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2207/2025

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Instandsetzung eines bisher zum Abriss vorgesehenen Schulersatzbaus für das Schiller-Gymnasium an der Nikolausstraße 55, 50937 Köln - Planungs- und Baubeschluss

Dringlichkeitsvorlage Rat 15.07.2025

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Dringlichkeitsvorlage Rat

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Anlage 1- Luftbild

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Anlage 2 - Schnittzeichnung EG

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Anlage 3 - Schnittzeichnung 1.OG

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Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Dringlichkeitsvorlage Rat

9446 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlage-Nummer 
 2207/2025 
Freigabedatum 
 15.07.2025 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 
2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Instandsetzung eines 
bisher zum Abriss vorgesehenen Schulersatzbaus für das Schiller-Gymnasium an der 
Nikolausstraße 55, 50937 Köln - Planungs- und Baubeschluss 
Gremium Datum 
Rat 04.09.2025 
 
In der Lotharstraße 14-18, 50937 Köln findet ein Teil des Unterrichts der Oberstufe des Schil-
ler-Gymnasiums statt. Aufgrund des baulichen Zustands des Gebäudes ist eine Beschulung 
über das laufende Schuljahr 2024/2025 hinaus nicht mehr möglich.  
Die Dringlichkeit der Entscheidung ist darin begründet, dass zum Schuljahr 2025/2026 kurz-
fristig das Interimsgebäude Lotharstraße nicht mehr zur Verfügung steht und hierfür dringend 
der Schulersatzbau Nikolausstraße ertüchtigt werden muss, um das Risiko einer (Teil-) Schul-
schließung aufgrund sicherheitsrelevanter Mängel zu reduzieren 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur Instandsetzung der vorhandenen zum Abriss 
vorgesehenen Schulersatzbauten in der Nikolausstraße als Interim für die Zeit der Baumaß-
nahmen für das Schiller-Gymnasium Nikolausstraße als Ersatz für das zum Schuljahr 
2025/2026 zu schließende Schulgebäude in der Lotharstraße an. 
 
2. Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der vollständigen Instandset-
zung des Schulersatzbaus zu beauftragen. Die Kosten der Maßnahme werden auf rund 
350.000 Euro zuzüglich eines Risikozuschlags von rund 10 % in Höhe von 35.000 Euro ge-
schätzt. 
 
3. Der instand zu setzende Schulersatzbau befindet sich im Sondervermögen der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Instandsetzung durch die Schulbaugesellschaft erfolgt im Auf-
trag der Gebäudewirtschaft und wird über deren Wirtschaftsplan finanziert. Die Refinanzierung 
erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entspre-
chende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Instandhaltungsansatzes des 
Flächenverrechnungspreises. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
15.07.2025    gez. Reker  gez. Kienitz

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten 
    siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner Schul-
baugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Gesell-
schaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell 
nicht hinterlegt sind. 
Für das Schiller-Gymnasium Nikolausstraße wird dringend ein Interimsgebäude wegen der 
kurzfristigen Schließung des Teilstandortes Lotharstraße 14-18, 50937 zum Schuljahr 
2025/2026 benötigt. Diese Maßnahmen dienen der Erfüllung des Raumprogramms auch unter 
der Berücksichtigung von G9.  
Die Debatte um die Länge des gymnasialen Bildungsgangs (G8 oder G9) hat die schulpoliti-
sche Auseinandersetzung in Nordrhein-Westfalen fast 20 Jahre in unterschiedlicher Intensität 
geprägt. Nach der G8-Einführung im Jahr 2005 hat die praktische Umsetzung von G8 nicht

3 
 
dauerhaft die notwendige Akzeptanz an Schulen und in der Öffentlichkeit gefunden. Dies hat 
– insbesondere seit 2015 – zu verstärkten politischen und bürgerschaftlichen Aktivitäten ge-
führt. Zum Schuljahr 2019/2020 sind alle Gymnasien zu G9 zurückgekehrt, die sich nicht aktiv 
für eine Beibehaltung von G8 ausgesprochen haben. Die Umstellung auf G9 hat mit dem 
Schuljahr 2019/2020 begonnen. Der erste neue G9-Jahrgang wird seine Schullaufbahn regu-
lär mit dem Abitur 2027 abschließen. Dies bedeutet, dass im Schuljahr 2026/2027 erstmals 
wieder neun Jahrgänge an den Gymnasien gleichzeitig beschult werden. 
8 Unterrichtsräume sollen durch die Instandsetzung einer vorhandenen zweigeschossigen 
Containeranlage auf dem Schulgrundstück Nikolausstraße geschaffen werden. 
Die Containeranlage in der Nikolausstraße muss vollständig instandgesetzt werden, da diese 
bisher für einen Abbruch vorgesehen war. Die Abbruch-Ausschreibung wurde angehalten. Je-
doch wurde die Technik bereits in weiten Teilen zurückgebaut und an anderen Standorten 
wiederverwendet. Zur weiteren Kompensation für die entfallenden Unterrichtsräume an der 
Lotharstraße stünden gegebenenfalls am benachbarten Hildegard-von-Bingen-Gymnasium 6 
Unterrichtsräume zur Verfügung. 
 
Das Erdgeschoss der Containeranlage wurde in der Vergangenheit als Mensa genutzt. Um 
diese Fläche in Unterrichtsräume herzurichten müssen erhebliche Zusatzarbeiten wie feh-
lende Elektrik, Netzwerkverkabelung, CAS eingebaut werden. 
Nach einer ersten Kostenannahme geht die Gebäudewirtschaft von Kosten in Höhe von 
350.000 Euro zuzüglich 10% Risikozuschlag (das sind 35.000 Euro) aus. 
Die notwendigen Instandsetzungsarbeiten erfolgen unter einem hohen Zeitdruck. Ziel ist es, 
zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 die 4 im Obergeschoss vorhandenen Unterrichts-
räume und im Herbst 2025 weitere 4 Unterrichtsräume im Erdgeschoss in Betrieb zu nehmen. 
 
Der Schulersatzbau ist neben den bereits beschriebenen Themen derzeit nicht nutzbar. Er be-
sitzt aktuell keine gültige Baugenehmigung. Es liegen zudem auch nicht alle genehmigungsre-
levanten Unterlagen vor. 
Die Bauaufsicht geht aktuell davon aus, dass bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und 
Durchführung der ebenfalls notwendigen Arbeiten eine Genehmigungsfähigkeit gegeben ist. 
Für den Fall, dass die Bestandsanlage nicht mehr genehmigungsfähig ist, muss ein neuer 
Schulersatzbau errichtet werden. 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Ent-
sprechende Mittel sind im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bereits vor-
gesehen. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der 
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Instandhaltungsansatzes des Flächenverrechnungspreises. 
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit 
der Nutzer*innendienststelle abgerechnet.  
Aus der Errichtung ergibt sich an dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der sanierten Räume für 
die gesamte Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 
53.000 Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 25.000 Euro jährlich. Die 
Aufwendungen von insgesamt rund 78.000 Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem Haus-
haltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 
0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzelle 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finan-
zieren. Unter Berücksichtigung des Wegfalls der Anmietungskosten des Schulgebäudes 
Lotharstraße in Höhe von 73.000 Euro ab Freiräumung der Schulräume ergibt sich aus der

4 
 
Maßnahme voraussichtlich insgesamt eine Mehrbelastung in Höhe von rund 5.000 Euro jährli-
che Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Mehraufwendungen auf das Einzelobjekt „Gym-
nasium Nikolausstraße“.  
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe 
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah 
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern 
würde und die Beschulungsmöglichkeit der bereits an der Schule befindlichen Schülerinnen 
und Schüler gefährdet wäre. Die Umsetzung erfolgt nach den gesetzlichen Mindeststandards.  
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Luftbild 
Anlage 2 – Schnittzeichnung EG 
Anlage 3 – Schnittzeichnung 1.OG 
Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1- Luftbild

19 Zeichen

Anlage 1 – Luftbild

Anlage 2 - Schnittzeichnung EG

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 3 - Schnittzeichnung 1.OG

8 Zeichen

Anlage 3

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

1367 Zeichen

14             .07.2025 
 
 
 
Dezernat VI 
26 
 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2207/2025, Stand 11.07.2025  
 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Instandsetzung ei-
nes bisher zum Abriss vorgesehenen Schulersatzbaus für das Schiller Gymna-
sium an der Nikolausstraße 55, 50937 Köln- Planungs- und Baubeschluss 
 
RPA-Nr. 143/17/18/25 
 
Kostenannahme 350.000 € plus 35.000 € (10%) Risikozuschlag 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit der Vorlage beabsichtigt die 26- Gebäudewirtschaft, per Dringlichkeitsentschei-
dung einen Beschluss herbeizuführen, um kurzfristig noch für das Schuljahr 2025/26 
den eigentlich schon zum Abriss vorgesehenen Schulersatzbau wieder für Unter-
richtszwecke herzurichten. 
Mit der vollständigen Instandsetzung soll die Kölner Schulbaugesellschaft mbH be-
auftragt werden, den als Interim vorgesehenen Ersatzbau wieder instand zu setzen. 
Es werden Kosten von rund 350.000 € plus Risikozuschlag angenommen. 
Es wird davon ausgegangen, dass kurzfristig eine andere Lösung nicht gegeben ist 
und die Nutzung des Gebäudes und der Unterrichtsräume durch die Bauaufsicht vor 
einer Instandsetzung ohne Einschränkung genehmigt wird. 
 
Gegen die Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH bestehen keine Be-
denken. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
14

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
TOP 18.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2207/2025
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
15.07.2025
Erstellt
04.07.2025 11:11