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0333/2020

Baubeschluss für die Umgestaltung der Berrenrather Straße von Universitätsstraße bis Sülzgürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen

Beschlussvorlage Ausschuss 13.03.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2020, TOP 7.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 7 , Auszug BV 3, 04.05.2020

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Anlage 3 Berrenrather-Planung-Blatt3

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Anlage 4 Berrenrather-Planung-Blatt 4

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Anlage 1 Berrenrather-Planung-Blatt1

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Anlage 2 Berrenrather-Planung-Blatt2

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Anlage 6 Matrix

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Anlage 5 Berrenrather-Kreisverkehr-Weyertal

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Beschlussvorlage Ausschuss

17526 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0333/2020 
Freigabedatum   13.03.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung der Berrenrather Straße von Universitätsstraße bis 
Sülzgürtel sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die 
Umgestaltung der Berrenrather Straße von Universitätsstraße bis Sülzgürtel gemäß der beige-
fügten Entwurfsplanung zu erstellen und die Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 
10.049.300 € (davon 415.548 € konsumtive Beleuchtungskosten) umzusetzen. 
 
Alternative  
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung für die 
Umgestaltung der Berrenrather Straße von Universitätsstraße bis Sülzgürtel gemäß der beige-
fügten Entwurfsplanung –unter Berücksichtigung, dass der Knoten Berrenrather Stra-
ße/Weyertal mit einem Kreisverkehr mit Bypässen ausgeführt wird- zu erstellen und die Maß-
nahme mit Gesamtkosten in Höhe von 9.893.800 € (davon 415.548 € konsumtive Beleuch-
tungskosten) umzusetzen.  
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 100.000 € für die Umgestaltung der Berrenrather Straße von Universitätsstraße bis 
Sülzgürtel im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei der Finanzstelle 6601-1201-3-
1053, Umgestaltung Berrenrather Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Haushaltsjahr 2020. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   9.633.752 € 
(Vorzugsvariante), 9.478.252 €(Alternative) € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  415.548 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   217.061,90 € 
(Vorzugsvariante), 208.259,86 € (Alternative) € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 
Ziel der Umgestaltung der Berrenrather Straße ist die Förderung des Radverkehrs und die Erhöhung 
der Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende. Für diese beiden Verkehrsarten wird die Fläche im öf-
fentlichen Raum vergrößert. Das Parken wird geordnet, um die Gehwege von parkenden Fahrzeugen 
frei-zuhalten. Zudem wird der motorisierte Verkehr verlangsamt. 
 
1. Planungsprozess 
Die Vorplanung wurde im engen Informationsaustausch mit Anliegenden und interessierten Bürgerin-
nen und Bürgern erarbeitet. In zwei öffentlichen Bürgerwerkstätten (30.10.2014 und 25.06.2015) wur-
den die maßgeblichen Faktoren für die Vorplanung festgelegt. Am 15.03.2016 wurde die fertiggestell-
te Vorplanung in einem öffentlichen Informationsabend vorgestellt. Der Planungsbeschluss für die 
Umgestaltung der Berrenrather Straße wurde am 05.09.2016 unter TOP 9.1.4 von der Bezirksvertre-
tung Lindenthal beschlossen (s. Vorlagen-Nr.: 1436/2016).

3 
 
Am 05.10.2017 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung der aktuelle Stand der Entwurfsplanung 
in einem Termin vorgestellt. Danach wurde die Planung weiter konkretisiert und mit mehreren Fach-
stellen abgestimmt. Zuletzt fand ein Fachgespräch mit der Bezirksvertretung am 16.09.2019 statt. In 
dem Termin wurden offene Fragestellungen hinsichtlich der Ausführung des Knotens Berrenrather 
Straße/Weyertal erörtert. 
 
2. Räumliche Abgrenzung der Baumaßnahme 
Die Umgestaltung erfolgt auf der Berrenrather Straße im Abschnitt zwischen Universitätsstraße und 
Sülzgürtel auf einer Länge von ca. 1.200 m. 
 
Die Lichtsignalanlage Berrenrather Straße/Sülzgürtel wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert. Es 
erfolgen bauliche Anpassungen, um die Kreuzung barrierefrei zu gestalten. Zur Erhöhung der Ver-
kehrssicherheit für Radfahrende werden im Knotenbereich auf der Fahrbahn Aufstellflächen für indi-
rektes Linksabbiegen markiert. In Richtung stadtauswärts erfolgt der Anschluss an die Schutzstreifen, 
die voraussichtlich in 2020 zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee markiert werden. 
 
Die nordöstliche Plangrenze befindet sich auf Höhe des Erzbischöflichen Berufskollegs Köln. Am 
Knotenpunkt Universitätsstraße erfordern die Einrichtung des beidseitigen Zweirichtungsradwegs 
sowie die zukünftige Bebauung des Unicenter-Parkplatzes noch weitergehende Abstimmungen. 
Durch die Auslassung des Knotens wird das Projekt der Umgestaltung beschleunigt. Der Anschluss 
an die Universitätsstraße erfolgt im Rahmen der Planung des beidseitigen Zweirichtungsradwegs auf 
der Universitätsstraße. 
 
3. Beschreibung der Umgestaltung 
 
3.1 Querschnittsaufteilung 
Zwischen Universitätsstraße und Sülzgürtel wird die Berrenrather Straße zukünftig mit einem gleich-
mäßigen Querschnitt gestaltet. Die Arbeiten erfolgen im Vollausbau. Die Fahrbahnbreite wird von ca. 
11 m auf 9 m reduziert. Auf der Fahrbahn wird beidseitig ein 1,75 m breiter Schutzstreifen, der zu-
sätzlich einen Sicherheitsabstand von 0,50 m zum Parkstreifen aufweist, markiert. Die Restfahrbahn-
breite beträgt 4,50 m. 
 
3.2 Nebenanlagen 
Die Gehwege werden auf mindestens 2,50 m, meist 2,80 m, verbreitert. Sie werden an den Außen-
kanten von zwei je 0,30 m breiten Kleinpflasterstreifen durchzogen. Der an den Seitenraum angren-
zende Streifen übernimmt die taktile Längsführung für sehbehinderte Menschen. Er hat einen Ab-
stand von 0,60 m zum Seitenraum, damit er mit einem Langstock ertastet werden kann. Der Klein-
pflasterstreifen an der Gehweghinterkante wird vorrangig aus Gestaltungsgründen gebaut, dient je-
doch ebenfalls der taktilen Führung. Die Barrierefreiheit in den Nebenanlagen wurde mit dem Arbeits-
kreis „Barrierefreies Köln“ abgestimmt. 
 
Zusätzlich wird neben den Gehwegen beidseitig ein 2,10 m breiter multifunktionaler Seitenraum ein-
gerichtet, der für Parkraum, Ladezone, Fahrradabstellanlagen, Baumbeete, Außengastronomie oder 
Mobiliar genutzt wird. Im Einmündungsbereich der Seitenstraßen wird der Gehweg niveaugleich 
durchgezogen. Das Abbiegen erfolgt somit in Form einer Gehwegüberfahrt. Hierdurch wird der Vor-
rang der zu Fuß Gehenden verdeutlicht. 
 
3.3 Busverkehr 
Im Planungsbereich befinden sich drei Bushaltestellen. Sie werden im Zuge der Umgestaltung zu 
barrierefreien Buskaps ausgebaut. Die Borde werden im Haltebereich auf 18 cm erhöht, damit die 
Höhendifferenz zwischen Fahrzeug und Gehweg möglichst gering gehalten wird. Ebenfalls erleichtern 
taktile Elemente die Auffindbarkeit der Haltestellen. 
 
3.4 Querungsstellen 
Neben der Möglichkeit der sicheren Querung für zu Fuß Gehende in den Knotenpunkten Sülzgürtel, 
Sülzburgstraße und Weyertal werden weitere Querungsstellen geschaffen. An den Einmündungen 
Gerolsteiner Straße, Marsiliusstraße und dem Manderscheider Platz werden beidseitige Fußgänger-

4 
überwege (Zebrastreifen) mit Mittelinseln angeordnet. Die beiden Überwege sind mit einem Mittel-
streifen, der sich in der Materialität von der Fahrbahn unterscheidet, verbunden. Im Schutz des Mittel-
streifens können zu Fuß Gehende queren, aber sich auch abbiegende Radfahrende oder Pkw auf-
stellen. Am Nikolausplatz und vor der Grundschule KGS Berrenrather Straße sind einzelne Fußgän-
gerüberwege mit Mittelinseln geplant. Die zwei vorhandenen Fußgängerampeln am Manderscheider 
Platz und vor der KGS Berrenrather Straße werden abgebaut. 
 
Neben den gesicherten Querungsstellen wird in Höhe des Erzbischöflichen Berufskollegs eine Que-
rungshilfe in Form einer Mittelinsel geplant. Aufgrund der Nähe zur Lichtsignalanlage Universitäts-
straße wird die Querungshilfe gemäß Straßenverkehrsordnung nicht mit einem Fußgängerüberweg 
ausgestattet. 
 
Die Fahrkurven der Schwerlastverkehre wurden bei der Anordnung der Fußgängerüberwege über-
prüft. Daraus hat sich ein geringes Abrücken von den Einmündungen der Seitenstraßen ergeben, 
damit die Aufstellfläche für die zu Fuß Gehenden auf den Fahrbahninseln nicht überfahren wird. 
 
3.5 Knotenpunkte  
 
3.5.1 Knoten Berrenrather Straße/Sülzburgstraße 
Im Knoten Berrenrather Straße/Sülzburgstraße wird die vorhandene Lichtsignalanlage durch einen 
Minikreisverkehr mit einem Durchmesser von 20 m ersetzt. In den vier Knotenarmen werden Fuß-
gängerüberwege mit Mittelinseln angeordnet. 
 
3.5.2 Knoten Berrenrather Straße/Weyertal 
Für den Knoten Berrenrather Straße/Weyertal sieht die Vorzugsplanung der Verwaltung eine Licht-
signalanlage vor. 
 
Im Planungsbeschluss wurde am 05.09.2016 unter TOP 9.1.4 für den Knoten die alternative Planung 
eines Minikreisverkehrs mit Bypass im nordöstlichen Quadranten beschlossen. In der darauf folgen-
den Entwurfsplanung wurde die Fahrgeometrie ausführlich überprüft. Um ein Rechtsabbiegen in die 
Straßen Weyertal und Arnulfstraße für Kraftfahrzeuge zu ermöglichen, ist die Anlage von zwei Bypäs-
sen erforderlich. Aufgrund der spitzwinkligen Einmündungen können sowohl Schwerlastverkehre als 
auch Pkws ohne die Bypässe nicht abbiegen. Eine Wendefahrt im Minikreisverkehr mit anschließen-
dem Rechtsabbiegen ist Schwerlastverkehren aufgrund des geringen Kreisdurchmessers von 17 m 
nicht möglich. 
 
Die beiden erforderlichen Bypässe sind verkehrlich mit freilaufenden Rechtsabbiegern gleichzuset-
zen. Freilaufende Rechtsabbieger sind besonders für den Radverkehr ein hohes Sicherheitsrisiko, da 
das Abbiegen zu zwei Konfliktpunkten zwischen Kraftfahrzeug und dem Radfahrenden führt. Die Kon-
fliktpunkte treten beim Abbiegevorgang und beim Wiedereinbiegen auf die Fahrbahn auf. Gemäß 
Beschlussfassung des Verkehrsausschusses am 05.09.2017 unter TOP 2.5 „Mehr Sicherheit im Köl-
ner Stadtverkehr“ sollen freilaufende Rechtsabbieger überprüft und ggfs. zurück gebaut werden. 
 
Bedingt durch die Anlage des Kreisverkehrs mit zwei Bypässen entsteht im Kreuzungsbereich flä-
chenmäßig ein großer Raum, der dem motorisierten Verkehr vorbehalten ist. Außerdem müsste in der 
Arnulfstraße aufgrund der Fahrbahnverschwenkung für den Bau einer Querungsinsel ein Baum gefällt 
werden. Die Wegeverbindungen für zu Fuß Gehende sind nicht geradlinig, sondern vom Knoten ab-
gerückt. Übliche Vorteile des Minikreisverkehrs sind die gute Leistungsfähigkeit, der Entfall von War-
tezeiten für zu Fuß Gehende und der Wegfall von Unterhaltungskosten für die Lichtsignalanlage (sie-
he Anlage 6). Wegen der notwendigen Bypässe können diese Vorteile hier nur teilweise erzielt wer-
den.  
 
Angesichts der Verkehrssicherheitsbedenken im Rahmen der Prüfung des Minikreisverkehrs wurde 
die Vorzugsvariante der Verwaltung mit einer Lichtsignalanlage erstellt. Die Lichtsignalanlage ist 
ebenfalls leistungsfähig. Für den Radverkehr werden vorgezogene Aufstellflächen und indirektes 
Linksabbiegen angeboten. Die zu Fuß Gehenden können den Knoten ohne Umwege mit direkten 
Wegeverbindungen passieren. Zudem muss keine Baumfällung erfolgen. Der Platzbedarf gegenüber 
dem Kreisverkehr ist deutlich geringer. Nachteilig sind die Wartezeiten für einzelne Verkehrsteilneh-

5 
mer auch bei geringem Verkehrsaufkommen sowie die Unterhaltungskosten für die Signalanlage, die 
mit 4.800 €/Jahr prognostiziert werden. 
 
3.6 Platzgestaltung Manderscheider Platz und Nikolausplatz 
Die Planung der beiden Plätze erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekturbüro.  
 
Am Nikolauskirchplatz entfallen die vorhandenen Schrägstellplätze. Die Fläche wird für die Verbreite-
rung des Gehwegs genutzt. Die besondere Gestaltung des Bestandsgehwegs bleibt erhalten. Der 
Anschluss erfolgt mit dazu passenden hochwertigen Materialien. Die Bestandsbäume werden in die 
Gestaltung integriert und erhalten größere Baumscheiben. 
 
Am Manderscheider Platz werden die beiden Betonhochbeete am Eingang des Parks entfernt. An 
dieser Stelle werden zwei neue Bäume gepflanzt. Die Bestandsbäume bleiben erhalten. Die Be-
standsbushaltestelle wird barrierefrei ausgebaut. 
 
Die taktile Längsführung wird in die Gestaltung der beiden Plätze integriert und durchgezogen. 
 
3.7 Materialien 
Die Materialien werden nach dem aktuell gültigen Gestaltungshandbuch der Stadt Köln gewählt.  
 
4. Auswirkungen der Planung 
 
4.1 Bilanzierung Pkw-Stellplätze 
Im Bestand gibt es auf der Berrenrather Straße ca. 202 legale Stellplätze für den Kfz-Verkehr. Bei 
Zählungen im Rahmen der Vorplanung im Jahr 2014 wurden maximal 268 parkende Fahrzeuge ge-
zählt. Die Differenz ergibt sich aus den ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen. Mit Umsetzung der 
Planung werden auf der Berrenrather Straße innerhalb des Planungsgebiets 141 Stellplätze geschaf-
fen. Hiervon sind 2 Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen. Außerhalb des 
Planungsgebiets vom Erzbischöflichen Berufskolleg Köln bis zur Universitätsstraße sind zusätzlich 8 
Stellplätze vorhanden. Es werden insgesamt 6 Ladezonen vorgesehen, in denen 13 Fahrzeuge au-
ßerhalb der Ladezeiten parken können. 
 
In der Sülzburgstraße entfallen 6 Stellplätze aufgrund der Fahrbahnverschwenkung für den Kreisver-
kehr. In der Arnulfstraße und dem Weyertal entfallen insgesamt 10 Stellplätze für einen neuen Baum-
standort und Fahrradabstellanlagen. 
 
Im Ergebnis entfallen durch die Umplanung 56 bewirtschaftete Stellplätze. Es wird mit einem jährli-
chen Einnahmeausfall an Parkgebühren von rd. 30.000 € gerechnet. 
 
4.2 Bilanzierung Fahrradstellplätze 
Im Planungsgebiet gibt es derzeit ungefähr 250 Fahrradstellplätze. Im Sommer 2019 wurde vor Ort 
ein Bedarf für ca. 400 Fahrräder ermittelt. In der Entwurfsplanung sind 283 Fahrradständer vorgese-
hen. Dies entspricht 566 Stellplätzen, da pro Ständer zwei Räder abgestellt werden können. Das An-
gebot ist notwendig, da erfahrungsgemäß der Bedarf an Abstellmöglichkeiten weiter ansteigt. Die 
Gestaltung des multifunktionalen Seitenraums ermöglicht zudem eine nachträgliche Errichtung von 
weiteren Fahrradabstellanlagen. Im Ergebnis werden 316 zusätzliche Stellplätze für Fahrräder ge-
schaffen. 
 
4.3 Bilanzierung Bäume 
In der Flucht der Berrenrather Straße stehen am Nikolausplatz und dem Manderscheider Platz 10 
Straßenbäume. Im weiteren Verlauf der Straße gibt es derzeit keinen einzigen Straßenbaum. In der 
Planung sind 33 neue Baumstandorte vorgesehen. Diese werden abschnittsweise alternierend oder 
paarweise gegenüberliegend auf beiden Straßenseiten angeordnet. 
 
4.4 Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Ziel der 
Umgestaltung ist es, den Rad- und Fußverkehr zu verbessern und den Umstieg vom Kfz-Verkehr auf

6 
umweltfreundliche Verkehrsmittel dementsprechend zu fördern. Durch den Ersatz von Lichtsignalan-
lagen durch andere unsignalisierte sichere Führungsformen ist eine Reduzierung der Lärmemissio-
nen  zu erwarten. 
 
5. Finanzierung und weiteres Vorgehen 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 10.049.300 € für die Vorzugsplanung und rd. 
9.893.800 € für die Alternative. Hierin enthalten sind jeweils 415.548 € konsumtive Aufwendungen für 
die Beleuchtung, die der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der Rhein-
Energie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. 
Für die erforderliche Investition sind im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung bis 2024 
im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-3-1053, Umgestaltung 
Berrenrather Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen investive Mittel in Höhe von 
6.170.000 € veranschlagt. Die noch fehlende Auszahlungsermächtigung in Höhe von 3.463.752 € 
(Vorzugsvariante) bzw. 3.308.252 € (Alternative) wird im Rahmen des Hpl.-Anmeldeverfahrens 2022 
berücksichtigt.  
Im gleichen Teilergebnisplan ist im Hpl. 2020/2021 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung ab dem 
Haushaltsjahr 2024 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen 
für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 217.061,90 € (Vorzugsvariante) bzw. 208.259,86 € 
(Alternative) berücksichtigt. 
Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 
2024 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten eingeplant. 
 
Nach Beschlussfassung wird die Ausführungsplanung erstellt und mit den Belangen des Sülzer Vee-
delszochs/Karnevalsumzugs abgestimmt. Die Fertigstellung ist für das IV. Quartal 2020 vorgesehen. 
Danach erfolgt die Bauvorbereitung einschließlich Ausschreibung und Vergabe. Die Bauausführung 
wird voraussichtlich 2 Jahre dauern und ist für 2021 bis 2023 angestrebt. 
 
 
Anlagen 
Anlagen 1-4 Lagepläne Berrenrather Straße 
Anlage 5 Variante Kreisverkehr Berrenrather/Weyertal 
Anlage 6 Matrix Varianten Berrenrather Straße/Weyertal

Anlage 7 , Auszug BV 3, 04.05.2020

2844 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 05.05.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 04.05.2020  
öffentlich 
9.2.1 Baubeschluss für die Umgestaltung der Berrenrather Straße von Uni-
versitätsstraße bis Sülzgürtel sowie Freigabe von investiven Auszah-
lungsermächtigungen 
0333/2020 
 
 
Geänderter Beschluss: 
  
Die Bezirksvertretung Lindenthal begrüßt den Vorlage für die Umgestaltung der Ber-
renrather Straße von der Universitätsstraße bis zum Sülzgürtel gemäß der beigefüg-
ten Entwurfsplanung mit folgenden Ergänzungen und Änderungen  und beauftragt 
die Verwaltung die Ausführungsplanung zu erstellen und die Maßnahme mit Ge-
samtkosten in Höhe von 10.049.300 Euro (davon 415.548 Euro konsumtive Beleuch-
tungskosten umzusetzen:  
 
 Der Knoten Berrenrather Straße / Weyertal wird mit einem Kreisverkehr 
ohne freilaufende Rechtsabbieger ausgeführt mit entsprechender Hin-
weisbeschilderung für den LKW-Verkehr ausgeführt. (Anlage 1)  
 
 Mehr Abstellanlagen für Fahrräder/Lastenfahrräder  an den Supermärk-
ten (Edeka, REWE,  Alnatura und Naturata) und an den Bushaltestellen 
 
 Die  Multifunktionsflächen im Bereich Manderscheider Platz zwischen 
den Querungsinseln (Höhe Grundschule) , im Ein- und Ausfahrtsbereich 
des Kreisverkehrs Berrenrather Str, / Sülzburgstaße und bei den Que-
rungsinseln erhalten aus Verkehrssicherheitsgründen keine Nutzung als 
Autoparkplatz

 Verzicht auf die Multifunktionsfläche Berrenrather Str Haus  Nr 276 (Eng-
stelle Bürgersteig)  
 
 Bei einzelnen Multifunktionsflächen  müssen Anpassungen vorgenom-
men werden, um für alle Anbieter Außengastronomie zu  ermöglichen.  
 
 Die Lieferzonen sind zu optimieren in Lage (zum Beispiel Hausnummer 
357, 240) und  in Zeiten (zum Beispiel vor Alnatura eine Lieferzone bis 
11.00 Uhr, danach Gehweg) 
 
 In der Sülzburgstraße werden im Planungsbereich direkt am Kreisver-
kehr aus den Senkrechtparkplätzen Längsparkplätze 
 
 Markierte Weiterführung des Radfahrstreifens bis zur Kreuzung Universi-
tätsstraße mit Aufstellfläche an der Kreuzung Universitätsstraße.   
 
 Tempo 20 (geschäftsberuhigter Bereich) wird vom Nikolausplatz bis zur 
Gerolsteiner Straße angeordnet, ansonsten gilt Tempo 30  
 
 Die Platzgestaltung vor der Nikolauskirche und am Manderscheider Platz 
wird durch veränderte Materialität im Straßenraum sichtbar  
 
 Der Zeitplan des Bauablaufes wird auch mit der IG der Geschäftsleute 
abgestimmt.     
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt 
 
Nicht anwesend: Herr Lhotka, Frau Rittner, Herr Born (CDU),  
        Frau Klein, Herr Weber-Baronowsky (Grüne) 
        Herr Fiedler, Frau Dr. Lerch (SPD)  
        Herr Kremers (FWK)

Anlage 3 Berrenrather-Planung-Blatt3

1976 Zeichen

18.78 
4.94 
9.00 
4.95 
18.89 
4.96 
9.00 
4.90 
18.86 
4.95 
9.00 4.96 
18.91 
4.91 
9.04 
4.86 
6.78 
3.50 
3.50 
1.42 
6.80 
3.41 
3.50 
1.50 
1.00 
5.00 
Schule 
Naturata 
Bäckerei 
Feuerwehr- 
zufahrt 
Feuerwehr- 
zufahrt 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
37 
36 
1.00 
5.00 
3.75 
3.00 
2.25 
Ladezone 
barrierefreier 
PKW-Parkplatz 
Ladezone 
25 
24 
26 
27 
29 
28 
31 
30 
33 
32 
35 
34 
Blatt 2
Blatt 3
Blatt 3
Blatt 4
RB+3 
RB+3 
HB+12 
HB+12 
RB+3 
RB+3 
HB+12 
HB+12 
30 
1.57 
30 
60 
2.10 
50 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.10 
60 
30 
1.54 
30 
30 
1.72 
30 
60 
2.10 
49 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.10 
60 
30 
1.67 
30 
30 
1.59 
30 
60 
2.10 
50 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.10 
60 
30 
1.67 
30 
22 
1.68 
30 
60 
2.10 
50 
1.75 
1.51 
2.99 
1.75 
50 
2.10 
60 
30 
1.66 
31 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
003A  
3-Berrenrather 
1590 mm 400 mm
Berrenrather Straße 
Umgestaltung 
3-Sülz Entwurfsplanung / Lageplan Müller / 24.01.2020 
Hamacher / 24.01.2020 
200124-Berrenrather-Uni 
X
Änderung Leitstreifen Müller Hamacher 24.01.20 
gez. Harzendorf 
09.01.2020 
gez. Dietz 
08.01.2020 
gez. Zwiener 
20.12.2019 
gez. Müller 
20.12.2019

Anlage 4 Berrenrather-Planung-Blatt 4

1664 Zeichen

18.86 
4.95 
9.00 
4.96 
18.91 
4.97 
9.00 
5.09 
19.06 
3.99 
10.99 
3.96 
4.81 
9.00 
5.14 
18.95 
6.78 
3.50 
3.50 
1.42 
6.80 
3.41 
3.50 
1.50 
1.00 
5.00 
3.54 
3.50 
1.50 
1.00 
5.00 
Anlage 4
Schule 
Einfahrt 
Ausfahrt 
Tankstelle 
Bäckerei 
Ausbaugrenze 
Umbau Schule 
Zufahrt entfällt 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
X
gepl. 
Zufahrt 
30 
2.57 
2.10 
50 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.10 
2.69 
30 
30 
4.51 
3.25 
2.50 
3.25 
4.84 30 
60 
30 
Erzbisch. Berufskolleg 
37 
39 
36 
1.00 
5.00 
3.75 
3.00 
2.25 
5.00 
1.00 
3.75 
3.00 
2.25 
35 
34 
38 
40 
41 
42 
43 
44 
Blatt 3
Blatt 4
RB+3 
RB+3 
HB+12 
HB+12 
30 
1.94 
30 
2.40 
50 
1.75 
1.50 
3.00 
1.75 
50 
2.40 
30 
1.96 
30 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
004A  
3-Berrenrather 
1350 mm 374 mm
3-Sülz Müller / 24.01.2020 
Hamacher / 24.01.2020 
Umgestaltung 
Berrenrather Straße 
200124-Berrenrather-Uni 
X
Änderung Leitstreifen Müller Hamacher 24.01.20 
Entwurfsplanung / Lageplan 
gez. Harzendorf 
09.01.2020 
gez. Dietz 
08.01.2020 
gez. Zwiener 
20.12.2019 
gez. Müller 
20.12.2019

Anlage 1 Berrenrather-Planung-Blatt1

2393 Zeichen

4.90 
9.00 
5.07 
18.94 
4.92 
9.00 
4.89 
18.80 
5.07 
9.00 
4.86 
18.89 
4.89 
9.00 
5.04 
18.93 
10.45 
50 
1.50 
3.04 
3.92 
1.50 
2.98 
3.02 
3.08 
3.92 
7.00 
3.62 
3.25 
3.80 
5.37 
1.72 
3.50 
1.52 
2.03 
75 
29 
1.61 
30 
2.71 
3.25 
2.50 
3.24 
2.10 
60 
30 
1.60 
30 
1.54 
60 
1.44 
81 
1.42 
63 
1.42 
83 
74 
70 
68 
1.50 
61 
Schule 
Schr
eibwar
en, 
Post 
Apotheke 
Bäckerei 
Tiefgarage 
Edeka 
Edeka 
Apotheke 
Bäckerei 
Feuerwehrzufahrt 
Feuerwehrzufahrt 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
vorh. Fahrradständer 
TB a=0 cm 
TB a=0 cm 
Anschluss Markierung 
Schutzstreifen 1. BA 
Anschluss Markierung 
Schutzstreifen 1. BA 
Asph. 
Asph. 
Brauhaus 
Änderungs- 
schneiderei 
Express 
Repair24 
Com
puter 
Schule 
Brune Küchen 
Blum
enladen 
barrierefreier 
PKW-Parkplatz 
Ladezone 
Ladezone 
1
2
3
4
6
5
8
7
10 
 9 
Blatt 1
Blatt 2
RB+3 
RB+3 
HB+12 
RB+3 
RB+3 
HB+12 
RB+3 
RB+3 
HB+12 
RB+3 
RB+3 
HB+12 
Prägeasphalt 
TB+0 
TB+0 
TB+0 
Prägeasphalt 
TB+0 
TB+0 
TB+0 
30 
1.73 
30 
60 
2.10 
50 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.10 
60 
30 
1.62 
30 
30 
1.58 
30 
60 
2.60 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.11 
60 
30 
1.79 
28 
60 
30 
1.63 
30 
60 
2.10 
3.25 
2.50 
3.25 
2.10 
60 
30 
1.67 
30 
30 
1.74 
30 60 
2.60 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.10 
60 30 
1.61 
30 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
001A  
3-Berrenrather 
1720 mm 420 mm
X
3-Sülz Entwurfsplanung / Lageplan Müller / 24.01.2020 
Hamacher / 24.01.2020 
200124-Berrenrather-Uni 
Berrenrather Straße 
Umgestaltung 
Anpassung Leitstreifen Müller Hamacher 24.01.20 
gez. Harzendorf 
09.01.2020 
gez. Dietz 
08.01.2020 
gez. Zwiener 
20.12.2019 
gez. Müller 
20.12.2019

Anlage 2 Berrenrather-Planung-Blatt2

2199 Zeichen

18.78 
4.89 
9.00 
5.04 
18.93 
4.89 9.00 5.22 19.11 
4.91 9.04 4.86 
Tiefgarage 
Edeka 
Edeka 
Apotheke 
Apotheke 
Rew
e 
Alna
tura 
Tief
gar
ag
e 
Alna
tura 
Nat
ur
at
a 
Bäckerei 
3 Parkplätze 
2 Parkplätze 
Feuerwehrzufahrt 
Feuerwehrzufahrt 
Feuerwehr- zufahrt 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche Multifunktionsfläche 
Mul
tifunk
tions
fläc
he 
Mul
tifunk
tions
fläc
he 
Mul
tifunk
tions
fläc
he 
Mul
tifunk
tions
fläc
he 
Mul
tifunk
tions
fläc
he 
Mul
tifunk
tions
fläc
he 
Mul
tifunk
tions
fläc
he 
Mul
tifunk
tions
fläc
he 
Mul
tifunk
tions
fläc
he 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Ladezone 
barrierefreier 
PKW-Parkplatz 
barrierefreier 
PKW-Parkplatz 
Ladezone 
Ladezone 
Ladezone 
Ladezone 
10 
 9 
12 
11 
16 
15 
17 
19 
20 
21 
23 
22 
25 
24 
Strom 
Blatt 2
Blatt 3
Blatt 1
Blatt 2
RB+3 
RB+3 
HB+12 
RB+3 
RB+3 
HB+12 
RB+3 
RB+3 
HB+12 
TB+0 
Prägeas
phal
t 
TB+0 
TB+0 
TB+0 
30 
1.92 
30 
60 
2.10 
3.25 2.50 
3.25 2.10 
60 
1.88 
30 
30 
30 
1.58 
30 
60 2.10 
50 
1.75 4.50 
1.75 
50 
2.10 
60 
30 
1.83 
30 
30 
1.57 
30 
60 
2.10 
50 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.10 
60 
30 
1.54 
30 
30 
1.74 
30 60 
2.60 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.10 
60 30 
1.61 
30 
30 
1.54 
30 
60 
2.09 
3.24 
2.50 
3.20 
2.15 
60 
30 
1.66 
30 
HB+12 
HB+12 
RB+3 
RB+3 
HB+12 
HB+12 
RB+3 
RB+3 
FB+5 
FB+5 
HB+12 
HB+12 RB+3 
RB+3 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
002A  
3-Berrenrather 
1600 mm 400 mm
3-Sülz 
Umgestaltung 
Berrenrather Straße 
Entwurfsplanung / Lageplan Müller / 24.01.2020 
Hamacher / 24.01.2020 
200124-Berrenrather-Uni 
X
Anpassung Leitstreifen Müller Hamacher 24.01.20 
gez. Harzendorf 
09.01.2020 
gez. Dietz 
08.01.2020 
gez. Zwiener 
19.12.2019 
gez. Müller 
20.12.2019

Anlage 6 Matrix

321 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Knoten Berrenrather Str./Weyertal 
Übersicht der Vor- und Nachteile
Verkehrs-
sicherheit 
Leistungs-
fähigkeit 
Lauf-
wege 
Klare 
Verkehrs-
führung 
Baum-
erhalt 
Straßen-
raum-
qualität 
Unterhal-
tungskosten 
Kreis-
verkehr 
mit fr. RA 
0 + 0 + - - +
LSA + + + + + + -
Anlage 6

Anlage 5 Berrenrather-Kreisverkehr-Weyertal

562 Zeichen

4.95 
9.00 
4.96 
18.91 
4.86 
9.00 
5.09 
18.95 
3.25 
2.50 
3.25 
Einfahrt 
Ausfahrt 
Tankstelle 
Bäckerei 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
30 
1.85 
30 
2.40 
50 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.40 
30 
2.06 
30 
30 
1.94 
30 
2.40 
50 
1.75 
1.50 
3.00 
1.75 
50 
2.40 
30 
1.96 
30 
34 
38 
40 
Blatt 4
X
Anlage 5
Maßnahme: 
  M   1: 
Bearbeitet: 
Amt für Straßen + 
Verkehrstechnik 
Datum: 
x
250 
498 mm 338 mm 
Entwurf 
Kreuzung Berrenrather Str./Weyertal 
27.01.2020 
Müller/Hamacher

Beratungsverlauf (2)

04.05.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0333/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.03.2020
Erstellt
29.01.2020 13:34