019 gebunden.  
Eine Berechnung der Kosten pro Arbeitsverhältnis kann sehr schlecht geschätzt 
werden, da für jeden Platz und für jede Person andere finanzielle Bedingungen be- 
stehen. Wunschvorstellung ist, pro Jahr ca. 150 Personen mit den derzeit zur Verfü- 
gung stehenden Haushaltsmitteln zu erreichen.  
Hauptziel ist die Spitzenfinanzierung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, es 
wird aber u.U. auch Unterstützung bei kleineren Maßnahmen geben, die z.B. der 
Gesundheitsförderung dienen. Das Monitoring wird dann entsprechend aufgebaut. 
Frau Gramm geht davon aus, dass es drei bis fünf Jahre dauern wird, bis die Ziele 
des Programms deutlich sichtbar werden.  
Die operative Rolle der KGAB ist in der Tat eine herausragende, weil sie als städti- 
sche Gesellschaft Aufträge ohne Ausschreibung im Rahmen von inhouse-
Geschäften ausführen kann. An dieser Stelle wird sie bereits bei der Akquise pas- 
sender Tätigkeitsfelder aktiv werden. Die KGAB ist ein auch ein Träger im Wettbe- 
werb, es ist daher im Programm festgelegt, dass für die Beschäftigungsträger Kon- 
tingente bestimmt werden und es wird auch Aufgabe der städtischen Lenkungsgrup- 
pe sein, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Beauftragung von Maßnah- 
men im Rahmen von Vergabeverfahren erfolgt durch die Arbeitsmarktförderung, 
nicht durch die KGAB.  
Das vorliegende Rahmenprogramm soll eine möglichst lange Halbwertszeit haben, 
deshalb werden die unterschiedlichen, derzeit gültigen Förderinstrumente nicht ein- 
zeln aufgeführt. Dies soll ermöglichen, alle derzeitigen und zukünftigen Förderpro- 
gramme umfassend nutzen zu können. Es werden dann für einen Zeitraum von ein 
bis zwei Jahren jeweils konkrete Maßnahmeplanungen entwickelt.  
Die Zusammenarbeit mit bzw. die Information von einzelnen Unternehmen erfolgt 
derzeit über die im Bündnis für Arbeit vertretenen Verbände. Die Verwaltung begrüßt 
alle Möglichkeiten einer weiteren Kontaktaufnahme und ggf. Akquise von Arbeitsplät- 
zen für das Programm.  
Für Personen, die eine sinnvolle Beschäftigung benötigen, aber die formalen Bedin- 
gungen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses nicht erfüllen, soll 
in einem geringen Umfang die Möglichkeit bestehen, das vorgelegte Programm 
ebenfalls zu nutzen. Dies insbesondere mit Blick auf die zeitliche Begrenzung von 
Arbeitsgelegenheiten.

Beschluss: 
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfol- 
genden Gremien. 
Die in der Sitzung gestellten Fragen und die mündliche Beantwortung soll den nach- 
folgenden Gremien zur Kenntnis gegeben werden.

Anlage 7, Auszug aus dem Ausschuss Soziales und Senioren vom 14.12.2017

17633 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 19.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 14.12.2017 
öffentlich 
4.4 Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
2315/2017 
RM Herr Detjen erläutert, dass es im Rat eine intensive Debatte gegeben habe, in-
wiefern AGH-Maßnahmen in ein Beschäftigungsprogramm gehören, da es ja darum 
gehe, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen. 
Daher habe er die Frage, ob esmit diesem Programm möglich sei, AGH-Maßnahmen 
zu finanzieren. 
 
Herr Wagner teilt mit, dass mit diesem Programm keine Arbeitsgelegenheiten bezahlt 
werden. Das Jobcenter Köln, aber auch die Trägerversammlung haben kein Interes-
se, Arbeitsgelegenheiten in oder mit diesem Programm in die Stadt Köln zu bringen. 
Beschäftigungsförderung sozialversicherungspflichtiger Art werde der einzige 
Schwerpunkt in diesem Programm für das Jobcenter beziehungsweise die Ar-
beitsagentur für Arbeit sein. 
 
RM Herr Detjen sagt, dass in dem Konzept an einer Stelle eine Falschaussage ge-
troffen werde, welche korrigiert werden müsste. Auf Seite 9 der Anlage stehe: 
„Die vertragliche Ausgestaltung zur operativen Beauftragung der KGAB muss 
ebenso sicherstellen, dass der Schwerpunkt des Beschäftigungsprogramms 
und somit der Fokus auf den sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten liegt, 
Arbeitsgelegenheiten hier nicht im Vordergrund stehen.“ 
Er fragt nach, wie man  hier Arbeitsgelegenheiten ausschließen könne. 
In der Verwaltungsvorlage sei die besondere Rolle der KGAB dargestellt. Er habe 
den Eindruck, es habe zu Beginn die Idee gegeben, dass die KGAB der Hauptträger 
werden solle. Daher habe diese seiner Meinung nach nun diese besondere Rolle. Er 
bittet um Erläuterung, was diese besondere Rolle beinhalte und wo der Unterschied 
zu den „normalen“ Trägern liege. 
Außerdem bitte er um eine saubere Trennung der Begrifflichkeiten. 
 
Der Beigeordnete Herr Dr. Rau bestätigt, für

das gesamte Projekt, dass die sozialversicherungspflichtige Arbeit im Mittelpunkt 
stehe. Es müsse aber anerkannt werden, dass es in Köln Menschen gebe, für die der 
erste Arbeitsmarkt nicht zugänglich sei. Dass diese Menschen auch im Blick seien, 
solle mit dieser Formulierung klargestellt werden. Festzuhalten sei aber, dass dieses 
Maßnahmenpaket für den ersten Arbeitsmarkt vorgesehen werde und dessen Förde-
rung die Intention sei. 
Die KGAB sei eine 100%ige städtische Tochter. Auch in anderen Bereichen sei es 
so, dass 100%ige städtische Töchter nicht nur Auftragsempfänger seien, sondern 
auch koordinieren und Aufgaben nach außen weitergeben. 
Die KGAB solle kein vorrangiger Träger sein, sondern ihre Kompetenz dazu genutzt 
werden, Fördermittel zu akquirieren und vorbereitend tätig zu sein. 
Er bittet zur Kenntnis zu nehmen, dass eine 100%ige Tochter durch In-House-
Verfahren privilegiert behandelt werden dürfe. 
 
SB Frau Schmerbach ist dankbar für die Fragen von RM Herr Detjen. Sie fände es 
gut, dass das Programm gestärkt werde, um Vermittlung in sozialversicherungs-
pflichtige Tätigkeiten zu fördern. 
Es gebe außer der KGAB noch weitere Beschäftigungsgesellschaften. Im Konzept 
stehe: 
„Auch diesbezüglich ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen KGAB und 
den weiteren Trägern sicherzustellen und vertraglich zu regeln“ 
Sie frage, was genau das eigentlich bedeute.  
 
Frau Gramm sagt, dass es bereits seit Jahrzehnten eine gute Beschäftigungsträger-
landschaft gebe. Diese solle mit diesem Programm gleichermaßen mitgeschützt und 
unterstützt werden. 
Daneben gebe es die KGAB, die ebenfalls Beschäftigungsträger sei. Die gesamte 
Kölner Beschäftigungsträgerlandschaft solle adäquat beteiligt werden. Damit keine 
Benachteiligung passieren könne, werden Programme erarbeitet, die festlegen, dass 
die kommunalen Beschäftigungsträger einen angemessenen Anteil an Beschäftigun-
gen generieren können. 
 
RM Frau Heuser bedankt sich bei allen Beteiligten für die Erstellung des Programms. 
Es werde zukünftig somit verschiedene Ratsvorlagen geben, wobei es unter ande-
rem um den finanziellen Umfang gehen werde, mit welchem das Programm hinter-
legt werden solle. Sie fragt, was unter „finanziellen Umfang“ verstanden werden kön-
ne, ob auch der Umfang der Aufträge per Ratsbeschluss festgelegt werde. 
Des Weiteren fragt sie, ob dem Ausschuss der Vertrag vorgelegt werde, in welchem 
die Rolle der KGAB ausgearbeitet werde. 
 
Frau Gramm teilt mit, dass mit finanziellem Umfang der Anteil der Finanzierung aus 
dem kommunalen Haushalt gemeint sei. Alle zwei bis drei Jahre werde man mit einer 
neuen Vorlage und einem hinterlegtem Berichtswesen an den Rat gehen. Zukünftig 
werde es diese Vorlagen in den Haushaltsplanberatungen geben. Hier bei werde 
dann über den künftigen Haushaltsansatz beraten. 
 
RM Frau Heuser gibt an, dass kommunale Einsparungen nachrangig nach denen 
des Bundes sein werden. Erst profitiere der Bund davon, wenn Menschen aus der 
Arbeitslosigkeit kommen und dann zum Schluss erst die Kommune. Also sei es frag-
lich, ob die Stadt tatsächlich so viel Geld einspare, dass man darüber dann nen-
nenswerte Summen zusammen bekommen würde.

Frau Gramm fährt fort, dass es durchaus bewusst sei, dass man in den nächsten 
zwei Jahren das Programm nicht refinanzieren könne. Mittelfristig wolle man aufzei-
gen, dass kommunale Kosten durch das Programm eingespart werden können, 
wenn z.B. Beschäftigungsverhältnisse durch dieses Programm länger andauern. In-
sofern sei dies ein mittel- bis langfristiges Ziel. Das sei kein Punkt, den man kurzfris-
tig in voller Höhe darstellen könne. Es gehe auch darum, gesellschaftspolitisch etwas 
zu erreichen. 
In der Lenkungsgruppe werde ein entsprechendes Förderprogramm für eine be-
stimmte Zeit von voraussichtlich zwei bis drei Jahren entwickelt. Hier gebe es 
Schwerpunktsetzungen. Diese wolle man berichten und zur Zustimmung stellen, da-
mit die Politik weiterhin Einfluss auf die Vorgehensweise der Verwaltung habe. 
Die Rolle der KGAB sei zum Einen, dass diese Mitglied in der Steuerungsgruppe als 
städtische Tochter sei. Sie werde für die Stadt In-House-Geschäfte durchführen. Au-
ßerdem habe sie ein breites Portfolio. Somit können mehrere Tätigkeitsfelder abge-
deckt werden. 
Der Vertrag beziehe sich darauf, dass die KGAB keinen Zuwendungsbescheid für 
eine Personalkostenfinanzierung bekommen könne. Die KGAB müsse von der Stadt 
Köln beauftragt werden. Dieser Auftrag müsse auch noch durch den Rat oder den 
Ausschuss gehen. 
 
RM Frau Heuser sagt, dass sie das so interpretiert habe, dass in diesem Vertrag 
auch geregelt sei, wie das Verhältnis der KGAB zu den anderen Trägern sei. 
 
Frau Gramm teilt mit, dass bisher lediglich festgestellt wurde, dass die Beauftragung 
der KGAB einzeln erfolgen müsse. Die Vertragsinhalte habe man noch nicht fertig 
ausgearbeitet. Somit könne sie hierzu noch keine Informationen geben. 
 
SE Herr Krücker sagt, dass sich die Freie Wohlfahrtspflege bereits im Vorfeld für das 
Förderprogramm ausgesprochen habe. Dennoch sei er ernüchtert. Er kritisiert das 
Verfahren. Es habe eine Arbeitsgruppe gegeben, welche an diesem Programm ge-
arbeitet habe. Diese Arbeit wurde dann abgebrochen und die weitere Beratung finde 
erst wieder hier im Sozialausschuss statt. Seiner Meinung nach fokussiere sich das 
Programm doch sehr eindeutig auf kommunale Unternehmen. Er sehe die Wettbe-
werbsneutralität nicht angemessen verwirklicht. 
Des Weiteren hätte er gerne eine Interpretationshilfe, wie sich die Angemessenheit 
bei der Verteilung ausdrücke. Wie hoch sei der Anteil des Programms, welche bei 
stadtnahen Gesellschaften durchgeführt werden und wie hoch sei der Anteil von Or-
ganisationen, welche am ersten Arbeitsmarkt tätig seien. 
 
Frau Gramm antwortet, dass die Arbeitsgruppe abgebrochen werden musste, weil 
vertrauliche Unterlagen, welche noch im Entwurfsstatus waren, in die Öffentlichkeit 
gelangten. 
Die Fokussierung auf kommunale Unternehmen komme daher, dass der Stadtwer-
kekonzern und die Stadt selbst programmatisch als Auftraggeber Verantwortung 
übernehme. Dies soll ein verstärktes In-die-Pflicht-nehmen sein und keine Bevorzu-
gung mit Fördermitteln. 
Eine prozentuale Verteilung könne sie nicht angeben, da diese erst nach der Bewilli-
gung erarbeitet werde. 
 
SE Herr Krücker gibt an, dass er keine konkreten Prozentzahlen wünsche, sondern 
lediglich grobe Blöcke um eine grobe Orientierung zu haben.

Frau Gramm teilt mit, dass auch diese grobe Orientierung erst noch erarbeitet werde. 
Programmatisch könne man aber die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigungen als Schwerpunkt festlegen. 
 
RM Frau Hoyer sagt, dass die Zielsetzungen, Langzeitarbeitslose eine Perspektive 
zu bringen und Menschen somit in Arbeit zu bringen, unterstützenswert sei. Dennoch 
sehe sie in dem Programm die Kommune vertreten und auch die Beschäftigungsträ-
ger, jedoch fehlen ihr die Unternehmen. 
Daher interessiere es sie, wer denn nun in der Lenkungsgruppe sitzt. 
 
SB Herr Dr. Schulz bedankt sich ausdrücklich bei den Initiatoren. Die langzeitarbeits-
losen Personen, welche hier die Zielgruppe seien, seien die, mit denen die Unter-
nehmen ausweislich nicht arbeiten wollen. Das seien die, die über lange Jahre hin-
weg nicht eingestellt werden. Die Erfahrung zeige, dass es den Unternehmen zu 
kompliziert sei mit diesen Leuten zu arbeiten. 
Er glaube, dass es bei der Frage der Beteiligung der KGAB eine Reihe von Leuten 
gebe, die Verantwortung mittragen und sich darüber einig seien, dass keine Bevor-
zugung der KGAB gegenüber anderen Beschäftigungsträgern stattfinden solle. Den-
noch solle man die besonderen Möglichkeiten, die durch eine städtische Tochter ge-
geben seien, auch genutzt werden. 
Bezüglich des Nachweises aus den eingesparten Kosten der Unterkunft möchte er 
vor einer Falle warnen. Solch ein städtisches Programm müsse in sich finanziert sein 
und man dürfe nicht von Einsparungen an anderer Stelle ausgehen. 
Die Mieten in Köln steigen, das heiße, Einsparungen bei Kosten der Unterkunft bei 
steigenden Mieten nachzuweisen sei fraglich. 
Die Kosten der Unterkunft machen im Gesamtpaket der Unterstützung einer lang-
zeitarbeitslosen Person nur einen kleinen Teil aus, der nicht für das Ganze reichen 
würde. 
 
RM Herr Klausing bedankt sich ebenfalls für das vorgelegte umfangreiche Konzept. 
Er stelle sich jedoch die Frage, wieso 200.000 € benötigt werden, um 700.000 € zu 
verwalten. 
Außerdem fragt er nach den Schnittstellen dieses Programmes mit „Win-Win für 
Köln“. 
Er betont ausdrücklich, dass in dem Ausschuss Sozialpolitik betrieben werde und 
keine Finanzpolitik. Das sollte auch in die Fraktionen so vertreten werden. 
Er fragt, wie die konkrete Finanzierung aussehe und welche Fördermittel die Verwal-
tung sich hier vorstelle. Wenn das Programm komplett städtisch finanziert werden 
solle, dann mache die Verwaltung faktisch ein Minusspiel. 
Die Lenkungsgruppe stelle das Verhältnis von Beschäftigungsträgern zu städtischen 
Unternehmen und der freien Wirtschaft dar. Seine Fraktion fragt, ob diese Gruppen 
in der Lenkungsgruppe auch entsprechend beteiligt seien. 
 
Der Beigeordnete Herr Dr. Rau fügt ein, dass es viele ins Detail gehende Fragen ge-
be und die Vorlage doch ohne Votum in die Beratungsfolge solle. Er rege an, ein 
Fachgespräch anzubieten, zu denen Interessierte aus diesem Ausschuss hinzu-
kommen könnten. 
 
Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold erinnert daran, dass der Rat bereits am 
19. Dezember tage und es zeitlich vorher sehr wahrscheinlich nicht mehr möglich 
sei, einen gemeinsamen Termin zu finden.

RM Herr Detjen teilt mit, dass er sich diese Diskussion im Rat nicht erneut wünsche. 
Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen und appelliert, den Auszug aus der 
Niederschrift rechtzeitig in den Rat zu geben. 
 
Der Ausschussvorsitzende RM Herr Paetzold hält das Konstrukt eines Fachge-
sprächs, wo danach nicht mehr viel Zeit dafür ist, die Kolleginnen und Kollegen zu 
informieren für schwierig. 
Er appelliert an die noch folgenden Redner sich im Anbetracht der Zeit kurzzuhalten. 
 
Frau Gramm führt aus, dass momentan der Anteil der Verwaltungskosten für zwei 
0,75 Stellen innerhalb der Verwaltung unmittelbar und  0,75 Stelle mittelbar für die 
KGAB geplant sei. Das wirke im ersten Moment im Bezug zur Gesamtsumme als 
sehr viel. 
Ursprünglich sei die Absicht gewesen, dass Beschäftigungsförderungsprogramm mit 
ca. 3 Millionen € einbringen zu wollen. Das habe sich errechnet aus knapp 1% der 
jährlichen Kosten der Unterkunft. Das hätte das Verhältnis aus Fördermitteln und 
Verwaltungskosten schon deutlich verbessert. Die Zielrichtung sei die Zahl der zur 
Verfügung stehenden Fördermittel weitestgehend zu nutzen. 
Wenn sich das Programm volkswirtschaftlich und sozialpolitisch beweise, strebe man 
an, mittel- oder langfristig höhere Volumina für das Programm angeben zu können. 
Die Verhandlungen mit den einzelnen Beteiligten und die Umsetzung und die ent-
sprechende Dokumentation, sowie Monitoring benötige einiges an geeignetem 
Fachpersonal. 
Die Schnittstelle  zu Win-Win werde es geben. Die Träger von Win-Win seien auch 
die Beschäftigungsträger der Stadt. Win-Win beziehungsweise das Stadtverschöne-
rungsprogramm werde natürlich eine entsprechende Verschränkung und Verbindung 
bekommen. 
Die Verwaltung wolle aber auch beim Stadtverschönerungsprogramm längerfristige 
Beschäftigungsverhältnisse erreichen. Das sei teilweise schon aus eigenen Mitteln 
des Programmes realisiert worden. Da bei den beiden Prorammen zwei unterschied-
liche Ansätze vorliegen, soll das Stadtverschönerungsprogramm nicht völlig darin 
aufgehen. 
Die konkrete Einsetzung von Fördermitteln zeige sich langfristig bei dem Programm 
dadurch, welche Fördermittel durch den Bund, das Land etc. zur Verfügung stehen. 
Die Lenkungsgruppe sei mit  Vertretern der Stadt, mit Vertretern der stadtnahen Ge-
sellschaften sowie der vorrangig finanzierenden Institutionen Jobcenter und Agentur 
für Arbeit besetzt,  
. Durch die Verbindung zum kommunalen Bündnis für Arbeit mit einer Berichterstat-
tung und Beratung  existiere die Möglichkeit Unternehmen und Unternehmensver-
bände einzubeziehen. 
Die hauptsächliche Nutzung des ersten Arbeitsmarktes werde aber voraussichtlich 
über die Vergabe laufen. 
 
SE Herr Corneth sagt, dass das Programm nicht an Dingen scheitern solle, welche 
man vorher hätte regeln und berücksichtigen können. 
Er könne jetzt verstehen, wieso im Konzern über zusätzliche Aufgaben nachgedacht 
werden. Dennoch sei dies sehr intransparent. 
Des Weiteren bitte er bezüglich dem Vergaberecht und der Gemeindeordnung alles 
abzuklären. Hieran seien früher schon Programme gescheitert. Die Notwendigkeit 
wurde ja ausreichend bereits dargestellt. 
RM Frau Gärtner betont, dass sie die Arbeit zu schätzen wisse, welche da gemacht 
wurde.

Es seien Dinge an die Öffentlichkeit gekommen, die hier nicht hingehört hätten. Je-
doch mahne sie, wenn alle Gremien, bei denen etwas unerlaubt in die Öffentlichkeit 
gelangt sei aufgelöst würden, dann gäbe es wohl in der Stadt kaum noch Gremien. 
Sie wolle das nicht ironisieren, sie finde, dass das eine Katastrophe sei, dass dies so 
häufig vorkomme. Man könne dies aber nicht zum Anlass nehmen, ein Gremium 
nicht mehr fortzuführen oder stark eingeschränkt fortzuführen. Vor allem, wenn man 
nicht wisse, wodurch es an die Öffentlichkeit gelangt sei. Sie bitte dieses Vorgehen 
nochmals zu überdenken. 
 
SE Frau Eggeling äußert sich zum Schwerpunkt  der Ausschreibungen. Das Pro-
gramm sei ja für alle Zielgruppen gedacht, die im SGB II Bezug seien, auch für Woh-
nungslose. Diese seien meist bei Trägern beschäftigt, welche nicht an Ausschrei-
bungen teilnehmen. Sie fragt, wie diese Menschen die Möglichkeit bekommen an 
dem Programm teilzunehmen. 
 
Frau Gramm antwortet, dass die Vergabevorschriften beachtet werden. Seit 2009 
gebe es die Möglichkeit bei Ausschreibungen auch soziale Aspekte mit zu berück-
sichtigen. Dies  werde man im Rahmen der Ausschreibungen nutzen. Zu Beginn wird 
es sich nicht um große Umfänge  handeln, da man sich erst langsam an den Markt 
herantasten müsse, beispielsweise wie der Markt das Programm überhaut annehme. 
Man wolle an bereits gemachten positiven Erfahrungen aufbauen unter Wahrung 
aller rechtlichen Rahmenbedingungen. 
 
Dass Informationen vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangen sei sehr schade. In einer 
sehr intensiven Diskussion über Rahmenbedingungen wolle man eben nicht, dass 
dies an die Öffentlichkeit gelange. Es solle intern diskutiert werden und nicht öffent-
lich. Die Arbeitsgruppe sei über den Werdegang des Programmes auch informiert 
und werde zukünftig wieder mehr mit einbezogen. Das sei im Programm auch so 
vorgesehen. 
Die von SE Frau Eggeling angesprochenen Träger für Zielgruppen könnten über 
Vergaben nicht beteiligt werden.. Personenbezogene Förderungen über die Möglich-
keit der subventionierten Beschäftigung komme hierfür eher in Betracht. 
 
SE Frau Eggeling sagt, dass diese Förderungen aber nicht 100%ig kostendeckend 
seien.  Sie fragt, ob die Möglichkeit bestehe durch das Programm dann die aufsto-
ckenden Mittel zu bekommen. 
 
Frau Gramm bestätigt das. 
 
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung, 
die Vorlage gemeinsam mit TOP 12.7 zu beraten. 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt die Vorlage ohne Votum in die Be-
ratungsfolge zu verweisen.

Anlage 4 Vorab-Auszug zu TOP 10.9 der Sitzg. des AVR vom 11.12.2017

1888 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 12.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 11.12.2017 
öffentlich 
10.9 Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
2315/2017 
Vor Eintritt in die  Tagesordnung hat der Ausschuss beschlossen, die Vorlage ohne 
Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. 
 
MdR Detjen führt aus, dass das o. g. Programm ein Beschäftigungsprogramm sei, 
um sozial versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu entwickeln. In dem 
Konzept sei aber auch geregelt, dass man Arbeitsbeschäftigungsmaßnahm en impli-
zieren kann. Frau Gramm habe dies in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 
30.11.2017 auch eindeutig bestätigt. Nach seinen Informationen soll  dies allerdings 
ein in der Sitzung anwesender Vertreter des Jobcenters verneint haben. Er bittet die 
Verwaltung daher um Aufklärung. Schließlich gehe es hier auch um ESF -Mittel und 
um Fördermittel des Landes und des Bundes bzw. von Eu ropa und er möchte daher 
ausschließen, dass etwas zwar im Konzept steht, aber die Fördermittel dafür  dann 
gar nicht vorhanden sind. Sofern der Punkt „AGH-Maßnahmen“ aus dem Kon zept 
genommen wird, würde seine Fraktion der Vorlage zu stimmen; andernfalls würde sie 
die Vorlage ablehnen. 
 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, dass die Nachfrage von MdR Detjen zur Sitzung 
des Finanzausschusses am 18.12.2017 bzw. wenn möglich schon zur Sitzung des 
Ausschusses Soziales und Senioren am 14.12.2017 beantwortet wird. 
 
Beschluss: 
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 5, Auszug aus dem AVR vom 11.12.2017

1888 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 12.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 11.12.2017 
öffentlich 
10.9 Kommunales Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit 
2315/2017 
Vor Eintritt in die  Tagesordnung hat der Ausschuss beschlossen, die Vorlage ohne 
Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. 
 
MdR Detjen führt aus, dass das o. g. Programm ein Beschäftigungsprogramm sei, 
um sozial versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu entwickeln. In dem 
Konzept sei aber auch geregelt, dass man Arbeitsbeschäftigungsmaßnahm en impli-
zieren kann. Frau Gramm habe dies in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 
30.11.2017 auch eindeutig bestätigt. Nach seinen Informationen soll  dies allerdings 
ein in der Sitzung anwesender Vertreter des Jobcenters verneint haben. Er bittet die 
Verwaltung daher um Aufklärung. Schließlich gehe es hier auch um ESF -Mittel und 
um Fördermittel des Landes und des Bundes bzw. von Eu ropa und er möchte daher 
ausschließen, dass etwas zwar im Konzept steht, aber die Fördermittel dafür  dann 
gar nicht vorhanden sind. Sofern der Punkt „AGH-Maßnahmen“ aus dem Kon zept 
genommen wird, würde seine Fraktion der Vorlage zu stimmen; andernfalls würde sie 
die Vorlage ablehnen. 
 
Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, dass die Nachfrage von MdR Detjen zur Sitzung 
des Finanzausschusses am 18.12.2017 bzw. wenn möglich schon zur Sitzung des 
Ausschusses Soziales und Senioren am 14.12.2017 beantwortet wird. 
 
Beschluss: 
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (5)

30.11.2017 Wirtschaftsausschuss
TOP 12.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.12.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.22 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2315/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.11.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27