2367/2019
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Bericht zum Risikomanagement
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201 Vorlagen-Nummer 08.07.2019 2367/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 08.07.2019 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln; hier: Bericht zum Risikomanagement Die Betriebsleitung hatte den Ausschuss in der Sitzung am 07.09.2015 über das neu eingerichtete Risikomanagement unterrichtet (Vorlagen-Nr. 2442/2015). Seitdem erfolgt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich eine Berichterstattung über die Einschätzung potenzieller Risiken. Mit der als Anlage 1 beigefügten Dokumentation wird die Risikolage zum Stichtag 30.06.2019 abge- bildet. Ein wesentliches Risiko ist durch den Abschluss der Vergleichsvereinbarung mit der Grund- stücksgesellschaft Köln Messe 15 – 18 GbR hinsichtlich der Messe-Nordhallen weggefallen. Weitere wesentliche Änderungen haben sich nicht ergeben. Zum besseren Verständnis wurde als Anlage 2 der Leitfaden zum Risikomanagement der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln nochmals beigefügt. Gez. Prof. Dr. Diemert
Leitfaden zum Risikomanagement
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Leitfaden zum Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln“ Juni 2015 Anforderungen an ein Risikomanagementsystem: Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist der Betrieb der Kölner Phil- harmonie, des Gürzenichs der Stadt Köln, des Veranstaltungsgebäudes Flora Köln sowie des Tanzbrunnens und des Theaters am Tanzbrunnen auf dem Gelände des Rheinparks im Wege von Gesamt- und Einzelverpachtungen. Dabei ist bei dem be- trieb dieser Veranstaltungen vorrangig einer an den Interessen aller Bevölkerungs- kreise orientierten Nutzung Rechnung zu tragen. Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist des Weiteren auf dem Mes- segelände in Köln-Deutz und Köln-Mülheim: 1. Die Anmietung und der Betrieb der nördlichen Messehallen Nr. 6 bis 9 im Wege der Gesamt- und Einzelverpachtung bzw. -vermietung, 2. der Betrieb der südlichen Messehallen 1 bis 5 sowie 10 und 11 im Wege der Ein- räumung von Erbbaurechten an den für den Betrieb dieser Hallen benötigten Grundstücken Die Stadt Köln kann sich über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung an Gesellschaf- ten beteiligen, die die in Abs. 3 und 4 bezeichneten Veranstaltungsstätten und Mes- sehallen betreiben. Im Rahmen dieses Gesellschaftszwecks hält das Veranstaltungszentrum Anteile an der Koelnmesse GmbH, der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH und der KölnKongress GmbH. Es vermietet bzw. verpachtet Immobilien an KölnKongress (Gürzenich, Flora, Tanz- brunnen) und an KölnMusik (Philharmonie). Außerdem überlässt das Veransta l- tungszentrum der Koelnmesse durch Einräumung von Erbbaurechten die Grundstü- cke der südlichen Messehallen. Die wirtschaftliche Betätigung des Veranstaltungszentrums als „Besitzgesellschaft“ erstreckt sich somit lediglich auf die Vermietung und Verpachtung der von den „Be- triebsgesellschaften“ bewirtschafteten Grundstücke und Gebäude. In Anbetracht des Gegenstandes des Veranstaltungszentrums und der kommunalpolitischen Ausrich- tung der Betriebsgesellschaften ist das Veranstaltungszentrum eine dauerdefizitäre Einrichtung und aufgrund seiner Struktur auf Zuschüsse der Stadt Köln angewiesen. Auch in Anbetracht dieser Rahmenbedingungen kommt einem konsistenten Risiko- managementsystem eine hohe Bedeutung zu. Zweck des Risikomanagements ist die frühzeitige Erkennung risikobehafteter Entwicklungen und damit die Verbesserung von Möglichkeiten zur Gegensteuerung. Wesentliches Ziel des Risikomanagements ist die bestmögliche Erhaltung des Wertes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln. Risikodefinition Im Verständnis des Veranstaltungszentrums sind Risiken alle Ereignisse und mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Ver- anstaltungszentrums, die sich negativ auf die Erreichung der Ziele des Veran- staltungszentrums auswirken können. Risikopolitische Grundsätze - Identifikation Die Risiko-Identifikation ist Teil der täglichen Arbeitsabläufe. Die Gewinnung der Ri- sikoinformationen muss in regelmäßigen Abständen erfolgen, mindestens jedoch einmal jährlich. Bei aktuellen Entwicklungen ist außerhalb des Turnus die Betriebslei- tung zu informieren (adhoc). Bezüglich der Beteiligungsgesellschaften sind deren Risikoinformationen regelmäßig auszuwerten. - Bewertung Die Risiken müssen bewertet werden mit der Wahrscheinlichkeit ihres Eintreffens sowie ihrer möglichen Schadenshöhe. Danach können sie in wichtige und weniger wichtige Risiken eingestuft werden, so dass auch eine effiziente Risikobearbeitung möglich ist. Um dies zu ermöglichen, werden die Risiken in folgende Bewertungs- matrix eingeordnet: Das Bewertungskriterium „Höhe der Auswirkung“ orientiert sich an den Folgen für das im Wirtschaftsplan prognostizierte Jahresergebnis des Veranstaltungszentrums. Als „gering“ einzustufen sind demnach Risiken, die sich auf das Jahresergebnis mit unter 200 T€ auswirken können, „mittel“ sind Risiken mit einem Abweichungspotenti- al von 500 T€ und „hoch“ sind solche, die das Jahresergebnis mit mehr als 500 T€ belasten können. - Steuerung Soweit Risiken nicht vermeidbar sind, müssen ihnen entsprechende Gegensteue- rungsmaßnahmen zugeordnet werden, um ihre Auswirkungen zu reduzieren. Die Mechanismen aus Satzung, Dienstanweisungen etc. zur Überwachung insbesondere des Wirtschaftsplans sind wichtige Elemente des Risikomanagements. - Verantwortung Verantwortlich für die Umsetzung des Risikomanagementprozesses ist der ge- schäftsführende Betriebsleiter des Veranstaltungszentrums. Er wird dabei unterstützt durch die kaufmännische Leitung. Für einzelne Risiken werden darüber hinaus ver- antwortliche Personen benannt, denen die laufende Beobachtung und bedarfsweise Kommunikation obliegt. - Kommunikation Der Betriebsausschuss ist über Risiken, die einen akuten Handlungsbedarf auslösen, nach deren Identifikation in seiner nächsten Sitzung, ggf. auch außerhalb von Si t- zungen kurzfristig (adhoc), in geeigneter Form zu unterrichten. - Dokumentation Das Risikomanagement muss transparent sein. Sowohl die Verfahren zur Risikoer- kennung sowie die Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Die Dokumentation gilt auch als Nachweis gegenüber dem Betriebsausschuss und dem Wirtschaftsprüfer. - Aktualisierung Das Risikomanagement-System ist in regelmäßigen Abständen dahingehend zu überprüfen, ob es den Bedingungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbe- dingungen des Veranstaltungszentrums noch angemessen ist und ggf. angepasst oder verbessert werden kann.
Bericht zum Risikomanagement II 2019
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Bericht zum Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln II/2019 Vorbemerkungen: Grundsätzlich können sich für das Veranstaltungszentrum aus folgenden Bereichen Risiken ergeben: - Risiken aus der Übernahme des Jahresergebnisses der KölnKongress GmbH - Risiken aus den Beteiligungen an der Koelnmesse GmbH und der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH - Risiken aus dem Geschäftsbetrieb - Risiken bei Gebäuden, Geländen, technischen Anlagen, Umweltschutz - Risiken aus Geld, Kapital, und Liquidität - EDV-Risiken - Rechtliche Risiken Risikobericht: Risiken aus der Übernahme des Jahresergebnisses der KölnKongress GmbH Der Wirtschaftsplan der KölnKongress GmbH geht für das Geschäftsjahr 2019 von einem Jahresverlust von 1.347 Tsd. € aus. Dieser Verlust ist im Wirtschaftsplan des Veranstaltungszentrums berücksichtigt. Zum Stand 30.04.2019 prognostiziert das Unternehmen einen Jahresverlust von 1.221 Tsd. €. Ein Risiko ist somit derzeit nicht erkennbar. Die Risikoberichterstattung der KölnKon- gress GmbH wird regelmäßig ausgewertet. Risikoverantwortliche ist die Leiterin der Sonderkasse. Risiken aus den Beteiligungen an der Koelnmesse GmbH und der KölnMusik Be- triebs- und Servicegesellschaft mbH Risiken aus den Beteiligungen sind derzeit nicht erkennbar. Die Risikoberichterstat- tung der Beteiligungsgesellschaften wird regelmäßig ausgewertet. Risikoverantwortliche ist die Leiterin der Sonderkasse. Risiken aus dem Geschäftsbetrieb US-Lease Die aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH am 19. September 2002 im Zu- sammenhang mit der US Cross-Border Transaktion mit dem amerikanischen Investor abgeschlossenen Leasing-Gesamtvereinbarung auch für das Veranstaltungszentrum als Vertragspartner resultierenden Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Vorjahr unverändert fort. Von besonderer Bedeutung ist hier die Verpflichtung der beiden Vertragsparteien Koelnmesse GmbH und Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrich- tung Veranstaltungszentrum, bei Eintritt bestimmter Ereignisse (im Vertrag “Equity Collateral Trigger Event“ genannt) weitere Sicherheiten stellen zu müssen. In diesem Zusammenhang sieht der Vertrag z.B. das Absinken des Ratings der Bundesrepublik unter AA bei Standard & Poor’s oder Aa2 bei Moody’s oder den Eintritt einer wesent- lichen Vertragsverletzung als mögliches, eine Sicherheit auslösendes Ereignis vor. Im Jahre 2004 ist mit der Herabstufung der Bonität des Landes Nordrhein-Westfalen ein solches “Trigger Event“ eingetreten, das den Investor berechtigt, eine Dienstbar- keit im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgte 2008. Auswirkungen auf das Veranstaltungszentrum und den operativen Messebetrieb ergeben sich hie- raus nicht. Darüber hinaus verpflichten die abgeschlossenen Verträge die Stadt Köln, im Falle einer Insolvenz der Koelnmesse GmbH ihr in den Erbbaurechtsverträgen abgesicher- tes Heimfallrecht auszuüben. Weiterhin bestehen Berichtspflichten bei Änderungen und Umstrukturierungen der den Verträgen zugrundeliegenden Rahmenbedingun- gen. Dem Investor, dem Trustee und den Darlehensgebern sind jährlich Pflichterfül- lungsbescheinigungen nebst Anlagen (Auszug aus dem Haushaltsplan, Jahresab- schluss der GmbH) vorzulegen. Für die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen in den Folgejahren wurde bereits im Jahresabschluss 2002 eine entsprechende Rück- stellung gebildet. Die bestehenden Berichts- und Verhaltenspflichten werden in enger Abstimmung mit der Koelnmesse GmbH nach und eingehalten. Bisher sind keine zusätzlichen Verpflichtungen oder Risiken aus der Cross-Border- Transaktion für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung entstanden und momentan auch nicht ersichtlich. Risikoverantwortlich sind die Juristen der Beteiligungsverwaltung. Risikoquantifizierung: 4 Risiken bei Gebäuden, Geländen, technischen Anlagen, Umweltschutz Der Zustand der Anlagen, die sich im Vermögen des Veranstaltungszentrums befin- den, wird von der KölnKongress GmbH (Gürzenich, Flora, Tanzbrunnen) sowie von der KölnMusik GmbH/der städtischen Gebäudewirtschaft überwacht. Handlungsbe- darf wird von dort dem Veranstaltungszentrum gemeldet. Investitions-/Instandhaltungsbedarf, der nicht im Wirtschaftsplan vorgesehen wurde, ist derzeit nicht erkennbar. Risikoverantwortlich ist die Betriebsleitung. Risikoquantifizierung: 1 - Risiken aus Geld, Kapital, und Liquidität Risiken hinsichtlich der Finanzierung des Veranstaltungszentrums sind derzeit nicht erkennbar, solange die Stadt Köln ausreichende Zuschüsse bzw. Verlustausgleich leistet. Nur damit kann das Veranstaltungszentrum in seiner derzeitigen Struktur sei- nen Verpflichtungen dauerhaft nachkommen. Werden Jahresfehlbeträge wie bisher durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, sinkt das Eigenkapital kon- tinuierlich. Die Thematik ist in Abstimmung mit der Stadt Köln zu überwachen. Risikoverantwortlich ist die Betriebsleitung. Risikoquantifizierung: 1 EDV-Risiken Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF hat im November 2014 die IT- Risikoindikatoren des Veranstaltungszentrums überprüft und lediglich in wenigen Teilbereichen Risiken in nicht signifikanter Größenordnung festgestellt, die jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis des Veranstal- tungszentrums haben. Trotz Einbettung der IT des Veranstaltungszentrums in die IT-Struktur der Stadt Köln sind allerdings kurzzeitige Ausfälle mit geringfügigen finanziellen Auswirkungen nicht grundsätzlich auszuschließen. Risikoverantwortliche ist die Leiterin der Sonderkasse. Risikoquantifizierung: 1 Rechtliche Risiken Rechtliche Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Risikoverantwortlich sind die Juristen der Beteiligungsverwaltung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2367/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.07.2019
- Erstellt
- 02.07.2019 08:39